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Schlagzeilen

Dieser Newsletter wurde u.a. mit freundlicher Genehmigung durch Prof. Dr. Thomas Görgen der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster erstellt. Prof. Dr. Görgen und sein Team erstellen aus deutschen und internationalen Medien einen Newsletter zu polizeilichen und kriminologischen Themen, den sie täglich per E-Mail versenden. Aus diesen täglichen Newslettern dürfen wir mit Genehmigung von Prof. Dr. Görgen einen wöchentlichen Newsticker generieren.

Die chronologische Linksammlung wurde durch das Bundesministerium Inneres in Österreich, Abteilung I/A/5 – Sicherheitsakademie, aus diversen Newslettern und Medienbeiträgen zusammengestellt und stellt keine Meinungsäußerung von VEKO-online dar, d.h. die Aufnahme von Beiträgen in diese Liste bedeutet nicht, dass wir mit den Meinungen auf den jeweiligen Websites übereinstimmen. Ziel dieser Übersicht ist es, eine Orientierung über die Bandbreite der internationalen Diskussionen und Positionen zu sicherheitspolitischen bzw. kriminologischen Fragen sowie damit verbundenen aktuellen Entwicklungen in Politik und Gesellschaft zu ermöglichen.              


Der Fall Assange ist ein Feldzug gegen die Pressefreiheit

Frankfurter Rundschau 20.02.2024, 04:40 Uhr

Von Bascha Mika


Prozess in Nürnberg

spiegel.de 19.02.2024, 16.55 Uhr

Vergewaltigungen in Asylunterkunft – lange Haft für Ex-Security-Mann


Videoüberwachung: Neues von den Karlsruher Überwachungsplänen

netzpolitik.org 19.02.2024 um 14:48 Uhr

Arne Cypionka


Vor Gericht: Die Raser

Süddeutsche Zeitung 15. Februar 2024, 14:29 Uhr

Ist es Mord, wenn Autofahrer mit 160 km/h durch die Innenstadt brettern und dabei einen Menschen töten? Unsere Kolumnistin war dabei, als in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben wurde.

Von Verena Mayer


Seltsame Zeichen

derStandard.de 18. Februar 2024, 16:02 Wissen und Gesellschaft

Gaunerzinken: Was hinter den Geheimzeichen an Hauswänden steckt


Hanau und das Staatsversagen: Deutsche Aufklärung

taz.de 18. 2. 2024, 13:42 Uhr

Bald jährt sich der Anschlag von Hanau. Noch immer haben sich Politik und Polizei nicht zu ihren Fehlern bekannt. Wie zwingt man sie dazu? Kommentar von Doris Akrap


Berlin plant Gesetzesänderung: Verfassungsschutz soll über Verdachtsfälle informieren dürfen

Legal Tribune Online Montag, 19.02.2024, 11:54 Uhr


Legalisierung des Konsums

RedaktionsNetzwerk Deutschland 17.02.2024, 22:23 Uhr

Cannabis-Gesetz ist laut Lauterbach gegen Klagen gewappnet


Maßnahmenpaket: 89, 10 oder 13 Punkte gegen Rechtsextremismus

netzpolitik.org 15.02.2024 um 15:03 Uhr

Mal wieder stellt das Innenministerium geplante Maßnahmen gegen Rechtsradikalismus vor. Viel gänzlich neues ist nicht dabei, anderes hat Kollateralschaden-Potenzial. Ein Überblick. Anna Biselli


KI-Verordnung ante portas

beck-aktuell, 14. Feb 2024

Dr. David Bomhard


Nach Sicherheitsbedenken in Biberach

RedaktionsNetzwerk Deutschland 15.02.2024, 20:18 Uhr

Bauernrandale in Baden-Württemberg: Wie die Grünen zum Freiwild werden

Markus Decker


OLG Frankfurt a. M. verneint Haftung der Bank: Anwalt wird Phishing-Opfer und verliert 50.000 Euro

Legal Tribune Online Donnerstag, 15.02.2024, 12:35 Uhr


Ex-Staatsanwalt wegen Vergewaltigung seines Sohnes verurteilt

beck-aktuell, 14. Feb 2024


Nach Fahndungsaufruf

spiegel.de 14.02.2024, 20.15 Uhr

52 Hinweise zu gesuchten Ex-RAF-Terroristen eingegangen


Unzählige Nachrichten an die Ex-Partnerin: Dozent für toxische Beziehungen wegen Stalkings vor Gericht

Legal Tribune Online Mittwoch, 14.02.2024, 17:42 Uhr


Was tun gegen Hass im Netz?

detektor.fm 14.02.2024

Zurück zum Thema | Digitale Gewalt

Digitale Gewalt ist eine Gefahr für viele Gruppen, auch wenn einige stärker davon betroffen sind als andere. Doch was kann gegen Hass im Netz getan werden?



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SiGG [sic!]

Aktueller Stand und Ausblick

Von Heinz-Werner Aping

Veko-online hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Entwicklung eines speziellen Gesetzes für das Sicherheitsgewerbe aufmerksam zu verfolgen und darüber zu berichten.

Wo stehen wir jetzt Anfang 2024, nachdem im Sommer 2023 vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) den Verbänden und den anderen Ministerien der Bundesregierung Gelegenheit geben worden war, zum bis dahin erarbeiteten Referentenentwurf eines Sicherheitsgewerbegesetzes Stellung zu beziehen?

Der Gang des Verfahrens:

Das BMI beschäftigt sich nach dem Eingang der Stellungnahmen aus den anderen Ministerien und den Verbänden seit dem Spätsommer 2023 intensiv mit den vorgebrachten kritischen Stellungnahmen und vorgebrachten Änderungswünschen, seien es Streichungen oder Abänderungen bisher vorgesehener Regelungen oder Einfügen weiterer neuer Punkte. Das BMI hat viele detaillierte und umfangreiche Stellungnahmen bekommen, und so ist es eine aufwändige und zeitintensive Arbeit. Wie schon im letzten Jahr zum SiGG berichtet, handelt es sich bei dem geplanten Gesetz um ein sogenanntes Stammgesetz, das heißt, dass es sich um eine erstmalige Regelung eines Sachverhaltes in einem eigenständigen Gesetz handelt. Sowohl in inhaltlicher wie in formaler Hinsicht sind die Anforderungen hoch, und so erklärt sich nicht zuletzt der inhaltliche wie zeitliche Aufwand.

Nach dem Abschluss dieser Arbeit wird der überarbeitete Referentenentwurf erneut den anderen Ministerien der Bundesregierung zur Stellungnahme übersandt. Sobald diese Ministerien zugestimmt haben, wird eine Kabinettsvorlage gefertigt und der Entwurf des Gesetzes dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung zugeleitet. Wenn das Kabinett zugestimmt hat, wird der Referentenentwurf dem Bundesrat übersandt. Der Bundesrat hat dann die Möglichkeit sich zum Entwurf zu äußern. Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Anmerkungen des Bundesrates bedarf dann wiederum eines Kabinettbeschlusses. Danach geht der Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zu und eine erste Lesung im Bundestag erfolgt. Die erste Lesung dient einer Debatte über die politische Bedeutung des Vorhabens und seiner Ziele. Anschließend wird die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen, in denen eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf stattfindet, ggf. weitere Anhörungen vorgenommen werden, möglicherweise Änderungen erarbeitet werden. Die Fassung des Gesetzentwurfes, die der federführende Ausschuss vorlegt, wird anschließend im Plenum in der zweiten Lesung beraten. Ist der Entwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen worden, erfolgt direkt die dritte Lesung. Nach Schluss der dritten Lesung stimmt der Bundestag über den Gesetzentwurf ab. Nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages beschäftigt sich der Bundesrat als Kammer der Länder erneut mit dem Gesetz, im Falle des geplanten Sicherheitsgewerbegesetzes handelt es sich um ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz. Als letzter Schritt erfolgt die Übermittlung an den Bundespräsidenten, der nach Prüfung mit Hilfe des Bundespräsidialamtes das Gesetz zeichnet, und es nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu einem genannten Stichtag gültig wird.
Das ist der normale Ablauf im Gesetzgebungsverfahren.

Wie im politischen Berlin zu erfahren war, wird der bisherige erste Referentenentwurf noch in diesem Frühjahr soweit geändert sein, dass er den anderen Ministerien zeitnah erneut übersandt werden kann.
Die derzeitige Arbeit bezieht sich neben Änderungs- oder Streich- bzw. Ergänzungswünschen im Text des Gesetzes nicht zuletzt aber auch auf die personellen, verfahrenstechnischen und auch finanziellen Auswirkungen des geplanten Gesetzes. Wenn beispielsweise eine Datenbank für zusätzliche Datensätze erweitert werden muss, dann muss wie bei jedem anderen Gesetzentwurf vorab geklärt werden, welche Behörde es leisten soll (in diesem Fall das BMI, es ist das federführende Ministerium), wieviel Personal dafür benötigt wird, wann diese Arbeit geleistet werden könnte und welche Finanzmittel dafür erforderlich sind, nicht zuletzt woher dieses Geld kommen soll.

Es bedarf keiner großen Fantasie sich auszumalen, wie strittig der letzte Punkt gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage und den Notwendigkeiten zur Reduzierung oder gar Einsparung staatlicher Ausgaben sein kann.

Es ist übliche Praxis, dass die erkannten kritischen oder möglicherweise strittigen Passagen des Referentenentwurfes bereits vor Übersendung des überarbeiteten zweiten Entwurfes nicht nur auf der sog. „Referentenebene“ der Ministerien, sondern bereits bis in hohe Führungspositionen der Ministerien soweit vorab geklärt werden, dass Streitpunkte ausgeräumt sind, die offizielle Prüfung des zweiten Referentenentwurfs zügig erfolgen kann und die entsprechende -zustimmende- Stellungnahme bereits nach kurzer Frist dem federführenden Ministerium übersandt werden kann.

Im vorliegenden Fall ist man wohl schon weit auf diesem Wege vorangekommen.
Die Erarbeitung der Vorlage für das Kabinett, die Aufnahme in die Tagesordnung des Kabinetts und dessen Beschlussfassung erfolgt danach auch eher zügig.
Etwas zeitintensiver könnte die Befassung im Deutschen Bundestag sein. Nicht zuletzt wartet auch wieder die parlamentarische Sommerpause...

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Das Parlament besteht aus gutem Grund auf seinem Recht, ein beabsichtigtes Gesetz aus anderer Perspektive als die Bundesregierung zu sehen und zitiert immer wieder selbstbewusst den bekannten Satz des verstorbenen früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden (und später sehr beliebten Bundesministers der Verteidigung) Peter Struck, wonach kein Gesetzentwurf den Deutschen Bundestag so verlässt wie er hinein gekommen ist..... Insbesondere die Ausschüsse nehmen die Gelegenheit wahr, selbst Anhörungen anzusetzen und zum Beispiel den betroffenen Verbänden möglicherweise eine weitere Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auch wenn einzelne Abgeordnete aller Fraktionen oder die Parteigremien schon Kenntnis über das beabsichtigte Gesetz haben (schließlich steht es im Koalitionsvertrag), von interessierter Seite dazu auch schon kontaktiert wurden, so nehmen sie die parlamentarische Arbeit zum beabsichtigten Gesetz erst auf, wenn es dem Parlament offiziell von der Bundesregierung übermittelt wurde.

Vorbehalte der Bundesländer im Bundesrat hängen oftmals nicht nur von fachlichen Fragestellungen ab, sondern auch davon, ob den Bundesländern finanzielle Lasten aufgebürdet werden oder möglicherweise der Bund die finanziellen Lasten trägt.

Die abschließende Prüfung durch den Bundespräsidenten erfolgt im Normalfall recht zügig.
„Gut Ding will Weile haben“ .......haben wir in unserem letzten Bericht in veko-online kommentiert. Damit sind wir weder Sprachrohr noch „Verteidiger“ Kritik würdiger politischer Abläufe und entsprechender Verwaltungstätigkeit.

Unser Kommentar heute: Allerorten klagen wir in Deutschland über überbordende Bürokratie, umständliche und langsame Verwaltungswege, lange Zeitabläufe und vieles mehr, oft genug auch berechtigt. Ärgerlich, wirtschaftsschädigend, Staatsverdrossenheit fördernd lautet auf breiter Front die Kritik. Das soll weder bagatellisiert noch in Abrede gestellt werden, auch wenn vielfach plumpe und populistische „Meinungsmache“ zu beobachten ist. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber (noch) nicht um „Bürokratie“, sondern um die schwierige Arbeit, eine politische Idee für das  erstmalig in einem Gesetz zu verwirklichen. Man wird auch nicht alle Betroffenen zufrieden stellen, nicht allen individuellen Wünschen und Begehrlichkeiten entsprechen können. Natürlich kann man sich immer alles schneller vorstellen, wünschen und fordern, aber einfach zu bewältigen ist diese Arbeit neben den vielen anderen Herausforderungen der aktuellen Situation in Deutschland und der Welt wahrlich nicht, auch nicht im Geschäftsbereich des BMI.

Die lange Entstehungszeit eines Gesetzes ist misslich und oft genug auch ärgerlich, doch allemal besser als Schnellschüsse, die sich als fehlerhaft erweisen und nur Ärger und berechtigte Staatsverdrossenheit erzeugen. Das soll und darf jetzt nicht als billige Assoziation an jüngst zurückliegende Gesetzentwürfe verstanden werden, sondern entspringt einem starken demokratischen Bewusstsein, dass Gesetze aus gutem Grund nicht im Schnellverfahren erlassen werden, wenn sie Bestand haben und befolgt werden sollen.
Soweit wir erfahren konnten, ist „man“ zuversichtlich, dass das beabsichtigte Gesetz noch in 2024 Gültigkeit erlangen wird. Wir werden berichten.

 

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Das Polizeibeauftragtengesetz des Bundes – viel Lärm um Nichts

Von Bernd Walter, Präsident eines Grenzschutzpräsidiums a.D., Berlin

In der derzeitigen politischen Diskussion um Auswege aus der Haushaltskrise hat eine Vokabel Hochkonjunktur, von der man sich wohl den Königsweg aus der finanziellen Sackgasse erhofft: Priorisierung. Umgangssprachlich wird damit das altbewährte Hausrezept „Das Wichtigste zuerst“ umschrieben.

Als Leitplanke für eine pragmatische Politik sicherlich nicht die schlechteste Lösung. Wer im Bereich der Inneren Sicherheit ähnliche Einsichten erwartet, wird enttäuscht. Während die Bundespolizei seit über 60 Jahren auf die längst fällige Neufassung des Zwangsanwendungsrechts und seit über 20 Jahren auf die ebenfalls überfällige Novellierung des Bundespolizeigesetzes wartet, konzentriert man vielmehr die offensichtlich limitierten personellen Ressourcen des Bundesinnenministeriums zur Mehrwertsteigerung der Bundespolizei auf die Einführung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, für den insbesondere die Praxis keineswegs ein vorrangiges Bedürfnis besteht, zumal die Liste der Beauftragten der Bundesregierung sowie der Koordinatoren der Bundesregierung nach § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien bereits mehr als 40 Stelleninhaber umfasst. Ihre Effizienz sowie deren finanziellen Zusatzkosten wurden bisher keiner ernsthaften Prüfung unterzogen. Dies hinderte die Parlamentarier des Haushaltsausschusses jedoch nicht, im Rahmen der Beratungen zum Etat des Bundestags 2023 auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, entsprechende Personalmittel für das kommende Jahr einzuplanen und Stellen für einen Aufbaustab auszubringen. Allerdings sollen die Mittel vorerst gesperrt werden; der Aufhebung der Sperren muss laut Antrag der Haushaltsausschuss zustimmen. So bleibt die Hoffnung, dass das Gesetzesvorhaben den anstehenden Sparmaßnahmen zum Opfer fällt und den Beschäftigten ein weiterer bürokratischer Moloch erspart bleibt.

