Skip to main content

Was da mit Dieter Wedel passiert, ist verfassungsfeindlich!

Von Dr. Alexander Stevens

Unser Autor ist nicht nur spezialisierter Anwalt für Sexualstrafrecht (weit über 200 Sexualstrafverfahren pro Jahr), auch weiß der ehemalige TV-Anwalt (u.a. Richter Alexander Hold), wie es hinter den Kulissen von Filmproduktionen zugeht. 

Nicht nur dass Filmregisseur Simon Verhoeven Dieter Wedel als „Drecksack“, „Scheißtypen“ oder „Arschloch“ diffamiert und damit eine strafbare Beleidigung begeht, Verhoeven behauptet in seinem öffentlichen Facebook-Beitrag auch, dass Wedel ein „brutaler Gewalttäter“ „Vergewaltiger“ und „Menschenquäler“ sei (http://www.bild.de/unterhaltung/leute/dieter-wedel/regisseur-simon-verhoeven-rechnet-mit-wedel-ab-54624214.bild.html).

Dass bis zu einer rechtsstaatlichen Überprüfung solcher Vorwürfe auch in unserem Kulturkreis die Unschuldsvermutung gilt, die in unserem Grundgesetz (Art. 20 Abs 3 GG) verankert und auch ein Menschenrecht (vgl Art 6EMRK) ist, scheint Herrn Verhoeven nicht sonderlich zu interessieren. 

Ohnehin scheint in der öffentlichen Diskussion rund um den Regisseur Wedel die Unschuldsvermutung nicht mehr viel wert zu sein: Mit Strohmannargumenten, Killerphrasen und agitatorischer Agnosie wird eine Schweigespirale der Misandrie erzeugt. 

Verdachtsberichterstattung als Kommunikationsguerillia in welcher abjudiziert, beleidigt, und verleumdet werden darf.  Da fragt man sich schon, in welcher Zeit leben wir gerade?

Dass auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum elementaren Konzept eines Rechtsstaates gehört, scheint sowieso belanglos, ebenso, dass in der öffentlichen Diskussion um Dieter Wedel niemand – außer den unmittelbar Beteiligten selbst – weiß, was „wirklich“ passiert ist (Stichwort Aussage gegen Aussage). Wobei, auch dieses Wissen ist stark zu relativieren, denn gerade bei Anschuldigungen nach so langer Zeit, entspricht die Wahrheit nicht unbedingt immer der Wirklichkeit. Dazu muss man nicht erst an Kachelmann oder Gina Lisa denken – Letztere die Leitfigur der sogenannten Nein-heißt-Nein-Bewegung, die sich dann aber blöderweise als Falschbeschuldigerin erwies. 

Gerade wenn es um zwei kontradiktorische Aussagen geht, ist immer Vorsicht geboten. Nicht nur weil es entgegen der völlig frei erfundenen Statistiken radikaler Feministinnen sehr viele intentionale Falschbeschuldigungen gibt (Jörg Kachelmann, Andreas Türk oder Horst Arnold sind da nur die prominenten Spitzen des Eisbergs), es gibt vor allem noch viel mehr Fälle nicht intentionaler Falschbeschuldigungen, in denen das Gehirn eine andere Wahrheit schreibt, als das Auge gesehen hat.  

Das ist aus gedächtnispsychologischer Sicht fast zwangsläufig so, weil schon die Wahrnehmung von Tatsachen im Erlebniszeitpunkt subjektiv ist, ferner weil bereits die erste Abspeicherung unter Anreicherung von Assoziationen erfolgt, weiter weil die gespeicherte Information laufend durch neue Eindrücke verändert wird und schließlich, weil der Abruf sowie die Verbalisierung weiteren Verfremdungsvorgängen unterliegt. Hinzu kommen kognitive Dissonanzen, Anker- und Schulterschlusseffekte sowie antizipierte Typisierungen bei den Rezipienten. 

Das Gesamtprodukt der Wahrheitsermittlung mit Hilfe von Zeugenaussagen ist daher gedächtnispsychologisch höchst zweifelhaft, zumal eine genaue Inhaltsdokumentation in anachronistischer Weise fast immer fehlt. 

