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Die Freigabe von Cannabis – Aspekte aus einer langen Geschichte des Für und Wider

Von Dr. Reinhard Scholzen

Im März 2024 stimmte die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und wenig später der Bundesrat für die Legalisierung der Droge Cannabis. Damit endete ein jahrzehntelanges Ringen um den richtigen Weg in der Drogenpolitik, obwohl vor 30 Jahren und auch in der Gegenwart viele Experten und Interessenverbände vor der Freigabe des Haschisch warnten.

Die großen europäischen Städte wiesen in den frühen 1970er Jahren eine Gemeinsamkeit auf: In London, Paris und Brüssel, Madrid, Rom und Berlin entstanden offene Drogenszenen. Geradewegs zum Synonym für Drogen und die damit verbundenen Probleme wurde der Bahnhof Zoo in West-Berlin.

In der Bundesrepublik Deutschland reagierte man darauf sowohl mit Aufklärungskampagnen als auch mit Repressionsmaßnahmen und versprach sich Besserungen durch Gesetzesänderungen. So wurde zu Beginn der 1970er Jahre das Betäubungsmittelrecht aktualisiert, rund zehn Jahre später das Rechtsinstitut „Therapie statt Strafe“ eingeführt und nach der Mitte der 1980er Jahre rückte zusammen mit der Bekämpfung der Krankheit AIDS das Fixermilieu in den Mittelpunkt. Zudem wurden mehrere Projekte gestartet, bei denen die Droge Heroin durch Methadon ersetzt wurde.

Die gemeinsamen Anstrengungen ließen die Zahl der Drogentoten in den frühen 1980er Jahren stagnieren. Gegen Ende der 1980er Jahre stieg deren Zahl jedoch wieder sprunghaft an und erreichte nach der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1991 mit mehr als 2100 Toten den bisherigen Höhepunkt. Gleichzeitig rückten Erkenntnisse unterschiedlicher Wissenschaftsgebiete mehr und mehr in den Vordergrund und bestimmten die Vorgehensweise mit. Darunter befanden sich auch Ansätze, die eine zumindest teilweise Legalisierung bestimmter Drogen ins Feld führten.

Argumente der Befürworter der Legalisierung von Cannabis vor 30 Jahren

Der Strafrechtsprofessor Elmar Erhardt hatte 1993 in einer großen Literaturstudie für das Bundeskriminalamt (BKA) die Auffassungen der Wissenschaft zu der Frage „Pro und Contra: Legalisierung von Drogen?“ betrachtet. Er skizzierte darin, die Legalisierung von Drogen sei noch einige Jahre zuvor nahezu vollständig tabuisiert gewesen. Forderungen nach deren Freigabe hätten „in erster Linie drogeninteressierten Kreisen zugeordnet“ werden können. Dies hätte sich jedoch in den späten 1980er und frühen 1990er Jahren deutlich verändert, als die Zahl der Rauschgifttoten deutlich anstieg, gleichzeitig die Sicherstellungsmengen von Drogen zunahmen und im Gleichschritt die Beschaffungskriminalität anwuchs.

In der Fachwelt und den Medien wurden in dieser Zeit die Stimmen lauter, Haschisch zu legalisieren. Erhardt wertete 28 wissenschaftliche Beiträge aus und leitete daraus sowohl die Grundstrategien der damaligen Drogenpolitik als auch unterschiedliche Alternativen ab. Darüber hinaus stellte er die damals in der Fachwelt bekannten Erkenntnisse der Gefährlichkeit von Cannabis zusammen.

Der Autor beschrieb die Argumentationslinie, weder repressive staatliche Bekämpfungsstrategien noch Sicherstellungen größerer Mengen von Cannabisprodukten könnten verhindern, dass auch weiterhin eine große Zahl von Menschen diese Drogen konsumieren werde. Zudem stoße der Konsum dieses Rauschmittels auf breite gesellschaftliche Akzeptanz. Durch eine Freigabe von Haschisch und Marihuana würde der einheitliche Rauschgiftmarkt aufgebrochen, wodurch Cannabis-Konsumenten nicht mehr zwangsläufig mit der Szene für sogenannte harte Rauschgifte in Kontakt kämen. Dadurch werde die Gefahr eines Umsteigens auf Heroin verringert.

Positive Effekte sahen die Befürworter einer Freigabe von Cannabis auch für die Strafverfolgungsbehörden. Diese könnten sich dann ausschließlich auf den Heroin- und Kokain-Markt konzentrieren. Dies wiege die negativen Folgen einer eventuellen Zunahme von Cannabis-Gebrauchern auf, da sich dadurch keine vermehrte Begleit- und Folgekriminalität ergäbe; denn Cannabis wirke beruhigend und einschläfernd und die Gewalttätigkeit werde dadurch nicht gefördert. Die kaum zu leugnende zeitweilig vorhandene schlechte psychische Verfassung der Konsumenten wischten die Befürworter vom Tisch, indem sie argumentierten, diese werde durch Repression und Stigmatisierung verursacht und entfalle somit mit der Freigabe. Mit einer Zunahme von gesundheitlichen Schädigungen der Konsumenten sei nicht zu rechnen, da Cannabisprodukte weitaus harmloser als vermutet seien. Dies zeige sich auch darin, dass Auswirkungen auf die Arbeitsleistung nicht feststellbar seien. Auch mit einer körperlichen Abhängigkeit der Konsumenten sei nicht zu rechnen, da es allenfalls in Einzelfällen zu einer geringen psychischen Abhängigkeit käme, die mit derjenigen des Zigarettenrauchens vergleichbar sei.

Schließlich könne Cannabis für unterschiedliche medizinische Zwecke verwendet werden, so beispielsweise bei der Behandlung der Multiplen Sklerose, des grünen Star und in Begleitung einer Chemotherapie.

Auch aus der Richtung der Rechtstheorie und Rechtsphilosophie wurden Argumente für die Freigabe vorgetragen. So könne erst durch die Freigabe von Cannabisprodukten dem Selbstbestimmungsrecht und dem im deutschen Strafrecht geltenden Prinzip der straflosen Selbstschädigung ausreichend Genüge getan werden. Zudem würde durch eine strafrechtliche Gleichbehandlung von Alkohol und Cannabis auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vermieden.

Argumente der Gegner der Legalisierung von Cannabis vor 30 Jahren

Die Gegner einer Cannabisfreigabe führten in den frühen 1990er Jahren unter anderem ins Feld, Haschisch sei sehr wohl eine Einstiegsdroge und grundsätzlich deutlich gesundheitsschädlicher als das Tabakrauchen. Es beeinträchtige das Kurzzeitgedächtnis negativ und bewirke daher bei Jugendlichen Lernschwierigkeiten. Zudem belegten Studien, dass Haschisch eine „Psychose des schizophrenen Formenkreises bewirken“ könne.

Die Gegner argumentierten, durch den Wegfall der generalpräventiv wirkenden Strafandrohung würde es zu einem Anstieg der Konsumentenzahl, der Einzeldosis und der Einnahmefrequenz kommen. Des Weiteren sei mit einer Zunahme der unter Drogeneinfluss begangenen Straftaten zu rechnen, insbesondere im Straßenverkehr. Erhebliche Beeinträchtigungen des Fahrverhaltens von Cannabis konsumierenden Verkehrsteilnehmern wären, nicht zuletzt auch aufgrund der langen Abbauzeiten des Tetrahydrocannabinol (THC) im Körper, die Folge. Sie warnten, Cannabis als Einstiegsdroge verleite vor allem jüngere Menschen zum Gebrauch härterer Drogen.

Aus der psychiatrischen Praxis wurde vorgebracht, Cannabiskonsum könne zu erheblichen psychischen (amotivationales Syndrom, Wesensänderungen, Echoeffekte, Veränderungen der Sinneswahrnehmungen und der Konzentrations- und Erinnerungsfähigkeit, Halluzinationen, Psychosen, Störungen des Reifeprozesses bei Jugendlichen) führen. Des Weiteren würden körperliche Auswirkungen beobachtet (Leber- und Hirnschädigungen, schwere Schädigungen des Atemtrakts, Schwächung des Immunsystems, schädliche Auswirkungen auf Fötus und Neugeborene). Sie resümierten, bei einer Freigabe von Cannabis könne der Staat seiner Fürsorgepflicht („Schutz der Volksgesundheit“) nicht mehr nachkommen, zudem käme es zu den gleichen negativen Folgen wie beim Alkoholkonsum. Hier wurden auch ausdrücklich „Probleme am Arbeitsplatz“ genannt.

Die Gegner führten an, von einer Legalisierung von Cannabis ginge eine Signalwirkung für die Freigabe „harter Drogen“ und damit eine Verharmlosung aller Drogen aus. Ferner bliebe bei einer partiellen Legalisierung ein illegaler Markt mit den üblichen Erscheinungsformen für die nicht freigegebenen Rauschgifte erhalten. Nur bei Bekämpfung der Rauschgiftproblematik insgesamt auf allen Ebenen und mit gleicher Intensität könnten auch zukünftig Ermittlungserfolge verzeichnet werden.

Sehr entschieden wandten sich die Gegner der Legalisierung von Cannabis vor 30 Jahren gegen die These, für den Cannabiskonsum sei in der Gesellschaft eine breite Akzeptanz gegeben. Erhardt kommentierte: „Diese Thesen werden wohl nach Erkenntnissen aus neueren Untersuchungen neu überdacht bzw. revidiert werden müssen. Sehr deutlich wurde dies bei einer Befragung von Personengruppen, die tagtäglich mit der Verfolgung von Rauschgiftdelikten zu tun haben. Nach einer Untersuchung, bei der Strafrichter, Staatsanwälte und Polizeibeamte aus fünf Bundesländern, die mit Betäubungsmittelstrafsachen befaßt sind, befragt wurden, stellte sich heraus, daß ‚Liberalisierungsvorschläge‘ im Cannabis-Bereich in der Strafrechtspraxis noch keine breite Zustimmung finden. Daß der Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis weiterhin mit Geld- und Freiheitsstrafe bedroht sein sollte, meinten 57 % der Richter, 64 % der Staatsanwälte und 63 % der polizeilichen Fahnder.“

Dieses Ergebnis sei nicht unvorhersehbar, stellte Erhardt fest. Umso mehr überrasche jedoch die durch mehrere repräsentative Studien abgefragte Einstellung unterschiedlicher Gruppen der Bevölkerung zum Haschischkonsum. So sprachen sich bei einer im Wintersemester 1990/91 an vier westdeutschen Hochschulen durchgeführten Befragung von Studienanfängern ca. 45 % der Frauen und Männer für eine Beibehaltung des Haschischverbots aus. Im Osten Deutschlands lag diese Zahl sogar bei annähernd 70 %. Eine noch deutlich geringere Toleranz gegenüber dem Drogenkonsum ergab eine Umfrage des Institutes für Demoskopie in Allensbach: Im Januar 1993 befürworteten rund 75 % der Befragten entschieden die Bekämpfung des Drogenhandels und lehnten Drogenkonsum im Allgemeinen ab. Der Aussage „weiche Drogen wie Haschisch sollte man ruhig erlauben“ stimmten nur zehn Prozent zu.

Das neue Cannabis-Gesetz von 2024

Immer wieder wurde die mögliche Legalisierung von Haschisch thematisiert. Neue Dynamik erhielten die Freigabepläne durch den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021. Ausformuliert wurden die Änderungspläne mit der Vorlage des „Zwei-Säulen Modells“ zur kontrollierten Abgabe von Genusscannabis, das im Frühjahr 2023 das Bundesgesundheitsministerium vorlegte. Demnach sollte in einem ersten Schritt der private und gemeinschaftliche nicht-kommerzielle Eigenanbau von Genusscannabis ermöglicht werden. Die zweite Säule sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine privatwirtschaftliche Produktion und den Vertrieb von Genusscannabis in einem lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen ermöglichen.

In Drucksache 20/8704 legte die Bundesregierung im Oktober 2023 einen Gesetzesentwurf „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vor. Das insgesamt 194 Druckseiten umfassende Gesetz sei erforderlich, da „der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteigt“. Das Gesundheitsrisiko erhöhe sich durch vom Schwarzmarkt bezogenes Cannabis, da dabei der THC-Gehalt unbekannt sei. Zudem werde dieses Cannabis häufig verunreinigt. Daher ziele das Gesetz darauf ab, „zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen“, zudem solle die Aufklärung verbessert, der illegale Markt eingedämmt und der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden.

© Erfassung Dr. Scholzen

Experten lehnen das Gesetz ab

Der Chor der Gegner ist vielstimmig. Trotz aller Unterschiede, die sich zwangsläufig durch die jeweils unterschiedliche Perspektive ergeben, sind durchaus Gemeinsamkeiten in der ablehnenden Haltung vorhanden.

Nachdem der Arbeitskreis II (AK II) der Innenminister-Konferenz zum Thema Freigabe von Cannabis einen Prüfauftrag erhalten hatte, wurde die AG Kripo mit der Umsetzung beauftragt. Ausdrücklich war nicht zu prüfen, ob die mit der Cannabislegalisierung angestrebten Ziele der Bundesregierung erreichbar seien. Ebenso blieben festgestellte Widersprüche und Schwächen des Gesetzesentwurfs, auf die im Vorfeld die Bundesländer hingewiesen hatten, außen vor. Gleichwohl wurde im Vorwort zu dem im Dezember 2023 vorgelegten Prüfbericht „Auswirkungen der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden“ unter anderem darauf verwiesen, was vom BKA als problematisch gesehen wurde. Dabei unterschieden die Autoren einerseits in Widersprüche, die „vom Gesetzgeber gewollt“ seien. Hier führten sie aus „z. B. Besitzmenge von 25 Gramm pro Erwachsenen, Besitz von drei Pflanzen pro Erwachsenen pro Haushalt, keine Weitergabe von personenbezogenen Daten von Mitgliedern von Anbauvereinigungen durch die ‚zuständigen Behörden‘ an Fahrerlaubnisbehörden.“ Andererseits erwähnen sie, was in dem Gesetzesentwurf „in Kauf genommen werde“. Namentlich wird aufgeführt: „z. B. privater Eigenanbau de facto nicht überwachbar, Besitzmenge bei Eigenanbau und Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung verleitet zur Weitergabe oder Verkauf, mangelnde Kontrollierbarkeit des Eigenanbaus, Abgabe von Cannabis mit max. 10% THC-Gehalt durch Anbauvereinigungen an Heranwachsende, aber keine Begrenzung im privaten Eigenanbau.“

Das BKA verschwieg nicht, dass ein Punkt im aktuellen Gesetz nicht mehr erwähnt wird: Die Entlastung der Strafverfolgungsbehörden. Diese war im Koalitionsvertrag noch deutlich betont worden, findet sich im aktuellen Gesetzentwurf jedoch nicht mehr explizit. Dies resultiere, so wird in dem BKA-Bericht angenommen, „aus der Beratung des Bundeskriminalamtes im Konsultationsprozess ‚Cannabis – aber sicher‘ des Drogenbeauftragen der Bundesregierung.“ Das BKA hatte mit Nachdruck darauf hingewiesen, polizeiliche Kontrollen müssten auch nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes stattfinden. Exemplarisch wurde auf die erlaubt mitgeführte Besitzmenge von maximal 25 Gramm Cannabis verwiesen. Zudem seien die in § 5 KCanG festgelegten Konsumverbote zu überprüfen.

© Verbote Kopie, Dr. Scholzen

Im Rahmen des Konsultationsprozesses hatte das BKA herausgestellt, eine Differenzierung zwischen legalem Cannabis aus gemeinschaftlichem Eigenanbau und illegalem Schwarzmarktcannabis sei in polizeilichen Kontrollen nicht möglich. Dazu seien sehr aufwendige kriminaltechnische Untersuchungen erforderlich, was vorhersehbar zu einer Überlastung der Kriminaltechnischen Institute des Bundes und der Länder führen würde. Offensichtlich schloss sich der Gesetzgeber dieser Sichtweise an, weshalb bei der erlaubten Besitzmenge von 25 Gramm Cannabis nicht nach dessen Herkunft differenziert wird.

