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Gewalt im öffentlichen Raum - Messerkriminalität, Hintergründe und Reaktionen der Politik

Von Prof. Dr. Stefan Goertz, Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei

Dieser Beitrag zeigt anhand unterschiedlicher Phänomene und Faktoren, dass die Sicherheit des öffentlichen Raumes in Deutschland in Gefahr ist. Hierzu werden u.a. die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik sowie deren Bewertung durch das BKA und verschiedene Politikerinnen und Politiker herangezogen. Weitere Analyseelemente sind das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland im öffentlichen Raum sowie Gewaltkriminalität wie beispielsweise Messerangriffe.

Öffentliche Sicherheit in Gefahr?

Zu den wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik gehört es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasst den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie den Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung. Nur in einer Gesellschaft ohne Bedrohungen können Menschen frei leben. Der Staat ist verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schützen. Dafür ist er mit bestimmten Befugnissen ausgestattet. Deutschland gehört zu den sichersten Ländern der Welt. Damit das so bleibt, setzt sich das Bundesinnenministerium intensiv mit den Gefahren auseinander, vor denen unsere Gesellschaft steht und vor denen sie in den nächsten Jahren stehen wird. Dazu zählen vor allem die Bedrohung durch gewalttätigen Rechtsextremismus und islamistischen Terrorismus, aber auch Straftaten aus dem militant linksextremistischen Milieu, Internetkriminalität und schwere und organisierte Kriminalität.“1 So definiert das Bundesministerium des Innern und für Heimat im August 2024 „Sicherheit“, bzw. „Öffentliche Sicherheit“.

Die Kernelemente dieser aktuellen Definition von „Öffentlicher Sicherheit“ durch das Bundesinnenministerium lautet: „Zu den wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik gehört es, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasst den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie den Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung.“2

Die Kernelemente Öffentlicher Sicherheit sind nach aktuellen Angaben des Bundesinnenministeriums also a) „öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, b) „öffentliche Sicherheit […] umfasst den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie den Schutz unserer verfassungsmäßigen Ordnung“.3 Damit sind diese Kernelemente von „Öffentlicher Sicherheit“ normativ, „zu den wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik“ gehöre es, die „Öffentliche Sicherheit zu gewährleisten“, stellt das BMI fest.4

 

Ist unsere Öffentliche Sicherheit in Gefahr? Diese Frage wird politisch und medial durchaus kontrovers diskutiert und beantwortet. Die Antworten auf die Leitfrage dieses Artikels lesen sich mitunter „unangenehm“, aber spätestens der Ukrainekrieg sowie die zahlreichen terroristischen Anschläge in Deutschland und Europa sowie die zahlreichen Fälle von extremistischer Gewalt in Deutschland sollten dazu führen, dass die für die Öffentliche Sicherheit relevanten Zahlen (u.a. der Polizeilichen Kriminalstatistik), Fakten und Kriminalitätsphänomene realistisch analysiert werden. Dass verschiedene Zahlen, Fakten und Kriminalitätsphänomene in den letzten Monaten und Jahren idealistisch bzw. teilweise gar utopisch interpretiert wurden, zeigen verschiedene Aussagen mancher Politikerinnen und Politiker sowie teilweise auch die mediale Berichterstattung.5

Die Antwort auf die Frage „Ist unsere Öffentliche Sicherheit in Gefahr?“ hängt auch davon ab, was Sie unter „Öffentlicher Sicherheit“ verstehen. Was versteht eine realistische sicherheitspolitische Analyse unter Öffentlicher Sicherheit? Dass der Staat, die Bundesregierung und ihre Sicherheitsbehörden, die Landesregierungen und ihre Sicherheitsbehörden die Bevölkerung vor sicherheitspolitischen Bedrohungen schützt: Kriminalität, Gewalt, Extremismus und Terrorismus. Dies kommt auch in der oben zitierten Definition von „Sicherheit“ bzw. „Öffentlicher Sicherheit“ des BMI zum Ausdruck.6

Sicherheit ist nicht die Abwesenheit von Bedrohungen. 0% Kriminalität ist nicht möglich. Sicherheit ist das Kontrollieren, das „Im- Griff-haben“ der Bedrohungen. Zur Öffentlichen Sicherheit gehört auch, dass Täterinnen und Täter gefasst und schnell von Gerichten verurteilt werden, und zwar auf eine Art und Weise, dass potenzielle andere, zukünftige Täterinnen und Täter abgeschreckt werden. Aktuell gibt es jedoch zu viele Fälle, die belegen, dass dies nicht bzw. nur in begrenztem Maß der Fall ist.

Dieser Artikel basiert auf einer realistischen sicherheitspolitische Analyse, die sich an den politikwissenschaftlichen Denkschulen des Realismus bzw. Neorealismus orientiert.7 Ist unsere Öffentliche Sicherheit in Gefahr? Unsere Öffentliche Sicherheit ist so sehr bedroht, wie sie es seit dem Bestehen unserer Bundesrepublik noch nicht war. Es kommen viele, offensichtlich zu viele, Bedrohungen und Akteure zur gleichen Zeit zusammen: Zahlreiche tägliche Fälle von Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum, Gewalt von Extremisten und Terroristen. Diese Phänomene werden hier politikwissenschaftlich untersucht.

Sehr wichtig festzustellen ist auch, dass der Zustand der Sicherheit des öffentlichen Raumes in Deutschland eben nicht nur durch die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Verfassungsschutzberichte bemessen wird, sondern auch durch das persönliche Sicherheitsempfinden der in Deutschland lebenden Menschen.

Messerangriffe und Messer bei Raubüberfällen

Bereits diese aktuellen, beispielhaften Fälle, es gibt täglich zahlreiche mehr, verdeutlichen das aktuelle Ausmaß von Messerangriffen in Deutschland:

Nur wenige Tage nach dem Messerattentat des afghanischen Islamisten in Mannheim, bei dem mehrere Personen (schwer) verletzt und der Polizeibeamte Rouven L. brutal ermordet wurde griff am 31.5.2024 ein 19-jähriger Afghane eine Ukrainerin am Mainufer in Frankfurt a. M. an und verletzte sie dabei schwer.8

Am 14.6.2024 griff nach Polizeiangaben ein 27-jähriger Afghane einen 23-jährigen Afghanen in einer Plattenbausiedlung in Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) mit einem Messer an. Das Opfer erlag wenig später seinen Verletzungen. Danach soll der Täter mehrere Menschen in einer Kleingarten-Siedlung bedroht haben, bevor er auf einer EM-Gartenparty in einer Einfamilienhaus-Siedlung eine 50-jährige Frau, einen 75-jährigen Mann schwer sowie einen 56-Jährigen leicht verletzt haben soll. Die hinzugerufenen Polizisten wurden vom 27-jährigen Afghanen angegriffen, woraufhin diese in Notwehr auf ihn schossen, woran er verstarb, so der aktuelle Informationsstand.9

Beim Public Viewing zur Fußball-EM auf dem Schlossplatz in Stuttgart kam es beim Spiel Tschechien gegen die Türkei am 26.6.2024 zu einem Messerangriff, bei dem der mutmaßliche Täter, ein 25 Jahre alter Syrer, drei Männer schwer verletzt haben soll, einen davon lebensgefährlich.10

Am 30.6.2024 griff ein iranischer Staatsbürger im Bahnhof in Lauf an der Pegnitz nahe Nürnberg Bundespolizeibeamte mit einem Messer an. Daraufhin kam es nach einem Pfeffersprayeinsatz und einem Warnschuss, wodurch der Angreifer nicht aufzuhalten war, zu einem Schusswaffengebrauch, der Messerangreifer verstarb.11

Das Bundeskriminalamt veröffentlichte im März 2024 die Zahl von 8.951 Messerangriffen für das Jahr 2023 in Deutschland. „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. 8951 Messerangriffe der BKA-Statistik bedeuten 24,5 Messerangriffe mit gefährlicher oder schwerer Körperverletzung in Deutschland pro Tag. Das stellt ein Allzeithoch dar. Hinzu kommen gemäß der PKS des BKA aber noch Messer bei Raubdelikten in 4.893 Fällen, was einen Anstieg um 11 % gegenüber dem Vorjahr darstellt. Addiert man die 8.951 Messerangriffe mit den 4.893 Fällen von Raubdelikten mit Messern ergibt dies die Zahl 13.844. Dies wären dann 37,9 Fälle pro Tag in Deutschland, bei denen ein Mensch entweder mit einem Messer bedroht wird – auch im Rahmen von Raubüberfällen – oder mit dem Messer (schwer) verletzt wird.12

Wichtig festzustellen ist, dass die Polizeibehörden bei dieser Zahl von Messerkriminalität lediglich Messer erheben, also nicht Macheten, Spitzhacken, angespitzte oder angeschärfte Gegenstände sowie andere Hieb- und Stichwaffen. Das zählen die unterschiedlichen Bundesländer anders oder führen keine konkrete Statistik dazu, ob es sich um ein Messer oder eine Machete oder eine angeschärfte Eisenstange handelt. Daraus folgt, dass die tatsächliche Zahl von Angriffen mit Hieb- und Stichwaffen noch erheblich höher ist als durchschnittlich 37,9 Fälle pro Tag.13

Nahezu jeden Tag müssen Polizeibehörden Angriffe vermelden, bei denen Menschen durch Messergewalt schwer oder lebensgefährlich verletzt oder sogar getötet werden wie zuletzt der 29-jährige Polizist Rouven L. in Mannheim. Wenige Stunden bis Tage später kam es im Frühsommer 2024 zu Messergewalt in Frankfurt am Main, Saarbrücken, Leverkusen, Berlin, Bremen und Dortmund.

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Reaktionen der Politik

Wie reagieren Politikerinnen und Politiker, Ministerinnen und Minister auf dieses besorgniserregende Phänomen von massenhafter Messerkriminalität? Lange Zeit vermittelten Politikerinnen und Politiker, auch Innenministerinnen und Innenminister sowie ein großer Teil der Medien, den Eindruck, als handele es sich bei Messerkriminalität um sogenannte „Einzelfälle“. Eine klare Strategie zur Eindämmung der Kriminalitätsform bzw. Ansage an die Täterinnen und Täter ließen sie vermissen. Relativ spät erst setzte eine Diskussion über „Waffenverbotszonen“ in Innenstädten und öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) forderte im April 2023 „Waffenverbotszonen an bestimmten Orten“. Wenige Monate später hielt Faeser „ein generelles Messerverbot in Zügen und im gesamten öffentlichen Nahverkehr“ für dringend geboten. „Ich bin für ein Verbot, damit strikter kontrolliert und schlimme Gewalttaten verhindert werden können.“14

Aber wie realistisch sind diese solche Pläne, Menschen das Mitführen von Messern in bestimmten Bereichen zu verbieten? Wie soll dieses durchgesetzt und kontrolliert werden? Der ehemalige Vorsitzende Richter des zweiten Strafsenats des Bundesgerichtshofs, Thomas Fischer hat sich intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt und sie einer juristischen Analyse unterzogen. Zwar sei das Bereithalten „griffbereiter Tötungswerkzeuge im bundesdeutschen Alltagsleben ein unmissverständliches Zeichen permanent latenter Gewalt“.15 Doch die Durchsetzung allgemeiner Messerverbote („überall“) sei völlig unrealistisch. Fraglich sei, ob durch ein allgemeines Messerverbot das islamistische Messerattentat von Mannheim „oder andere Taten hätten verhindert werden können oder zukünftige Taten unwahrscheinlicher werden“. Er sei sicher, dass man durch ordnungsrechtliche Verbote allenfalls die Zahl der Spontantaten reduzieren könne. Und er weist auf einen weiteren Schwachpunkt hin: Die Kontrolle eines Messerverbots. Effektiv wäre ein Messerverbot nur, „wenn es annähernd lückenlos durchgesetzt werden könnte“. Zwar sei ein allgemeines Verbot des Führens von Messern jeglicher Art im öffentlichen Bereich „im Grundsatz nützlich“, könnte aber „nicht wirksam durchgesetzt“ werden. Zudem sei eine Ausweitung der bestehenden Verbotsbereiche „auf alle potenziell gefährlichen Bereiche“ unrealistisch. Abschließend erklärte der ehemalige Bundesrichter in Bezug auf die Pläne der Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Nur symbolisch wirkende Gesetzesänderungen sollten vermieden werden.“16

Sebastian Fiedler, der polizeipolitische Sprecher der SPD im Bundestag, zuvor Kriminalhauptkommissar, forderte im April 2024: „Wir brauchen mehr Waffenverbotszonen.“ In den beiden Städten Düsseldorf und Köln in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits seit Ende 2021 solche Zonen. „Das Modell dort ist sehr erfolgreich“, stellt Fiedler fest. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen ist Sache der Bundesländer und Kommunen. Aber in einem Bereich sollte man sie bundesweit umsetzen, fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete, nämlich in Bahnhöfen und Zügen. „Das würde das Bahnfahren deutlich sicherer machen“, so Fiedler. „Denn die Erfahrung zeigt: Wenn jemand schon ein Messer dabei hat, dann ist er auch schnell bereit, es einzusetzen.“17

Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), erklärt zur seit Jahren steigenden Messerkriminalität: „Lösen lässt sich die Zunahme der Gewaltkriminalität einerseits durch deutlich verbesserte Präventionsmaßnahmen. Unsere Kolleginnen und Kollegen erleben jedoch täglich, dass sie keine Zeit für präventive Maßnahmen bekommen und kein Geld für benötigte Projekte bereitsteht.“ So müssten Anti-Gewalt-Kampagnen durchgeführt werden. „Dabei thematisiert werden sollte unbedingt das Führen von Messern. Auf unseren Straßen braucht sich niemand mit dem Messer zu verteidigen“, so der Gewerkschaftschef. Zudem müsse die Justiz in die Lage versetzt werden, schnell Verfahren zu eröffnen und empfindliche Urteile zu sprechen. „Solange das nicht passiert, wird Gewalttätern nicht wirksam Einhalt geboten. Und daraus entwickeln sich dann kriminelle Karrieren“, erklärte der Polizeibeamte Kopelke bereits im April 2024.18

Das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland – Wie sicher ist der öffentliche Raum?