Zwischenzeitlich haben Sachverständige in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat am Montag, dem 27. November 2023, zum Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag“ (Bundestagdrucksache 20/9148) Stellung genommen. Die Vorlage soll die Grundlagen für das neue Amt eines Polizeibeauftragten für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die Polizei beim Bundestag schaffen. Mit dem neuen Amt soll dem Entwurf zufolge eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes eingerichtet werden, bei der sowohl deren Beschäftigte als auch die Bürger mögliches Fehlverhalten von Angehörigen der genannten Polizeibehörden oder auch mögliche strukturelle Missstände anzeigen, untersuchen und bewerten lassen können. Diese neue Möglichkeit soll ergänzend neben die weiter existierenden behördeninternen Verwaltungsermittlungen und die Möglichkeiten im Rahmen des Disziplinar- beziehungsweise Arbeitsrechts sowie den justiziellen Weg vor die Gerichte treten. 

Es hätte sicherlich der Qualität der Entscheidungsfindung durch die Sachverständigen gedient, wenn sie etwas tiefer in die Vergangenheit eingetaucht wären, denn bereits in der 18. und 19. Legislaturperiode scheiterte ein entsprechender Antrag der Fraktion der Grünen zur Einrichtung eines Bundespolizeibeauftragten, da die Mehrheit der Parlamentarier keine Notwendigkeit sah, auf die bereits bestehenden Überprüfungsmechanismen verwies, die die Uferlosigkeit der beabsichtigten Überprüfungspalette beanstandete und mit unterschiedlicher Begründung die Notwendigkeit einer derartigen Einrichtung bezweifelte. Als vorrangiges Problem wurde vielmehr die zunehmende Gewalt gegen Sicherheitsorgane identifiziert. In der parlamentarischen Debatte fiel der Vorschlag durch. In der nunmehrigen Koalition haben sich die Kräfteverhältnisse geändert, zumal es sich um ein Dreierbündnis handelte, bei dem jeder danach trachtete, seine Lieblingsthemen im Koalitionsvertrag unterzubringen. So wurde trotz anderer drängender Probleme im Sicherheitsbereich das Vorhaben eines Bundespolizeibeauftragten reanimiert und dem Drängen der Grünen nachgegeben.

Gleichwohl ergab das zwischenzeitliche Anhörungsverfahren ein eher differenziertes Bild. Dass die Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, bereits etablierte Polizeibeauftragte und Sozialwissenschaftler, die in diesem Metier forschen, ohne weitere Begründung die Vorzüge einer derartigen Einrichtung priesen, ist für den Interessierten, der sich mit der Auswahl von Sachverständigen bei Anhörungen beschäftigen, nicht weiter verwunderlich. So erschöpfte sich die Argumentation des genannten Personenkreises in Anmerkungen zu den Details des Gesetzesvorschlages, der selbst das Verfahren bei der Annahme von Geschenken regelt, ohne sich mit der grundsätzlichen Frage der Notwendigkeit näher zu beschäftigen. Anders hingegen die Professorin Stefanie Grünewald von der Akademie der Polizei Hamburg, die nüchtern feststellte, dass keine rechtliche Notwendigkeit zur Schaffung eines Polizeibeauftragten des Bundes beim Bundestag bestehe. Sie könne allenfalls politisch gewünscht sein. Noch deutlicher wurde Univ.-Prof. Dr. Dr. Markus Thiel von der Deutschen Hochschule der Polizei, indem er auf den Katalog der effektiven und menschenrechtskonformen Beschwerdemöglichkeiten in Deutschland hinwies. Die Rechtsordnung stelle umfangreiche Instrumente für eine Kontrolle individuellen Fehlverhaltens und problematischer aktueller Entwicklungen zur Verfügung. Die Einrichtung eines oder einer Polizeibeauftragten des Bundes beim Bundestag sei in der vorgeschlagenen Ausgestaltung auch hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnis eine nicht gebotene oder erforderliche Maßnahme. Sie müsse sich durch rechtliche Vorgaben als geboten oder jedenfalls zum Schutz wesentlicher Rechtspositionen als erforderlich erweisen. Dies sei mit Blick auf den Gesetzentwurf nicht der Fall.

Das Portal der DHPol
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Die Belange der Polizeibediensteten an der Basis zu artikulieren, blieb vorrangig den Berufsvertretungen vorbehalten. Heiko Teggartz, stellv. Vorsitzender der DPolG wies er darauf hin, dass nach seriösen Untersuchungen die Polizei mit 85 % weit oben in der Vertrauensskala der Bevölkerung stehen. Auch im internationalen Vergleich liegt die deutsche Polizei beim Vertrauen der Menschen weit vorne. Bei der Diskussion um die Notwendigkeit eines Bundespolizeibeauftragtengesetzes sei zunächst ein Blick auf die bereits vorhandenen Reaktions- und Interventionsmöglichkeiten hilfreich. Für den Bereich der Strafverfolgung sind dies die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Es sei nach Auffassung der DPolG kaum vorstellbar, dass die Unabhängigkeit der Justiz, die allein Recht und Gesetz und keiner politischen Erwartungshaltung verantwortlich ist, durch eine Institution übertroffen werden kann, die durch das Parlament mehrheitlich gewählt werden soll. Es gebe keinerlei begründete Argumente für die Behauptung, dass aus der Vielzahl von Einstellungen von Strafverfahren gegen Polizeibeschäftigte durch die Staatsanwaltschaften auf eine „institutionelle Nähe" zu schließen sei, die die Objektivität der Staatsanwaltschaften beeinträchtigt. Die den Gesetzentwurf vorlegende Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grüne begründeten in keiner Silbe des Gesetzesentwurfs die Notwendigkeit der Einrichtung eines Polizeibeauftragten, gemessen an den tatsächlichen Fallzahlen von entsprechenden Fehlverhalten. Im Ergebnis werde ein solches Gesetz dazu führen, dass das Vertrauen der Bundespolizistinnen und -polizisten in die gewählten Parlamentarier endgültig und nachhaltig zerstört werden könnte. Die veranschlagten Haushaltsmittel könnten innerhalb der Bundespolizei durchaus sinnvolleren Verwendungen zugeführt werden. So könnten damit deutlich besser die derzeitigen Bemühungen zur Stärkung des Personalkörpers, der Aus- und Fortbildung sowie der Ausrüstung und Ausstattung der Beschäftigten mit Einsatzmitteln gedient werden.

Alexander Poitz, stellv. Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, stand dem Vorhaben, eine Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen dieser Polizeien des Bundes einzurichten, ebenfalls konstruktiv kritisch gegenüber. Die Öffentlichkeit sowie Polizeibeschäftigte haben durch die bereits vorhandenen und etablierten Strukturen die Möglichkeit der Beschwerde. In der verfassungsmäßigen Ordnung sind die Instrumente des öffentlichen Petitions-, Straf-, Dienst- und Disziplinarrechtes vollkommen ausreichend, um widerrechtliches Handeln von Polizeibeschäftigten zu entdecken, zu ermitteln und gegebenenfalls zu sanktionieren. Es ist Aufgabe der Parlamente, durch Ausschüsse, Kontrollgremien etc. die Polizei als Teil der Exekutive zu kontrollieren und zu überprüfen. Dieser funktionierende Mechanismus wird mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ad acta gelegt und damit Verantwortung weggeschoben und verlagert. Obwohl die Rechtsordnung die Rechtmäßigkeits- und Verhaltenskontrolle der Polizei der Justiz zuweist und das Disziplinarrecht als internes Korrektiv vorsieht, hat sich in den vergangenen Jahren eine vielfältige Nebenstruktur etabliert, der es teilweise an der gesetzlichen Legitimation mangelt, die Doppelzuständigkeiten schafft und in deren Wirken die Wahrung der Rechte der betroffenen Polizeibeschäftigten nicht immer klar ist. Zudem ist zu klären, welche Wirkung die Soweit die Anhörungen.

Angesichts der Fülle von Untersuchungsausschüssen der letzten Jahre, die sich zwar zeit- und personalaufwendig, aber meistens ohne verwertbare Ergebnisse mit sicherheitspolitischen Fehlentwicklungen auseinandersetzten, ist es nahezu naiv, von einem personell überschaubaren Kontrollorgan beim Bundestag, an das in Hinblick auf Qualifikation und fachlich Eignung noch nicht einmal besondere nachvollziehbare Kriterien gestellt werden, nunmehr die Lösung der vermeintlichen Probleme der Polizei zu erwarten. Die bisher vorliegenden Ergebnisse und Tätigkeitsberichte der Landespolizeibeauftragten lassen eher eine Überschätzung der bisherigen Kontrolleinrichtungen vermuten, zumal die Datenbasis immer noch schmal ist und seriöse wissenschaftliche Abhandlungen zur Wirkung von Kontrollmechanismen immer noch fehlen. Selbst nur ein kursorischer Blick in die bisher vorliegenden Jahresberichte beweist, dass es sich in der Vielzahl der Beschwerden um Bagatellfälle handelt, für deren Bearbeitung es keiner gesonderten Kontrollinstanz bedurft hätte. Weder wurden Polizeiexzesse noch Versuche bekannt, polizeiliches Fehlverhalten zu vertuschen. Nachdenklich stimmt allerdings die Tatsache der Fülle von Eingaben aus den Reihen der Polizeibeamtenschaft selbst, die auf offensichtliche Führungsfehler im Binnenbereich hindeuten. Auch die Berufung auf die bereits existierenden Einrichtungen im Ausland sind nicht zielführend, da diese sich regelmäßig in einem Umfeld bewegen, das mit den Binnenstrukturen der deutschen Polizeien und den deutschen Rechtsschutzsystemen überhaupt nicht vergleichbar ist und wie die jüngsten Polizeiskandale in Großbritannien beweisen, sich keineswegs als Firewall gegen Fehlentwicklungen behaupten konnten.

Es ist mehr als auffällig, dass die Ordnungshüter der einzige Beamtenzweig sind, bei dem über das geltende Organisations- und Dienstrecht hinaus zusätzliche Kontrollinstanzen für erforderlich gehalten werden. Damit wird die Polizei gegenüber anderen Verwaltungszweigen in eine Sonderrolle gedrängt, da lediglich die Streitkräfte in Person des Wehrbeauftragten ein besonderes Kontrollorgan besitzen, dessen Einrichtung jedoch durch die zwangsweise Inpflichtnahme des Staatsbürgers durch Einführung der Wehrpflicht bedingt war und eher der Beseitigung von Klagen der Uniformierten als deren Kontrolle dient. Auch ist zu berücksichtigen, dass der liberale Rechtsstaat mit seiner Fülle reglementierender Normen, seinen zahlreichen Kontrollinstitutionen und seinen weltweit einmaligen Rechtsweggarantien ein so wirksames Bollwerk gegen staatliche Willkür bildet, dass es schon einer besonderen Rechtfertigung bedarf, warum ausgerechnet die weitgehend verrechtlichte sowie im ständigen Fokus einer kritischen Öffentlichkeit stehende Polizei besonderer Überwachung bedarf, um das Publikum vor rechtswidrigen Übergriffen zu schützen. Zusätzliche Kontrolleinrichtungen überlagern und doppeln bisherige Kontrollverfahren, verursachen unnötige Personalkosten, verwischen Verantwortlichkeiten und laufen den Forderungen nach Verschlankung und Entbürokratisierung der öffentlichen Verwaltung zuwider. Bei weiteren Diskussionsbeiträgen müsste nachgewiesen werden, welcher zusätzlicher Mehrwert zu den bisherigen Instrumenten des Straf-, Verwaltungs-, Zivil- und Disziplinarrechts und zu den vielfältigen Einrichtungen der inneren Revision durch die Einrichtung einer zusätzlichen Feststellungsebene generiert werden soll, zumal es sich es sich um ein Instrument zusätzlicher Bürokratie handelt, deren Hang zur Ausweitung und Verfestigung bereits Parkinson nachgewiesen hat. Immerhin sandte der Innenausschuss schon erste Signale, indem er die Höherstufung der Planstelle der Kontrollperson von der an sich schon recht lukrativen Besoldungsgruppe B 6 auf B 9 forderte. Und um das Geschmäckle abzurunden: Mit der Benennung der Person eines Parlamentariers der Ampelkoalition steht schon der erste Kandidat in den Startlöchern, zumal möglichen Beauftragten zugutekommt, dass von ihnen keine besonderen wissenschaftlichen oder juristische Qualifikationen gefordert werden.

Es gehört zu den Mechanismen der heutigen Sicherheitspolitik, dass Grundsatzerklärungen nur eine kurze Halbwertszeit haben und schnell zur Disposition gestellt werden, wenn es politisch opportun ist. Bei den andauernden Diskussionen um zusätzliche externe Kontrolle würde man sich etwas mehr von dem Geist wünschen, der der Grundsatzerklärung der Innenministerkonferenz zur deutschen Polizei im Sommer 2020 in Erfurt zu Grunde lag: „Wir erleben derzeit im Rahmen von Demonstrationen, öffentlichen Debatten und in den sozialen Medien eine unzulässige Pauschalisierung und ungerechte, sowie undifferenzierte Verurteilung der deutschen Polizei. Für uns ist klar: Das wird unserer Polizei nicht gerecht - jeder Generalverdacht verbietet sich! Unsere Polizei ist gesellschaftlicher Vermittler, allgegenwärtiger Helfer, sie schützt unsere Grenzen in einem offenen Europa und sie gewährleistet unser aller Sicherheit und unser Leben in Freiheit. Sie steht in der Mitte der Gesellschaft, ist unparteiisch und weltoffen. Das Vertrauen in die deutsche Polizei ist im internationalen Vergleich eminent hoch. Damit das so bleibt, braucht die Polizei auch den Rückhalt durch die Menschen und Institutionen in diesem Land.“ Um auf das Ausgangsthema zurückzukommen: Vor allem braucht die Polizei die Unterstützung der Politik. Selbst dann, wenn es auch mal Wählerstimmen kosten sollte.

 

Durch ständiges Üben werden die KSK-Soldaten auf ihre Einsätze vorbereitet.
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Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs in westlichen Demokratien

Von Dr. Reinhard Scholzen

Spezialeinheiten in Polizeien und Armeen charakterisieren eine besondere Ausbildung und Ausrüstung der Beamten, die sie befähigen, auch schwierigste Aufgaben erfolgreich zu lösen. Erfolge können diese Einheiten zwar aufweisen, unumstritten sind sie gleichwohl nicht.

