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Blumen zum Gedenken der Opfer
Foto: © Emilio Esbardo/https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54650106

(K)Ein weiterer Artikel zum mehrfachen Mord an der Gedächtniskirche in Berlin

Von Heinz-Werner Aping

Soll eine Zeitschrift, die sich der seriösen und fachlich orientierten Berichterstattung verpflichtet hat, auch noch zu dem schrecklichen Ereignis schreiben, das schon viele sehr unterschiedliche Formen der Betrachtung erfahren hat?
Kann man im Wissen um die kriminalistische Erfahrung, dass erst am Ende der Ermittlungen beurteilt werden kann, was wirklich geschehen ist und insgesamt zum Fall berücksichtigt werden muss, jetzt schon schreiben oder muss man nicht besser warten?
Darf und sollte veko-online deshalb jetzt schweigen, oder muss man angesichts der vielen Opfer dieses Anschlags nicht auch dazu beitragen, den Druck der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten oder zu steigern, dass alle Umstände zügig aufgeklärt werden?

Die Tat des mutmaßlichen Mörders in den Abendstunden am 19. Dezember 2016 ist noch keine sieben Wochen her. Es gilt die Frage zu beleuchten, ob dieser Fall letztlich wie viele andere tragische Taten zu betrachten ist oder ob er stattdessen eine ganz andere Relevanz hat und deshalb berechtigt eine besondere Form der Wahrnehmung und Verfolgung durch die Öffentlichkeit bedingt.

Was ist in der Zwischenzeit nicht alles geschrieben und gesagt worden. Die Reaktionsmuster auf einen solchen Fall sind immer wieder ähnlich, auch wenn das Attentat auf die Besucher des Weihnachtsmarktes in Berlin berechtigt andere Antworten und Verfahren zur Folge haben darf und muss.

Am Anfang der Reaktionsmuster steht die mediale Begleitung und Aufarbeitung des Geschehens.

Welcher am Zeitgeschehen interessierte Mensch verfolgte an diesem Abend nicht die andauernde „Live-Berichterstattung“ – welch widersinniges Wort im Zusammenhang mit dem Leid der Opfer – auf allen Kanälen des Fernsehens und in den Internet-basierten Medien. Der relevante Informationsgehalt war relativ schnell erfasst und dargestellt, doch wie viele Nutzer blieben nicht doch dabei, um noch jede kleinste Neuigkeit oder vermeintliche Neuigkeit mitzuverfolgen.

Welcher am sachlichen Informationsgehalt genauso wie wirklich am Leid der Mitmenschen interessierte Mensch empfand die unzähligen und immer kleinteiliger werdenden Sondermeldungen, Sonderberichterstattungen, Eilmeldungen nicht mehr und mehr überflüssig. Nein, nicht nur überflüssig, sondern teilweise peinlich. War das wirklich noch die Erfüllung des Informationsbegehrens der Öffentlichkeit oder mehr die Nutzung einer Plattform für ganz andere Interessen?

Wenn Sie das auch so sehen: Wer greift hier einmal ein, speziell bei den öffentlich-rechtlichen Medien? Die Rundfunkräte?

Die mediale Aufbereitung erfuhr eine besondere Begleitung durch die ungeahnte Zahl an Experten. Dieses Land könnte sich ja eigentlich glücklich schätzen, über so viele Experten zu verfügen, die dem nicht so kundigen Betrachter und Leser zu verstehen helfen, was so schwer zu verstehen ist. Aber wie viele der Experten waren denn wirkliche Experten oder doch nur selbsternannte, um die eigene Medienpräsenz, Person wie aufbietendes Medium, interessant zu machen?
Als Folge häuften sich statt der belastbaren Informationen Mutmaßungen, Spekulationen und mehr.
Dürfen wir das einfach so hinnehmen? Einfach von unserer Freiheit Gebrauch zu machen, abzuschalten oder ein Medium nicht zu „konsumieren“?

Hauptsächlich die politischen Verantwortungsträger begleiteten die öffentliche Berichterstattung und Diskussion anfangs durch eine wohltuende Zurückhaltung.

Und sie zollten in angemessener Form den eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsdienste und vor allem der Polizei hohes Lob für ihre Leistung und Der Sattelzug, umgeben von Rettungskräften
Foto: (c) Andreas Trojak https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54295975
Verständnis für die kommende, zeitintensive und aufwändige Ermittlungsarbeit. Endlich einmal.

