Zum Hauptinhalt springen

Symbolbild
© stock.adobe.com/# 302594034

SiGG oder still ruht der See ... ?

Aktueller Stand und Ausblick über ein geplantes Gesetz...

Von Heinz-Werner Aping

In der Ausgabe 1/2024 von Veko online hatten wir letztmalig über den aktuellen Stand in der Entwicklung eines Sicherheitsgewerbegesetzes berichtet. Zum Schluss führten wir aus:
„Soweit wir erfahren konnten, ist „man“ zuversichtlich, dass das beabsichtigte Gesetz noch in 2024 Gültigkeit erlangen wird. Wir werden berichten.“

Im Jahr 2024 wurde offiziell nichts mehr zum geplanten Gesetz bekannt. Lag es zuerst vielleicht noch an ggf. notwendigen Abstimmungen zwischen den Ministerien, so könnte das Ende der sog. Ampelkoalition dafür verantwortlich sein, dass das Gesetzesvorhaben nicht weiter vorangetrieben wurde.
Dürfte, könnte, möglicherweise – alles Spekulation. Offiziell wurde nichts bekannt.

So blieb nichts Anderes übrig, als auf die neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl zu warten. Leider fand sich im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung von CDU und SPD kein einziger Hinweis auf dieses geplante Gesetz. Das erstaunte insofern, als sowohl CDU und SPD in ihrer gemeinsamen Regierungszeit vor der „Ampelkoalition“ gemeinsam das Ziel einer Qualitätssteigerung im privaten Sicherheitsgewerbe vereinbart hatten. Zum einen mit dem Wechsel der Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe vom Bundesministerium für Wirtschaft zum Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), zum anderen mit dem Ziel der erstmaligen Schaffung eines speziellen Gesetzes für das Gewerbe. In der „Ampelkoalition“ führte eine SPD-Ministerin das BMI, und das Ministerium startete das Verfahren zur Erarbeitung dieses Gesetzes.

Nun also: …still ruht der See?

Zum Beginn der Arbeit der Bundesregierung gab es große andere „Baustellen“ und Probleme, sodass es verständlich sein könnte, dass der Entwurf eines Gesetzes für das private Sicherheitsgewerbe zeitlich nach hinten geschoben wird. Also übten wir uns von Veko online erst einmal in Geduld. Nachdem bis zur Sommerpause keine Informationen über den weiteren Gang des Verfahrens bekannt wurden, weder in Pressemitteilungen des BMI noch denen des Bundesverbands der Sicherheit in der Wirtschaft (BDSW) und der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband), seit Ende Juli 2025 unter dem neuen Namen „Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. – VSW Bundesverband“, stellten wir Nachforschungen an. Ein aktueller Anlass bot sich spätestens anlässlich der bundesweit medial aufgegriffenen Maßnahmen des Zolls während der Gamescom 2025 in Köln. Der BDSW veröffentlichte dazu die Pressemitteilung 21/2025 vom 26.8. mit dem Titel „Verdacht der Schwarzarbeit auf der Gamescom -: Hier ist der Gesetzgeber gefragt!“

Das gerade vom BDSW in der Vergangenheit massiv geforderte eigenständige Gesetz für das private Sicherheitsgewerbe, in dem auch zu diesem Problemfeld bessere Regeln geschaffen werden sollten, taucht als Forderung in keiner Silbe auf.

Wir von Veko online hatten bereits am 3. Juli eine Anfrage an das BMI gestellt, vier Fragen formuliert und auch ein Interview mit dem Leiter des zuständigen Bereichs im Ministerium angeboten. Das BMI, Bereich Bürgerkommunikation (!), antwortete am 14. Juli und teilte mit: „Derzeit finden im BMI noch interne Abstimmungen zur Fortsetzung der Planungen im Rechtsetzungsverfahren für ein Sicherheitsgewerbegesetz statt. Eine nähere Auskunft kann daher erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.“

Diese Aussage wollten wir so nicht akzeptieren und wandten uns am 4. August schriftlich direkt an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat, MdB Christoph de Vries, mit der Bitte um Stellungnahme und boten auch hier ein Interview an.

Herr Parlamentarischer Staatssekretär Christoph de Vries antworte uns mit Schreiben vom 2. September und teilte mit: ... „Für das Bundesministerium des Innern als zuständiges Ressort für die innere Sicherheit ist die Neuregelung des Sicherheitsgewerbes ein wichtiges Vorhaben. Wir wollen die Sicherheitsstandards im privaten Sicherheitsgewerbe erhöhen. Entsprechende Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dazu laufen aktuell.

Ich bitte Sie um Verständnis, dass erst nach deren Abschluss detailliertere Angaben zu den nächsten Schritten erfolgen können.“

Als nächsten Schritt stellten wir Anfragen an alle im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, alternativ an die Parteien, formulierten Fragen und boten Interviews an. Natürlich war uns bewusst, dass sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags erst dann („offiziell“) mit einem Gesetzentwurf beschäftigen, wenn er von der Bundesregierung in das Parlament eingebracht wird. Tatsächlich aber beschäftigen sich alle schon vorab regelmäßig mit dem, was auf sie zukünftig zukommt, zugegebenermaßen vielleicht in unterschiedlicher Tiefe.

