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Quo vadis gewerblicher Sicherheitsdienst?

Ein länderübergreifender Vergleich hinsichtlich einer potenziellen Aufgabenerweiterung des gewerblichen Sicherheitsdienstes in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung gesetzlicher und behördlicher Auflagen.

Von Frank Steinle

Teil 4

Im letzten Teil unserer Artikelreihe stellt der Autor Frank Steinle potenzielle Aufgabenfelder dar, die ggf. zukünftig der gewerbliche Sicherheitsdienst in Deutschland ausführen kann. Selbstverständlich setzt dies ein Umdenken der Politik sowie Änderungen der Gesetzgebung voraus. Auch hierfür zeigt der Autor Wege auf, wie dies zu bewerkstelligen wäre. Abgerundet wird der Artikel durch eine kritische Würdigung.

 

 

Sofern Sie Interesse an der Gesamtausgabe aller Artikel dieser Reihe sowie den entsprechenden Buch- und Internetquellen haben, können Sie sich gerne an veko-online wenden. Ihre Anfragen werden anschließend an den Autor weiter geleitet.

Potenzielle Aufgabenfelder für den Sicherheitsdienst in Deutschland

„Es gibt keine schlechteren Entscheidungen als keine Entscheidung“[i].
Die „öffentliche Hand“ steht seit Jahren unter einem starken Spardruck. Dies führt unter anderem dazu, dass einerseits notwendige Investitionen nicht getätigt oder auf spätere Amtsperioden verschoben, und andererseits Personalstellen nicht besetzt oder abgebaut werden[ii]. Problematisch ist jedoch, dass mit dem Abbau von Personal oder dem Nichtbesetzen dieser Stellen das Arbeitsaufkommen nicht weniger wird. Aus diesem Grund müssen weniger Angestellte / Beamte des öffentlichen Dienstes mehr leisten, um die bisherigen Aufgaben zu erledigen.

Von diesem Sparkurs ist auch die Polizei nicht verschont geblieben. In den letzten Jahren wurden notwendige Stellen nicht mehr besetzt und Dienststellen aufgelöst. Allein im Jahr 2005 wurden 1.000 Positionen bei der Polizei in Baden-Württemberg gestrichen oder nicht mehr besetzt[iii]. Gleichzeitig zog sich aber auch die Polizei nicht nur aus der Fläche zurück, sondern auch aus Aufgabenbereichen, die nicht in ihrem Fokus lagen.

Wenn Aufgaben seitens der Polizei an Gemeinden delegiert werden, diese aber wiederum Personal abbauen, existiert ein Sicherheitsvakuum, das nur durch Outsourcing der nicht zu bewältigenden Aufgaben kompensiert werden kann. Naheliegend ist also, Bereiche, die über einen sicherheitsrelevanten Kern verfügen, jedoch aufgrund des Personalengpasses beim Staat nicht ausgeführt werden können, auf einen gewerblichen  Sicherheitsdienst zu übertragen. Dieser Trend zum Outsourcing war in den Nachbarländern Österreich und Schweiz seit Jahren wesentlich ausgeprägter  als in Deutschland, wie in den letzten Ausgaben bereits dargestellt wurde. Darüber hinaus kann auch davon ausgegangen werden, dass ein Unternehmen, das sich auf die Erfüllung einer einzelnen Aufgabe oder Dienstleistung konzentriert, diese effektiver und kostengünstiger durchführen kann, als andere nicht spezialisierte.

Dennoch ist der Trend, dass polizeiatypische Aufgaben wie das „Schreiben von Knöllchen“, durch diese nicht mehr ausgeführt werden, sondern durch gemeindliche Vollzugsbeamte oder Beliehene. Letztlich ist auch unumstritten, dass ein Polizeibeamter im mittleren Dienst, der eine mehrjährige Ausbildung absolviert hat[iv], zu Recht überqualifiziert ist, um Bagatellunfälle zu regeln und die Personalien der Unfallbeteiligten auszutauschen um versicherungsrechtlichen Ansprüchen zu genügen, so der Polizeipräsident von Münster Hubert Wimber[v].

Im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist ein Verbot des Alkoholgenusses auf allgemein zugänglichen Plätzen ein guter Ansatzpunkt[vi]. Sowohl die Polizei als auch der Gemeindliche Vollzugsdienst sind bereits jetzt an ihrer Kapazitätsgrenze angekommen, und auch für die Durchführung von Alkoholtests oder die Aussprache eines Platzverweises überqualifiziert. Wie soll also die Lösung aussehen, wenn neue, im Sinne der Gesellschaft wichtige Tätigkeiten, das Berufsbild der Polizei zwar erweitern, jedoch kein weiteres Personal zur Verfügung gestellt wird, um diese Aufgaben zu erfüllen? Als einziger gangbarer Weg, Aufgaben, die nicht im absoluten Fokus der Polizei sind, auf gewerbliche Unternehmen zu übertragen. Es muss eine Konzentration auf die Kernaufgaben der Polizei und des gemeindlichen Vollzugsdienstes erfolgen[vii].