Wer nach den Gründen sucht, die zur Aufstellung dieser Einheiten führten, stößt nahezu immer auf besonders große Herausforderungen, die von durchschnittlichen Soldaten oder Polizisten nicht bewältigt werden konnten. Die ersten dieser militärischen Einheiten wurden während des Zweiten Weltkriegs geschaffen: Zum Beispiel der britische Special Air Service (SAS), das niederländische Korps Commandotroepen (KCT) oder die belgische Special Forces Group (SFG). In den europäischen Staaten bildeten in den 1970er und 1980er Jahren Terroraktionen meist politisch links stehender Gruppen den Anlass, um Spezialeinheiten der Polizei aufzubauen. Weitere Gründungen, eine Verbesserung der Ausrüstung und Intensivierung der Ausbildung lösten die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA und in den Folgejahren mehrere Attentate islamistischer Terroristen in England, Spanien, Frankreich, Belgien und Deutschland aus.

Rekrutierung

Die erste entscheidende Weiche, die längerfristig betrachtet über Erfolg oder Misserfolg jeder Spezialeinheit entscheidet, wird bei der Rekrutierung gestellt. Betrachtet man die bekannten Elemente der Einstellungstests fällt auf, dass häufig die körperlichen Fähigkeiten der Bewerber extensiv geprüft werden. Darin liegt der wesentliche Grund, dass Frauen der Sprung in eine Spezialeinheit nur selten gelingt. Dies mag manchem west- und mitteleuropäischen Betrachter unzeitgemäß erscheinen. Für Spezialeinheiten ist jedoch nicht entscheidend, was ein vermeintlicher Zeitgeist möchte, sondern sie müssen sich an der Wirklichkeit orientieren, auf die sie in Auseinandersetzungen mit Schwerstkriminellen und Terroristen treffen. Diese Einheiten treten auf den Plan, wenn die normale Polizeiarbeit an die Grenzen ihrer Möglichkeiten gestoßen ist. Viele Spezialeinheiten wehren sich mit stupendem Eifer gegen den Vorwurf, sie seien Rambos. Keiner will Rambos – aus vielen guten Gründen –, aber mitunter braucht man im Einsatz den in höchstem Maße durchsetzungsfähigen Typus.

In demokratischen Rechtsstaaten bewegen sich gerade Spezialeinheiten der Polizei auf einem schmalen Grat: Vieles ist möglich, aber bei weitem nicht alles erlaubt. Daher ist es von größter Wichtigkeit, eine sorgfältige Auswahl der Bewerber für den Dienst in einer solchen Einheit zu treffen. Kaum eine westliche Spezialeinheit verzichtet dabei auf psychologische Testverfahren und Gutachten. Seelenkundler schauen sich zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Kandidaten an, blicken ihnen bei den Eignungstests über die Schulter und entscheiden zumindest mit über den Erfolg oder Misserfolg einer Bewerbung. Damit geht die Hoffnung einher, durch Tests könnte in die Tiefen der Seele eines Menschen geleuchtet werden und es sei somit prognostizierbar, wie sich ein Mann in einer bestimmten Situation – insbesondere in einer Extremsituation – verhalten wird. Hierfür werden Idealprofile erstellt und sodann in Testbatterien ermittelt, ob und wie weit der Kandidat hiervon abweicht.

Vergleichbare Tests wurden Ende des 20. Jahrhunderts in vielen Personalabteilungen großer Wirtschaftsunternehmen bei der Auswahl der Spitzenkräfte durchgeführt. Man erkannte jedoch, dass dieses Vorgehen oft nicht den erwünschten Erfolg erbrachte, weil sich damit beispielsweise die Belastbarkeit eines Managers in Krisensituation nur selten vorhersagen ließ. Da mit Fehlbesetzungen regelmäßig hohe finanzielle Verluste verbunden sind, suchten viele große Konzerne nach neuen Wegen, um die Rekrutierung ihres Spitzen-Nachwuchses zu verbessern. Dabei stieß man wieder auf die alten Rezepte. In vielen Unternehmen nahmen seither die durch Elternhaus, Schule und Studium geprägten Eigenschaften an Bedeutung zu. Es ist somit wieder das Sozialkapital – auch als Habitus-Konzept bezeichnet –, das letztlich den Weg zu einem Karriereerfolg ebnet. Man sucht folglich den mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolgreichen und akzeptiert damit, dass Ausnahmetalente unentdeckt bleiben.

Für die Auswahl des Führungspersonals einer Spezialeinheit der Polizei oder des Militärs gelten andere Regeln. Angehörige der gesellschaftlichen Oberschicht mit einer Schulausbildung in einem Internat in der Schweiz oder in England finden sich dort fast nie, ebenso sucht man dort Absolventen einer Elite-Hochschule vergeblich. Bei GSG 9, SAS und Delta Force setzt man bei der Auswahl der Führungskräfte eher auf Altbewährtes. Im englischsprachigen Raum wählt man gern die besten Absolventen der Offizierschulen aus, in Deutschland hat sich bei der Besetzung des Kommandeurspostens der GSG 9 der Aufstieg über das Amt des Stellvertretenden Kommandeurs bewährt. Verallgemeinernd kann man sagen, dass sich in den Biographien der Führungskräfte zahlreiche Vaterfiguren finden, aber auch klassische Haudegen, die oft über internationale Erfahrungen verfügen. Dies ist – ebenso für Spitzenmanager in der Wirtschaft – ein wichtiges Merkmal, denn die internationale Kooperation ist ein Wesensmerkmal dieser Einheiten.

Die Suche nach den Besten

Von Beginn an wurde für den Dienst im KSK geworben.
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Wer davon ausgeht, dass eine westlich orientierte Demokratie ihre Staatsdiener für besondere Aufgaben aus den Besten der Besten auswählen kann, verkennt die Wirklichkeit. Nur wenige der geistig besonders leistungsfähigen Deutschen sehen ihre berufliche Zukunft in einer Spezialeinheit der Polizei oder der Bundeswehr. Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes studieren auffallend häufig Humanmedizin oder Rechtswissenschaft. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es zum Beispiel im KSK keine Intellektuellen gibt. Hinter den uniformen Gesichtsmasken verbergen sich auch fertig ausgebildete Akademiker: Im KSK-Trupp kann neben einem Bankkaufmann ein Grundschullehrer, ein Soziologe oder Volkswirt stehen. Auch die körperlich Leistungsfähigsten zieht es nur selten nach Calw oder Sankt Augustin. Abhängig von der jeweiligen Sozialisation suchen diese ihr Glück eher in einer lukrativen Sportart oder als Fitnesstrainer oder Türsteher. Dass KSK & Co. von vielen Geeigneten nicht als Traumberuf gesehen werden, hat viele Gründe: Dem Staatsdienst in einer Spezialeinheit eilt der Ruf voraus, er biete vergleichsweise wenig Geld für harte Arbeit; ein geringes gesellschaftliches Ansehen und nicht zuletzt auch noch ein hohes Risiko für Verletzung oder Verwundung oder gar den Tod. Zudem unterliegt die Arbeit strengster Geheimhaltung: Das KSK oder die GSG 9 ist nichts für Ruhmsüchtige.

Trotz alledem errichtet die Führung unverdrossen vor den Zutritt zu den Spezialeinheiten hohe Hürden. Bei der Bundeswehr war man sich der besonderen Problematik der Rekrutierung bereits vor 20 Jahren bewusst. Damals schätzte der Inspekteur des Heeres, aus einem kompletten Geburtsjahrgang seien in Deutschland lediglich 35 Männer körperlich und geistig befähigt für den Dienst im KSK. Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es für eine Verwendung in einer Spezialeinheit tatsächlich solche Überflieger-Befähigungen braucht.

Nahezu weltweit stellt sich den Spezialeinheiten das Nachwuchsproblem. Ausnahmen bilden Einheiten mit einer langen Tradition. Vom britischen SAS hört man Klagen über Nachwuchsprobleme nicht, was jedoch auch in einer restriktiven Öffentlichkeitsarbeit begründet sein könnte. Auch bei sehr jungen Einheiten stellt sich das Nachwuchsproblem nur selten, was man unter der Euphorie der Anfangsjahre verbuchen kann, wonach bekanntlich jedem Anfang auch ein Zauber innewohnt.

Vieles wurde versucht, um genügend Nachwuchs zu finden. Manche Einheiten senkten die Leistungsanforderungen radikal ab und schufen gleichzeitig deutlich mehr Anreize für den Dienst in einer Spezialeinheit. Insbesondere wurde mit schnödem Mammon gelockt. Viele Einheiten konzentrierten ihre Nachwuchssuche auf besonders junge Kandidaten und lockten mit Turbokarrieren, losgelöst von starren Laufbahnverordnungen. Da die meisten Einheiten gerade über ihr Personal einen dichten Mantel des Schweigens hüllen, kann man die damit erzielten Erfolge oder Misserfolge nur erahnen. Dass es nicht so funktionierte wie gewünscht, lässt sich jedoch daran ablesen, dass solche Versuche rasch gestoppt wurden. Man erkannte, dass zu große Unterschiede in der Leistungsfähigkeit bereits im Alltag der Spezialeinheiten zu unerwünschten Gruppendynamiken führten: Die schwachen Neuen wurden von der alteingesessenen Gruppe nicht akzeptiert, um es freundlich zu formulieren.

Auch ein Mehr an Geld erwies sich nicht als die Lösung des Personalproblems. Man kann zwar bezweifeln, ob Geld wirklich den Charakter verdirbt, gewiss ist jedoch, dass mit einer sprunghaften Erhöhung der finanziellen Dotierung in militärischen Einheiten Söldnermentalitäten Einzug halten. Damit werden die gefälligen Leitbild-Formulierungen, auf die kaum eine Spezialeinheit verzichtet, hinfällig: Dann tritt an die Stelle des hehren Gemeinnutzes der blanke Eigennutz.

Bestenauslese – das Für und Wider

Jede Gesellschaft braucht Eliten und somit eine Förderung von Eliten. Ohne das weit über dem Durchschnitt liegende Engagement der Leistungsfähigsten können den Schwächsten in der Gesellschaft keine erträglichen Lebensbedingungen geboten werden. Es braucht demnach Eliteschulen und Eliteuniversitäten. Dagegen hat man sich in der Bundesrepublik Deutschland lange Jahre gesperrt, sieht man einmal von einigen wenigen Eliteschulen wie etwa Salem am Bodensee ab. Nur sehr zögerlich machte man zu Beginn des 21. Jahrhunderts einige Trippelschrittchen hin zu einer Elitenförderung an wenigen deutschen Hochschulen. In weiten Kreisen der Gesellschaft blieb der Begriff Elite verpönt. Mag sein, weil er im Gegensatz zur Zeitgeist-Ideologie steht, in der die Gleichmacherei ein hohes Ziel ist. Als Minimalkonsens ist der Elitebegriff in Deutschland allenfalls in der Form der Leistungs- oder Funktionselite gesellschaftlich akzeptiert. Damit ist nicht mehr gemeint als ein Kreis von Personen, der zur Lösung einer schwierigen Aufgabe in besonderem Maße befähigt ist.

Wer es bis in die Ausbildungseinheit des KSK geschafft hat, musste hohe Hürden überwinden.
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Im militärischen Bereich wird der Begriff der Elite in der Gegenwart nahezu weltweit gemieden. Es ist keine bloße Nettigkeit, wenn die in der ersten Reihe kämpfenden Spezialverbände auf die Leistungen ihres Unterstützungsumfeldes verweisen, das wesentlich zum Erfolg beiträgt. Es ist eben gerade nicht banal, dass jede Spezialeinheit zum Beispiel Piloten und Fahrer braucht, die den Nachschub herbeischaffen, ganz zu schweigen von den Köchen, ohne die gar nichts geht. Eine gedeihliche Zusammenarbeit benötigt das Miteinander, eine besondere Form des Wir-Gefühls. Elitäres Gehabe hingegen, das vermeintlich Schwächere ausgrenzt, schürt Neid und Missgunst unter den normalen Soldaten. Über dem Begriff der Elite steht vielleicht gerade für die Angehörigen von Spezialeinheiten die Mahnung des Philosophen Theodor W. Adorno: „Elite mag man in Gottes Namen sein, niemals darf man sich als solche fühlen.“ Bei aller gebotenen Zurückhaltung ist jedoch auch das genaue Gegenteil kontraproduktiv; denn demonstrative Bescheidenheit einer Funktionselite ist mit Sicherheit eine der höchsten Formen der Arroganz. Jeder würde dem viermaligen Formel 1-Weltmeister Sebastian Vettel Unbescheidenheit vorwerfen, wenn er behaupten würde, er könne nicht besser Auto fahren als der Rentner von nebenan.

Es ist eine conditio sine qua non besonders leistungsfähigen Spezialeinheiten ausschließlich wirklich hochwertige und schwierige Aufgaben zu übertragen, die von anderen nicht geleistet werden können. Wer eine Spezialeinheit als Springer mal hier, mal da, mal dort einsetzt, um so ein anderswo bestehendes Personalfehl auszugleichen, geht den falschen Weg. Wer es seiner Elite zumutet, vergleichsweise minderwertige Aufgaben zu verrichten, nimmt in Kauf, dass er seine Besten demotiviert. Vor diesem Hintergrund muss man hinterfragen, ob es sinnvoll ist, SEK-Beamte nachts auf Streife zu schicken, oder Angehörige einer militärischen Spezialeinheit an einem x-beliebigen Checkpoint einzusetzen, um Fahrzeuge und deren Insassen zu kontrollieren. Wenn es für eine Spezialeinheit nichts zu tun gibt, dann soll sie für den nächsten Einsatz abwechslungsreich und fordernd trainieren. Es käme ja auch niemand auf die Idee, die Spieler der Fußball-Nationalmannschaft in ihrer spielfreien Zeit in irgendeiner Kreisliga auflaufen zu lassen, um bloß nicht den Eindruck zu erwecken, die Kicker seien untätig.

Spezialeinheiten in der gesellschaftlichen Kritik

Spezialeinheiten bewegen sich in demokratischen Staaten innerhalb der Gesellschaft – wie hoch auch immer die Wälle und tief die Gräben der Geheimhaltung sind, die sie umgeben. Damit geht einher, dass sie sich auch vielfältigen Diskussionen stellen müssen. Spezialverbände benötigen den Rückhalt in ihrer Gesellschaft. In Demokratien ist dafür Öffentlichkeitsarbeit in einem schwierigen Terrain erforderlich: Einerseits darf den Bürgern keine Angst gemacht werden, andererseits sollte jedoch gezeigt werden, aus welchen Gründen Spezialeinheiten notwendig sind. Und über all der Kommunikation mit der Öffentlichkeit dürfen die Geheimhaltungsnotwendigkeiten nicht vergessen werden. Diktaturen hingegen ersetzen den Dialog mit den Bürgern durch Propaganda und schotten ihre geheimen Verbände hermetisch von der Öffentlichkeit ab. Jedoch wäre es ein Trugschluss, allein die Öffnung einer Spezialeinheit für die Öffentlichkeit als Beweis für demokratische Rahmenbedingungen zu werten, ebenso wäre es falsch, aus einer weitgehenden Geheimhaltung auf eine undemokratische Gesinnung zu schließen. Über all dem darf nicht vergessen werden, dass Mythen und Legenden einen wesentlichen Beitrag zum Image jeder Spezialeinheit leisten. Da kann es unter Umständen durchaus gewollt sein, wenn manche Falschmeldung immer und immer wieder gedruckt wird. Denn es hat sich in der Geschichte gezeigt, dass spektakuläre Erfolge – auch solche, die lediglich auf dem Papier existieren –, einem potentiellen Gegner den Schneid abkaufen können.

