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 Stammsitz der Adelsfamilie Saurau war der gleichnamige Ort im Murtal. Ursprünglich standen hier zwei Burgen, von der unteren sind Mauerreste vorhanden. (Darstellung der Burg Saurau im Murtal des Topografen Georg Matthäus Vischer (1628-1696)

Mörder, Magier, Mädchenschänder

Christoph Alban Graf Saurau wurde wegen Mordes, Vergewaltigung, Blutschande sowie Zauberei angeklagt. Er starb im Kerker auf dem Schlossberg in Graz.

Von Werner Sabitzer

Er zählte zu den reichsten und mächtigsten Adeligen in der Steiermark, hatte das Hofamt des Erblanduntermarschalls der Steiermark inne, wurde wegen seiner Verdienste vom Kaiser in den Grafenstand erhoben und er besaß auch Grundherrschaften bei Wien. Seine Zügellosigkeit und Gewalttätigkeit führten zu einem schmachvollen Ende: Christoph Alban Graf Saurau wurde von seinen eigenen Verwandten wegen schwerer Verbrechen angezeigt. Er wurde festgenommen, verurteilt und starb nach fast neun Jahren im Kerker auf dem Schlossberg in Graz.

 

Christoph Alban von Saurau wurde um 1605 geboren. Die Adelsfamilie Saurau lässt sich bis in das 12. Jahrhundert nachweisen. Stammburg war Saurau im Murtal. Von der unteren Burg sind noch Mauerreste zu sehen. Arnold und Seyfried von Saurau wurden 1117 in Klosterbriefen erwähnt. Wilhelm von Saurau war im 14. Jahrhundert kaiserlicher Statthalter in der Steiermark. Sein Urenkel, der kaiserliche Rat Georg von Saurau, wurde von Kaiser Friedrich III. 1453 mit dem Erblanduntermarschallamt des Herzogtums Steiermark betraut. Georg von Saurau hatte drei Söhne. Einer von ihnen, Wilhelm, war Landesverweser der Steiermark. Er und seine Nachkommen begründeten die Lobminger und die Reichenegger Linie.

Christoph Alban von Saurau gehörte der Lobminger Linie an. Die Herrschaft Großlobming befand sich ab 1499 im Lehensbesitz der Familie Saurau. Um 1621 hielt sich Christoph Alban als Student in Straßburg auf und 1626 trat er das Erbe seines Vaters Otto von Saurau an, der bereits 1609 verstorben war. Christoph Alban, von seinen Eltern protestantisch erzogen, war nun Herr zu Lobming und Reiffenstein und Erblanduntermarschall in der Steiermark. Er heiratete Anna Maria aus der Grafenfamilie Isolani.

Als Protestanten mussten Christoph, seine Mutter Anna Maria und wahrscheinlich auch seine Schwestern die Steiermark 1629 im Zuge der Gegenreformation verlassen. Im Jahr darauf kehrte Christoph Alban zurück. Da er vorgab, den katholischen Glauben wieder angenommen zu haben, durfte er bleiben und seine Güter behalten. Vom Katholizismus hielt er allerdings nicht viel. So beschwerte sich der Pfarrer von Großlobming 1636 in einem Bericht an den Domprobst von Seckau, dass der Adelige in den letzten fünf Jahren äußerst selten die Messe besucht, nie gebeichtet und auch nie die Kommunion empfangen hätte. Außerdem hätte er an Fasttagen Fleisch gegessen.

Nach dem Tod seines Großvaters Christoph von Ratmannsdorf erbte Christoph Alban von Saurau 1631 die Herrschaften Obersturmberg und Rosenbach. Zudem wurde er Kaiserlicher Rat und Kämmerer. 1637 erhielt er von seiner Mutter die Herrschaften Lainz und Atzgersdorf bei Wien. Die Herrschaft Lainz befand sich seit 1527 im Besitz der Familie seiner Mutter und die Herrschaft Atzgersdorf kam 1622 in den Besitz von Maria Anna von Saurau.

