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75 Jahre im Dienst für die Innere Sicherheit: Bundesgrenzschutz bzw. Bundespolizei

Von Dr. Reinhard Scholzen

Die Wurzeln der Bundespolizei liegen in dem im Jahr 1951 gegründeten Bundesgrenzschutz (BGS). Diesem fehlte es in den ersten Jahren an allem: Personal, Ausrüstung und auch Unterkünften. Ein weiteres Merkmal des BGS war von Beginn an, sich den verändernden Herausforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit rasch anpassen zu müssen.

Nach 75 Jahren ist die Bundespolizei eine hochmoderne Polizei mit einem sehr breiten Aufgabenspektrum.

Die Anfänge des Bundesgrenzschutzes

Polizei fällt in der Bundesrepublik Deutschland in die Zuständigkeit der Länder. Für diese Zuständigkeit kämpften diese in den ersten Jahren nach der Gründung der Bonner Republik verbissen. Dies zeigte sich besonders deutlich, als im Jahr 1950 Pläne zum Aufbau einer Bundesbereitschaftspolizei oder gar einer Bundespolizei aufkamen. Nachdem einige Ministerpräsidenten – allen voran der Freistaat Bayern – heftig gegen diese vermeintliche Kompetenzbeschneidung protestiert hatten, ruderte der Bund zurück und schließlich einigte man sich im Jahr 1951 auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, dem alle, wenn zum Teil auch widerwillig, zustimmen konnten: den „Bundesgrenzschutz“ (BGS).

Die Existenz des zunächst 10.000 Mann starken BGS, dessen Stärke nach dem Aufstand vom 17. Juni in der DDR auf 20.000 erhöht wurde, stand auf wackeligen Füßen. Mehrfach schien es so, als sei sein Ende gekommen. Die erste große Herausforderung kam 1956 mit der Aufstellung der Bundeswehr. Viele Bundespolitiker gingen davon aus, nicht zuletzt aufgrund der deutlich attraktiveren Aufstiegsmöglichkeiten würden die Männer mit dem Adler auf dem Schulterstück geschlossen in die Bundeswehr übertreten. Am Ende votierten mehr als die Hälfte der Grenzschützer für den Verbleib.

Deutlich sichtbare Reformen beinhaltete das Mitte der 1970er Jahre verabschiedete Personalstrukturgesetz. Dadurch entfiel der einfache Dienst und die Amtsbezeichnungen wurden an die der Polizeien der Länder angeglichen. Nicht wenige Beobachter glaubten, erst mit dem Wegfall der angeblich militärischen Dienstgrade sei der BGS zur Polizei mutiert.

Den Bundesgrenzschützern fehlte von Beginn an der Nimbus des Schutzmanns an der Ecke, des Freundes und Helfers. Lediglich im Grenzbereich zur DDR und zur CSSR stießen sie in der Bevölkerung rasch auf große Zustimmung. Dort wurden sie als Beschützer erlebt. Eine grundlegende Imageverbesserung brachte dem BGS auch die Entführung der Lufthansamaschine Landshut im Oktober 1977 nicht. Viele Deutsche wussten nicht, dass die geheimnisumwobene Anti-Terror-Einheit GSG 9, die die Geiseln im fernen Somalia befreite, zum Bundesgrenzschutz gehörte.

Es konnte nicht verwundern, dass die Wiedervereinigung für den BGS zur Sinn- und auch zur Existenzfrage wurde. Große Teile der in Sicherheitsfragen kaum informierten deutschen Öffentlichkeit wähnten, mit dem Fall der Mauer sei auch die Berechtigung einer Polizei obsolet, die kaum etwas anderes getan habe als am Eisernen Vorhang jahrzehntelang die Sicherheit aufrechtzuerhalten.

Die Entwicklung verlief jedoch anders. Mit der BGS-Reform des Jahres 1992 wurde dessen Zuständigkeit auf die neuen Bundesländer und Berlin ausgedehnt, ferner übertrug man ihm im Beitrittsgebiet die bahnpolizeilichen Aufgaben und die Aufrechterhaltung der Luftsicherheit. Wenig später erhielt er diese Zuständigkeiten auch in den alten Bundesländern.

