Zum Hauptinhalt springen

Symbolbild
© stock.adobe.com/#327563493

Von Dresden nach Berlin: Die unterschätzte islamistische Homophobie

Von Florian Hartleb

Der Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day zeigt, dass queere Menschen und ihre öffentlichen Räume zu strategischen Zielen des islamistischen Terrorismus werden können.

Die Gefahr muss klar benannt werden, ohne Muslime pauschal unter Verdacht zu stellen.

Der islamistische Anschlag am Rande des Berliner Christopher Street Day vom 25. Juli 2026 erinnert in erschreckender Weise an den Messeranschlag von Dresden im Oktober 2020. In beiden Fällen richtete sich die Gewalt gegen homosexuelle Menschen beziehungsweise gegen einen symbolischen Ort queerer Sichtbarkeit. Noch alarmierender ist jedoch eine zweite Gemeinsamkeit: Die Täter kamen nicht aus dem völligen Dunkelfeld. Sie waren bereits durch islamistische Radikalisierung, Gewaltbereitschaft und einschlägige Straftaten aufgefallen.

Beim Berliner Anschlag wurde eine Frau getötet, zahlreiche Menschen wurden verletzt. Der 21-jährige Tatverdächtige soll mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge im Tiergarten gefahren und anschließend weitere Personen mit einer Klingenwaffe angegriffen haben. Er war nach Angaben der Behörden als radikalisierter Islamist bekannt, bereits wegen der Vorbereitung einer schweren Gewalttat verurteilt worden und erst zwei Monate zuvor aus dem Jugendvollzug entlassen worden. Einen Tag nach dem Anschlag wurde er bei einem Polizeieinsatz erschossen.

Die Parallele zu Dresden ist unübersehbar. Am 4. Oktober 2020 griff ein Anhänger des sogenannten Islamischen Staates zwei Männer an, die er als homosexuelles Paar wahrgenommen hatte. Thomas L. wurde getötet, sein Lebenspartner schwer verletzt. Das Oberlandesgericht Dresden stellte später fest, dass sowohl die islamistische Ideologie als auch die Homosexualität der Opfer für die Auswahl des Angriffsziels maßgeblich waren.

Auch der Dresdner Täter war lange vor dem Anschlag bekannt. Er war als islamistischer Gefährder eingestuft, wegen der Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden und hatte während seiner Haft an Deradikalisierungsmaßnahmen teilgenommen. Nur fünf Tage nach seiner Entlassung schlug er zu.

Dresden wurde damit zum Musterfall einer gescheiterten Risikobeherrschung. Der Täter unterlag Führungsaufsicht, musste sich regelmäßig bei der Polizei melden und wurde zeitweise observiert. Dennoch gelang es ihm, Messer zu kaufen, mögliche Opfer zu suchen und einen tödlichen Anschlag zu verüben. Die formale Einhaltung von Auflagen wurde offenbar mit einer tatsächlichen Distanzierung von der extremistischen Ideologie verwechselt.

Berlin wirft nun nahezu dieselben Fragen auf. Noch ist nicht abschließend geklärt, welche Deradikalisierungs- oder Resozialisierungsmaßnahmen der mutmaßliche Täter durchlaufen hatte und wie seine Gefährlichkeit vor der Entlassung eingeschätzt wurde. Offenkundig ist aber, dass Haft, behördliche Bekanntheit und strafrechtliche Intervention eine erneute Gewalttat nicht verhindert haben. Der Berliner Fall deutet deshalb auf ein mögliches Scheitern des gesamten Übergangsmanagements hin: vom Jugendvollzug über die Gefährdungsbewertung bis zur Kontrolle und Betreuung nach der Entlassung.

Die beiden deutschen Fälle stehen zugleich in einem internationalen Zusammenhang. In Oslo eröffnete ein islamistisch radikalisierter Täter am 25. Juni 2022 vor dem „London Pub“, einem bekannten Treffpunkt der queeren Szene, das Feuer. Zwei Menschen wurden getötet, zahlreiche weitere verletzt. Der Angriff ereignete sich unmittelbar vor der Osloer Pride-Parade. Der Täter wurde wegen schweren Terrorismus zu 30 Jahren Haft verurteilt. Auch in Norwegen war er bereits zuvor wegen islamistischer Radikalisierung aufgefallen.

Im Juni 2023 verhinderten österreichische Sicherheitsbehörden einen mutmaßlichen Anschlag auf die Wiener Regenbogenparade. Drei junge IS-Sympathisanten sollen einen Angriff auf die Veranstaltung erwogen beziehungsweise vorbereitet haben. Der Fall zeigt, dass Pride-Paraden im islamistischen Zielspektrum nicht zufällig erscheinen. Sie verbinden große Menschenmengen, mediale Aufmerksamkeit und einen hohen symbolischen Wert.

Auch der Anschlag auf den queeren Nachtclub „Pulse“ in Orlando im Juni 2016 gehört in diesen Zusammenhang. Dort wurden 49 Menschen ermordet. Der Täter bekannte sich während der Tat zum sogenannten Islamischen Staat. Ob der Club von Beginn an ausdrücklich wegen seines homosexuellen Publikums ausgewählt worden war, blieb zwar umstritten. Dennoch wurde ein queerer Ort zum Schauplatz eines islamistisch legitimierten Massenmordes.