Fragt man die Führer von Spezialeinheiten nach dem Erfolgsgeheimnis, so kann man häufig hören, der Faktor Mensch sei entscheidend. Mitunter sieht die Praxis jedoch anders aus, wofür es gute Gründe gibt. Nur auf den ersten Blick ist moderne Technik teuer, näher betrachtet und alle Faktoren berücksichtigend, ist der teuerste Posten in der Gesamtrechnung die Ausbildung der Männer. In der Regel vergehen viele Jahre, bis ein Soldat oder Polizist all das beherrscht, was er im Einsatz können muss. An diesem Punkt setzen gern die Sparfüchse in den Ministerien an. Dies mag daran liegen, dass es schwierig ist, einem Außenstehenden zu erklären, warum Spezialeinheiten über viele Wochen in der Wüste oder gar im Hohen Norden trainieren müssen und warum der Erfahrungsaustausch mit befreundeten Einheiten zum Beispiel in der Schießausbildung wichtig ist, obwohl doch am Standort der Einheit ein modernes Ausbildungszentrum vorhanden ist und die eigenen Schießausbilder in höchstem Maße qualifiziert sind.

Es kann also nicht verwundern, dass nicht wenige Einheiten zwar in Sonntagsreden den Faktor Mensch in den Vordergrund rücken, in der Wirklichkeit aber auf die Technik hoffen, um so auch eklatante Mängel in der Ausbildung auszugleichen. Ist dieser Irrweg erst einmal beschritten, so ist das Ende vorhersehbar.

Probleme lauern aber auch an anderen Stellen: Wenn in einer Einheit allzu wenig Wert auf formale Disziplin gelegt wird, Uniformität nur noch auf dem Papier besteht, von außen in die Einheit hineinregiert – übersteuert – wird, die Führer immer farbloser und die Erfolgsgeschichten immer bunter werden, dann ist meist der Tiefstpunkt nicht mehr fern.

KSK-Soldaten sind die ultima ratio der Bundeswehr. Ihre Aufgaben sind besonders herausfordernd.
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Militärische Spezialeinheiten sind ausgesprochen leistungsfähig. Nicht nur in Hollywood-Filmen reicht eine Streitmacht von einigen Dutzend bestens ausgebildeten und ausgerüsteten Männern aus, um Staaten nicht nur ins Wanken, sondern auch zum Fallen zu bringen. Daher ist ein aufmerksamer Blick auf die Geisteshaltung der Angehörigen von Spezialeinheiten angebracht. Andererseits muss aber auch aufmerksam betrachtet werden, ob berechtigte Kritik nicht zu einer Diffamierung mutiert: Die Aufgabenstellung und die notwendige Geheimhaltung machen Spezialeinheiten zu einem idealen Angriffsziel nicht nur für radikale linke Gruppierungen.

Der Vorwurf eines ehemaligen Guantanamo-Häftlings reichte im Jahr 2006 aus, um die KSK-Soldaten in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses zu rücken. Murat Kurnaz behauptete, er sei in Kandahar von zwei deutschen Soldaten misshandelt worden, die sich ihm als „die deutsche Kraft“ vorgestellt hätten. Sie hätten aus kleinen farbigen Punkten zusammengesetzte Camouflage-Uniformen getragen, mit der deutschen Flagge am Ärmel. Dass am Ende der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages trotz sehr eifrigen Suchens nichts finden konnte, was das KSK belastete, und die Staatsanwaltschaft im Jahr 2010 das Verfahren gegen zwei KSK-Soldaten einstellte, mag für manche ein glückliches Ende einer Kampagne gewesen sein, die von einigen Medienvertretern maßgeblich befeuert wurde. Für andere beweist der „Fall Kurnaz“, wie groß das grundsätzliche Misstrauen gegen Spezialeinheiten in Deutschland ist. Und nicht wenige betroffene Soldaten fühlten sich als Angehörige einer Parlamentsarmee von den Volksvertretern im Stich gelassen.

Blickt man über den deutschen Tellerrand, so finden sich vergleichbare Vorbehalte gegenüber militärischen und polizeilichen Spezialeinheiten auch in vielen anderen Staaten. Jedoch gibt es auch Ausnahmen. Über die ehemalige britische Premierministerin Margaret Thatcher wird berichtet, sie habe mehrfach auf Kritik am SAS lapidar geantwortet: alles, was der SAS macht, ist richtig.

Spezialverbände bewegen sich in einem vielfältig komplizierten Räderwerk. Viele Rahmenbedingungen entscheiden über deren langfristigen Erfolg oder Misserfolg. Und viele dieser Faktoren liegen weit außerhalb des militärischen Bereichs. Wenn kaum ein Betrachter im Zusammenhang mit Spezialeinheiten auf markige Worte verzichten möchte, so spiegelt sich darin in erster Linie die Illusion wider, die Probleme der Gegenwart seien im Handstreich lösbar. Näher betrachtet, ist genau das Gegenteil der Fall: Spezialeinheiten sind die staatliche ultima ratio und können gleichzeitig nur ein Teil der Lösung sein.

Bis zum Angriff Russlands auf die Ukraine bestand unter Fachleuten weitgehende Einigkeit, klassische Kriegsszenarien seien in Mitteleuropa unwahrscheinlich. Deshalb baute man gerade in Bereich der Panzertruppe und der Artillerie Personal ab, legte weniger Wert auf eine gediegene Ausbildung und reduzierte zum Teil drastisch die Ausrüstung. Man dachte Krieg allenfalls als Notwendigkeit, chirurgische Schnitte vorzunehmen. Als gängiges Szenario galt dabei der Einsatz militärischer Spezialeinheiten gegen Terroristen. Somit war es nicht abwegig, die Zukunft des Militärischen in hoch spezialisierten Eliteeinheiten zu sehen.

Geiselbefreiungen gehören zu den Kernkompetenzen des KSK.
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Ausblick

Spätestens seit dem Februar 2022 ist ein klassischer Krieg auch in Europa wieder denkbar. Die Bundesregierung sah die Notwendigkeit, in der Bundeswehr viele Dinge zu verändern und stellte dazu in einem „Sondervermögen“ 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Kritiker beklagen zwei Jahre später, konkrete Projekte seien bisher nicht umgesetzt worden, es werde lediglich wortreich geplant. In diesen Plänen nehmen moderne Waffen für Luftwaffe, Heer und Marine einen zentralen Platz ein. Ebenso wird geprüft, wie die Zahl der Bundeswehrsoldaten möglichst rasch deutlich erhöht werden kann.

Fraglich ist, ob in dieser neuen Zeitrechnung der Bundeswehr die Bedeutung ihrer Spezialverbände – insbesondere des KSK – sinken wird. Für die Spezialeinheiten der Polizei hingegen ist kein Bedeutungsverlust in Sicht. Eher ist angesichts zunehmender gesellschaftlicher Spannungen das Gegenteil der Fall.

Jetzt wäre ein guter Zeitpunkt, auch noch einmal über Grundsätzliches nachzudenken. Dabei sollte eine engere Zusammenarbeit zwischen polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten kein Tabu sein. Bereits vor zehn Jahren stellte der Gründer und langjährige Kommandeur der GSG 9, Ulrich Wegener, in einem Interview mit der Allgemeinen Schweizerische Militärzeitschrift heraus: „Ich halte eine engere Zusammenarbeit zwischen GSG 9 und KSK für absolut notwendig.“

 

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Warn-App NINA: Hochwasserinformationen werden lokal

Seit dem 01.02.2024 können in der Warn-App NINA die Hochwasserinformationen nun regional statt für das ganze Bundesland ausgegeben werden.
Damit erhalten die Nutzerinnen und Nutzer nun geografisch präzisere Informationen zu Hochwasser bzw. drohendem Hochwasser in ihrer Region.

Verbesserung des Informationsangebots

Insbesondere die Darstellung der hydrologischen Daten in der Warn-App NINA wurde optimiert. Bislang wurden in der Warn-App NINA die Hochwasserinformationen der Landeshochwasserzentralen für das gesamte Bundesland ausgegeben, auch wenn nur einzelne Bereiche davon betroffen waren. Nun werden regionsbezogene Hochwasserinformationen bereitgestellt. Die herausgebenden Landesämter und -anstalten können diese Hochwasserinformationen wahlweise für Flusseinzugsgebiete bzw. Flussabschnitte innerhalb ihres Bundeslandes oder für ihre Landkreise herausgeben. Unberührt davon können die zuständigen Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzbehörden weiterhin Bevölkerungsschutzwarnungen vor Hochwasser herausgeben, welche ebenfalls in Warn-App NINA enthalten sind.

Alle Smartphones mit installierter Warn-App NINA erhalten eine Benachrichtigung, wenn für das ausgewählte Gebiet eine Hochwasserinformation herausgegeben wurde. Dazu müssen Nutzerinnen und Nutzer entweder den aktuellen Standort abonnieren und sich im Einzugsgebiet befinden, oder sie erhalten eine Benachrichtigung zu einer Hochwasserinformation für einen abonnierten Ort, wenn dieser im Einzugsgebiet liegt. Wichtig ist dabei, dass in den Einstellungen der App die Funktion „Hochwasserwarnungen erhalten“ aktiviert ist.

BBK-Präsident Ralph Tiesler: „Wir entwickeln die Warn-App NINA kontinuierlich weiter und passen sie auf neue Bedarfe oder technische Neuerungen an. Dabei berücksichtigen wir auch immer die Rückmeldung aus der Bevölkerung, wie in diesem Fall: Der Wunsch nach einer genaueren Information zu Hochwassergefahren war groß. Ich bin froh, dass wir gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren eine gute Lösung gefunden haben, die den Schutz vor Gefahren verbessert und damit das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Systeme stärkt.“

Das Länderübergreifende Hochwasserportal

Im Hochwasserfall oder bei drohendem Hochwasser werden von den Landesämtern oder -anstalten für Umwelt oftmals fortlaufend hydrologische Lageberichte bzw. Hochwasserinformationen auf ihren Hochwasserportalen veröffentlicht. Diese enthalten zumeist detaillierte Informationen zur jeweiligen Hochwassergefahr der einzelnen Einzugsgebiete.

Die deutschen Landesämter oder -anstalten für Umwelt sind an das Länderübergreifende Hochwasserportal (LHP) angeschlossen. Hinzu kommen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, welches Sturmflutwarnungen für die Nord- und Ostseeküste herausgibt, sowie die Hochwasserwarn- und -vorhersagedienste der Anrainerstaaten Frankreich, Luxemburg, Schweiz und Tschechien. Das LHP bündelt diese Hochwasserinformationen und bildet in aktuellen Lagekarten die Gesamtsituation ab: www.hochwasserzentralen.de.

Um eine große Reichweite der Informationen zu erzielen, werden die Hochwasserinformationen des LHP automatisch in der WarnWetter-App des DWD und der Warn-App NINA angezeigt.

-PM BBK-

 

Welt in Aufruhr.

Die Ordnung der Mächte im 21. Jahrhundert.

Herfried Münkler,
Rowohlt Verlag, Berlin 2023,
528 Seiten.
ISBN 978-3-7371-0160-8.
Ladenverkaufspreis 30 €.
In den ersten vier Jahrzehnten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs glaubten viele, die Weltordnung sei in Beton gegossen. Dies galt insbesondere für die Deutschen. Unter einem größeren Blickwinkel sah das ganz anders aus: In diesen Jahren zerfielen die europäischen Kolonialreiche, China stieg wirtschaftlich und militärisch kometenhaft auf und die Bedeutung des Religiösen nahm in vielen Teilen der Welt drastisch zu. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine verdeutlicht seit 2022 jedermann, dass sich in der Weltordnung etwas Grundlegendes verändert hat.

Herfried Münkler lehrte Politikwissenschaft an der Berliner Humboldt-Universität. Viele seiner Bücher – so etwa „Die Deutschen und ihre Mythen“ – waren Bestseller und bestimmten den öffentlichen Diskurs. Sie wirkten oft wie Verstärker eines bereits bestehenden Zeitgeistes. Salopp formuliert lösten sie bei vielen Lesern die Reaktion aus: So ist es! Der Autor zweifelt nicht daran, dass er sich mit seinem neuen Buch auf dünnes Eis begibt. Er bezeichnet es in der Einleitung als „riskantes Projekt“, weil er darin nicht Wünsche und Hoffnungen beschreibt, sondern sich darauf einlässt, die prozesshaften Veränderungen der Mächteordnung des 21. Jahrhunderts zu besprechen.

Treffend arbeitet Münkler heraus, dass viele Menschen im Westen das Ende des Kalten Krieges als Beginn einer „Leichtigkeit“ empfanden. Hierzu passte eine jetzt „überdimensionierte deutsche Armee“ nicht, da sie „bei den europäischen Nachbarn größte Sicherheitsbedenken ausgelöst (hätte), schon deshalb musste sie abgerüstet werden.“ Damit gingen Einsparungen einher, die Deutschland in einen weiteren Ausbau des Sozialstaates und auch in eine vielfältige Aufbauhilfe für die neuen Bundesländer und die Staaten des vormaligen Warschauer Pakts investierte. Die oft zitierte „Friedensdividende“.

Hieraus leitet der Autor über zu drei politikwissenschaftlichen Theorien, die sich damit befassen, wie Frieden dauerhaft gesichert werden kann. Das vielleicht eindrucksvollste Argument ist, dass Krieg zu hohe Kosten verursacht, um noch geführt werden zu können. Daher erscheint eine größtmögliche Ausdehnung der wirtschaftlichen Verflechtung durchaus sinnvoll. Somit wären dann sowohl Bundeskanzler Schröder als auch seine Nachfolgerin, Angela Merkel, auf dem richtigen Weg gewesen.

Jedoch passt dieser Ansatz nur zu postheroischen Gesellschaften – ein von Münkler geprägter Begriff –, „in denen der Opfergedanke für den Zusammenhalt der Gesellschaft im Unterschied zu heroischen Gesellschaften kaum eine Rolle spielt.“ Die damit im Westen verbundene Illusion vom Beginn eines Ewigen Friedens hielt dem Test an der Wirklichkeit nicht stand. Mehr noch: Für den Westen zeigte sich bald, dass man schlichtweg vergessen hatte, „dass es einen Nutzen von Gegner- und Feindschaft für die eigene politische Ordnung gab, und das Verschwinden des östlichen Kontrahenten als Eintritt in eine Welt ohne Feinde gefeiert.“ Dies war in Europa der Beginn von offen ausgetragenen Uneinigkeiten. Münkler stellt fest: „Das hat sich seit dem Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine verändert.“

Der Verfasser streicht heraus, dass es die von vielen erträumten Konstanten in der Weltpolitik nicht gibt: „Die Polaritäten einer Weltordnung ändern sich, und nicht selten haben die daran beteiligten Akteure keine Vorstellung davon, welche Folgen ihre in eher kurzfristiger Perspektive getroffenen Entscheidungen haben werden.“ En passant zeigt der Autor auch einer „wertorientierten Außenpolitik“ die Schranken auf. Diese sei stets „auf einen Hüter angewiesen, den es aber auf Dauer nicht gibt – oder sie muss dessen Aufgaben selbst übernehmen, womit sie aber strukturell überfordert“ ist. Ohne Zweifel trifft dies in besonderem Maße auf die gegenwärtige deutsche Außenpolitik zu.

