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Eine Verweigerung der arbeitsvertraglichen Auskunftspflicht eines Arbeitnehmers kann zur Abmahnung oder gar Kündigung führen. Ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht wie in einem strafprozessualen Verfahren gibt es bei innerbetrieblichen Ermittlungen nicht.
Foto: I-Vista/pixelio.de

Erfolgreiche Befragungen im betrieblichen Sicherheitsalltag

Von Klaus Henning Glitza

Befragungen, in manchen Unternehmen auch „Interviews“ oder einfach „Gespräche“ genannt, sind eine unverzichtbare Komponente der betrieblichen Ermittlungsarbeit. Genau wie Sachbeweise, die allgemein nur von Profis gesichert werden können, ist der Wert des Personalbeweises, die Aussage von Zeugen oder Tatverdächtigen, sehr stark vom fachlichen Wissen, Können und Fingerspitzengefühl der befragenden Person abhängig. Ziel dieses Beitrages ist es deshalb, die Grundlagen für erfolgreiche Befragungen im betrieblichen Sicherheitsalltag aufzuzeigen. Denn eine verpatzte Befragung lässt sich nicht wieder gutmachen.

Als Erstes: Machen Sie sich frei von der Vorstellung, dass harte Befragungsmethoden zu ähnlich harten Ergebnissen führen. Eine Studie eines Instituts der Universität Liverpool belegt, dass die harte Tour eher schadet als nützt. Laurence Alison, Professor für forensische und investigative Psychologie, wertete zusammen mit Kollegen Ton- und Videoaufzeichnungen von Verhören mit 29 Terrorverdächtigen aus. Vernehmer waren nicht etwa „Softies“ des Vernehmungswesens, sondern 58 speziell geschulte Angehörige von Anti-Terror-Sondereinheiten, denen – wie etliche Nordiren bestätigen können - jede Art von Gefühlsduselei fremd ist. Das belegt, dass die „motivierende Gesprächsführung“, wie Alison sie nennt, kein aus Zaghaftigkeit hergeleiteter „Schongang“ ist, sondern eine optimierte Befragungsmethodik, die moderne Erkenntnisse berücksichtigt und außerdem dem heutigen Menschenbild entspricht.

Das Ergebnis der genannten Studie lässt sich aus deren Titel „Warum die harte Taktik versagt und ein gutes Verhältnis Ergebnisse bringt“ ablesen. Die „motivierende Gesprächsführung“, die auf Respekt gegenüber der Aussageperson und einem kooperativen Gesprächsklima basiert, ist ungleich erfolgreicher als die harte Gangart. Im Übrigen wenden auch viele deutsche Kriminalbeamte schon seit Jahren mit Erfolg diesen kooperativen Ansatz an.

Zwar ist es unzweifelhaft richtig, dass eine innerpsychische Spannung die Bereitschaft zu einer wahrheitsgemäßen Aussage erhöht, gleichzeitig machen aber auch viele befragte Personen „zu“ und flüchten sich in Lügen, Halbwahrheiten oder täuschen Erinnerungslücken vor. Das bringt niemanden, der auf der Suche nach der objektiven Wahrheit ist, auch nur einen Millimeter weiter.

Auch wenn das viele von uns nicht wahrhaben wollen, das Fernsehen oder das Kino gerät auch bei betrieblichen Ermittlern zuweilen zur Schule der Nation. Respektlose Sprüche in Krimiserien wie „Spuck´s aus, Kumpel, es ist schließlich zu Deinem Besten“ oder „Gib es endlich zu, sonst werde ich ungemütlich“ sind oft prägender als trockene Lehrbücher. Keiner ist davor gefeit, das filmische Vorgehen von US-Ermittlern (andere Rechtsgrundlagen) oder deutschen „Kommissaren“ (Unterhaltungseffekt oft wichtiger als Realitätsbezug) zu adaptieren.

Doch erfolgreiche Befragungen sind in Wahrheit Geschäftsverhandlungen ähnlicher als harten Verhören. Die Analogien liegen darin, dass es (mindestens) zwei Seiten gibt, die beide für sich das Optimale herausholen wollen. Bezogen auf Befragungen bedeutet das: Partei 1 hat ein starkes Interesse, sich oder andere zu schützen und zu verteidigen, Partei 2 treibt das Aufklärungsinteresse, die Suche nach der objektiven Wahrheit an. Irgendwo zwischen diesen beiden Interessensphären wird ein Ergebnis ausgehandelt, das im günstigsten Fall aus der lauteren Wahrheit besteht.

Bleiben wir beim Beispiel der Geschäftsverhandlungen. Sie werden es nur in den seltensten Fällen erleben, dass solche Anlässe mit der Formulierung „Sie alle wissen, weshalb wir zusammengekommen sind, also lassen Sie uns ohne Umschweife mit den Verhandlungen beginnen“ eröffnet werden. Solche Einleitungen sind allenfalls denkbar, wenn eine der Verhandlungsparteien in einer so dominierend starken Position ist, dass es auf die Gegenseite praktisch gar nicht mehr ankommt.

Für 99,9 Prozent aller Verhandlungssituationen stellen derlei Redewendungen ein absolutes No-Go, einen „Killerfaktor“ dar. Sie werden feststellen, dass nahezu sämtliche Verhandlungsgespräche mit einem Smalltalk beginnen. Dahinter stecken meistens nicht etwa ausgeklügelte Strategien, sondern eher unterbewusste Bedürfnisse, das Gegenüber „abzutasten“, um es besser einschätzen zu können, und das verständliche Bemühen, für ein angenehmes „produktives“ Gesprächsklima zu sorgen. Ob Geschäftsverhandlungen gelingen, das hängt folglich nicht nur von harten, sondern vor allem auch von weichen Faktoren ab.

Es gibt gute Gründe, bei Befragungen auf das Gegenüber zuzugehen und den kooperativen Ansatz zu wählen. Denn als befragende Person sind Sie nur gefühlt in einer starken Position. Hinter Ihnen steht zwar das Unternehmen, dessen Beauftragter Sie sind. Die Rechtslage spielt Ihnen ebenso in die Hände, denn Sie können sich auf das Arbeitsrecht berufen, das Ihr Gegenüber zu einer vollständigen und wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Siehe dazu auch das Special „Befragung und Recht“. Sie haben sogar „Druckmittel“ in der Hand, weil ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht arbeitsrechtliche Folgen haben kann. Ein nicht auskunftsbereiter oder falsch aussagender Arbeitnehmer kann abgemahnt und sogar entlassen werden.