 

Potenzielle neue Aufgabenspektren des gewerblichen Sicherheitsdienstes in Deutschland

In den bisherigen Artikeln wurde aufgezeigt, dass die Gründungsvoraussetzungen zum Betrieb eines Sicherheitsunternehmens in Österreich und Deutschland vergleichbar sind, in der Schweiz abhängig vom jeweiligen Kanton. Auch konnte festgestellt werden, dass die gewerblichen Sicherheitsunternehmen in Österreich und der Schweiz zwar über die gleichen Rechte[viii] verfügen wie deren Kollegen in Deutschland, aber weit umfangreicher Tätigkeiten realisieren. Diese Dienstleistungen sind nach der derzeitigen Gesetzeslage und dem Verständnis in Deutschland alle hoheitlicher Natur, wie in den Nachbarländern auch, werden aber dennoch dort durch Privatunternehmen realisiert. Es existieren keine erkennbaren Gründe, warum bestimmte sicherheitsspezifische Aufgaben nicht restriktiver an gewerbliche Sicherheitsunternehmen ausgegliedert werden. Aus diesem Grund wird unterstellt, dass die nachfolgend genannten Tätigkeitsfelder auch auf deutsche (Sicherheits-)Unternehmen übertragbar wären, ohne dass das Gewaltmonopol des Staates aus den Angeln gehoben werden würde.

Zukünftige Aufgabenfelder für den gewerblichen Sicherheitsdienst in Deutschland wären aus Sicht des Autors:

  • Aufnahme von Bagatellunfällen[ix]: Der gewerbliche Sicherheitsdienst übernimmt die Rolle einer neutralen Instanz und wird auch als diese seitens der Gerichte und Versicherungen anerkannt.
  • Aufnahme von Wildunfällen[x]: Aufnahme des Wildschadens, Bescheinigung von versicherungsrelevanten Dokumenten, Kontakt zur Versicherung bei Rückfragen zur Schadensabwicklung, Rückmeldung zur Forstverwaltung und Polizei.
  • Begleitung Schwerlastverkehr[xi]: Vorausfahrendes / nachfolgendes Fahrzeug mit entsprechender Kennzeichnung und Befugnis zum Eingriff in den Straßenverkehr in Form von kurzfristigen Straßensperrungen.
  • Begleitung von Geldtransportfahrzeugen der Zentralbanken[xii]: Vorausfahrendes und nachfolgendes gepanzertes Fahrzeug mit entsprechender Befugnis zum Eingriff in den Straßenverkehr, Sicherheitsmitarbeiter sind mit entsprechenden (Lang-)Waffen zum Schutz der Güter ausgestattet.
  • Verkehrsregelung[xiii]: Inner- und außerörtliche Verkehrsregelung durch Mitarbeiter zur Verkehrslenkung bei ausgefallenen Lichtsignalanlagen, Baustellenführungen oder bei Unfällen.
  • Kontrolle des ruhenden Verkehrs / Kontrolle Kurzzeitparkzone[xiv].
  • Kontrolle des fahrenden Verkehrs / Geschwindigkeitsmessungen[xv]: Aufbau und Betreiben von mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten sowie Auswertung / Aufbereitung von Beweisfotos bis hin zum Cash-Management.
  • Entstempelung von Kraftfahrzeugen[xvi]. Sowie Zustellung von Verfügungen und Urkunden[xvii].
  • Objektschutz öffentlicher Gebäude[xviii]: Öffentliche Gebäude und Liegenschaften werden durch (bewaffnete) Sicherheitsmitarbeiter gesichert. Mitarbeiter des gewerblichen Unternehmens sind mit hoheitlichen Rechten versehen.
  • Transport von festgenommenen oder abzuschiebenden Personen[xix].
  • Unterstützung oder komplette Überwachung von auszunüchternden Personen[xx].
  • Betreiben von Justizvollzugsanstalten[xxi]: Entweder in Form der ÖPP oder vollständig in gewerblicher Hand werden Justizvollzugsanstalten oder Abschiebehaftanstalten betrieben.
  • Unterstützung der kommunalen / behördlichen Stellen bei Amtshandlungen[xxii]: Beispielsweise Einhaltung Umweltschutzbestimmungen (Abfallbeseitigung, …), Tierhaltung, …
  • Einsatz von Spürhunden[xxiii]: Rauschgift-, Sprengstoffhunde oder Hunde zur
    Identifikation von Brandbeschleunigern werden der Polizei unterstützend zur Verfügung gestellt oder im Auftrag dieser eingesetzt.
  • Erweiterung des Hausrechtsbereichs bei Events in Stadien[xxiv]: Der Hausrechtsbereich außerhalb des eingezäunten Areals wird bei Fußballspielen etc. entwidmet und für die Zeit der Veranstaltung als „Hausrechtsbereich“ deklariert.