Die repräsentative Umfrage des BKA „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020 Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder“ zeigt, dass sich bereits im Jahr 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie und damit verbundenen Ausgangsbeschränkungen, weniger als die Hälfte der Bevölkerung (46 %) nachts in öffentlichen Verkehrsmitteln sicher fühlte. Unter Frauen war dieser Anteil (33 %) deutlich geringer als unter Männern (60 %). Um sich vor Kriminalität zu schützen, meidet ein erheblicher Teil der Bevölkerung nachts bestimmte Orte (44 %) oder die Nutzung des ÖPNV (37 %) – dies gilt vor allem für Frauen (58 % bzw. 52 %). Der Großteil der Bevölkerung (77 %) hält die Polizei zudem für überlastet. Ebenso empfindet mehr als ein Drittel (39 %) die Polizeipräsenz im öffentlichen Raum als nicht ausreichend.19 Im Jahr 2024 würden diese Werte – mit Blick auf die teilweise massiv angestiegenen Zahlen der Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik – wohl nicht besser ausfallen. Ein neuer Viktimisierungssurvey des BKA ist für 2025 angekündigt und wird wohl höchst problematische Einschätzungen und Zahlen zeigen.20

Ein aktuelles Beispiel für die Bedrohung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie für das Gewaltpotenzial junger Männer und Jugendlicher, die gewaltbereit in Gruppen auftreten, wurde Ende Juni 2024 nach und nach medial und von der Politik besprochen: In der Nacht zu 23.6.2024 wurde der 20-jährige Philippos T., der vom Abiturball seiner Schwester kam, auf dem Nachhauseweg im Bad Oeynhausener Kurpark zu Tode geschlagen. Die Polizei Bielefeld ermittelt nun wegen eines vollendeten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Am 26.6.2024 nahmen Polizeibeamte einen 18-jährigen Syrer fest. Nach dem Stand der Ermittlungen Ende Juni 2024 war der Tatverdächtige Syrer 2016 im Rahmen einer Familienzusammenführung als Flüchtling nach Deutschland gekommen und in der Vergangenheit bereits durch Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikte aufgefallen.21

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wies bei einer Kommunalkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion, Tage nach dem brutalen Tod von Philippos, darauf hin, dass Bad Oeynhausen ein Beispiel für eine „nicht gelungene soziale Integration“22 sei, es gehe bei der Flüchtlingsintegration vor Ort „sozial ganz schön was auseinander“.23 Auf diese Reaktion der Bundesinnenministerin auf ein brutales Herbert Reul (2019)
© Von Foto-AG Melle - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=77485349
Tötungsdelikt in einem öffentlichen Park reagierte der Innenminister von NRW, Herbert Reul (CDU), mit Befremden. „Erst mal ist immer der Schuld und persönlich verantwortlich, der die Tat begeht - und nicht irgendjemand anders“.24 Der junge Mann habe „die Tat begangen und müsse es verantworten", so Innenminister Reul. Integrationshemmnisse – wie dies die Bundesinnenministerin als erste Reaktion auf den brutalen Tod tat – könne man zwar durchaus hinterfragen, erklärte Reul, aber hierbei gehe es vielmehr um eine grundsätzliche strukturelle Überforderung Deutschlands mit den hohen Flüchtlingszahlen: „Vielleicht kann Integration gar nicht gelingen, wenn man in solchen Mengen Menschen in unser Land kommen lässt?“ Dann müsse man da ehrlich sein. Deswegen würde ich mir eher wünschen von der Bundesregierung, dass sie mal ein paar klare Taten folgen lässt, wie sie diese Frage des Zugangs gelöst kriegt. Wir diskutieren an der falschen Stelle, glaube ich“, so Reul. Als erste Maßnahme gegen junge Wiederholungstäter würde er erst mal „dafür sorgen, dass nicht noch viel mehr kommen“, so Reul. Zweitens müsse man sich um jugendliche Problemfälle kümmern. „Das ist eine pädagogische Aufgabe. Einerseits. Aber es ist auch eine Aufgabe, wo die Polizei was tun kann.“25

Videos, in denen Jugendliche anderen Jugendlichen Gewalt antun, kursieren aktuell in den Sozialen Medien. Jüngste Beispiele sind ein schockierendes Video aus Gera Ende Juni 2024, in dem mehr als 20 Jugendliche – Tatverdächtige im Alter zwischen 12 und 15 Jahren – auf einen Jungen einprügeln. Die Polizei hat mehr als 20 Tatverdächtige im Alter zwischen identifiziert. In dem Videoclip ist zu sehen, wie die Angreifer wiederholt heftig auf den Kopf des 14-Jährigen einschlagen. Außerdem sollen sie den Jugendlichen beschimpft und gewürgt haben. Nach Angaben der zuständigen Polizei seien die Tatverdächtigen „afghanischer und syrischer Herkunft, das Opfer habe die deutsche Staatsangehörigkeit“.26

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 des BKA aus dem Sommer 2024 verzeichnete einen starken Anstieg von Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen. So wurden 12.377 tatverdächtige Kinder (plus 17 % im Vergleich zum Vorjahr) und 30.244 tatverdächtige Jugendliche (plus 14 %) ermittelt. Der Anstieg dieser Straftaten war bei ausländischen Kindern und Jugendlichen besonders deutlich ausgeprägt.27

Fazit

In Bezug auf die Frage „ist die Sicherheit des öffentlichen Raums in Gefahr?“ muss neben der Polizeilichen Kriminalstatistik auch das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland analysiert werden, sowohl von der Politik als auch von den Sicherheitsbehörden.

Bei der Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen, die Ende Juni 2024 erhoben wurde, wurde gefragt: „Was ist Ihrer Meinung nach gegenwärtig das wichtigste Problem in Deutschland?“ Zwei Nennungen waren möglich. Auf Platz 1 (34%) lag das Thema „Migration, Asyl, Ausländer, Integration“, auf Platz 2 (20 %) das Thema „Energieversorgung und Klima“. Andere Antworten lauteten „die Wirtschaftslage“, „Kosten, Löhne, Preise“, „Renten“, „soziales Gefälle“, „Renten“, „Politikverdruss“, „Ukrainekrieg“.28

Der Munich Security Report stellte von Oktober bis November 2023 in einer Erhebung folgende Frage: „Stimmen Sie der Aussage zu, dass Deutschland in zehn Jahren sicherer sein wird?“. 47% der befragten Deutschen antworteten mit Nein, 38 % weder/noch-bleibt wie bisher. Nur 15% der befragten Deutschen antworteten mit Ja.29

Die Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ berichtete Ende Juni 2024 von den Ergebnissen einer Forsa-Umfrage (im Auftrag des Deutschen Beamtenbundes) aus dem Mai 2024 in Deutschland und titelte „Neuer Tiefpunkt in puncto-Vertrauen: Mehr als zwei Drittel der deutschen Bürger halten den Staat für außerstande, wichtige Themen wie die Flüchtlings- oder Bildungspolitik lösen zu können“. Die Zuversicht der Deutschen in die Fähigkeiten der Bundesregierung hat gemäß der Forsa-Umfrage einen „neuen Tiefpunkt“ erreicht, auch Bundeskanzler Scholz räumte „eine Vertrauenskrise“ ein: 70 % der Befragten halten den „deutschen Staat für überfordert“. Nur noch 25 % glauben demnach daran, dass der deutsche Staat noch seine Aufgaben erfüllen kann. Für überfordert halten die Befragten den deutschen Staat demnach vor allem in der Asyl- und Flüchtlingspolitik, der Bildungspolitik sowie bei der öffentlichen Sicherheit. Für den Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Ulrich Silberbach ist die Entwicklung der vergangenen Jahre bedenklich und er gehe nicht davon aus, dass die politisch Verantwortlichen aus diesen Misstrauenswerten bislang die richtigen Schlüsse zögen: „Wir brauchen wirksame Investitions- und Modernisierungsprogramme bei den Themen Bildung und innere Sicherheit, und wir brauchen einen konsequenten Neuansatz in der Migrationspolitik“, forderte Silberbach. Die Stichworte bei der Migrationspolitik seien eine „bessere Steuerung und intensivere Förderung“. Was in der aktuellen Situation hingegen nicht weiterhelfe, seien „Symbolpolitik“ sowie neue Sonderbeauftragte, Arbeitsgruppen und Staatssekretärsposten, so Silberbach.30

Bei der Thematik Kriminalität und Migration ist es von essenzieller Bedeutung, sachlich und nüchtern auf der Grundlage von Zahlen und Fakten zu argumentieren. Es darf keine Pauschalisierungen geben! Aber es muss ein realistischer Blick auf die vorliegenden Fallzahlen geworfen werden. Werden Probleme im Kontext von Kriminalität und Migration geleugnet bzw. verdrängt, besteht die Gefahr, dadurch Populisten, Radikale und Extremisten zu stärken, die dies dann für ihre Zwecke instrumentalisieren.31

- Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar-

 

Quellen

1 https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/sicherheit-node.html (19.8.2024).
2 Ebd.
3 Ebd.
4 Vgl. ebd.
5 Vgl. Goertz, S. (2024): Öffentliche Sicherheit in Gefahr? Stuttgart: Kohlhammer, Kapitel 1.
6 Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/sicherheit-node.html (19.8.2024).
7 Vgl. Jacobs, Andreas (2010): Realismus. In: Schieder, Siegfried/Spindler, Manuela (Hrsg.): Theorien der internationalen Beziehungen, 3. Auflage, S. 39-64; Schmidt, Brian (2005): Competing Realist Conceptions of Power. In: Millennium: Journal of International Studies, Vol. 33, No. 3, S. 523-549; Schuett, Robert (2010): Political Realism, Freud, and Human Nature in International Relations. Palgrave Macmillan, New York; Toke, Asle/Kunz, Barbara (Hrsg.) (2012): Neoclassical Realism in European Politics: Bringing Power Back In. Manchester University Press/ Palgrave Macmillan, New York.
8  https://www.nzz.ch/international/messerattacke-frankfurt-am-main-afghane-attackiert-frau-mit-messer-ld.1834677 (19.8.2024).
9 Vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/boerde/wolmirstedt-polizei-angriff-schusswaffe-114.html (19.8.2024).
10 Vgl. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/verletzte-auseinandersetzung-em-fanzone-stuttgart-100.html (19.8.2024).
11 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/article252280484/Lauf-an-der-Pegnitz-Polizisten-schiessen-nach-Messerattacke-auf-Angreifer.html (19.8.2024).
12 Vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat (2024): Polizeiliche Kriminalstatistik 2023. Ausgewählte Zahlen im Überblick. Berlin, S. 15.
13 Vgl. Goertz, S. (2024): Öffentliche Sicherheit in Gefahr? Stuttgart: Kohlhammer, Kapitel 1.
14 Vgl. https://www.focus.de/panorama/ex-bundesrichter-thomas-fischer-messer-verbote-in-staedten-was-faeser-knallhart-fordert-ist-voellig-unrealistisch_id_260028938.html (19.8.2024).
15 Vgl. ebd.
16 Vgl. ebd.
17 https://www.merkur.de/politik/messer-bahn-kriminalstatistik-nancy-faeser-sebastian-fiedler-spd-gewaltstraftaten-zr-92994617.html (19.8.2024).
18 Ebd.
19 Vgl. Bundeskriminalamt (2020): Sicherheit und Kriminalität in Deutschland – SKiD 2020 Bundesweite Kernbefunde des Viktimisierungssurvey des Bundeskriminalamts und der Polizeien der Länder, S. VI-IX.
20 Vgl. Goertz, S. (2024): Öffentliche Sicherheit in Gefahr? Stuttgart: Kohlhammer, Kapitel 1.
21 Vgl. https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/gewalttat-in-bad-oeynhausen-polizei-sieht-nach-todlichem-angriff-hinweise-auf-einzeltater-11918387.html (19.8.2024).
22 Vgl. https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nrw-innenminister-widerspricht-faeser-im-fall-bad-oeynhausen/ar-BB1p4wYB?ocid=msedgntp&pc=ACTS&cvid=d8c4dc3019d34d589d743ff3ec83868b&ei=16 (19.8.2024).
23 Vgl. ebd.
24 Vgl. ebd.
25 Vgl. ebd.
26 Vgl. https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article252123760/Gera-Jugendliche-quaelen-14-Jaehrigen-Polizei-ermittelt-nach-Gewaltvideo.html (19.8.2024).
27 Vgl. ebd.
28 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1062780/umfrage/umfrage-zu-den-wichtigsten-problemen-in-deutschland/ (19.8.2024).
29  https://de.statista.com/infografik/31737/befragte-die-denken-dass-ihr-land-in-den-naechsten-10-jahren-sicherer-werden-wird/ (19.8.2024).
30 Vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-70-prozent-der-buerger-halten-staat-fuer-ueberfordert-forsa-umfrage-a-ea1175ab-d979-4e5c-9adb-39b2dc059d44 (19.8.2024).
31 Vgl. Goertz, S. (2024): Öffentliche Sicherheit in Gefahr? Stuttgart: Kohlhammer, Kapitel 1.

 

© Linkedin Finanzbehörde Hamburg, gemeinfrei

Ein Kommentar der ASW Nord

Großrazzien bei Sicherheitsdiensten

Verdacht: Steuerbetrug in Millionenhöhe.

Die Verdächtigen stammen ausgerechnet aus dem Sicherheitsgewerbe – und agierten international. Ende Juni haben Steuerfahnder zahlreiche Orte in Norddeutschland und Bulgarien durchsucht.

Der Verdacht der Ermittler: Steuerbetrug in Millionenhöhe. Bei einer ersten Aktion nahm die Polizei drei Verdächtige fest. Gegen neun weitere Beschuldigte wird ermittelt. In zwei groß angelegten Aktionen gelang der Steuerfahndung Hamburg ein wichtiger Schlag gegen organisierte, teilweise international agierende Tätergruppen im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes. Der Steuerschaden liegt bei über 8 Millionen Euro.

Die Einschätzung der ASW Nord, wonach Wirtschaftsunternehmen durch organisierte Kriminalität unterwandert werden, hat sich bewahrheitet. Und ausgerechnet trifft es in aktuellen Fällen die eigene Branche. Wird sie durch einen neuen Fall von Rechnungsketten wie bei „Cum Ex“ erschüttert?

Der Hamburger Finanzsenator Dr. Andreas Dressel hat Recht, wenn er sagt: „Die Aktionen und die Urteile vor dem Landgericht Hamburg belegen, dass Hamburg konsequent gegen Steuerbetrug vorgeht. Die erfolgreichen Aktionen der Steuerfahndung Hamburg sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität.“

Die Ermittlungen der ersten Aktion richten sich derzeit gegen die Verhafteten und drei weitere Beschuldigte im Alter von 27 bis 51 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, mehrere Scheinfirmen zum Zwecke der Steuerhinterziehung gegründet zu haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand haben die Rechnungsempfänger die auf Scheinrechnungen ausgewiesenen Umsatzsteuern als Vorsteuer angegeben und so ihre Steuerlast verkürzt, obwohl den Zahlungen keine erbrachten Leistungen zugrunde lagen. Nach den bisherigen Erkenntnissen geht es in diesem Komplex insgesamt um eine Schadenssumme von ca. 4,5 Mio. Euro an hinterzogener Umsatzsteuer.

In Zusammenarbeit mit dem LKA Hamburg unter Beteiligung von insgesamt 143 Steuer- und Polizeibeamten unter Leitung der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde mit einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme gegen 6 andere Beschuldigte im Alter von 29 bis 43 Jahren die zweite Aktion an insgesamt 40 Orten in Hamburg, Berlin, Buchholz, Glinde, Oldenburg und Mannheim durchgeführt. Hier geht es ebenfalls um den Vorwurf der Steuerhinterziehung sowie der Geldwäsche. Das Schadensvolumen beläuft sich in diesem Komplex auf ca. 4,1 Mio. Euro an hinterzogener Umsatzsteuer.

Die Fälle von kriminellen Unternehmen in der Sicherheitsbranche nehmen rasant zu. Hierbei drängen sich direkt mehrere Feststellungen auf:

  • Der Betrug in der Branche ist sehr einfach – Jeder kann ein Sicherheitsunternehmen gründen ohne Nachweis von gewerblichen Qualifikationen
  • Wir warten seit mittlerweile sechs Jahren auf ein Sicherheitsgewerbegesetz, dass diese Machenschaften unterbinden sollte
  • Die Probleme der Branche werden von der Politik und den Bundesbehörden scheinbar nicht wahrgenommen
  • Wann wird das parlamentarische Gesetzesverfahren für das Sicherheitsgewerbegesetz in Gang gesetzt? Wie lange sollen wir noch warten?

Die Branche benötigt mehr als dringend ein Stammgesetz, um „schwarzen Schafen“ das Handwerk zu legen, in dem ihnen die Gewerbeerlaubnis entzogen wird.

-PM ASW Nord-

 

Die smarten Zutrittslösungen von Salto automatisieren viele tägliche Funktionen und entlasten so das Krankenhauspersonal von wiederkehrenden manuellen Aufgaben.
© Salto Systems

Salto zeigt smarte Zutrittstechnik für Krankenhäuser auf der FKT-Messe

Salto Systems ist in diesem Jahr wieder mit seinen vielseitigen Zutrittslösungen auf der Fachmesse Krankenhaus Technologie präsent. Das Salto Team demonstriert am 18. und 19. September 2024 in Gelsenkirchen, wie Krankenhäuser ihre Sicherheit verbessern und die Flexibilität im Alltag erhöhen können.