Relativiert wird diese formale Position der Stärke indessen dadurch, dass Ihr Gesprächspartner Ihnen die „Hucke voll lügt“ oder schlimmer noch, Ihnen eine mit fiktiven Elementen durchmischte Teilwahrheit auftischt. Ebenso könnte Ihr Gegenüber Erinnerungslücken vortäuschen. Dagegen ist auch mit Stärke wenig zu machen. Mit anderen Worten: Der Aussagende hat viele Möglichkeit, Ihre starke Position zu unterlaufen

Wie könnten Sie also vorgehen, wenn Sie beispielsweise einen Zeugen oder Tatverdächtigen befragen?

Sie sollten nicht nur über die tatrelevanten Umstände oder Verdachtsmomente gut informiert sein, sondern, besonders bei Tatverdächtigen, auch über die Lebensverhältnisse des zu Befragenden. Sind diese Personen verheiratet, haben sie Kinder? „Googeln“ Sie beispielsweise, ob die Auskunftspersonen bestimmten Vereinen angehören oder ihnen nahestehen. Die Internetrecherche gibt in günstigen Fällen erste Hinweise darauf, wie der zu Befragende „tickt“. Ist eine Auskunftsperson beispielsweise Vereinsvorsitzender, während sie im Unternehmen eine Position auf der ganz normalen Arbeitsebene einnimmt, liegt es nahe, dass sie sich im Betrieb unterfordert fühlt und mehr in ihr steckt, als auf den ersten Blick zu erahnen ist. Das kann äußerst relevant für die Motivforschung sein.

Die gewonnenen Informationen können Sie auch zielführend für den „Eis brechenden“ Smalltalk vor der Befragung oder bei erkannten Widersprüchen in der Aussage nutzen. Auf diese Punkte kommen wir weiter unten noch einmal ausführlich zurück.

Achten Sie auf ihre Mimik. Eine typische Befragermimik, wie man sie zur Genüge aus dem Fernseh-Krimis kennt.
Foto: Archiv G
Obwohl bei einer reinen Zeugenbefragung im Regelfall keinerlei Tatvorwurf im Raum steht, kann die Befragungssituation als solche für die aussagenden Personen unangenehm und Stress auslösend sein. Dieses negative Grundgefühl wird wesentlich verstärkt durch eine allzu dominante Rolle des Befragenden, eine strenge „Vernehmermimik“ bzw. Fragestellungen, die eher an ein Verhör im Stile „Das Leben der Anderen“ erinnern.

Mit einer stressfreien Befragungsatmosphäre tun wir viel für ein optimiertes Aussageverhalten, denn ein angenehmes Gesprächsklima wirkt sich positiv auf die Erinnerungsprozesse aus. Dafür gibt es sogar einen wissenschaftlichen Beleg. Bei Stress und innerpsychischer Erregung wird massenhaft das Hormon Cortisol freigesetzt, das die gedächtnisrelevanten Hirnstrukturen geradezu überflutet und mehr oder minder „lähmt“. Es können nachgewiesenermaßen sogar Gehirnzellen absterben, wenn zu viel von diesem Stresshormon durch die Blutbahnen rauscht.

Halten wir uns immer vor Augen: Wir wollen etwas von den Zeugen, nämlich möglichst viel Auskunftsmaterial, das wir dann analysieren können, so der Richter, Strafrechtler und Vernehmungsexperte Axel Wendler. Der Zeuge ist deshalb eine wichtige Person und niemals ein bloßes Objekt in einem Ermittlungskomplex.

Wir haben somit allen Grund, auf den Zeugen einzugehen.

Von hoher Relevanz ist die Wahl einer passenden Örtlichkeit für die Befragung. Völlig ungeeignet sind Durchgangszimmer oder Büros, in denen ein weiterer oder mehrere unbeteiligte Kollegen an den Schreibtischen sitzen. In vielen betrieblichen Ermittlungsabteilungen gibt es separate Vernehmungsräume. Diese sind meist schlicht, aber nicht allzu spartanisch eingerichtet. Einrichtungsgegenstände und Objekte, die die Aufmerksamkeit ablenken, sind dort fehl am Platze. Zugezogene oder schräg gestellte Jalousien sollten einen allzu reizvollen und somit ablenkenden Ausblick auf den Außenbereich verhindern. Sie sollten auch auf Polizeiposter verzichten. Platzieren Sie den Befragenden immer so, dass er mit dem Rücken zur Tür sitzt und gegen einfallendes Licht gucken muss, natürlich ohne geblendet zu werden.

Gesehen bei der Polizei: Zwei gegenüber stehende Bürostühle statt der klassischen Sitzordnung (Befrager hinter dem Schreibtisch, Aussageperson davor).
Foto: Archiv G
Ein Schreibtisch mag Ihre Position als befragende Person unterstreichen. Aber allzu günstig für die Wahrnehmung der wichtigen nonverbalen Signale ist dieses Büromöbel nicht, denn es versperrt Ihnen die ganzheitliche Sicht auf den zu Befragenden. Verhaltensforscher sind sich sicher, dass die meisten nonverbalen Reaktionen beherrschbar sind, nicht aber die unwillkürlichen Bewegungen der Beine. Das Wippen oder Zucken dieser Gliedmaßen in kritischen Situationen lässt sich selbst von Gewohnheitslügnern nicht kontrollieren. Wenn Sie Wert auf das Erkennen dieser Stresssymptome legen, sollten Sie zwei Stühle/Sessel und einen niedrigen kleinen Tisch so arrangieren, dass Sie die Beine Ihres Gegenübers jederzeit im Blickfeld haben. Sie können aber auch einen Glastisch verwenden, mit dem Sie einen ähnlichen Effekt erzielen.

Der Abstand zwischen Ihnen und der Aussageperson sollte zwischen 2,50 bis drei Meter betragen. Ein geringerer Abstand wird allgemein als unangenehm und dominierend empfunden.