Näher betrachtet, vollzogen sich diese Veränderungen nicht problemlos. Zum Teil leisteten die Bundesländer gegen diese Kompetenzerweiterung heftigen Widerstand: Nordrhein-Westfalen ging bis zum Bundesverfassungsgericht – und unterlag. Das höchste deutsche Gericht sah es als rechtens an, dass BGS-Beamte auf Flughäfen für Sicherheit sorgen.

Auf diese Reform folgte die nächste Reform. Dabei gerieten seit 1995 die ehemaligen Standorte entlang der innerdeutschen Grenze ins Visier. Mit spitzem Bleistift rechnete man durch, welche Standorte aus einer Kosten–Nutzen–Perspektive betrachtet sinnvoll und welche auflösenswert erschienen. Am Ende fielen rund die Hälfte der Verbände dem Rotstift zum Opfer. Übrig blieben nur noch elf Abteilungen. In der Ministerialbürokratie war man sicher, die Innere Sicherheit nehme dadurch keinen Schaden. Offen kursierte die dreiste Behauptung, die Einsatzabteilungen hätten bis zur Reform ohnehin die meiste Zeit „im Skat gelegen“.

Aus der Perspektive der Polizisten, die ihren Dienst in den Einsatzhundertschaften versehen hatten, war dies ein kräftiger Seitenhieb. Letztlich wurde damit suggeriert, der Sinn und Zweck ihrer Existenz sei zumindest zweifelhaft gewesen. Was sie in Brokdorf, Gorleben und Wackersdorf, an der Startbahn West, bei Kurdenkrawallen, bei Castor-Transporten und Woche für Woche an vielen anderen Orten der Republik an den Brennpunkten des Geschehens geleistet hatten, wurde marginalisiert.

Mit der Reduzierung der BGS-Verbände folgte man einem Trend, der in vielen Bundesländern festzustellen war. Dort hatte man mit großer Sorglosigkeit Bereitschaftspolizeien aufgelöst oder zumindest deutlich reduziert, um so Geld für neue Projekte freizubekommen. Vor diesem Hintergrund könnte man diesen Teil der BGS-Reform auch so deuten, dass der Bund damit versuchte, sich der kostspieligen Rolle der sogenannten Sicherheitsreserve zu entledigen.

Namensänderung und mehr

Der sozialdemokratische Bundesinnenminister Otto Schily setzte Ende der 1990er Jahre eine weitere grundlegende Reform des BGS in Gang, die von seinem Nachfolger Wolfgang Schäuble (CDU) konsequent weitergeführt wurde.

Sehr bald zeigte sich, dass die im Sommer 2005 aus der Taufe gehobene Bundespolizei nicht das von manchen erwartete perfekte Gebilde darstellte. Kaum waren die neuen Lackierungen der Fahrzeuge und Hubschrauber und die blauen Uniformen der Bundespolizisten eine beschlossene Sache, da begann auch schon eine weitere Reformrunde. Wieder wurde alles von Grund auf neu betrachtet und am Ende dann auch vieles neu gestaltet.

Für diese neuerliche Reform, die seit dem Jahr 2006 erarbeitet wurde, hatte Bundesinnenminister Schäuble zahlreiche gute Gründe gefunden. Durch den Beitritt Polens und Tschechiens zum Schengengebiet und dem damit verbundenen Wegfall der systematischen Binnengrenzkontrollen war eine neue Sicherheitslage entstanden, stellte der Minister öffentlich fest. Er betonte, mit den Neuerungen seien für niemanden Sicherheitseinbußen verbunden. Man zog Lehren aus den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA und erhöhte die Personalstärke. Für die Bürger waren die neuen Sicherheitskonzepte an Flughäfen und Bahnhöfen sichtbar; denn sie brachten eine deutliche Erhöhung der dortigen Polizeipräsenz. Weitere Personalumschichtungen erforderten die zusätzlichen Herausforderungen durch die zunehmenden Auslandsverwendungen der Bundespolizisten. Um die Bundespolizei effektiver zu gestalten, sollte der Vollzugsdienst von Verwaltungsaufgaben entlastet, die Organisation gestrafft, die Stäbe reduziert und schließlich der operative Bereich gestärkt werden. Das klang gut: Mit weniger, mehr erreichen. Damit konnte der Minister vor die Presse treten und des Lobes sicher sein.

Ende 2006 hatten die Pläne für die neue Bundespolizei Gestalt angenommen. Im Jahr 2007 ging das Gesetz zur Beratung in das Parlament und trat schließlich am 1. März 2008 in Kraft.