Die Entlastung der Strafverfolgungsbehörden findet sich im Gesetzentwurf im Abschnitt „Gesetzesfolgen“. Dort wird geschätzt, jährlich könnten 7,9 Mio. Euro eingespart werden. Dies ergibt sich aus folgender Berechnung: Die PKS erfasste im Jahr 2021 180.000 konsumnahe Cannabisdelikte, die künftig nicht mehr strafverfolgt werden. Unter der Annahme, diese Fallzahl bleibe konstant und die Lohnkosten lägen bei 43,90 Euro pro Fall bzw. pro Stunde. Lakonisch wird im BKA-Bericht festgestellt: „Die Belastbarkeit dieser Berechnung kann in Frage gestellt werden, z. B. hinsichtlich der angenommenen Fallbearbeitungszeiten.“ Darüber hinaus sehen die Praktiker an zahlreichen Stellen einen deutlichen Mehraufwand. So etwa durch zeitaufwendige Sicherstellungen und Beschlagnahmen von Cannabis, die das Gesetz gemäß § 2 Absatz 4 vorsieht. Des Weiteren werde bei der prognostizierten Einsparung von 7,9 Millionen Euro nicht bedacht, dass die Polizei nach § 5 KCanG Konsumverbote kontrollieren müsse. Ebenso blieben die zukünftig zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendigen Aufklärungs- und Präventionskampagnen der Bundesländer völlig unberücksichtigt. Nicht zuletzt müsse eine konsequente Bekämpfung der organisierten Kriminalität gewährleistet sein, was bei der Berechnung des Erfüllungsaufwandes ebenfalls nicht berücksichtigt wurde.

Einen in der öffentlichen Debatte oft vernachlässigten Aspekt beleuchtete im Rahmen des BKA-Berichts die Arbeitsgemeinschaft „Verkehrspolizeiliche Angelegenheiten (AG VPA)“ des Unterausschusses Führung, Einsatz und Kriminalitätsbekämpfung (UA FEK). Dieser legte zur 83. Herbstsitzung 2023 den Bericht „Auswirkungen und Konsequenzen einer Legalisierung von Cannabis im Kontext der Verkehrssicherheit (Stand: 09.06.2023)“ vor. Zwar räumen die Autoren ein, monokausale Auswirkungen der Cannabispolitik eines Landes auf die Straßenverkehrssicherheit seien aufgrund der verschiedenen individuellen Rahmenbedingungen sowie Einflussfaktoren grundsätzlich schwer zu belegen, jedoch steige mit zunehmender Liberalisierung der Cannabispolitik die Wahrscheinlichkeit, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werde. Dies gelte insbesondere, wenn die Liberalisierung kommerzielle Interessen verfolge, was der aktuelle Gesetzentwurf zur Cannabislegalisierung ausschließe. Jedoch sei anzunehmen, dass Fahrten unter Einfluss von Cannabiskonsum zunehmen könnten. Daher sei es sinnvoll, „die Kontrolltätigkeit durch den Polizeivollzugdienst zumindest vorübergehend zu intensivieren, auch um deutlich werden zu lassen, dass Fahren unter dem Einfluss von Cannabis (und anderen Drogen) weiterhin verboten ist.“

Die Stellungnahme der GdP

Von den Polizeigewerkschaften gab nur die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des BMG ab. Mit großem Nachdruck stellte sich der Autor, der stellvertretende Bundesvorsitzende Alexander Poitz, gegen die Annahme, die Polizei werde durch das neue Gesetz entlastet. Mit Blick auf die zahlreichen ortsbezogenen Konsumverbote werde die Arbeit seiner Kollegen sogar deutlich erschwert. Aufwendig sei darüber hinaus auch die Kontrolle der Menge und Qualität des Haschisch. Dazu sei zunächst das Mitführen geeichter Waagen nötig und anschließend sehr aufwendige Laboruntersuchungen. Ausführlich ging die GdP auf die Hoffnung des Gesetzgebers ein, den Schwarzmarkt einzudämmen. Poitz führte dazu aus: „Das Ziel den illegalen Markt für Cannabis eindämmen zu wollen, begrüßen wir. Jedoch können wir nicht erkennen, wie sich dieses Ziel durch bzw. aufgrund der Vorgaben, die der vorliegende Entwurf macht, erreichen lassen wird.“ Er stellte in den Raum, es sei nicht auszuschließen, dass Schwarzmarkt und Organisierte Kriminalität sogar gefördert werden könnten. Man müsse davon ausgehen, dass die Nachfrage nach Cannabis steige, die aus den künftig legalen Bezugsquellen nicht gedeckt werden könnte. Zudem müsse man berücksichtigen, dass der Herstellungsaufwand und damit die Kosten des legalen Cannabis höher seien als die für illegales Cannabis. Dies führe dazu, dass es wenig attraktiv sei, „sich um legale Cannabis-Bezugsquellen zur Bedarfsdeckung zu bemühen, anstatt illegal hergestelltes Cannabis zu beziehen.“ Das Entdeckungsrisiko für Straftäter sinke deutlich, sofern sie sich an die Höchstgrenzen von 25 Gramm hielten. Eine erhebliche Gefahr sah die GdP zudem in dem den Schwarzmarkt und die organisierte Kriminalität fördernden Potenzial, das die zukünftig erlaubten Anbauvereine in sich tragen. Dies böte Straftätern die bisher nicht vorhandene Möglichkeit, ihre illegalen Drogen reinzuwaschen.

Poitz beklagte, die Probleme, die das neue Gesetz im Straßenverkehr aufwerfe, blieben unberücksichtigt. Es sei „zwingend zu verhindern, dass mit einer Freigabe von Cannabis als Genussmittel das irrige Signal gesendet wird, wonach eine berauschte Teilnahme am Straßenverkehr unbedenklich sei.“ Es müssten somit THC-Grenzwerte festgelegt werden, wobei gelte müsse: „Keine Experimente beim Grenzwert auf Kosten der Verkehrssicherheit“

Ärzte und Medizinexperten gegen Legalisierung von Cannabis

Zahlreiche Experten warnten im Rahmen einer Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages im November 2023 vor den Folgen des neuen Gesetzes. So stellte unter anderem die „Bundesärztekammer (BÄK)“ fest, durch das Gesetz würden „Cannabiskonsumprävalenzen und cannabisbedingte gesundheitliche und gesellschaftliche Probleme weiter zunehmen.“ In besonderem Maße sei dabei die „besonders vulnerable Gruppe der Kinder und Jugendlichen“ betroffen. Sie könnten nicht wirksam „vor einem Zugang zu Cannabis, das durch privaten und nichtgewerblichen, gemeinschaftlichen Eigenanbau verbreitet wird, und den internationalen Erfahrungen nach weiterhin zu erwartenden Schwarzmarkt“ geschützt werden. Die BÄK warnte vor gravierenden gesundheitlichen und sozialen Folgen für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Es sei durch eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie nachgewiesen, „dass das Risiko für eine cannabisbezogene Störung auf 17 Prozent steige, wenn der Konsum in der Adoleszenz beginnt, bei täglichem Konsum sogar auf 25 bis 50 Prozent.“ Zudem führe ein früher und häufiger Cannabiskonsum im Jugendalter zu „geringeren Bildungserfolgen“. Aus diesen und weiteren Gründen hatte der 127. Deutsche Ärztetag die Bundesregierung im Jahr 2023 mit Nachdruck aufgefordert, „von ihren Plänen zu einer Cannabislegalisierung Abstand zu nehmen und stattdessen konsequent auf eine umfassende Suchtprävention zu setzen.“ Mit Blick ins Ausland stellte die BÄK fest, eine Richtungsänderung in der Cannabis-Politik sei nicht feststellbar. Die immer wieder von den Befürwortern ins Feld geführten Niederlande seien „sicherlich keine Ermutigung für andere Länder.“

Der „Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)“ positionierte sich ähnlich. Sie prognostizierten, „dass die Freigabe von Cannabis für Erwachsene, wenn auch nicht so tendiert, schwerwiegende negative Auswirkungen auf Jugendliche und Heranwachsende haben wird.“ Die durchaus positiven Ansätze eines besseren Jugendschutzes fielen „angesichts des Risikos eines deutlich ausgeweiteten Marktes und der Normalisierung von Cannabiskonsum in aller Öffentlichkeit nicht ins Gewicht.“ Die im Gesetz vorgesehenen Schutzmaßnahmen seien nicht durchsetzbar, sie würden „ins Leere laufen“, da sie wegen fehlenden Personals bei der Polizei weder kontrollierbar noch durchsetzbar seien.

Die „Deutsche Gesellschaft für Psychatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Naturheilkunde e. V. (DGPPN)“ ging auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse des Suchtrisikos von Cannabis ein und stellte die „erheblichen Gesundheitsrisiken insbesondere für junge Menschen“ heraus. Wer über eine Entkriminalisierung nachdenke, müsse daher umfassende Maßnahmen im Bereich der Prävention und Behandlung sowie des Jugendschutzes ergreifen. Dies sei nach der Auffassung der DGPPN nicht gegeben: „Solange diese Aspekte nicht angemessen adressiert werden, wird zu befürchten sein, dass das Gesetz zu einer Verschlechterung der Gesundheit Jugendlicher führen kann.“

Bemerkenswert kurz und knapp fiel die Bewertung der „Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA)“ aus: „Die ABDA lehnt die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken aus fachlichen Gründen ab und schließt sich diesbezüglich der Einschätzung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) an.“ Die Erfahrungen aus den Ländern, die Cannabis legalisierten, zeigten, dass die Prävalenz von Cannabiskonsumstörungen zunehme. Zudem verringere Cannabis die Aufmerksamkeit, schränke die Psychomotorik ein und induziere Apathie. In der Summe steige das Risiko für Arbeits- und Verkehrsunfälle. Darüber hinaus gaben sie zu bedenken, dass „bei genetischer Vorbelastung schon ein einmaliger Konsum eine Psychose auslösen“ könne.

Die „Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e. V.“ sah zwar im Gesetz „Ansätze zur Entkriminalisierung von Konsumenten“, befürchtete jedoch, es sei zu erwarten, dass „die Zahl der Personen mit Intoxikationen bzw. Intoxikationspsychosen“ zunehme.

Andere Stimmen

Nicht nur die Interessenvertretungen der Medizinexperten sahen die Gesetzesnovellierung bis auf wenige Ausnahmen kritisch. Beispielhaft seien einige weitere kritische Stimmen aus anderen Berufsgruppen genannt.

Die „Neue Richtervereinigung“ lobte das Gesetzesvorhaben, da eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr zu rechtfertigen sei. Allerdings solle die Gesetzesvorlage optimiert werden.

Der „Deutsche Richterbund“ setzte andere Akzente. Er befürchtete, mit der Cannabis-Freigabe würden neue Straftatbestände geschaffen, die einen erheblichen Ermittlungsaufwand mit sich brächten. Er rechnete mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des Schwarzmarktes.

Der „Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik“ erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen straffrei zu ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es jedoch, den Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen zu verbieten.

Der „Branchenverband Cannabiswirtschaft“ erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne Einbeziehung der Wirtschaft spürbar zurückdrängen lasse. Nur Akteure der Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit „wettbewerbsfähig“ zu illegalen Marktakteuren werden.

Kritik, nicht nur aus den Reihen der Opposition

Im Bundestag wurde das neue Gesetz sehr unterschiedlich bewertet – quer durch alle Parteien. So stellte sich der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler bis zuletzt gegen die Novellierung.

Auch in den Länderparlamenten wurde zum Teil erbittert um das Für und Wider des neuen Gesetzes gerungen. Besonders engagiert kritisierte es im rheinland-pfälzischen Parlament der CDU-Gesundheitsexperte Dr. Christoph Gensch. Er führte aus, der SPD-Innenminister von Rheinland-Pfalz und ebenso der FDP-Justizminister hätten das Gesetz außerhalb der Parlamentsdebatte scharf kritisiert. Die SPD-Fraktionsvorsitzende, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, habe bei dem Besuch eines Gymnasiums gesagt, sie hätte ihre ablehnende Haltung zum Gesetz nie geändert, könne aber an der Entscheidung nichts mehr ändern. Von 2005 bis 2009 war sie Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Gensch spitzte zu: „Sie haben sich zuerst von den Kiffern in ihren Jugendorganisationen in dieses Projekt hineintreiben lassen.

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Und jetzt wollen sie dieses Gesetz auf Biegen und Brechen durchdrücken, weil es das einzig verbindende Projekt ist, das die Ampel noch hat. Und es interessiert sie nicht, dass es ein fürchterlich schlechtes Gesetz ist mit großen Gefahren für unsere Kinder und Jugendlichen. Schämen sie sich.“

Nach dem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates kritisierte der CDU-Bundesvorsitzende, Friedrich Merz, das neue Gesetz: „Gegen den Rat fast aller Fachleute aus der Medizin, der Psychiatrie, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kriminologen, der Polizei und nicht zuletzt der Justiz hat die Ampel am letzten Freitag für die hoch umstrittene Freigabe des Anbaus und Konsums von Cannabis auch die letzte gesetzgeberische Hürde genommen.“ Er betonte, mit dem neuen Gesetz käme nicht nur mehr Arbeit auf die Ärzte zu. Auch die Landesjustizverwaltungen würden durch die Gesetzesfolgen hoch belastet. Da die Ampel die „Entkriminalisierung“ auch rückwirkend geregelt habe, müsse das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 60.000 Verfahren erneut bearbeiten. So seien zum Beispiel neue Gesamtstrafen zu verhängen, wenn zuvor weitere Straftaten abgeurteilt wurden, die oftmals im Zusammenhang mit dem nunmehr straffreien Cannabis-Genuss standen, wie Gewalt- und Einbruchsdelikte. Sodann müssten Eintragungen im Bundeszentralregister korrigiert werden. Völlig ungeklärt sei, welcher THC-Grenzwert ab dem 1. April 2024 im Straßenverkehr gelten solle. Merz stellte heraus, viele Ministerpräsidenten hätten ihre Kritik am Gesetz im Bundesrat „mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck gebracht“. Durchaus kämpferisch fasste er zusammen: „Aber der Schaden für die Gesellschaft und die Justiz in unserem Land war den SPD-geführten Ländern offenbar weniger wichtig als der Zusammenhalt einer Ampelkoalition, die sich ansonsten kaum noch in einem politischen Projekt einig wird.“

 

Die Max Achtzig Idee zur Vision Zero

Dieter Schäfer und Helena
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Bei tödlichen LKW-Unfällen ließen in den Pandemiejahren jährlich mehr als dreimal so viele LKW-Fahrer (ca. 70) ihr Leben, wie Insassen in PKW. All diese Unfälle passierten ungebremst und mit Anlauf, klares Indiz für Ablenkung oder Sekundenschlaf beim Verursacher.

Die Fahrzeugassistenten können solche Unfälle nur bedingt vermeiden. Denn es gibt europaweit ein eklatantes Wissensdefizit bei den Fahrern. Fast keiner ist auf die Wirkungsweise von Abstandsregeltempomat und Notbremsassistent (AEBS) eingewiesen. Da insbesondere das AEBS nicht autonom reagieren darf und deshalb vom Fahrer übersteuerbar ist, schlägt die Unwissenheit im Notfall extrem durch. Der Algorithmus berechnet den maximal letzten Bremspunkt vor dem Aufprall. Schreckt der Fahrer durch die akustische Warnung hoch, ist er schon so nah am Stauende, dass er im Fluchtreflex das Lenkrad herumreißt. Das wiederum übersteuert den Bremsvorgang und schaltet diesen sogar ganz ab. So passierten nach einer niedersächsischen Studie[1][2] rund 25 Prozent Auffahrunfälle, obwohl NBA verbaut waren. 2023 hat die UN ECE nachgebessert[3]. Bei Typ-Neuzulassungen dürfen künftig nur noch robuste Maßnahmen des Fahrers, wie ein Kickdown des Gaspedals oder Ausweichmanöver, die ausreichen, um das Zielfahrzeug nicht mehr anzustoßen, eine Übersteuerung auslösen. Die Übergangsfristen dauern jedoch bis zum 1. September 2028. Sicher kann aktuell nur einer, der Fahrer selbst, einen Unfall vermeiden. Wir müssen die Fahrer und Fahrerinnen in Aus- und Fortbildungen über die Gefahrensituationen aufklären und deren persönliches Gefahrenradar schärfen. Hier setzt die Max Achtzig Idee an. Die tagtäglich unterschiedlichsten Stressoren, die auf sie einwirken und die Ursache für den Sekundenschlaf sind, aber sie auch animieren, sich abzulenken, müssen identifiziert und beseitigt werden.

Sehr oft im Schatten bleibt das unendliche Leid der „stillen“ Opfer. Nach einer vom DVR 2022[4] publizierten Sozialstudie leiden nach einem plötzlichen Unfalltod durchschnittlich 113 Menschen unter einer mehr oder minder starken Belastungsstörung. Helena, einzige Überlebende eines LKW-Unfalles, bei dem ihre Eltern und ihre Schwester starben, gibt diesen stillen Opfern nun ein Gesicht.

