PCS und Partner schaffen Lösungen für Zeiterfassung.

Zum Beispiel im Rahmen des Mindestlohngesetzes.

Von Ute Hajek,PCS Systemtechnik GmbH

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Mindestlohnes sehen vor, dass für alle tatsächlich anfallenden Arbeitszeiten der Mindestlohn zu zahlen ist, auch für geleistete Mehrarbeit.

Dafür ist eine regelmäßige Überprüfung der Zeitkontenstände der Arbeitnehmer vorgeschrieben. Am einfachsten geschieht dies über eine elektronische Zeiterfassung, wie sie PCS und Partner auf der CeBIT für alle Branchen und Zeiterfassung mit dem grafischen Terminal INTUS 5600 legt die Basis für flexible Arbeitszeitmodelle, die Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Unternehmensgrößen zeigen. Als Instrument für die Zeiterfassung zeigt PCS auf dem Messestand mehrere Zeiterfassungsterminals, unter anderem das INTUS 5600 mit Touchscreen. Mit einem hochauflösenden Farbdisplay sowie einem austauschbaren Passepartout hinter der Tastatur ausgestattet kann die Benutzeroberfläche an das Firmen-CD angepasst werden. Zu den INTUS Zeiterfassungsterminals zeigen die PCS-Partner ALINA EDV-Studio, Digital-Zeit GmbH, fourtexx GmbH und gis Informationssysteme GmbH auf der CeBIT unter anderem Softwarelösungen für Zeitwirtschaft, Projektzeiterfassung, mobile Erfassung per Handy und Smartphone, Personaleinsatzplanung, Ampelkonto für eine dynamische Gestaltung und Flexibilisierung der Arbeitszeit. Der PCS-Partner MADA liefert die passenden RFID-Karten.

 

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Autor: Helmut Brückmann
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