Die vielfältigen Türsituationen und sich ändernde Nutzungsszenarien tragen wesentlich zur hohen Komplexität von Zutrittslösungen im Gesundheitswesen bei. Eine ganzheitlich gedachte Zutrittskontrolle trägt diesem Umstand Rechnung und sorgt parallel für mehr Effizienz durch eine einfache Handhabung. Die Verantwortlichen behalten jederzeit einen perfekten Überblick über die Zutrittsrechte aller Nutzergruppen und realisieren eine nahtlose Anbindung an Drittsysteme. So entstehen durchgängige Workflows, welche die betriebliche Effizienz noch weiter steigern und eine Senkung der Betriebskosten zur Folge hat.

Medizinische Einrichtungen sparen durch elektronische Zutrittslösungen in erheblichem Maße Zeit und Geld, da sie bei Schlüsselverlusten keine Schlüssel oder Zylinder teuer nachbestellen und vor Ort austauschen müssen. Stattdessen lassen sich bei Salto sämtliche Zutrittsrechte per Mausklick zuweisen oder entziehen. Auch bei einer Umnutzung von Räumen oder Gebäudeteilen reicht eine Anpassung in der Software.

Ebenso wichtig ist eine sichere Verwahrung von medizinischem Gerät, Medikamenten, Akten und persönlichen Wertsachen. Die Salto Zutrittskontrolle bindet deshalb neben Türen, Toren und Zufahrten auch Möbel – z.B. Medizinschränke und Mitarbeiterspinde – ein und protokolliert alle Öffnungen. So entsteht ein einheitliches System, in dem sich örtlich wie zeitlich beschränkte Zutrittsberechtigungen mühelose umsetzen lassen – auch über mehrere Gebäude hinweg.

Die smarten Lösungen von Salto automatisieren darüber hinaus viele tägliche Funktionen sowie Reaktionen auf Vorfälle und entlasten so das Personal und die Betreiber von wiederkehrenden manuellen Aufgaben.

Die Fachmesse Krankenhaus Technologie findet am 18. und 19. September 2024 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen statt.

-PM Salto Systems-

 

v.l. Stephan Kraschansky, CEO AARONIA Österreich, im Gespräch mit Generalleutnant Andreas Marlow
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Eurosatory

AARTOS Drohnendetektionssystem von AARONIA überzeugt als State of the Art Lösung flexiblen und leistungsstarken CUAVs

Die Eurosatory, eine der weltweit wichtigsten Messen für Verteidigung und Sicherheit, stand in diesem Jahr unter dem Motto „Protect your Future“. Internationale Militär- und Sicherheitsexperten, trafen sich in Paris, um sich über die neuesten Entwicklungen zu informieren und auszutauschen.

Ein Fokusthema: Die steigende Bedeutung des Einsatzes unterschiedlichster Drohnen sowie, damit einhergehend, ihrer Detektion und Abwehr. Dabei richtete sich das Interesse des Fachpublikums vor allem auf AARTOS DDS. Das derzeit leistungsstärkste System im Markt kann modular auf die unterschiedlichsten Bedarfe angepasst werden.

Die AARONIA AG bietet mit ihren vier verschiedenen Varianten des AARTOS DDS besonders flexibel anpassbare Lösungen für alle Anforderungen und Budgets. Von den Laptop-Versionen X2 und X5 für begrenzte mobile und stationäre Einsatzgebiete bis hin zu den High-End-Lösungen X7 und X9 für den besonders anspruchsvollen militärischen Einsatz. Auf der diesjährigen Eurosatory überzeugten sich davon mehrere hundert Militär- und Sicherheitsexperten am Stand von AARONIA. Dabei galt in Sachen Detektion das Interesse vor allem der mobilen X2 sowie der High-End Lösung X9.

AARTOS DDS bietet in allen Versionen zentrale Alleinstellungmerkmale gegenüber den Systemen der Wettbewerber. So bestimmt das System nicht nur die Position und Geschwindigkeit von Drohnen, sondern auch deren Höhe. Es gewährleistet die Highspeed-Ortung von Drohnenaktivitäten. Dafür scannt es das gesamte Frequenzspektrum, inklusive gleichzeitiger Scans unterschiedlicher Frequenzen, und ermöglicht so das Auffinden aller Drohnen, die mit Funksignalen arbeiten. Die Positionsbestimmung der Drohne sowie des Operators stellt AARTOS in Echtzeit zur Verfügung. Dabei spielt die AARONIA-eigene Softwarelösung RTSA-Suite PRO eine zentrale Rolle. Denn die mächtige Echtzeit-Spektrumanalyse-Software ermöglicht die Einbindung verschiedenster Hardwarekomponenten zur Auswertung und garantiert somit eine einfache, effiziente und optimale Nutzung des jeweiligen Systems.

In Sachen Drohnenabwehr stand der programmierbare AARTOS 360° Smart-Jammer im Mittelpunkt des Interesses. Dieser zeichnet sich durch eine extrem hohe Reichweite von bis zu 10 Kilometern aus. Darüber hinaus ermöglicht er die vollständige, individuelle Anpassung beziehungsweise Programmierbarkeit jeglicher Frequenzbereiche innerhalb 400MHz bis 6GHz ganz einfach in Echtzeit per Drag & Drop. Der Smart-Jammer deckt alle Drohnen im Frequenzbereich ab und kann diese wahlweise automatisch oder durch den Operator gesteuert stören.

„Die vielen Gespräche mit zahlreichen Experten aus den unterschiedlichen Waffengattungen bestätigen uns, dass AARTOS einen entscheidenden Beitrag leisten kann, wenn es um die übergeordnete Integration von C-UAVs in die Streitkräfte geht“, erklärt Stephan Kraschansky, CEO AARONIA Österreich. „Mit dem programmierbaren Jammer haben wir darüber hinaus einmal mehr unsere Innovationsführerschaft unter Beweis gestellt. Er unterstreicht unser Bestreben, effiziente, flexible und besonders leistungsstarke Lösungen für unsere Kunden bereitzustellen.“

Zusätzlich zur Detektion und Abwehr von Drohnen kann das AARTOS System auch als Teil der elektronischen Kriegsführung eingesetzt werden. Die einzigartige Echtzeit-ALL-Frequenzüberwachung ermöglicht es, alles, von BOS-Funkgeräten über Radarpulse bis hin zu funkferngesteuerten Systemen (Luft und Boden), zu detektieren. Der programmierbare AARTOS 360° Smart Jammer kann hier dann zur Störung dieser Systeme eigensetzt werden.

Für diese speziellen, zusätzlichen Einsatzszenarien bietet AARONIA mit dem SPECTRAN V6 MIL einen Echtzeit-Spektrumanalysator, der in einem leistungsstarken und extrem stoßfesten Outdoor-Laptop eingebaut ist. Er kann Signalübertragungen auf vielfältige Weise erfassen und darstellen und ermöglicht so deren Analyse, um bei Bedarf notwendige Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

-PM Aaronia AG-

 

Der Umgang mit Adrenalin

HANDLUNGSFÄHIG IN EXTREMSITUATIONEN

Mentale Stärke, Motivation und Stressresistenz

Markus Schimpl / closeprotection.at,
Sicherheitsexperte und Autor,
ISBN 978-3-7020-2102-3,
164 Seiten, durchgehend farbig bebildert,
15 x 23 cm, Hardcover,
€ 25,00
Allen kann es passieren - wir können in eine Situation kommen, die für uns eine Ausnahmesituation ist.

Don’t freeze

  • Handeln, nicht einfrieren
  • Was alle lernen können
  • Mit Methoden der Profis

Sei es, dass wir in einen Unfall verwickelt werden, dass wir bedroht, überfallen oder bei uns eingebrochen wird, dass wir beim Sport oder alltäglichen Verrichtungen in eine extreme Situation kommen. Viele Menschen sind dann handlungsunfähig, wissen weder sich noch anderen zu helfen, sind erstarrt.

Genau hier setzt Markus Schimpl an. Er zeigt verschiedenste Techniken, um in solchen Situationen handlungsfähig zu bleiben. Wie kann man mentale Stärke und Stressresistenz erwerben, um in Ausnahmesituationen ruhig und überlegt zu bleiben und handlungsfähig zu sein?

Eine Reihe von Interviews mit Personen, die in ihrem Leben regelmäßig mit Extremsituationen konfrontiert sind, runden das Buch ab und zeigen, mit welchen Methoden Profis arbeiten, um handlungsfähig zu bleiben.

  • Handeln, nicht einfrieren
  • Was alle lernen können
  • Mit Methoden der Profis

 

„Unsere Kontrollen und die schnelle Reaktion auf Alarme sind entscheidend, um die Sicherheit im Solarpark zu gewährleisten“, so Mike Schattka.
© CONDOR Gruppe

Mit CONDOR Sicherheit nachhaltige Solar-Energie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CONDOR Schutz- und Sicherheit in Magdeburg sorgen mit unregelmäßigen Revierkontrollen für Sicherheit im Solarpark der Enerparc AG.

„Unsere Revierkontrollen im Solarpark der Enerparc AG tragen maßgeblich zur Sicherheit und Effizienz der Anlage bei. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Enerparc Alarmzentrale und den Einsatz speziell ausgebildeter Interventionskräfte können wir schnell auf Alarmauslösungen reagieren und potenzielle Gefahren abwehren", so Mike Schattka, verantwortlich für CONDOR Schutz- und Sicherheit in Magdeburg.

Schattka betont weiter: "Unsere Kontrollen und die schnelle Reaktion auf Alarme sind entscheidend, um die Sicherheit im Solarpark zu gewährleisten. Lage und Größe von Solarparks machen diese immer wieder zum Ziel von Diebstählen und Vandalismus. In Ergänzung zu technischen Überwachungen und präventiven Revierkontrollen testet CONDOR u.a. auch den Einsatz von Drohnen und Bodenrobotern für derartige Anlagen. Dies ist nicht nur ein Beitrag zur Sicherheit, sondern auch zur Nachhaltigkeit, die tief in unserer Unternehmens-DNA verankert ist." Die Zusammenarbeit mit Enerparc AG zeigt, wie wichtig es ist, innovative Sicherheitslösungen in nachhaltige Energieprojekte zu integrieren. CONDOR Schutz- und Sicherheit ist stolz darauf, Teil dieses zukunftsweisenden Projekts zu sein und einen Beitrag zur nachhaltigen und stabilen Energieversorgung zu leisten.

-PM CONDOR-

 

Dank einer verkehrsoptimierten Infrarot-Beleuchtung kann die AXIS Q1686-DLE Radar-Video Fusion Camera auch Kennzeichen in völliger Dunkelheit in einer Entfernung von bis zu 50 Metern erfassen.
© Axis Communications

Axis Communications launcht Radar-Video-Fusion-Kamera zur Identifizierung von Fahrzeugen mit hoher Geschwindigkeit

Axis Communications, Technologieführer im Bereich Netzwerk-Video, bringt eine Netzwerkkamera auf den Markt, die ihre kombinierte Radar- und Videofunktionalität zur Identifizierung von Fahrzeugkennzeichen nutzt.

Die AXIS Q1686-DLE Radar-Video Fusion Camera ermöglicht die zuverlässige Klassifizierung von Fahrzeugen bei Geschwindigkeiten von bis zu 200 km/h und eignet sich – zusammen mit einer Software zur Kennzeichenerkennung – insbesondere für Anwendungsfälle im Straßenverkehr.

Die AXIS Q1686-DLE Radar-Video Fusion Camera verbindet zwei leistungsstarke Technologien in einem Gerät: eine hochwertige Boxkamera der Axis Q16-Linie und einen 60-GHz-Radar. Wird die Radar-Video-Fusion-Kamera darüber hinaus mit einer Software für die Erkennung von Fahrzeugkennzeichen wie dem AXIS License Plate Verifier oder einer entsprechenden Drittanbieterlösung kombiniert, ermöglicht sie eine präzise Rund-um-die-Uhr-Beobachtung von Fahrzeugen.

Die AXIS Q1686-DLE identifiziert zu schnell fahrende Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, die in die falsche Richtung fahren. In letzterem Fall muss das Fahrzeug stets zwei virtuelle Linien überqueren, bevor ein Alarm ausgelöst wird. Mögliche Falschalarme können auf diese Weise reduziert werden, sodass Polizei und Sicherheitsdienste effektiver auf Meldungen reagieren und Fahrzeuge, die in die falsche Richtung fahren, schnell stoppen können. Mithilfe der Software zur Kennzeichenerkennung ordnet die Kamera dem zu schnell oder falsch fahrenden Fahrzeug das entsprechende Kennzeichen zu, sodass es eindeutig identifiziert werden kann. Die dafür notwendige Datenverarbeitung wird direkt auf dem Gerät („on the edge“) oder auf einem Server durchgeführt.

Leistungsstarker Zoom und hochauflösende Bilder

Die Radar-Video-Fusion-Kamera bietet leistungsstarke Zoom- und Fokus-Funktionalitäten und liefert scharfe, hochauflösende Bilder mit der für die Nummernschilderkennung erforderlichen Pixeldichte. Eine verkehrsoptimierte Infrarot-Beleuchtung macht zudem die Erfassung von Kennzeichen in völliger Dunkelheit in einer Entfernung von bis zu 50 Metern möglich. Darüber hinaus können die generierten Metadaten, zum Beispiel Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, Nummernschild oder Geschwindigkeit, gesammelt und in einem Dashboard abgebildet werden. Mithilfe dieser Visualisierung kann eine Übersicht der Lage oder eine Trendanalyse abgeleitet werden.

Die AXIS Q1686-DLE ist ab Werk kalibriert und einfach zu installieren und zu konfigurieren. Sie basiert auf einer offenen Plattform und ist mit verschiedenen Videomanagementsystemen und -plattformen kompatibel. Sie kann auch mit anderen Gerätschaften kommunizieren, zum Beispiel mit einer Blitzleuchte, um Falschfahrer zu warnen und abzuschrecken. Eine Koexistenzzone mit einem Radius von 350 Metern erlaubt die parallele Installation von bis zu acht Radargeräten in unmittelbarer Nähe zueinander, ohne dass Interferenzen auftreten.

„Sicherheit im Straßenverkehr wird auch in Zukunft essenziell sein“, sagt Jochen Sauer, Architect & Engineering Manager bei Axis Communications. „Deshalb haben wir mit der AXIS Q1686-DLE Radar-Video Fusion Camera eine innovative, intelligente Einheit für die 24/7-Verkehrsbeobachtung geschaffen. Ziel bei der Entwicklung war es, die leistungsstarke Kombination aus den beiden Technologien Radar und Video zu nutzen, um in Verbindung mit einer Kennzeichenerkennung zu schnell oder auch falsch fahrende Fahrzeuge wesentlich besser und schneller zu identifizieren.“

Die wichtigsten Merkmale der AXIS Q1686-DLE Radar-Video Fusion Camera im Überblick:

  • Zwei leistungsstarke Technologien in einem Gerät vereint: Radar und Video
  • Erfassung von Fahrzeuggeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h
  • Zuordnung von Fahrzeugkennzeichen bei zu hoher Geschwindigkeit
  • Erkennung und Identifizierung von Fahrzeugen, die in die falsche Richtung fahren
  • Integrierte Cybersicherheitsfunktionen dank AXIS Edge Vault

Die AXIS Q1686-DLE Radar-Video Fusion Camera ist ab sofort verfügbar.