Während der Befragung sollten Störungen oder Unterbrechungen aller Art vermieden werden. Schalten Sie Ihr Mobiltelefon aus und bitten Sie den zu Befragenden, das Gleiche zu tun. Ziehen Sie den Stecker des Festnetztelefons oder stellen Sie den Apparat auf einen anderen Anschluss um. Kleben Sie erforderlichenfalls ein Schild oder hilfsweise einen Papierbogen mit der Aufschrift „Bitte nicht stören“ an die Tür, damit nicht Dritte den Raum betreten. Jede Störung hemmt den Rede- und Gedankenfluss. Wir alle kennen diese Bei innerbetrieblichen Ermittlungen hat die Auskunftsperson keinen Anspruch, dass er von einer Drittperson (Rechtsanwalt, Kollege, Betriebsrat) zum Befragungstermin begleitet wird. Es gehört lediglich zum guten Ton, dass wenn die Befragung durch einen Hausjuristen oder externen Anwalt durchgeführt wird, auch die Auskunftsperson ihren Rechtsanwalt mitbringen darf. Aber auch hierbei besteht kein Rechtsanspruch.
Foto: Archiv G
Situation von Gesprächen, die schlagartig unterbrochen werden, und danach nur schleppend wieder in Fluss kommen. Bei Befragungen kann der unerwünschte Effekt auftreten, dass Ihr Gegenüber bereits in den wenigen Sekunden der Zwangspause über seine Aussage und ihre Wirkungen nachdenkt und dann seine Bereitschaft zur vollständigen Aussage revidiert.

Stehen mehrere Zeugen zur Verfügung, sollten diese möglichst schon im Vorfeld unbedingt getrennt werden, da die Gefahr besteht, dass sie sich, meist unbewusst oder aus Loyalität, gegenseitig beeinflussen und sich dadurch quasi das Erinnerungsbild verschiebt. Denkbar ist auch, dass Zeugen ihre Aussage aus opportunistischen Motiven an einen Mehrheitstrend oder die Aussage eines Vorgesetzten anpassen. Stichworte: Fremdsuggestion (fremdbestimmte Beeinflussung) und Autosuggestion (sich selbst etwas einreden). Um eine möglichst vollständige und unbeeinflusste Aussage zu erhalten, sollten die Zeugen möglichst schnell nach dem relevanten Ereignis befragt werden.

Das Prinzip der Zeugentrennung gilt auch für die Befragung selbst. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass Zeugen reihenweise in dichter Folge „vorgeladen“ werden und dadurch Gelegenheit erhalten, sich in der Wartezone auszutauschen. Es muss außerdem verhindert werden, dass Zeugen oder andere Personen ermittlungsrelevante Gespräche mithören können. Die eindeutigste Verdachts- und Überführungsgrundlage ist stets, dass Zeugen über Täterwissen verfügen. Sie sollten deshalb dafür sorgen, dass niemand auch nur Elemente dieses Wissens irgendwo aufschnappen kann.

Sie sollten die Aussageperson immer allein befragen. Allein wird der Vernommene immer freier sprechen als in Gegenwart anderer, so der ehemalige Kriminalbeamte Egon Schneider in seinem Buch „Leitfaden für die polizeiliche Vernehmung“.

Extrem kontraproduktiv ist es, wenn ein Vorgesetzter der Auskunftsperson an der Befragung teilnimmt. Viele Vorgesetzte sehen es als ihr gutes Recht an, Befragungen beizuwohnen. Sie sollten in solchen Fällen eindringlich darauf hinweisen, dass das Beisein einer vorgesetzten Person nach unabweisbaren Erfahrungsgrundsätzen die Aussagebereitschaft und –qualität der Zeugen entscheidend mindern könnte.

Jede Befragung besteht aus mehreren Stufen:

  • Kontaktphase
  • Erzählphase
  • Befragungsphase
  • Abschluss- bzw. Rekapitulationsphase

Empfehlung für die Kontaktphase: Geben Sie dem zu Befragenden die Hand, stellen Sie sich als freundlich Befragenden vor und sagen sie beispielsweise „Vielen Dank, dass Sie gekommen sind“. Loben Sie es, wenn der zu Befragende pünktlich ist oder trotz schlechtem Wetters erschienen ist. Sprechen Sie den zu Befragenden immer mit seinem Namen an. Mit Honig erreicht man mehr als mit Essig, besagt eine alte Volksweisheit. 

Kontaktphase

Ein Tipp: Auch wenn es schwierig ist, versuchen Sie Sympathien oder Antipathien aus dem Spiel zu lassen. Einem sympathisch erscheinenden Gegenüber wird unterbewusst immer weniger Schlechtes zugetraut als einem unsympathischen Zeitgenossen. Das könnte prägend für Ihr Befragungsverhalten sein und – beispielsweise durch sogenannte Mikroausdrücke - auch für die Aussageperson erkennbar werden. Gehen Sie deshalb nach Möglichkeit vorurteilsfrei an den zu Befragenden heran. Verlassen Sie sich keinesfalls auf den ersten Eindruck. Selbst ausgewiesene Menschenkenner gestehen ein, dass sie in mindestens 50 Prozent der Fälle den ersten Eindruck revidieren müssen. Holen Sie, sinnbildlich, Ihr Gegenüber da ab, wo es steht. Versuchen Sie auch, die positiven Eigenschaften der Aussageperson zu Bild aus einer totalitären Welt: Ein Vernehmungszimmer, wie es die Sicherheitsorgane der ehemaligen DDR liebten. An Kargheit ist es kaum zu unterbieten.
Foto: Archiv G
identifizieren, und knüpfen Sie an diese in der Befragung an. Beispiel: „Sie sind doch eigentlich ein sehr anständiger (oder wahrheitsliebender oder ethisch eingestellter Mensch…“). Machen Sie nicht den Fehler, selbst einen dringend Tatverdächtigen in Bausch und Bogen zu verurteilen.

Freundlich sein bedeutet aber nicht, sich anzubiedern oder sich plump-vertraulich zu verkumpeln. Falsche, übertriebene Freundlichkeit wird von Ihrem Gegenüber schnell durchschaut und als Warnsignal („Der führt etwas im Schilde“) begriffen. Seien Sie so freundlich, wie Sie es ohne übermäßige Schauspielerei sein können. Lieber etwas weniger freundlich als aufgesetzt freundlich. Freundlichkeit ist vor allem ein Ausdruck des Respekts und der Grundhaltung, Jemanden als Person anzunehmen, Das können Sie auch ohne Verbiegungen und Dauerlächeln vermitteln.

Achten Sie darauf, dass Sie eine entspannte Körperhaltung einnehmen. Kaum etwas ist kontraproduktiver als eine angespannte „lauernde“ Haltung, die an ein Raubtier erinnert, das kurz vor dem Sprung steht. Ein leicht schräg gehaltener Kopf lässt Sie freundlicher erscheinen. Ein nach hinten geneigter Kopf und ein nach oben gestrecktes Kinn werden dagegen von Ihrem Gegenüber als arrogant und unsympathisch wahrgenommen.