„Max Achtzig - 40 Tonnen Verantwortung!“, Dieter Schäfer, Preis von 11 Euro, www.hellwach-mit-80-kmh.de
© Schäfer
DVR-Präsident Manfred Wirsch[5]: „Das Buch "Max Achtzig - 40 Tonnen Verantwortung" von Dieter Schäfer ist mehr als eine Ansammlung wichtiger Erkenntnisse. Es dient als Wegweiser, der aufzeigt, wie durch Verhaltensänderungen und Bewusstseinsbildung Unfälle vermieden werden können.“

Mit seinem kompletten Präventionsansatz stellt es eine wichtige Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungsmaßnahmen dar. Es kann als Begleitwerk für Fahrer und Trainer bei den Schulungs-und Fortbildungsinhalten der Anlage 1, Ziffern 1.2, 1.3a und 3.1 der Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnung und auch in der Fahrausbildung eingesetzt werden.

Mehr Informationen und Bestellungen zum Preis von 11 Euro siehe www.hellwach-mit-80-kmh.de.

 

Quellen:

[1]
[2] https://www.vkuonline.de/erweiterte-betrachtungen-zum-umgang-mit-automatischen-notbremssystemen-und-zu-deren-auslegung-teil-1-2669196.html
[3] https://unece.org/sites/default/files/2023-10/R131r1am2E.pdf
[4] https://www.dvr.de/presse/pressemitteilungen/psychische-unfallfolgen-beteiligter-personen-betroffene-nicht-allein-lassen
[5] https://youtu.be/pahQ74M2-bc

 

Schlagzeilen

Dieser Newsletter wurde u.a. mit freundlicher Genehmigung durch Prof. Dr. Thomas Görgen der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster erstellt. Prof. Dr. Görgen und sein Team erstellen aus deutschen und internationalen Medien einen Newsletter zu polizeilichen und kriminologischen Themen, den sie täglich per E-Mail versenden. Aus diesen täglichen Newslettern dürfen wir mit Genehmigung von Prof. Dr. Görgen einen wöchentlichen Newsticker generieren.

Die chronologische Linksammlung wurde durch das Bundesministerium Inneres in Österreich, Abteilung I/A/5 – Sicherheitsakademie, aus diversen Newslettern und Medienbeiträgen zusammengestellt und stellt keine Meinungsäußerung von VEKO-online dar, d.h. die Aufnahme von Beiträgen in diese Liste bedeutet nicht, dass wir mit den Meinungen auf den jeweiligen Websites übereinstimmen. Ziel dieser Übersicht ist es, eine Orientierung über die Bandbreite der internationalen Diskussionen und Positionen zu sicherheitspolitischen bzw. kriminologischen Fragen sowie damit verbundenen aktuellen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft zu ermöglichen.             


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MiGAZIN - Dienstag, 16.04.2024, 16:29 Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Frankfurter Bahnhofsviertel: Alarmismus hilft nicht

Frankfurter Rundschau 16.04.2024, 16:20 Uhr

Von Georg Leppert


Drogen aus der Apotheke?

Diese Frau plädiert für einen regulierten Kokain-Markt. Die Bürgermeisterin von Amsterdam, Femke Halsema, sieht nur einen Weg, um Drogenschmugglern das Handwerk zu legen

Berliner Kurier 16.04.2024 | 22:17 Uhr


Eskalation im Nahen Osten: Patenonkel Iran

Die Mullah-Republik sieht sich als Schutzmacht der Palästinenser. Paradoxerweise rücken so aber die arabischen Staaten näher an Israel heran. Kommentar von Klaus Hillenbrand

taz.de 16. 4. 2024, 07:01 Uhr


Die Kehrseite der Freiheit: Im Westen erreichen Islamisten ihre Ziele leichter als in muslimischen Ländern

Islamische Länder kontrollieren die Ausübung der Religion. Im Westen haben Glaubensgemeinschaften freie Hand. Staaten, die vom Ausland finanzierte Moscheen zulassen, treten faktisch einen Teil ihrer Souveränitätsrechte ab.

NZZ online 15.04.2024, 05.30 Uhr 7 min

Emrah Erken


 

Rettungsmaßnahmen am 25. März in der zerstörten Halle
© Von Mchs.gov.ru, CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=146812202

Fußball-EM in Deutschland und Olympische Spiele in Paris – Die aktuelle Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus

Von Prof. Dr. Stefan Goertz, Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei

Sowohl der verheerende islamistische Anschlag auf das Konzert bei Moskau Ende März 2024 als auch zahlreiche weitere kürzlich in Europa verübte bzw. verhinderte islamistische Anschläge verdeutlichen, dass das Bedrohungsniveau, das aktuell vom islamistischen Terrorismus – auch in Deutschland – ausgeht, hoch ist. Hier werden (potenzielle) Bedrohungsszenarien vor dem Hintergrund der Fußball-EM in Deutschland und der Olympischen Spiele in Paris dargestellt.

Aktuelle verübte und verhinderte islamistische Anschläge und Attentate

Seit 2004 wurden allein in Europa mindestens 95 jihadistische Anschläge verübt bzw. von den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der EU-Staaten verhindert. Durch die verübten jihadistischen Anschläge wurden über 800 Menschen getötet und mehr als 3800 verletzt.1 Alleine in Deutschland wehrten in den Jahren 2010 bis 2023 deutsche und internationale Sicherheitsbehörden (durch die Weitergabe von entscheidenden Informationen an die deutschen Sicherheitsbehörden) 18 islamistische Anschläge ab.2 Im Zeitraum von 2000 bis 2020 haben Polizei- und Verfassungsschutzbehörden in Europa über 60 islamistische Anschläge verhindert. In Deutschland wurden seit dem Jahr 2002 mindestens 27 islamistische Anschläge durch deutsche Sicherheitsbehörden vereitelt.

Sinan Selen, Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sprach im Herbst 2023 in Bezug auf den Konflikt in Israel und Gaza von einer „langfristigen Verschärfung der Sicherheitslage“ und erklärte, dass „Einzelpersonen oder Kleingruppen den Konflikt nach Europa tragen“ könnten (Konflikttransfer). Die aktuelle Lage nach dem Hamas-Angriff sei „geeignet, Mobilisierungspotenzial in der extremistischen und terroristischen Community weltweit und einen Solidarisierungseffekt herbeizuführen mit den entsprechenden risikoerhöhenden Elementen“.3

Die massive Verschärfung des Nahostkonflikts hat auch einen klaren Einfluss auf die Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland und anderen europäischen Ländern. Der Nahost-Konflikt ist der zentrale Konflikt für alle Islamisten und in diesem Zusammenhang wird von „wir Muslime gegen die Juden“ gesprochen. Oftmals wird das verbunden mit der Behauptung, der Staat Israel begehe einen Völkermord an Palästinensern. Das sind Ideologieelemente und Narrative, die Menschen in Deutschland radikalisieren werden, sowohl in Gruppen als auch bei Einzelpersonen. Die Idee des islamistischen „Einzelkämpfers“ wurde in den letzten Jahren von der virtuellen Propaganda des „IS“ und der „Al Qaida“ befeuert.

Ende Oktober 2023 nahmen polizeiliche Spezialkräfte in Duisburg den vorbestraften Islamisten und Gefährder Tarik S. fest, der im Verdacht steht, einen islamistischen Anschlag auf eine Pro-Israel-Demo geplant zu haben. Von einem ausländischen Nachrichtendienst wurden Informationen an die deutschen Sicherheitsbehörden übermittelt, dass Tarik S. für seinen geplanten Anschlag womöglich einen Lkw einsetzen könnte.

Satellitenbild von Israel und dem Gazastreifen am 7. Oktober. Gut zu erkennen: Feuer über israelischem Territorium.
© Von Pierre Markuse - Fires in Israel and the Gaza strip - 7 October 2023, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=138674921

Bei einem islamistischen Anschlag mit einem Messer in der Nähe des Eiffelturms in Paris wurde Anfang Dezember 2023 ein deutscher Tourist getötet, zwei weitere Menschen wurden verletzt. Nach Angaben des französischen Innenministers Gérald Darmanin war der Täter vor dem Anschlag als Islamist bekannt. Die damalige französische Premierministerin Élisabeth Borne erklärte: „Wir werden dem Terrorismus nicht nachgeben. Niemals.“

Mitte Dezember 2023 vereitelten deutsche – durch drei Festnahmen unter anderem die GSG 9 der Bundespolizei – und niederländische Sicherheitsbehörden einen mutmaßlich geplanten Anschlag der palästinensischen Terrororganisation Hamas in Deutschland. Vier Angehörige der Hamas sollen einen Anschlag auf jüdische Einrichtungen in Deutschland geplant haben.4

Islamistische Terroristen wollten offenbar zu Weihnachten und Silvester 2023 Anschläge auf den Kölner Dom und den Wiener Stephansdom verüben. Hierzu gab es in Deutschland und Österreich mehrere Festnahmen von Menschen, die mutmaßlich Mitglieder des „Islamischen Staat Provinz Khorosan“ (ISPK) sind.

In Österreich gelang es den Sicherheitsbehörden im Jahr 2023 drei geplante jihadistische Anschläge zu verhindern: Einen im Zusammenhang mit einem LGBTQ-Festival, ein geplantes Messerattentat am Wiener Hauptbahnhof sowie ein mutmaßlich geplanter Anschlag auf den Stephansdom. Alle mutmaßlichen Terroristen hatten ISPK-Hintergrund.

Anfang März 2024 verübte ein 15-jähriger Islamist ein Messerattentat auf einen orthodoxen Juden und verletzten diesen lebensgefährlich. In einem Bekennervideo, das nach der Tat auftauchte, schwor der Attentäter dem „Islamischen Staat“ seine Treue und erklärte, dass es sein Ziel sei, „möglichst viele Juden zu töten“.

Mitte März 2024 wurden in Gera zwei Afghanen, mutmaßliche islamistische Terroristen, die dem IS-Ableger „Islamischer Staat Provinz Khorosan“ (ISPK) angehören und einen Anschlag auf das schwedische Parlament geplant haben sollen, im Auftrag des Generalbundesanwalts festgenommen. Beide sitzen nun in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen des BKA und des GBA hierzu sollen bereits im Jahr 2023 angelaufen sein. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wollten die beiden Schusswaffen beschaffen, um im Umfeld des schwedischen Parlaments Polizisten und andere Personen zu töten.

Seit der Eskalation des Nahost-Konflikts Anfang Oktober gab es in Europa mindestens acht geplante islamistische Anschläge. Damit verbunden auch einen Wechsel der Taktik: Potenziell tritt zur seit Jahren dominierenden Variante eines Anschlags durch Einzeltäter wieder die Variante Anschlag durch Hit-Teams.

Am 23.3.2024 verübte eine Zelle des IS-Ablegers ISPK einen Anschlag mit Schusswaffen auf die Crocus City Hall in Krasnogorsk bei Moskau, bei dem nach offiziellen Angaben mindestens 143 Menschen getötet und 360 verletzt wurden.5 Wenige Stunden nach dem Anschlag bekannte sich der „IS“ über seine Nachrichtenagentur „Amaq“ zur Tat.

Kurz vor Beginn eines geplanten Konzerts der russischen Rockband Piknik schossen mindestens drei islamistische Terroristen – es gibt Berichte über „bis zu fünf“ – in die Menge der etwa 6.200 Konzertteilnehmer. Zusätzlich entfachten sie einen Brand mit Benzin, das Gebäude stand in Flammen. Russische Spezialkräfte betraten wohl noch eine Stunde nach dem Ende des Anschlags nicht das Gebäude, später stürzten Teile des Daches ein. Die 143 Todesopfer erlagen Schussverletzungen und/oder einer Rauchgasvergiftung.

Das Anschlagsszenario auf die Crocus City Hall in Krasnogorsk kann als Nachahmer-Anschlag desjenigen im Bataclan/Paris 2015 bewertet werden. Um den Anschlag propagandistisch zu nutzen, veröffentlichte der „IS“ über „Amaq“ ein ca. 90 Sekunden dauerndes Video mit „exklusiven Szenen“, das u.a. Tötungen von wehrlosen Konzertbesuchern zeigt („Angst und Schrecken verbreiten“ als Botschaft).

Die aktuelle Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus

„Die Bedrohungslage durch den Islamismus ist unverändert hoch. Wir müssen jeden Tag auch in Deutschland mit einem islamistischen Anschlag rechnen. Die Sicherheitsbehörden in Deutschland sind daher wachsam und werfen einen sehr scharfen Blick auf die uns bekannten Gefährder.“ Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.6

Die französische Regierung rief nach dem Anschlag bei Moskau, Ende März 2024, die höchste Terrorwarnstufe aus. Nach Angaben des BMI gehe auch in Deutschland aktuell die größte Gefahr vom ISPK aus. Nach Angaben der Bundesinnenministerin Nancy Faeser sei die Gefahr durch den islamistischen Terrorismus in Deutschland aktuell „akut“.7

Nordrhein-Westfalen könne jederzeit „Zielscheibe von Terroranschlägen“ werden, erklärte Innenminister Herbert Reul. Diese Warnung hängt damit zusammen, dass sich ein Großteil der bisher in Deutschland bekannten rund 50 mutmaßlichen Anhänger des „IS“-Ablegers ISPK in Nordrhein-Westfalen aufhält. Bei ihnen handele es sich zumeist um Asylbewerber aus Tadschikistan und anderen zentralasiatischen Ländern, die in abgeschotteten Kleingruppen leben, was es den Sicherheitsbehörden überaus schwer mache, Informationen zu sammeln. Hinzu komme, dass den Sicherheitsbehörden nur wenige Übersetzer für zentralasiatische Sprachen zur Verfügung stehen. Bis sichergestellte Chatprotokolle übertragen, ausgewertet und Personennetze enttarnt sind, vergehe oftmals viel Zeit.8

ISPK, auch ISIS-K („Islamic State in Iraq and Syria – Khorasan“) genannt gilt als augenblicklich aktivster Ableger des „IS“. Benannt ist der ISPK nach Khorassan, einer historischen Region in Zentralasien, deren Ausdehnung im Laufe der Geschichte unterschiedlich weit reichte und u.a. das heutige Afghanistan, Tadschikistan und Turkmenistan umfasste. ISPK war bisher vor allem in Afghanistan aktiv und beansprucht dort Territorien, was zu einem bewaffneten Konflikt mit den herrschenden Taliban führte.

ISPK tötete seit 2015 bei Anschlägen in Afghanistan und Pakistan Tausende Menschen. ISPK wurde 2014 – im Jahr der Ausrufung des Neo-Kalifats des „IS“ auf syrischem und irakischem Staatsgebiet – von einer Gruppe übergelaufener Mitglieder der Taliban und der Al Qaida in Afghanistan und Pakistan gegründet. 6.000 bis 8.000 Kämpfer werden dem ISPK aktuell zugerechnet, hinzu kommen viele Tausend Unterstützer und Sympathisanten weltweit, auch in Europa, auch in Deutschland.

Die Verbindungen zwischen ISPK-Mitgliedern und anderen jihadistischen Gruppen sind weltweit und fließend. Seit Jahren wechseln Kämpfer und Mitglieder, allerdings im Wesentlichen von den Taliban und der Al Qaida in Richtung ISPK. Bis zum Abzug der westlichen Streitkräfte und der zweiten Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 ist der ISPK sowohl von US-Truppen als auch von der Afghan National Army bekämpft worden. Dabei sind zahlreiche Anführer der mittleren und oberen Hierarchie getötet worden. Durch den Abzug der westlichen Streitkräfte aus Afghanistan entstand ein Sicherheitsvakuum, das vom ISPK genutzt wurde, um in Afghanistan zu rekrutieren, in paramilitärischen Ausbildungslagern zu schulen und zu wachsen. Ein Motiv für den jihadistischen Anschlag bei Moskau könnte die militärische Rolle Russlands im syrischen Bürgerkrieg sein, da russischer Einfluss das System Assad im Kampf gegen den „IS“ sowie Anti-Assad-Kämpfer entscheidend stützte, u.a. durch Luftschläge sowie Waffenlieferungen und military intelligence.

