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Foto: Bilderbox

Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet

Strategische Einschätzungen von Europol

Von Peter Sehr, Stellv. Chefredakteur

Im Oktober 2013 veröffentlichte das European Cybercrime Centre (kurz: EC 3) – Europol eine verstörende Studie über Kindesmissbrauch mit Hilfe des Internets. Der Report zeigt immer perfidere Methoden auf, wie Erwachsene Kinder quälen und missbrauchen.

Hier die wesentlichen Inhalte des Berichts:

Initiative und Organisation

Die Europäische Finanzkoalition (EFC) gegen kommerzielle Ausbeutung von Kindern im Internet hat eine Initiative gegründet, die Verantwortliche von Strafverfolgungsbehörden, aus dem Privatbereich wie auch aus den Gesellschaften in Europa zusammenbringt, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern im Internet zu bekämpfen.

Ziele sind die illegalen Zahlsysteme zu identifizieren und zu beseitigen, wie auch die IT- Umwelt derart zu verändern, dass diese illegalen Machenschaften nicht mehr  möglich sind.

Im Rahmen des 36 Monate dauernden Projekts, das von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurde, wurden durch fünf Arbeitsgruppen, die heterogen sowohl aus öffentlichen als auch privaten Einrichtungen besetzt waren, fünf Strategieschwerpunkte herausgearbeitet. Die Partner trafen sich regelmäßig, um ihre eigenen Gedanken einzubringen und in Abstimmung mit der Verlaufsplanung des Projektes zu bringen. Weitere relevante Teilnehmer wurden während des Verlaufs des Projektes identifiziert und integriert,

Die Ergebnisse werden auf einer fortlaufend frei zugänglichen Plattform im Internet allen Akteuren (Strafverfolgungsbehörden, Internet-Zahlsystem-Providern und anderen relevanten Einrichtungen) zur Verfügung gestellt.

Den EFC Vorsitz übernahm Europol (EC 3). Weitere Akteure sind neben Sicherheitsbehörden: INHOPE, EUROJUST, Visa Europe, Mastercard, PayPal, Microsoft, Google, CEPOL und das Internationale Zentrum für Vermisste und Missbrauchte Kinder (ICMEC).

 

Festgestellte Trends im Hinblick auf Belege für Kindesmissbrauch

Analysten hoben in ihrer Einschätzung des globalen Phänomens des Kindesmissbrauchs im Internet ausnahmslos die methodologischen Herausforderungen der Datensammlung hervor.

Sie sahen insbesondere die Mängel in den jeweils national unterschiedlichen Verfahren der Datensammlung sowie die Unmöglichkeit einer präzisen Vergleichbarkeit, da Beweismaterial jeweils auf Basis unterschiedlicher nationaler Gesetze sichergestellt wird. Bei der Untersuchung wurde deswegen der qualitative Aspekt in den Mittelpunkt gestellt. Aus diesem Grunde wurden Interviews mit Ermittlern von Strafverfolgungsbehörden geführt, wobei in den Fokus der Befragung die letzten vier Jahre ihrer Tätigkeit und die innerhalb dieses Zeitraums erfolgten Veränderungen erfasst wurden.

 

Ergebnisse

Die Spezialisten kamen fast übereinstimmend zu der Feststellung, dass derzeit nur eine kleine Anzahl von Kindesmissbrauchsmaterial im Internet gegen Bezahlung angeboten wird. Teilweise wurde das Verhältnis kommerziell zu nichtkommerziell mit 1:10 angegeben, wobei EFC davon ausgeht, dass der tatsächliche Durchschnittswert eher bei 7,5 % liegen dürfte. Gründe für diesen geringen Wert werden insbesondere in der großen Verfügbarkeit von freiem Material, speziell durch Peer-To-Peer (P2P) Technologie, gesehen.