Ihre Körperhaltung wirkt sich unmittelbar auf Ihr Gegenüber aus. Machen Sie die Probe aufs Exempel. Wenn Sie Ihre Arme vor der Brust verschränken oder Ihre Hände in die Hosentasche stecken, wird es über kurz oder lang auch Ihr Gesprächspartner tun. Angesichts dieser nonverbalen Signale wird niemals eine entspannte Atmosphäre aufkommen.

Bevor Sie mit der eigentlichen Befragung beginnen, sollten Sie ein kurzes Kontaktgespräch im Stile eines Smalltalks führen. Diese zwischenmenschliche Kommunikation dient dazu, eine Beziehungsebene zu schaffen und Vertrauen aufzubauen. Wählen Sie ein leichtes, unverfängliches und positiv besetztes Thema ohne Tiefgang. Vermeiden Sie konfliktträchtige Themenfelder wie Politik, Religion oder betriebliche Reizthemen. Klassiker des Smalltalks sind das Wetter, Interesse an der beruflichen Tätigkeit des Zeugen, ein aktuelles lokales Thema („Stadtgespräch“) oder einfach „Wie geht es Ihnen?“ (besonders effektiv, wenn der Sachverhalt, der der Aussage zugrunde liegt, emotional aufwühlend war). Wenn Sie sich über die Aussageperson ein bisschen informiert haben, fällt es Ihnen leichter, das richtige Thema zu finden. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass der zu Befragende zu den Fans eines bestimmten nicht-örtlichen Fußballvereins gehört, ist es weniger wahrscheinlich, dass Sie ins Fettnäpfchen treten (was beim Fußballsport bekanntermaßen schneller geht als Haare waschen).

Mit dem Smalltalk präsentieren Sie sich darüber hinaus als Mensch, der nicht stur seinen Aufgabenkatalog abarbeitet; Sie „ent-anonymisieren“ sich gewissermaßen. Sie schlagen eine „kommunikative Brücke“ zu Ihrem Gegenüber. Das ist immens wichtig, denn die ersten zwei bis drei Minuten des Befragungsprozesses stellen die Weichen für den weiteren Verlauf. Was in dieser Initialphase an guten oder auch schlechten Vorbedingungen geschaffen wird, ist wie kaum ein anderer Faktor entscheidend für den Erfolg der Gesamtmaßnahme.

Die in den Smalltalk investierte Zeit ist keineswegs unnütz oder verloren. Dieser überschaubare Zeitaufwand lohnt sich nicht nur, sondern trägt üppige Zinsen. Naturgemäß führt der Smalltalk auch dazu, dass Sie Ihr Gegenüber hinsichtlich Intelligenz, Gemütszustand, Kooperationsbereitschaft, Sprachstil, Sprechtempo besser kennen lernen. Dabei gewinnen Sie Aufschluss über das Basisverhalten („Baseline“), also das natürliche und übliche Verhalten der Aussageperson in einer weitestgehend stressfreien Normalsituation. Dieses grundlegende Verhalten können Sie dann mit abweichenden Reaktionen in kritischen Situationen vergleichen.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass häufig bereits beim Smalltalk wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Eine mutmaßliche Rechtsterroristin hat einem BKA-Spezialisten bei einem „Schwätzchen“ beim Gefangenenverschub ungleich mehr Details „anvertraut“ als in ihrer wenig gehaltvollen späteren „Aussage“ vor Gericht.

In dem Artikel „Wie sich Firmen mit FBI-Tricks gegen Spionage schützen“, erschienen in der Zeitschrift impulse, wird zu dieser Thematik der Sicherheitsberater und Befragungsprofi Peter Wiedemann zitiert: Die ersten Minuten eines „Interviews“ sind Smalltalk. Wiedemann forscht das Sprach- und Verhaltensmuster seines Gegenübers aus. Spricht er in langen oder kurzen Sätzen? Welches Vokabular benutzt er? Dialekt oder Hochdeutsch? Leise oder laut? Dann beobachtet Wiedemann Mimik und Gestik. Wippt er mit dem Fuß? Kratzt er sich oft am Kopf? Spielt er mit dem Stift? Wie ist seine Sitzhaltung?

Dadurch halten Sie sich die Option offen, die Aussageperson zu „spiegeln“. Das bedeutet nicht, dass Sie Verhaltensweisen Ihres Gegenüber 1:1 imitieren, sondern allzu große Abweichungen von dessen Grundmustern vermeiden. Ist das Sprechtempo der Aussageperson relativ langsam, sollten Sie selbst nicht allzu schnell sprechen. Redet die Person schnell, sollten auch Sie das Sprechtempo erhöhen. Ist die Ausdrucksweise eher schlicht, umgangssprachlich oder lässig, wäre es falsch, fachsprachlich oder akademisch daherzukommen. Spricht der zu Befragende Dialekt, sollten auch Sie in diesen verfallen, sofern Sie ihn „muttersprachlich“ beherrschen. Zu empfehlen ist dann allerdings nicht, sofort auf Mundart umzuschwenken, weil der Befragte dann den Braten riechen könnte, sondern zunächst nur wohldosiert einzelne mundartliche Elemente zu verwenden.

Das gekonnte, sprich nicht allzu übertriebene Spiegeln von Verhaltensmustern hilft Ihnen, einen persönlichen Zugang zur Aussageperson zu finden. Das ist von entscheidender Bedeutung, denn auch die besten Vernehmer der Polizei wissen: Befragungsarbeit ist Beziehungsarbeit. Ohne tragfähigen persönlichen Kontakt wird in den meisten Fällen auch die beste Befragung ins Leere laufen.

Erzählphase

Am meisten werden Sie vom Zeugen erfahren, wenn Sie ihn in einer entspannten Atmosphäre frei erzählen lassen. Viele Fragen, die bereits in dieser Phase gestellt werden, führen zu immer knapper und oft auch unpräziser werdenden Antworten. Wer fragt führt, heißt es. Führen kann aber auch Dominieren bedeuten. Eine sich dominiert fühlende Aussageperson wird niemals frei erzählen, sondern sich dem Frage- und Antwortspiel auf möglichst minimalistische Weise unterwerfen.

Den zu Befragenden immer einbeziehen. Beispiel: „Ich möchte Sie zu diesem und jenem Thema befragen (oder mit ihnen sprechen). In Ordnung?“.

Stellen Sie zum Beginn der Erzählphase eine offene Frage. Beispielsweise „Bitte schildern Sie, in welchem Zustand Sie den Tatort/Ereignisort vorgefunden haben“ oder „Bitte rufen Sie sich noch einmal in Erinnerung, was Sie wahrgenommen haben“. Offene Fragen sind Fragen, bei denen lediglich das Thema vorgegeben wird und sich der zu Befragende die Art der Antwort aussuchen kann, ganz im Gegensatz zu geschlossenen Fragen, bei denen die Antwort im Regelfall nur Ja oder Nein lauten kann.