Immer weiter nimmt der Autor seine Leser mit in theoretische Konstrukte über Krieg und Frieden. Es kann nicht verwundern, dass er recht lange bei Carl Schmitt verweilt, dem Verfassungsrechtler, der die Weimarer Republik prägte und bis heute polarisiert: Nicht nur durch seine grundsätzlichen Überlegungen zu „Freund“ und „Feind“. An Schmitt scheiden sich bis heute die Geister. In jedem Fall ist es bemerkenswert, dass er von politisch links bis politisch rechts als Vordenker gilt. Münkler stellt heraus, Schmitt sei für die „Intellektuellen in Russland, aber auch in China“ ein „Vordenker“, den sie „nicht nur zitieren, sondern in der Struktur ihrer Argumentation seinen Vorstellungen folgen.“

Globale Stabilität sieht Münkler in einer „Weltordnung der großen Fünf“: Die USA, China, Indien, Russland und die Europäische Union.“ Jedoch deckt er bei allen Akteuren große Probleme auf, die gelöst werden müssen. Beispielsweise erachtet er es als unverzichtbar, dass sich die EU von ihrer Rolle als „Regelgeber und Regelbewirtschafter“ zu einem „machtpolitisch handlungsfähigen Akteur“ wandelt. Nüchtern betrachtet ist dies wohl ein frommer Wunsch.

Fasst man seine Bedenken und Einwände zusammen, so bleibt mehr Ungewissheit als Gewissheit. So fällt auch Münklers Resümee aus: „Es sind nicht nur einzelne Mächte, die in oder an der neuen Weltordnung scheitern können, sondern scheitern kann diese globale Ordnung auch als Ganzes. Die Folgen wären freilich furchtbar.“

-Dr. Reinhard Scholzen-

 

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Nationales Bargeldforum der Deutschen Bundesbank

Die Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten und die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. legen Impulse vor

Bargeld muss bleiben! Die Bargeldversorgung ist KRITIS-relevant! Deshalb begrüßen die Arbeitsgemeinschaft Geldautomaten (AGG) und die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) ausdrücklich die Initiative der Deutschen Bundesbank für ein Nationales Bargeldforum, das mit der Auftaktveranstaltung am 16. Februar 2024, bei der die AGG und der BDGW ebenfalls vertreten sein werden, startet.

Hiervon erhoffen sich AGG und BDGW wesentliche Impulse für die richtigen Weichenstellungen insbesondere in der Politik, damit Bargeld auch zukünftig ein attraktives, verlässliches, wettbewerbsfähiges und allgemein akzeptiertes Zahlungs- und Wertaufbewahrungsmittel ist.

Bargeld ist gelebter Verbraucherschutz

Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin wählen können, wie sie bezahlen möchten – gerade auch wenn sie Bedenken haben, zu „gläserne Kund*innen“ zu werden oder digitalen Zahlungsoptionen kritisch gegenüberstehen. Ökonomisch schwächere sowie vulnerable und ältere Bevölkerungsschichten – so zeigen Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern – werden in einer bargeldlosen Gesellschaft ausgegrenzt.

„Bargeld-Ökosystem“ vor dem Kollaps – die Politik muss jetzt handeln

Eine „Cashless Society“ – eine Gesellschaft ohne Bargeld – ist mit Blick auf Verbraucher*innenschutz und -rechte problematisch. Die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ist vielfach jetzt schon eingeschränkt, die Dominanz digitaler Lösungen und internationaler Konzerne verdrängt das Barzahlen und die deutsche Girocard zusehends aus dem Zahlungsmittelmix. Die Politik muss jetzt handeln und die Resilienz des Bargeldkreislaufs sicherstellen, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin die freie Wahl haben, wie sie bezahlen möchten. AGG und BDGW haben Ideen entwickelt, welche politischen Maßnahmen hier wirken könnten:

  • Zahlungsmittel Bargeld durch politische Rahmensetzungen schützen
  • Bargeldinfrastruktur als Aspekt gleichwertiger Lebensverhältnisse aufrechterhalten und fördern
  • Bargeldnutzung gesetzgeberisch stärken, z.B. durch proaktive Regelungen für eine flächendeckende Bereitstellung von Bargelddienstleistungen insbesondere zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld und eine verschärfte Bargeldannahmepflicht und Wechselgeldverfügbarkeit
  • „Universal Deposit“ - also gegenseitige Akzeptanz von Einzahlungen - ermöglichen
  • Eigenkapitalanforderungen für Banken hinsichtlich des Bargeldbestandes neu regeln
  • Faire Marktbedingungen im Bargeldumfeld garantieren
  • Nationale Zahlverfahren stärken wie die Girocard stärken
  • Resilienz des baren Zahlungsverkehrs in Not- und Krisenfällen sicherstellen
  • Bargeld „bezahlbar“ machen durch Kostensenkungen für Handling, Annahme und Vorhaltekosten.

Nationales Bargeldforum – eine begrüßenswerte Initiative für den Erhalt des baren Zahlungsverkehrs

Eine Zusammenarbeit der im Bargeldkontext aktiven Akteure ist ein wichtiger Beitrag, um Bargeld als kostengünstiges und effizientes Zahlungsmittel in einem Umfeld des sich wandelnden Zahlungsverhaltens verfügbar zu halten. AGG und BDWG sehen der Teilnahme an der Auftaktveranstaltung für das Nationale Bargeldforum und dem daraus folgenden Dialog positiv entgegen.

Das vollständige Positionspapier erhalten Sie hier.

-PM BDGW-

 

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Cyberattacken, Spionage und Sabotage gegen Deutschland

Von Prof. Dr. Stefan Goertz, Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei

Nach Angaben der deutschen Sicherheitsbehörden führen russische Geheimdienste und von ihnen beauftragte Hacker seit Beginn des Ukrainekriegs gegen die Ukraine verstärkt Cyberattacken gegen deutsche Behörden und Wirtschaftsunternehmen durch. Die russischen Cyberattacken sind oft auf Informationsbeschaffung, Spionage im Cyberraum, ausgerichtet, hinzu kommt Sabotage.

Cyberattacken gegen Deutschland und andere westliche Staaten

Cyberattacken sind nach aktuellen Angaben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) mittlerweile fester Bestandteil geheimdienstlicher Methoden der Spionage. Das digitale Zeitalter eröffne auch für Spionage durch Cyberattacken neue Möglichkeiten und Wege und stelle damit für die deutsche Spionageabwehr neue Herausforderungen dar. Seit Beginn des Ukrainekrieges stellen die deutschen und andere westliche Sicherheitsbehörden vermehrt Cyberattacken gegen Parlamente, Behörden und westliche Wirtschaftsunternehmen fest, mutmaßlich bzw. bestätigt ausgehend von russischen Akteuren. Diese russischen Cyberattacken finden auf hohem technischem Niveau statt und gefährden daher massiv die Informationssicherheit in diesen Bereichen, so das BMI aktuell. Cyberattacken können zur Spionage, zum Ausspähen von Daten, zur Einflussnahme beispielsweise durch Desinformation sowie zur Sabotage, also zum Stören von behördlichen und betrieblichen Abläufen, genutzt werden. Die Nachhaltigkeit und Zielauswahl von russischen Cyberattacken gegen die deutsche Politik und Bundesverwaltung zeigen klar den Versuch, Deutschland strategisch auszuspionieren. Die überwiegende Zahl der in Deutschland festgestellten Cyberattacken mit mutmaßlich staatlicher Steuerung werden Russland, China und Iran zugeordnet, so das BMI aktuell.1

Durch den Diebstahl von Daten und durch Industriespionage sowie Sabotage entstanden der deutschen Wirtschaft im Jahr 2023 mindestens 206 Milliarden Euro Schaden. Das ergab eine aktuelle Bitkom-Umfrage (mehr als 1000 deutsche Firmen wurden befragt).2 Immer mehr Cyberattacken kommen aus Russland und China. Bitkom-Präsident Wintergerst forderte in Bezug auf die Problematik Hellfeld-Dunkelziffer eine Meldepflicht für Firmen im Fall von Cyberattacken. 82 % der befragten Unternehmen gaben an, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten häufiger angegriffen worden waren. Immer mehr Cyberattacken kamen im Jahr 2023 nach Angaben von Bitkom aus Russland und China. Dies decke sich mit den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, erklärte der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Sinan Selen, bei der Vorstellung der Umfrage. 75 % der befragten deutschen Firmen halten die deutschen Sicherheitsbehörden gegen Angriffe aus dem Ausland für machtlos.3

Die Gefahr von Sabotage durch Cyberattacken gilt vor allem für Kritische Infrastrukturen (KRITIS), beispielsweise für Energieversorgungsunternehmen. Bei einer erfolgreichen Cyberattacke besteht ein umfassender und schneller Zugriff auf große Datenmengen. Cyberspionageattacken sind auch deswegen so gefährlich, weil sie von den Betroffenen oftmals nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erkannt werden.

Im April 2023 wurde bekannt, dass der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall erneut Ziel einer Cyberattacke wurde. Rheinmetall ist Deutschlands größter Rüstungskonzern. Bei Militärfahrzeugen und im Munitionsgeschäft zählt das Unternehmen zu den drei größten Herstellern der westlichen Welt.

Eine weltweite Welle von Cyberattacken mit Erpressungssoftware legte zu Beginn des Jahres 2023 zahlreiche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Europa und Nordamerika lahm. Nach Angaben des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) könnten Hunderte deutsche Firmen davon betroffen sein. Der geographische Schwerpunkt der Cyberattacken lag auf Frankreich, den USA, Deutschland und Kanada.4

Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zählte das CyberPeace-Institut in Genf für das Jahr 2022 mehr als 850 Cyberattacken. Diese wurden demnach von pro-russischen Hackern gegen Ziele in der Ukraine und rund drei Dutzend westlichen Ländern ausgeführt. Pro-russische Hackernetzwerke würden durch immer stärkere Vernetzung immer unberechenbarer, erklärte die Chefanalystin des Instituts, Emma Raffray Anfang 2023. Bei den Flughäfen seien Websites vorübergehend gestört worden. Allein im September 2022 wurden an zwei Tagen fünf Cyberattacken mit 18 Zielen in Deutschland registriert.5

Die Firma Vulkan kooperiert nach Angaben westlicher Sicherheitsbehörden mit den wichtigsten russischen Geheimdiensten FSB, GRU und SWR. In den im Frühjahr 2023 medial ausgewerteten „Vulkan Files“ werden Angriffsziele benannt, beispielsweise das „Lahmlegen von Kontrollsystemen von Eisenbahn-, Luft- und Schiffstransport“ und die „Störung von Funktionen von Energieunternehmen und kritischer Infrastruktur“. Mehrere westliche Geheim- und Nachrichtendienste halten die „Vulkan Files“ für authentisch. Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, Konstantin von Notz, geht von „Hunderten solcher Cyberwaffen“ aus, die gerade entwickelt würden. Die „Vulkan Files“ legen zudem nahe, dass die als „Sandworm“ weltweit bekannte gewordene Spezialeinheit 74455 des russischen Militärgeheimdienstes GRU mit der IT-Firma Vulkan kooperiert hat. „Sandworm“ soll unter anderem verantwortlich sein für Angriffe auf ukrainische Firmen im Juni 2017. Die Schadsoftware geriet außer Kontrolle und befiel weltweit Tausende Computer, auch in den USA und verursachte Schäden in dreistelliger Millionenhöhe.6

Seit Beginn der westlichen Unterstützung für die Ukraine mit Waffenlieferungen und Sanktionen gegen Russland gelten Cyberattacken gegen Energieversorger oder militärische Einrichtungen als Bedrohung für Deutschland und andere westliche Staaten.

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Mangelnde Cyberabwehrfähigkeiten Deutschlands

Bundesinnenministerin Nancy Faeser prägte im Frühjahr und Sommer 2023 den Begriff „Zeitenwende in der Inneren Sicherheit“.7 Nötig wäre eine solche Zeitenwende, denn die Bedrohung durch Cyberattacken, Desinformationskampagnen und Spionage hat mit dem Beginn des Ukrainekrieges ein nie dagewesenes Maß erreicht.

Die wesentliche Herausforderung besteht aktuell darin, hybride Bedrohungen – Cyberattacken, Spionage, Sabotage und Desinformationskampagnen – sowie die dahinterstehenden Akteure zu erkennen und abzuwehren, Maßnahmen zu koordinieren und die Resilienz von Staat und Gesellschaft zu stärken. Nach eigenen Angaben koordiniert das Bundesinnenministerium innerhalb der Bundesregierung den Umgang mit hybriden Bedrohungen. Das BMI arbeitet seit Anfang des Jahres 2023 an einem „Gemeinsamen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Desinformation und für eine wehrhafte Demokratie“. Dieser steht jedoch weiter aus.

Schon im Juli des Jahres 2022 hatte Bundesinnenministerin Faeser ihre Cybersicherheitsagenda vorgestellt, von einer „neu organisierten Cybersicherheit“ gesprochen und erklärt „damit nehmen wir uns bewusst viel für diese Legislaturperiode vor. Das ist absolut notwendig. Denn die Bedrohungslage im Cyberraum wächst jeden Tag. Die Zeitenwende, die wir angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erleben, erfordert eine strategische Neuaufstellung und deutliche Investitionen in unsere Cybersicherheit“.8 Damals kündigte Faeser eine Grundgesetzänderung an, um das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle im Bund-Länder-Verhältnis auszubauen. Vorbilder sollten das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz sein, die eng mit den jeweiligen Landesbehörden (Landeskriminalämter und Landesämter für Verfassungsschutz) kooperieren.9

Claudia Plattner, die neue Präsidentin des deutschen Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), warnte Anfang Januar 2024, die Frage sei „nicht ob, sondern wann Deutschland auch großflächig, tiefgreifend und nachhaltig von einem Cyberangriff getroffen wird“. Darauf müsse sich „Deutschland jetzt vorbereiten“.10 Die BSI-Präsidentin Plattner führte aus, dass in einem Cyber-Krisenfall drei Punkte entscheidend seien: „Sofort alle Informationen verfügbar zu haben, schnell ins Handeln zu kommen und ergriffene Maßnahmen übergreifend zu koordinieren.“ Dafür sei Deutschland „heute noch nicht aufgestellt“, „für den Krisenfall sind wir hier noch nicht ausreichend gerüstet“ so die Plattner: „Wir haben nicht das eine Lagebild, das gesamtstaatliche Informationen bündelt. Wir haben auch nicht das eine Lagezentrum, von dem aus schnell auch über föderale Grenzen hinweg abgestimmt gehandelt werden kann.“11 „Und wenn die Lichter ausgehen, müssen wir auch gemeinsam sofort handeln können“, mahnte Plattner im Januar 2024 an. In entscheidenden Aspekten sei eine „regelmäßige beziehungsweise dauerhafte oder gar institutionalisierte Unterstützung der Länder durch das BSI ist zum heutigen Tage verfassungsrechtlich ebenso wenig möglich wie eine Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern“ sprich Plattner das aktuell große Problem aus: „Zusammenarbeiten dürfen wir aktuell lediglich im Wege der Amtshilfe – und das nur ausnahmsweise und punktuell“.12

Die deutsche Cyberabwehr erscheint also aktuell als lediglich bedingt abwehrbereit. Ein großer institutioneller Wurf, eine neue Behörde zur Abwehr von Cyberattacken und Desinformationskampagnen, wäre absolut notwendig. Eine „Zeitenwende in der Inneren Sicherheit“ ist von der Bedrohungslage her seit dem Frühjahr 2022 – Beginn des russischen Angriffskrieges – tatsächlich eingetreten, von außen aufgezwungen. Allerdings ist eine wirksame sicherheitspolitische Antwort auf institutioneller Ebene bisher ausgeblieben.