Kaiser Ferdinand III. erhob Christoph Alban von Saurau am 5. Jänner 1638 in Wien in den Grafenstand. Dieser nannte sich nun Graf von Saurau, edler Herr zu Eppenstein, Freiherr auf Großlobming und Obersturmberg, Herr auf Reiffenstein, Rosenbach und Sauerbrunn. Er übernahm das Wappen der Familie von Lindegg. Die Söhne seines Bruders Johann Wilhelm Freiherr von Saurau, Erasmus Wilhelm und Ehrenreich, wurden am 17. Jänner 1686 in den Grafenstand erhoben. Diese Linie der Adelsfamilie Saurau erlosch im 18. Jahrhundert.

 

Streitsüchtig und gewalttätig

Christoph Alban Graf von Saurau galt als zügellos, streitsüchtig und gewalttätig. Er führte zahlreiche Gerichtsverfahren mit den benachbarten Grundherren und mit seinen Verwandten. Sein Cousin und Mitbesitzer der Herrschaft Großlobming beantragte 1635 bei der Regierung sogar die Inhaftierung seines Verwandten, um sich vor dessen weiteren Angriffen zu schützen.

Im Lauf der Jahre wurde Christoph immer wieder beschuldigt, Straftaten begangen zu haben. So behauptete der Bürger Philipp Frankh, er wäre am 6. Juni 1640 von Christoph aufgefordert worden, mit ihm zu trinken. Er hätte sich geweigert, und deshalb hätten ihn drei Diener des Grafen auf der Brücke in Großlobming überwältigt und misshandelt. 1642 wurden Christoph und sein Cousin Ehrenreich angezeigt, weil sie am Samstag öffentlich Fleisch gegessen haben sollen. Ein Jahr später wurden die beiden Verwandten beschuldigt, im Kerker von Eppenstein einen Bauern erhängt zu haben. Deshalb wurde 1643 ein Gerichtsverfahren gegen Christoph eingeleitet, aber offenbar nicht weitergeführt.

 

Festnahme und Gerichtsverfahren

Der Anfang vom Ende für den gewalttätigen Grafen kam 1647. Über Betreiben seiner Verwandten Karl Graf Saurau, Wolf Rudolf und Erasmus von Saurau, sowie von Johann Sebastian von Zoltenstein und Hans Karl Würzburger wurde Christoph Alban am 5. Mai 1647 festgenommen, nach Graz gebracht und in einem Haus Palais Saurau in Graz: Im Besitz des Landeshauptmanns Carl Graf Saurau, der seinen Verwandten anklagen ließ. Foto: Werner Sabitzerin der Herrengasse festgehalten. Dem Grafen wurden unter anderem die Verbrechen Mord und Zauberei vorgeworfen. Eine Art „Adelsgericht“ tagte am 19. Juli und 12. August 1647. Christoph Alban von Saurau wurde zum Tod verurteilt und auf dem Schlossberg in Graz eingekerkert. Kaiser Ferdinand III. setzte das Urteil aus und verfügte einen neuen Prozess, der nicht von einem Standesgericht, sondern vom Stadtgericht geführt wurde. Der neue Prozess fand erst vier Jahre später statt. Dem Ansuchen des Häftlings, gegen Kaution aus der Haft entlassen zu werden, wurde nicht stattgegeben. Er wurde aber im Oktober 1649 vom Schlossberg wieder in die Stadt gebracht und dort inhaftiert.

Im Juni 1652 wurde Graf Saurau neuerlich der Prozess gemacht – wegen Mordes, Zauberei, Vergewaltigung, Blutschande und Ehebruchs. Er soll die junge Katharina Grässling vergewaltigt haben, sowie fünf weitere Mädchen, von denen drei jünger als 14 Jahre gewesen sein sollen. Christoph verantwortete sich dahingehend, dass sich Katharina Grässling freiwillig ausgezogen und mit ihm eingelassen habe. Außerdem sei sie nicht 14, sondern bereits 25 Jahre alt gewesen. Der Vorwurf, er habe mit einigen seiner Schwestern Blutschande getrieben, sei laut Christoph ein Racheakt gewesen. Auch habe er niemals Ehebruch begangen, sondern nur vor seiner Heirat mit „ledigen Weibspersonen“ verkehrt.