-PM Axis Communications GmbH-

 

ICH SCHÜTZE MICH

Selbstverteidigung und Prävention für Jung & Alt

Markus Schimpl / Closeprotection.at,
ist seit 1991 im staatlichen und zivilen Sicherheitswesen tätig,
ISBN 978-3-7020-2063-7,
160 Seiten, durchgehend farbig bebildert,
15 x 23 cm, Hardcover,
€ 22,00
Wie kann man mögliche An- und Übergriffe von einem körperlich überlegenen Gegner vorzeitig erkennen und sich selbst verteidigen?

Dieses Buch vermittelt anhand von praxisnahen Erklärungen und zahlreichen Farbabbildungen. Tipps zur Prävention und zum Selbstschutz für alle vom 6. bis zum 99. Lebensjahr. Je nach Alter unterscheiden sich die Möglichkeiten der Abwehr bzw. des Selbstschutzes, so kann sich ein Kind gegen einen Erwachsenen nicht so zur Wehr setzen wie ein Erwachsener. Und eine gebrechliche alte Dame wird andere Techniken anwenden müssen wie eine junge Frau.

Auch für körperlich beeinträchtigte Menschen, wie Rollstuhlfahrer oder Sehbehinderte, stellt der Autor eigene Techniken vor, die eine Selbstverteidigung ermöglichen.

Mit diesem Buch werden Ängste abgebaut, weil präventives Verhalten und lebensnahe Techniken anschaulich und gut verständlich mit vielen Beispielen erklärt werden. Weiters enthalten sind gesetzliche Rahmenbedingungen, die Möglichkeit der Deeskalation und richtiges Verhalten bei Mobbing.

Für alle von 6-99

  • Vorbeugen und Verhindern von Gefahrensituationen
  • Tipps und Techniken zur Selbstverteidigung

 

Nordrhein-Westfalen führt Drohnen bei der Polizei ein
© Foto: LSB NRW / Andrea Bowinkelmann

Polizeidrohnen

Von Dr. Reinhard Scholzen

Drohnen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Im Folgenden wollen wir uns auf die Nutzung dieser unbemannten Flugkörper bei der Polizei konzentrieren, zunächst aber zum Vergleich einige Grundlagen der militärischen Nutzung skizzieren.

Militärische Nutzung von Drohnen in der Bundeswehr

Die Anfänge der Nutzung von Drohnen bei der Bundeswehr liegen auf dem Truppenübungsplatz Bergen. Dort wurde im Jahr 1972 der erste Flug mit dem Drohnensystem CL 89 durchgeführt. Die Möglichkeiten dieses unbemannten Fluggerätes waren eng begrenzt. Mit dem Nachfolgemodell, CL 289, wurde einige Jahre später ein deutlich leistungsstärkeres System eingeführt, das immerhin über eine Eindringtiefe von rund 170 Kilometern verfügte. Drohnen konnten für vielfältige Zwecke der Aufklärung eingesetzt werden. Damit war es möglich, Straßen und Gelände zu überwachen, Feindbewegungen zu erfassen, Verfügungs- und Unterbringungsräume, Gefechtsstände und Versorgungseinrichtungen aufzuklären. Sie konnten aber auch zur Zielortung für schwere Artilleriewaffen und das Feststellen der eigenen Waffenwirkung verwendet werden.

In den Folgejahren wurden weitere Drohnen in Dienst gestellt, wie KZO, das „Kleinfluggerät Zielortung“ oder seit den 1990er Jahren LUNA, die „Luftgestützte Unbemannte Nahaufklärungs-Ausstattung“. Mit einem 8 PS Motor erreicht sie eine Geschwindigkeit von rund 70 km/h, kann bis zu 5000 Meter aufsteigen und etwa fünf Stunden in der Luft verbleiben. LUNA kann eine vorher einprogrammierte Strecke abfliegen oder per Hand gesteuert werden.

Den deutschen militärischen Drohnen war gemeinsam, dass sie unbewaffnet waren. An der Frage, ob man sie bewaffnen solle, entzündete sich regelmäßig erbitterter Streit. Im Mai 2020 stellte das Bundesministerium der Verteidigung die Notwendigkeit der Beschaffung bewaffneter Drohnen heraus, gab aber auch dem Für und Wider mit hochkarätig besetzten Vorträgen, Debatten und Diskussion viel Raum. Man stellte heraus, bewaffnete Drohnen böten über ein besseres Einsatzlagebild hinaus mehr Schutz für die Soldaten, sie brächten den militärischen Entscheidern einen Zeitgewinn und eröffneten die Möglichkeit eines im Vergleich mit anderen Waffen deutlich präziseren Einsatzes. Bei den Skeptikern blieben dennoch Bedenken. Sie befürchteten, durch die Drohnen könne es zu einer quasi automatisierten Kriegsführung kommen, es sinke die Schwelle des Waffeneinsatzes und sie äußerten völkerrechtliche und auch ethische – man könnte auch sagen moralische – Bedenken.

Nur wenige Wochen später zeigte der Krieg um Bergkarabach eindrucksvoll auf, dass bewaffnete Drohnen eine in militärischen Konflikten und Kriegen nicht mehr wegzudenkende Größe sind. Sowohl die Streitkräfte Armeniens und der Republik Arzach als auch Aserbaidschan setzte diese Waffensysteme in großer Zahl ein. Medien sprachen vom „Drohnenkrieg im Kaukasus“ und Militärexperten waren sich einig, dass es letztlich der Drohneneinsatz war, der Aserbaidschan den Sieg brachte.

Ob der Krieg Russlands gegen die Ukraine in Deutschland zu einem grundsätzlichen Umdenken in militärischen Fragen führte, kann man bezweifeln. Unstrittig ist jedoch, dass der Angriff auf die Ukraine ein Umdenken in der Frage bewaffneter Drohnen bewirkte: 2022 entschied der Deutsche Bundestag, solche Waffensysteme anzuschaffen. Im Mai 2024 wurden die ersten fünf Drohnen des Typs Heron TP bei der Luftwaffe eingeführt, die von der Firma „Israel Aerospace Industries“ produziert werden.

Diese Überlegungen zu militärisch verwendeten Drohnen wirken sich auch auf die zivile Nutzung von Drohnen bei der deutschen Polizei aus.

Drohnen bei der deutschen Polizei

Die nordrhein-westfälische Polizei zeigte im Jahr 2020 in einem Video, was Drohnen, die man in der Polizei als „Unbemannte Luftfahrtsysteme (ULS)“ bezeichnet, können.1 Ganz sicher ist es kein Zufall, dass der erste Auftrag ein Flug zum Innenministerium in Düsseldorf ist. Danach unterstützen ULS die Wasserschutzpolizei bei ihrer Arbeit, um beispielsweise Treibgut zu entdecken. Hilfreich sind sie auch, um einen Unfallhergang leichter nachvollziehen zu können. Bei der Suche nach Vermissten ist die Drohne wertvoll und Tatorte können damit vermessen werden.

Dies wirft die Frage auf, warum ein solch wertvolles Einsatzmittel erst seit wenigen Jahren bei der deutschen Polizei verwendet wird.

Der Autor schrieb an die Innenminister und -Senatoren der Länder und die Bundesinnenministerin und stellte ihnen zum Thema Drohnen sieben Fragen:

  1. Wie viele Drohnen welchen Typs und Herstellers wurden bisher in Ihrem Bundesland für die Polizei beschafft?
  2. Sind weitere Drohnenbeschaffungen geplant?
  3. Über welche technische Ausstattung verfügen die in Ihrem Bundesland im Polizeidienst verwendeten Drohnen?
  4. Bei welchen Einheiten/Verbänden kommen die Drohnen zum Einsatz?
  5. Was sind die wichtigsten Einsatzgebiete für die Polizeidrohnen?
  6. Welche rechtlichen Grenzen bestehen in Ihrem Bundesland für den Einsatz von Drohnen?
  7. Erfolgte vor der Beschaffung der Drohnen eine Abstimmung mit anderen Bundesländern etwa über eine gemeinsame Beschaffung eines einheitlichen Modells?

Beschaffungen

Vom Beschaffungsamt der Bundespolizei werden gegenwärtig für eine Erprobung zwei „unmanned aircraft systems‘ (UAS) in den Kategorien „kompakt“ (>4 kg) und „robust“ (4-25kg)“ beschafft. Spezialkräfte der Bundespolizei – hier ist in erster Linie an die GSG 9 zu denken – verfügen bereits über aufgabenspezifische UAS. Jedoch breitet das Ministerium über deren Fähigkeiten „aus einsatztaktischen Gründen“ den Mantel des Schweigens.

Auch einige Bundesländer wollen sich nicht in die Drohnen-Karten blicken lassen. In Nordrhein-Westfalen sind im Zuständigkeitsbereich des „Kompetenzzentrums Drohnen“ 218 ULS registriert. Um welche Modelle es sich handelt, ist in NRW teilweise als VS-NfD eingestuft. Berlin hat „mehrere unbemannte Luftfahrzeugsysteme zur Erfüllung der Aufgaben angeschafft. Angaben über Anzahl, Typ und Hersteller unterliegen der Geheimhaltung.“

Aus dem Mainzer Innenministerium kam die Antwort: „Die Anzahl der bei der Polizei in Rheinland-Pfalz eingesetzten Drohnen ist abhängig von dem bestehenden Bedarf und den aktuellen technischen Parametern der auf dem Markt verfügbaren Systeme. Derzeit werden 53 unbemannte Fluggeräte verschiedener Hersteller eingesetzt.“

Schleswig-Holstein führt immerhin an, dass dort Drohnen der Hersteller „DJI“ und „Autel Robotics“ verwendet werden. DJI ist die Abkürzung von Da-Jiang Innovations Science and Technology Co., Ltd., eines Unternehmens, dessen Hauptsitz in der südchinesischen Stadt Shenzhen liegt. Die Firma „Autel Robotics“ kommt aus der gleichen Stadt. Niedersachsen entschied sich beim Kauf seiner 22 Drohnen ebenso für den Hersteller DJI und zwar für die Modelle „Mavic“ und „Matrice“. Vier Firmen produzierten die insgesamt 23 Drohnen der sächsischen Polizei: „DJI“, „Microdomes“, „Sky Hero“ und „Yuneec“.

Nahezu die gleiche Auswahl traf die Polizei Sachsen-Anhalts. Deren 44 ULS stammen von „DJI“, „Yuneec“ und „Sky Hero“. Das Saarland hat zehn Drohnenmodelle „Mavic“, „Matrice“ und „Phantom“des Herstellers „DJI“. In Thüringen war der Beschaffung der Drohnen ein Pilotprojekt vorgeschaltet, bei dem sich ebenfalls „DJI“ mit den Modellen „Mavic“, „Mavic 2“, „Phantom 3 und 4“, „Matrice 210“ und „Matrice 300“ durchsetzen konnten. Des Weiteren das Modell „Typhon H 520“ von „Yuneec“. Ähnlich detailreich antwortete auch das bayerische Staatsministerium des Innern. Der Freistaat erwarb 120 ULS. Darüber hinaus ein Flächen-ULS vom Typ „Quantum Vector“. München kaufte Quadrocopter von „DJI“ und zwar die Modelle „Mavic 2 und 3“ sowie „Matrice 30, 210 und 300“. Darüber hinaus von „Autel“ das Modell „Evo Max 4T“. Den Hexacopter, Modell H520, fertigt die Firma „Yuneec“. Aufschlussreich ist auch die Antwort aus Hessen, wo man ca. 100 Drohnen beschaffte vom „marktführenden Hersteller DJI, die in einer sicheren BOS-Datenanbindungsumgebung betrieben werden, sowie des Herstellers Yuneec.“

Das Hervorheben der Sicherheit muss im Zusammenhang mit den Restriktionen gesehen werden, die andere Staaten über chinesische Produkte verhängten. In den USA verbietet der „National Defense Authorization Act“ beispielsweise die Einfuhr von Produkten der Firma DJI. Offenbar werten die Amerikaner die Risiken höher als die zweifelsfrei hohe Qualität der Waren made in China.

Schleswig-Holstein beantwortet die Frage nach weiteren Beschaffungen lakonisch mit „Ja“. Bayern positioniert sich sehr deutlich: Drohnen seien „als Führungs- und Einsatzmittel nicht mehr wegzudenken.“ Daher würden weitere ULS gekauft werden. Hessen verweist auf die großen technischen Fortschritte, die systematisch von der für die Drohnenbeschaffung federführenden Polizeifliegerstaffel beobachtet würden. Daher strebe man an – „vorbehaltlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ – fortlaufend ältere gegen neuere Modelle auszutauschen und man schließt auch eine Bestandsmehrung nicht aus. Rheinland-Pfalz, Berlin und Thüringen gehen einen ähnlichen Weg, wobei man in Erfurt zukünftig die Dislozierung der Drohnen verändern möchte. Sachsen-Anhalt will noch 2024 weitere ULS beschaffen.

Nordrhein-Westfalen wird den Drohnenbetrieb im Detail evaluieren: „Eine weitere Drohnenbeschaffung ist von diesem Ergebnis abhängig.“ Das Saarland, Niedersachsen und Sachsen planen keine weiteren Käufe.

Yuneec Tornado Drohne
© Von dronepicr - Yuneec Tornado Drohne, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=52016512

Technische Möglichkeiten der Drohnen

Gemeinsam ist allen bei der Polizei eingesetzten Drohnen, dass sie über mindestens eine leistungsfähige Kamera verfügen mit der sowohl Einzelbilder als auch Videoaufnahmen erstellt werden können. Häufig bieten sie die Möglichkeit, die Ergebnisse in Echtzeit beispielsweise in ein Lagezentrum zu übertragen. Dort liefern sie den Beamten im wahrsten Wortsinn ein Lagebild.

In die verschiedenen Modelle können eine Vielzahl von Fähigkeiten eingebaut werden. Zu nennen sind beispielsweise Wärmbild- oder Infrarotkameras, es können damit exakte Vermessungen vorgenommen oder dreidimensionale Modelle oder Karten angefertigt werden. Leistungsstarke Scheinwerfer sind integrierbar sowie Mikrofone, Lautsprecher oder ein Radargerät. Starke Akkus ermöglichen lange Flugzeiten, mit Kabellösungen sind endlos lange Flüge möglich. Manche Drohnen können mit ihren vier bis acht Motoren in großer Höhe nahezu lautlos bewegungslos über einem bestimmten Punkt schweben. Viele Drohnen sind programmierbar, um so einen vorgegebenen Punkt oder eine vorab geplante Strecke abfliegen zu können. In einigen Typen sind Fallschirme eingebaut, die auch bei einem technischen Defekt eine sanfte Landung ermöglichen.

Die Ausstattung einer Drohne lässt gewisse Rückschlüsse auf ihre Einsatzmöglichkeiten zu. Dementsprechend fallen viele Antworten recht einsilbig aus. Was sächsische und Berliner Polizeidrohnen können „unterliegt der Geheimhaltung“. Hessen erwähnt lediglich, dass in die Drohnen Kameras unterschiedlicher Qualität integriert sind. Rheinland-Pfalz ergänzt, dass sie zur „Risikominimierung über Fallschirmsysteme“ verfügen. Das BMI offenbart, dass die Drohnen der Bundespolizei über eine Tageslicht-, Wärmebild- und Nachtsichtkamera verfügen. Was die Drohnen der Spezialkräfte können, wird aus einsatztaktischen Gründen verschwiegen. Die Drohnen in NRW nutzen nur teilweise die Wärmebildtechnologie. Bayerns Drohnen verfügen über eine hochauflösende Video- und Wärmebildkamera. Zusätzlich sind sie mit Scheinwerfer, Lautsprecher, einem Abwurf- und Fallschirmsystem ausgestattet. In die schleswig-holsteinischen ULS sind zum Teil Infrarot-Restlichtverstärker eingebaut, eine Digitalkamera mit optischem Zoom und eine Wärmebildkamera. In niedersächsische Drohnen sind Weitwinkel-, Zoom- sowie Thermalkameras verbaut. Mit den saarländischen können darüber hinaus exakte Vermessungen vorgenommen werden. In Thüringen sind lange Einsatzzeiten wichtig. Daher besitzen die Drohnen eine Boden-Luft-Kameraverbindung, mit der sie eine dauerhafte Stromversorgung erhalten. Ein solches Tethering System können auch die Drohnen in Sachsen-Anhalt verwenden. Sie haben Wärmebildtechnik an Bord, ebenso eine Kartierungs- und Vermessungsanwendung, einen Scheinwerfer und entweder einen Lautsprecher oder ein CSM (Circular Scanning Millimeter-Wave)-Radar, das auf der Oberseite der Drohne angebracht wird.