Die deutschen Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz und Polizei) gehen aktuell von 27.480 Islamisten in Deutschland aus, darunter sind aktuell ca. 485 islamistische Gefährder sowie 500 sog. relevante Personen.9 Gefährder sind Personen, die von den deutschen Sicherheitsbehörden wie folgt eingeschätzt werden: „Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird.“10

Zu den islamistischen Gefährdern ist festzuhalten: Das sind die Extremisten in Deutschland, die als potenzielle Terroristen bekannt sind, bzw. bereits wegen terroristischer Delikte verurteilt worden sind und von denen die Sicherheitsbehörden wissen, dass sie existieren (Hellfeld). Dazu kommen Menschen, die durchaus das gleiche Potenzial wie Gefährder haben können, den Sicherheitsbehörden aber (noch) nicht bekannt sind. Die Fußball-EM und die Olympischen Spiele ziehen aber natürlich auch die Aufmerksamkeit anderer islamistischer Gefährder auf sich, u.a. aus anderen europäischen Staaten.

In Bezug auf die psychologischen Hintergründe von Terroristen und die Fragen „Was wollen Terroristen?“ „Wie weit sind Terroristen bereit, zu gehen?“, „Wen wollen Terroristen angreifen, töten, verletzen?“ muss hier klar festgestellt werden, dass Terroristen keine Grenzen kennen. Diese Erkenntnis müssen wir spätestens seit den Gräueltaten des „Islamischen Staates“ (Verbrennen ihrer Opfer in Käfigen, Ermorden durch Flammenwerfer, Tod durch Ertränken in Käfigen, Wegsprengen von Köpfen und Gliedmaßen) seit 2014 bzw. seit den Anschlägen des 11.9.2001 haben, denn vor allem Zivilisten starben im World Trade Center und in den Flugzeugen. Aktuell haben die Terroristen der Hamas der Welt wieder einmal aufgezeigt, wozu Terroristen in der Lage sind: Offensichtlich zu (fast) allem. Israelische Kinder und Babys wurden bestialisch ermordet, Frauen verschleppt, vergewaltigt, verstümmelt und ermordet.

Bewaffnung der kommerziellen Videodrohnen DJI Phantom
© Von Scott Stewart - Scott Stewart at Stratfor (2017-02-09). Stratfor looks at the next phase of terrorism: ISIS drones. Fabius Maximus website.Attribution 4.0 International (CC BY 4.0), CC BY 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82232937

Mögliche Anschlagsszenarien gegen die EM und die Olympischen Spiele

Wie planen Terroristen Anschläge, was sind ihre Ziele? Auf der psychischen Ebene wollen sie Angst und Schrecken bei der Zivilbevölkerung erzeugen („Angst ist die Währung von Terroristen“), politisch eine sehr hohe öffentliche Aufmerksamkeitswirkung erreichen. Ihre kommunikative Botschaft an die Zivilbevölkerung lautet: „Eure Politiker und Sicherheitsbehörden können Euch nicht vor uns beschützen“. Terroristen greifen bewusst auch Kinder und Jugendliche an („es kann jeden treffen“, „keiner wird verschont“) und zielen auf den öffentlichen Raum ab („Du hättest auch Opfer sein können“).

Die Zielauswahl und Planung von Anschlagsszenarien basieren im Wesentlichen auf den folgenden Faktoren: Hervorrufen von Angst und Schrecken (intimidation effect) und eine hohe öffentliche Aufmerksamkeitswirkung, Symbolik des Ziels („Du hättest auch betroffen sein können“), Willkürlichkeit in der Zielauswahl, Hervorheben der Schuldlosigkeit der Opfer (auch Kinder und Jugendliche als Opfer), die Wiederholbarkeit (Serien- oder Kampagnencharakter der Anschläge, Faktor Copycat = Nachahmertaten, leicht zu kopierende taktische Blaupausen) sowie die Realisierbarkeit des Szenarios und Verfügbarkeit und Kosten der Wirkmittel.

Bei der terroristischen Zielauswahl ist zwischen hard targets und soft targets zu unterscheiden. Hard targets sind Ziele, Organisationen, Einrichtungen, Personen, Gebäude etc., die relativ gut bis sehr gut geschützt sind, beispielsweise Amtssitze von Präsidenten, Staats- und Regierungschefs, Parlamente, Behörden, Einrichtungen des Militärs, der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden sowie Gebäude der Wirtschaft und Banken. Zu hard targets gehören normalerweise auch Flughäfen, abhängig vom individuellen Entwicklungsstand der Terrorismusabwehr. Ebenfalls zur Kategorie hard targets gehören grundsätzlich Kritische Infrastrukturen (KRITIS), so beispielsweise Atomkraftwerke, Elektrizität, Strommasten, Transformatorenstation, Wasserversorgung (Brunnen), Staudämme, Information und Kommunikation (Informationstechnik und Internetversorgung) sowie die Gas- und Ölversorgung.11 Bei Atomkraftwerken sind bereits sehr umfassende Schutzmaßnahmen installiert, bei anderen hier aufgezählten potenziellen terroristischen Anschlagszielen teilweise (noch) nicht im erforderlichen Ausmaß.

Zur Kategorie soft targets gehören grundsätzlich die Zivilbevölkerung, Menschenmengen, Kindergärten und Schulen, Veranstaltungen und Ansammlungen im Freien, Innenstädte, Fußgängerzonen, Spielplätze, Freibäder, Badeseen, Einkaufszentren und Krankenhäuser.

In Bezug auf Anschlagspläne auf Stadien der Fußball-EM in diesem Sommer in Deutschland sowie auf Austragungsorte der Olympischen Spiele in Frankreich gilt, dass diese Orte durch die Sicherheitsbehörden (Polizei und Nachrichtendienste) sowie durch hinzugezogene private Sicherheitsdienste „gehärtet“ werden (können), sodass die Stadien und Austragungsorte der EM in Deutschland und der Olympischen Spiele in Paris grundsätzlich alle einen höheren Schutz als im Vergleich die Crocus City Hall bei Moskau (Anschlag im März 2024) haben werden. Dies kalkulieren Terroristen bei ihrer Anschlagsplanung ein und suchen sich dann potenziell andere Ziele, die eine ähnliche symbolische Wirkung und ähnlich hohe Opferzahlen versprechen. Dies sind nach Auswertung der in Europa verübten bzw. geplanten Anschläge jeweils Szenarien im öffentlichen Raum. Hier stellten öffentliche Verkehrsmittel, Verkehrsknotenpunkte, Bahnhöfe, öffentliche Plätze seit 2004 prototypische Anschlagsziele dar. So garantieren zeitlich simultan und/ oder versetzte Explosionen in Zügen oder U- bzw. S-Bahnen zur rush hour der operativ-taktischen Anschlagsplanung eine hohe Zahl an Toten und Verletzten und eine etwaige live-Berichterstattung. Bereits das Wissen, dass jeder Fahrgast zu einem Opfer eines terroristischen Anschlags in einem öffentlichen Verkehrsmittel werden kann, hat eine erhebliche psychische Wirkung auf die Bevölkerung (intimidation effect, „Angst ist die Währung von Terroristen“).

Bei Anschlagsszenarien im Zusammenhang mit Events müssen der Faktor Massenpanik und ein möglicher second hit bedacht werden – also ein zeitverzögerter zweiter Anschlag am selben Ort, der Sicherheits- und Rettungskräfte, Evakuierte oder Schaulustige treffen soll. Dadurch könnten zusätzlich noch zahlreiche weitere Menschen getötet oder verletzt werden.

Die Analyse terroristischer Anschläge in Europa im Zeitraum 2004 bis 2024 zeigt, dass diese in zwei Kategorien unterteilt werden können: In Großanschläge bzw. multiple taktische Szenarien einerseits (als Beispiele die Anschläge in Madrid 2004, London 2005, 2015 in Paris, 2016 in Brüssel, 2017 in Barcelona und Cambrils, Crocus City Hall bei Moskau 2024) sowie in low level-Terrorismus, verübt von jihadistischen Einzeltätern bzw. Zellen andererseits. Beim low level-Terrorismus bedienen sich Einzeltäter und/oder Kleinst-Zellen einfachster taktischer Prinzipien und Wirkmittel, wie leicht zu beschaffende Waffen oder Alltagsgegenstände, Messer und PKW. Schusswaffen als Wirkmittel vergrößern die Wahrscheinlichkeit von Todesopfern und Verletzten.

Die Planungen möglicher Anschlagsszenarien, Modi Operandi und Wirkmittel sind hochgradig divers. Grundsätzlich findet die operativ-taktische Entscheidungsfindung von Terroristen in einem Spannungsfeld zwischen politisch-strategischem Kalkül und speziellen psychologischen Dynamiken kleiner klandestiner Gruppen (Hit-Teams) statt. Strategische Überlegungen dieser Hit-Teams können dabei unter Umständen moderierend wirken, um beispielsweise Sympathisantinnen und Sympathisanten ihrer politischen Agenda nicht durch allzu exzessive Gewalt zu verschrecken. Gruppendynamiken dagegen können eskalierend wirken, beispielsweise weil mit einem höheren Maß an Gewalttätigkeit die Hingabe an die Gruppe demonstriert werden soll.

Mögliche Modi Operandi sind Sprengstoffanschläge, Anschläge mit Schusswaffen, Anschläge mit Fahrzeugen, Anschläge durch Selbstmordattentäter, Simultananschläge oder zeitlich versetzte Anschläge (second hit, third hit). Ein second bzw. third hit zielt auf Rettungskräfte, Polizei und Schaulustige ab. Auch Geiselnahmen und/oder terroristische Massaker stellen mögliche Modi Operandi dar. Selbstmordattentate unterscheiden sich von allen anderen terroristischen Operationen und Mitteln dadurch, dass der Tod des Täters eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Anschlags darstellt. Das Selbstmordattentat ist die denkbar effektivste smart bomb, die nahezu unaufhaltsam, weil flexibel ist, da Angriffspläne noch in letzter Sekunde modifiziert werden können. Selbstmordattentate sind Ausdruck einer strategischen Logik, die zahlreiche taktische Vorteile mit sich bringt. Aus Sicht von terroristischen Organisationen bietet der taktische Einsatz von Selbstmordattentätern eine Reihe von Vorteilen: Selbstmordattentate garantieren eine hohe Schockwirkung im Sinn der terroristischen Logik, Angst und Schrecken zu verbreiten. Abgesehen von terroristischen Anschlägen mit Massenvernichtungswaffen verbreitet keine andere terroristische Taktik so viel Angst und Schrecken in der Zivilbevölkerung. Selbstmordattentate garantieren mediale Effekte und sind eine besonders wirkmächtige psychologische Waffe. Sie signalisieren der Zivilbevölkerung, dass jeder verwundbar ist und ein potentielles Ziel darstellt, was die Sicherheitsbehörden als ohnmächtig erscheinen lässt. Selbstmordattentäter und -attentäterinnen sind auf höchstem Niveau motiviert und durch die Androhung körperlicher Gewalt (durch die Polizei und Streitkräfte) in der Regel nicht abzuschrecken. Sie stellen oftmals die einzige taktische Möglichkeit dar, sehr nahe an einen Anschlagsort und/oder eine Zielperson heranzukommen. Selbstmordattentäter- und attentäterinnen treffen keine Vorkehrungen für eine Flucht, was sie z.B. gegenüber Mitteln zur Terrorismusabwehr wie beispielsweise Videoüberwachung öffentlicher Plätze immun macht. Zusätzlich besteht kaum oder keine Gefahr einer Festnahme und Preisgabe von Informationen über Kommunikationsmittel, Kontaktleute, Hintermänner, terroristische Organisationen etc. Anschläge von Selbstmordattentätern verursachen sehr niedrige Kosten, so liegen die Preise für Sprengstoffbestandteile für eine USBV bei ca. 150-200 Euro.12

Anschlagsorte in Paris und Saint-Denis
© Von Maximilian Dörrbecker (Chumwa) - Eigenes Werk, using OpenStreetMap data for the backgroundbased on information from the French Wikipedia article Attentats du 13 novembre 2015 en Île-de-France., CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=44997168

Alte und neue Wirkmittel

Messer und ähnliche Wirkmittel sind die am häufigsten von islamistischen Einzeltätern genutzten Waffen, Schusswaffen und Sprengstoff (industrieller oder Selbstlaborate) werden häufig von islamistischen Hit-Teams eingesetzt.

Drohnen – zahlenmäßig häufiger zivile als militärische – spielen eine essenzielle Rolle im Ukrainekrieg. In Bezug auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines terroristischen Anschlags mit Drohnen muss vorausgeschickt werden, dass das Anschlagsszenario 9/11 (zivile Flugzeuge als Wirkmittel gegen Hochhäuser, das Pentagon und geplant auch gegen Regierungsgebäude in Washington) vor seinem Eintritt als „nicht wahrscheinlich“ galt. Gleiches galt in der Öffentlichkeit für die Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Anschlags mit biologischen/chemischen Waffen in Europa bis zum 12.6.2018, als polizeiliche Spezialkräfte 1000 toxische Dosen Rizin bei Sief Allah H. in Köln-Chorweiler sicherstellten.

Drohnen sind günstig und damit quasi ubiquitär. In unterschiedlicher Qualität sind Drohnen auf den bekannten Portalen ab ca. 50 Euro zu erhalten, mit höherer Qualität steigen die Preise auf wenige Hundert Euro pro Drohne. Daher ist es nicht auszuschließen, dass Drohnen früher oder später von Terroristen genutzt werden. Drohnen können im Sinne einer Eskalationsstufenleiter sowohl als Mittel zum Ausspähen von Anschlagsorten als auch als Wirkmittel – in Kombination mit Sprengstoff oder biologischen/chemischen Stoffen – dienen.

Andreas Roßkopf, Vorsitzender der GdP für den Bereich Bundespolizei, forderte daher im Frühjahr 2024 ein „umfassendes, flächendeckendes Flugverbot für Drohnen in ganz Deutschland“, „vor, während und kurz nach der Europameisterschaft“.13

CBRN (chemische, biologische, radiologische und nukleare)-Mittel stellen potenzielle terroristische Wirkmittel dar, die allerdings ein deutlich höheres technisches Know-how als die deutlich häufiger verbreiteten Wirkmittel Schusswaffen, Fahrzeuge und Messer erfordern.

Zusammengefasst: CBRN-Stoffe als Wirkmittel für einen terroristischen Anschlag sind deutlich weniger wahrscheinlich als ubiquitäre Wirkmittel wie Messer und Kraftfahrzeuge, können allerdings nicht als terroristisches Wirkmittel ausgeschlossen werden.
Hieb- und Stichwaffen (Messer, Äxte, Macheten und ähnliche Waffen) sind empirisch betrachtet „das“ bestimmende Wirkmittel im Bereich des low level-Terrorismus, vor allem auch von Einzeltätern.

Fazit

Aktuell geht vom IS-Ableger ISPK die größte konkrete Bedrohung für Deutschland und andere europäische Staaten aus. Dafür sprechen unter anderem vier polizeiliche Zugriffe innerhalb von wenigen Monaten. Hinzu kommt auch das Szenario eines möglichen Überbietungsmechanismus der jihadistischen Organisationen: Einerseits ist hier die Hamas im Kontext der „westlichen Unterstützung für Israel“ zu erwähnen, was die europäischen Staaten angeht. Anschlagspläne der Hamas in Deutschland stellen einen massiven Strategiewechsel dar und erhöhen die Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus erheblich. Andererseits der ISPK, der nach seinen zahlreichen Anschlägen in Afghanistan und Pakistan nun auch Anschläge in westlichen Ländern verüben will.

-Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.-

 

Quellen:

 

Gemeinsam mit David Hachmann (r.) freut sich Cornelius Toussaint auf die nächste Teilnahme eines CONDOR Gruppen Mitarbeitenden am Digital Expert Zollverein.
© CONDOR

CONDOR bildet weiteren „Digital Expert“ am Digital-Campus Zollverein aus

Die in Essen ansässige CONDOR Gruppe gehört zu den Innovationstreibern der deutschen Sicherheitswirtschaft. Forschung und Digitalisierung im Bereich der Produkte und Sicherheitsdienstleistungen gehören seit vielen Jahren zur Unternehmens-DNA.

Im Bereich der Personal-Entwicklung setzt das inhabergeführte, mittelständische Familienunternehmen auf Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitenden unter anderem auf Partner aus dem Digital-Cluster in Essen. „Als Mitglied des Digital Campus Zollverein können wir auf ein nachhaltiges Netzwerk und Angebot innovativer Formate zurückgreifen. So werden wir in diesem Jahr mit David Hachmann, einem unserer IT-Anwendungsbetreuer und Projektmanager für Digitalisierung, am Format Digital Expert Zollverein teilnehmen“, so der geschäftsführende Gesellschafter Cornelius Toussaint.

