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Mehr Sicherheit durch Bodycams?

Von Dr. Reinhard Scholzen

Da die Gewalt gegen Polizisten zunimmt, statten seit einigen Jahren mehrere Bundesländer ihre Polizisten mit Bodycams aus. Die Minikameras werden offen an der Uniform getragen und sollen potentielle Gewalttäter abschrecken.

Die Ermordung eines 46-jährigen Polizisten löste am Heiligabend 2015 eine Welle der Empörung aus. Der 27-jährige, stark alkoholisierte Täter hatte den Beamten mit sieben Messerstichen am Bahnhof von Herborn ermordet.

Die Tat in der hessischen Stadt reiht sich ein in eine Vielzahl von ähnlichen Taten, die seit mehreren Jahren in zahlreichen europäischen Staaten festgestellt werden. Die Reaktionen auf die zunehmende Gewalt fielen ähnlich aus: Neben Veränderungen in der Ausbildung der Polizisten wurden auch zahlreiche technische Geräte erprobt. Als besonders erfolgversprechend gelten sogenannte Bodycams. Das sind mobile, leichte, an der Uniform oder auch am Helm des Polizeibeamten zu befestigende Geräte, mit denen sowohl Audio- als auch Videoaufnahmen erstellt werden können. Die Kameras sollen auf potentielle Angreifer abschreckend wirken, beziehungsweise eine Straftat aufzeichnen und somit eine spätere Verurteilung des Täters ermöglichen.

Dänemark führte die ersten Körperkameras im Jahr 2005 ein, wenig später wurden sie in einigen englischen Städten erprobt. In den USA verfolgte man mit der Einführung der Bodycams zwei gleichrangige Ziele. Neben dem Schutz der Polizisten sollten die Aufzeichnungen das polizeiliche Handeln nachprüfbarer und transparenter machen. Dadurch wollte man die von Polizeidienstkräften ausgehende Gewalt überwachen und reduzieren.

Mehrere Systeme gelten aufgrund langjähriger Einsatzerfahrungen als führend: Die von einem niederländischen Hersteller gefertigte Zepcam T1, die AXONBody des US-Herstellers TASER und die Modelle RS2-X2 sowie RS3-SX, die von der britischen Firma Reveal Media produziert werden. 

Bodycams in Deutschland

Videotechnik kommt in Deutschland seit vielen Jahren in unterschiedlichen Bereichen der polizeilichen Arbeit zum Einsatz. Zum Beispiel werden Aufzeichnungsgeräte in Fahrzeuge eingebaut, um „Rasern“ ihre Tat nachzuweisen. Die Beweis- und Dokumentationstrupps der Landes- und Bundespolizei verwenden unter anderem bei Die Hessische Polizei war in Deutschland Vorreiter bei der Einführung der Bodycam,…gewalttätigen Demonstrationen oder bei der Fanbegleitung Videokameras, um vor Gericht verwertbare Beweise schwerer Straftaten liefern zu können. Nicht zuletzt dokumentieren Spezialeinheiten der Polizei – zuerst die GSG 9, wenig später auch zahlreiche Spezialeinsatzkommandos und Mobile Einsatzkommandos – ihre Zugriffe in bewegten Bildern.

Als auch in Deutschland die alltägliche Gewalt gegen Polizisten stetig zunahm, setzte man zunächst auf die Weiterentwicklung bestehender Videosysteme, um die Sicherheit der Beamten zu erhöhen. In Berlin wurden probeweise im Rahmen der Eigensicherung der Beamten mehrere Einsatzfahrzeuge mit Videoaufzeichnungssystemen versehen. Diese können zum Beispiel bei Personen- oder Fahrzeugkontrollen von den Beamten per Knopfdruck eingeschaltet werden.