Einsatzmöglichkeiten

Aus „polizeitaktischen Gründen“ macht Schleswig-Holstein keine Angaben zu den Einheiten, die Drohnen einsetzen. Im BMI werden nach einer Pilotierungsphase UAS nicht mehr nur den spezialisierten Kräften vorbehalten sein. In Berlin koordiniert die Kriminaltechnik beim Landeskriminalamt den Drohneneinsatz unter anderem zur Dokumentation und Vermessung von Tat- und Ereignisorten. Hessen setzt Drohnen bei der Polizeifliegerstaffel und in den Flächenpräsidien unter anderem bei den Verkehrsdienststellen, den Kommissariaten und Tatortgruppen ein. Sachsen verwendet Drohnen in fünf Bereichen: beim Polizeiverwaltungsamt, dem Landeskriminalamt, der Polizeidirektion Görlitz, dem Staatsministerium des Innern und der Hochschule der sächsischen Polizei. Im Saarland nutzt man ULS bei der Bereitschaftspolizei, den beiden Dienststellen für Foto- und Videotechnik und Brandermittlung sowie der Tatortgruppe. Thüringen setzt Drohnen in der Technischen Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei sowie im Landeskriminalamt in den Abteilungen Einsatz- und Ermittlungsunterstützung sowie bei „IuK-Technik“ ein. Sachsen-Anhalt verwendet sie bei den Zentralen Verkehrs- und Autobahndiensten der Flächenpolizeiinspektionen, bei der Technischen Einsatzeinheit der Polizeiinspektion Zentrale Dienste, bei der Tatortgruppe des Landeskriminalamtes und den Spezialeinheiten. Rheinland-Pfalz hat ULS bei den Polizeipräsidien „Einsatz, Logistik und Technik“, Koblenz, Mainz, Trier, Rheinpfalz, Westpfalz und beim Landeskriminalamt disloziert. Gemäß einem Erlass werden in NRW ULS bei den Kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, der Tatortvermessungsgruppe, den Bereitschaftspolizeihundertschaften, den Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften, den technischen Einsatzeinheiten und den Verkehrsunfallaufnahmeteams verwendet. Bayern nutzt Drohnen „bei allen Verbänden“. Namentlich werden genannt die Foto-/Videozentralen, Verkehrspolizeiinspektionen, Grenzpolizei, Ergänzungsdienste, Fachdienststellen, Spezialeinheiten und die Bereitschaftspolizei. In Niedersachsen werden Drohnen durch die Koordinierungsstelle ULS in der Zentralen Polizeidirektion eingesetzt. Darüber hinaus beim Spezialisierten Einsatzzug, der technischen Einsatzeinheit und der „Autorisierten Stelle Digitalfunk Niedersachsen“. In 14 Polizeiinspektionen bei den Polizeidirektionen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück kommen Drohnen zum Einsatz.

Aus den Einheiten, bei denen Drohnen verwendet werden, ergeben sich deren Einsatzgebiete. NRW bezeichnet sie lakonisch: „Die wichtigsten Einsatzgebiete sind die Aufklärung und Beweissicherung.“ Detaillierter beschreibt Thüringen, dass ULS zu Zwecken der Dokumentation, Beweissicherung, Aufklärung, Fahndung, Observation, Bildübertragung, Kommunikation und für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden. Darüber hinaus werden damit „Sichtprüfungen an Sendemasten für Digitalfunkt“ durchgeführt. Rheinland-Pfalz spricht ausdrücklich die Suche nach vermissten Personen und Sachen an und stellt exemplarisch das Erstellen von 3D-Kartierungen zur Einsatzvorbereitung auf dem Veranstaltungsgelände von „Rock am Ring“ heraus. Da Bayern über eine eigene Grenzpolizei verfügt, wird unter den Einsatzgebieten auch die Grenzsicherung aufgeführt.

Folgen eines Großbrandes: Blick auf die zerstörte Dachkonstruktion
© Von Tilo - German Wikipedia, original upload 6. Aug 2005 by Tilo de:Bild:Brandschaden.jpg, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=462831

Rechtliche Grenzen

Niedersachsen betont, Drohnen würden bei der „Bewältigung polizeilicher Großlagen eingesetzt, sofern rechtlich zulässig.“ Damit wird angedeutet, dass Polizei Ländersache ist und sich daher auch die rechtlichen Regelungen für den polizeilichen Einsatz von Drohnen mitunter deutlich unterscheiden. Des Weiteren gelten für Drohnen auch noch EU-Gesetze und zum Beispiel die nationalen Regelungen im Luftverkehrsgesetz, ganz zu schweigen von diversen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Im Folgenden wollen wir uns daher auf einige beispielhafte Bemerkungen beschränken.

Für die Bundepolizei existiert „keine spezielle Befugnis zum Einsatz von UAS. Der polizeiliche Einsatz, insbesondere der Sensorik, basiert insoweit auf den jeweiligen Regelungen des Bundespolizeigesetzes (BPolG) bzw. der Strafprozessordnung (StPO). Die im Gesetzgebungsverfahren befindliche Neufassung des BPolG enthält eine spezielle Befugnis zum Einsatz von UAS einschließlich der Sensorik.“ In Hessen ist der Drohneneinsatz „bislang weder im HSOG noch in der StPO explizit verankert. Sie werden lediglich als technisches Hilfsmittel der Videoüberwachung subsumiert.“ Auch in Schleswig-Holstein ist „der Einsatz von Drohnen bislang nicht explizit“ ins Gesetz aufgenommen worden, „so dass auch keine speziellen datenschutzrechtlichen Vorschriften Beachtung finden.“ NRW äußert sich grundsätzlich: „Sofern (beim Einsatz von Drohnen, d. Verf.) in Grundrechte eingegriffen wird, erfolgt dies wie bei allen polizeilichen Maßnahmen auf Grundlage einer entsprechenden Rechtsgrundlage.“ Ähnlich antwortet Thüringen: „… Daneben bedarf der Drohneneinsatz einer Befugnis des PAG.“ Jedoch wird ergänzt: „Restriktionen bestehen hinsichtlich des Fluges über Menschenmengen, in urbanen Bereichen sowie zur Flughöhe.“

In mehreren Bundesländern sind die rechtlichen Grundlagen für den Drohneneinsatz festgeschrieben. So in Sachsen im Polizeivollzugsdienstgesetz, wo „die Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen oder Aufzeichnungen geregelt“ ist. In Bayern geben Artikel 47 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) die ULS-Nutzung und § 100h der Strafprozessordnung (StPO) den repressiven Einsatz von ULS, worunter Maßnahmen außerhalb des Wohnraums und der Einsatz technischer Mittel erfasst sind, vor. Bayern sieht jedoch noch weiteren Regelungsbedarf: „Beim Einsatz von ULS ergibt sich zusätzlich die Problematik der Erkennbarkeit, welche für offene polizeiliche Maßnahmen erforderlich ist.“ In Sachsen-Anhalt ist „bei Versammlungen sowie über Menschenansammlungen der Einsatz von polizeilichen ULS durch Verwaltungsvorschrift ausgeschlossen.“ Was erlaubt ist, beinhaltet das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt und die StPO.

Keine gemeinsame Beschaffung

Der Grundsatz, wonach Polizei Ländersache ist, zeigt sich oft in autonomen Entscheidungen der Länder bei der Beschaffung. Dies gilt auch für die ULS. Berlin pflegt den „regelmäßigen Austausch mit anderen Sicherheitsbehörden, um den bestmöglichen Lösungsansatz zur Aufgabenerfüllung zu definieren.“ Offener gibt sich das Saarland, das Erfahrungen mit den Bundesländern austauscht. Darüber hinaus werden „regelmäßig Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Bundesländern überprüft. Eine gemeinsame Beschaffung wurde bislang nicht durchgeführt.“

Während man in Saarbrücken für Kooperationen mit anderen Ländern durchaus offen ist, stellt man in Hessen heraus, dass keine Abstimmung mit anderen Bundesländern vor der Beschaffung der Drohnen erfolgte.

Hingegen stehen Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und die Bundespolizei im regen Erfahrungs- und Informationsaustausch mit anderen Bundesländern. Dennoch findet keine gemeinsame Beschaffung statt. Auch Schleswig-Holstein teilt seine Erfahrungen mit Drohnen mit anderen Bundesländern, hebt aber hervor: „Eine Abstimmung mit anderen Bundesländern zur gemeinsamen Beschaffung eines einheitlichen Modells ist aktuell nicht vorgesehen.“

Auch in Bayern fand keine Abstimmung mit anderen Bundesländern vor der Beschaffung statt, jedoch erfolgt ein reger Erfahrungsaustausch, der „selbstverständlich oftmals in die Beschaffung identischer ULS-Modell mündet.“

Nordrhein-Westfalen nennt viele Gründe, die gegen eine gemeinsame Beschaffung sprechen: „… aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen an das Drohnenmodell in Bezug auf den Einsatzzweck, die technische Ausstattung, das Budget, den Zeitpunkt der Beschaffung und nicht zuletzt das Einsatzgebiet sind Vorteile einer gemeinsamen Beschaffung nicht erkennbar. Ein Erfahrungsaustausch über den polizeilichen Drohneneinsatz findet zwar regelmäßig zwischen den Bundesländern statt, jedoch ist dieser unabhängig von etwaigen Beschaffungs- und Ausschreibungsprozessen in NRW.“

Resümee

Über der zivilen Nutzung von Drohnen bei der Polizei schwebt der Schatten einer kontrovers geführten öffentlichen Debatte über Drohnen im militärischen Einsatz. Der Wert der Drohnen als Führungs- und Einsatzmittel für die Polizei wird weder von Praktikern noch von der Ministerialebene bestritten. In der Beschaffung gehen die Polizeien eigene Wege, nutzen somit keine Synergien, entscheiden sich aber oft für das gleiche Modell. Es scheint das Streben nach Autonomie stärker zu sein als der Wunsch, knappe Personalressourcen zu bündeln. Bei den rechtlichen Regelungen über die Verwendung von Drohnen gibt es im Ländervergleich deutlich Unterschiede.

 

Quelle:

1  Siehe dazu: www.polizei.nrw/artikel/unterstützung-aus-der-luft-drohnen-ermoeglichen-der-polizei-nrw-ganz-neue-perspektiven

 

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  • Schnelle Montage: Reduziert die Installationszeit um bis zu 70%
  • Einfache Bedienung: Intuitive Handhabung ohne Spezialwerkzeug
  • Flexibel: Geeignet für verschiedene Montagearten (Mast, Decke, Wand)
  • Sicher: Verhindert ein versehentliches Lösen der Kamera
  • Kostengünstig: Reduziert Montagekosten und Personalkosten

-PM Dallmeier electronic GmbH & Co.KG-

 

Elf Interim Manager geben Praxistipps für die KI-Einführung in Unternehmen

Cover: "Künstliche Intelligenz als Business-Booster für Unternehmen"
© Diplomatic Council
„Für Unternehmen lohnt sich derzeit der Einsatz von Künstlicher Intelligenz nur, wenn sich das entsprechende KI-Projekt binnen 18 Monaten rentiert. Andernfalls wird es angesichts der rasanten KI-Entwicklung nach zwei bis drei Jahren völlig veraltet sein“, gibt der Interim Manager Eckhart Hilgenstock eine seiner Erfahrungen aus konkreten KI-Projekten wieder.

Er ist einer der elf Autoren des Buches „Künstliche Intelligenz als Business-Booster im Unternehmen“ (ISBN 978-3-98674-110-5), das von solchen praxisnahen Ratschlägen durch­drungen ist. Alle Autoren sind Interim Manager, also Führungskräfte auf Zeit, die bereits KI-Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH) erfolgreich absolviert haben. Das war nämlich die Voraussetzung, um bei dem Werk mitzuschreiben, das von United Interim, der führenden Community für Interim Manager in der DACH-Region, und der Denkfabrik Diplomatic Council mit Beraterstatus bei den Vereinten Nationen, gemeinsam konzipiert wurde.

Dringende Warnung vor Schatten-KI

Der Herausgeber des Buches, Dr. Harald Schönfeld, Geschäftsführer der auf die Vermittlung von Interim Managern spezialisierten Personalberatung Butterflymanager, gibt einen weiteren Tipp aus der Praxis: „Am dringendsten ist die Bekämpfung der Schatten-KI. Während sich die Führungs­spitze in vielen Firmen zögerlich in Sachen KI verhält, nutzen viele Beschäftigte längst unter der Hand KI-Tools wie ChatGPT oder Gemini für zahlreiche betriebliche Aufgaben. Die damit einhergehenden Risiken für die Firmen etwa in Bezug auf Compliance, Datenschutz, Daten­sicherheit und Schutz von Betriebsgeheimnissen sind gewaltig.“

„Wüste Datenberge“ aufbereiten und analysieren

Ein weiterer Tipp aus dem Buch: Viele Mittelständler sollten ihre häufig „wüsten Datenberge“ beginnen zu sortieren, aufzubereiten und zu analysieren. Das sei einerseits eine gute Vorbereitung für die künftige Nutzung durch KI, bringe aber in vielen Fällen heute schon Schlüsselerkenntnisse für den laufenden Betrieb. Wer sind die wichtigsten Kunden, die bedeutendsten Zielmärkte, die meistgefragten Produkte, was sind die Gewinn- und was die Verlustbringer? Die Antworten auf diese und ähnliche Fragen lassen sich bei entsprechender Strukturierung der Daten und einfachen Analyse­programmen völlig ohne Künstliche Intelligenz finden, sagen die Führungskräfte auf Zeit.

Ausbau von Business Intelligence

Unternehmen, die bereits mit Business Intelligence arbeiten, sollten den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erwägen, raten die Experten. Aus zahlreichen Projekten wissen sie allerdings auch, dass es dabei entscheidend auf die Wahl der richtigen KI-Tools ankommt. Diese sollten in der Lage sein, bei der Datenanalyse und Finanzplanung sowie bei der Auto­matisierung repetitiver Aufgaben in der Finanzbuchhaltung wie dem Erfassen und Zuordnen von Rechnungen, Kontoabstimmungen und Buchungen zu unterstützen. So könnten beispielsweise KI-Tools zur Rechnungsprüfung eingesetzt werden, bevor diese in die Buchführung einfließen, was die Datenqualität verbessert und finan­zielle Risiken minimiert, schlagen die Interim Manager in ihrem gemeinsamen Buch vor. Das „Upgrade von der Business Intelligence zur Artificial Intelligence“ rechnet sich in vielen Fällen binnen zwölf Monaten, haben die Experten in Projekten festgestellt.

KI hilft beim Nachhaltigkeits-Reporting

Bei der Erfüllung der neuen Nachhaltigkeits-Berichtspflichten laut CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) kann KI ebenfalls mit einem kurzfristigen Return on Invest (RoI) eingesetzt werden, wissen die Interim Manager. So könnte die dazu notwendige Auswertung und Auf­bereitung nichtfinanzieller Informationen teilweise von KI-Tools übernommen werden.