Das Programm Digital Expert Zollverein wird in Zusammenarbeit mit der RWTH Business School aus Aachen auf Zollverein umgesetzt. Über sechs Monate erfahren die Teilnehmenden neue Perspektiven, um zu Impulsgebern für den digitalen Wandel in ihren Unternehmen zu werden. Als IT-Anwendungsbetreuer arbeitet David Hachmann seit 2017 in der CONDOR Gruppe. Er besetzt die Schnittstelle zwischen Software-Nutzern, den Verantwortlichen der Unternehmensführung und externen Partnern, um Erwartungen und Möglichkeiten der eingesetzten Technologien für die Unternehmensanforderungen bestmöglich in Übereinstimmung zu bringen. David Hachmann erhofft sich aus der Teilnahme am Programm die Weiterentwicklung der eigenen Kapazitäten und neue Methoden, um seine Schnittstellenaufgaben noch effektiver wahrnehmen zu können. „Welche Möglichkeiten bieten technische Innovationen, bestehende Anwenderprozesse neu zu denken? Wie können wir für unsere Kunden daraus einen Mehrwert erzielen?“, sind Fragen, die sich David Hachmann stellt. Zudem werde beim Digital Expert viel Wert auf Praxisnähe und Bezug zum eigenen Unternehmen gelegt. „Daher planen wir, einen Wissenstransfer mit meinen Kolleginnen und Kollegen durchzuführen, um so den CONDOR Digitalisierungsprozess kontinuierlich auszubauen“, bemerkt David Hachmann abschließend. Er freue sich auf das Format dieser besonderen Personal-Entwicklungsmaßnahme und den Austausch über den eigenen Arbeitshorizont hinaus. Zur Erreichung dieser Ziele wird er durch erstklassige Dozentinnen und Dozenten aus Forschung & Praxis im Reallabor Zollverein in die entscheidenden Treiber der Digitalisierung eingeführt und gemeinsam mit Gleichgesinnten wichtige Fragestellungen und Lösungen erarbeiten.

-PM CONDOR-

 

Symbolbild
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Kaspersky-Report: 40 Prozent mehr Phishing weltweit

Der aktuelle Spam- und Phishing-Report von Kaspersky [1] für das Jahr 2023 spricht eine eindeutige Sprache: Nutzer in Deutschland sind nach wie vor ein beliebtes Ziel von Phishing-Angriffen.

Insgesamt identifizierten die Sicherheitsexperten im vergangenen Jahr 34.281.620 Phishing-Angriffe auf Nutzer in der Bundesrepublik. Weltweit steigt die Anzahl der Phishing-Angriffe weiterhin stark an. Darüber hinaus wurden Telegram-Nutzer in Deutschland europaweit am häufigsten von Phishing-Betrügern anvisiert.
Insgesamt identifizierten die Anti-Phishing-Dienste von Kaspersky weltweit eine Zunahme der Versuche, auf Phishing-Links zuzugreifen, um über 40 Prozent auf 709.590.011. Dieser deutliche Anstieg bestätigt den Trend aus 2022, als sich die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr bereits auf 507.851.735 verdoppelt hatte. Ein besonders hoher Anstieg im Mai und Juni 2023 könnte den Kaspersky-Experten zufolge auf Onlinebetrug im Kontext von Urlaubsreisen, etwa durch gefälschte Flugtickets, zurückgehen.
Zu den beliebtesten Zielen von Phishing-Betrügern zählen weiterhin Messagingdienste. 2023 verhinderten Kaspersky-Lösungen weltweit 62.127 Umleitungsversuche durch betrügerische Links auf Telegram, durchschnittlich wurden täglich 170 solcher Angriffe blockiert. Deutschland führt mit rund 2.800 identifizierten Phishing-Angriffen den europaweiten Vergleich vor Italien (1.800) deutlich an. Weltweit landet Deutschland damit auf Platz fünf.
Wie die Kaspersky-Analyse zeigt, leiten die meisten weltweit erkannten Links in Phishing-Mails an Unternehmen auf Webseiten um, die globale Internetportale imitieren (16 Prozent), gefolgt von kleineren Webdiensten (15 Prozent) sowie Online-Shops (12 Prozent).
 

Deutschland bei gefährlichen Spam-E-Mails europaweit auf Platz drei

Laut den Analysen von Kaspersky handelte es sich im vergangenen Jahr bei rund 46 Prozent aller E-Mails weltweit um gefährliche Spam-Nachrichten, die Links zu schädlichen Webseiten oder kompromittierte Anhänge enthielten. Deutschland belegte in dieser Kategorie mit einem Anteil von rund 3 Prozent im Jahr 2023 weltweit den siebten Platz – ein Rang höher als im Jahr zuvor. Im europäischen Vergleich gelangte damit nur in Spanien (rund zehn Prozent) und Italien (3 Prozent) ein höherer Anteil dieser Nachrichten in E-Mail-Postfächer.
„Phishing ist und bleibt eine allgegenwärtige Bedrohung in der digitalen Welt von heute. Zudem entwickeln sich die Angriffe ständig weiter – insbesondere befeuert durch die stark ansteigende Nutzung von Künstlicher Intelligenz, nimmt die schiere Masse an Angriffen sowie die Qualität der Texte und Layouts, mit denen arglose Nutzer zu kämpfen haben, zu. Sie sollten daher so wachsam und skeptisch wie möglich sein, um nicht auf die schädlichen Methoden hereinzufallen. Es gilt, vorsichtig zu sein, Links vor dem Anklicken zu verifizieren und die eigene digitale Identität zu schützen“, so Waldemar Bergstreiser, General Manager Central Europe bei Kaspersky.

Kaspersky-Empfehlungen zum Schutz vor Phishing und Spam:

  • Nur auf Links in E-Mails klicken, wenn der Absender auch wirklich vertrauenswürdig ist. 
  • Ist ein Absender seriös, aber der Inhalt einer Nachricht erscheint seltsam, sollten sich Nutzer über einen alternativen Kommunikationskanal (zum Beispiel telefonisch) beim Absender der Mail Gewissheit über die Authentizität der erhaltenen Nachricht verschaffen. 
  • Die Schreibweise der URL einer Webseite überprüfen und dabei auf Buchstaben beziehungsweise Zahlen achten: eine 1 ersetzt beispielsweise oft den Buchstaben l, oder eine Null den Buchstaben O. 
  • Eine bewährte Sicherheitslösung wie Kaspersky Premium [2] nutzen, die Spam- und Phishing-Mails erkennen und blockieren kann 
  • Der vollständige Kaspersky-Report „Spam and Phishing in 2023“ ist verfügbar unter https://securelist.com/spam-phishing-report-2023/112015/, passendes Bildmaterial unter https://box.kaspersky.com/d/04956ed303984b8db898/

Nützliche Links:

 -PM Kaspersky-

 

Quellen:

[1] https://securelist.com/spam-phishing-report-2023/112015/
[2] https://kas.pr/re3

 

© ASW Norddeutschland

Kursbuch für den Hafenstandort Deutschland

Bundesregierung beschließt Nationale Hafenstrategie für See- und Binnenhäfen. Bekämpfung des Drogenschmuggels ist strategisches Ziel.

Leistungsfähige Häfen sind eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und den allgemeinen Wohlstand in Deutschland. Sie sichern nicht nur die Versorgung von Industrie, Handel und Bevölkerung, sondern bundesweit direkt und indirekt bis zu 5,6 Millionen Arbeitsplätze. Klima- und energiewirtschaftliche Transformationsprozesse, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die Folgen der Covid-19-Pandemie, der Brexit und tiefgreifende Veränderungen im Welthandel sind nur einige Herausforderungen, denen sich die deutschen See- und Binnenhäfen aktuell und in Zukunft stellen müssen.

Die ASW Nord begrüßt, dass die Bekämpfung des Drogenschmuggels über die deutschen Seehäfen zum strategischen Ziel der Bundesregierung erklärt wird.

Die Bundesregierung hat darum heute die Nationale Hafenstrategie beschlossen. In einem beispielhaften Schulterschluss mit den beteiligten Bundesministerien, Ländern, Verbänden sowie der Gewerkschaft ver.di wurden nicht nur gemeinsame strategische Ziele zur Stärkung der Häfen erarbeitet, sondern auch fast 140 dazu passende operative Maßnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden können.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/016-wissing-hafenstrategie.html

-PM ASW-

 

© Mimecast

Mimecast Global Threat Intelligence Report Q4 | 2023

Erpressungsszenarien, Schadlinks und Angriffe auf KMU nehmen zu, Anforderungen an Cybersicherheit steigen im Jahr 2024

Mimecast Limited (Mimecast) stellte heute seinen Global Threat Intelligence Report für das vierte Quartal 2023 hervor. Daraus geht hervor, dass Erpressungskampagnen zunehmen ebenso zunehmen wie Angriffe auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wobei die geopolitischen Spannungen die Situation verschärfen. Der Bericht analysiert die Bedrohungslandschaft und gibt Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Cyberabwehr.

Bedrohung durch Ransomware nimmt weiter zu

Ransomware- und so genannte Breach-for-Ransom-Kampagnen (bei denen Angreifer sensible Daten stehlen und damit drohen, diese zu veröffentlichen, wenn ihre Lösegeldforderung nicht erfüllt wird) nahmen im vierten Quartal 2023 weiter zu. Eine der größeren Hacker-Gruppen, ALPHV Blackcat, kompromittierte mehr als 1.000 Opfer mit Ransomware und konnte bis zum Ende des Quartals mehr als 300 Millionen US-Dollar an Lösegeldzahlungen erbeuten.

Die Angriffsstrategien reichen von Krypto-Ransomware-Attacken (bei denen die Angreifer Daten verschlüsseln und den Entschlüsselungsschlüssel besitzen) über Breach-for-Ransom-Kampagnen bis hin zu Doppel- und Dreifach-Erpressungsstrategien, bei denen die Angreifer diese Taktiken kombinieren.

KMU im Fokus von Cyberkriminellen

KMU rücken zunehmend in den Fokus böswilliger Akteure. KMU-Angestellte waren mehr als doppelt so vielen Bedrohungen – 31 bzw. 32 Bedrohungen pro User (TPU) – ausgesetzt wie User in großen Unternehmen, die im vierten Quartal etwa 15 TPU verzeichneten.

Allein die hohe Anzahl der KMU in Deutschland, die zudem stark auf Cloud-Dienste angewiesen sind, machen sie zu einem häufigen Ziel von Angriffen: Nach Angaben des statistischen Bundesamts handelt es sich bei 99,3 % der deutschen Unternehmen um KMU.

Bösartige Links lösen Schad-Anhänge ab

Im vierten Quartal 2023 war für Benutzer das Risiko höher als im vorherigen Quartal, auf einen bösartigen Link zu stoßen als auf einen bösartigen Anhang. Die Tendenz von Angreifern geht also dahin, Malware statt als Dateianhang über Links einzuschleusen, die schlussendlich auf Phishing-Websites führen. „Wir haben im Januar 2024 fast 250 Millionen Angriffe auf von Mimecast geschützte Systeme abgewehrt. Das ist ein neuer Rekord, der das Ausmaß der Bedrohung verdeutlicht“, sagte Mick Paisley, Chief Security & Resilience Officer bei Mimecast.

„Die geopolitische Lage verschärft das Risiko zusätzlich“, führte er weiter aus. „Mehr als 100 Hackergruppen bekennen sich allein im Kontext der aktuellen Eskalation im Nahostkonflikt zu einer Beteiligung. Dass auch staatliche Akteure Cyberoperationen nutzen, um Regierungen, kritische Infrastrukturen und Informationssysteme auszuspähen und anzugreifen, ist besonders besorgniserregend. Auch deshalb müssen Unternehmen immer strengere Anforderungen hinsichtlich ihrer Cyber-Resilienz erfüllen, und mit Inkrafttreten von NIS-2 fallen allein in Deutschland 30.000 Unternehmen erstmals in den Geltungsbereich der KRITIS-Regulierung. Unser Bericht analysiert die Bedrohungslandschaft und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Abwehrbereitschaft zu verbessern und regulatorische Auflagen zu erfüllen."

Einblicke und Handlungsempfehlungen finden Sie im im vollständigen Mimecast Global Threat Intelligence Report für das vierte Quartal 2023.

-PM Mimecast-

 

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Jahresbilanz Zivilschutz-Hubschrauber

Seit über 52 Jahren sind die als Christoph bekannten Zivilschutz-Hubschrauber nun im Einsatz und fliegen durch die Lüfte, um Patientinnen und Patienten das Leben zu retten.

Im vergangenen Jahr waren sie insgesamt knapp 205 Tage im Einsatz. 2024 hält dabei zwei große Jahrestage bereit. Ein Blick zurück.
Bundesweit fliegen die Retter in Orange

Der Bund stellt mithilfe des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) den Ländern die 18 Zivilschutz-Hubschrauber (ZSH) an 12 Luftrettungszentren bundesweit zur Verfügung. In Friedenszeiten werden die ZSH im Rettungsdienst abseits von ihren Aufgaben im Katastrophen- und Zivilschutz eingesetzt. Die Aufgaben der ZSH sind mannigfaltig und beinhalten vor allem den Patientinnen- und Patiententransport unter teils widrigsten Umständen. Einsätze dieser Art werden immer von einer Teamleistung getragen, denn die Besatzung der ZSH besteht sowohl aus Pilotinnen und Piloten der Bundespolizei, Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern (TC-HEMS) als auch den Ärztinnen und Ärzten der jeweiligen Kliniken.

Gleich zwei runde Geburtstage in 2024

2024 wartet dabei mit zwei großen Jahrestagen auf. So feiert nicht nur Christoph 35 Brandenburg, sondern auch Christoph 7 Kassel Geburtstag. Während das Luftrettungszentrum Christoph 35 im September 30 Jahre alt wird, macht Christoph 7 Kassel Ende des Jahres das halbe Jahrhundert voll und feiert Jubiläum.

Christoph 7 – 50-jähriges Jubiläum für die Region Kassel und Nordhessen

Damals noch in der ursprünglich gelben Farbe der ZSH lackiert, hatte der Vorgänger des heutigen Christoph 7 am 17. Dezember 1974 seinen Jungfernflug. Startpunkt war die ehemalige Wittich Kaserne in Kassel. Schon immer begleitet wurden die Einsätze von Notärztinnen und Notärzten sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern des Deutschen Roten Kreuz. Einige Jahre später erhielt Christoph 7 die bis heute verwendete orangene Lackierung.

Am 18. Januar 2008 übergab der damalige Präsident des BBK, Christoph Unger, den bis heute verwendeten ZSH des Typs EC 135 T2i an das Land Hessen. Stephan Moritz, Leiter des DRK-Rettungsdienstes Kassel, betont: „Das Team um Christoph 7 bildet seit einem halben Jahrhundert einen leistungsstarken Verbund für Sicherheit und schnelle Hilfe in der Region Kassel.“

Luftrettungszentrum Christoph 35 – 30 Jahre Luftrettung in Brandenburg

„Am 10. April 1990 beginnt die Geschichte der Luftrettung in Brandenburg an der Havel auf dem ehemaligen Militärflughafen in Brandenburg-Briest. Dort wurde ein ursprünglich sowjetischer Militärhubschrauber zum Rettungshubschrauber umfunktioniert. Schon drei Jahre später erhielt das Land seinen ersten Zivilschutz-Hubschrauber. Seitdem ist Christoph 35 nicht mehr aus dem Rettungsdienst des Landes Brandenburg und dem benachbarten Sachsen-Anhalt wegzudenken“, resümiert der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes der Stadt Brandenburg, Dr. Martin B. Hochstatter. Dabei zeichnen sich die Anfänge von Christoph 35 und dem Luftrettungszentrum vor allem durch Anpassungsfähigkeit aus. So musste der Hubschrauber zu Beginn immer erst an einer nahegelegenen Kaserne zwischenlanden, um den Notarzt oder die Notärztin aufzunehmen. Nach raschen und umfänglichen Arbeiten zur Modernisierung der Luftrettungsstation wurde diese am 14. September 1994 von der damaligen Sozialministerin des Landes Brandenburg, Regine Hildebrandt, feierlich eröffnet.