Einige der Befragten haben angegeben, dass Kindesmissbrauchsmaterial neuerdings höchstwahrscheinlich deswegen in nicht kommerziellen Internetumgebungen ausgetauscht wurde, da Bezahlungen für illegales Material mit Kreditkarte im Internet, früher sehr gängig, heute eher von Unerfahrenen durchgeführt werden, da die damit einhergehende Übermittlung persönlicher Daten durch organisierte Gruppierungen missbraucht werden könnten.

Diese Feststellungen stimmen übrigens, so die EFC, mit einer im Jahr 2010 von ihr erstellten Analyse überein.

Trotz dieser Entwicklung ist das kommerzielle Vertreiben von Kindesmissbrauchsmaterial nachweislich nicht verschwunden, so die Studie. Man geht davon aus, dass sich der kommerzielle Markt aufgrund der Gier nach neuem Material und neuer technologischer Möglichkeiten weiter entwickeln wird.

Obwohl einige der Befragten keine neuen Trends feststellen konnten, zeigten doch gerade Resultate erfolgreicher internationaler Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, dass beispielsweise ein einziger Ermittlungsfall in einem Land eine enorme Anzahl von Verdächtigen in anderen Staaten identifizierbar macht.

Es wurde ebenso durch die Befragten als Trend aufgezeigt, dass „Zutrittsgebühren“ für besonders geschützte Plattformen erhoben werden (TOR-Netzwerke).

Schließlich konnte als Ergebnis der Befragung der Experten auch ein Zusammenhang zwischen im Internet online gezeigten Kindesmissbrauch (Live Web Streaming) und entsprechenden Sextouristikregionen in Südostasien festgestellt werden.

 

Kommerzielles Live-Web-Streaming

Eine Reihe von Fällen, die Personen aus der EU begangen wurden, betrifft Kindesmissbrauch online.

In einem Fall orderte ein EU-Bürger sexuellen Kindesmissbrauch in einem südostasiatischen Staat. Er bezahlte für eine 30-minütige Session, in der ein junges Mädchen nach seinen Direktiven missbraucht wurde, 25 bis 30 US-Dollar. Zudem zahlte er eine jährliche „Pauschale“ von 5500 US-Dollar mit der Kreditkarte.

Erfolgreiche Anklagen von Kinderschändern in der EU, so der Bericht, wurden im Wesentlichen durch die Ermittlungen der Täter bei Livehandlungen im Internet ermöglicht, wobei dies in der Regel bedeutete, dass Kinder vergewaltigt wurden.

Was die Gier nach neuem Material auch belegt, so die Befragten, ist die Tatsache, dass für vorhandenes Material wie Videoclips nicht mehr als 10 US- Dollar bezahlt werden müssen. Neue Videos hingegen würden durchaus 1200 US-Dollar einbringen. Auffällig sei, dass für die Bezahlung neu auf dem Markt erscheinende Bezahlungssysteme genutzt werden, da man hier noch keine Ermittlungstätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden vermutet. Die Experten gehen davon aus, dass dieser Trend auch in Zukunft Bestand haben wird.

 

Im Zusammenhang: Nicht kommerzielle Verbreitung

Die Experten kommen hinsichtlich des nicht kommerziellen Verbreitens von Material über sexuellen Missbrauch von Kindern zu der Einschätzung, dass die meisten Delikte mit Hilfe der öffentlichen P2P- Netzwerke wie Gnutella, eDonkey oder eMule  begangen werden. Öffentliche P2P- Kommunikation wird auch oftmals von interneterfahrenen Straftätern dann genutzt, um beispielsweise nach einer Sicherstellung oder einem Festplattencrash eine „Bibliothek“ wieder auszubauen.

Sonst ist diese Form mehr die Plattform für durchschnittliche Internet nutzende Straftäter. Die Möglichkeit der Einrichtung von so genannten „Closed Groups“ oder „Closed User Groups“ scheint für Straftäter wegen des Komforts wie auch der bereitgestellten Sicherheit attraktiv zu sein.

Jede Aktivität von Strafverfolgungsbehörden führt aber zu einem sofortigen Wechsel zu anderen Anbietern.

