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Die steuerrechtliche Bewertung ist in diesem Fall auch spannend.
Foto: © https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=33555965

Sex im Hotel steuerfrei

Kurioses Steuergeschenk im Wahljahr

Von Carsten Hennig

Berlin, 20. Januar 2017 – Sex im Stundenhotel ist nun steuerfrei. Dieser kuriose Erlass des Bundesfinanzministerium sorgt für Heiterkeit und kreative Neuplanungen des Hotelbusiness.
Wird ein Zimmer/Bett in einem einschlägig bekannten Etablissement minuten- oder stundenweise durch einen Gast angemietet, sei dies keine Beherbergung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, notierten Berlins oberste Kassenverwahrer. Der eigentliche Zweck der kurzfristigen Anmietungen – im Hoteljargon „Day Use“, Sie wissen schon, was gemeint ist – wurde in dem Rundschreiben als „geringfügig begleitende Leistungen“ bezeichnet. Aha.

Der Steuerteufel steckt wie stets im Detail: Wird eine Spielwiese indes durch eine Prostituierte oder Prostituierten angemietet, bleibe dies umsatzsteuerpflichtig, wird betont. „Auch ist in einem regulären Bordellbetrieb der volle und nicht der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Hotelleistungen anzuwenden“, ist zu lesen.

Also, hier noch einmal eine Klarstellung: Eine „normale“ Übernachtung in einem Hotel in Deutschland – ergo: ohne Sex – wird mit sieben Prozent mehrwertbesteuert. Zusatzleistungen wie Frühstück, Nutzungen von Parkplatz und Sauna mit jeweils 19 Prozent.

Ob man nun in der Hotellerie das Geschäftsmodell auf stunden- oder eben nur minutenweise Abrechnung, zum Beispiel 11-15 Minuten für zehn Euro, abändert, bleibt abzuwarten. Indes ergeben sich Folgefragen: Muss ein Nachweis über Sex im Stundenhotel erbracht werden, um die Rechtmäßigkeit der Steuerbefreiung darzulegen? Was ist überhaupt ein „Stundenhotel“? Lässt sich der Terminus technicus „Stundenhotel“ noch schützen (für etwaige Umfirmierungen)? Ist nur eine erotisch geprägte Zusammenkunft auf kommerzieller Basis (vulgo: käuflicher Sex) Grundlage für eine Steuerbefreiung? Ist auch die Zimmermiete für ein Schäferstündchen mit der/dem Geliebte/n künftig steuerfrei? Und überhaupt: Wer kontrolliert das alles?

Nicht nur für Hotel- und Steuerberater ist der aktuelle Erlass des Bundesfinanzministeriums hier abrufbar

 

Über den Autor
Carsten Hennig
Carsten Hennig
Carsten Hennig, Jahrgang 1970, gilt als genauer Beobachter der Hotellerie und Gastronomie. Als Anchorman von HOTELIER TV & RADIO wagt er stets einen Blick „hinter den Vorhang“ und bringt bewegende Themen auf den Punkt.
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