Ein Blick auf die Organisationsstruktur zeigte eine aufgeräumte Bundespolizei. Die bisherigen Präsidien als Mittelbehörden wurden aufgelöst und ihre Aufgaben in einer Bundesoberbehörde, dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam, zusammengefasst. Dieses war dem Bundesministerium des Innern unmittelbar unterstellt und leitete in der neuen Organisationsform neun Bundespolizeidirektionen, eine Direktion Bundesbereitschaftspolizei, eine Bundespolizeiakademie, eine GSG 9 und eine Fliegergruppe. Aus den bisherigen fünf Großpräsidien entstanden nunmehr zehn Kleinpräsidien und ein Mammutoberkommando.

Hinter den schönen Schein blickten Verfassungsrechtler, die Bedenken gegen die Bundessuperbehörde anmeldeten. Im Zentrum ihrer Kritik stand der Umstand, dass hier eine Bundesoberbehörde mit einem nachgeordneten Bereich geschaffen wurde. Entgegnungen aus dem BMI, bei dem neu gefassten § 57 Abs. 2 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes handele es sich lediglich um eine „redaktionelle Bereinigung“, wirkten da ein wenig hilflos.

Die Bedeutung der Verbände

Weit mehr als eine Marginalie war die konsequente Fortführung eines strukturellen Wandels innerhalb der Bundespolizei. Während der alte BGS in seiner Aufbauphase nahezu ausschließlich in Verbänden organisiert war – hier spiegeln sich die ersten gescheiterten Pläne zum Aufbau einer Bundesbereitschaftspolizei wider – wandelte sie sich in den frühen Jahren des 21. Jahrhunderts zu einer zu 80 Prozent im Einzeldienst tätigen Polizei. Damit ging die Schaffung eines bundesweiten, flächendeckenden Netzes von BGS-Inspektionen einher. Sieht man dies wohlwollend, zeigte die Bundespolizei seither in der Fläche deutlich mehr Präsenz und somit Bürgernähe. Es fehlten jedoch verbandsmäßig gegliederte Polizisten, um die Aufgaben zu übernehmen, die seit jeher eine hohe Zahl an Beamten banden. Daran änderte die Aufstockung der Hundertschaften nur wenig: Vor der letzten Reform hatte deren Soll-Einsatzstärke bei 117 PVB gelegen, danach erhöhte sie sich auf 123. Bundespolizisten standen nach wie vor bei Großlagen regelmäßig in der ersten Reihe. Ganz gleich, ob es sich dabei um Aufgaben handelte, die in die originäre Zuständigkeit der Bundespolizei fallen – wie zum Beispiel die Castor Transporte – oder wenn es galt, aufgrund § 11 BPolG die Bundesländer zu unterstützen.

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Zu einem Dauerproblem entwickelte sich für die Verbände in zunehmendem Maße der Profi-Fußball. Während eines Symposiums der Gewerkschaft der Polizei (GdP) kamen im Frühjahr 2009 die Fakten auf den Tisch: Den Anlass für rund 40 Prozent der länderübergreifenden polizeilichen Einsätze hatten im Jahr 2008 Fußballspiele geboten. Die Arbeitsbelastung für die Bundespolizei stieg in diesem Bereich von der Saison 2007 auf 2008 um 23,3 %. Blickt man auf die Ursachen, wird es kompliziert. Der damalige Präsident der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, Friedrich Eichele, legte den Fokus auf einen öffentlich nur selten betrachteten Punkt: „Oft sind die Kräfteanforderungen der Länder überdimensioniert, weil man auf Nummer sicher gehen will. Ich plädiere klar für maßgeschneiderte Personaleinsätze.“ Der damalige GdP Bundesvorsitzende Konrad Freiberg kritisierte die Länder. Sie hätten insbesondere im Bereich der geschlossenen Einheiten einen starken Personalabbau betrieben, um so Kosten einzusparen: „Zwischen 2000 und 2006 sind in Deutschland rund 10.000 Polizeivollzugsbeamte abgebaut worden. Da ist es doch kein Wunder, wenn die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr aus den Stiefeln kommen.“