Die oben angeführte Auflistung und die darin enthaltenen Aufgabengebiete sind nicht abschließender Natur und stellen nur die aus der Sicht des Autors möglichen Einsatzgebiete des gewerblichen Sicherheitsdienstes dar.

 

Voraussetzungen für die Aufgabenerweiterung

Wie aus dem voran gegangenem Kapitel ersichtlich ist, können die möglichen Aufgabenfelder des gewerblichen Sicherheitsdienstes in der Zukunft vielfältig sein. Dass diese potenziellen Dienstleistungen nicht ohne Vorbereitung, einzuhaltenden Restriktionen und der Erweiterung des derzeitigen Know-how zu realisieren wären, ist nachvollziehbar. Die nachfolgenden Rahmenbedingungen müssen geschaffen und eingehalten werden, dass dies überhaupt zu einer Aufgabenerweiterung führen kann.

 

Quelle: Eigene Darstellung / Voraussetzungen zur Aufgabenerweiterung[xxv]


Änderung gesetzlicher und behördlicher Rahmenbedingungen

Um Aufgaben, die bisher durch Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes durchgeführt wurden, zu übertragen, müssen gesetzliche Bestimmungen und behördliche Voraussetzungen geschaffen werden. Hierzu zählen die folgenden, nicht abschließend genannten Bedingungen:

  • Integration „Hoheitliche Aufgabe, Gewaltmonopol, Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Vorgang der Beleihung“ im Grundgesetz und den Landesverfassungen.
  • Einführung eines Beleihungsgesetzes auf Bundes- und Landesebene[xxvi]: Durch die Einführung eines solchen Gesetzes werden die generellen juristischen Bedingungen geschaffen um Aufgabenübertragungen an gewerbliche (Sicherheits-)Unternehmen zu ermöglichen.
  • Integration des Vorgangs der Beleihung in die Polizeigesetze und gemeindlichen Verordnungen[xxvii]: Ähnlich wie bei der Benennung der Beleihung im Grundgesetz und der Landesverfassung muss die Möglichkeit der Aufgabenübertragung an Private ebenfalls in den Polizeigesetzen und gemeindlichen Verordnungen verankert werden.
  • Schaffung eines Normenkatalogs, welche Aufgaben die Polizei und der gemeindliche Vollzugsdienst auszuführen haben / Kernaufgaben der Polizei[xxviii]; Nennung von übertragbaren Aufgaben an gewerbliche Unternehmen.
  • Erweiterung Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt: Eine Übertragung von hoheitlichen Aufgaben auf gewerbliche Sicherheitsunternehmen bedeutet auch gleichzeitig, dass diese als Repräsentanten des Staates auftreten. Widerstandshandlungen gegen Beliehene müssen schärfer sanktioniert werden[xxix], als gegen herkömmliche Sicherheitsmitarbeiter in ihrer Eigenschaft als Beauftragte.
  • Anpassung Datenschutz- und Verkehrsgesetze[xxx].
  • Änderung weiterführender Gesetze: Alle sonstigen Gesetze wie beispielsweise das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und je nach zu übertragenen Aufgaben weiterführender müssen überprüft und ggf. erweitert werden, um formaljuristische Fehler auszuschließen im Falle einer Gerichtsverhandlung.
  • Behördliche Zertifizierung von Unternehmen die als Beliehene beauftragt werden können[xxxi]: Es müssen Voraussetzungen definiert werden, die Unternehmen zu erfüllen haben, damit diese als Beliehene beauftragt werden können. Diese Voraussetzungen sind sowohl allgemeiner unternehmerischer Natur, aber auch spezifisch für die zu übertragenen Aufgaben. Eine periodisch wiederkehrende Prüfung durch eine Behörde stellt sicher, dass diese Voraussetzungen auch eingehalten werden. Die Inhalte der DIN EN ISO 9001 und DIN 77200 können die Grundlage bilden, bedürfen jedoch einer weiteren Spezifizierung. Als Beispiele wären zu nennen:
    • Mindestschulungstage pro Sicherheitsmitarbeiter und Jahr bei einem öffentlichen Bildungsträger (ggf. bei der Gemeinde / Polizei)
    • Schulungen für spezifische Aufgabengebiete die regelmäßig zu aktualisieren sind.
    • Führen einer „behördlichen Kartei“ auf Landesebene in die jene beliehene Sicherheitsmitarbeiter eingetragen werden, die negativ aufgefallen und ggf. gesperrt sind, ohne dass strafbare Handlungen vorliegen müssen.
  • Änderung der Gewerbeordnung[xxxii]: Um Aufgaben an private Sicherheitsunternehmen zu übertragen / damit diese beliehen werden können, bedarf es einer Anpassung der Gewerbeordnung.
    • Unterschiedliche Qualifikationsstufen: Basisqualifikation für alle Sicherheitsmitarbeiter, weiterführende Schwerpunktqualifikationen für Veranstaltungsschutz / Objektschutz / Personenschutz / Detektive / Revierfahrer / …[xxxiii]
    • Qualifikationen müssen periodisch wiederholt werden[xxxiv]
    • Qualifikationen für zu beleihende Sicherheitsmitarbeiter, je nach Aufgabengebiet spezifisch, beispielsweise Schulungen für die Kontrolle von Kurzparkzonen, Kontrolle rollender Verkehr, Citystreifen, Fluggastkontrolle, … Schulungen und Prüfungen durch Vertreter der Behörden, ggf. Polizei[xxxv]
    • Neben der Erlaubnisurkunde zum Betrieb des Bewachungsunternehmens wird ein Legitimationsausweis durch die Behörde ausgestellt. Dieser Legitimationsausweis / Unternehmensausweis muss jährlich bei der zuständigen Behörde verlängert werden.
  • Entwicklung und Verabschiedung einer „Beleihungsverordnung“: In Anlehnung an die BewachV müssen Regelungen getroffen werden, die bei der Durchführung einer übertragenen hoheitlichen Aufgabe zu beachten sind.
  • Aushändigung des unbeschränkten Führungszeugnisses gemäß § 41 BZRG an Sicherheitsmitarbeiter zur Vorlage an potenzielle Arbeitgeber.
  • Sicherstellung, dass Opfer von ungerechtfertigten Handlungen privater Sicherheitsunternehmen angemessen entschädigt werden.