In den deutschen Polizeien war bereits in einer ersten Phase der Bewertung kein Zweifel vorhanden, dass die anderswo bereits verwendeten Minikameras nicht nur der Eigensicherung der Polizisten, sondern auch der Fremdsicherung bei Angriffen von Dritten dienen sollten. Zudem konnte deren Verwendung nur im Rahmen der bestehenden Polizeigesetze erfolgen. Unter diesen Kautelen sammelte man die ersten Einsatzerfahrungen mit den mobilen Bodycams seit dem Jahr 2013 in Frankfurt am Main. Sie wurden zuerst im Revier „Alt-Sachsenhausen“, einem typischen Vergnügungsviertel, eingesetzt, ein halbes Jahr später auch in einem anderen Polizeirevier der Mainmetropole. In dieser Pilotphase wurden lediglich Bildsequenzen, aber kein Ton aufgezeichnet. Kritiker wandten zu Recht ein, dies schmälere den Aussagewert der Studie. Darüber hinaus wurde beklagt, dass in den Bodycam-Einsätzen Teams betrachtet wurden, die aus mindestens drei Polizisten bestanden und dabei ein aktives Eingreifen des die Kamera führenden Beamten nicht vorgesehen war. Dennoch wertete das Polizeipräsidium in Frankfurt am Main nach einem Jahr des Erprobens im Mai 2014 die Minikameras als Erfolg: Die Zahl der Widerstandshandlungen sei deutlich gesunken und ebenso die Zahl verletzter Polizisten zurückgegangen. Des Weiteren wurde herausgestellt, dass von den insgesamt 90 aufgenommenen Einsatzsequenzen immerhin 24 in Strafverfahren eingebracht wurden.

Weitere Erprobungen der Bodycams folgten. Die Hamburger Polizei erprobt die Kameras seit Januar 2015 bei der „Davidwache“ im Stadtteil St. Pauli. Die bayerische Polizei plant für das Jahr 2016 den versuchsweisen Einsatz der Minikameras in München, Rosenheim und Augsburg.

Bodycams aus der Sicht der Gewerkschaften und Parteien

Für einen Autor der „Polizei-Praxis“, der vom Verlag Deutsche Polizeiliteratur betriebenen Internet-Zeitschrift, sind Bodycams eine Erfolgsgeschichte. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte zwar grundsätzlich „alle Bemühungen, gewalttätige Angriffe auf Polizeikräfte einzudämmen“, betonte jedoch: „Keinesfalls dürfen Bodycams zur Verhaltens-, Arbeits- oder Leistungskontrolle eingesetzter PVB eingesetzt werden.“ Unmissverständlich forderten die Gewerkschaftsvertreter daher, auch Modellversuche mit Bodycams müssten durch Dienstvereinbarungen mit den Personalvertretungen begleitet werden.

Nicht nur die Gewerkschaften bewerteten die Möglichkeiten der Minikameras unterschiedlich. Alexander Bauer, der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, resümierte nach dem Abschluss der ersten Erprobungsphase der Kameras in seinem Bundesland: „Die präventive und deeskalierende Wirkung ist enorm.“ Er betonte, Gewalt gegen Polizisten dürfe niemals geduldet werden und spitzte zu: „Die etwa 1500 Euro für die Kameraausrüstung sind daher bestens investiert.“ Auch für die hessischen Grünen, die seit der letzten Landtagswahl im Jahr 2013 zusammen mit der CDU die Regierung in Wiesbaden stellen, ist der Schutz …nach englischem Vorbild allerdings.der Polizisten ein wichtiges Anliegen. Mit Nachdruck forderte die Fraktion: „Wenn diejenigen, die für Sicherheit sorgen oder Hilfe und Rettung gewährleisten, darüber klagen, dass sie angegriffen, beleidigt, beschimpft und bespuckt werden, müssen wir uns alle Gedanken darüber machen, wie wir dieser Verrohung und Respektlosigkeit zukünftig wirksam begegnen.“ Offenbar spielt es für die Bewertung der Kameras eine Rolle, ob eine Partei in der Regierungsverantwortung steht oder nicht. So betonten die Grünen aus Berlin zwar den Rückgang der Widerstandsdelikte in Frankfurt am Main – was als Folge des Einsatzes der Bodycams gedeutet wird –, sie sahen darüber hinaus aber auch eine andere Seite. Sie bezeichneten die kleinen Kameras als Mittel, um „auch für potentielle Opfer von Polizeigewalt Beweismaterial zur Verfügung zu haben.“ Jedoch fürchteten sie, die Einführung der Kameras könnte ein weiterer Schritt hin zum Überwachungsstaat sein und spitzten zu: „vor allem dann, wenn die Polizei selbst entscheidet, wann die Kameras an- und abgestellt werden.“