Das hielt aber nicht lange. Bei der erstbesten Gelegenheit formulierten über Parteigrenzen hinweg Mitglieder des Deutschen Bundestages, vertreten insbesondere im Innenausschuss, ihre Überzeugung von begangenen, erheblichen Fehlern der zuständigen Behörden.

Verfügten die so Urteilenden bereits über so sichere Erkenntnisse, dass sie das berechtigt formulieren durften und mussten, oder stand der Wunsch Pate, die Frage der Verantwortung von sich gleich zu Beginn woandershin zu schieben?

Alle in Verantwortung stehenden Personen, egal ob in staatlicher Funktion oder in der Privatwirtschaft, wissen um die Bedeutung schneller Reaktion gegenüber den Medien, um nicht in der weiteren Wahrnehmung mit Urteilen bedacht zu werden, die nicht mehr verändert werden können. Wollte man gar davon ablenken, dass die bereits erhobenen oder noch zu erwartenden Fehler-Vorwürfe das bisherige Tätigwerden beziehungsweise Versäumnis der gesetzgebenden Gewalt erreichen?

So folgte schnell die Aussage, dass es keiner neuen Gesetze bedürfe, sondern nur der konsequenten Anwendung bereits bestehender.

Die überlebenden Opfer und die Hinterbliebenen der getöteten Opfer formulierten, wiederum mit Hilfe der Medien, stattdessen ihr Unverständnis über die unzureichende Anteilnahme und Begleitung ihrer Trauer.

Und die ermittelnden und beteiligten Behörden?

Sie hielten sich gemäß ihres gesetzlichen Auftrags und ihres professionellen Anspruchs erst einmal zurück, wohltuend zurück. Sie hatten und haben auch noch genügend zu tun. Die breite mediale und gesellschaftliche Öffentlichkeit ist längst zu anderen unmittelbaren Themen weitergezogen und nimmt gar nicht wahr, wie viel Detailarbeit auch aktuell geleistet werden muss, um aufzuklären, was aufgeklärt werden kann und um möglicherweise noch drohenden Gefahren zu begegnen. Allein im Bundeskriminalamt sind immer noch zwischen 200 und 300 Ermittler in einer Besonderen Aufbauorganisation damit beschäftigt, die unzähligen Spuren, Hinweise, Videos und vieles mehr aufzubereiten, auszuwerten, zu bewerten und vieles mehr. Vergleichbares dürfte für die Polizei in Berlin, die Polizei in Nordrhein-Westfalen und weitere Polizeibehörden zutreffen.
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Doch schon mehren sich die selbstbewussten Stellungnahmen, dass eben diese Behörden keine Fehler gemacht hätten. Sie hätten gemäß ihres gesetzlichen Auftrags allein im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten arbeiten können. Hierbei seien sie bis an die Grenzen des rechtlich Möglichen gegangen. Die Verantwortung für die Lücken, den Gefahren durch andere Maßnahmen zu begegnen und somit solche Taten zu verhindern, liege beim Gesetzgeber. Der Ball wird also zu denen zurückgegeben, die vorher die offenkundigen Fehler der Behörden behauptet haben.

Was mögen unabhängig von der interessierten Öffentlichkeit die Opfer und Hinterbliebenen dazu denken und fühlen?

Der erfahrene Kriminalist weiß, dass es sich bei der Suche nach Verantwortlichkeiten und Verantwortlichen lohnt, bei unzähligen Stellungnahmen und allgemeiner Kakofonie auch dorthin zu schauen, wo diejenigen schweigen, die sonst immer gerne und nicht selten oder offensiv mit Stellungnahmen aufwarten.
So hüllten sich die Verfassungsschützer zwar nicht gänzlich in Schweigen, aber sie zeigen sich bis heute wenigstens in der Öffentlichkeit sehr zurückhaltend. Das könnte schlicht und einfach Professionalität sein. Der misstrauische Betrachter wird eingedenk früherer Erfahrungen über schnellere Verlautbarungen eher zweifeln, ob es in der Absicht professioneller Zurückhaltung begründet ist. Stattdessen wird er vermuten, dass hier einiges im Verborgenen liegt, was in welchem Interesse auch immer im Verborgenen bleiben sollte. Ein professioneller Verfassungsschutz arbeitet zwangsläufig verdeckt. Unstrittig wäre es zudem nicht nur unprofessionell, sondern zum Schaden der Menschen, wenn gerade aus der Erkenntniswelt der Nachrichtendienste ein Feld der bedingungslosen Preisgabe jeder Vertraulichkeit gemacht würde. Das gilt aber natürlich nur für korrektes Verhalten.
Werden wir das je erfahren?
Im Hinblick auf die Faktenlage oder die Behauptungen über unzureichende Verhinderungsmöglichkeiten beispielsweise in Form der Abschiebehaft oder anderer justizieller Antworten stellt sich auch für die Justiz die Frage, ob die eher zurückhaltenden Stellungnahmen dem professionellen Anspruch oder der Verdeckung eigener Versäumnisse geschuldet sind.