Hierzu folgendes wahres Beispiel des Juraprofessors Klaus Volk 

In einem vollen Hörsaal, in dem in wenigen Minuten die Vorlesung beginnen soll, wird es auf einmal laut am Rednerpult. Zwei Männer schreien sich an, immer wütender. Der eine droht dem anderen eine Ohrfeige an. 

In diesem Moment kommt der Professor herein und ruft den Studenten zu: »Schreiben Sie alle sofort auf, was sich hier gerade ereignet hat.« Den Vorfall hatte der Professor inszeniert. 

Von den vielen Hundert Studenten schrieben nicht wenige, sie hätten „gesehen“, dass einer den anderen tatsächlich geohrfeigt habe, der dann, so beschrieben es einige, eine Pistole zog und, so schrieben manche, einen Schuss abgab, der das Opfer zu Boden sinken ließ. Dabei war die Sache ja erst vor wenigen Augenblicken geschehen, und die Zeugen waren angehende Juristen… 

Das Experiment konnte zeigen, das viele Zeugen im Nachhinein nichtreale Elemente in ihren Erinnerungsbericht einfügen, die den eigenen Erinnerungsbericht stark verfälschen. In Extremfällen werden ebenso fiktive Elemente in die Aussage implementiert oder es erfolgen Schilderungen über ganze Ereignisse, die überhaupt nicht stattgefunden haben.

Oder wie es Klaus Volk sagt: Unsere Erinnerung verzerrt, sie beschönigt, verziert, unterdrückt, schneidet aus. 

Aber der Wahrheitsfindung dient es natürlich nicht. Denn, wann ist eine Aussage wahr? Wenn sie mit dem wirklichen Geschehen übereinstimmt, und nicht, wenn sie der Wahrheit des Zeugen entspricht!

Der eine sagt: »Ich will die Sache wiederhaben, denn ich bin der wahre Eigentümer!« 

Der andere hält dagegen, dass er der wahre Eigentümer sei, weil sie ihm gestohlen wurde. 

Wer muss nun beweisen, dass er der wahre Eigentümer ist? Und was, wenn sich das nicht klären lässt? 

Das ist allenfalls Aufgabe von Juristen und Sachverständigen Ermittlungen anzustellen, Aussagen auf ihren Wahrheits- und Wirklichkeitsgehalt zu überprüfen und ggf. Sachbeweise zu erheben, eh man zu einem Urteil kommt – soweit das nach so langer Zeit überhaupt möglich ist.

Verhoeven und wie sie alle heißen, beziehen ihr gefährliches Halbwissen hingegen ausschließlich aus der Presse. Es wird aufgrund bloßer Verdachtsberichterstattung darüber geurteilt, was wirklich passiert ist. 

Das macht aber die Anschuldigungen mutmaßlicher Opfer nicht wahrer und die Gegenbehauptung von Dieter Wedel nicht unwahrer! 

Es gibt auch keinerlei neutrale Sachbeweise, die einen solch dringenden Tatverdacht gegen Wedel rechtfertigen würden, um ihn dermaßen akritisch in der breiten Öffentlichkeit vorzuverurteilen. Alle, die sie in den Massenmedien abundant Wedel-Bashing betreiben, sind Agnostiker unseres Rechtsstaates.  

Vielleicht sollte Verhoeven anstatt sich zum Großinquisitor der Hexenprozesse zu küren, lieber auf das konzentrieren was er kann: Filme machen. Die finde ich nämlich richtig gut, so wie ich auch die Filme von Dieter Wedel richtig gut finde.

Über den Autor
Dr. Alexander Stevens
Dr. Alexander Stevens
Dr. Alexander Stevens ist Fachanwalt für Strafrecht und als einer von ganz wenigen Anwälten überhaupt (wenn nicht sogar der einzige) ausschließlich auf die Sexualdelikte wie Vergewaltigung, Missbrauch, und Kinderpornographie spezialisiert. Im April 2016 erschien sein Buch „Sex vor Gericht“ (Knaur Verlag) in welchem er anhand sehr tiefgreifenden Geschichten aufzeigt, was alles schief läuft in Deutschland, wenn es um Sex geht. Stevens vertritt sowohl Täter als auch Opfer von Sexualdelikten gleichermaßen.
Weitere Artikel des Autoren