Die Verbreitung des Materials geschieht über Social Media. Man nimmt an, dass einige Straftäter eine größere Sicherheit in bereits bestehenden Anwendungen sehen als in neuen, ungetesteten Services. Dabei spielt wohl neben der direkten Kommunikation mit Gleichgesinnten auch die Möglichkeit, kryptierte Verbindungen durch Austausch von Passwörtern herbeizuführen, eine große Rolle.

Offensichtlich werden auf diese Weise für die nicht kommerzielle Verbreitung auch öffentliche Plattformen genutzt, auf denen Fotos getauscht werden können.

Ein merklicher Anstieg wurde in den letzten Jahren, so der Bericht, bei der Nutzung so genannter TOR-Server oder Freenet festgestellt, wobei die TOR-Server, mit deren Hilfe die Straftäter ihre Identität verschleiern können, mehr von Intensivnutzern verwendet werden, insbesondere wegen des Umstandes, dass sich bei intensiverer Beteiligung im Austausch kinderpornografischen Materials auch die Risiken erhöhen, entdeckt zu werden. Zudem wurde die Nutzung von TOR-Servern deutlich einfacher gestaltet.

Eine weitere unliebsame Nebenerscheinung ist auch der Umstand, dass für weniger geübte Straftäter im Internet mehr als ausreichend Informationen vorhanden sind, um sich wirksam gegen eine Enttarnung zu schützen.

Trotz dieser enorm verbreiteten Nutzung von nicht kommerziellen Plattformen gibt es aber zunehmend Hinweise darauf, dass Nutzungsgebühren für TOR- Service dann gezahlt werden, um Zugang zu gänzlich neuem kinderpornografischen Material zu erhalten, oder aber auch selbst (Live Web Streaming) zu generieren. Hier bilden sich zunehmend neue Modelle kommerzieller Verbreitung.

Es gibt darüber hinaus Belege dafür, dass Personen, die ein sexuelles Interesse an Kindern haben und kinderpornografisches Material herstellen, mehr und mehr in Erscheinung treten. Sollte sich dieser Trend, so die EFC, weiter fortsetzen, so ist es eher wahrscheinlich, dass andere, neue Formen der Kinderpornografie und deren Vertrieb kommerzialisiert werden.

Dies betrifft Bilder und Videos, die durch Online-Kundenwerbung verbreitet wurden, wie auch selbst hergestelltes Material.

 

 

Selbst hergestelltes kinderpornografisches Material

Kinder und Jugendliche, so der Bericht, haben grundsätzlich ein natürliches Interesse an aktuellen Trends sexuellen Verhaltens. Sie nutzen für ihre Sozialkontakte das Internet, die jeweiligen Plattformen für entsprechende Videos finden sie dort. Diese Aktivitäten werden aber mehr und mehr durch sexuell an Kindern interessierte Individuen ausgenutzt, indem „Sextorsion“-Techniken eingesetzt werden, um Kinder zu weiteren sexuellen Handlungen zu zwingen. In der Regel wird nach einem Kontakt im Internet, bei dem es zu sexuellen Aktivitäten des Kindes oder des Jugendlichen kommt (beispielsweise das Fertigen von Fotos oder Videos, aber auch durchaus nur schriftliche Äußerungen mit sexuellem Inhalt), von Seiten des Straftäters mit Veröffentlichung, beispielsweise in der Schule oder bei den Eltern, gedroht. Diese Entwicklung ist eine der essentiellen Entwicklungen dieser sich ausweitenden „Kundenwerbungsstrategie“.

Für einige Zeit sind Nötigungen und Erpressungen, so der Bericht, Elemente der „Online-Kundenwerbung“ von Kindern gewesen. Während einige Straftäter sich bei der Kontaktherstellung immer noch als „Kinder“ ausgeben, haben Experten in der jüngeren Zeit mehr nötigende und aggressive Taktiken festgestellt, um Kinder zur Beteiligung zu zwingen.

Gründe hierfür sind offenbar, dass sich Straftäter immer weniger Zeit nehmen, um „Freundschaften“ im Internet aufzubauen. Zudem scheint es für einige Straftäter effizienter zu sein, mit einem aggressiven Angriff eine größere Anzahl von Opfern zu erreichen. Oftmals sind es Hunderte von Kindern, die betroffen werden.