In der öffentlichen Meinung spielten weder Überlegungen zur Effizienzsteigerung der Bundespolizei noch Darstellungen über die Kernbereiche ihrer Reform eine große Rolle. Zu gering war und ist offenbar das Informationsinteresse der Bürger für die Belastungen, denen sich die Bundespolizisten Tag für Tag stellen müssen. Dies mag auch das Ergebnis einer ungenügenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundespolizei beziehungsweise des Bundesinnenministeriums sein. Die Kritik der Medien an der Reform der Bundespolizei entzündete sich an einem zweiseitigen Thema, das seit vielen Jahren Emotionen weckt. Die einen Journalisten forderten, um mehr Sicherheit für die Bürger zu erreichen, müsse die Zahl der Polizisten erhöht werden. Andere propagierten damals, eine alternde Gesellschaft benötige weniger Polizisten. Man könne folglich bei den Ordnungshütern sparen. Für misstrauische Nachfragen aus dem Bundesrechnungshof sorgte der Umstand, dass aus den vor der Reform bestehenden zwölf Spitzenjobs der Besoldungsgruppe „B“ deren 26 wurden.

Neue Tätigkeiten, neue Ausbildungsinhalte

Die Reform trug den veränderten Herausforderungen Rechnung. So schuf man einen Personalpool für die Auslandsverwendungen, in den auch 165 Beamte integriert wurden, die die Sicherungsgruppe des BKA personell aufstockten. Nahezu von Beginn an litten diese staatlichen Personenschützer unter einem erheblichen Fehlbedarf, den der BGS bzw. die Bundespolizei decken musste. Neben den Personenschützern wurden auch 64 Dokumentenberater, 250 Beamte des HOD (Haus- und Objektschutzdienst) und 100 Beamte, die in unterschiedlichen Missionen der EU und UN tätig sind, in den Personalpool eingefügt.

Die Ausbildung wurde an die veränderten Aufgaben angepasst. Dabei trat eine alte Konfliktlinie wieder offen zutage: Soll den Bundespolizisten mehr Praxis oder mehr Theorie vermittelt werden? Die Antworten auf diese Fragen prägt die berufliche Sozialisation des jeweiligen Betrachters. Ein in der Wolle gefärbter Praktiker, der von der Pike auf das Handwerk des Polizisten erlernt hat, kommt zu einem anderen Ergebnis als ein juristischer Quereinsteiger. Die neue Bundespolizeiakademie in Lübeck stand vor der schwierigen Aufgabe, auch auf diese grundsätzlichen Fragen eine Antwort zu geben. Dabei schien die Richtung vorgezeichnet; denn in der Umsetzung der Bologna-Reform der Universitätsausbildung hielten auch bei der Bundespolizei neue Abschlüsse und akademische Grade Einzug. Ob „Bachelor“ und „Master“ die angestrebte Professionalisierung der Bundespolizei förderten, wird von manchen Beobachtern bis heute in Frage gestellt.

Bei all diesen Veränderungen fällt auf, dass sowohl die Anti-Terror-Einheit GSG 9 als auch der Bundespolizeiflugdienst wie eine Insel der Glückseligen von der Reformflut verschont blieben. Ob dort kein akuter Handlungsbedarf bestand, mag man bezweifeln.

Anfang 2018 stellte Jerome Fuchs, der damalige Kommandeur der GSG 9, die Zukunftspläne seines Verbandes vor. Angesichts der anhaltenden Bedrohung durch den Terrorismus sei geplant, dessen Personalstärke um ein Drittel zu erhöhen und einen zweiten Standort in Berlin aufzubauen. Fuchs beklagte jedoch, es sei „die große Herausforderung für die Einheit, den geeigneten Nachwuchs zu bekommen.“

Die Personalstärke zählt zu den gut gehüteten Geheimnissen jeder Spezialeinheit. Aus offiziellen Verlautbarungen ist lediglich bekannt, dass die kleinste Einheit der GSG 9 der Spezialeinsatztrupp ist. In den ersten Jahren bestand dieser aus fünf, später dann aus sieben Männern. Mehrere SETs bilden eine Einheit, der jeweils ein besonderes Fähigkeitsmerkmal zugeordnet ist. Die „Erste“ war von Beginn an auf den Themenbereich der Geiselbefreiung spezialisiert, wobei der Schwerpunkt auf das polizeiliche Präzisionsschützenwesen gelegt wurde. Hierin spiegeln sich deutlich die negativen Erfahrungen, die die bayerische Polizei bei der versuchten Geiselbefreiung beim Olympia Attentat in München 1972 hatte sammeln müssen. In den frühen 1980er Jahren kam die 2. Einheit hinzu, die für maritime Einsätze prädestiniert ist. Etwa zur gleichen Zeit wurde die „Dritte“ geschaffen, die durch die dort gelernte besondere Art der Verbringung, das Fallschirmspringen, charakterisiert werden kann. Mit dem Aufbau der 4. Einheit begann man im Jahr 2018 in Sankt Augustin. Ihren Schwerpunkt bilden die „Grundtaktiken polizeilicher Zugriffe und Einsatzverfahren“. Sie stellt mittlerweile den Kern der Einsatzeinheit am zweiten Standort der GSG 9 in Berlin. Die angepeilte Sollstärke der Dependance wurde in den frühen 20er Jahren erreicht.