Der Anklagepunkt der „Zauberei“ wog schwerer: Christoph Alban wurde beschuldigt, um 1631/32 mit einer „Zauberin“, der Khäßmüllerin, und mit dem „Zauberer“ Stainer in Podach paktiert zu haben. Außerdem habe er 1638 die „Zauberin“ Rosmänerin ersucht, gegen seine Feinde zu „beten“. Er sei auch mit Michael Ritter in Murau in Kontakt getreten und habe ihn ersucht, mit seinen „Zauberkräften“ Karl Graf Saurau, Ehrenreich von Saurau und den Pfarrer von St. Peter bei Judenburg aus dem Weg zu räumen. Außerdem habe der Angeklagte die Namen seiner Frau, von Karl Graf Saurau und des Pfarrers auf einen Zettel geschrieben, diesen an einen Stock angenagelt und dazu gesprochen: „Ich stich dich auf Leib und Leben.“ Durch diesen „Zauber“ soll er auch Ehrenreich von Saurau „getötet“ haben. Von Ritter soll er auch einen „Teufel“ in einem Glas empfangen haben. Christoph Albans Frau habe diesen „Teufel“ nach der Verhaftung des Grafen in die Mur geworfen. Weitere „Zauberinstrumente“ habe der Graf von seinem Diener vernichten lassen. Die Beschuldigungen stützten sich auf Aussagen, die Michael Ritter und anderen Zeugen vom Freimann unter der Folter abgepresst worden waren.

Christoph Alban Graf Saurau verantwortete sich, er habe niemals von einem „Zauberer“ einen „Teufel“ erhalten und er habe auch niemals Gott verleugnet. Er kenne Michael Ritter zwar, doch dieser sei lediglich wegen Rechtsauskünften bei ihm gewesen. Ehrenreich von Saurau in Böhmen sei nicht an seinem „Zauber“, sondern an Fieber gestorben, das habe auch ein Attest eines Arztes ergeben. Der Angeklagte wies auch den Vorwurf von sich, seinen Untertanen Adam Hold im Arrest verhungern gelassen oder ihn erhängt zu haben. Vielmehr habe Hold sich aus Verzweiflung selbst erhängt. Saurau wurde in einem der Vergewaltigungsfälle freigesprochen, ebenso vom Vorwurf des Mordes. In den übrigen Anklagepunkten wurde er für schuldig befunden und zu einer hohen Geldstrafe, zum Ersatz der Prozesskosten und zu lebenslangem Kerker verurteilt. Danach wurde Saurau wieder auf dem Schlossberg eingekerkert. Sein Besitz wurde eingezogen, ebenso jener seiner verstorbenen Mutter.

 

Testament und Tod

Am 22. Juli 1656 diktierte Christoph Alban von Saurau dem Anwalt Dr. Johann Mägerle sein Testament, in dem er erklärte, unschuldig verurteilt worden zu sein. Er wolle in der Kirche des Dominikanerinnenklosters in Graz beigesetzt werden. Den Großteil des Besitzes sollten die beiden Töchter seiner verstorbenen Schwester, der Gräfin Herberstein, erhalten. Das Erbe war mit einigen Legaten verbunden. Seinem Sohn Johann Franz vermachte er ein Haus in der Herrengasse, das Schloss Rosenbach bei Obdach sowie Wertsachen. Am nächsten Tag starb Christoph Alban von Saurau im Kerker.

Nach seinem Tod bemühten sich die beiden Erbinnen Maria Benigna von Schrottenbach und Maria Rosina von Herberstein mit Interventionen beim Kaiser, das konfiszierte Vermögen zurückzuerhalten. Die eingezogenen Herrschaften Lainz und Atzgersdorf bei Wien waren aber inzwischen vom Kaiser an andere Adelige verlehnt worden. Die Herrschaft Großlobming hatte Erasmus Wilhelm von Saurau erworben, der Sohn von Ehrenreich von Saurau. Die Herrschaften Reiffenstein und Eppenstein besaß nun Georg von Sidenitsch. Die Erbinnen erhielten lediglich die Herrschaft Obersturmberg. Die Herrschaft Rosenbach, die Johann Franz von Saurau beanspruchte, befand sich ebenfalls im Lehensbesitz von Georg von Sidenitsch. 1659 gelang es dem Erben, „seine“ Herrschaft zurückzukaufen.