 

Schaffung der öffentlichen Akzeptanz zur Aufgabenübertragung

Neben der Schaffung der gesetzlichen und behördlichen Rahmenbedingungen muss gleichzeitig eine langfristige Informationsoffensive in der Öffentlichkeit gestartet werden, um eine Bewusstseinsänderung herbeizuführen. Aus Sicht des Autors ergeben die folgenden drei Ziele:

  1. Information: Die Bevölkerung ist darüber informiert, welche bisher hoheitlichen Aufgaben übertragen wurden und welche Befugnisse der beliehene gewerbliche Sicherheitsmitarbeiter in diesem Zusammenhang verfügt[xxxvi].
  2. Vertrauen: Es muss Vertrauen in die neuen Repräsentanten des Staates vorhanden sein. Eine mögliche „Distanz“ und „Kontaktscheue“ zwischen Bevölkerung und Beliehenen darf nicht existieren.
  3. Akzeptanz: Die Bevölkerung muss die Beliehenen als verlängerten Arm des Staates / Polizei respektieren, anerkennen und diese in ihrer Funktion annehmen.

Mittels eines aufeinander abgestimmten Marketingkonzeptes in allen Bundesländern können die oben angeführten Ziele erreicht werden.

 

Kritische Würdigung, Zusammenfassung und Ausblick

 „Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen,der wird am Ende beides verlieren“[xxxvii].

Das Bild der deutschen Polizei hat sich im Verlauf der letzten 20 Jahren massiv geändert. Noch bis in die 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts zählte es zu den Aufgaben der Länder- und Bundespolizei, für Sicherheit und Ordnung in den privat betriebenen Stadien zu sorgen. Zwischenzeitlich halten sich nur dann Polizeibeamte in den Stadien auf,

  • wenn die Spiele als risikobehaftet eingestuft werden, und mit gewaltbereiten Fans oder Hooligans zu rechnen ist[xxxviii] (siehe Anlage 3, Seite 83) oder
  • im Rahmen der Streifentätigkeit zur sichtbaren Präsenz.

Die zum damaligen Zeitpunkt bereits vorhandenen Ordnerdienste waren primär für die Zuweisung der Sitz- oder Stehplätze verantwortlich, und hatten mit der eigentlichen Ausübung des Hausrechts wenig zu tun. Zeitgleich mit dem Wandel der polizeilichen Aufgaben hat sich auch das Anforderungsprofil des gewerblichen Sicherheitsdienstes geändert. Zwar begleiten immer noch Hundertschaften der Landes- und Bundespolizei die Fans von den Zügen zu den Stadien[xxxix] und somit im öffentlichen Bereich, sind aber innerhalb des befriedeten Besitztums der Arena nur noch zur Unterstützung des gewerblichen Sicherheitsdienstes bei der Hausrechtsausübung vorhanden[xl] und zur Durchsetzung der privaten Interessen. Wird ein „Blick“ in schweizerische Stadien „geworfen“ fällt dem Betrachter auf, dass auch bei absolut kritischen Situation und gewaltbereiten Hooligans kein Polizeibeamter den Hausrechtsbereich des Stadions betritt[xli]. Hier ist der gewerbliche Sicherheitsdienst vollumfänglich für die Sicherheit im Stadion verantwortlich, von der Personenkontrolle bis hin zum Zugriff und die vorläufige Festnahme und Fixierung mittels Handschließen[xlii]. Es ist daher nicht verwunderlich, dass in solchen Fällen die Mitarbeiter des schweizerischen Sicherheitsdienstes die gleiche Schutzausrüstung tragen wie die Polizeibeamten der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit oder der Spezialeinsatzkommandos in Deutschland.