Seit der Gründung verfügt die GSG 9 über eine Unterstützungseinheit, die im Laufe der Jahre immer personalstärker wurde. Im Gegensatz zu den Einsatzeinheiten sind dort seit den 1990er Jahren auch Frauen tätig. Zu den Unterstützern zählen unter anderem hoch spezialisierte Aufklärer, Entschärfer und Waffenexperten. Über Sanitäter und einen eigenen Arzt verfügt die GSG 9 auch. Erst seit dem Jahr 2015 gibt es auch in der GSG 9 speziell ausgebildete Zugriffshunde.

Bekannt ist ebenso, dass die GSG 9 seit dem August 2017 ein Teil der neu geschaffenen Bundespolizeidirektion 11 ist, an deren Spitze Olaf Lindner steht, der von 2005 bis 2014 Kommandeur der GSG 9 war. Damit reagierte das Bundesinnenministerium auf die neuen Herausforderungen, die eine Bündelung der Spezialkräfte der Bundespolizei sinnvoll erscheinen ließen. Seither sind am Schöneberger Ufer 1 in Berlin die Leitung der GSG 9, der Flugdienst der Bundespolizei, die Polizeilichen Schutzaufgaben im Ausland und im Luftverkehr, die Einsatz- und Ermittlungsunterstützung und der Entschärfungsdienst der Bundespolizei angesiedelt. Das erklärte Ziel war es, „zukünftig in speziellen Lagen erforderliche Fähigkeiten aus einer Hand für Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern zur Verfügung zu stellen.“

Die Bundespolizei – ständig im Wandel

Neue Herausforderungen führen zu neuen Antworten. Daher kann auch die Bundespolizei kein statisches Gebilde sein. Zu allen Zeiten war es erforderlich, sie jeweils an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

In den Augen vieler Betrachter war die originäre Aufgabe der Bundespolizei schlechthin – der Schutz der deutschen Grenzen – seit dem Beginn der Flüchtlingswelle, spätestens seit dem Jahr 2015 vernachlässigt worden. Schließlich führte die illegale Migration zu Veränderungen. Seit dem Herbst 2023 wurden die Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz deutlich verstärkt und unter der CDU/CSU-SPD Bundesregierung modifiziert. Unmittelbar nach der Amtsübernahme durch Alexander Dobrindt (CSU) wurden die Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzen intensiviert. Manche Kritiker hinterfragten die Effizienz solcher angeblich überkommenen Grenzkontrollen. Andere wähnten, dieses Vorgehen sei mit geltenden europäischen Gesetzen nicht vereinbar. Dass die dänische, sozialdemokratische Regierung gleichzeitig die Grenzen dicht machte, beirrte diese Bedenkenträger nicht. Fachleute zweifeln kaum an der Effizienz moderner Grenzkontrollen, die mit dem alten Bild des „Schlagbaum auf und Schlagbaum zu“ nichts gemeinsam haben. Vielmehr bestimmt moderne Technik die Grenzkontrolle der Gegenwart. Wie dem auch sei: Die Bundespolizisten führten die Befehle aus und zum Erstaunen für manche stellten sich auch Erfolge in der Bekämpfung der illegalen Migration ein, wobei sich die Frauen und Männer der Bundespolizei als besonders durchhaltefähig erwiesen.