Solche Praktiken werden angewandt um Online-Straftaten zu begehen, zum Beispiel Kinder zu nötigen sich sexuell vor laufender Web-Kamera zur Schau zu stellen.  Auch glaubt einer der Experten auszumachen, dass junge Leute aus eigenem Antrieb solche Videos herstellen und vertreiben. So haben beispielsweise junge Männer (bekannt als „Lover Boys“) eigene intime Handlungen mit jungen Mädchen  per Video aufgenommen und anschließend im Internet vertrieben. Zumindest die Entstehung eines Kleinmarktes ist nach Ansicht der EFC zu befürchten.

 

Gesetzgeberische Problemstellungen

Live Web Streaming ist eine spezielle Herausforderung für Strafverfolgungsbehörden im Hinblick auf Ermittlungen: Zugang zu Live-Inhalten im Internet begründet noch keinen Tatbestand, so der Bericht, wenn nicht auch eine Speicherung erfolgt. Obwohl der „Council of Europe Convention on the Protection of Children against sexual Exploitation and sexual Abuse“ 2007 die Strafbarkeit von „vorsätzlichem Zugang mittels Informations- und Kommunikationstechnologien zu Kinderpornografie“ gefordert hat, und obwohl eine Reihe von Mitgliedsstaaten die Strafbarkeit in ihren Gesetzeswerken verankert hat, sind Anklagen eher selten. Es ist daher als wesentliches Element eine verbesserte Bekämpfung erkannt worden, dass Staatsanwälte und Richter auf diesem Gebiet deutlich mehr sensibilisiert werden müssen, damit es überhaupt zu Verurteilungen und Strafen kommt.

Es wurden darüber hinaus auch noch andere Mängel der Gesetzgebung aufgezeigt, beispielsweise, dass Provider oder Hotlines in einigen Staaten nicht die Möglichkeit haben selbst zu agieren, um hier beweiserhebliches Material sicherzustellen, geschweige denn überhaupt zu erkennen, dass kinderpornografisches Material vertrieben wird. Der hier eintretende Zeitverlust, bis die Strafverfolgungsbehörden tätig werden, verhindert oftmals eine erfolgreiche Ermittlung.

 

WEB Verbreitung und Speicherung – Analyse von kommerziellen URL- Daten

Im letzten Quartal 2012 registrierte INHOPE insgesamt 1138 URLs, die des Vertriebes kinderpornografischen Materials verdächtig waren. Mit weitem Abstand (516) führten dabei die USA, gefolgt von der Russischen Föderation (121), Kasachstan (119) und Japan (83). Deutschland erscheint an 7. Stelle (50), Schlusslichter sind UK (5), Belize, Rumänien und die Schweiz (je 1).

Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass die Häufigkeit der Feststellungen einhergeht mit den Standorten der HOST- Server.

Die Auswertung ergab unter anderem, dass etwa sich 6% kommerzielle Videos unter den URLs befinden, 34% Pay per View, 9 % Anzeigen und 51 % Banner Sites.

 

Analyse der kommerziellen kinderpornografischen Angebots (IWF-Forschungsergebnisse)

2012 bearbeitete die IWF Hotline insgesamt 39211 Fälle, von denen 9550 URLs kinderpornografisches Material beinhalteten. Die Analysten hatten festgestellt, dass diese Web-Sites oft für eine bestimmte Zeitperiode auf mehreren URLs verfügbar waren.

Insofern sind diese Zahlen nicht unbedingt eine exakt stimmige Darstellung des tatsächlichen Ausmaßes der kommerziellen Verbreitung kinderpornografischen Materials. Es wurde darüber hinaus festgestellt, dass sich eine Vielzahl von Links zwischen den unterschiedlichen Sites existiert.

