Ausgabe 1/15

 

 Helmut Brückmann

Die Terror-Ereignisse in Frankreich Anfang des Jahres haben natürlich auch die Sicherheitsbehörden in anderen EU-Ländern zu erhöhter Aktivität veranlasst. Die Zeitungen und Zeitschriften hierzulande wurden nicht müde, alle Einzelheiten zu berichten. „Je suis Charlie“ hieß die Losung. In drei Beiträgen haben wir uns des Themas in der Rubrik TITEL angenommen.

Auch wenn die Bundeswehr aus rechtlichen Gründen zur Terrorismusbekämpfung im Inland (noch) nicht eingesetzt wird, so schien es der Redaktion angebracht, daran zu erinnern, dass es neben der polizeilichen Terrorismusbekämpfung noch das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr gibt, das an die polizeilich ausgerichtete GSG 9 erinnert – mit einem anderen Auftrag, versteht sich. „Geiseln befreien und viel mehr“ heißt denn auch der Beitrag von Dr. Reinhard Scholzen in der Rubrik SPEZIALEINHEITEN.

Die Fortsetzung des rechtlichen Beitrages über den privaten Einsatz von Drohnen wird manche interessieren, gibt es doch bereits jetzt Vorschriften, von denen man in der Regel nichts weiß – was aber vor Strafe nicht schützt.

Zu Beginn des Jahres befassen wir uns natürlich auch damit, welches die Herausforderungen 2015 an das Sicherheitsgewerbe sind. Manfred Buhl, CEO Securitas Deutschland und Vizepräsident BDSW, ist sicherlich ein kompetenter Autor.

 

Rodenbach, im Februar 2015

 

Helmut Brückmann
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