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Das jüngste Glied in einer sehr langen Kette von Veränderungen bildet die Anfang Dezember 2025 aufgebaute Drohnenabwehreinheit. Sie wurde erforderlich, da im Jahr 2025 mehrere hundert problematische Lagen mit Drohnen erfasst wurden, von denen rund zwei Drittel an Verkehrsflughäfen verzeichnet wurden. Die Einheit besteht zunächst aus einer hohen zweistelligen Zahl von Beamten, die rasch auf bis zu 130 Beamte aufwachsen soll. Sie soll bundesweit eingesetzt und mit modernster Technik ausgestattet werden, betonte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Zuversichtlich stellte der Minister heraus: „Die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei wird zeigen, wie wir auf neue hybride Bedrohungen reagieren: schnell, präzise, mit Spitzen-Technologie. Gegen Drohnen-Bedrohungen setzen wir auf ein klares Prinzip: aufspüren, abwehren, abfangen!“ Ihre Expertise bezieht die neue Einheit, die in die Bundespolizeidirektion 11 eingegliedert wird, aus dort bereits vorhandenen zwei Wurzeln: einerseits der Dienststelle Einsatz- und Ermittlungsunterstützung, andererseits dem Entschärfungsdienst.

Ein Vergleich der Leistungsbilanzen

Vor 30 Jahren war man sich in den Sicherheitsorganen der Problematik der illegalen Migration sehr wohl bewusst. Der Bundesnachrichtendienst führte dazu im Oktober 1999 in Pullach ein hochkarätig besetztes Symposium durch. Wie der Staat reagierte, lässt sich deutlich in den für die Öffentlichkeit verfassten „Jahresberichten des Bundesministeriums des Innern“ ablesen, aus denen sich die Effizienz der Arbeit der BGS-Beamten erschließen lässt. Im BGS bildete man in den späten 1990er Jahren Schwerpunkte an den damals stark belasteten östlichen Grenzen. Die forcierte Grenzpolizeiarbeit im Osten zeigte Wirkung, dadurch nahm aber wenig später die Delikthäufigkeit im Westen sprunghaft zu.

Unerlaubte Einreisen aus westlichen Nachbarstaaten 1999-2001

 

Staat

Unerlaubt Eingereiste im Jahr

Veränderung 1999–2001 in Prozent

2001

2000

1999

Belgien

2.572

1.455

1.117

+130,3

Niederlande

2.586

1.761

1.461

+ 77,0

Frankreich

2.655

1.965

1.811

+46,6

Als Kernproblem wurde die Schleuserkriminalität erkannt und dabei differenziert zwischen Einzel- und Massenschleusungen.

Einschleusungen nach Deutschland 2001

Grenze zu

Einschleusungen nach Deutschland

Relation Schleuser : Geschleuste

Fälle

Schleuser

Geschleuste

Belgien

89

13

169

1 : 13,0

Dänemark

25

26

47

1 : 1,81

Frankreich

90

42

242

1 : 5,76

Luxemburg

2

1

11

1 : 11,0

Niederlande

62

46

167

1 : 3,63

Österreich

894

1137

2408

1 : 2,12

Polen

366

281

1819

1 : 6,47

Schweiz

70

68

112

1 : 1,65

Tschechische Republik

657

708

3419

1 : 4,83

Seegrenzen

5

5

19

1 : 3,80

Flughäfen

102

95

295

1 : 3,11

unbekannter Grenzübertritt

205

41

486

1 : 11,8

Gesamtzahl

2567

2463

9194

1 : 3,73

In den Jahresberichten wurden als Gründe für die Erfolge gegen die Schleuserkriminalität zwei Punkte genannt: Zum einen der im Zuge der BGS-Neuorganisation vollzogene Aufbau von 18 Bundesgrenzschutzämtern, die jeweils über eine auf die Kriminalitätsbekämpfung spezialisierte Bundesgrenzschutzinspektion verfügten, und zum anderen die in den sogenannten Gemeinsamen Ermittlungsgruppen „Schleusungskriminalität“ praktizierte Zusammenarbeit zwischen dem BGS und den Länderpolizeien.