Einsatzbilanz 2023: Zivilschutz-Hubschrauber knapp 205 Tage in der Luft

Das BBK zieht Bilanz und wirft einen Blick in die Gegenwart: In 2023 flogen die ZSH 14.426 Einsätze und befanden sich so knapp 205 Tage in der Luft. Mit den 14.426 Einsätzen weist das Jahr 2023 den zweit niedrigsten Wert der letzten 10 Jahre auf. Damit bewegt es sich ungefähr auf dem Niveau des ersten Jahres der Corona-Pandemie. Der Rückgang an Einsätzen entspricht somit dem allgemeinen Trend der letzten Jahre. Dabei ist dieser nicht nur in der Luftrettung, sondern auch in der bodengebundenen Rettung zu beobachten. Neben den üblichen Schwankungen in der Zahl der Einsätze und den wetterbedingten Flugausfällen, die zu den aktuellen Zahlen beigetragen haben, ist auch eine Änderung der Behandlungsbefugnisse für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter Grund für die Veränderung. Höchstwerte erreichten in 2023 die beiden bayerischen Maschinen Christoph 14 Traunstein (1409 Einsätze) und Christoph 17 Kempten (1638 Einsätze). Dicht gefolgt vom bereits genannten Christoph 35 Brandenburg (1349 Einsätze).

Alle Einsatzzahlen in der Übersicht:

  • Christoph 2 Frankfurt: 987
  • Christoph 3 Köln: 1274
  • Christoph 4 Hannover: 1152
  • Christoph 7 Kassel: 1278
  • Christoph 9 Duisburg: 853
  • Christoph 12 Siblin: 1040
  • Christoph 13 Bielefeld: 1251
  • Christoph 14 Traustein: 1409
  • Christoph 17 Kempten: 1638
  • Christoph 29 Hamburg: 1165
  • Christoph 34 Güstrow: 1030
  • Christoph 35 Brandenburg: 1349

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

-PM BBK-

 

Die BLUEnet Türsteuerung von SALTO vereinfacht die Installation, reduziert Verkabelungen und bietet gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit, Effizienz und Vernetzung für Zutrittskontrollsysteme.
© SALTO Systems

Funkvernetzte BLUEnet Türsteuerung von SALTO für mehr Effizienz und Sicherheit

SALTO Systems, ein Pionier für intelligente Gebäude- und Zutrittskontrolllösungen, weitet die Einsatzmöglichkeiten seiner BLUEnet Wireless-Technologie aus und bringt die funkvernetzte BLUEnet Türsteuerung auf den Markt.

Der Ein-Tür-Controller vereinfacht die Installation, reduziert Verkabelungen und bietet gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit, Effizienz und Vernetzung.

Die BLUEnet Türsteuerung macht Schluss mit der aufwändigen Installation von verkabelten Einheiten und gewährleistet Anwendern dennoch ein breites Funktionsspektrum und vielfältige Anschlussmöglichkeiten. Der Türcontroller bringt eine erhebliche Zeit- und Ressourcenersparnis mit sich, insbesondere bei der Montage und Konfiguration von SALTO Zutrittssystemen.

Die neue Türsteuerung verwendet die BLUEnet Wireless-Technologie von SALTO, um Daten mit dem Server per Funkvernetzung auszutauschen. Sie kann sowohl Online- als auch Offline-Zutrittspunkte einbinden und ist vollständig kompatibel mit den Systemplattformen SALTO Space für On-Premise-Zutrittskontrolle sowie mit den Cloud-Plattformen SALTO KS und SALTO Homelok. Dadurch können Anwender die Infrastruktur maßgeschneidert auf ihre Anforderungen auslegen.

Betreiber können somit modernste funkvernetzte Technologie an Zutrittspunkten nutzen, für die bislang nur verkabelte Systeme infrage kamen. Auf diese Weise reduzieren sie Kosten und Aufwand und profitieren gleichzeitig von größter Flexibilität, vielfältiger Vernetzung und höchster Sicherheit.

Dank des kompakten Produktdesigns ist die BLUEnet Türsteuerung für die Befestigung auf Standard-DIN-Schienen vorgesehen und reduziert die Verkabelung in Gebäuden und Liegenschaften. Sie lässt sich dadurch z.B. auch in Standard-Elektroverteilern installieren.

Die Hauptsteuerung der Serie stellt die wichtigsten Echtzeitfunktionen der leistungsstarken Zutrittsplattformen von SALTO bereit, darunter SVN-Flex für kabellose Updates von Zutrittsrechten, Türüberwachung, Fernöffnung, Notschließung und Office-Modus. Sie weitet somit die Features des SALTO Virtual Network (SVN) und der SALTO BLUEnet Funkvernetzung auf jeden Zutrittspunkt aus und ermöglicht es Gebäudemanagern, Sicherheitsprozesse über eine beliebige Anzahl von Standorten zu optimieren.

Über die potenzialfreien Ausgänge und programmierbaren Eingänge lassen sich bspw. elektrische Tore, automatische Türsysteme, Schranken, Aufzüge, Ladestationen, Gebäudetechnik sowie viele weitere Drittsysteme komfortabel anbinden und mit den SALTO Zutrittslösungen integrieren.

-PM SALTO-

 

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Cyber Resilience Act vor Verabschiedung

EU einigt sich auf Regeln für vernetzte Produkte

Mit dem Cyber Resilience Act der Europäischen Kommission wird in Kürze das umfassendste Gesetz zur Regelung der Produkt-Cyber-Sicherheit in Europa in Kraft treten.

Jüngst wurden nun einige Änderungen beschlossen, die den Geltungsbereich des Gesetzes konkretisieren. Die formelle Verabschiedung wird in Fachkreisen als sicher angenommen.

„Die Konkretisierung des CRA ist aus unserer sicherheitsanalytischen Sicht sehr zu begrüßen, besonders das für Endverbraucher und Verbraucherinnen noch weiter ausgedehnte Sicherheitsniveau. Die Geräteklassen wurden neu erfasst: So wurden in Artikel 6 zwei zusätzliche Cybersicherheitsrisikoklassen für kritische Hard- und Softwareprodukte eingeführt, deren Kernfunktionen in Anhang III der Verordnung aufgelistet sind. Eine Geräteklasse umfasst besonders kritische Anlagen und Geräte. Auch sämtliche Smart Home-Geräte und interaktives Spielzeug sind jetzt explizit enthalten.

In unseren Tests konnten wir feststellen, dass solche Geräte oft wesentliche Sicherheitslücken aufweisen, die einfach durch eine automatische Analyse zu wesentlichen Teilen identifiziert und somit schneller behoben werden könnten. Möglicherweise noch nachgeschärft werden sollte der Bereich Industrieprodukte und Router, der aus dem vorigen Entwurf nicht in die aktuelle Version übernommen wurde“, sagt Jan Wendenburg, CEO von ONEKEY. Das Düsseldorfer Unternehmen betreibt eine Product Cybersecurity & Compliance Analyseplattform, die die in allen Geräten mit Netzwerkzugang enthaltene Software analysiert und neben einer exakten Auflistung als Software-Stückliste (SBOM) auch eine detaillierte Sicherheitsanalyse mit Risikobewertung möglicher Schwachstellen ermöglicht. ONEKEY prüft und identifiziert automatisiert kritische Sicherheitslücken und Compliance-Verstöße in eingebetteter Software, insbesondere in Geräten des Internets der Dinge, und übernimmt deren Überwachung und Management über den gesamten Produktlebenszyklus. Die zukünftig vorgeschriebene Compliance-Selbsterklärung können Hersteller nun einfacher mit dem neuen ONEKEY Compliance Wizard, d.h. einem virtuellen Assistenten, erstellen und bei Bedarf per Export auch an externe Zertifizierer übergeben.

Kürzere Fristen erfordern schnelle Reaktion der Hersteller

Für viele Hersteller sind die von der EU eingeräumten 36 Monate Übergangsfrist schon heute knapp – die Entwicklung neuer Produkte und Software benötigt in der Regel Jahre – daher müssen alle Hersteller unverzüglich mit der Umsetzung beginnen. Die automatische Analyseplattform von ONEKEY ermittelt in Minuten Schwachstellen und Compliance-Verstöße und spart so für Hersteller von vernetzten Geräten viel Zeit und Kosten bei der Entwicklung. Für die Meldung von aufgefundenen Sicherheitslücken werden die Fristen im letzten CRA-Entwurf verkürzt: „Neue Sicherheitslücken müssen innerhalb von 24 Stunden an die nationalen Aufsichtsbehörden und die Europäische Behörde für Netz- und Informationssicherheit ENISA gemeldet werden. Für Unternehmen, die Geräte mit Internet- oder Netzwerkzugang herstellen oder in Verkehr bringen, wird damit das rechtzeitige Risikomanagement und die gründliche Analyse der eigenen Produkte noch wichtiger, um mögliche gravierende Zero-Day-Lücken schon lange vor dem finalen Inkrafttreten des CRA zu identifizieren und zu schließen“, so Jan Wendenburg von ONEKEY weiter. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Software-Stückliste – die SBOM (Software Bill of Materials) – die laut EU und Behörden wie dem deutschen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine zentrale Rolle in der zukünftigen Sicherheitsarchitektur einnehmen wird.

SBOM per Mausklick

Auch die Frage der Haftung für Open Source Software wurde neu geregelt: In den bisherigen Entwürfen des CRA wurde die Einhaltungspflicht den Erstellern der Software auferlegt. Die aktuelle Fassung nimmt jedoch Open-Source-Organisationen sowie natürliche Personen als Mitwirkende an Open-Source-Projekten explizit von der Haftung aus. „Damit liegt die Verantwortung für die Einhaltung der EU-Vorgaben allein bei den Unternehmen, die den Open-Source-Code kommerziell nutzen oder als Teil ihrer Produkte in Verkehr bringen.

 Das BSI hat dazu eine eigene SBOM-Richtlinie formuliert. ONEKEY ist bereits heute in der Lage, die Anforderungen zur transparenten Analyse und Darstellung der verwendeten Komponenten über die gesamte Software-Lieferkette zu erfüllen. Dazu analysiert die ONEKEY Product Cybersecurity & Compliance Plattform die in den Geräten enthaltene Soft- und Firmware vollständig und führt neben der Auflistung aller enthaltenen Komponenten auch eine Risikoanalyse auf Schwachstellen durch. „Unsere Technologie ermöglicht eine Tiefenanalyse einer Gerätesoftware aller von der EU definierten Geräteklassen“, erklärt ONEKEY-CEO Wendenburg. Mit der eingebauten Compliance Prüfung lassen sich aktuelle und zukünftige gesetzliche technische Compliance-Anforderungen wie die IEC 62443-4-2, ETSI 303 645 oder der EU Cyber Resilience Act und viele andere automatisch prüfen. Die vorgeschriebene Compliance-Selbsterklärung wird zukünftig durch den neuen, zum Patent angemeldeten, Compliance Wizard per virtuellem Assistenten wesentlich schneller und einfacher erstellt – und für externe Zertifizierungen können alle Daten mit einem Click per Export an den Zertifizierer übergeben werden.

-PM ONEKEY-

 

© CONDOR-Gruppe

Gemeinsam für Qualifizierung libyscher Arbeitskräfte

Der libysche Bedarf an qualifizierten Fachkräften ist groß und bietet somit Kooperationsmöglichkeiten.

Die zur CONDOR-Gruppe gehörende German Protective Consulting AG (GPC) hatte die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International aus Duisburg zum Austausch über innovative Lösungen und gemeinsame internationale Potentiale im Bereich der Aus- und Fortbildung in die Hauptverwaltung nach Essen eingeladen. Gemeinsam mit dem Leiter Lehre und Ausbildung, Harald Herzigkeit, und Vertriebsleiter Wolfhard Poleski wurden Optionen zur Qualifizierung in Deutschland und Libyen erörtert, um die wirtschaftliche Entwicklung des nordafrikanischen Staates zu fördern. Zu den dringenden Bedarfen in Libyen zählen unter anderem Kräfte für die Metallverarbeitung, wie etwa Schweißfachkräfte und Schweißüberwacher für die Öl- und Gasindustrie. Die Fachleute der GSI zeigten unterschiedliche Ausbildungsmodule und -möglichkeiten auf, wie diverse Schweißtechniken bis hin zum Unterwasserschweißen vermittelt werden können.

Die GPC koordiniert im Rahmen eines deutsch-libyschen Joint-Ventures im Auftrag der libyschen Einheitsregierung die Zusammenarbeit mit deutschen und europäischen Unternehmen. Die Zielsetzung ist die fokussierte Eingliederung Arbeitssuchender in den Arbeitsmarkt sowie der Wissenstransfer zum Aufbau einer lokalen Ausbildungsstruktur nach europäischen und deutschen Standards. „Libyen benötigt dringend Schweißer für unterschiedlichste Bereiche. Vor allem sind diese in der Öl- und Gasproduktion sowie Distribution erforderlich. Daher werden wir libysche Staatsbürger in Deutschland und Libyen qualifizieren. Über die diskutierte Weiterqualifizierung als Ausbilder und Schweißüberwacher schaffen wir die Voraussetzung für lokale Ausbildungseinrichtungen nach modernsten Methoden“, so der GPC Vorstandsvorsitzende Cornelius Toussaint. Im Anschluss führte Johannes Toussaint durch den Standort in Essen und stellte den Besuchern das Leistungsportfolio der CONDOR-Gruppe mit den Themenschwerpunkten Bewachung, Luftsicherheit, Gleisbaustellensicherung und Drohnentechnologie vor.

-PM Conodor-

 

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Luftsicherheit – Tarifparteien nehmen Schlichtungsempfehlung an

Die drei Tarifvertragsparteien BDLS, ver.di sowie dbb beamtenbund und tarifunion haben die Schlichtungsempfehlung von Schlichter Prof. Dr. Hans-Henning Lühr angenommen.

„Mit den Entscheidungen der drei Gremien kann nun der neue Tarifvertrag umgesetzt werden.“, so BDLS- Präsident Alexander Borgschulze. Für die Beschäftigten bedeutet dies Erhöhungen zwischen 13,1 und 15,1 Prozent innerhalb von 15 Monaten.

© BDLS

Im Rahmen der Schlichtung für den Tarifvertrag für die rund 25.000 Beschäftigten in der Luft- und Flughafensicherheit sowie in den flughafennahen Dienstleistungen hatte Schlichter Prof. Dr. Hans-Henning Lühr folgende Erhöhungen empfohlen:
Für operativ tätige betriebliche Angestellte erhöhen sich die Monatsentgelte zum 01.04.2024 um 7,8 Prozent; zum 01.09.2024 um weitere 3,4 Prozent und zum 01.01.2025 um weitere 1,5 Prozent. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2025.
Das sehr strittige Thema Mehrarbeitszuschläge für Voll- und Teilzeitbeschäftigte wird frühestens zum Jahresende wieder aufgenommen.
„Mit dem Ergebnis der Schlichtung geht eine sehr intensive Tarifvertragsrunde zu Ende und ich freu mich, dass nun doch noch eine einvernehmliche Einigung erzielt werden konnten.“, so Borgschulze abschließend.

-PM BDLS-

 

© Genetec

Genetec stellt vereinheitlichte SaaS-Lösung der Enterprise-Klasse vor

Genetec Inc. („Genetec“), führender Technologie-Anbieter für vereinheitlichtes Sicherheitsmanagement, öffentliche Sicherheit, Betrieb und Business Intelligence, hat heute Security Center SaaS vorgestellt. Das neue Angebot, bei dem Cybersicherheit und Datenschutz im Mittelpunkt stehen, ist eine massiv skalierbare, offene und vereinheitlichte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS). Durch die Kombination von Zutrittskontrolle, Videomanagement, forensischer Suche, Einbruchsüberwachung, Automatisierung und vielen anderen fortschrittlichen Sicherheitsfunktionen läutet Security Center SaaS ein neues Kapitel in der technologischen Entwicklung der physischen Sicherheitsbranche ein.

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„Die physische Sicherheitsbranche war bisher nicht in der Lage, Cloud- oder Software-as-a-Service mit ihrem vollen Potenzial anzubieten, insbesondere für große Kunden“, sagt Christian Morin, Vice President of Product Engineering und CSO, Genetec Inc. „Mit Security Center SaaS sind Unternehmen nicht länger an proprietäre oder funktionsarme As-a-Service-Lösungen gebunden, die sie unnötigerweise zu einer Entscheidung zwischen On-Premise und Cloud zwingen. Die Enterprise-Funktionen und die offene Architektur von Security Center SaaS sind so konzipiert, dass die Systeme komplexe Workloads dort verarbeiten können, wo es am sinnvollsten ist. Diese Flexibilität erfüllt ein seit Jahren bestehendes Kundenbedürfnis und schließt eine wichtige Marktlücke.“

Eine hybride SaaS-Lösung, die für Vertriebspartner entwickelt wurde

Da Implementierungen immer anspruchsvoller werden, verlassen sich Endkunden auf die vertrauenswürdigen Sicherheitsexperten, die sie beim Übergang zu Cloud- und Hybrid-Umgebungen begleiten. Um diese neue SaaS-Lösung auf den Markt zu bringen, hat Genetec seinen kompletten Ansatz für die Beschaffung, die Bereitstellung und die Wartung geändert, ohne dabei die unternehmensrelevanten Funktionen zu beeinträchtigen, für die seine Lösungen bekannt sind.