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Spionage in und gegen Deutschland

„Das Niveau der Spionageaktivitäten gegen Deutschland steht dem während des Ost-West-Konflikts bis 1990 in nichts nach. Wir haben es mit einem klaren Systemwettbewerb zu tun!“ Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz13

Unter Spionage versteht man nach Angaben der deutschen Verfassungsschutzbehörden „die Erkundung der politischen Faktoren sowie der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und militärischen Potenziale eines anderen Staates durch ausländische Nachrichtendienste oder in deren Auftrag - zumeist mit verdeckten Mitteln und Methoden. Soweit Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, kommt eine Strafbarkeit gemäß § 93 ff. StGB in Betracht.“14

Das BMI und das BfV stellen aktuell fest, dass die Hauptakteure der gegen Deutschland gerichteten Spionage, für nachrichtendienstlich gesteuerte Cyberattacken, Proliferation und Einflussnahme – mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten – Russland, China, die Islamische Republik Iran und die Türkei sind.

Gegen die deutsche Politik, deutsche Behörden und deutsche Unternehmen gerichtete Spionageaktivitäten ausländischer Geheimdienste werden aktuell vielgestaltiger und ausgefeilter, umfassen menschliche Quellen genauso wie Cyberattacken, erklärt das BfV und bewertet die augenblicklichen Spionagetätigkeiten als „ernsthafte Bedrohung für Deutschland und deutsche Interessen“.15 Deutschland als prägendes Mitglied der Europäischen Union, als Mitglied der NATO und in anderen internationalen Organisationen ist Ziel vielfältiger politischer Spionage. Die geopolitischen und geoökonomischen Umbrüche infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie Chinas offensive Geheimdienstaktivitäten stellen ein neues Bedrohungsniveau dar. Zudem stehen auch deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen weiterhin im Fokus von Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage und auch strategisch motivierter ausländischer Direktinvestitionen.

Die Aktivitäten russischer Geheimdienste in Deutschland bewegten sich seit vor dem Beginn des Ukrainekrieges auf hohem Niveau und dieses Niveau wurde seither noch übertroffen. Die russischen Spionageaktivitäten erstrecken sich mit unterschiedlicher Intensität auf die Zielbereiche Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik (u.a. Rüstung und Energie) sowie die Bundeswehr und Sicherheitsbehörden. Der primäre Fokus russischer Geheimdienste liegt auf deutschen Politikfeldern wie der Außen- und Wirtschaftspolitik, aber auch auf der deutschen Innenpolitik in Bezug auf parteipolitische Strukturen und Entwicklungsprozesse.

Zwei aktuelle einflussreiche Fälle von russischer Spionage gegen die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind der mutmaßliche Spionagefall Carsten L., Referatsleiter im Bundesnachrichtendienst in der Abteilung Technische Aufklärung aus dem Dezember 2022 sowie der mutmaßliche Spionagefall des Selbstanbieters Thomas H., Hauptmann im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, enttarnt im Sommer 2023. Einen „Maulwurf“ in der Abteilung Technische Aufklärung des BND zu führen stellte für die russischen Geheimdienste einen außergewöhnlichen Spionageerfolg dar, gefährdete durch die verratenen Geheimnisse potenziell zahlreiche Menschenleben in der Ukraine und stellt einen erheblichen Image- und Vertrauensverlust – gerade gegenüber einflussreichen Partnern wie den USA und Großbritannien – für den BND dar.

Die Bundesanwaltschaft wirft einem Mitarbeiter und Bundeswehroffizier des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Spionage für Russland vor. Der Offizier der Bundeswehr, Thomas H., soll sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft seit Mai 2023 „aus eigenem Antrieb“ (Selbstanbieter) mehrfach an das Russische Generalkonsulat in Bonn und die Russische Botschaft in Berlin gewandt und eine Zusammenarbeit angeboten haben.16

Im April 2022 wies die deutsche Bundesregierung 40 russische Diplomaten – im Wesentlichen getarnte Mitarbeiter russischer Geheimdienste – aus, was eine vorübergehende Schwächung der russischen geheimdienstlichen Kapazitäten in Deutschland darstellte. Jedoch muss mittel- bis langfristig mit einem Ausweichen auf alternative Wege der Informationsbeschaffung gerechnet werden. Hierzu gehören auch Cyberattacken und Cyberspionage.

Die Geheimdienste Chinas sind mit umfangreichen Befugnissen ausgestattet und dienen maßgeblich dem Machterhalt der „Kommunistischen Partei Chinas“. Die ehrgeizigen Ziele der chinesischen Staats- und Parteiführung sind der Ausbau von Macht und Einfluss, der Umbau der Volkswirtschaft zu einer führenden Industrienation und dafür die Markt- und Technologieführerschaft in strategischen Sektoren. In Deutschland stehen die Ziele Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik sowie Militär im Fokus der chinesischen Geheimdienste. Für die Realisierung seiner ambitionierten Industriepolitik nutzt China Spionage in Wirtschaft und Wissenschaft, kauft ganz oder teilweise deutsche Unternehmen der Spitzentechnologie und wirbt gezielt Wissensträger an, erklärt das BfV aktuell. Seit 2018 beobachten die deutschen Sicherheitsbehörden neben den wirtschaftlichen Zielen chinesischer Cyberattacken mit dem Fokus auf Unternehmen in der Technologie-, Chemie-, Schifffahrts- oder Rüstungsbranche zusätzlich ein verstärktes Interesse chinesischer Cyberspionage an politischen Zielen in Deutschland und anderen westlichen Staaten.17

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Sabotage in und gegen Deutschland

Sabotage ist die bewusste Beeinträchtigung von militärischen oder politischen Prozessen oder von Produktionsabläufen. Dazu kann das Beschädigen oder Zerstören wichtiger Anlagen und Einrichtungen beispielsweise im Bereich Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) zählen (z.B. Kraftwerke, Verkehrsverbindungen oder Kommunikationsanlagen).

Zum Sabotageschutz gehört der Schutz von KRITIS wie beispielsweise der Energie- und Wasserversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation. Um lebens- und verteidigungswichtige Einrichtungen vor Sabotagehandlungen zu bewahren, ist es wichtig, zu gewährleisten, dass an besonders sicherheitssensitiven Stellen solcher Einrichtungen keine Personen beschäftigt sind, bei denen Sicherheitsrisiken vorliegen. Dies ist der Aufgabenbereich des personellen Geheim- und Sabotageschutzes der Sicherheitsbehörden. Ein vitales Instrument des präventiven personellen Sabotageschutzes ist die Sicherheitsüberprüfung, von den Verfassungsschutzbehörden durchgeführt, um die Gefahr vor Sabotagehandlungen durch Innentäter zu reduzieren. Innentäter sind Personen, die als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zu schützenden Einrichtung die Möglichkeit haben, Sabotagehandlungen durchzuführen. Dazu gehören auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen, die an einer sicherheitsempfindlichen Stelle in der zu schützenden Einrichtung tätig sind. Sabotagehandlungen können auch durch fremde Geheimdienste geplant und durchgeführt werden.18

Sabotage stellt für viele relevante Bereiche eine ernst zu nehmende Gefahr dar. Politik und Verwaltung, das öffentliche Leben, aber auch Unternehmen und Forschungseinrichtungen können betroffen sein. Staatliche Akteure aus dem Ausland, aber auch Extremisten aus dem Inland könnten relevante Einrichtungen und Anlagen ins Visier nehmen, um diese zu schädigen. Ziele von Sabotage könnten beispielsweise sein: Die Störung Kritischer Infrastrukturen, wie z.B. Internet, Energie-, Treibstoff-, Wasserversorgung. Hinzu kommt aber auch eine potenzielle Störung von Arbeitsabläufen und Kommunikation in Politik und Verwaltung sowie die Störung von Betriebsabläufen in Wirtschaftsunternehmen. Deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen können sich mit Sicherheitsmaßnahmen vor diesen Gefahren schützen. Die deutschen Verfassungsschutzbehörden sind für die Abwehr von Spionage und Sabotage durch ausländische Nachrichtendienste sowie von Extremismus zuständig und stehen als vertraulicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Cybersabotage beschreibt das absichtliche Schädigen von IT-Infrastrukturen und Daten. Portscans geben Hinweise zu ungesicherten Services, die genutzt werden können, um z.B. datenlöschende Wiper-Malware einzuschleusen. Beim “Pre-Positioning“ dringen Angreifer in ein IT-System ein, verhalten sich jedoch bis zur Sabotagehandlung unauffällig, erklären die deutschen Verfassungsschutzbehörden aktuell.

Fazit

Nach Angaben des BMI sind Cyberattacken mittlerweile – vor allem vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – fester Bestandteil geheimdienstlicher Methoden der Spionage und Sabotage. Die Digitalisierung eröffnet so auch für die Spionage neue Möglichkeiten und Wege. Dies stellt neue, vitale Herausforderungen für die deutsche Cyber- und Spionageabwehr dar.

Claudia Plattner, die neue Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik warnte Anfang Januar 2024 davor, dass Deutschland „großflächig, tiefgreifend und nachhaltig von einem Cyberangriff getroffen werden“ könnte, sich „jetzt darauf vorbereiten“ müsse und die zahlreichen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen und Akteure, die mit Cybersicherheit befasst sind, „alle effizient und vertrauensvoll zusammenarbeiten“ müssten.19 Die deutsche Cyberabwehr erscheint nach Angaben der BSI-Präsidentin als nur bedingt abwehrbereit. Ein großer institutioneller Wurf, eine neue Behörde zur Abwehr von Cyberattacken und Desinformationskampagnen, wäre absolut notwendig. Eine „Zeitenwende in der Inneren Sicherheit“ – von Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2023 so beschrieben – ist von der Bedrohungslage her seit dem Frühjahr 2022 tatsächlich eingetreten – von außen aufgezwungen. Jedoch blieb eine wirksame institutionelle Reaktion darauf bisher aus.

- Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.-

Quellen

1  Vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/spionageabwehr-wirtschafts-und-geheimschutz/cyberspionage/cyberspionage-node.html (27.1.2024).
2  Vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/cybercrime-deutschland-100.html (27.1.2024).
3  Vgl. ebd. (27.1.2024).
4  Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/cyberattacke-deutschland-101.html (27.1.2024).
5  Vgl. https://www.derstandard.de/story/2000142348963/fancy-bear-und-killnet-mehr-als-850-cyberattacken-pro-russischer (27.1.2024).
6  Vgl. https://www.zdf.de/politik/frontal/doku-vulkan-files-cyberangriff-russland-ukraine-krieg-leak-daten-100.html (27.1.2024).
7  Vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat (2023): Verfassungsschutzbericht 2022, S. 3.
8  Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/cybersicherheitsagenda.html (27.1.2021).
9  Vgl. ebd.
10 Vgl. https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/die-frage-ist-nicht-ob-sondern-wann-die-gefahr-eines-grossflachigen-cyberangriffs-ist-real-11049061.html (27.1.2024).
11 Vgl. https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/cybernation-deutschland-nicht-meckern-machen (27.1.2024).
12 Vgl. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/07/cybersicherheitsagenda.html (27.1.2021).
13  https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-spionageabwehr/vsb-spionageabwehr-node.html#doc1036458bodyText1 (27.1.2024).
14  https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/spionage-und-proliferationsabwehr/begriff-und-hintergruende/begriff-und-hintergruende_node.html (27.1.2024).
15 Vgl. Bundesministerium des Innern und für Heimat (2023): Verfassungsschutzbericht 2022, Berlin Juni 2023, S. 278.
16 Vgl. https://www.dw.com/de/spionierte-bundeswehr-offizier-f%C3%BCr-russland/a-66485883 (27.1.2024).
17 Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/DE/verfassungsschutz/der-bericht/vsb-spionageabwehr/vsb-spionageabwehr-node.html#doc1036458bodyText1 (27.1.12024).
18 Vgl. https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/geheim-und-sabotageschutz/begriffe-und-hintergruende/Begriffe-und-Hintergruende_node.html#doc721820bodyText2 (27.1.2024).
19  https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/cybernation-deutschland-nicht-meckern-machen (27.1.2023).

 

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CyberArk nennt drei IT-Security-Trends für 2024

Das Thema Cybersecurity wird auch 2024 ganz oben auf der IT-Agenda der meisten Unternehmen stehen. CyberArk sieht vor allem drei Gefahren beziehungsweise Entwicklungen, die Unternehmen im Blick haben sollten.

CyberArk hat im Bereich IT-Security die Trends des letzten Jahres wie die passwortlose Authentifizierung, klassische Phishing-Arten oder neue KI-gestützte Angriffsmethoden analysiert, und prognostiziert darauf aufbauend die Auswirkungen auf 2024. Sie basieren auf Ergebnissen der CyberArk-Forschung und auf Erfahrungswerten aus der Zusammenarbeit mit Kunden und Partnern. CyberArk sieht drei wichtige Entwicklungen.

1. Session Hijacking wird eine immer wichtigere Rolle bei Angriffen spielen.

Immer mehr Unternehmen werden auf ein passwortloses Access Management umsteigen oder zumindest von einer reinen Passwortnutzung auf MFA, um Angriffe zu vereiteln. Gleichzeitig werden Cyberangreifer ihre Taktiken weiterentwickeln,

um Session Cookies zu stehlen und damit starke Authentifizierungsmechanismen zu umgehen. CyberArk geht deshalb davon aus, dass 2024 das Session Hijacking rund 40 Prozent aller Cyberangriffe ausmachen wird. Für Unternehmen ist folglich die kontinuierliche Sicherung, Überwachung und Reaktion auf den Missbrauch von User Sessions und Cookies von entscheidender Bedeutung.

2. Der Credential-Diebstahl bleibt ein Problem.

Der herkömmliche Diebstahl von Anmeldedaten wird weniger häufig vorkommen, wenn sich die passwortlose Methode durchsetzt und richtig angewendet wird. Allerdings wird der Credential-Diebstahl dennoch nicht abnehmen. Warum?

Unternehmen, die eine passwortlose Authentifizierung einführen, benötigen vielfach eine Backup-Möglichkeit und dabei werden sie auch auf unsichere(re) Optionen zurückgreifen, also auf Passwörter. Außerdem werden sich noch nicht alle Systeme auf passwortlose Methoden umstellen lassen. Die Angreifer werden diesen Weg daher weiterhin ausnutzen und in der Folge werden etwa 30 Prozent der Unternehmen eine Zunahme von Sicherheitsvorfällen im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Anmeldedaten verzeichnen.

3. Die Mehrheit der Unternehmen wird die technische Konsolidierung vorantreiben, um Sicherheitsprozesse zu vereinfachen.

Die IT- und Security-Umgebungen der meisten Unternehmen sind umfangreich, heterogen und komplex, sodass sie nur schwer zu verwalten sind. Die Teams sind nur selten mit allen Tools vertraut und müssen deshalb oft auch externe

Experten hinzuziehen. Da jede Plattform bestimmte Aspekte fokussiert und sich gleichzeitig mit anderen überschneidet, fällt es den Teams zunehmend schwer, alle potenziellen Schwachstellen und Bedrohungen in ihren Cloud-zentrierten Umgebungen zu erkennen – geschweige denn zu verstehen. Nicht eingehaltene SLAs, ausufernde Kosten und gefährliche Sicherheitslücken werden circa 55 Prozent der Unternehmen dazu veranlassen, die technische Konsolidierung zu beschleunigen. Sie werden versuchen, den Betrieb zu vereinfachen

und die vorhandenen Ressourcen optimal zu nutzen, indem sie mit weniger Anbietern zusammenarbeiten und auch weniger verschiedene Systeme einsetzen.