Etwa zur gleichen Zeit, zu der sich die Landespolizeien in Deutschland aus den Stadien zurückzog, begann die Bundespolizei damit, gewerbliche Sicherheitsunternehmen an der Bedienung von Gepäckkontrollgeräten zu unterweisen und diese Aufgabe an die anschließend „Beliehenen“ zu übertragen[xliii].

Das Image des klassischen „Nachtwächters“ ist so nicht mehr existent und hat sich im Verlauf der letzten Jahre drastisch weiterentwickelt: Vom einfachen Mitarbeiter, dessen Aufgabe in der Bedienung der Schrankenanlage eines Objektes war, hin zum Sicherheitsberater und Analysten für infrastrukturelle oder familiäre Risiken[xliv]. Diese Entwicklung fand nicht nur in Deutschland, sondern in einem weit größeren Maß im benachbarten Österreich und der Schweiz statt. Neben den klassischen Aufgaben des Objekt-, Veranstaltungs- und Personenschutzes, Revierdiensten und Betreiben von Service- und Notrufleitstellen, übernehmen die Sicherheitsdienste in den Alpenländern umfangreiche Unterstützungstätigkeiten der Gemeinden, Kommunen, Städte, und dies in fast allen Bereichen der Sicherheit und öffentlichen Ordnung.

Schweizerische Sicherheitsunternehmen generieren beispielsweise 30% des Umsatzes bereits jetzt mit öffentlichen Auftraggebern, während es in Deutschland nur 24% sind[xlv]. Ungeachtet jedes möglichen Erklärungsansatzes, warum in Österreich und der Schweiz gewerbliche Sicherheitsunternehmen mit weiterführenden Aufgaben betraut werden als in Deutschland, muss die Frage geklärt werden, ob die Polizei in Deutschland die mannigfaltigen Aufgaben überhaupt (noch) abdecken kann und falls nicht, wie eine Lösung auszusehen hat.

Bereits jetzt sind zu wenig Polizeibeamte existent, um die klassischen Aufgaben wahrzunehmen[xlvi]. Nur noch die wenigsten Bundesländer leisten sich den „Luxus“ Kontaktbereichs- oder bürgernahe Polizeibeamte einzusetzen. Diese Situation wird zwangsläufig dazu führen, dass die Distanz zwischen Bürger und Staat, repräsentiert durch Polizeibeamte, zunehmen wird.

Es muss ein Überdenken erfolgen, was den Kern einer „Hoheitlichen Aufgabe“ ausmacht und wer diese auszuüben hat, beziehungsweise ausüben kann und darf. Alle Tätigkeiten, die nicht unmittelbar hoheitlicher Natur sind und eine untergeordnete Hilfstätigkeit darstellen[xlvii], können sehr wohl an gewerbliche Unternehmen übertragen werden. Erste Ansätze sind bereits jetzt vorhanden, in dem teilweise einzelne Bundesländer dazu übergehen, den ruhenden Verkehr durch beliehene Sicherheitsmitarbeiter kontrollieren zu lassen[xlviii].

Als am 01. Januar 2005 die 500 Mitarbeiter der Firma Toll Collect GmbH mit Sitz in Berlin dazu übergingen, Daten von LKW’s auf deutschen Autobahnen zu erfassen[xlix], auszuwerten und anschließend die Maut-Gebühren bei den Transportunternehmen einzufordern, gab es in den deutschen Medien kaum einen Aufschrei und Bedenken hinsichtlich der möglichen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Auch wurde nicht darüber diskutiert, ob die Beleihung des Unternehmens und dessen Mitarbeiter rechtens sei[l]. Diskutiert wurde, ob Toll Collect schadensersatzpflichtig gemacht werden kann, weil das System verspätet an den Start ging[li]. Alle sonstigen Auflagen der EU-Wettbewerbsbehörde wurden ohne Schwierigkeiten durch Toll Collect erfüllt.

Es kann der Eindruck entstehen, dass, je nach Aufgabe, beteiligten Personengruppen, Einsparungspotenzial und möglichem Gewinn, eine Beleihung von privatwirtschaftlichen Unternehmen schneller, langsamer oder überhaupt erfolgt. Liegt dies möglicherweise an der Marktmacht des zu beleihenden Unternehmens und dessen Gesellschafter?

Selbstverständlich gewichtet das Interesse der Toll Collect GmbH mit geplanten Mauteinnahmen in Höhe von geschätzten 4,5 Mrd. €[lii] im Jahr 2012 etwas weniger als der Gesamtumsatz der Sicherheitsbranche mit 4,8 Mrd. €[liii]. Es sollte Erwähnung finden, dass die Gesellschafter der Toll Collect GmbH die Deutsche Telekom AG und die Daimler AG sind[liv]. Beide Firmen beschäftigen in Deutschland zusammen ca. 290.000 Mitarbeiter[lv], während alle Sicherheitsunternehmen in Deutschland lediglich 175.000 Mitarbeiter anstellen[lvi]. Es erübrigt sich die Frage, welches Unternehmen oder gar welche Branche eine größere Lobby mit sich bringt.