Sehr auffällig war nach den Forschungsergebnissen, dass bei vielen dieser unterschiedlichen Sites ein gemeinsamer Bezahlungsmechanismus existierte, was bedeutete, dass die Straftäter bei dem gleichen Top Level Unternehmen die Zahlungen (mit durchaus unterschiedlichen Methoden) vollziehen ließen und dabei auch gleiche E-Mail-Adressen für den Bezahlvorgang angaben.

Seit 2009 wurden insgesamt, so der IWF-Report, 13 Top Level Unternehmen identifiziert, die insgesamt 1292 einzelne Web Sites abrechneten. 513 einzelne Anbieter kinderpornografischen Materials waren in 2012 aktiv. Hinzu kamen während des Jahresverlaufs weitere 268 neue Anbieter, wohingegen nur ein neues Top-Level-Unternehmen seit 2009 identifiziert werden konnte.

Insgesamt waren somit 2012 acht Top –Level-Unternehmen relevant.

Die zehn produktivsten Anbieter in 2012 waren mit einem einzigen Top Level Unternehmen verbunden, der 15 % der von der IWF-Forschung festgestellten und relevanten kommerziellen Sites verwaltete.

Drei Top-Level-Unternehmen verwalteten 30 der produktivsten Web-Sites, die vom IWF-Report im Jahr 2012 erfasst wurden. Von diesen 30 waren 16 (alle zu den TOP 10 gehörend) bei einem einzigen Top-Level-Unternehmen.

Dies führt, so der IWF-Report, zu der Annahme, dass eine große Anzahl unterschiedlicher kommerzieller Anbieter kinderpornografischen Materials bei nur sehr wenigen, aber extrem produktiven Top-Level-Unternehmen im Hinblick auf Bezahlsysteme und -verfahren registriert sind.

 

Bezahlung

Kreditkarte

Die Zahlung kommerziell angebotenen kinderpornografischen Materials scheint nach Ansicht vieler Experten der Strafverfolgung rückläufig zu sein. Gründe hierfür sind u.a. durch verdeckte Überprüfungen unter Einschaltung Dritter zu sehen.

 

Alternative Zahlungssysteme

Insbesondere im Hinblick auf den wachsenden Trend des „Live Web Streamings“ des Kindesmissbrauchs gegen Bezahlung online, haben sich alternative Zahlungsmethoden entwickelt. Dabei wurden, nach Feststellung der „Financial Coalition Against Child Pornography (FCACP), Zahlungssysteme kreiert, die einen Nicht-Bank-Status für sich reklamierten, mit der Folge, dass Identitäten von Anbietern und Käufern nicht registriert werden mussten.

Die kontinuierliche Entwicklung neuer Zahlungssysteme wird auch durch neue Bezahlmöglichkeiten beeinflusst, wie beispielsweise dem BitCoin. Es gibt derzeit durchaus Anzeichen dafür, dass sich der BitCoin als probates Zahlungsmittel hinsichtlich der kommerziellen Verbreitung kinderpornografischen Materials entwickeln kann, so der EFC-Report, dies auch dadurch bedingt, dass in dieser weiten internationalen Anwendung die Anonymität von Anbietern und Käufern besser gewahrt werden kann.

Vorbild ist hier die Nutzung digitaler Währung auf der Seidenstraße, auch wenn dort die Bezahlung zum Kauf kinderpornografischen Materials geächtet ist.

 

Aufkommende Problemstellungen und zukünftige Erwägungen

Internetnutzer und Mobile Zahlsysteme

Derzeit haben, so der Bericht, über ein Drittel der Weltbevölkerung zum Internet eine positive Einstellung und auch im Wesentlichen Zugang. Eine große Anzahl von Internetnutzern in der EU (73%) steht im krassen Gegensatz zu denen in Afrika und Asien, wo derzeit etwa 15,6 % bzw. 27,5% das Internet nutzen. Es ist allerdings eine Tatsache, dass in diesen Erdteilen demnächst ein Internetboom einsetzen wird, da hier ähnliche Entwicklungen zu erwarten sind wie im Mittleren Osten und Lateinamerika. Zwangsläufig werden hierdurch mehr Opfer, mehr Täter und neue illegale Methoden entstehen.