Die Fraktion „Die Linke“ in der Hamburgischen Bürgerschaft geht in ihrer Kritik noch deutlich weiter. Für sie sind die Bodycams „umstritten“, da sie einen „Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger“ darstellen. Insbesondere der Dauereinsatz der Kameras sei „hochproblematisch“.

Erprobung der Bodycams in Rheinland-Pfalz

Seit Juli 2015 erprobt die rheinland-pfälzische Polizei die Körperkameras in zwei Pilotprojekten in Mainz und Koblenz. Dafür wurden 15 Bodycams beschafft, 50 Polizisten für den Umgang mit ihnen geschult und die Erprobung von einem Forschungsteam der Universität Trier begleitet. In der Testphase steht die Beratung in rechtlichen Fragen im Vordergrund. In der anschließenden Auswertung soll durch den Direktor des Trierer Instituts für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht, Prof. Dr. Mark Zöller, unter anderem geklärt werden, ob die geltenden Gesetze mit dem Einsatz der Körperkameras kompatibel sind. Zöller sieht gegenwärtig1 in der Einführung der Kameras sowohl Chancen als auch Risiken. Bodycams erachtet er als „eines von mehreren denkbaren Mitteln in einem Gesamtsystem für einen verbesserten Schutz von Polizeibeamten“. Jedoch warnt er davor, von den Kameras „Wunderdinge“ zu erwarten. Es gäbe schließlich „Konstellationen von Betroffenen, etwa bei Personen unter Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss, die sich durch rationale Erwägungen wie die Sorge vor eventueller Strafverfolgung nicht beeinflussen lassen.“ Gleichwohl sieht er die Chance, „dass sich jedenfalls ein Teil des Personenkreises, die zu Gewalt gegenüber der Polizei neigen, durch den Hinweis auf die laufende Kamera oder sogar schon durch die bevorstehende Aufzeichnung abhalten lassen.“ Und Zöller resümiert: „Hier kann aus meiner Sicht jeder einzelne verhinderte Fall ein Fortschritt sein.“ Er erwartet darüber hinaus auch „disziplinierende Einwirkungen auf die Polizeibeamten selbst ..., die sich im Bewusstsein der Aufzeichnung erfahrungsgemäß anders verhalten.“

Neben diesen Chancen sieht Zöller auch Probleme. So könne man mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG die Entscheidung über die Löschung des aufgezeichneten Videomaterials nicht ausschließlich der Polizei selbst überantworten. Vielmehr könne man davon ausgehen, dass es auch berechtigte Interessen der betroffenen Bürger geben werde, etwa, um einen Fall von übermäßiger Gewaltanwendung der Polizei zu dokumentieren. Zur Lösung schlägt Zöller vor, die Daten vor einer endgültigen Löschung für eine gewisse Zeit nur zu sperren, damit die Betroffenen diesbezüglich Auskunft verlangen können. Probleme sieht er beim Einsatz der Kameras in Wohnungen oder der Nutzung der Prerecordingfunktion, auf die weiter unten noch näher eingegangen wird. Zöller fasst zusammen: „Jedenfalls in Rheinland-Pfalz geht es den Verantwortlichen aber nicht darum, solche verfassungsrechtlichen Grenzen bis zum Maximum auszuschöpfen. Hier geht es ausdrücklich nicht um ein zusätzliches Überwachungsinstrument, sondern um Eigensicherung der Beamten.“