Die Frau des Verurteilten, Anna Maria Gräfin Saurau, hatte sich 1646 von ihrem Mann getrennt. Sie vermachte mit Testament vom 28. April 1648 ihren Erbteil ihrer Schwester, die sich im Kloster Sankt Jakob in Wien befand. Während ihr Mann eingekerkert war, hatte sie einen Geliebten. Ihr Mann stellte daher im März 1648 den Antrag, dass man ihm seine untreue Frau in den Kerker auf den Schlossberg bringe. Die Frau weigerte sich allerdings, ihrem Mann in das Gefängnis zu folgen. Als ihr Mann neuerlich einen Antrag einbrachte, dass ihm seine Frau ausgefolgt werde, wurde Anna Maria festgenommen und auf den Schlossberg gebracht. Man Schloss Großlobming bei Knittelfeld: Die Herrschaft Großlobming befand sich ab 1499 im Besitz der Familie Saurau. Foto: Werner Sabitzerbefürchtete, dass sie mit dem Barbier und Perückenmacher Carl Lesoce flüchten könnte. Auch der Liebhaber von Anna Maria wurde festgenommen – wegen des Delikts des Ehebruchs.

Anna Marias Mutter, Margarethe Gräfin Isolani, setzte sich für die Freilassung ihrer Tochter ein – mit der Begründung, die Tochter sei krank, habe in der Haft eine Fehlgeburt erlitten und sei nur zur Versöhnung zu ihrem inhaftierten Mann gebracht worden. Sie wolle aber mit ihrem Mann nichts mehr zu tun haben und aus Graz wegziehen. Anna Maria Gräfin Saurau wurde daraufhin aus der Haft entlassen. Sie übersiedelte nach Wien, wo sie Anfang Jänner 1653 starb.

 

„Hexerei“-Verfahren gegen Hochadelige

 Außer der Causa Saurau gab es nur wenige Fälle in Mitteleuropa, in denen Hochadelige wegen „Zauberei“ angeklagt wurden. In der Steiermark waren es Benigna Rosina von Khevenhüller und die reiche Anna Neumann von Wasserleonburg.

Benigna Rosina von Khevenhüller zu Aichelberg wurde am 7. April 1647 als Tochter des Grafen Ernst Friedrich von Herberstein in Graz geboren. Ihr Vater besaß unter anderem die Herrschaften Wildhaus, Ebenau und Kleinstätten. Er war k. k. Kämmerer und innerösterreichischer Regierungsrat, von 1657 bis 1663 Landeshauptmann der Wallfahrtskirche Saurau im Murtal: In diesem Ort befand sich der Stammsitz der Familie Saurau. Foto: Werner Sabitzergefürsteten Grafschaft, danach Wirklicher Geheimer Rat und Hofkanzler Innerösterreichs und schließlich Statthalter. 1664 heiratete Benigna Johann Ehrenreich von Khevenhüller zu Aichelberg, Graf von Hochosterwitz. In Radkersburg wurde Benigna wegen „Hexerei“ angeklagt. Einige Mägde hatten sie – wahrscheinlich unter der Folter – bezichtigt, mit dem Teufel im Bunde zu sein, Liebeszauber gemacht, „Kinder gefressen“ und andere „Straftaten“ verübt zu haben. Das Verfahren dürfte eingestellt worden sein. Ihr 1666 geborener Sohn Sigismund Friedrich war bis 1711 Landeshauptmann von Kärnten und danach Statthalter und Regierungspräsident Niederösterreichs in Wien. Benigna von Khevenhüller starb am 1. Februar 1713.