Auf jeden Fall empfehlen die Profis die Implementierung von KI in kleinen, gut durchdachten Schritten. Kleine Projekte ermög­lichten es, Erfahrungen zu sammeln, Prozesse anzupassen und Risiken zu minimieren. Diese schrittweise Herangehensweise erleichtert es, spezifische Anforderungen zu erkennen und die KI-Technologie entsprechend anzupassen, argumentieren die Führungskräfte auf Zeit für ein schrittweises Vorgehen.

Potenziale identifizieren und KI-Zeitleiste aufstellen

Interim Manager Eckhart Hilgenstock rät: „Die Unternehmen sollten identifizieren, in welchen Betriebsbereichen welche Wirkungen KI potenziell entfalten kann und darauf basierend eine KI-Zeitleiste aufstellen. Tatsächlich in Angriff genommen werden sollten zunächst allerdings nur KI-Projekte, die sich einigermaßen kurzfristig rechnen und unmittelbare Kosten- oder Wett­bewerbs­vorteile mit sich bringen.

-PM Diplomatic Council-

 

Die neue Development Factory erstreckt sich auf eine Fläche von 600 m².
© LivEye

Entwicklung, Produktion und Tests – aus einer Hand und lokal

Sicher ist sicher: Um die Qualität gefertigter Produkte engmaschig kontrollieren und Ideen schnell umsetzen zu können, eröffnet Sicherheitsexperte LivEye im nah gelegenen Badem einen Entwicklungs- und Produktionsstandort.

Die 600 m² große Development Factory arbeitet eng mit dem betriebseigenen Testzentrum im benachbarten Bitburg zusammen. Die kurzen Wege begünstigen auch die Lieferanten-Kommunikation. Leiter Florian Hoffmann entwickelte die Fertigungsstätte maßgeblich mit: „Mit dieser Verzahnung von Entwicklung, Produktion, Test und Vermarktung erhöhen wir Schlagkraft, Reaktionstempo sowie die Umsetzungsgeschwindigkeit von Ideen in marktfähige Produkte“, so der Maschinenbaumeister und Betriebswirt stolz. Mit der neuen Einheit geht das Unternehmen auf Expansionskurs.

Produktion, Qualitätssicherung und Produktentwicklung an einem Ort

In Badem montieren und konfigurieren der Südeifeler und sein Team Überwachungssysteme wie LivEye ONE+, Pro oder NESTOR, nehmen Systeme in Betrieb, reparieren sie und spielen Upgrades auf. Fertiggestellte Geräte binden sie in die LivEye-Cloud ein und prüfen sie auf Funktionen sowie sicherheitsrelevante Eigenschaften. „Wir integrieren Qualitätssicherung direkt in die Produktion“, erläutert der Leiter des ISO 9001-zertifizierten Standorts. Neue Ideen prüft die Crew auf Umsetzbarkeit und identifiziert Pluspunkte oder Herausforderungen; dabei erleichtert die von Hoffmann eingeführte modulare Bauweise in der Entwicklungsphase die spätere Montage.

Tüfteln und testen – Nähe von Development Factory und Innovation Campus

Badem liegt zwischen der Hauptzentrale in Föhren und dem Testzentrum in Bitburg. Im Innovation Campus Bitburg testen Mitarbeitende alle Funktionen von Kameras auf weiten Strecken und prüfen neue Lösungen oder Sonderanfertigungen unter authentischen Rahmenbedingungen. Die Nähe der Standorte zueinander fördert Abstimmungsprozesse und gegenseitige Unterstützung.

Kurze Kommunikations- und Fahrtwege zu Lieferanten

Die Kommunikation mit Lieferanten verläuft direkt von der Development Factory aus. Die Wege sind kurz: LivEye zieht die Zusammenarbeit mit regionalen Zulieferern vor und etablierte über die Jahre ein enges Lieferantennetzwerk aus Eifeler Unternehmen. „Das verkürzt Prozesse und schont die Umwelt“ erläutert der 35-Jährige. Die Zertifizierung nach ISO 14001 unterstreicht die Bedeutung nachhaltigen Handelns für das Sicherheitsunternehmen.

Resilienzsteigernd und flexibel

LivEye-Systeme sind flexibel und schnell einsatzbereit. Sie schützen temporäre Risikozonen mit mobilen Videosystemen, einer Kombination aus Überwachungskameras, künstlicher Intelligenz und durchgängig besetzter Leitstelle. Ob Automotiv, Energieerzeugung, Industrie oder Infrastruktur – LivEye Systeme passen sich den facettenreichen Bedrohungen an.

-PM LivEye-

 

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Cybersicherheit: Dringender Handlungsbedarf für 30.000 Firmen

Die deutsche Wirtschaft muss sich dringend auf die neuen Anforderungen zur Cyberresilienz aus dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) vorbereiten, mahnt Dennis Weyel, International Technical Director mit Zuständigkeit für Europa beim Sicherheits­unternehmen Horizon3.ai.

NIS2 – das Kürzel steht für „Netzwerk- und Informationssicherheit“ – wird rund 30.000 Unternehmen in Deutschland betreffen, schätzt der Cybersicherheitsexperte. „Die Zeit drängt“, sagt Dennis Weyel, weil mit dem Inkrafttreten zum Oktober dieses Jahres zu rechnen sei.

40 Prozent aller Firmen ab 50 Beschäftigte sind betroffen

Nach Einschätzung des Sicherheitsfachmanns gehen weite Teile vor allem der mittelständischen Wirtschaft davon aus, von NIS2 nicht betroffen zu sein, weil die neue Richtlinie nur für die Betreiber sogenannter Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) gelte. „Das ist ein Irrtum. In Wirklichkeit unterliegen rund 40 Prozent aller Firmen ab 50 Beschäftigte in Deutschland den NIS2-Regularien“, sagt Dennis Weyel. Unter die Richtlinie fallen nämlich nicht nur die Unternehmen in den vom Gesetzgeber genannten Branchen, sondern auch alle Zulieferer und Dienstleister dazu.

Die betroffenen Branchen sind Abfall- und Abwasserwirtschaft, Bankwesen, Chemie, digitale Infrastruktur, Energiewirtschaft, Finanzwesen, Forschung, Gesundheitswesen, IKT-Dienstleistungen, Lebensmittel, Medizinprodukte, Öffentliche Verwaltung, Post- und Kurierdienste, Transport, Trinkwasser, Weltraum, Maschinen, Fahrzeuge und elektrische/elektronische Geräte. „Firmen, die Unternehmen aus einer dieser Branchen im Kundenkreis haben, sollten sich auf jeden Fall auf NIS2 vorbereiten“, empfiehlt Dennis Weyel.

Die Erfüllung der vom Gesetzgeber verlangten NIS2-Anforderungen wird vielen mittelständischen Unternehmen schwerfallen, befürchtet der Sicherheitsexperte. Er zählt auf, womit sich Firmen alles beschäftigen müssen, um den NIS2-Kriterien zu genügen: Risikobewertungen, Sicherheitsvorfälle, Kryptografie, IT-Sicherheits­trainings, Sicherheit bei der IT-Beschaffung, Authentifizierung, Beschäftigte mit Zugang zu sensiblen Informationen, Betriebsführung während und nach einem Sicherheitsvorfall, Supply Chain ­und Wirksamkeit aller dieser Sicherheits­maßnahmen.

Stichprobe: Nur 20 Prozent der Firmen sind vorbereitet

Eine Stichprobe unter 300 vor allem mittelständischen Unternehmen im Auftrag von Horizon3.ai förderte zutage, dass lediglich 20 Prozent der Firmen bereits Maßnahmen ergriffen haben, um NIS2 zu genügen. Ein weiteres Viertel gab an, dass ihnen die neuen Sicherheitsanforderungen zumindest „teilweise bekannt“ seien und sie entsprechende Maßnahmen planten.

Für bemerkenswerte 43 Prozent sind die neuen gesetzlichen Auflagen in Sachen Cybersecurity kein Thema oder sie sehen keinen Handlungsbedarf. 17 Prozent verlassen sich schlichtweg darauf, dass sich ihre Lieferanten und Geschäftspartner entsprechend auf den aktuellen Stand bringen. Ein knappes Zehntel fühlt sich „ausreichend geschützt“. „Die Ergebnisse lassen auf eine gewisse Blauäugigkeit in Sachen Cybersicherheit schließen“, analysiert Dennis Weyel. Er räumt allerdings ein: „Es wird für viele Mittelständler schlichtweg unmöglich sein, sich rechtzeitig um alle NIS2-Belange zu kümmern.“

Experte empfiehlt regelmäßige Penetrationstests

Daher empfiehlt der Sicherheitsexperte dem Mittelstand, die eigene Infrastruktur mit hoher Regelmäßigkeit sogenannten Penetrationstests zu unterziehen. Bei den im Fachjargon „Pentests“ genannten Maßnahmen wird im Firmenauftrag ein Generalangriff aus dem Internet auf die eigene IT-Infrastruktur durchgeführt.

„Es gibt wohl keinen besseren Weg als eine umfassende Attacke auf das eigene Netzwerk, um dessen Widerstandsfähigkeit in der Praxis zu überprüfen“, erklärt Dennis Weyel, dessen Sicherheitsfirma Horizon3.ai selbst eine Cloudplattform für Pentesting betreibt. Er erläutert: „Auf dem Bankensektor sind Pentests in Form von Stresstests durch die EZB schon jahrelang Usus. Rechtzeitig vor dem NIS2-Start können nun auch kleine und mittlere Firmen via Cloud diese Königsdisziplin der Cyber­sicherheits­überprüfung für sich in Anspruch nehmen.“

Nach Einschätzung des Sicherheitsfachmanns decken regelmäßige Penetrationstests wesent­liche NIS2-Anforderungen ab. „Ein professioneller Angriff auf die eigene IT-Infrastruktur stellt wohl die ehrlichste Form der Risikobewertung dar“, sagt er.

Nicht genug Pentesting-Experten, um die Nachfrage zu decken

Diejenigen, die Penetrationstests durchführen, sind hochqualifizierte Experten mit Zertifizierungen wie OSCP (Offensive Security Certified Professional), CEH (Certified Ethical Hacker) und vielen anderen. Die Herausforderung für Unternehmen besteht darin, dass es nicht genügend zertifizierte Penetrationstester gibt, um den Bedarf zu decken. Aus diesem Grund suchen Unternehmen nach Lösungen, die es ihnen ermöglichen, selbst Pentests durchzuführen, indem sie autonome Pentesting-Plattformen wie NodeZero verwenden, um die NIS2-Anforderungen zu erfüllen.

-PM Horizon3.AI Europe GmbH-

 

Mit neuen Funktionen wie automatischer Kapiteleinteilung und Zusammenfassungen bietet der Lecture Translator eine verbesserte Spracherkennung.
© Markus Breig, KIT

Automatische Spracherkennung und -übersetzung: Schnelleres Arbeiten und Lernen

Automatische Spracherkennungs- und Übersetzungssysteme wie der Lecture Translator des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) können das Gesprochene in Vorträgen oder Vorlesungen in Echtzeit in einen Text in mehreren Sprachen umwandeln.

Damit verbessern solche Systeme den Zugang zu Informationen für Studierende mit Behinderungen und ausländische Studierende. Sie fördern aber auch allgemein ein schnelleres Arbeiten und Lernen durch eine intelligente Nachbereitung und Archivierung von gesprochenen Texten. Um dies weiter voranzutreiben, haben Forschende des KIT den Lecture Translator um neue Funktionen erweitert. Automatische Erkennung des Gesprochenen in mehreren Sprachen gleichzeitig, Textsegmentierung und Titelgenerierung in Echtzeit, Zusammenfassungen und Verlinkungen zu Fachbegriffen und Abfragen des Gehörten vereinfachen nun das Verstehen und effiziente Aufarbeiten von Vorlesungen.

„Mit der automatischen Simultanübersetzung des Lecture Translators haben wir gesprochene Vorträge einem internationalen Publikum nähergebracht. Dieses macht aber in der Regel nur 15 Prozent der Zuhörerschaft aus. Mit den neuen KI-Werkzeugen wollen wir nicht nur Sprach-, sondern auch Verständnisbarrieren abbauen“, sagt Alexander Waibel, Professor für Informatik am KIT. „Oft sind automatisch transkribierte Texte von gesprochener Sprache schwer zu lesen, da sie zu schnell fortlaufend ohne Absätze und Zwischenüberschriften als langer Text erscheinen – eben genau so, wie der Vortrag oder die Vorlesung mündlich vorgetragen wurde“. Auch die Aufarbeitung der Vorlesung sei mühsam, da man die Vorlesung nach Verständnislücken durchsuchen müsse, so Waibel.

Bessere Übersicht in Dokumenten

Die Weiterentwicklung des Lecture Translators schafft hier Abhilfe. Die Forschenden haben mehrere neue automatische Funktionen wie „Smart Chaptering“, Summarization“, „Q&A“ oder „Auto-Links“ entwickelt. Dabei verwandelt eine neuartige Künstliche Intelligenz (KI), die automatisch die Sprache erkennt, den gesprochenen Text in ein Transkript in mehreren Sprachen und identifiziert automatisch Absätze, Kapitelüberschriften sowie wichtige Kernpunkte. Darüber hinaus erstellt sie eine akustische Wiedergabe, bei der Nutzerinnen und Nutzer eine von 18 Sprachen auswählen können. Außerdem zeigt das Programm automatisch Links als Querverweise zu relevanten Quellen in Vorlesungsskripten oder Wikipedia an, mit deren Hilfe die Studierenden die Vorlesung besser aufarbeiten können. „Mit unseren neuen KI-Modellen können Gespräche und Vorlesungen besser strukturiert und sogar Videos in leicht navigierbare Kapitel eingeteilt werden“, so Waibel. Somit sei ein besseres Verständnis nicht nur während, sondern auch nach der Vorlesung möglich.

Lecture Translator übersetzt in 18 Sprachen

Die Arbeiten hat das Forschungsteam in den Lecture Translator integriert, mit dem am KIT Vorlesungen in Echtzeit automatisch transkribiert werden. Kapiteleinteilung, Titelgenerierung, Absatzgestaltung, Zusammenfassungen mit Verlinkungen – auch jeweils online und offline anwendbar – erweitern nun den Service des Lecture Translators und vereinfachen die Arbeit mit dem Material. Die Übersetzung erfolgt in 18 Sprachen. Konkrete Anwendungsmöglichkeiten findet die Technologie für Content Creator, Studierende, Lehrende und Podcaster, die ihre Audio- und Videoinhalte erstmals strukturieren können. „Nutzerinnen und Nutzer können effizienter durch Videos und Vorträge navigieren, relevante Abschnitte schneller finden und wichtige Kerninhalte kompakt und effizient erfassen – sie haben insgesamt eine viel bessere grobe Übersicht sowie schnelleren Zugriff auf die Details“, sagt Waibel.

Die Forschung fand im Projekt „How is AI Changing Science?“ statt und wurde für vier Jahre von der Volkswagenstiftung gefördert. Projektbeteiligte waren neben dem KIT die Universität Bonn sowie die Universität Wien.

-PM Karlsruher Institut für Technologie (KIT)-

 

Rosenbauer stellt innovativen Waldbrandhelm vor

HEROS-H10
© Rosenbauer International AG
Die verstärkten Waldbrand- und Hochwasserereignisse als Folge des Klimawandels haben auch die Anforderungen für die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehren verändert.

Darum hat Rosenbauer den HEROS H10 von Grund auf neu entwickelt und einen Helm geschaffen, der allen Ansprüchen der Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden sowie der technischen Rettung gerecht wird. Der Entwicklungsstart war im Juli 2021, und das Ergebnis ist ein vielseitig einsetzbarer und robuster Helm, der gleich fünf europäische Normen erfüllt. Der Helm beeindruckt durch sein geringes Gewicht von nur 800 Gramm, exzellente Belüftung und umfassenden Schutz. Ab September kann der HEROS H10 ausgeliefert werden.