Lassen Sie den Zeugen in der Erzählphase immer ausreden, auch wenn Ihnen Widersprüche, Ungereimtheiten, unlogisch erscheinende Zusammenhänge („Inkonsistenzen“) oder vermutliche Unwahrheiten auffallen. Auch wenn Sie Verständnisprobleme haben, stellen Sie daraus resultierende Fragen zurück. Oft erklären sich solche Unschärfen von selbst aus den weiteren Ausführungen. Verfrühte Fragen könnten als Verdächtigung oder Glaubwürdigkeitsentzug gewertet werden, die erfahrungsgemäß zu einer sofortigen Abwehr- oder Blockadehaltung des Zeugen führen. Auf jeden Fall wirken sie sich negativ auf das Gesprächsklima aus - und allein dies ist kontraproduktiv genug.

Nehmen Sie die Rolle eines aktiven interessierten Zuhörers ein. Geben Sie dem Zeugen ein positives Feedback seiner Aussagen, indem Sie nicken, mit „hmm“ bestätigen oder beispielsweise „Ja“ beziehungsweise „Gut“ sagen. Verzichten Sie aber auf Kürzel wie „o.k.“ oder Gesprächspartikel wie „aha“, da diese mehrdeutig sind.

Grundfalsch wäre es auch, bereits in der Erzählphase ein Protokoll zu verfassen. Notieren Sie - falls nötig - lediglich Stichpunkte zu den Kernpunkten der Aussage. Vermeiden Sie aber allzu langes Notieren, da auch dies bereits von der Aussageperson als Unterbrechung gewertet werden kann und möglicherweise zu Irritationen führt. Außerdem verlieren Sie zeitweise die Möglichkeit, die Aussageperson zu beobachten.

Lenkende Zwischenfragen sollten Sie in der Erzählphase nur dann stellen, wenn der Zeuge ständig abschweift und partout nicht zum Kern des Befragungsthemas kommen will. Sie können das aber auch so hinnehmen und bis zur Befragungsphase warten.

Denken Sie daran: Es ist normal, dass der Zeuge erst einmal überlegt bzw. sich den Sachverhalt in Erinnerung ruft, bevor er antwortet. Akzeptieren Sie dies und setzen Sie den Zeugen nicht unter Antwortdruck.

Befragungsphase

Jetzt können Sie die in der Erzählphase aufgetretenen Fragen stellen. Gehen Sie nach der Systematik der W-Fragen vor, um sicher zu gehen, dass Sie keinen Aspekt vergessen.

Die klassischen W-Fragen sind:

  • Was geschah?
  • Wer ist/war beteiligt oder betroffen?
  • Wo geschah das Ereignis?
  • Wann geschah es?
  • Warum geschah es? (Interpretationen oder Wissen des Befragten)

Eine Rolle spielen aber auch (falls bekannt):

  • Wohin (zum Beispiel: flohen vermutlich Tatverdächtige)?
  • Wie viele Tatverdächtige waren aus Sicht der Aussageperson beteiligt?
  • Wodurch war es aus Sicht der Aussageperson möglich, dass mutmaßliche Täter in einen bestimmten Bereich gelangen konnten?
  • Wodurch wurde der zu Befragende auf das Ereignis/den Sachverhalt aufmerksam?
  • Welchen Grund hatte der Befragte, den relevanten Bereich aufzusuchen?
  • Woran hat die Aussageperson erkannt, dass es sich um einen dolosen Sachverhalt handelt?
  • Worüber hat der Befragende mit anderen Personen am Tat-/Ereignisort gesprochen?
  • Wem traut die Aussageperson die Tat am ehesten bzw. überhaupt nicht zu?
  • Wer hatte aus Sicht des zu Befragenden Motiv, Gelegenheit und die Möglichkeit, die Tat zu begehen?

Wichtig ist, dass Sie kurze Fragen (nicht über zwölf Wörter) und keine Doppel- oder Mehrfachfragen (Beispiel: „Wann sind Sie am Ereignisort eingetroffen, wer war neben Bei der Befragung sollten möglichst wenige geschlossene Fragen gestellt werden, auf die die Antwort zumeist nur "ja" oder "Nein" lauten kann.
Foto: Judith Lisser-Meister/pixelio.de
Ihnen noch dort und was haben Sie wahrgenommen?“) stellen. Je kürzer und singulärer die Frage, desto präziser und ausführlicher erfahrungsgemäß die Antwort. Mehrere Fragestellungen auf einmal führen fast immer zu verknappten „Statements“ bei den Einzelfragen.

Bewährt hat sich eine sogenannte trichterförmige Befragung. Am Anfang sollten Sie offene und eher harmlose Fragen stellen, die dann in der mittleren und finalen Phase zunehmend „enger“, drängender und unentrinnbarer werden.

Antwortet die Aussageperson auf bestimmte Fragen ausweichend, sollten Sie diese Fragen umformulieren und nochmals stellen. Dies kann auch mehrfach geschehen, wenn sich das gewünschte Ergebnis nicht einstellt. Ein Tipp: Das Umformulieren sollten Sie üben.

Treten Erinnerungsprobleme auf, richten Sie an den zu Befragenden die Aufforderung: Versuchen Sie, sich die Umgebung in Ihr Gedächtnis zurückzurufen. Stellen Sie sich den Ort vor Ihrem inneren Auge vor, die Stelle, an der Sie standen. Überlegen Sie, wie dunkel es war, ob der Himmel bewölkt oder sternenklar war. Versetzen Sie sich in Ihre damalige Stimmung, etc., wie es im Lehrbuch „Polizeiliche Vernehmung“ empfohlen wird.

Gehen Sie mit dem Zeugen erforderlichenfalls noch einmal zum Tatort oder zeigen Sie ihm aussagefähige Tatortfotos/-videos, um den sogenannten Wahrnehmungskontext herzustellen. Das plastische Erleben fördert oft das Erinnerungsvermögen an den Sachverhalt, das Ereignis.

Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Schilderung des Zeugen allzu knapp ist, kann die Aufforderung Bitte lassen Sie nichts in Ihrem Bericht weg, auch wenn Sie denken, es sei nicht so wichtig den Aussagefluss neu beleben.