Natürlich dürfen persönliche oder gesellschaftliche Interessen beim Outsourcing von hoheitlichen Aufgaben wie beispielsweise datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht unbeachtet blieben. Dennoch stellt sich die Frage, wer möglicherweise größeres Interesse an personenbezogenen Daten aufweist: Toll Collect, indem diese LKW-Ortungen, Verkehrsflussanalysen, Pannenleistungen etc. unerlaubt anbieten / durchführen oder private Sicherheitsunternehmen, falls diese ggf. im Bereich des ruhenden oder fließenden Verkehrs eingebunden werden und über Halterdaten von Fahrzeugen verfügen?

Mit zunehmendem Sparzwang des Bundes / Länder / Kantone wird das Thema der Übertragung von staatlichen Aufgaben auf Privatunternehmen im Rahmen der Beleihung an Interesse zunehmen. Vor allem dann, wenn sich zusätzlich zeigt, dass gewerbliche Unternehmen die gleiche Aufgabe effektiver und kostengünstiger durchführen können[lvii].

Ein Umdenken ist unerlässlich. Einerseits hinsichtlich der Definition der hoheitlichen Aufgabe und andererseits, ob diese tatsächlich durch unmittelbare Vertreter des Staates wahrgenommen werden müssen. Natürlich ist die „erzieherische Wirkung“ durch einen Polizeibeamten, der eine präventive Geschwindigkeitskontrolle durchführt[lviii], nachhaltiger als durch einen Mitarbeiter eines gewerblichen Sicherheitsunternehmens[lix]. Dennoch ist auch hier die Frage zulässig, warum das Land Baden-Württemberg noch Polizeibeamte aufweist, deren Hauptaufgabe in der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen liegt, während deren Kollegen im Streifendienst permanent überarbeitet sind und Burn-out-Symptome aufweisen[lx]. Kann eine solche Aufgabe nicht vollständig oder zumindest teilweise übertragen werden? Sind die Geschwindigkeitsmessanlagen in Österreich, die durch gewerbliche Mitarbeiter bedient werden, anders als die Gerätschaften in Deutschland? Sind die gewerblichen Mitarbeiter dort intelligenter als in Deutschland? Natürlich nicht. Und genau aus diesem Grund muss kritisch hinterfragt werden, warum diese Aufgabe ausschließlich in das Gewaltmonopol des deutschen Staates fällt.

„Das typisch Menschliche ist, sich aus Angst vor einer unbekannten Zukunft an die bekannte Vergangenheit klammern“[lxi].

Dieser Satz könnte sicherlich als philosophischer Leitgedanke der deutschen Regierung und Gesetzgebung betrachtet werden, wenn diese auch weiterhin die Aufgabenerweiterung des Sicherheitsgewerbes unterbindet. Natürlich bürgt die konsequente Übertragung von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an privat betriebene Sicherheitsunternehmen auch Gefahren. Dennoch ist dies kein Grund eine Beleihung auszuschließen, zumal wie angeführt, dies in gewinnträchtigen Bereichen mit einer starken Lobby jederzeit möglich ist, siehe Toll Collect.

„Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten“[lxii].

Der Staat muss jetzt bereits an die Sicherheitslage der Zukunft denken und die Weichen stellen. Er hat die zukünftigen Aufgabenfelder zu kennen, zu bearbeiten und für die Sicherheit der Bürger zu sorgen. Letztlich muss er aber auch seine Partner kennen, die er bei dieser Aufgabenbewältigung einsetzen kann. Die Polizei als Garant für die Sicherheit kennt seine zuverlässigen Partner[lxiii] – warum deren Kompetenz nicht mehr nutzen für eine gemeinsame, bessere und sichere Zukunft.

Sicherheitsunternehmen und deren Mitarbeiter werden ein immer wichtigerer Bestandteil der „Sicherheitsarchitektur“. Der Staat muss jetzt und in der Zukunft diese Worthülse mit sinnvoller Aufgabendelegation und -erweiterung ausfüllen und aktiv dafür sorgen, dass alle Bürger dieses Landes in eine sichere Zukunft blicken können. Polizei und Sicherheitsdienst können gemeinsam dafür sorgen, dass Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen.

 

 
 
Quellen

[i] Zitat nach Wolfgang Bachler, (*1963), ehemaliger Kommandant der österreichischen Spezialeinheit COBRA und geschäftsführender Gesellschafter von bachler & partners crisis and security consulting GmbH.

[ii] Vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sparzwang-bund-will-15-000-stellen-streichen-a-698970.html, Stand 13.01.2013.

[iii] Vgl. Interview Seidenspinner; vgl. auch http://www.tagesspiegel.de/berlin/opposition-warnt-vor-einsatz-von-privatfirmen-streit-um-stellenabbau-bei-der-polizei-/6369536.html, Stand 13.01.2013.