Der HEROS H10 erfüllt gleich fünf europäische Normen (EN 16471, EN 16473, EN 12492, EN 1385 und EN 397), was ihn einzigartig macht. Damit kann er nicht nur in der Wald- und Flächenbrandbekämpfung sowie in der technischen Rettung eingesetzt werden, sondern ist auch als Bergsteiger- und Wildwasserhelm verwendbar. Zusätzlich erfüllt er die Norm für Arbeits- und Industrieschutzhelme. Er wird für den europäischen und australischen Markt zertifiziert.

Seine Leichtigkeit und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen den HEROS H10 besonders. Mit einem Einsatzgewicht von nur ca. 800 Gramm und verbesserter Belüftung bietet er auch bei langen Einsätzen einen hohen Tragekomfort. Zudem überzeugt der HEROS H10 durch seine Robustheit, da er aus hochhitze- und flammwidrigem Kunststoff gefertigt ist. Die bruchresistente Helmschale bietet hohen Schutz bei mechanischen Belastungen wie herabfallenden Ästen oder Steinschlag. Der Helm schützt außerdem vor Stößen, Durchdringung, Flammen, glimmender Asche sowie elektrischen und chemischen Gefährdungen.

Ein weiterer Vorteil des HEROS H10 ist seine Kompatibilität mit der Innenausstattung seiner Vorgängermodelle. Verschiedene Komponenten der HEROS-Linie, wie der HEROS 30 oder HEROS Titan, können problemlos weiterverwendet werden. Zusatzkomponenten wie zentrale Helmlampe oder Positionsleuchte am Hinterkopf lassen sich leicht anbringen, wodurch Synergien optimal genutzt werden können. Der Helm überzeugt zudem durch seine einfache Einstellbarkeit ohne Werkzeug. Die servicefreundliche Handhabung erleichtert die Einsatzhygiene erheblich.

Eine weitere Besonderheit des HEROS H10 ist sein großzügiger Größenbereich von 48 bis 67 cm Kopfumfang. Kein anderer Helm bietet eine so umfassende Abdeckung dieser Größen mit nur einer Helmschale. Zusätzlich überzeugt der HEROS H10 durch sein durchdachtes Design, das die charakteristischen Züge des HEROS-Systems betont.

-PM Rosenbauer International AG-

 

MOBOTIX ONE M1A-S
© MOBOTIX AG

MOBOTIX bringt neue Kamera-Plattform "MOBOTIX ONE" für High-End-Anwendungen auf den Markt

Eine Kombination aus Sicherheit und Robustheit mit Flexibilität und Intelligenz

Das Beste aus zwei Welten: Die neue Kameraplattform MOBOTIX ONE kommt auf den Markt und verbindet Sicherheit und Robustheit mit Intelligenz und Systemoffenheit.

So entsteht eine zukunftsweisende Kameraplattform, die anspruchsvollen Märkten, kritischen und sensiblen Infrastrukturen und Branchen eine maßgeschneiderte und cybersichere Lösung für die Videosicherheit bietet.

Die MOBOTIX ONE ist ein äußerst robustes und wartungsfreies Videosystem ‚Made in Germany‘, das sowohl durch sein anwendungsorientiertes Design als auch durch seine hochwertigen Komponenten überzeugt: Ein glasfaserverstärktes, seewasserbeständiges Gehäuse ermöglicht den Einsatz in rauesten Umgebungen, leistungsstarke Prozessoren und Bildsensoren sorgen für eine hervorragende Bildqualität. Darüber hinaus sorgt die von MOBOTIX entwickelte cyber-sichere Firmware mit integrierten KI-Videoanalysetools für intelligenten, videobasierten Perimeterschutz und Objekterkennung auf höchstem Niveau. Neben dem einzigartigen Design besticht die Kameraserie auch durch ihre enorme Leistungsfähigkeit und Konnektivität. KI- und Deep-Learning-basierte Apps eröffnen prozessoptimierte Arbeitsabläufe in der Industrie oder Produktion, aber beispielsweise auch im Pflegebereich oder im Transportwesen.

Dank des hochauflösenden Bildsensors und der anwendungsoptimierten MOBOTIX Image Engine liefert die MOBOTIX ONE rund um die Uhr scharfe und klare Bilder, egal ob in Innenräumen oder im Freien. Die intelligente Daueraufzeichnung schaltet ereignisgesteuert auf maximale Auflösung und Bildrate um. Die Kameras verfügen über einen leistungsstarken 120 dB Wide Dynamic Range (WDR) und eine verbesserte Low-Light-Performance mit hervorragender Bildqualität auch in sehr schlecht beleuchteten Umgebungen.

"Mit der sicheren und robusten, aber dennoch intelligenten und flexiblen Kameraplattform MOBOTIX ONE haben wir eine stabile Basis geschaffen, die mit der bereits installierten App MOBOTIX ActivitySensor ONE, aber auch mit weiteren, bereits in der Entwicklung befindlichen KI-basierten Videoanalyse-Apps zu einem unübertroffenen Sicherheits- und Prozessoptimierungssystem für definierte Lösungen ausgebaut werden kann", erklärt MOBOTIX CTO Christian Cabirol. MOBOTIX fokussiert sich auf selektive, sensible und kritische Infrastrukturen und Branchen, da diese Nischenmärkte ein erhebliches Marktpotenzial bieten. Zu den Fokusbranchen gehören das Gesundheitswesen, die Industrie/Versorgung, der öffentliche Sektor und das Transportwesen. "Kunden in diesen Branchen sind sich der Gefahren durch digitale Wirtschaftsspionage oder hybride Angriffe bereits bewusst und bereit, in zuverlässige und vertrauenswürdige Systeme zu investieren, um eine größtmögliche Sicherheit und Optimierung von Prozessen und Abläufen zu gewährleisten", betont Thomas Lausten, CEO der MOBOTIX AG.

Der neue MOBOTIX ActivitySensor ONE stellt sich vor

Der neue MOBOTIX ActivitySensor ONE, der zusammen mit der MOBOTIX ONE Kamera erhältlich ist, bietet perfekte Funktionen für Sicherheit und Überwachung. Mit Hilfe der KI-basierten Objekterkennung kann der Sensor die Bewegung von Personen und Fahrzeugen wie Autos, Lastwagen, Bussen, Motorrädern und Fahrrädern zuverlässig identifizieren und verfolgen. Aber auch stationäre Objekte werden erkannt.

Der MOBOTIX ActivitySensor ONE eignet sich besonders für den Perimeterschutz und die Einbruchserkennung, da er die Einschränkungen herkömmlicher, auf Videobewegungen basierender Bildanalysetools überwindet. Dadurch werden Fehlalarme deutlich reduziert und die Erkennungsgenauigkeit von relevanten Objekten und Bewegungen stark erhöht. Der Sensor kann in bestimmten Bereichen im Sichtfeld der Kamera aktiviert werden und funktioniert sowohl in Innenräumen als auch im Freien, bei Tag und bei Nacht. Die einfache Handhabung macht ihn zu einer zuverlässigen und benutzerfreundlichen Lösung für verschiedene Sicherheitsanforderungen sowie für die Workflow- und Prozessoptimierung in den Bereichen Industrie, Produktion, Gesundheitswesen und Logistik. Mit der hundertprozentigen MOBOTIX-Tochter Vaxtor verfügt das Unternehmen zudem über eine marktführende App-Entwicklungskompetenz, die Lösungen für eine Vielzahl zukünftiger Herausforderungen entwickeln kann.

Eine Kamera, zwei Optionen: MOBOTIX ONE M1A-S

Das Kameramodell MOBOTIX ONE M1A-S markiert den Start der neuen Plattform. Ein Modell ist mit Festbrennweiten-Objektiven ausgestattet, die zweite Variante mit motorisierten Vario-Objektiven. Mit dem Varioobjektiv kann der Anwender den optimalen Bildwinkel für seine Überwachungskamera je nach geplanter Einbauposition einfach per Fernsteuerung über die Kamerasoftware einstellen.

Die integrierte On-Board-Analytik mit dem MOBOTIX ActivitySensor ONE, der auf Deep Learning basiert, sorgt für eine zuverlässige Erkennung relevanter Objekte und Bewegungen.

Beide Varianten verfügen über einen internen DVR, der bis zu 1 TB Speicherplatz unterstützt und somit zusätzliche Aufzeichnungssoftware oder NVRs überflüssig macht. Beide Varianten lassen sich auch auf bestehende M16/M26-Halterungen montieren und ermöglichen so ein kostengünstiges Upgrade von der Mx6 Plattform. Die MOBOTIX ONE-Varianten verfügen außerdem über hochwertige Audiofunktionen mit integriertem bidirektionalem und lippensynchronem Ton, die kein zusätzliches Zubehör erfordern.

Die MOBOTIX ONE ist mit einer 5-Jahres-Garantie und einem hohen MTBF-Wert (Mean Time Before Failure) von über 10 Jahren besonders langlebig. Die Kameras verfügen außerdem über kostenlose Software-Updates auf Lebenszeit und nutzen das kostenlose MOBOTIX Management Center. Diese Eigenschaften stellen sicher, dass die Kamera für eine lange Zeit nützlich und nachhaltig ist.

-PM MOBOTIX AG-

 

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Die Gefahr Session-basierter Attacken steigt

Die zunehmende Verbreitung der Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) hat es Angreifern erschwert, Accounts zu kompromittieren.

MFA ist jedoch kein Allheilmittel, denn Angreifer können sie unter Nutzung von Authentifizierungs-Token umgehen und dadurch Zugriff auf sensible Systeme und Daten erhalten. CyberArk nennt die zentralen Risiken und korrespondierende Maßnahmen zur Gefahrenreduzierung.

In einer Zeit der zunehmenden MFA-Nutzung zielen immer mehr Angriffe auf die Authentifizierungs-Token ab. Zu solchen Token gehören beispielsweise Cookies oder API-Schlüssel. Sie werden häufig im Browser, in Dateien oder in Datenbanken gespeichert und über das Netz übertragen, wenn ein Benutzer oder ein Rechner mit einer Webanwendung oder einer API interagiert.

Der Hauptvorteil von Session-basierten Attacken für die Angreifer besteht darin, dass sie nach der Authentifizierungsphase erfolgen. Der Benutzer ist also bereits validiert, sodass Angreifer Sicherheitskontrollen wie MFA umgehen können, die in der Anmeldephase angewendet werden.

Die bekannteste und häufigste Form eines Angriffs nach der Authentifizierung ist der Cookie-Diebstahl, bei dem die von Webbrowsern zur Authentifizierung von Benutzern verwendeten Cookies abgefangen oder manipuliert werden.

Ein solcher Angriff kann auf verschiedene Weise erfolgen. Beispiele sind:

  • die Ausnutzung von Schwachstellen in der Webanwendung oder im Browser mit Cross-Site Scripting (XSS), Cross-Site Request Forgery (CSRF) oder XML External Entity (XXE) Injection.
  • das Sniffing oder Abfangen des Netzwerkverkehrs zwischen dem Benutzer und dem Webserver und das Extrahieren der Cookies aus den HTTP-Headern.
  • der Zugriff auf den Speicher des Browsers, in dem sich die Cookies befinden.

Cookies sind jedoch nicht die einzige Form von Session-Token, auf die Angriffe abzielen können. Da Webanwendungen und APIs immer komplexer und vielfältiger werden und immer mehr Maschinen und Geräte über das Internet miteinander kommunizieren, werden auch andere Arten von Token immer häufiger verwendet. Dazu gehören vor allem API-Schlüssel, Maschinenzertifikate und OAuth-Token.

Sie können von Angreifern auf ähnliche Weise wie Cookies gestohlen oder gefälscht werden. Beispiele dafür sind:

  • API-Schlüssel können durch Schwachstellen in der API oder im Client, durch das Netzwerk-Sniffing oder durch den Zugriff auf die Dateien oder Datenbanken, in denen sie gespeichert sind, offengelegt werden.
  • Maschinenzertifikate können durch Schwachstellen im TLS-Protokoll oder in der Implementierung, durch das Netzwerk-Sniffing oder durch den Zugriff auf die Dateien oder Hardwaremodule, in denen sie gespeichert sind, kompromittiert werden.
  • OAuth-Token schließlich können ebenfalls durch Schwachstellen im OAuth-Protokoll oder in der Implementierung, durch das Netzwerk-Sniffing oder durch den Zugriff auf den Browser oder die Datenbanken, in denen sie gespeichert sind, entwendet werden.

Angriffe nach der Authentifizierung sind eine ernste und wachsende Bedrohung, und Unternehmen müssen proaktive Maßnahmen ergreifen, um sich und ihre Benutzer vor diesen Angriffen zu schützen.

Einige Best-Practices und Empfehlungen, die Organisationen befolgen können, sind:

  • die Anwendung des Least-Privilege-Prinzips und Begrenzung des Anwendungsbereichs und der Gültigkeit der Session-Token. Sie sollten zum einen nur die minimalen Zugriffsrechte haben, die bei Bedarf (Just-in-Time) für die jeweilige Aufgabe oder Interaktion benötigt werden. Zum anderen sollten sie so schnell wie möglich ablaufen oder widerrufen werden.
  • die Nutzung einer starken Verschlüsselung und einer Integritätsprüfung für die Netzwerkkommunikation und die Session-Token. Die Token sollten verschlüsselt und vom Aussteller signiert sein und nur über sichere Kanäle wie HTTPS oder TLS übertragen werden.
  • die Überwachung und Prüfung der Nutzung und Aktivität von Session-Token. Der Aussteller sollte die Token nachverfolgen und jedes verdächtige Verhalten wie mehrfache oder gleichzeitige Anmeldungen und ungewöhnliche Standorte oder Geräte erkennen und melden.
  • die Schulung und Information der Benutzer und Entwickler hinsichtlich der Risiken und Best-Practices bei der Session-Token-Sicherheit. Die Nutzer sollten sich der Gefahren von Phishing, Malware und Social Engineering bewusst sein, Entwickler müssen mit den neuesten Sicherheitsstandards und -richtlinien vertraut sein sowie sichere Programmier- und Testverfahren anwenden.

„Angriffe nach der Authentifizierung stellen eine komplexe und sich ständig weiterentwickelnde Herausforderung dar. Unternehmen müssen auf solche Bedrohungen vorbereitet sein, indem sie Sicherheitsmaßnahmen wie das Least-Privilege-Prinzip oder das Monitoring ergreifen. Darüber hinaus können auch Lösungen wie der CyberArk Secure Browser, die Cookies vollständig von der Festplatte entfernen, eine zusätzliche Schutzschicht bieten“, erklärt Shay Nahari, Vice President von CyberArk Red Team Services.

-PM CyberArk-

 

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KI sollte Beschäftigte in Contact Centern befähigen statt sie zu ersetzen

Das größte Potenzial beim Einsatz Künstlicher Intelligenz im Contact Center liegt in der Produktivitätssteigerung der Beschäftigten, postuliert die Schweizer Spitch AG, einer der führenden Anbieter von KI-basierten Sprach- und Textdialogsystemen für diesen Zielmarkt.