Um das Aussageverhalten günstig zu beeinflussen, können Sie in nicht tadelnder Art und Weise der Aussageperson zu verstehen geben, welche Folgen seine mutmaßliche Tat für seine Familie oder andere Angehörige habe. Auch aus diesen Gründen ist es wichtig, dass Sie vorab Basisinformationen über den zu Befragenden gewinnen. Sie könnten der Aussageperson gleichzeitig signalisieren, dass Sie ein gutes Wort für ihn einlegen, und in jedem Fall die Lage durch eine wahrheitsgemäße Aussage nur verbessert werden kann.

Haben Sie den begründeten Verdacht, dass eine Täterstruktur am Werke ist, sollten Sie einem möglicherweise schon geständigen Tatverdächtigen folgende ergänzende Fragen stellen (Beispiele):

  • Wen decken Sie?
  • Weshalb decken Sie andere Tatbeteiligte?
  • Wessen Idee war es, die Tat zu begehen?
  • Weshalb (aus welchen Motiven) haben Sie sich an der Tat beteiligt?
  • Welche persönlichen Vorteile der Tat haben Sie für sich gesehen?
  • Wie viele Personen waren nicht direkt beteiligt, wussten aber von der Tat, ohne etwas zu melden?
  • Wer müsste von der Tat etwas bemerkt haben?
  • Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft im Unternehmen und überhaupt vor?
  • Welche Umstände könnten Sie bewegen, ihr jetziges Aussageverhalten zu überdenken?
  • Was muss ich tun, damit Sie wahrheitsgemäß aussagen?

Die Protokollierung kann unmittelbar nach den einzelnen Aussagen oder „im Stück“ zum Ende der Befragungsphase erfolgen. Direkt nach den einzelnen Aussagen zu protokollieren, hat den Vorteil, dass erfahrungsgemäß der Befragte weniger oft seine Aussage revidieren wird. Verwenden Sie Formulierungen wie „Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie dies und das gesehen“ statt „Ich darf Ihre Aussage (oder Ihre Worte) noch einmal zusammenfassen“. Unterlassen Sie unbedingt stilistische Korrekturen und behalten Sie die spezielle Ausdrucksweise des Befragten bei. Auch falsches Deutsch lassen Sie so wie es ist. Dies hilft, den Befragten zu charakterisieren.

Die Diktion der Aussageperson kann auch in anderer Beziehung von erheblicher Relevanz sein. Reden Sie zum Beispiel von Diebstahl, während Ihr Gegenüber lediglich von „Wegnehmen“ oder „Verschwinden lassen“ spricht, kann das ein Indiz dafür sein, dass er die Tat bagatellisieren will. Daran können logischerweise nur Täter/Mittäter/Mitwisser ein Interesse haben.

Wenn Sie ebenfalls bestimmte Verhaltensweisen der Aussageperson protokollieren wollen, können Sie das auch mittels eines separaten Vermerks tun, der bei Ihnen bleibt. Sie vermeiden dadurch, dass ermittlungsrelevante Erkenntnisse einem möglicherweise unüberschaubaren Personenkreis bekannt werden.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, statt eines vom Befragten unterschriebenen Protokolls ein Memo zu verfassen, das stattdessen von Ihnen unterzeichnet wird. Sollte es zu Gerichtsverfahren kommen, können Sie als sogenannter Zeuge vom Hörensagen auftreten und dort die Aussage des Befragten wiedergeben.

Exkurs Lügenkennzeichen:

Zunächst sei festgestellt, dass nicht alles, was Ihnen unzutreffend erscheint, Lüge ist. Der österreichische Spezialist für Fragetechnik, Georg Herrnstadt, beschreibt es in einem Interview mit „Der Standard“ so: Die meisten Leute glauben ja, es gibt nur Lüge und Wahrheit. Doch dazwischen liegt ein breites Spektrum. Zum Beispiel wenn jemand sich falsch erinnert oder etwas verdrängt, das ihm peinlich ist. Gerade bei Zeugenaussagen gibt es Falschaussagen, die nicht wahr, aber auch nicht bewusst gelogen sind.

Richter und Staatsanwälte wissen: 50 Prozent der Zeugenaussagen vor Gericht sind unzuverlässig. 50 Prozent, das entspricht jener „Wahrscheinlichkeit“, die sie durch Kopf oder Zahl beim Münzenwerfen erreichen - nicht mehr und nicht weniger. Das heißt aber - wie oben dargestellt - nicht, dass die Hälfe aller Aussagen gelogen ist. Vielmehr werden aus einer spezifischen Sicht der Dinge häufig Sachverhalte falsch bzw. selektiv interpretiert.

Ein Beispiel: Eine Krankenschwester wird bei einem Verkehrsunfall mehr auf die Verletzten achten als ein Kfz-Mechaniker, der den Fokus deutlicher auf den Sachschaden richten wird. Beide Berufsgruppen nehmen das Ereignis nur selektiv wahr und übersehen dabei wesentliche Aspekte des Gesamtgeschehens. Die Menschen neigen aber dazu, jene Teile des Geschehens, die sie objektiv nicht gesehen haben, durch vermeintlich logische Lückenschlüsse zu ersetzen. Kaschiert werden soll damit das als Versagen oder Fehler empfundene Faktum, dass auf bestimmte Abläufe nicht geachtet wurde. Die Annahme, es müsse so gewesen sein, wird dabei nicht selten zur Komponente einer Aussage. Der Irrtum, so sagt eine alte Weisheit, ist der größere Feind der Wahrheit als die Lüge. Das sollten Sie bei Befragungen immer im Hinterkopf behalten.

Definitive Lügen zu erkennen, ist alles andere als einfach. Zum Thema Lügensignale gibt es zwar Bücher über Bücher. Die meisten dieser Werke nützen aber nur zwei Personen: dem Autor und dessen Verleger. Denn die darin geschilderten Lügensymptome treten auf, wenn die Unwahrheit gesagt wird, aber auch bei anderen innerpsychischen Erregungszuständen wie Wut, Ärger, auch sich ausgesprochen unwohl fühlen. Die „Erkennungsmerkmale“ sind also in mehrfacher Hinsicht interpretierbar und taugen deshalb nicht als Indikatoren für lügenhafte Aussagen.