[iv] Vgl. http://www.polizei-bw.de/berufsinfo/Ausbildung/Seiten/WasbeinhaltetdieAusbildungzummittlerenDienst.aspx, Stand 07.01.2013.

[v] Vgl. http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/aufgabenpolizei100.html, Stand 07.01.2013.

[vi] Vgl. http://www.welt.de/newsticker/news3/article112344074/Kretschmann-will-mit-allen-Parteien-ueber-ein-Alkoholverbot-diskutieren.html, Stand 07.01.2013.

[vii] Vgl. Romano, B. (2012), Interview.

[viii] Anmerkung des Autors: Es handelt sich um die Jedermannsrechte.

[ix] Vgl. Högerle, H. (2012), Interview.

[x] Vgl. Högerle, H. (2012), Interview.

[xi] Vgl.http://www1.wdr.de/fernsehen/aks/themen/aufgabenpolizei100.html, Stand 07.01.2013.

[xii] Vgl. Lederer, U. (2012), Interview.

[xiii] Vgl. Lederer, U. und Högerle, H. (2012), Interview.

[xiv] Vgl. Lederer, U., Romano, B., Seidenspinner, R., Lautensack, J. (2012), Interview. Seidenspinner, R. jedoch mit der Einschränkung, dass   es sich nur um einfache Kontrollen in unstrittigen Situationen handelt (somit nicht vor  Feuerwehrzufahrten, … ), Lautensack, J. –
  liegt im Ermessensbereich der Kommunen ob diese Aufgaben an gewerbliche Sicherheitsdienste übertragen werden.

[xv] Vgl. Interviews Sakellariou, N., Mebold, G. (2012), Interview. Sakellariou, N.  – nur als zweite Person zur Unterstützung des gemeindlichen Mitarbeiters / Polizei, Mebold, G. – nur nach vorherige intensiver Schulung und anschließend in alleiniger Regie und Verantwortung.

[xvi] Vgl. Schaef, W. (2001), S. 3.

[xvii] Vgl. § 168 ZPO i. V. m. § 33 PostG. Anmerkung des Autors: Gewerbliche Briefzusteller werden mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet und die Zustellung des Schriftstücks setzt gesetzliche Fristen in Gang..

[xviii] Vgl. Buhl, M., Ritter, M., Salomon, A. (2012), Interview.

[xix] Vgl. Glaser, S., Mebold, G. (2012), Interview. Mebold, G. hier jedoch nur Straftäter mit geringen Freiheitsstrafen.

[xx] Vgl. Romano, B. (2012), Interview.

[xxi] Vgl. Interview Högerle, H., Ritter., M. (2012), Interview. Högerle, H.: Da Krankenhäuser, Altenheime etc ebenfalls durch Privatunternehmen betreiben werden. Ritter, M.: Bereits auf europäischer Ebene existent.

[xxii] Vgl. Mebold, G. (2012), Interview. Nur zur Unterstützung / Zeuge / Entlastung der Gemeinde, gewerblicher Sicherheitsdienst ist ohne weitere Befugnisse ausgestattet.

[xxiii] Vgl. Interview Seidenspinner, R., Högerle, H. (2012), Interview. Högerle, H.: Sofern keine konkrete Bedrohungslage vorhanden ist und der Einsatz von Spezialhunden nur präventiver Natur ist kann diese Dienstleistung durch Privatunternehmen durchgeführt werden.

[xxiv] Vgl. Glaser, S. (2012), Interview.

[xxv] Eigene Darstellung.

[xxvi] Anmerkung des Autors: Im Urteil des Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen vom 15.01.2002 – St 1/01, wurde entscheiden, dass das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben staatlicher Förderungen auf juristische Personen des privaten Rechts im Einklang mit der Landesverfassung steht und somit Rechtens ist. Weiterhin wurden in diesem Urteil Voraussetzungen genannt, die im Rahmen einer Beleihung zu beachten sind.

[xxvii] Vgl. § 68 Gesetz betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt, Art. 64 PolG Kanton Uri.

[xxviii] Vgl. Högerle, H. (2012), Interview. Vgl. http://www.tagesspiegel.de/berlin/opposition-warnt-vor-einsatz-von-privatfirmen-streit-um-stellenabbau-bei-der-polizei-/6369536.html, Stand 13.01.2013.

[xxix] Vgl. Mebold, G. (2012), Interview.

[xxx] Vgl. Mebold, G. (2012), Interview.

[xxxi] Ein ähnliches System existiert für „Zugelassene Errichterfirmen“ bei den Landeskriminalämtern. Durch die LKA’s werden Voraussetzungen definiert, wie einerseits Alarmanlagen etc. verbaut werden müssen, damit diese nachfolgend zur Polizei aufgeschaltet werden können, andererseits werden klare Bedingungen an die Errichterfirmen gestellt. Vgl. Glaser, S. (2012), Interview.