Der Chief Innovation Officer von Spitch, Josef Novak, verweist auf eine Prognose der Gartner Group, wonach „bis 2026 ganze 60 Prozent der KI-Software für Konversationen proaktive Intelligenzfunktionen enthalten wird, während es 2023 noch weniger als 5 Prozent waren.“

Er skizziert den Einsatz dieser sogenannten „proaktiven Intelligenzfunktionen“: Das KI-Tool antizipiert Kundenbedürfnisse, stellt dem Beschäftigten im Call Center die dazugehörigen Informationen am Bildschirm zur Verfügung und schlägt gleich geeignete Maßnahmen vor, um den Kunden besser bedienen zu können. Das Spektrum reicht von der schnelleren Lösung eines Problems bis hin zur Umsatzsteigerung durch Up-Selling. Spitch konzentriert sich eigenen Angaben zufolge zusehends auf dieses Konzept, Contact Center bei der Steigerung ihrer Produktivität und des Kundenerlebnisses durch KI-Funktionen zu unterstützen. „Häufig werden KI-Systeme im Service mit Automatisierung und Rationalisierung gleichgesetzt“, sagt Josef Novak, „doch es gibt noch eine viel wichtigere Komponente, nämlich die Befähigung und Motivation der Beschäftigten im Kundenservice durch KI.“

Spitch verweist auf das „enorme Potenzial“ generativer KI. Moderne generative KI-Lösungen unterstützten Contact Center heute schon vielfach erfolgreich bei unterschiedlichen Aspekten, vom Onboarding und Training bis hin zum Echtzeit-Support bei Kundeninteraktionen.

Onboarding mit KI

Ein Schlüsselbereich, in dem generative KI einen erheblichen Einfluss haben kann, ist nach Erfahrungen von Spitch das Onboarding und Coaching der Beschäftigten in Contact Centern. Während herkömmliche Schulungsmethoden zeit- und ressourcenaufwändig seien, können neue Mitarbeiter mittels generativer KI ein personalisiertes, interaktives Training erhalten, das sich an ihr Lerntempo und ihren Lernstil anpasst. Virtuelle Assistenten, die von generativer KI unterstützt werden, können Neulinge effektiv durch Produktwissen, Unternehmensrichtlinien und Best Practices führen und dadurch sicherstellen, dass sie vom ersten Tag an gut gerüstet sind, um Kundenanfragen zu bearbeiten. Generative KI-Schulungsplattformen können Trainingsgespräche simulieren oder wiederholen, die auf einem bestimmten Bereich des Contact Centers, auf Richtlinien oder auf früheren realen Gesprächen basieren. Laut McKinsey & Company „könnte die Anwendung generativer KI auf Kundenbetreuungsfunktionen die Produktivität um 30 bis 45 Prozent steigern bei gleichbleibenden Kosten.“

Über die anfängliche Schulung hinaus vermögen diese Ansätze eine kontinuierliche Betreuung der Beschäftigten im Contact Center zu gewährleisten. Während der Kundeninteraktion können KI-gestützte Tools die Konversation in Echtzeit analysieren und relevante Informationen, Antwortvorschläge und Anleitungen zur Behandlung bestimmter Probleme anbieten. Auf diese Weise können sich die Beschäftigten auf den Aufbau von Beziehungen zu den Kunden konzentrieren, während sie stets über das erforderliche Wissen und die erforderlichen Tools verfügen.

Qualitätsmanagement und Leistungsbewertung

Große Sprachmodelle (Large Language Models, LLM) und ihre Erweiterungen revolutionieren das Qualitätsmanagement und die Leistungsbewertung der Mitarbeiter im Contact Center, urteilt Spitch. Durch die Analyse von Anrufprotokollen und Kundenfeedback können LLMs komplexe natürlich­sprachliche Interaktionen effektiv analysieren, verbesserungswürdige Bereiche identifizieren und personalisierte Coaching-Empfehlungen generieren.

Dieses datengesteuerte Konzept ermöglicht laut Spitch, dass die Beschäftigten gezieltes Feedback und Unterstützung erhalten, um ihre Fähigkeiten kontinuierlich zu verbessern – sowohl vor Ort als auch in der Cloud. Dieser Ansatz stellt zudem sicher, dass Feedback und Überprüfung der Mitarbeiter in Übereinstimmung mit neuen EU- und internationalen Richtlinien für den verantwortungsvollen Einsatz von generativer KI bereitgestellt werden können.

Selbstlernende Ressourcen

Generative KI trägt zur Erstellung von selbstlernenden Ressourcen für die Beschäftigten bei. Durch die Analyse gängiger Kundenfragen und erfolgreicher Lösungsstrategien können KI-Agenten schnell verlässliche Knowledge-Base-Artikel, FAQs und Best-Practice-Anleitungen erstellen. Dadurch können die Mitarbeiter bei Bedarf selbstständig auf relevante Informationen zugreifen, was die Abhängigkeit von Vorgesetzten verringert und die Beschäftigten in die Lage versetzt, Probleme effizienter zu lösen.

Generative KI als Katalysator für die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Spitch rät darauf zu achten, dass die Einführung von generativer KI in Contact Centern ein gemeinsames Unterfangen von Management und Mitarbeitern ist. Offene Kommunikation und Transparenz sind demnach von entscheidender Bedeutung, um Bedenken oder Ängste der Mitarbeiter hinsichtlich der Auswirkungen von KI auf ihre Aufgaben zu zerstreuen. Unternehmen sollten zudem klare Richtlinien aufstellen, wie KI eingesetzt werden soll, um die Arbeit der Menschen zu ergänzen, anstatt sie zu ersetzen.

Josef Novak erklärt: „Contact Center müssen KI-Lösungen entwickeln, bei denen die Befähigung der Mitarbeiter im Vordergrund steht, indem sie eine unterstützende Beziehung zwischen Technologie und menschlichem Fachwissen ermöglichen. Generative KI kann Routineaufgaben übernehmen, so dass sich die Mitarbeiter auf komplexe Probleme konzentrieren können, die Einfühlungsvermögen, Kreativität und Problemlösungskompetenz erfordern. Dies verbessert nicht nur die betriebliche Effizienz, sondern erhöht auch die Arbeitszufriedenheit, reduziert den Stress und steigert das Engagement der Mitarbeiter.“

Vorteile sind schon heute sichtbar

Die potenziellen Vorteile der generativen KI in Contact Centern sind schon heute sichtbar, meint Spitch. McKinsey & Company berichtet, dass „Untersuchungen in einem Unternehmen mit 5.000 Kundendienstmitarbeitern ergaben, dass die Anwendung generativer KI die Problemlösungen um 14 Prozent pro Stunde steigerte und den Zeitaufwand für die Bearbeitung von Anfragen um 9 Prozent reduzierte. Außerdem sank die Fluktuation der Mitarbeiter und die Anzahl der Anfragen an den Vorgesetzten um 25 Prozent. Entscheidend ist, dass sich Produktivität und Servicequalität bei den weniger erfahrenen Mitarbeitern am stärksten verbesserten.“ Josef Novak betont: „Diese Ergebnisse unterstreichen die transformative Kraft der generativen KI bei der Stärkung der Mitarbeiter, insbesondere derjenigen, die neu in ihrer Rolle sind oder ihre Fähigkeiten noch entwickeln.“

Da Contact Center generative KI einsetzen, ist es wichtig, die Implementierung strategisch anzugehen und langfristig zu planen, empfiehlt Spitch. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Anbietern von KI-basierten Dialogsystemen und die Nutzung eines einheitlichen, plattformzentrierten Ansatzes seien entscheidend für eine reibungslose Integration in das bestehende IT-Ökosystem, die den spezifischen Bedürfnissen und strategischen Zielen des Unternehmens gerecht wird.

Josef Novak erklärt: „Wir bei Spitch sind davon überzeugt, dass Unternehmen, die sich auf die Befähigung und Unterstützung ihrer Mitarbeiter konzentrieren, ein Win-Win-Szenario schaffen können, in dem Technologie und menschliche Kompetenz Hand in Hand arbeiten. Mit dem richtigen Ansatz und den richtigen Partnerschaften wird generative KI Contact Center zunehmend von traditionellen Kostenstellen in Zentren der Innovation, der Geschäftsmöglichkeiten und der Zufriedenheit von Kunden und Mitarbeitern verwandeln.“

-PM Spitch-

 

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Pressemitteilung - Kooperationsvertrag erleichtert zukünftig die Arbeit im Ehrenamt

Die Unterstützung der Berliner Feuerwehr durch verschiedene Vereine, insbesondere durch den Landesfeuerwehrverband und die Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren, hat eine lange Tradition.

Bisher mussten jedoch im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sämtliche Spenden von z. B. Vereinen und auch zweckgebundene Spenden Dritter von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnS) genehmigt werden. Ein Freibetrag wurde der Berliner Feuerwehr bisher nicht eingeräumt, so dass die Vorgehensweise unabhängig der Spendensumme anzuwenden ist. Bei Zuwendungen führte dies gerade für die zahlreichen Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren in Berlin zu einem hohen verwaltungstechnischen Aufwand.

Für die Berliner Feuerwehr gelten als Teil der Berliner Verwaltung die Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Sponsoring und Werbung des Landes Berlin (VV Sponsoring).

Die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring wurde von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erlassen, um Dienstkräften einen verlässlichen Handlungsrahmen zu geben und Rechtssicherheit zu schaffen. Sie regeln die Unterstützung der Verwaltung durch Dritte mittels Geld-, Sach- oder Dienstleistungen und greifen zudem für die Zusammenarbeit mit Fördervereinen der Freiwilligen Feuerwehren.

Um hierbei eine Rechtssicherheit zu schaffen und den Bürokratieabbau weiter voranzutreiben, wurde in intensiver Zusammenarbeit eine neue Kooperationsvereinbarung erarbeitet. Neben zahlreichen Mitwirkenden wie dem Zentralen Service Recht und dem Landesverband der Freiwilligen Feuerwehren, waren vor allem das Referat Freiwillige Feuerwehren im Einsatzbetrieb und die Interne Revision der Berliner Feuerwehr treibende Akteure und brachten die zielführenden Ideen auf dem Weg.

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport: „Unsere Freiwilligen Feuerwehren und ihre Fördervereine sind unverzichtbar für unsere Stadt. Ihr täglicher Einsatz ist unbezahlbar und verdient unsere volle Unterstützung. Die neue Kooperationsvereinbarung ist ein längst überfälliger Schritt, um ihnen den Rücken freizuhalten. Es darf nicht sein, dass ehrenamtliches Engagement durch bürokratische Hürdenläufe ausgebremst wird. Die neue Regelung stellt sicher, dass sich alle auf das Wesentliche konzentrieren können: den Schutz und die Sicherheit der Menschen in Berlin.“

„Die Berliner Feuerwehr wäre ohne ihr engagiertes Ehrenamt kaum vorstellbar. Im Bereich der Brandbekämpfung, der Technischen Hilfeleistung und der Notfallrettung leisten die Kameradinnen und Kameraden aus ihrer Freizeit heraus einen unglaublich wertvollen Teil zum Schutze und der Sicherheit der Bevölkerung. Ein Großteil der Freiwilligen Feuerwehren betreiben einen eigenen Förderverein, der vor allem in der Nachwuchsgewinnung und Präventionsarbeit begründet liegt. Es war hier längst überfällig die bürokratischen Prozesse abzubauen und zu optimieren, sodass der Fokus auf das Wesentliche gelegt werden kann. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarungen haben wir heute einen maßgeblichen Teil dazu beigetragen und den Weg für ein zukünftiges Hand in Hand arbeiten geebnet.“, so Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen.

Kernpunkte der neuen Vereinbarung

Die nun vorliegende Kooperationsvereinbarung ist unbefristet, aber jederzeit kündbar und setzt die Gemeinnützigkeit der Vereine voraus. Ein zentraler Punkt ist die Entlastung der Verwaltung bei gleichzeitiger Sicherstellung eines rechtskonformen Handelns für Vereine und Freiwillige Feuerwehren.

  1. Rechtssicherheit: Sowohl die Berliner Feuerwehr als auch die unterstützenden Vereine agieren künftig auf einer soliden rechtlichen Basis.
  2. Verwaltungsvereinfachung: Der bürokratische Aufwand für Spenden und Unterstützungsleistungen wird erheblich reduziert.
  3. Freibetragsregelung: Mit Abschluss der Kooperationsvereinbarung wird ein Freibetrag bis zu 3.000 € pro Einzelfall vereinbart, für den die Zustimmung der AGK als erteilt gilt.
  4. Anerkennung des Ehrenamts: Die Vereinbarung würdigt das Engagement sowohl der Freiwilligen Feuerwehren als auch der Fördervereine.

Die ersten zwei Kooperationsvereinbarungen wurden am 19.07.2024 öffentlichkeitswirksam durch die Vorsitzenden der Fördervereine der Freiwilligen Feuerwehren Heinersdorf und Hellersdorf sowie Landesbranddirektor Herrn Dr. Karsten Homrighausen im Beisein der Senatorin für Inneres und Sport, Frau Iris Spranger, unterzeichnet. Die Vereinbarungen markieren einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Einrichtungen und unterstützenden Vereinen. Die öffentliche Unterzeichnung soll das ehrenamtliche Engagement wertschätzen und auf die verdienstvollen Leistungen aufmerksam machen.

-PM Berliner Feuerwehr-

 

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Myra-Report: Schädlicher Datenverkehr steigt massiv an – KRITIS im Fokus

Öffentliche Verwaltungen und kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind europaweit verstärkt Ziel von Cyberangriffen.

Der schädliche Datenverkehr im Internet steigt immer weiter an. Das zeigt der neue Report des europäischen Cybersicherheitsanbieters Myra Security, der die wichtigsten Herausforderungen für die IT-Sicherheit von Unternehmen und Organisationen untersucht.

Die im Cybersecurity Report angegebenen Daten aus dem Security Operations Center (SOC) von Myra zeigen, dass die Anzahl schädlicher Anfragen auf Webseiten, Online-Portale und Web-Schnittstellen (APIs) im ersten Quartal 2024 um 29,8 Prozent im Vergleich zu 2023 angestiegen ist. Im zweiten Quartal fällt der Zuwachs mit 80 Prozent noch deutlicher aus. Über das gesamte erste Halbjahr 2024 hinweg beträgt der Anstieg schädlicher Anfragen 53,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

„Die Zahlen unseres neuen Cybersecurity Reports zeigen, dass sich die Gefahrenlage weiter ver- statt entschärft“, erklärt Christof Klaus, Head of Global Network Defense bei Myra Security. „Cyberangriffe sind keine Ausnahme mehr, sondern eine Konstante. Das ist das neue Normal. Nur wer trotz andauernder Angriffe geschäftsfähig bleibt, ist wirklich resilient – und kann stets datenbasiert und in Echtzeit die bestmöglichen Entscheidungen treffen.“

Neue Angriffsmethoden auf Applikationsebene

Angriffe auf der Applikationsebene bleiben für die meisten Organisationen ein ernst zu nehmendes Problem. Aufgrund der hohen Komplexität moderner Webapplikationen ist die Abwehr von Attacken hier besonders herausfordernd. Umso besorgniserregender sind deshalb neue Angriffsformen, die insbesondere auf diese Netzwerkschicht abzielen – wie die im April neu entdeckte „HTTP/2 Continuation Flood“. In vielen Fällen ist die Continuation Flood eine größere Bedrohung als die im vergangenen Jahr entdeckte Angriffsmethode „Rapid-Reset“. Auf einzelne Bots als Angriffs-Client heruntergebrochen, erlaubt die Continuation Flood im Vergleich die siebenfache Menge schädlicher Requests pro Sekunde (RPS). Damit genügt Angreifern prinzipiell schon ein einzelner Rechner als Werkzeug, um die Webserver von Unternehmen auszuschalten.

Kritische Infrastrukturen unter Dauerfeuer

Laut dem aktuellen BKA-Lagebericht verzeichnete im Schnitt jede sechste KRITIS-Organisation im ersten Quartal 2024 einen Cybervorfall. Insbesondere die Sektoren Energie, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr sowie das Gesundheitswesen stehen im Visier von Cyberkriminellen. Diese Erkenntnisse decken sich mit den Beobachtungen des Myra SOC. Auch Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sind verstärkt betroffen. Behörden sehen sich zunehmend mit Angriffskampagnen politisch motivierter Gruppierungen konfrontiert – und für diese Akteure sind DDoS-Angriffe oft das Mittel der Wahl.

-PM MYRA Security-