Zudem gehen die Experten davon aus, dass sich die Methoden der Verbreitung kinderpornografischen Materials analog zum technologischen Fortschritt entwickeln werden. Dies betrifft insbesondere immer größer werdende Bandbreiten, die immer größere Datenmengen, insbesondere Videos, aber auch „bestellten“ Kindesmissbrauch per Live Web Stream, zulassen. Dadurch werden auch weltweit, so die Experten, deutlich mehr Ermittlungsfälle ausgelöst.

Nach Ansicht der Fachleute werden auch in diesem Zusammenhang mobile Zahlungssysteme relevanter werden.

 

„Cyberlockers“

Vertreiber kinderpornografischen Materials haben seit Jahren im Internet „Personalakten“ (Unterlagen über ihre „Klientinnen“ und „Klienten“) gespeichert. Entsprechende Services reichen von großen Unternehmen, die quasi alles speichern, bis zu speziell dafür vorgesehenen Firmen.

Nach vorhandenen Informationen gibt es Belege, dass wohl die meisten Speicherungen nicht kommerziell erfolgen. Es ist aber angesichts der rasanten Entwicklungen von Bezahlmethoden im Internet nicht auszuschließen, so die Experten, dass zukünftig hier auch ein spezieller Markt entsteht, der (illegale) Services gegen eine Gebühr zur Verfügung stellt. Hier werden derzeit Gespräche mit Providern geführt, ob sich hier ein Trend herausbildet oder bereits herausgebildet hat.

Es wird davon ausgegangen, dass es durchaus sein kann, dass Unternehmen von den illegalen Speicherungen wissen oder zumindest nicht weiter genau recherchieren, was sie da speichern, da es Profit bringt (beispielsweise über Premiummitgliedschaftsgebühren).

 

Gesetzgeberische Entwicklungen

Die EU hat bereits 2011 die Mitgliedsstaaten verpflichtet, entsprechend wirksame Gesetze gegen Verbreitung kinderpornografischen Materials und (dem vorausgehenden) Kindesmissbrauch zu erlassen und hier entsprechend wirksame Strafen vorzusehen. Dies umfasst auch den Missbrauch von Kindern außerhalb der EU, wenn sie von EU-Bürgern begangen oder initiiert werden. Auch werden neue Ermittlungsmethoden angemahnt, was neben entsprechenden strafprozessualen Möglichkeiten auch die Steigerung der Ermittlungskapazitäten beinhaltet.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse und Empfehlungen

Wesentlich, so die EFC, sei, dass die Informationen aus diesem Bericht den jeweilig betroffenen Stellen und Einrichtungen in der EU zur Kenntnis gegeben werden.

Im Speziellen werden noch folgende Aktivitäten empfohlen:

Verbreitungsmethoden

  • Strafverfolgungsbehörden sollen Ermittlungen hinsichtlich Live Web Streaming gegen Bezahlung priorisieren
  • Zusammenarbeit mit den populärsten Videoanbietern im Internet und VoIP- Providern –einschließlich mobiler Apps -, um die Möglichkeiten proaktiver Identifizierung und Verminderung der Verbreitung kinderpornografischen Materials auszuloten
  • Zusammenarbeit mit legalen „Cyberlockers“, um einen Überblick darüber zu erhalten, in welchem Umfang kommerzielle Verbreitung kinderpornografischen Materials in ihren technischen Umgebungen stattfindet, sowie generieren von Verfahrensweisen, wie diese entdeckt und vermindert werden können
  • Zudem sollte die Verbreitung dieses Materials in versteckten Netzen untersucht werden.

 

Web Hosting (Speicherung im Netz)

  • Zusammenarbeit mit Nicht-EU Staaten, die als TOP Speicheranbieter bekannt sind (über die EU/US Global Alliance gegen Online Kindesmissbrauch)
  • Zusammenarbeit mit Domain Name Register und ähnlichen US Services, um festzulegen, wie kinderpornografisches Material anlassbezogen oder automatisch aus dem Netz entfernt werden kann
  • Direkte Zusammenarbeit mit EU- Speicherunternehmen mit dem Ziel, ihre Dienste in diesem Feld deutlich zu sensibilisieren und zu verbessern.