Parteien in Rheinland-Pfalz

Im Oktober 2015 schrieb der Autor die im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Parteien (SPD, Die Grünen und CDU) sowie darüber hinaus die FDP und Die Linke an und stellte ihnen vier Fragen zu den Bodycams:

  • Erachten Sie Bodycams als ein geeignetes Mittel um die zunehmende Gewalt gegen Polizisten einzudämmen?
  • Bei welchen polizeilichen Einsätzen können Bodycams verwendet werden?
  • Halten Sie es für sinnvoll, Polizeieinsätze permanent durch Bodycams aufzuzeichnen oder erachten Sie Aufnahmen bei Bedarf als sinnvoller?
  • Sehen Sie im Zusammenhang mit den Ton-/Video-Aufzeichnungen datenschutzrechtliche Probleme?

Wie nicht anders zu erwarten, weisen die Antworten der Parteien deutliche Unterschiede auf.

Jens Guth, der Generalssekretär der rheinland-pfälzischen SPD, hob besonders „eine präventive Wirkung im Hinblick auf das Verhalten Dritter während Polizeieinsätzen“ hervor.2 Des Weiteren vertrat er die Auffassung: „Erste Erfahrungswerte lassen die begründete Vermutung zu, dass von einem offenen Kameraeinsatz eine deeskalierende Wirkung auf die Gefilmten ausgeht.“ Die Kameras würden „insbesondere in Kontrollsituationen eingesetzt, bei denen die kriminalistische Erfahrung einen potenziell problematischen Verlauf nahe legt.“ Zudem bleibe der stets offene Einsatz der Kameras „auf polizeilich identifizierte Brennpunkte beschränkt“. Guth betonte, eine „anlasslose Aufnahme sämtlicher Polizeieinsätze“ halte er für rechtlich problematisch, zudem sei dies „politisch nicht wünschenswert.“ Nach seiner Auffassung werde in dem rheinland-pfälzischen Modell „den berechtigten Datenschutzinteressen der Öffentlichkeit ausreichend Rechnung getragen“.

Für die Landesgeschäftsführung der Partei Bündnis 90/Die Grünen, die seit dem Jahr 2011 in Rheinland-Pfalz in der Regierungsverantwortung steht, „ist es zu früh, eine Feststellung über die Eignung von Bodycams zu treffen.“3 Sie hoben hervor, es sei „unsere Aufgabe, alles zu tun, was die Sicherheit (der Polizisten d. Verf.) in den Einsätzen verbessern kann.“ Jedoch könne der Einsatz von Bodycams nur „aufgrund einer normenklaren und gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage erfolgen, die verhältnismäßig ist.“ Die Grünen sahen zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme und sprachen sich mit Nachdruck gegen das sogenannte Pre-Recording aus, also die Möglichkeit, die Kamera stets im Hintergrund laufen zu lassen und die Bilder in einem Ringspeicher abzulegen, der nach einer gewissen Zeit überschrieben wird. Wird jedoch die Aufnahme gestartet, werden auch die Daten aus der vorangegangenen Zeit mitgespeichert. „Ein permanenter Einsatz von Bodycams wäre ... unverhältnismäßig und stünde nicht im Einklang mit dem Grundgesetz.“

Die CDU-Landtagsfraktion stellte durch ihren innenpolitischen Sprecher, Matthias Lammert, heraus, dass „das Phänomen der steigenden Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten sowohl mit präventiven als auch mit repressiven Mitteln bekämpft werden muss.“4 Lammert verwies auf die hohe Erfolgsquote der in Hessen eingesetzten Bodycams als präventives Mittel. Dort sei „der Abschreckungseffekt auf die potentiellen Täter ... deutlich spürbar.“ Mit Blick auf die Verfassung hielt der Christdemokrat „insbesondere den Einsatz innerhalb von Wohnungen für nicht unproblematisch.“ Daher sollten die Kameras vorwiegend bei Einsätzen verwendet werden, „bei denen es erfahrungsgemäß oft zu Konflikten kommt.“ Auch die CDU sah zwar „Fragen des Datenschutzes“, ähnlich wie die SPD verwiesen aber auch die Christdemokraten auf die Regelungen des § 27 POG-RLP, wo die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen rechtlich geregelt ist.