[xxxii] Vgl. Interview Salomon, A. (2012), Interview. Dieser vertritt die Meinung, dass die Zulassung als Sicherheitsfirma erschwert werden sollte.

[xxxiii] Vgl. Bachler, W., Buhl, M., Lederer, U. (2012), Interview. Bachler, W.:Dieser fordert eine dreistufige Qualifikation: Für einfache Sicherheitsaufgaben (Empfang), gehobener privater Sicherheitsdienst und für Sicherheitsberater. Buhl, M..dieser sieht eine Erhöhung der Schulungsdauer für unbedingt notwendig, Führungskräfte und Geschäftsführer müssen weiterhin geschult werden, die Schulung nach § 34 a GewO stellt seines Erachtens nach eine Einstiegsqualifizierung dar um das Gewerbe kennen zu lernen. Lederer, U.: Je nach Aufgabe
  werden die Mitarbeiter intern zwischen 1 und 8 Tagen qualifiziert und unterjährig weitergebildet

[xxxiv] Vgl. Salomon; A. (2012), Interview. Seinem Erachten nach sollte eine „Auffrischung“ alle 5 Jahre erfolgen.

[xxxv] Vgl. Romano, B., Seidenspinner, R. (2012), Interview. Romano, B.: Polizeiinstitute überwachen die Eidgenössischen Schulungen für Sicherheitsmitarbeiter. Seidenspinner, R.: Feuerwehrschulen bieten Schulungen für Werksfeuerwehren an, warum also nicht auch Polizei-
  schulen für Sicherheitsmitarbeiter.

[xxxvi] Vgl. Högerle, H. (2012), Interview.

[xxxvii] Zitat nach Benjamin Franklin (1706 – 1790), o. J., amerikanischer Staatsmann.

[xxxviii] Vgl. Augsburger Allgemeine Zeitung (2011), o. S.

[xxxix] Vgl. http://www.news.de/sport/855229434/polizei-ueble-feindseligkeit-bei-fan-begleitung/1/, Stand 06.01.2013.

[xl] Vgl. Högerele, H. (2012), Interview.

[xli] Anmerkung des Autors: Beim Spiel Zürich gegen Basel am 11.05.2011 wurden die eingesetzten Stadionordner mit Absperrgittern, Mülltonnen, bengalischen Feuerwerken beworfen. Trotz dieses massiven Angriffs der aus einer Menge mehrerer hundert Fans hervor ging,
  betrat kein Polizeibeamter das Stadion um unterstützend einzugreifen. Siehe auch http://www.youtube.com/watch?v=YdvYKCwHtVc, Stand 25.01.2013. Siehe auch Anlage 6.

[xlii] Vgl. Lederer, U. (2012), Interview.

[xliii] Vgl. http://www.flughafen-stuttgart.de/reisende-und-besucher/service/sicherheitsbestimmungen/; Stand 06.01.2013.

[xliv] Vgl. Mebold, G. (2012), Interview.

[xlv] Vgl. CoESS (2011), S. 52 und 122.

[xlvi] Vgl. Bachler, W. (2012), Interview.

[xlvii] Vgl. Bürkle, P. (2012), Interview.

[xlviii] Vgl. Glaser, S. (2012), Interview.

[xlix] Vgl. http://www.toll-collect.de/unternehmen/fakten-zahlen.html, Stand 19.01.2013.

[l] Vgl. BVerwG, Urteil vom 04.08.2010, 9 C 6/09.

[li] Vgl. http://www.spiegel.de/thema/toll_collect/, Stand 19.01.2013.

[lii] Vgl. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/75600/umfrage/mauteinnahmen-in-deutschland-seit-2005/, Stand 19.01.2013.

[liii] Vgl. http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/roundup-sicherheitsbranche-waechst-auf-11-milliarden-euro-umsatz_aid_767245.html, Stand 19.01.2013.

[liv] https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet, Stand 19.01.2013.

[lv] Vgl. http://zb1-2012.daimler.com/lagebericht/mitarbeiter, Stand 19.01.2013; vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Telekom, Stand 19.01.2013.

[lvi] Vgl. http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/roundup-sicherheitsbranche-waechst-auf-11-milliarden-euro-umsatz_aid_767245.html, Stand 19.01.2013.

[lvii] Vgl. Buhl, M., Lederer, U. (2012), Interview.

[lviii] Vgl. Ritter, R. (2012), Interview.

[lix] Vgl. Sakellariou, N. (2012), Interview.

[lx] Vgl. http://www.psychotherapie-dr-albrecht.de/burnout-polizist.html, Stand 20.01.2013.

[lxi] Zitat von John Naisbitt (*1930), amerik. Prognostiker, ohne Jahr.

[lxii] Zitat von Willy Brandt (1913-92), deutscher Politiker, Bundeskanzler und Friedensnobelpreisträger.

[lxiii] Vgl. Buhl, M. (2012), Interview.