Von Orlando über Dresden und Oslo bis Berlin zeigt sich ein wiederkehrendes Muster. Queere Menschen und ihre öffentlichen Räume können im islamistischen Weltbild als Verkörperung einer angeblich dekadenten westlichen Gesellschaft erscheinen. Sexuelle Selbstbestimmung steht für Individualismus, Gleichberechtigung und die Trennung von Religion und Staat. Genau diese Prinzipien lehnt der Islamismus als politische Herrschaftsideologie ab.

Dabei ist Homophobie nicht lediglich ein beiläufiges Vorurteil. Sie kann Teil einer umfassenden extremistischen Feindbestimmung sein. Der Angriff auf homosexuelle Menschen soll dann nicht nur einzelne Opfer treffen. Er soll einer ganzen gesellschaftlichen Gruppe vermitteln, dass sie auch im öffentlichen Raum nicht sicher ist. In Dresden wurde ein homosexuelles Paar gezielt ausgewählt. In Oslo wurde ein queerer Treffpunkt angegriffen. In Wien sollte möglicherweise eine Pride-Parade zum Anschlagsort werden. In Berlin traf die Gewalt das Umfeld einer der größten queeren Veranstaltungen Europas.

Die zweite internationale Gemeinsamkeit betrifft die Täterbiografien. Viele Täter sind keine völlig unbekannten „einsamen Wölfe“. Sie waren bereits strafrechtlich auffällig, als Extremisten registriert, in Haft oder im Kontakt mit Behörden. Das zentrale Problem besteht deshalb nicht allein darin, Radikalisierung rechtzeitig zu erkennen. Es besteht darin, bekannte Hochrisikopersonen realistisch einzuschätzen.

Deradikalisierung darf nicht mit Teilnahme an einem Programm verwechselt werden. Ein Gefangener kann Gespräche führen, Regeln befolgen und sich äußerlich angepasst verhalten, ohne seine ideologischen Überzeugungen aufgegeben zu haben. Gerade ideologisch gefestigte Täter können taktisches Wohlverhalten zeigen, um Lockerungen oder eine günstigere Gefährdungsbewertung zu erreichen.

Eine belastbare Distanzierung müsste sich dagegen auch auf die zentralen Feindbilder beziehen: auf die Abwertung von Homosexuellen, Juden, Frauen, vermeintlich Ungläubigen und demokratischen Institutionen. Wer diesen Gruppen weiterhin Gleichwertigkeit und Lebensrecht abspricht, ist nicht deradikalisiert, selbst wenn er sich während der Haft unauffällig verhält.

Aus Dresden und Berlin folgt deshalb die Notwendigkeit eines verbindlichen Übergangsmanagements. Strafvollzug, Polizei, Verfassungsschutz, Bewährungshilfe, Jugendhilfe und zivilgesellschaftliche Deradikalisierungsstellen müssen Informationen gemeinsam bewerten. Risikoeinschätzungen dürfen nicht mit dem Ende der Haft abgeschlossen sein. Gerade die ersten Wochen und Monate nach der Entlassung können eine besonders gefährliche Phase darstellen.

Absolute Sicherheit kann es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wer seine Strafe verbüßt hat, kann nicht allein wegen fortbestehender Überzeugungen unbegrenzt in Haft gehalten werden. Doch der Staat darf formale Kooperation nicht als erfolgreichen Ausstieg interpretieren. Dresden zeigte, dass ein Gefährder noch am Tag einer vorgeschriebenen Meldung einen Anschlag vorbereiten kann. Berlin zeigt nun erneut, wie schnell ein behördlich bekannter Islamist nach seiner Entlassung zur tödlichen Gefahr werden kann.

Von Dresden nach Berlin führt daher eine doppelte Linie: die Linie islamistischer Homophobie und die Linie unzureichend beherrschter Risiken nach Haft und Deradikalisierungsmaßnahmen. Die internationalen Fälle bestätigen, dass queere Orte längst zum möglichen Zielspektrum des islamistischen Terrorismus gehören. Die entscheidende Konsequenz lautet: Ein Gefährder verschwindet nicht dadurch, dass er seine Strafe verbüßt oder ein Programm absolviert hat. Deradikalisierung ist erst gelungen, wenn die ideologische Legitimation von Gewalt tatsächlich und nachhaltig überwunden wurde.

 

Über den Autor
Dr. Florian Hartleb
Dr. Florian Hartleb
Hartleb, Florian, Dr. phil., ist seit September 2025 assoziierter Professor für internationale Beziehungen an der Modul Universität Wien. Er lehrt u. a. an der Katholischen Universität Eichstätt und im Sicherheitsstudiengang an der Donau-Universität Krems. Soeben ist sein Buch „Terrorismus. Studien zu einem komplexen Phänomen“ beim Verlag für Polizeiwissenschaft erschienen.
Weitere Artikel des Autoren