„Aktuelle SaaS-Ansätze haben die Rolle der Vertriebspartner untergraben, die jedoch aus unserer Perspektive zentral für den Erfolg von Kunden und Projekten sind. Daher stellt Security Center SaaS eine wichtige Chance für unsere Systemintegratoren dar. Es bedeutet bessere Margen und langfristige Kundenzufriedenheit, ohne dass die Partner zusätzlich in Zeit oder Ressourcen investieren müssen“, sagt Michel Chalouhi, Vice President of Global Sales, Genetec Inc.

Mit einem automatisierten Angebots- und Bestellprozess können die Systeme innerhalb von Minuten nach der Bestellung voll einsatzbereit sein. Das brandneue Genetec Portal macht es einfach, Angebote zu erstellen, Genetec Lösungen zu bestellen und bereitzustellen sowie große Implementierungen zu steuern, so dass Vertriebspartner ihr Geschäft weiter ausbauen und die Technologie- und Kontrolloptionen liefern können, die ihre Endkunden verlangen.

Erstklassiges Kundenerlebnis in der Cloud

Dank der Option, die Überwachung und Verwaltung mehrerer Standorte zu zentralisieren, ist Security Center SaaS ideal geeignet, um die Anforderungen von Kunden aus einer Vielzahl von Branchen zu erfüllen, darunter Einzelhandel, Bildungswesen, Banken, Gesundheitswesen und Kommunen. Die Lösung eignet sich bereits für Implementierungen mit einer Handvoll Direct-to-Cloud-Geräten, kann aber genauso unter Einsatz von hybrider Speicherung und Verarbeitung auf Tausende von Standorten und Geräten skaliert werden. Der Betrieb lässt sich sowohl von einem SOC (Security Operation Center) aus als auch von unterwegs über robuste Web- und Mobilanwendungen steuern.

Eine reibungslose Entwicklung hin zur Cloud

Security Center SaaS ist eine infrastrukturunabhängige Plattform, die eine Reihe von Konfigurationen unterstützt. Die neue Lösung basiert auf einer Hybrid-SaaS-Architektur und erlaubt es Unternehmen, Komponenten und Standorte je nach Bedarf und Anforderungen in die Cloud zu verlagern. Dafür können sie eine Kombination aus Cloud-nativen Services und Cloud-verwalteten Appliances nutzen, bei denen die Datenspeicherung und die Verarbeitung durch Edge Computing vor Ort geschieht. Aufgrund seiner offenen Architektur gibt Security Center SaaS Unternehmen die Freiheit, die Geräte, Kameras und Türsteuerungen zu wählen, die für ihr Unternehmen am besten geeignet sind.

Security Center SaaS lässt sich außerdem nahtlos mit vorhandenen Sicherheitsgeräten und -infrastrukturen vor Ort verbinden. Zutrittskontrollgeräte und Kameras, die nicht Cloud-fähig sind, können mit Hilfe von Genetec Edge Appliances einfach mit Security Center SaaS verbunden werden.

Verfügbarkeit

Security Center SaaS ist ab April 2024 weltweit bei zertifizierten Genetec Partnern erhältlich und wird in gestuften Abonnementplänen angeboten, die sich nach der Anzahl der benötigten Geräteverbindungen richten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.genetec.com/a/security-center-saas-launch.

-PM Genetec-

 

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Mehr als eine halbe Million Account-Informationen von ChatGPT-Nutzern im Darknet

Die Cybersicherheitsexperten von Kaspersky haben im Darknet tausende gestohlene Zugangsdaten für beliebte KI-Tools wie ChatGPT, Grammarly oder Canva entdeckt [1].

Cyberkriminelle können mit Hilfe von Infostealern an die Zugangsdaten von Nutzern gelangen und diese im Darknet zum Verkauf anbieten. Im Vergleich zum Jahr 2022 stieg die Anzahl kompromittierter Account-Informationen für die Dienste des ChatGPT-Entwicklers OpenAI um mehr als das dreißigfache auf fast 688.000 an.
Laut einer aktuellen Bitkom-Studie hält fast jedes zweite Unternehmen in Deutschland (46 Prozent) Künstliche Intelligenz (KI) für ebenso bedeutend für die Büroarbeit wie einst die Einführung des PCs [2]. Allerdings sind KI-Dienste zur Bildbearbeitung und Übersetzung sowie Chatbots auch ein attraktives Ziel für Cyberkriminelle, wie die Analyse der Kaspersky-Experten zeigt.

ChatGPT beliebtes Ziel von Datendieben

Gestohlene Logins für die Dienste des ChatGPT-Entwicklers OpenAI stiegen 2023 im Vorjahresvergleich sprunghaft um das 33-fache auf etwa 664.000 an, insgesamt waren es im Untersuchungszeitraum von 2021 bis 2023 fast 688.000. Nach Launch der vierten ChatGPT-Version im März 2023 war die Nachfrage nach entsprechenden Konten besonders hoch, seitdem entspricht sie jener anderer KI-Dienste.
Außerdem wurden in den drei Jahren rund 1,2 Millionen Zugangsdaten von Canva-Nutzern gestohlen und in Darknet-Foren sowie Telegram-Kanälen verbreitet. Grammarly verzeichnete im selben Zeitraum rund 839.000 kompromittierte Zugangsdaten.
„Die kompromittierten Anmeldeinformationen stammen aus Infostealer-Aktivitäten, einer speziellen Malware-Art, die Nutzerzugänge für Cyberangriffe, Verkäufe im Darknet oder andere schädliche Aktivitäten stiehlt. Infostealer können Geräte von Unternehmen unter anderem über Phishing-E-Mails oder -Websites und öffentliche Webseiten mit schädlichen Inhalten infizieren“, erklärt Yuliya Novikova, Head of Kaspersky Digital Footprint Intelligence. „Wir erwarten, dass die Nachfrage nach ChatGPT-Konten weiterhin bestehen bleibt. Effiziente Sicherheitslösungen für Unternehmen, die vor Infostealer-Angriffen und anderer Malware schützen, werden immer wichtiger. Unsere Software überwacht beispielsweise kompromittierte Konten im Darknet und benachrichtigt Unternehmen, falls Nutzer ihrer Online-Dienste kompromittiert wurden.“
 

Kaspersky-Empfehlungen zur Risikominimierung im Falle von Daten-Leaks

  • Das Darknet kontinuierlich auf Posts zu Daten-Leaks überwachen. Hierzu hat Kaspersky einen ausführlichen Leitfaden erstellt [3].
  • Kaspersky Digital Footprint Intelligence [4] nutzen, um die Sicht eines Angreifers auf Unternehmensressourcen einzunehmen und potenzielle Angriffsvektoren zu erkennen.
  • Für jeden Dienst ein einzigartiges Passwort verwenden, um die Auswirkungen eines Kontodiebstahls zu minimieren.
  • Im Falle eines Daten-Leaks auf dedizierte Vorfallreaktionsdienste wie Kaspersky Incident Response Service [5] zurückgreifen, um schnell und effektiv handeln zu können und die Folgen zu minimieren. Solche Dienste helfen dabei, kompromittierte Konten zu identifizieren und die Infrastruktur zukünftig vor ähnlichen Angriffen zu schützen.

 Nützliche Links:

-PM Kaspersky-

 

Quellen:

[1] Die Analyse wurde mit Hilfe von Kaspersky Digital Footprint Intelligence durchgeführt. Der Threat Intelligence Service gewährt Unternehmen Einblicke in deren digitalen Fußabdruck, wodurch sie mögliche Sicherheitsrisiken und Schwachstellen identifizieren können.
[2] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/KI-im-Buero-Unternehmen-sehen-grosses-Potenzial
[3] https://dfi.kaspersky.com/blog/dark-web-threats-response-guideline
[4] https://dfi.kaspersky.com/de
[5] https://www.kaspersky.de/enterprise-security/incident-response

 

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„Vom Kampf gegen rechts“ zum AfD-Verbot?

Über die Problematik einer Umsetzung

Von Florian Hartleb

Der „Kampf gegen rechts“ ist derzeit in aller Munde. Eine Massenwelle an Demonstrationen hat eingesetzt. Für eine erneute Debatte sorgt im Januar 2024 ein Bericht des Recherchenetzwerks „Correctiv“ über ein geheimes Treffen in Potsdam, bei dem unter anderem Vertreter der AfD und der rechtsextremen Identitären Bewegung über die Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte aus Deutschland berieten.1

Ein Teilnehmer war der persönliche Referent von Alice Weidel. Sein Zeitungsartikel, der schnell wurden Vergleiche des Geheimtreffens mit der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942 gezogen, die hinken. Im Gegensatz zur heutigen Situation haben an der Wannseekonferenz Menschen teilgenommen, die in Machtpositionen waren und welche die „systematische Ermordung“ der europäischen Juden planten.2 Gibt es nun einen konkreten Plan, wenn Björn Höcke etwas Rassistisches über Afrikaner sagte? Eindeutiger sind schon Aussagen, die in Reden einen neuen Faschismus erkennen.

„Die AfD ist eine gefährliche Nazi-Partei“: Das hat jüngst der nordrhein-westfälische CDU-Ministerpräsidenten, Hendrik Wüst (CDU), geäußert. Der Ministerpräsident von Bayern, Markus Söder, sagte das bereits 2019. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert eine härtere Gangart gegen die AfD. Er habe große Sympathien für ein Verbotsverfahren, sagt er im Cicero-Interview. Man habe viel zu lange akzeptiert, dass Wähler aus Protest für diese Partei stimmen.3 Man will die AfD-Wähler nun offenbar nicht mehr verstehen, sondern verdammen, am besten mit Bausch und Bogen.

Der parlamentarische Diskurs ist durch die AfD ein anderer geworden, auch durch Tabubruch und andere Entgleisungen.4 Insofern holt Deutschland hier Entwicklungen nach, die aus zahlreichen anderen europäischen Ländern bekannt sind. Generell: Die AfD hat sich seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert, gerade auch in Kommunen, wo die Partei lange nicht als aktiv in Vereinen wie Feuerwehr und Schützen wahrgenommen wurde.5 Das gilt für Thüringen, aber auch für Bayern – da der „Flügel“ dominiert. In Deutschland grassiert Angst, 75 Jahre nach Gründung der zweiten deutschen Demokratie. Jetzt ertönen immer lauter Stimmen, die vor „Weimarer Verhältnissen“ warnen. Der Hauptgrund: die elektorale Stärke der Alternative für Deutschland (AfD). Nach den Meinungsumfragen liegt sie in den drei ostdeutschen Bundesländern Sachsen, Thüringen und Brandenburg, in denen die Bürger im September den Landtag wählen, mit mehr als 30 Prozent jeweils an der Spitze, in Sachsen vor der CDU, in Thüringen vor der Partei Die Linke, in Brandenburg vor der SPD. Auch wenn jetzt über fallende Umfragewerte diskutiert wird, lässt sich von einer politischen Disruption durch die AfD sprechen. Die Frage stellt sich nun, inwiefern das neue Parteiprojekt von und um Sahra Wagenknecht zur Konkurrenz wird.6 Schließlich geht es um Protestwähler und auch um gewisse Sympathien für Russland.

Hohe Hürden

Ein Parteiverbot steht immer in einem Spannungsverhältnis zu den Grundsätzen einer Demokratie. Die rechtsverbindliche Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei und die Entscheidung über ihre Auflösung obliegen dem Bundesverfassungsgericht. Dieses kann gemäß Artikel 21 GG nur tätig werden, wenn ein Verbotsantrag mindestens von Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung gestellt wurde. Nach weiteren Entscheidungen muss die Partei sich beispielsweise in „aktiv-kämpferischer Weise“ für die Abschaffung der Demokratie einsetzen. Es genüge also nicht, oberste Verfassungswerte abzulehnen, wie das Bundesinnenministerium „Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen“ – also aktiv gegen den Staat vorgehen. In der Vergangenheit hat man keine guten Erfahrungen gemacht, lange zurückliegend. Es gab zwei „erfolgreiche Fälle: die nationalsozialistisch orientierte Sozialistische Reichspartei (SRP) und die stalinistische Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), beide in den 1950er-Jahren. Gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde gleich zweimal ein Verbotsverfahren eingeleitet – und beide scheiterten. Das erste 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen, noch bevor es zur Verhandlung in Karlsruhe kam: Denn damals saßen V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei und hatten möglicherweise die Entscheidungen der NPD beeinflusst. Drei der sieben Richter des zweiten Senats sahen darin ein Verfahrenshindernis. 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht dann erneut über ein NPD-Verbot. Damals stellte das Gericht fest, dass die Partei zwar verfassungsfeindliche Ziele vertrete, die auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet seien. Dem Gericht fehlten jedoch „konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt“. Das dann nicht unumstrittene Parteiverbot wurde deswegen abgelehnt.7 „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot“, erklärte das höchste Gericht. Die momentane Vorgehensweise des Verfassungsschutzes gegenüber der AfD ist ambivalent. Er bezeichnet die AfD in einigen Ländern, konkret Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen als „gesichert rechtsextremistisch“, in anderen nicht. Soll man daher das Landesebene die AfD verbieten, gerade dort, wo die Umfragewerte in die Höhe gehen.8

Andere Mittel?

Auch ein Verbot der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative wird diskutiert.9 Da es sich um einen Verein handelt, wäre das leichter umzusetzen. In einer Online-Petition des Kampagnennetzwerks Campact wird die Bundesregierung aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung für den AfD-Politiker Björn Höcke zu stellen. Sie hat nach heutigem Stand mehr als 1,6 Millionen Unterzeichner.10 Vier Mal wurde das in den früheren Jahrzehnten schon versucht, beim Holocaust-Leugner Otto Ernst Remer, beim rechtsextremen Verleger Gerhard Frey und bei den zwei Neonationalsozialisten Thomas Dienel und Heinz Reisz.11 Vier Mal lehnte das Bundesverfassungsgericht die Anträge ab. In den Kommunen gäbe es effizientere Wege. Bürgermeister und Landräte sind Wahlbeamte. Jede Wahlkommission muss prüfen, ob ein Kandidat die freiheitlich-demokratische Grundordnung unterstützt.

Fest steht, dass die Notwendigkeit für die Parteipolitik nicht zu geringbewerten ist: Der starke Verdruss mit der Regierungskoalition schlägt vor allem bei der AfD zu Buche. Sie profitiert insbesondere von der hilflosen Migrationspolitik, die Folgen von 2015/16,12 und der anschließenden Beschwichtigungsrhetorik, das Problem sei gelöst. Auch wer kein Bleiberecht genießt, muss in der Regel eine Rückführung nicht befürchten. Diesen Mangel an Umsetzungskraft erkennen viele Bürger als störenden Mangel an.

Letzlich könnte das Verbot der AfD sogar weitere Sympathien einbringen, vermutet der Ostbeauftragte der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD). „Wenn wir eine Partei verbieten, die uns nicht passt, die in Umfragen aber stabil vorne liegt, dann führt das zu einer noch größeren Solidarisierung mit ihr“, sagte er kürzlich der „Süddeutschen Zeitung“. „Die Kollateralschäden wären sehr hoch.“13 Es gibt ja auch andere Wege. Dazu gehört etwa die Fragestellung, warum die AfD über Plattformen wie Tiktok zunehmend auch bei der Jugend populärer wird.14 Maximilian Krah etwa, Spitzenkandidat bei den Europawahlen, gab jungen Männern vermeintliche Dating-Tipps: “Echte Männer sind rechts. Echte Männer haben Ideale. Echte Männer sind Patrioten. Dann klappt's auch mit der Freundin”, sprach er in die Kamera. Aufrufe: über 1,4 Millionen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die AfD Diskurs und Gesellschaft in Deutschland beeinflusst.