Der Jahresbericht 2024 für die Bundespolizei ist zwar reich bebildert, aber die Suche nach den Fakten ist umständlich. Unter der Überschrift „Die Bundespolizei – Wir sind Sicherheit“ werden deren Aufgaben kurz zusammengefasst aufgeführt, zuvorderst der Grenzschutz. Auf acht Zeilen erfährt der Leser, dass die Landesgrenze insgesamt 3831 Kilometer lang und die Bundespolizei in einem 30 Kilometer breiten Streifen für die Gefahrenabwehr zuständig ist. Dort findet sich auch der Satz: „Es erfolgen stichprobenartige, grenzpolizeiliche Maßnahmen an den Binnengrenzen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen – soweit Grenzkontrollen nicht vorübergehend wiedereingeführt sind.“ Wie oben bereits beschrieben, wurden seit 2023 schrittweise aus den Stichproben permanente Einreisekontrollen an allen deutschen Grenzen. Im Jahr 2024 überprüften die Bundespolizisten 86.232.973 Ein- und Ausreisende. Dabei nutzten Reisende in zunehmender Zahl das teil-automatisierte biometrische Grenzkontrollsystem EasyPASS: 2023 waren es 22,7 Millionen, 2024 fast zwei Millionen mehr.

Unter der Überschrift „Migration“ wird hervorgehoben, dass „irreguläre Migrationsbewegungen wiederholt ein zentrales Thema in der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei“ waren. Diese These belegen die vorgelegten Zahlen eindrucksvoll. Von 2020 bis 2023 stiegen die unerlaubten Einreisen stetig an von 35.435 (2020), 57.637 (2021), 91.985 (2022) auf 127.549 (2023). 2024 sank die Zahl auf 83.572.

Feststellungen an den Grenzen

 

2020

2021

2022

2023

2024

Unerlaubte Einreisen

35.435

57.637

91.986

127.549

83.572

Davon Geschleuste

5.449

16.347

18.087

39.695

9.450

Schleuser

1.643

2.132

2.728

2.908

1.664

Unerlaubte Aufenthalte

25.347

27.734

43.560

49.802

47.726

Betrachtet man die unerlaubten Einreisen im Jahr 2024 näher, wird deutlich, dass dies an allen Grenzen Deutschlands ein Problem ist, das sich jedoch innerhalb kurzer Zeit von einer zu einer anderen Grenze verschiebt. So bildeten im Jahr 2024 unerlaubte Grenzübertritte auf der ost-mediterranen Route mit rund 69.500 Fällen den Schwerpunkt. Dieser Weg löste die Balkanroute ab, auf der 2024 21.500 Personen unerlaubt die deutsche Grenze überschritten. Hierbei darf jedoch ein Aspekt nicht übersehen werden: Wie in allen Deliktbereichen gilt auch hier, dass eine verstärkte Polizeipräsenz regelmäßig auch zu mehr Erfolgen führt. An der deutsch-polnischen Grenze wurden im Jahr 2024 16.148 unerlaubte Einreisen von der Bundespolizei registriert. Auf Platz 2 lag Österreich mit 13.546 Fällen, gefolgt von der Schweiz (13.104), Frankreich (9.655), Tschechien (6.997), Belgien (3.366), den Niederlanden (2.863), Luxemburg (1.317) und Dänemark (502).

Sinkende Zahlen unerlaubter Einreisen von Geschleusten und Schleusern sollten jedoch nicht vorschnell als alleinige Erfolge einer vermeintlich neuen Grenzpolitik gefeiert werden: Ursächlich für die abnehmenden Zahlen ist auch die Beruhigung der politischen Lage in Syrien und in Afghanistan.

Fazit

Seit der Gründung des Bundesgrenzschutzes im Jahr 1951 wandelten sich dessen Aufgaben und damit auch die Struktur ständig. Was als Notlösung begann, weil eine Bundesexekutive in den frühen 1950er Jahren am Widerstand der Bundesländer scheiterte, ist heute eine wirkliche multifunktionale Bundespolizei. Ständig kamen in der 75-jährigen Geschichte neue Aufgaben hinzu. Zuletzt die Drohnenabwehreinheit. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass den Bundespolizisten die Arbeit nicht ausgehen wird. Wer am Jahresbeginn 2026 vor einer neuen Flüchtlingswelle warnt, sollte aus der Vergangenheit Lehren ziehen.

 

Über den Autor
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen, M. A. wurde 1959 in Essen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Trier. Nach dem Magister Artium arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 1992. Anschließend absolvierte der Autor eine Ausbildung zum Public Relations (PR) Berater. Als Abschlussarbeit verfasste er eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit der GSG 9. Danach veröffentlichte er Aufsätze und Bücher über die innere und äußere Sicherheit sowie über Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs: Unter anderem über die GSG 9, die Spezialeinsatzkommandos der Bundesländer und das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr.
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