Der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm führte in seinem 2014 erschienenen Buch „Einspruch“ einen ....“wütenden Feldzug...“ (Zitat „Die Zeit“) gegen die Justiz, unter Norbert Blüm
Foto: Udo Grimberg, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de, CC BY-SA 3.0 de
anderem gegen die Spruch- und Einstellungspraxis deutscher Gerichte. Schon zwanzig Jahre zuvor hatten im Jahre 1997 vier engagierte Kriminalbeamte den Versuch einer kriminologischen Untersuchung unternommen und sie mit „Gesetzesungehorsam der Justiz“ betitelt. Gibt es eine Spruchpraxis der Gerichte, die hinter den gesetzlichen Möglichkeiten zurückbleibt und den Behörden nicht das ermöglicht, was vielleicht doch möglich wäre?
Wer klärt das auf?
Fehlt es nun am einzelnen oder koordinierten Handeln der beobachtenden, beurteilenden und ermittelnden Behörden, fehlt es an gesetzlichen Möglichkeiten, dies an der konkreten Gefahr- und Bedrohungslage orientiert zu können, oder fehlt es am Tätigwerden und der Bereitschaft der Justiz, vorhandene rechtliche Möglichkeiten anzuwenden?

Ist gar die föderale Struktur unseres Landes eine entscheidende Lücke, die dieses Attentat möglich werden ließ?

Der Bundesminister des Innern formulierte jüngst in der Richtung, dass im Bereich der Inneren Sicherheit einige Notwendigkeiten bestehen, die einer zentraleren als der augenblicklichen föderalen Struktur bedürfen. Er erntete nicht nur sofort erheblichen Widerspruch, sondern manche sehen das gar als einen Angriff auf wesentliche Erfolgsgaranten unserer staatlichen Ordnung an sich. Allerdings gibt es nicht wenige Fachkundige sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene, die viele Beispiele benennen können, Gedanken und Aktivitäten in Richtung zentralerer Zuständigkeiten sehr wohl berechtigt erscheinen zu lassen.

In diesem Zusammenhang darf man sich gern daran erinnern, dass wir uns gerade in der jüngeren Vergangenheit sogar langwierige Föderalismus-Kommissionen geleistet haben, die das Miteinander von Land und Bund in vielen Feldern auf eine zeitgemäße Form bringen wollten und in einer ganzen Reihe von Punkten auch gebracht haben, ohne dass die föderale Struktur der Republik aufgegeben wurde. Wie so oft haben sie aber nicht alles beleuchtet, bearbeitet und auch nicht geschafft. Rührt deshalb die Initiative des Bundesministers des Innern wirklich an die Grundfesten unserer föderalen Ordnung?

Ziemlich weitgehend schweigt auch die „Wirtschaft“.