In der oft allenfalls populärwissenschaftlichen Literatur wimmelt es von Hinweisen, dass beispielsweise Erröten, ein Abbruch des Blickkontaktes oder Schwitzen todsichere Erkennungszeichen für Lügen seien. In Wahrheit sind diese Auffälligkeiten lediglich Stresssymptome. Ursache des Stresses kann durchaus Lügen sein. Es heißt zutreffend, dass ein nicht wahrheitsgemäß Aussagender 20 weitere Lügen erfinden muss, um sein Lügengebäude aufrecht zu erhalten. Das ist zweifelsohne Schwerstarbeit und führt deshalb zu erheblichem Stress. Die genannten Symptome können aber auch auftreten, wenn sich jemand auch zu Unrecht verdächtigt fühlt oder von unangenehmen Empfindungen bei der Rückerinnerung befallen wird. Quintessenz: Ein Gestresster muss nicht zwingend ein Lügner sein.

Der Abbruch des Blickkontaktes ist sogar ein Antibeispiel, weil geschickte Lügner ebenso wie Betrüger immer auch versuchen, ihr Gegenüber zu manipulieren. Um ihre vermeintliche Ehrlichkeit hervorzuheben, werden sie dem Befrager eher intensiver in die Augen blicken als eine Person, die die Wahrheit sagt und deshalb Manipulationen dieser Art überhaupt nicht nötig hat.

Zu den komplexen Prozessen, die im Gehirn eines Lügners ablaufen, führt der ehemalige Nachrichtendienstler Leo Martin in seinem Buch „Ich durchschau dich“ Folgendes aus:

Lügen bedeutet, geistig immer doppelte, dreifache oder vierfache Buchführung halten zu müssen. (…) Wer lügt, ist belastet, geistig und körperlich. Er verhält sich, Berufsbetrüger ausgenommen, nicht so, wie er sich üblicherweise verhalten würde. Ob er will oder nicht: Wer lügt, muss sich zu hundert Prozent auf seine Geschichte konzentrieren. Deshalb fehlt ihm die Konzentrationsfähigkeit an anderen Stellen. Er kann nicht alles kontrollieren, was er müsste, um hundert Prozent authentisch zu wirken. Schon gar nicht seine Körpersprache. Und wie klingen Stimme und Intonation? So wie sonst oder anders? Die erlebte Geschichte ist abgespeichert und kann leicht abgerufen werden. Vorwärts und rückwärts und nicht chronologisch. Der Lügner muss, bevor er etwas sagt, immer erst einmal an die Wahrheit denken. Erst danach kann er konstruieren. Dabei muss er ununterbrochen Zusammenhänge, Abhängigkeiten, Wissensstände und Widersprüche überprüfen. Und er hat wenig Zeit. Eher gar keine Zeit. Das erzeugt Stress. Alles muss rasend schnell gehen. Und das Wichtigste: Er darf nicht auffallen, also Druck ohne Ende.

Tatsächlich gibt es aber nur ein einziges visuell wahrnehmbares Symptom, das als einigermaßen zuverlässig angesehen werden kann. Eine Auskunftsperson, die eine Frage mit einer Lüge beantworten muss, blickt - oft nur für Bruchteile von Sekunden - nach unten, nimmt aber dann unverzüglich den Blickkontakt wieder auf. Dies zu Steht ein Glastisch und damit die Möglichkeit, die Beine zu beobachten, nicht nur Verfügung, kann sich der Befrager auch über Eck setzen. So hat er eine optimale Sicht.
Foto: Archiv G
erkennen, setzt eine sehr genaue Beobachtung voraus.

Und natürlich sind - wie bereits erwähnt - die Beine ein wichtiges Organ. Ein Verhaltensforscher hat sie einmal als ehrlichste Körperorgane bezeichnet. Während sich Hände verstecken lassen, besteht diese Option bei Beinen nicht. Sie lassen sich praktisch nicht kontrollieren.

Lügen lassen sich aber - wie von Martin beschrieben - an Änderungen des Verhaltens und des Sprechstils erkennen. Typisch für möglicherweise unwahre Passagen von Aussagen ist ein deutlich verändertes Antwortverhalten. Wurde der Sachverhalt in unkritischen Phasen in allen Einzelheiten geschildert, geht die Aussageperson in kritischen Phasen unvermittelt auf einen einsilbigen, detailarmen Sprachstil über. Verräterisch ist dabei, dass unwesentliche Elemente über Gebühr ausgeschmückt werden, relevante Passagen dagegen im besseren Steno-Stil rekapituliert werden. Zeitgleich ändern sich häufig auch Gestik, Mimik und Körperhaltungen, die erkennbar ein „Verbarrikadieren“, eine Abwehrhaltung signalisieren.

Ein Tipp: Machen Sie aber bitte nicht den Fehler, der kursierenden Vulgärliteratur zu körpersprachlichen Signalen aufzusitzen. Erfahrungsgemäß besagt ein singuläres Signal gar nichts. Ein Signal ist kein Signal. Aus der Körpersprache etwas abzulesen hat nur dann Sinn, wenn in eindeutigem zeitlichen und anlassbezogenen Zusammenhang mehrere dieser Signale zugleich auftreten.

Ein einsilbiger Sprechstil rührt in vielen Fällen daher, dass die Aussageperson ein Lügenkonstrukt wiedergibt. Es handelt sich dabei um ein „Kunstprodukt“, eine „Kopfgeburt“, die mit dem wahren Leben nichts zu tun hat. Für Lügen wird also überwiegend eine andere Erzählweise gewählt als für tatsächlich Erlebtes. Während bei der Wahrheit häufig das Wichtigste und emotional am meisten Aufwühlende am Anfang gesagt wird, wird die Lüge nicht selten in streng chronologischer, geradezu protokollartiger Reihenfolge heruntergebetet. Hier haben wir als befragende Personen die Möglichkeit, durch gezielte Fragen die Chronologie durcheinanderzubringen und dadurch Widersprüche zu provozieren.

Stellen Sie sogenannte verhaltensprovozierende Fragen, um die spezifischen Reaktionen Ihres Gegenüber zu beobachten. Beispiel: Sie führen im Fall eines Einbruchs im Betrieb aus, dass Sie noch nicht genau wissen, welches Einbruchwerkzeug verwendet wurde. Dann zählen Sie die möglichen Werkzeuge auf, zum Beispiel Schraubendreher (12er, 14er), Kuhfuß etc. Dabei beobachten Sie, wie die Aussageperson bei den einzelnen Werkzeugen reagiert.

Abschluss- / Rekapitulationsphase

In der Rekapitulations- oder Schlussphase fassen Sie gegebenenfalls noch einmal die Kernpunkte der Aussage zusammen. Auf jeden Fall sollten Sie das Aussageverhalten des Befragten kommentieren. Geben Sie nach Möglichkeit auch Ihre persönliche Einschätzung wieder, beispielsweise „Aus meiner Sicht sagen Sie die Wahrheit“ oder „Ich denke, dass weiterer Gesprächsbedarf besteht, weil einige Punkte von Ihnen noch nicht ganz vollständig beleuchtet wurden. Vielleicht denken Sie einmal ganz in Ruhe darüber nach“.