Im Ergebnis erhielten wir von keiner Partei Antworten auf unsere Fragen. Allein die Partei Bündnis 90/Die Grünen war bereit für ein Interview mit MdB Marcel Emmerich, Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages und innenpolitischer Sprecher der Partei. Es war ein sehr konstruktives Gespräch, in dem MdB Emmerich das fortwährende Interesse seiner Partei an guten Verhältnissen im Bereich Sicherheit und besseren gesetzlichen Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe deutlich machte. Allerdings hatte auch er keinen neuen Informationen zum gegenwärtigen Stand der Arbeiten im BMI.

Im Ergebnis können wir Ihnen also leider nichts Neues berichten.
Wir könnten stattdessen spekulieren…

  • Hat das BMI zurzeit ganz andere Sorgen als die Schaffung dieses neuen Gesetzes, einer erstmaligen Regelung für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz (Stammgesetz)? Oder sind die von den verschiedensten Verbänden eingereichten Stellungnahmen zu unterschiedlich und vor allem so kontrovers, dass ein größtmöglicher Konsens schwer oder gar nicht erreichbar ist?
  • Sind die notwendigen „Vorarbeiten“ (Stichwort Digitalisierung), um die Anforderungen i.Z.m. möglicherweise geplanten Überprüfungen seitens der kommunalen Verwaltungen zeitnah bewältigen zu können so langwierig, dass erst danach das Gesetzgebungsverfahren weitergeführt werden kann? Stichwort Entbürokratisierung und Digitalisierung der Verwaltung?
  • Haben die Bundesländer vorab erhebliche Bedenken formuliert, die nicht bekannt wurden?
  • Befürchten Unternehmen, Verbände und andere Stellen erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Kosten für Sicherheit, die gegenwärtig niemand ggü. Der Öffentlichkeit vertreten will? Ein recht großer Teil der Beschäftigten im privaten Sicherheitsgewerbe arbeitet im sog. Niedriglohnsektor.
  • Welche Auswirkungen hätten durch das geplante Gesetz notwendige Qualifizierungen auf die Löhne der Beschäftigten und damit die Kosten der Unternehmen sowie im Weiteren auf die Kosten für die Kunden?

Vor kurzem gab es Presseberichte, wonach einige Kommunen den Verzicht auf Weihnachtsmärkte meldeten, weil sie die Kosten für mittlerweile verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen nicht bewältigen könnten.

Es gäbe ... oder gibt ... also ggf. eine ganze Reihe von Fragen oder Problemen, die eine Verzögerung des geplanten Gesetzentwurfs rechtfertigen könnten.

Stutzig macht allerdings, dass seitens der o.g. großen Verbände zumindest uns von Veko online keine aktuelle Position bekannt geworden ist. Aber auch dafür wird es sicherlich einige Gründe geben.

Tatsache ist, dass es nicht hilft, ins Blaue hineinzuspekulieren.

Im Ergebnis laufen das BMI und ggf. bereits beteiligte Parteien mit der gegenwärtigen Informationspolitik nur Gefahr, dass der Politik konstruktive und zügige Arbeit, das Lösen von Problemen, offene Kommunikation mit den Betroffenen usw. immer weniger zugetraut wird. Das mündet ggf. Stück für Stück in steigender Politikverdrossenheit.

Eine transparente Informationspolitik über die Gründe, die eine Verzögerung des geplanten Gesetzes erklärlich machen, fände bestimmt Verständnis bei allen Betroffenen. 

So bleibt es aktuell beim Schluss unseres Artikels in der Ausgabe 1/2024: wir werden berichten.

 

Über den Autor
Heinz-Werner Aping
Heinz-Werner Aping
Heinz-Werner Aping, Direktor beim Bundeskriminalamt a.D., Jahrgang 1953, war bis zu seiner Pensionierung Ende Mai 2014 fast vierzig Jahre im kriminalpolizeilichen Dienst in Land und Bund tätig. Von 1975 bis 1999 diente er bei der Berliner Polizei vom Kommissar bis zum Kriminaldirektor in vielen Feldern klassischer und schwerer Kriminalität und zuletzt fünf Jahre als Leiter des kriminalpolizeilichen Stabes des Polizeipräsidenten. Mit dem Umzug der Bundesregierung von Bonn nach Berlin wechselte Aping zum Bundeskriminalamt und verantwortete als Leitender Kriminaldirektor und Gruppenleiter in der Abteilung Sicherungsgruppe Grundsatz, Haushalt, Ausbildung, Lagebeurteilung, Staatsbesuche, Observation und Technikeinsatz des Personenschutzes für die Verfassungsorgane des Bundes und seiner ausländischen Gäste. Im Jahre 2001 wurde ihm die Leitung der gesamten Abteilung übertragen, die er bis zu seiner Pensionierung innehatte. Von 2001 bis zu seiner Pensionierung war Aping mit mehrmaliger Wiederwahl Chairman der Association of Personal Protection Services (APPS), des internationalen Netzwerkes von 50 staatlichen Personenschutzdienststellen von China bis zu den USA einschließlich Europol, Interpol, EU und UN mit Konferenzen weltweit. Heinz-Werner Aping ist als selbstständiger Berater tätig. Er ist Mitglied der Redaktion VeKo-online und zuständig für den Bereich Sicherheitspolitik.
Weitere Artikel des Autoren