Noch vor dem Beginn der Weihnachtsmarkt-Saison ist die Frage der Sicherheit der Märkte vielfach aufgeworfen worden. Alle Beteiligten, Organisatoren und Betreiber der Märkte, verantwortliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden und verantwortliche Politiker bemühten sich, getroffene Sicherheitsmaßnahmen darzustellen und die Gewissheit zu verbreiten, dass alles Notwendige getan sei und trotz der immer wieder beschriebenen „hohen abstrakten Gefährdung“ alle Besucher sicher seien. Es ist verständlich, dass man nicht öffentlich formuliert, dass die Märkte unsicher seien. Das könnte man und würden die redlichen Verantwortlichen auch nicht zulassen.
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Dass Weihnachtsmärkte Zielobjekte von Attentätern mit islamistischem Hintergrund sein können und sind, wissen wir bereits seit dem Jahre 2000, noch vor dem Anschlag in New York am 11.9.2001. Im Dezember 2000 wollten vier algerische Islamisten eine Bombe auf dem Straßburger Weihnachtsmarkt zünden und ein Blutbad anrichten. Die Tat konnte durch einen nachrichtendienstlichen Hinweis und danach erfolgreiche polizeiliche Ermittlungen verhindert werden. Die Tat wurde im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens und später im Rahmen eines Gerichtsprozesses weitgehend aufgeklärt. Die Täter wurden rechtskräftig zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Die Begehungsweise zum Töten von Menschen durch Kraftfahrzeuge ist auch nicht erst im vergangenen Jahr in Nizza angewendet worden, wenn auch dort im zeitlichen wie sachlichen Zusammenhang zum islamistisch-terroristischen Hintergrund.

Mit Absicht war 2006 ein Autofahrer auf den abgesperrten Bereich der Berliner WM-Fanmeile am Bandenburger Tor gerast und hatte 25 Menschen verletzt.

Am 30. April 2009 zerstörte ein Attentäter in Apeldoorn die Harmonie des größten niederländischen Volksfestes. Bei seinem versuchten Angriff mit einem Kraftfahrzeug auf die Königsfamilie riss er sechs Menschen in den Tod. Zitat aus der damaligen Zeit: ...“ganz Holland scheint in Schockstarre verfallen. Ein Land hat seine Leichtigkeit verloren.“

Waren unsere Weihnachtsmärkte, war der Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche wirklich so gesichert, wie es der Lage und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechend richtig und möglich gewesen wäre? Oder hat das Interesse der Organisatoren und Betreiber, die Kosten zur Gewährleistung von Sicherheit „überschaubar“ zu halten, vernünftige und mögliche Sicherheitsmaßnahmen verhindert? Mussten sie vielleicht gar nicht so weit denken, weil die Aufsicht führenden und genehmigenden Behörden diese Fallkonstellation nicht bedacht und in ihren Auflagen nicht berücksichtigt haben?

Entsprechenden Medienberichten zufolge bemüht sich wenigstens ein Rechtsanwalt über Klagen auf Schadensersatz anscheinend um gerichtliche Klärung dieser Fragen.

Und wir, die Menschen, die Bürger dieses Landes?

Wie stehen wir zu Sicherheitsmaßnahmen, die ungehinderte Zugänge, Dinge und Abläufe, unsere tägliche Komfortzone zwangsläufig einengen, verlangsamen, teurer machen und vieles mehr? Sind wirklich alle bereit, die Einschränkungen und Mehraufwendungen, die Sicherheit zwangsläufig irgendwie mit sich bringt, mitzutragen? Sind wir so sicherheitsbewusst, dass wir die Präsenz von mehr Sicherheit, technisch wie personell, als ein Mehr des Sicherheitsgefühls, oder eher als ein Minus, als Unsicherheitsgefühl empfinden?

Die letzte Frage: wenn alle richtig gehandelt haben, niemand einen Fehler gemacht hat, sind dann solche Attentate in letzter Konsequenz nicht zu verhindern?

Jedem muss klar sein, dass diese Frage nicht mit ja beantwortet werden darf. Die Erkenntnis, dass die Gefahren bestehen und ein Anschlag immer passieren kann, ist etwas Anderes als die Aussage, dass es nicht verhindert werden kann. Um die Aufgabe, diese Differenzierung mit sachgerechter Erörterung zu vertreten, sind in Verantwortung stehende und wissende Menschen, insbesondere Politiker nicht zu beneiden. Im Grundsatz sind alle einig, im Detail geht es auseinander.
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Deshalb gebietet es nicht nur der Respekt vor allen Opfern, die Anteilnahme an ihrem Schicksal und dem der Hinterbliebenen, sondern auch die Achtung vor sowie Sorge um uns selbst, dieses Attentat und alle damit zusammenhängenden Fragen lückenlos und in vielerlei Hinsicht aufzuklären.

Das Attentat auf dem Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche in Berlin ist deshalb so bedeutsam, weil es uns auf erschreckende Weise klargemacht hat, wie viele ungelöste Fragen zur Gewährleistung von Sicherheit wir vielleicht vor uns hergeschoben haben.