Nutzen Sie die finale Phase auch, um – beispielsweise durch einen weiteren Smalltalk – die Aussagebereitschaft der zu befragenden Person zu erhalten. Es ist durchaus möglich, dass Sie den Aussagenden bei neuen Erkenntnissen nochmals befragen müssen. Dafür sollten Sie Vorsorge treffen.

Man sieht sich oftmals zweimal im Leben. Eine Spruchweisheit, die gerade auch für Befragungen gilt.

Special: Recht und Befragung

Vernehmungen sind im Sinne der Strafprozessordnung (StPO) Ermittlungsmaßnahmen, kriminalistische Handlungen, die ausschließlich von Amtspersonen vorgenommen werden. Betriebliche Ermittler können deshalb keine Vernehmungen durchführen, wohl aber Befragungen oder Interviews. Das ist zum einen eine Frage der Begrifflichkeit, es gibt aber durchaus auch andere gravierende Unterschiede.

So ist die rechtliche Position der Auskunftsperson bei der Befragung eine gänzlich andere als bei der behördlichen Vernehmung. Das bei strafprozessualen Vernehmungen eingeräumte Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht greift bei betrieblichen Befragungen nicht. Wird einer Einladung zu einer Befragung aus nicht triftigen Gründen nicht gefolgt, kann dies arbeitsrechtlich sanktioniert werden. Ganz im Gegensatz zur behördlichen Vorladung, der ??? nicht gefolgt werden muss.

Der Unterschied ist durch die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen bedingt.

Bei den Behörden kommt die StPO zum Tragen, während bei betrieblichen Maßnahmen das Arbeitsrecht maßgebliche Grundlage ist. Zu den arbeitsrechtlichen Fachmann für Arbeits- und Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Florian Höld, Bonn.
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Nebenpflichten des Arbeitsnehmers, speziell den aus seiner Treuepflicht abzuleitenden Verpflichtungen zur Wahrung der Arbeitgeberinteressen, gehört es, bei berechtigten betrieblichen Ermittlungen zwecks Sachverhaltsklärung wahrheitsgemäß Rede und Antwort zu stehen. Der Fachanwalt Dr. Florian Höld von der Kanzlei Schmidt Knoth Rechtsanwälte bringt es gegenüber Veko-online auf den Punkt: Während der Beschuldigte im Strafverfahren gemäß § 136 StPO ein Schweigerecht hat und auch nicht zur Selbstbezichtigung gezwungen werden darf (§ 136 a StPO), “treffe den Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitsgeber eine umfassende Aussagepflicht als arbeitsvertragliche Nebenpflicht (§§ 611, 251 Abs. 2 BGB) bzw. qua Direktionsrecht (§ 106 GewO), die unmittelbar mit dem persönlichen Arbeitsbereich des Arbeitnehmers zusammenhängen (§§ 666, 675 BGB). Die Auskunftspflicht ist erzwingbar (§ 888 ZPO)“.

Interessanterweise berührt auch der seit den Zeiten des alten Roms geltende Rechtsgrundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“, niemand ist gehalten, sich selbst anzuklagen, die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten nicht. „Nach zwar umstrittener, aber wohl herrschender Auffassung soll die Auskunftspflicht auch dann bestehen, wenn sich der Arbeitnehmer selbst bezichtigt“, macht Rechtsanwalt Dr. Höld deutlich. Zur Begründung werde oftmals auf den sogenannten „Gemeinschuldner-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts verwiesen (BVerfGE 56, 37), wonach der nemo-tenetur-Grundsatz keine Anwendung auf private Auskunftspflichten finde.

„Mangels förmlichen Aussageverweigerungsrechts gibt es – anders als im Strafverfahren – keine Belehrungspflicht“, weist Dr. Höld auf einen weiteren gravierenden Unterschied zu strafprozessualen Maßnahmen hin. Während eine unterlassene Belehrung über das Auskunfts- und Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren zwingend zu einem Beweisverwertungsverbot der Aussage führt, hat dies bei innerbetrieblichen Ermittlungsmaßnahmen keinesfalls diese Folgen, selbst wenn die Aussage Eingang in ein Gerichtsverfahren findet.

Eine klare gesetzliche Regelung zum Thema fehle aber ebenso wie eine „höchstrichterliche eindeutige Rechtsprechung“, erläutert der Fachanwalt Dr. Florian Höld gegenüber Veko-online.

Allerdings gelten die in strafprozessualen Verfahren verbotenen Vernehmungsmethoden auch für innerbetriebliche Verfahren, da sie sich aus den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten ergeben, wie sie in Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert sind. Da das Grundgesetz über allen anderen deutschen Rechtsnormen steht, kann es keine anderslautenden Bestimmungen geben.

Zu den verbotenen Vernehmungsmethoden gehören Misshandlungen. Dazu kann bereits der Einsatz grellen Lichtes gehören. Ebenso verboten ist alles, was die freie Willensentscheidung beeinflussen kann. Beispielsweise die Vernehmung trotz Müdigkeit, das Verabreichen hemmungslösender oder betäubender Substanzen (Pharmaka, Alkohol) oder Hypnose beziehungsweise Zwang/Drohung. Dem Verbot unterliegen des Weiteren Täuschungen, also bewusste Irreführungen. Darunter fallen falsche Behauptungen nach der Art, ein Mittäter habe bereits ein Geständnis ablegt oder der Tatverdächtige werde straffrei ausgehen, wenn er nur umfassend aussagt. Ebenso sind Quälereien und entwürdigende Behandlungen verboten. Als Quälerei gilt bereits, wenn ein starker Raucher über eine längere Zeit am Nikotinkonsum gehindert wird.

Diese verbotenen Methoden werden nur der Vollständigkeit halber erwähnt, denn kein vernunftbegabter betrieblicher Ermittler wird solche üblen Maßnahmen anwenden.

Über den Autor
Klaus Henning Glitza
Klaus Henning Glitza
Klaus Henning Glitza, Jahrgang 1951, ist Chefreporter dieser Online-Publikation. Der Fachjournalist Sicherheit erhielt 2007 den Förderpreis Kriminalprävention; seit vielen Jahren ist er Mitarbeiter im Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik. Vormals war er Redakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung und dort u. a. zuständig für Polizeiangelegenheiten.
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