Jochen Bülow, der Spitzenkandidat der Partei Die Linke in Rheinland-Pfalz bezweifelte, dass in seinem Bundesland „von einem massiven Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte“ gesprochen werden könne. Angesichts der derzeit laufenden Erprobungen riet er, „die Ergebnisse dieser Modellversuche abzuwarten und erst dann eine Bewertung vorzunehmen.“5 Deutlich stellte Bülow heraus, dass seine Partei den „Vormarsch der Kamera- und Audioüberwachung in allen Lebensbereichen grundsätzlich sehr kritisch sieht und wir solche Mittel in aller Regel ablehnen.“ Diese Position müsste jedoch überprüft werden, wenn sich nach Ablauf der Erprobung herausstellen sollte, dass die Kameras dazu beitragen, dass „die Begegnung zwischen Polizei und Bürgerinnen ... signifikant gewaltfreier abläuft“. Bülow zweifelte den Aussagewert der hessischen Erprobung der Kameras an: „Wenn Bodycams von Polizisten in Zehnergruppen getestet werden, hat das mit dem Alltag im Streifendienst wenig bis nichts zu tun.“ Das Risiko, dass eine solch große Gruppe angegriffen werde, sei deutlich geringer „als dies bei der zweiköpfigen Besatzung eines Streifenwagens der Fall ist.“ Bülow sah datenschutzrechtliche Fragen. So sei es notwendig, die Bürger bei Beginn der Aufzeichnung über diese Tatsache zu informieren. Des Weiteren stellten sich Fragen nach Löschfristen und Zugriffsrechten auf die Aufzeichnungen. All dies mache „erhebliche Änderungen im POG“ erforderlich, die seine Partei erst nach der Erprobungsphase „öffentlich und in Ruhe diskutieren möchte.“ Bülow sah „für Aktionismus, bei dem die informationelle Selbstbestimmung ein weiteres Mal zugunsten angeblicher Sicherheitsgewinne eingeschränkt würde, keinerlei Anlass.“

Seit einigen Wochen sorgt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit einer Anzeigenserie für Aufregung. Mit Statements wie „Genial! Keine Polizei weit und breit“, prangert sie die in einigen Bundesländern völlig verfehlte Personalpolitik der letzten Jahre an. Der eingangs erwähnte Polizistenmord von Herborn könnte in manchen Ländern zu einem Umdenken führen. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, forderte in einem Gespräch mit der „Berliner Morgenpost“ zwar in erster Linie: „Wir müssen überprüfen, ob wir auf dem neuesten Stand sind, ob unsere Schutzwesten eine Sicherheit gegen Stichwaffen bieten“. Neben dieser besseren Ausrüstung tritt aber auch die Ausbildung der Polizisten in den Mittelpunkt der Betrachtung. Die Ausbildung müsse realitätsnäher werden, forderte unter anderem Rainer Wendt, der Vorsitzende der DPolG. Die Chancen stehen gut, dass im Zuge dieser Debatte noch vorhandene Bedenken gegen die Einführung der Bodycams schwinden werden.

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 1 E-Mail an den Autor vom 26.11.2015
 2 Brief an den Autor vom 2. November 2015
 3 E-Mail an den Autor vom 6. November 2015
4 E-Mail an den Autor vom 30.10.2015
 5 E-Mail an den Autor vom 2.11.2015

Über den Autor
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen, M. A. wurde 1959 in Essen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Trier. Nach dem Magister Artium arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 1992. Anschließend absolvierte der Autor eine Ausbildung zum Public Relations (PR) Berater. Als Abschlussarbeit verfasste er eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit der GSG 9. Danach veröffentlichte er Aufsätze und Bücher über die innere und äußere Sicherheit sowie über Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs: Unter anderem über die GSG 9, die Spezialeinsatzkommandos der Bundesländer und das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr.
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