 

Quellen

1 Vgl. “Geheimplan gegen Deutschland”, Correctiv.de vom 10. Januar 2024, https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/ (abgerufen am 24. Februar 2024). Hier ging es auch um das Buch von Martin Sellner, das demnächst erscheint.
2 Vgl. Potsdamer Treffen als “Wanseekonferenz” 2.0?, Tagesspiegel vom 22. Januar 2024, https://www.tagesspiegel.de/politik/potsdamer-treffen-als-wannseekonferenz-20-zentralrat-der-juden-mahnt-zur-vorsicht-bei-historischen-vergleichen-11089948.html (abgerufen am 24. Februar 2024).
3 „Wir dürfen nicht tolerieren, dass Menschen eine solche Partei wählen“, Cicero.de vom 20. Januar 2024, https://www.cicero.de/innenpolitik/daniel-gunther-afd-verbot-bauernproteste-interview-cdu (abgerufen am 24. Februar 2024).
4 Vgl. Lars Rensmann (2018): Radical Right-Wing Populists in Parliament: Examining the Alternative for Germany in European Context, in: German Politics and Society, 36 (3), 41-73.
5 Vgl. Florian Hartleb. (2022): Rechte Normalität. Warum sich die AfD im Süden Ostdeutschlands etabliert hat, in: Neue Gesellschaft/Frankfurter Hefte, Januar, S. 45-47
6 Vgl. Florian Hartleb (2022): The Right-Wing Populist Disruption in the Berlin Republic. Opportunity structures and Success of the Alternative for Germany (AfD), in: John Robertson/Michael Oswald (Hg): Flourishing Landscapes: Thirty Years of German Unification and the Legacy’s Impact, Palgrave Macmillan: London, S. 231-247.
7 Vgl. Eckhard Jesse (2012): Die Diskussion um ein neuerliches NPD-Verbotsverfahren – Verbot: kein Gebot, Gebot: kein Verbot, in: Zeitschrift für Politik, 59 (3), S. 296-313.
8 Vgl. Eckhard Jesse (2023): Der hohle Streit um ein AfD-Verbot, in: Neuer Zürcher Zeitung vom 6. September, https://www.nzz.ch/meinung/der-hohle-streit-um-ein-afd-verbot-ein-verbotsantrag-gegen-die-partei-ist-weder-geplant-noch-waere-er-aussichtsreich-ld.1753991 (abgerufen am 24. Februar 2024).
9 Tagesschau.de (2024): Ist ein Verbot der "Jungen Alternative" möglich?, 6. Februar, https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/junge-alternative-verbot-102.html#:~:text=Im%20April%202023%20stufte%20das,erkl%C3%A4rte%20damals%20Verfassungsschutzchef%20Thomas%20Haldenwang (abgerufen am 24. Februar 2024).
10 Mehr als 1,6 Millionen Unterschriften gegen Höcke, Tagesschau.de vom 1. Februar 2024, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/petition-grundrechtsverwirkung-hoecke-100.html (abgerufen am 24. Februar 2024).
11 Maulkorb für zwei Rechtsextremisten, in: die tageszeitung vom 10. Dezember 1992, https://taz.de/Maulkorb-fuer-zwei-Rechtsextremisten/!1639798/ (abgerufen am 24. Februar 2024).
12 Vgl. Robin Alexander (2017): Merkel und die Flüchtlingspolitik. Report aus dem Innern der Macht. Siedler, München.
13 Vgl. Süddeutsche.de (2024): Ostbeauftragter: AfD-Verbot würde große Schäden bringen, 3. Januar, https://www.sueddeutsche.de/politik/extremismus-ostbeauftragter-afd-verbot-wuerde-grosse-schaeden-bringen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240103-99-479098 (abgerufen am 24. Februar 2024).
14 Vgl. Was die AfD zur erfolgreichsten Partei auf TikTok macht, MRD vom 1. Februar 2024, https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-erfolg-tiktok-100.html (abgerufen am 24. Februar 2024).

 

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Egal ob Feuerwehr oder Sanitäts- und Rettungsdienst: Aus Amateuren werden in unserer Brandschutz- und Rettungsakademie Profis

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Im nördlichen Stralsund gelegen, bietet die KÖTTER Brandschutz- und Rettungsakademie den Schulungsteilnehmer/innen eine hervorragende Ausbildungsumgebung. Neben den multimedialen Schulungs- und Aufenthaltsräumen bietet die riesige äußere Trainingsumgebung beste Bedingungen. Insbesondere die direkte Nachbarschaft und der enge Kontakt zu einer der größten Werkfeuerwehren (eines Industrieunternehmens) des Landes runden das Ausbildungsangebot ab.

Unsere Kunden

Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Rettungs- und Sanitätsdiensten bilden wir Personal von Feuerwehren aller Art aus: Berufsfeuerwehr, freiwillige Feuerwehr, Werkfeuerwehr und Betriebsfeuerwehr. Zudem bilden wir in unserer Akademie die unternehmenseigenen KÖTTER Security Sicherheitskräfte fort. Dies gewährleistet ein deutliches Qualifikations-Plus und unseren Kunden ein Qualitäts-Plus.

Ausbilderinnen & Ausbilder

In der KÖTTER Brandschutz- und Rettungsakademie setzen wir auf erfahrene und qualifizierte Ausbilderinnen und Ausbilder. Neben den erforderlichen Erlaubnissen verfügen all unsere Trainerinnen und Trainer über didaktische Fähigkeiten – sie gestalten den Unterricht motivierend, kreativ und zielorientiert. Alle Ausbilderinnen und Ausbilder verfügen neben der theoretischen Ausbildung über jahrelange Praxiserfahrung, die sie an die Schülerinnen und Schüler weitergeben.

Equipment & Ausstattung

Während in der theoretischen Ausbildung insbesondere multi-mediale Techniken zum Einsatz kommen, setzen wir bei der praktischen Ausbildung auf das identische Equipment, welches auch in realen Einsätzen verwendet wird. Zudem verfügt unsere Brandschutz- und Rettungsakademie über verschiedenste Einsatzfahrzeuge: Löschgruppenfahrzeuge (LF 16/25), Logistik-Gerätewagen (GW-L), Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 20) und vieles mehr…

Schulungsangebot

  • Truppführer (nach FwDV 2)
  • Truppmann (Teil 1 / nach FwDV 2)
  • Truppmann (Teil 2 / nach FwDV 2)
  • Atemschutzgeräteträger
  • Sprechfunker
  • Maschinist
  • CBRN
  • Technische Hilfeleistung
  • Absturzsicherung
  • IHK-geprüfte Brandschutzfachkraft
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • Erste Hilfe
  • Betriebssanitäter (Grund- und Fortbildung)
  • Rettungssanitäter

Ihr Interesse geweckt?
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite oder telefonisch unter 0201/2788-388.

-PM Kötter-

 

Mit der Arc 2 ist eine neue Art der Kommunikation im industriellen Umfeld möglich
© Almer Technologies

Almer Technologies launcht neue AR-Brille „Arc 2“

Bequem, einfach anzuwenden und günstig in der Anschaffung – mit der neuen AR-Brille „Arc 2“ setzt Almer Technologies neue Maßstäbe für Augmented Reality im industriellen Umfeld.

Im Gegensatz zu bisherigen Smart Glasses, die schwer, komplex und teuer sind, punktet die Datenbrille mit bisher unerreichten technischen Spezifikationen und ist sofort einsatzbereit. Damit bietet Almer erstmals eine AR-Lösung, die sich zu 100% an den Bedürfnissen der Nutzer in der Praxis orientiert.

Die Arc 2 von Almer Technologies ermöglicht eine neue Art der Kommunikation im Bereich Fernwartung und Kundenservice für die Industrie. Mit den Smart Glasses lassen sich unkompliziert Prozesse optimieren und damit Zeit und Kosten sparen. Die 179 Gramm leichte AR-Brille setzt neue Maßstäbe in puncto Tragekomfort gegenüber vergleichbaren AR-Brillen. Mit verbesserten Funktionen und durchdachtem Design ist die Almer Arc 2 die perfekte Lösung für eine Vielzahl von Herausforderungen in der modernen industriellen Arbeitsumgebung.

Neue Features und neue Optik

Im Vergleich zum Vorgängermodell zeichnet sich die Almer Arc 2 durch ein Display aus, das in seiner Helligkeit verdoppelt wurde. Somit ist auch der Einsatz in Außenbereichen mit hoher Sonneneinstrahlung problemlos möglich. Dank der Integration von Lautsprechern lassen sich spontane Telefonate ohne zusätzliche Kopfhörer annehmen. Die leistungsstarken Mikrofone gewährleisten selbst in lärmintensiven Umgebungen eine klare Kommunikation. Mit 25 Megapixeln und Autofokus liefert die Kamera eine außergewöhnliche Bildqualität. Selbst beim Zoomen bleiben Details gestochen scharf. Ein integriertes Licht dient als praktische Beleuchtung für dunkle Arbeitsbereiche. Eine ergänzende Stirnlampe wird obsolet. Aufgrund der Schnellladefunktion ist die Arc 2 innerhalb von 15 Minuten wieder zu 80 Prozent aufgeladen.

Anziehen und sofort loslegen

Dank eines monatlichen Abosystems sowohl für die Hardware von Almer als auch für die notwendige Software, die vom Partner TeamViewer kommt, bleiben die Anschaffungskosten der Arc 2 gering. Die Datenbrille überzeugt jedoch vor allem durch ihre einfache Bedienbarkeit. „Unsere Lösung ist ‚enterprise-ready‘. Anwender können die Brille sofort einsetzen und für viele verschiedene Zwecke nutzen“, sagt Sebastian Beetschen, CEO von Almer Technologies. Auch der Tragekomfort und die problemlose Integration in bestehende Arbeitsprozesse in Produktionsumgebungen sowie bei der Installation, Wartung und Fehlerbehebung komplexer Maschinen überzeugte bereits renommierte Unternehmen wie die SFS Group und Cablex/Swisscom.

Weitere Informationen zur neuen Almer Arc 2 finden Sie unter: www.almer.com

 

Die Brüder Olaf und Arnulf Piepenbrock schneiden gemeinsam die Jubiläumstorte an.
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Jubiläumsjahr bei Osnabrücker Familienunternehmen - Piepenbrock schreibt 111 Jahre Unternehmensgeschichte

Familiengeführt, kundennah und engagiert: Was schon im Gründungsjahr 1913 galt, hat bei Piepenbrock auch nach über einem Jahrhundert einen hohen Stellenwert. In diesem Jahr feiert die Osnabrücker Unternehmensgruppe ihr 111-jähriges Jubiläum – mit klaren Schwerpunkten für die Zukunft.

„Wir freuen uns außerordentlich, heute auf 111 Jahre spannende Unternehmensgeschichte zurückblicken zu dürfen“, betonen Arnulf und Olaf Piepenbrock als geschäftsführende Gesellschafter der gleichnamigen Unternehmensgruppe. Beide führen das Familienunternehmen mit rund 26.750 Mitarbeitern in der vierten Generation. „Diese erfolgreiche Zeit wäre ohne viele tatkräftige Piepenbrocker und treue Kunden kaum möglich gewesen.“ Die Brüder zeigten sich bei einer Ansprache im unternehmenseigenen Service Center in Osnabrück dankbar für die langjährige Verbundenheit mit den Mitarbeitern vor Ort und in der ganzen Bundesrepublik.

Verlässlich und nachhaltig in die Zukunft

Piepenbrock bietet seinen Kunden ein breites Dienstleistungsspektrum, das sich über das letzte Jahrhundert stetig weiterentwickelt hat. Mittlerweile ist der Gebäudedienstleister bundesweit mit 70 Niederlassungen und 800 Standorten in den Geschäftsbereichen Facility Management, Gebäudereinigung, Sicherheit, Gebäudetechnik und Instandhaltung aktiv. Darüber hinaus werden Kunden in den Geschäftsbereichen Sondermaschinenbau und Chemieproduktion mit innovativen Produkten bedient. „Das Jubiläum ist nicht nur der geeignete Zeitpunkt für einen Rückblick auf 111 Jahre Unternehmensgeschichte, wir wollen auch nach vorne schauen und zeigen, dass wir fit sind für eine erfolgreiche Zukunft“, betont Arnulf Piepenbrock. Deshalb seien die Schwerpunkte des Unternehmens für die kommenden Jahre schon heute klar definiert. Die Piepenbrock Unternehmensgruppe möchte auch in den nächsten Jahrzehnten in bewährter Weise für ihre Kunden da sein. „Wir wollen ihnen verlässlich zur Seite stehen und sie entlasten, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, so Olaf Piepenbrock. Das gelinge nur, wenn ein zuverlässiges Team aus motivierten Mitarbeitern diese Haltung lebt. Deshalb investiere das Familienunternehmen weiterhin in qualifiziertes Personal. Neben Kunden, Partnern und Mitarbeitern seien sie aber auch den kommenden Generationen verpflichtet: „Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Unser Engagement für das soziale und ökologische Umfeld ist uns wichtig. Wir wollen unsere gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen“, sagt Arnulf Piepenbrock. Schon seit 1990 ist Nachhaltigkeit fest in der Unternehmenskultur verankert. Aufforstung, erneuerbare Energien und festgeschriebene Umweltziele unterstreichen diese Strategie.

Über die Geschichte von Piepenbrock

Am 13. April 1913 legte August Etgeton den Grundstein für die heutige Unternehmensgruppe, indem er ein „Fensterreinigungs-Institut“ in Osnabrück gründete. Schon bald reinigte er auch Innenräume in Hotels, Theatern und Fabriken. Sein Schwiegersohn Eduard Piepenbrock stieg 1945 in das Unternehmen ein, 1955 folgte dann dessen Sohn Hartwig Piepenbrock. Dieser setzte die Expansion des Gebäudedienstleisters über Jahrzehnte fort und etablierte Piepenbrock als festen Bestandteil auf dem deutschen Markt. 2001 übernahmen schließlich Arnulf und Olaf Piepenbrock die Leitung. Sie bauen kontinuierlich die bestehenden Geschäftsbereiche aus und stärken das Engagement für nachhaltiges Handeln – ökonomisch, ökologisch und sozial.

-PM Piepenbrock-

 

Bissfester Hoodie von BitePRO.
© BitePRO

Beißattacken: Spezielle Bissschutzkleidung bietet Schutz in vielen beruflichen Einsatzbereichen

Zugbegleiter und Fahrkartenkontrolleure, Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten und Pflegeeinrichtungen: Jedes Jahr fallen hunderttausende Fachkräfte Beißattacken zum Opfer.

Bisse sind gefährliche Verletzungen, da sie bakterielle Infektionen hervorrufen und durch sie sogar schwerwiegende Krankheiten wie etwa AIDS übertragen werden können. Zuverlässigen Schutz bietet spezielle Bissschutzkleidung, die in Großbritannien vom renommierten Hersteller BitePRO entwickelt wurde. Für Interessenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Schutzausrüstung ab sofort auch beim deutschen Anbieter siNpress erhältlich.

Bissschutzkleidung soll den Träger vor Bissen, Kratzern und Quetschungen schützen. Sie wird häufig in verschiedenen Bereichen verwendet, zum Beispiel im Gesundheitswesen, im Bildungswesen und bei der Strafverfolgung. Von besonderem Interesse ist diese Kleidung für Fachkräfte in den Bereichen psychische Gesundheit, Sonderpädagogik, herausforderndes Verhalten und Lernbehinderungen. Auch Tierärzte und Tierarzthelfer profitieren.

Welche bissfesten Schutzprodukte gibt es?

Die BitePRO-Produktpalette umfasst bissfeste Handschuhe und Armschützer, bissfeste Jacken, bissfesten Beinschutz und einen bissfesten Brustschutz. Die Produkte verringern das Risiko körperlicher Verletzungen, Infektionen und Krankheiten sowie potenziell langanhaltender psychischer Traumata. Sie bestehen aus einem schnittfesten, leichten und weichen Hochleistungsgewebe. Die Kleidungsstücke sind maschinenwaschbar, angenehm zu tragen und latexfrei. Sie sind für beide Geschlechter geeignet und halten bei richtiger Pflege mehrere Jahre. Zu beachten ist, dass diese Produkte keinen Schutz vor Injektionsnadeln oder ähnlichen spitzen Gegenständen bieten und nicht völlig schnittfest sind.

Einfacherer Bezug in der DACH-Region

Die Firma BitePRO aus Großbritannien stellt bissfeste Schutzprodukte her, die bei Instituten und Behörden im Arbeitsschutz für ihre Mitarbeiter in Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Anwendung kommen. Allerdings erschweren der BREXIT mit Zollformalitäten, die Währungsumrechnung, die Vorkasse und die langen Lieferzeiten den Bezug dieser Produkte. Deshalb hat die siNpress GmbH aus Hamburg die BitePRO-Produkte in ihr Sortiment aufgenommen. Interessenten aus der DACH-Region erhalten die Schutzprodukte ab sofort einfach und schnell aus dem Hamburger Lager und können auf Rechnung bestellen.