Doch wer klärt das auf?

Das Aufklärungsinteresse betrifft zunehmend wieder einmal natürlich nur den Zuständigkeitsbereich des jeweils „Anderen“. Die Gesetzgebung sieht die Lücken bei den Behörden, die Behörden sehen die Lücken bei der Gesetzgebung, die nicht so tiefgehenden Medien sehen die Lücken, wo sie sich gerade als vermarktungsfähige Berichterstattung bieten, und so weiter.
Sind es Zyniker oder Realisten, die die sogenannte „organisierte Unzuständigkeit“ beklagen?

Der öffentliche Strafprozess scheidet gegebenenfalls aus. Natürlich haben die Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das kann trotz des Todes des Attentäters auch geführt werden, weil ja vielleicht Mittäter, Gehilfen, Anstifter usw. zu ermitteln sind. Doch gegen einen Toten kann ein Gerichtsverfahren, ein öffentliches Verfahren, in dem wir alle teilhaben können, nicht geführt werden.

Bleiben parlamentarische Untersuchungsausschüsse, egal ob auf Landes- oder auf Bundesebene, üblicherweise öffentlich zugänglich. Sie haben prozessuale Möglichkeiten, sie können und wollen aufklären. Die Sorge für uns, die Menschen dieses Landes: Klärung nur der Versäumnisse der jeweils anderen Partei? Und in vielen Fragen wartet gegebenenfalls auch der Ausschluss der Öffentlichkeit – wegen Gefährdung der Inneren Sicherheit bei Preisgabe bestimmter geheimer Inhalte.

Bleiben die Medien als unsere viel gerühmte vierte Gewalt.

Ja, Gewalt haben die Medien, haben die Veröffentlichungen. Zum Glück gibt es eben auch viele engagierte, kundige und wissende Medienvertreter, Journalisten, ganze investigative Teams genauso wie Redakteure oder Verleger, Printmedien genauso wie elektronische Medien.

Ich bezeichne mich trotz nicht geringer Kenntnisse nicht als Terrorexperte. Ich überblicke auch nicht alle Veröffentlichungen, die schon erschienen sind oder noch erscheinen werden.

Wir von veko-online werden aber in unseren Möglichkeiten „am Ball“ bleiben und freuen uns, wenn Sie uns auf diesem Weg begleiten und gegebenenfalls mitwirken oder beitragen.

Die Sorge um unsere Sicherheit ist viel zu wichtig, als dass wir sie immer nur „den Anderen“ überlassen.

 

Über den Autor
Heinz-Werner Aping
Heinz-Werner Aping
Heinz-Werner Aping, Direktor beim Bundeskriminalamt a.D., Jahrgang 1953, war bis zu seiner Pensionierung Ende Mai 2014 fast vierzig Jahre im kriminalpolizeilichen Dienst in Land und Bund tätig. Von 1975 bis 1999 diente er bei der Berliner Polizei vom Kommissar bis zum Kriminaldirektor in vielen Feldern klassischer und schwerer Kriminalität und zuletzt fünf Jahre als Leiter des kriminalpolizeilichen Stabes des Polizeipräsidenten. Mit dem Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wechselte Aping zum Bundeskriminalamt und verantwortete als Leitender Kriminaldirektor und Gruppenleiter in der Abteilung Sicherungsgruppe Grundsatz, Haushalt, Ausbildung, Lagebeurteilung, Staatsbesuche, Observation und Technikeinsatz des Personenschutzes für die Verfassungsorgane des Bundes und seiner ausländischen Gäste. Im Jahre 2001 wurde ihm die Leitung der gesamten Abteilung übertragen, die er bis zu seiner Pensionierung innehatte. Von 2001 bis zu seiner Pensionierung war Aping mit mehrmaliger Wiederwahl Chairman der Association of Personal Protection Services (APPS), des internationalen Netzwerkes von 50 staatlichen Personenschutzdienststellen von China bis zu den USA einschließlich Europol, Interpol, EU und UN mit Konferenzen weltweit. Heinz-Werner Aping ist als selbstständiger Berater tätig. Er ist Mitglied der Redaktion VeKo-online und zuständig für den Bereich Sicherheitspolitik.
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