„Die aktuelle und künftige Gefahrenlage in der IT – man denke nur an KI-basierte Cyberangriffe – macht es für Unternehmen zwingend erforderlich, die Sicherheitsverfahren kontinuierlich zu verfeinern, strategische Investitionen

zu tätigen und sich proaktiv auf neue Angriffsmuster vorzubereiten“, erklärt Michael Kleist, Area Vice President DACH bei CyberArk. „In unseren Augen führt dabei an der Etablierung einer umfassenden und vollständig integrierten Identity-Security- und Zero-Trust-Strategie kein Weg vorbei. Nur so ist letztlich eine zuverlässige Gefahrenvermeidung und -abwehr realisierbar.“

-PM CyberArk-

 

Rosenbauer stattet Austrian Power Grid-Umspannwerke mit modernen Brandschutzanlagen aus. Copyright
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Rosenbauer stattet Austrian Power Grid-Umspannwerke mit modernen Brandschutzanlagen aus

Hoch effiziente Sprühwasserlöschanlagen mit Hohlstrahldüsen und Infrarot-Detektion

Rosenbauer Brandschutz stattet zehn Umspannwerke der Austrian Power Grid (APG) mit modernen Sprühwasserlöschanlagen aus. In Villach Süd, Lienz, Bisamberg, Nauders, Wien Süd/Ost und Salzburg/Elixhausen wurden sie bereits errichtet und in Betrieb genommen, in St. Johann/Pongau, Hessenberg, Ybbsfeld und Dürnrohr laufen derzeit die Montagearbeiten bzw. starten im Frühjahr 2024.

Sprühwasserlöschanlagen schützen in erster Linie die in der Schaltanlage verbauten Transformatoren, mit denen zwischen den einzelnen Spannungsebenen umgespannt und an die Netzpartner weitergegeben wird. Die Löschanlagen sind mit einer Infrarot-Detektion ausgestattet, um einen Hotspot bzw. eine Brandgefahr frühzeitig erkennen und sofort darauf reagieren zu können. Ziel ist die Bekämpfung bzw. Löschung eines Transformatorbrandes und der Schutz der umgebenen Einrichtungen und Betriebsmittel (Betriebsgebäude, Schaltanlagen etc.) gemäß den Erfordernissen der ÖVE/ÖNORM EN 61936. Die Anlagen dienen aber nicht nur dem Brandschutz, sondern werden auch präventiv zur Kühlung des Transformators eingesetzt, bevor dieser wegen Überhitzung vom Netz genommen werden muss.

Planung und Errichtung

Rosenbauer verantwortet die komplette Planung und Ausführung der Brandschutzanlagen und ist somit neben der Lösch- auch für die Elektrotechnik und die Verkabelung zuständig. Wichtigster Bauteil ist die Rosenbauer Hohlstrahldüse, über die die Trafos zum Löschen, aber auch zum Kühlen mit Wasser bzw. bei Bedarf mit Wasser-Schaum-Gemisch beaufschlagt werden. Jede Düse wird manuell nach den baulichen und räumlichen Gegebenheiten vor Ort ausgerichtet und ist auf Sprühstrahl eingestellt. Dadurch wird einerseits eine sehr gleichmäßige und großflächige Wasserbeaufschlagung erzielt und andererseits eine rasche Abkühlung der überhitzten Teile aufgrund der fein verteilten Wassertröpfchen bewirkt. Wasserschäden können durch den Sprühcharakter ebenfalls vermieden werden.

Die Leistung der Sprühwasserlöschanlagen ist abhängig von der Transformatorgröße, bei den größten mit zehn Metern Länge und einem Gewicht von mehreren hundert Tonnen werden pro Minute bis zu 6.000 l Lösch- bzw. Wasser-Schaum-Gemisch ausgebracht. Mit Wasser versorgt werden die Anlagen über starke Unterwasserpumpen aus unterirdischen Löschwasserbehältern (Fassungsvermögen 300-600 m3), das Schaumzumischsystem samt Schaummitteltank, die Alarmventile und die Schaltschränke sind in eigenen, externen Containern verbaut. Zusätzlich verfügt jede Anlage über eine Einspeisestelle für die Feuerwehr. Die Infrarot-Brandmelder schlagen automatisch in der Überwachungszentrale Alarm, ausgelöst wird der Löschangriff aber immer manuell, um die Löschkampagne vor Ort gezielt steuern zu können.

Die APG betreibt das überregionale Übertragungsnetz auf den Spannungsebenen 110-, 220- und 380-kV. Dieses Netz besteht aus rund 7.000 km Stromleitungen, 65 Umspannwerken, 92 Transformatoren und zehn direkt angeschlossenen Verteilnetzen in den Bundesländern. Die Umspannwerke bilden die Knotenpunkte des österreichischen Übertragungsnetzes. In ihnen erfolgt die Transformation der elektrischen Energie, sprich die Änderung der elektrischen Spannung zwischen zwei oder mehreren Spannungsebenen. Im Jahr 2022 betrug der Energietransport über die APG-Netze insgesamt 46.592 GWh bei einer Versorgungssicherheit von 99,99 Prozent.

-PM Rosenbauer-

 

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No More Ransom

Kaspersky half fast zwei Millionen Nutzern bei der Entschlüsselung ihrer Daten

Die kostenlosen Entschlüsselungstools von Kaspersky im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative „No More Ransom“ [1] wurden bisher mehr als 360.000-mal gedownloadet. Dies verdeutlicht den Erfolg gemeinsamer Anstrengungen im Bereich der Cybersicherheit angesichts der Zunahme von Ransomware-Bedrohungen.

Bei Ransomware handelt es sich um Schadsoftware, bei der Cyberkriminelle Daten und Systeme verschlüsseln, um für ihre Freigabe Lösegeld einzufordern. Dabei handelt es sich um eine immer größer werdende Gefahr: Allein im Oktober 2023 identifizierte Kaspersky über 4.000 neue Ransomware-Dateien – mehr als doppelt so viele wie noch im November 2022 (1.602).
Um betroffene Nutzer bei der Wiederherstellung ihrer Daten zu unterstützen, stellt Kaspersky Entschlüsselungstools zur Verfügung. Zwischen den Jahren 2018 und 2023 wurden diese bereits mehr als 360.000 Mal heruntergeladen. Dazu gehörte auch ein im März 2023 aktualisiertes Entschlüsselungstool , das entwickelt wurde, um bei Infektionen durch eine modifizierte Ransomware, die auf veröffentlichtem Conti-Quellcode basiert, zu unterstützen.

„No More Ransom“ als Beispiel für fruchtbare Zusammenarbeit

Ende des vergangenen Jahres jährte sich die maßgebliche Beteiligung von Kaspersky an der Initiative „No More Ransom“ zum siebten Mal. Im Laufe der Jahre hat Kaspersky einige Entschlüsselungstools entwickelt, mit denen verschlüsselte Daten von 39 Ransomware-Familien wiederhergestellt werden können. Laut Europol konnte damit weltweit fast zwei Millionen Betroffenen geholfen werden.

„Da sich die Cyberbedrohungen stetig weiterentwickeln, wird die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor immer wichtiger“, so Jornt van der Wiel, Senior Security Researcher im Global Research and Analysis Team (GReAT) von Kaspersky. „‚No More Ransom‘ und das ‚No Ransom‘-Portal von Kaspersky sind Beispiele dafür, wie gemeinsame Anstrengungen Betroffenen helfen und Hinweise zur Vorbeugung geben können. Außerdem ist es entscheidend, Nutzern bewusst zu machen, dass sie niemals Lösegeld an Cyberkriminelle zahlen sollten. Stattdessen ermutigen wir Verbraucher und Organisationen, sich auf die verfügbaren Entschlüsselungstools und Ressourcen zu verlassen, die ihnen ermöglichen ihre Daten zurückzuerlangen, ohne auf Erpressungsversuche einzugehen.“

Weiterhin hat Kaspersky im Jahr 2015 zusammen mit der Nationalpolizei der Niederlande das „No More Ransom“-Portal [2] ins Leben gerufen, das seither eine große Auswahl an kostenlosen Tools und Ressourcen zur Bekämpfung von Ransomware anbietet. Die Initiative „Stop Gpcode“ [3] im Jahr 2008 gehörte zu mehreren Kaspersky-Maßnahmen, die schon zuvor kostenlose Hilfe anboten.
Weitere Informationen zu den Entschlüsselungstools von Kaspersky sind verfügbar unter https://noransom.kaspersky.com, zur Initiative „No More Ransom“ unter https://www.nomoreransom.org/de/index.html

Nützliche Links:

[1] https://www.nomoreransom.org/de/index.html
[2] https://noransom.kaspersky.com/
[3] https://www.kaspersky.com/about/press-releases/2008_kaspersky-lab-announces-the-launch-of-stop-gpcode-an-international-initiative-against-the-blackmailer-virus

-PM Kaspersky-

 

v.l.n.r. Dr. Tobias Plate, Thomas Mitschke, Prof. Dr. Lothar Schrott, Prof. Dr. Eva-Maria Kern, Martin Zeidler, Prof. Dr. Harald Karutz, Prof. Dr. Stefan Pickl, Ralph Tiesler, Prof. Dr. Alexander Fekete, Prof. Dr. Michael Raschke, Prof Dr. Lars Gerhol, Guilio Gullotta, Prof. Dr. Matthias Rohs, Prof. Dr. Martin Voss, Prof. Dr. Matthias Port, Dr. Wolfram Geier
© BBK

Unabhängiger Wissenschaftlicher Beirat des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nimmt Arbeit auf

Am 26. Januar 2024 fand die konstituierende Sitzung des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Hotel Königshof in Bonn statt.

Der Kreis aus zwölf renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird zukünftig die Arbeit des BBK begleiten und das Amt in der Aufgabenwahrnehmung aus wissenschaftlicher Sicht beraten.

In feierlichem Rahmen überreichte Ralph Tiesler, Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), den zwölf ernannten Mitgliedern ihre Ernennungsschreiben und dankte ihnen für die Bereitschaft durch ihre Tätigkeit zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland beizutragen. 

„Mit Ihrer Expertise helfen Sie uns, den Bevölkerungsschutz auf hohem, wissenschaftlich fundiertem Niveau weiter zu entwickeln. Von daher blicke ich gespannt auf Ihre Beratung – insbesondere zu der Frage, wie wir den gegenwärtigen Herausforderungen im Bevölkerungsschutzes möglichst effizient durch die Arbeit des BBK begegnen können“, betonte BBK-Präsident Ralph Tiesler in seiner Begrüßung.

Auch Dr. Tobias Plate, der als Vertreter des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) an den Sitzungen des Beirates teilnimmt, dankte den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in seinem Grußwort und betonte die Bedeutung von Forschung für den Bevölkerungsschutz in Deutschland.  

Im Anschluss an die feierliche Eröffnung fand die erste Sitzung des Beirates statt, bei der Professor Dr. Martin Voss von der Freien Universität Berlin zum Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates gewählt wurde. Die stellvertretende Vorsitzende ist die Präsidentin der Universität der Bundeswehr in München, Professorin Dr. Eva-Maria Kern. 

Der Beirat besteht aus zwölf wissenschaftlich anerkannten und unabhängigen Expertinnen und Experten aus den für das BBK relevanten Fachbereichen. Sie werden vom Präsidenten des BBK auf vier Jahre in dieses Ehrenamt berufen. Eine Wiederberufung ist einmalig für weitere vier Jahre möglich. 

Der Wissenschaftliche Beirat wird zukünftig regulär zweimal im Jahr zusammenkommen

Eine der beiden jährlichen Sitzungen hat vorrangig das Ziel, den Stand der Forschung darzulegen, neuere wissenschaftliche Erkenntnisse vorzustellen und die Bedeutung für das BBK und den Bevölkerungsschutz zu diskutieren. Die zweite Sitzung dient insbesondere einer kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit der Aufgabenwahrnehmung des BBK aus wissenschaftlicher Sicht. Dabei wird es voraussichtlich einen im Vorfeld vom BBK festgelegten Themenschwerpunkt geben, zu dem weitere Fachvertreterinnen und Fachvertreter des BBK sowie ggf. auch externe Sachverständige hinzugezogen werden. 

Der wissenschaftliche Beirat setzt sich aktuell aus den folgenden zwölf Mitgliedern zusammen:

  • Prof. Dr. Alena Buyx, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Technische Universität München
  • Prof. Dr. Alexander Fekete, Institut für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr (IRG), Technische Hochschule Köln
  • Prof Dr. Lars Gerhold, Psychologie soziotechnischer Systeme, Technische Universität Braunschweig
  • Prof. Dr. Harald Karutz, Professur für Psychosoziales Krisenmanagement, Medical School Hamburg
  • Prof. Dr. Eva-Maria Kern, Präsidentin der Universität der Bundeswehr München & Professur für Wissensmanagement und Geschäftsprozessgestaltung
  • Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, Lehrstuhl für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation, Universität Potsdam
  • Prof. Dr. Stefan Pickl, Institut für Theoretische Informatik, Mathematik und Operations Research, Universität der Bundeswehr München
  • Prof. Dr. Matthias Port, Institut für Radiobiologie der Bundeswehr in München in Verbindung mit der Universität Ulm
  • Prof. Dr. Michael Raschke, Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Münster
  • Prof. Dr. Matthias Rohs, Professur für Erwachsenenbildung. Institut für Technologie und Arbeit, Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau
  • Prof. Dr. Lothar Schrott, Geographisches Institut, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
  • Prof. Dr. Martin Voss, Institut für Geographische Wissenschaften. Katastrophenforschungsstelle (KFS), Freie Universität Berlin

-PM BBK-

 

Roland Stritt
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Cyber-Sicherheit 2024: Fragen statt Prognosen

Warum IT-Verantwortliche lieber die richtigen Fragen stellen sollten – ein Kommentar von Roland Stritt, Vice President Central EMEA bei SentinelOne

Jeder Jahreswechsel bedeutet auch: Es ist wieder Zeit für die alljährlichen Ausblicke auf das kommende Jahr. Doch “Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.”

Diese Aussage, die wahlweise dem US-amerikanischen Autoren Mark Twain oder dem deutschen Komiker Karl Valentin zugeschrieben wird, lässt sich meiner Meinung nach ganz leicht auf die Cyber-Sicherheit übertragen: In unserer Branche ist es manchmal sogar schwer vorherzusagen, was in den kommenden 30 Sekunden passieren wird – ganz zu schweigen von zwölf Monaten. Meine Kolleg:innen und ich glauben, dass es zielführender ist, auf (mehr oder weniger vage) Prognosen zu verzichten und stattdessen (schwierige und auch unangenehme) Fragen zu stellen – um so neue Denkansätze zu schaffen.