 

Zahlungsmethoden

  • Erlangung entsprechender Daten von Unternehmen, die alternative Zahlungssysteme anbieten, um festzustellen, wie Zahlungen für kinderpornografisches Material mit virtueller Währung abgewickelt und Gelder transferiert werden
  • Initiierung weiterer Initiativen um festzustellen, inwieweit Finanzserviceprovider in der EU die „Good Practices“ der EFC hinsichtlich Prävention und Aufklärung befolgen
  • Informationssammlung über den Missbrauch mobiler Zahlungssysteme im Hinblick auf kommerzielle Verbreitung kinderpornografischen Materials; darüber hinaus direkte Zusammenarbeit mit führenden Providern in der EU, aber auch außerhalb der EU, im Hinblick auf Änderungen der Verfahrensabläufe bei den Bezahlvorgängen

 

Legislative Problemstellungen

  • Feststellung von Good Practices in den justiziellen Abläufen im Hinblick auf die Strafverfolgung von Live Web Streaming und wissentliches Aufrufen von kinderpornografischem Material im Internet
  • In Übereinstimmung mit Artikel 17 der EU-Direktive 2011/92/EU sollten entsprechende Regelungen in den EU-Staaten eingeführt werden, in denen es Internet Hotlines derzeit nicht erlaubt ist, aktiv mögliche Verbreitung kinderpornografischen Materials selbst einschätzen zu können.

 

Zusammenfassung

Es bleibt festzuhalten, dass sich die EFC in ihrem Bericht im Wesentlichen um die kommerzielle Seite der Kinderpornografie gekümmert hat. In der Tat verstören die Ergebnisse, da die zukünftige Entwicklung der Kinderpornografie offensichtlich exponentiell zunehmen wird.

Es ist nun mal auch eine Tatsache, dass es immer wieder Menschen geben wird, die mit allem Geld machen wollen. Ethische, moralische und/oder religiöse Hemmnisse sind dabei schon lange über Bord geworfen.

Trotzdem sollten wir nie aus dem Auge verlieren, dass das Angebot der Nachfrage folgt. Wir haben nun nicht nur mehr Internetnutzer durch die weitere Verbreitung insbesondere in Afrika und Asien zu erwarten, auch in der EU werden sich neue Begehrlichkeiten entwickeln. Insofern ist die Schwerpunktsetzung der EFC nachvollziehbar, dass Maßnahmen gegen das Web Live Streaming in den Vordergrund gerückt werden. Und hier wird der Konsument zum aktiven Teilnehmer, insofern entsteht hier nochmals eine zusätzliche Verwerfbarkeit kriminellen Handelns. Eine Gesellschaft muss sich so verstehen, dass sie genau definiert, was sie tolerieren will und was nicht. Auch das Strafmaß gibt darüber Auskunft, welchen Stellenwert ein Fehlverhalten einnimmt. Allein deswegen bin ich der Auffassung, dass hier deutlich höhere Strafen zu fordern sind.

Auch die Argumentation, dass höhere Strafen nicht verhindern, dass Straftaten begangen werden, kann hier nicht ernstlich zählen.

Früher schützen die Adligen ihr Wild, das sie nur alleine jagen wollten, mit drastischen Strafen gegen Wilddiebe. Wilderei war sogar in der frühen Bundesrepublik noch Verbrechenstatbestand.

Umso mehr sollten in der heutigen Zeit unsere Kinder geschützt werden. Welche traumatischen Folgen eintreten können und auch meist eintreten, davon wird sich wahrscheinlich fast jeder der Leser ein Bild machen können. Ich für meinen Teil komme zu dem Ergebnis, wenn ich mein persönliches Umfeld an Freunden und Bekannten betrachte, dass eher diejenigen die Ausnahmen sind, die sexuell unbeschadet durch ihre Kindheit kamen.