Anna Neumann von Wasserleonburg, eine der reichsten und geschäftstüchtigsten Frauen ihrer Zeit, wurde am 25. November 1535 in Villach geboren. Ihr Vater Wilhelm Neumann war Bergwerksunternehmer und Stadtrichter (Bürgermeister) in Villach. Anna Neumann war sechsmal verheiratet. Als 21-Jährige heiratete sie im November 1557 den vermögenden Hans Jakob Freiherr von Thannhausen, den Bruder des Kärntner Landeshauptmanns. Ihr Mann starb schon nach knapp drei Jahren Ehe. Ihr zweiter Mann war Christoph II. von Liechtenstein-Murau. Da ihre Brüder inzwischen ohne Nachkommen verstorben waren, erbte sie 1569 nach dem Tod ihrer Mutter die Kärntner Besitzungen Wasserleonburg, Treffen, Leonstein in Pörtschach und Vordernberg im Gailtal sowie die Bergwerksanteile in Idria und Bleiberg. Dazu kamen Bargeld und Pfandbriefe. Anna erwarb 1574 den Murauer Besitz von ihrem Mann und dessen Brüdern sowie deren Güter in Niederösterreich und im Burgenland. Zwei Jahre nach dem Tod ihres Mannes heiratete Anna 1582 Ludwig Freiherr Ungnad von Sonnegg, Sohn des Landeshauptmanns der Steiermark. Ungnad war unter anderem Mundschenk des späteren Königs Maximilians II. und 1570 Burggraf in Klagenfurt. Nach drei Jahren Ehe starb auch er. Der vierte Ehemann Annas war ihr vermögender Gutsnachbar im oberen Murtal, Carl Freiherr von Teuffenbach, den sie 1586 ehelichte. Anna vermehrte in den kommenden Jahren ihr Vermögen weiter. Als sie bereits 75 Jahre alt war, wurde sie zum vierten Mal Witwe.

Wegen ihres Vermögens hatte sie viele Neider. Auch der Umstand, dass sie mehrmals Witwe geworden war, gab Anlass zu Spekulationen und Verleumdungen. Zweimal wurde sie wegen „Zauberei“ angeklagt. Ihr wurde vorgeworfen, sie hätte „Hexen“ und „Zauberer“ zum „Wettermachen“ angestiftet, damit sie auf ihren Gütern eine reiche Ernte hätte. Die Beschuldigungen reichten aber nicht zu einer Verurteilung der „Herrin von Murau“.

Da ihre beiden Töchter aus erster Ehe vor ihr starben, wollte Anna das riesige Vermögen einer adeligen Familie weitergeben. Deshalb heiratete sie 1611 den 30 Jahre alten Ferdinand Graf zu Ortenburg-Salamanca. Fünf Jahre nach der Hochzeit mit dem kränkelnden Grafen wurde sie 1616 zum fünften Mal Witwe. Die bereits 81-jährige Anna heiratete am 25. Juli 1617 den um 50 Jahre jüngeren Reichsgrafen Georg Ludwig zu Schwarzenberg. Als sie am 18. Dezember 1623 im Alter von 89 Jahren starb, hinterließ sie ihrem jungen Mann nicht nur großen Besitz, sondern auch erhebliche Forderungen: So schuldete ihr unter anderem Kaiser Ferdinand II. eine riesige Summe und auch der Erzbischof von Salzburg, Marcus Sitticus von Hohenems, zählte zu ihren Schuldnern.

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Quellen/Literatur:

Baravalle, Robert: Burgen und Schlösser in der Steiermark. Eine enzyklopädische Sammlung der steirischen Wehrbauten und Liegenschaften, die mit den verschiedensten Privilegien ausgestattet waren. Graz, 1961.

Dehio – Die Kunstdenkmäler Österreichs. Steiermark (ohne Graz), Wien, 1982.

Loserth, Johann: Zur Geschichte der Gegenreformation in Neumarkt, Knittelfeld, Groß- und Kleinlobming. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark, Jg. 14 (1916) S. 112-124.

Opll, Ferdinand: Liesing, Geschichte des 23. Wiener Gemeindebezirks und seiner alten Orte. Verlag Jugend & Volk, Wien, 1982.

Schönfeld, Ignaz Ritter von (Hrsg.): Adels-Schematismus des österreichischen Kaiserstaates. 2. Jahrgang. Carl Schaumburg et Comp., Wien, 1825.

Schuller, Helga: Der Prozeß des Grafen Christoph Alban von Saurau. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark, Jg. 67 (1976) S. 165-175.

Wieland, Wolfgang: Anna Neumann von Wasserleonburg. Die Herrin von Murau, Murau, 1999.