Viele Vorhersagen in der IT-Branche beschreiben lediglich das „Was” und „Wie”, nur wenige befassen sich auch mit dem „Wann, Wo, Warum und Wer”. Doch genau das sind die Fragen, auf die es wirklich ankommt. Von Albert Einstein stammt der Ausspruch „Wenn ich eine Stunde Zeit hätte, um ein Problem zu lösen, würde ich 55 Minuten damit verbringen, über das Problem nachzudenken und fünf Minuten über die Lösung.” Denn sobald man die richtige Frage kennt, kann man das Problem in kurzer Zeit lösen.

Auch das ist eine Erkenntnis, die meiner Meinung nach auf die Cyber-Sicherheit zutrifft. Gerade jetzt stehen die Verantwortlichen in Unternehmen und Behörden angesichts der sich immer schneller weiterentwickelnden Bedrohungslage vor großen Herausforderungen. Daraus ergeben sich vier zentrale Fragen, die auf allen Führungsebenen gestellt werden sollten:

  1. Verfügen wir über das erforderliche Wissen, um Risiken richtig einzuschätzen?

“Mancher ertrinkt lieber, als dass er um Hilfe ruft.” lautet einer der vielen bekannten Aussprüche des deutschen Dichters Wilhelm Busch. Es zeigt sich leider immer wieder, dass die Verantwortlichen in Organisationen (zu) wenig Erfahrung im Bereich Cyber-Sicherheit haben, viele überschätzen auch Qualität und Wirksamkeit ihrer Verteidigungssysteme.

Deshalb ist es wichtig, ganz allgemein in manchen Dingen des Lebens bescheiden zu bleiben und ganz konkret Expert:innen um Hilfe zu bitten. Im Idealfall nicht erst, wenn der gefürchtete Ernstfall bereits eingetreten ist.

  2. Können unsere Mitarbeiter bestochen werden?

Die Hackergruppe Lapsus$ hat genau das getan: Sie verschaffte sich laut Microsoft “den ersten Zugang auf verschiedene Arten, beispielsweise durch die Bezahlung von Mitarbeitern, Zulieferern oder Geschäftspartnern der Zielunternehmen für den Zugriff auf Anmeldedaten und die Genehmigung der Multifaktor-Authentifizierung.”

Anders ausgedrückt: Manchmal ist es noch einfacher als in dem Ausspruch des französischen Dramatikers Molière „Wo sich eine Türe schließt, öffnet sich eine andere.“ Denn wenn man einfach durch die Tür hineingelassen wird, muss man noch nicht einmal einbrechen.

Zum Pflichtprogramm sollten kontinuierliche Mitarbeiter-Trainings zu IT-Sicherheit und Compliance gehören, um diese potenzielle Lücke zu schließen.

  3. Was ist die ausgefallenste Art, wie Hacker auf unsere Daten zugreifen könnten?

Die Idee hinter der Redewendung „think outside the box” – im Deutschen vergleichbar mit dem “Blick über den Tellerrand” – stammt von Norman Maier. Der amerikanische Psychologe definierte das Konzept hinter der Redewendung, die in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts von vielen Unternehmensberatern genutzt wurde, bereits 1930. Er stellte fest, dass weniger als fünf Prozent der Studenten diese Fähigkeit besaßen. Sie waren in ihrer Denkweise so stark eingegrenzt, dass sie den sprichwörtlichen Wald vor lauter Bäumen nicht sahen.

Daher ist es notwendig, ein Umfeld zu schaffen, in dem Innovationen gefördert werden, damit Teams über den Tellerrand hinausblicken können.

  4. Kümmern wir uns um die wichtigsten Bedrohungen – oder nur um die dringendsten?

Das nach dem ehemaligen US-Präsidenten benannte Eisenhower-Prinzip ist eine Möglichkeit, Aufgaben nach Dringlichkeit und Wichtigkeit zu kategorisieren: Es gibt “zwei Arten von Problemen: die dringenden und die wichtigen. Die Dringenden sind nicht wichtig, und die Wichtigen sind nie dringend.”

Sein Entscheidungsprinzip war einfach, nur die dringenden UND wichtigen Dinge hatten für ihn Priorität. Security-Teams sollten sich davon leiten lassen – beispielsweise bei der Priorisierung von Sicherheitsrisiken in IT und OT.

 

Mehr als 600 Teilnehmer erwartet die vfdb zur Jahresfachtagung in Magdeburg, ähnlich wie im vergangenen Jahr in Münster.
© vfdb/Duveneck

Im Brennpunkt: Die Sicherheit der Einsatzkräfte

Fast ein Jahr ist es her, seit im nordrhein-westfälischen Ratingen neun Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei schwer verletzt wurden. Sie waren zusammen mit weiteren Kollegen gekommen, um einer angeblich hilflosen Person in einer Wohnung zu helfen.

Stattdessen jedoch lauerte ein Mann hinter einer Barrikade aus Wasserkästen, schüttete mehrere Liter Benzin auf die Einsatzkräfte und zündete das Gas-Luft-Gemisch. Es kam zu einer Explosion. Der Täter wurde wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt, sein Verteidiger legte Revision ein. Doch nicht nur die juristische Aufarbeitung geht weiter. Der Fall hat erneut die Diskussion um den Schutz der Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit verstärkt. „Was tun wir für die Sicherheit im Einsatz?“ ist deshalb auch das Leitthema der 70. Jahresfachtagung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) vom 6. bis 8. Mai in der Messe Magdeburg.

Auch in diesem Jahr werden sich namhafte Referenten aus Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie von Behörden und Institutionen in mehr als 50 Vorträgen mit aktuellen Entwicklungen beschäftigen. „Es war nicht allein das schreckliche Ereignis im vergangenen Jahr, das uns den Anlass für die Auswahl des Kongressthemas gab“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner. „Vielmehr sind es die ständigen Gefahren, denen die Helferinnen und Helfer in ihrem Alltag ausgesetzt sind. Hinzu kommen die zahlreichen Angriffe und Beleidigungen, die sie immer wieder erleben müssen.“ Zum Auftakt der dreitägigen Veranstaltung werden sich prominente Gäste in einem Polittalk mit dem Hauptthema auseinandersetzen, bevor der Leiter der Ratinger Feuerwehr, René Schubert, die Ereignisse vom Mai 2023 in Erinnerung ruft und über die interne Aufarbeitung berichtet.

Spannung und Information versprechen auch die zahlreichen Fachvorträge aus den unterschiedlichsten Bereichen der Gefahrenabwehr. „Breiten Raum nehmen dabei die Forschungsthemen ein“, berichtet Dr. Anja Hofmann-Böllinghaus, vfdb-Vizepräsidentin und Vorsitzende des Technisch-wissenschaftlichen Beirats (TWB), der für die Programmauswahl verantwortlich ist. „Besondere Schadenslagen und die Konsequenzen“, „Neue Entwicklungen in den Ingenieurmethoden“, „Nutzen von Brandstatistik für den vorbeugenden Brandschutz“, „Kulturgutschutz“ und „Aktuelles aus dem Rettungswesen“ sind nur einige der weiteren Schwerpunktthemen. Zum Programm gehören beispielsweise auch Beiträge über die Erfahrungen mit kritisch-defekten Lithium-Ionen-Batterien.

„Wir freuen uns, dass wir unsere Jubiläums-Jahresfachtagung in Magdeburg veranstalten können“, betont vfdb-Präsident Aschenbrenner. „Dankbar sind wir der Stadt und der dortigen Feuerwehr als unseren Gastgebern. Sie unterstützen in hervorragender Weise unser Ziel, den Dialog zwischen Forschung und Entwicklung, Herstellern und Anwendern zu fördern und zu intensivieren.“ Unterdessen würdigt Magdeburgs Oberbürgermeisterin Simone Borris in einem Grußwort die Arbeit der vfdb. Sie sei eine wichtige Partnerin, die den Kommunen sowie den ansässigen Hilfsorganisationen, Vereinen und Verbänden umfangreiche fachliche Unterstützung bei Fragen zu Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Umweltschutz biete. „Anlässlich der 70. Jahresfachtagung der vfdb werden nun aktuelle und zukunftsorientierte Sicherheitsfragen erstmals in der Landeshauptstadt Magdeburg besprochen“, so Simone Borris.

Der Generalsekretär der vfdb, Roman Peperhove, rechnet in diesem Jahr erneut mit mehr als 600 Besuchern aus dem In- und Ausland. Die vfdb-Jahresfach-tagung gilt traditionell als bundesweit größter Kongress der zivilen Gefahren-abwehr. „Wie immer werden unsere Gäste auch diesmal die Veranstaltung neben der Information wieder ausgiebig zum Netzwerken nutzen“, sagt Peperhove. Neben dem eigentlichen Tagungsprogramm findet auch in diesem Jahr eine Fachausstellung statt. Dabei zeigen zahlreiche Firmen und Institutionen ihre neuesten Entwicklungen und Dienstleistungen. Verschiedene Rahmenveranstaltungen runden das reichhaltige Programm ab.

-PM vfdb-

 

Symbolbild
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„Sicherheit durch Vorsorge – Naturgefahren im Fokus“

BBK, DFV und vfdb stellen neues Lehr- und Bildungsangebot zum Thema Selbstschutz vor

Die gemeinsam von allen drei Partnern entwickelten Informationsblätter „Sicherheit durch Vorsorge – Naturgefahren im Fokus“ sind ein Ergebnis der Kooperationsvereinbarung zwischen BBK, DFV und vfdb, in der sich die Beteiligten 2022 darauf verständigt haben, gemeinschaftlich die Öffentlichkeit für Vorsorge und richtiges Verhalten in Krisen und Katastrophen zu sensibilisieren. 

Fundierte Methoden, geprüfte Inhalte, leichte Auffindbarkeit, schnelle Handhabbarkeit – diesen Maximen folgen die neuen Informationsblätter, die das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) gemeinsam entwickelt haben. Auf jedem Blatt werden bestehende Materialien, Konzepte und digitale Angebote zu jeweils einer Notsituation so präsentiert, dass Multiplikatorinnen und Multiplikatoren schnell einen Überblick über das Angebot gewinnen, Materialien via QR-Code herunterladen und dann flexibel für eigene Unterrichtseinheiten nutzen können. 

Die ersten fünf erschienenen Blätter widmen sich Naturgefahren wie Sturm und Gewitter, Hochwasser und Erdbeben, aber auch übergreifenden Themen wie Stromausfall oder Bevölkerungsschutz. Die Aufbereitung weiterer Selbstschutzthemen in dem neuen Format ist für den Einsatz in der Lehre und Ausbildung verschiedener Zielgruppen – ab Kindesalter an – geplant. 

BBK-Präsident Ralph Tiesler betont in diesem Zusammenhang:

„Das Ziel, die Selbstschutzfähigkeiten auch und gerade junger Menschen frühzeitig auszubilden, nehmen wir im Bevölkerungsschutz sehr ernst. Die Kenntnis- und Wissensvermittlung muss überall dort stattfinden, wo junge Menschen Neues aufnehmen und Erlerntes verinnerlichen können. Ich freue mich darum, dass wir durch unsere Kooperation mit DFV und vfdb das Wissen unserer spezialisierten BBK-Fachleute Lehrkräften zur Verfügung stellen können, um diese herausfordernden Themen effektiv im Unterricht zu integrieren.“ 

vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner ergänzt:

„Ich freue mich, dass wir hier Erfahrung und Wissen bündeln und weitergeben können. Unser gemeinsames großes Netzwerk gibt uns die Möglichkeit, aus einer Hand verbindliche Unterrichtsmaterialien zur Verfügung stellen zu können. Damit bieten wir den Ausbildenden eine gute, fundierte Orientierungshilfe.“ 

DFV-Präsident Karl-Heinz Banse knüpft hieran an:

„Die Feuerwehren sind überall vor Ort und eine vertrauensvolle Ansprechstelle für die Menschen. Die fachlich hochwertigen, gemeinsam erarbeiteten Informationsblätter erleichtern den Feuerwehrangehörigen die Vermittlung von Wissen zum Selbstschutz – egal, bei welcher Zielgruppe!“

Die fünf bisher erschienenen Informationsblätter wurden auf der Website des BBK unter dem Link www.bbk.bund.de/sicherheit-durch-vorsorge veröffentlicht und können dort zur eigenen freien Nutzung heruntergeladen werden. Für die Zukunft arbeiten die Kooperationspartner bereits an der Umsetzung weiterer Projekte, die sich der Entwicklung neuer, praxisnaher Angebote für die Arbeit mit Kindern unter 7 Jahren und mit Jugendlichen ab 14 Jahren widmen. 

Durch die gemeinsame Nutzung vorhandener Netzwerke und des vorhandenen Knowhows der beteiligten Partner können Ressourcen im Interesse der Zielerreichung konzentriert miteinander vernetzt, aufeinander abgestimmt und gemeinschaftlich eigesetzt werden.

-PM BBK-

 

1EOC Tech x Thermal by FLIR
© Teledyne FLIR

Videosicherheitsunternehmen EOC entwickelt neues Brandfrüherkennungssystem – in Kooperation mit „Thermal by FLIR“

Teledyne FLIR, ein Geschäftsbereich von Teledyne Technologies Incorporated, gibt bekannt, dass Eye on Cloud (EOC) Tech – ein koreanischer Hersteller von Video- und Wärmebild-IP-Kameras für Sicherheits-Anwendungen – das radiometrische Wärmebildkameramodul Lepton® von Teledyne FLIR in einer neuen Serie von IP-Kameras zur Brandfrüherkennung (EFD) einsetzen wird. EOC führt die EFD-Kameraserie im Rahmen der Zusammenarbeit mit Thermal by FLIR ein.

Die HI1612-OH- und HI1612-MW-Kameras von EOS bieten mehrere Auflösungsoptionen für die kontinuierliche Überwachung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (EV) sowie für andere und andere sicherheitsgerichtete Anwendungen. Mit berührungsloser Temperaturmessung kann das Lepton-Modul erhöhte Temperaturen detektieren und das Auslösen eines Alarmsystems veranlassen. Damit tragen die ONVIF-kompatiblen EFD-Kameras von EOC zur Verbesserung der Sicherheit bei und ermöglichen es der Feuerwehr, einen Brand schneller zu bekämpfen, als wenn man sich auf herkömmliche Rauchmelder verlässt.

Mike Walters, Vice President Produktentwicklung von Teledyne FLIR: „Wir haben das Thermal by FLIR- Programm mit dem Ziel entwickelt, unsere Kunden bei Innovationen für neue Anwendungen zu unterstützen. Die Kooperation mit EOC Tech ist dafür ein gutes Beispiel – und auch für die Einsatzmöglichkeiten des Lepton-Moduls."

2 EOC Tech x Thermal by FLIR
© Teledyne FLIR

Das Thermal by FLIR-Programm ist ein kooperatives Entwicklungsprogramm, das OEMs bei der Integration von Teledyne FLIR-Wärmebildkameramodulen in ihre eigenen Produkte unterstützt. Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Unterstützung bei der Markteinführung der daraus resultierenden Innovationen.

Dong Gyun Shin, CEO von EOC Tech: “Es gibt viele Anwendungen, bei denen die Früherkennung von Brandherden Leben und Eigentum schützen kann – zum Beispiel in Einkaufszentren, Bürogebäuden und Tiefgaragen sowie in Trafostationen oder in der Umgebung von Ladestationen. Unsere neuen EFD-Dual- Wärmebildkamerasysteme, die wir im Rahmen des Thermal by FLIR-Programms entwickelt haben, bieten eine kostengünstige und dennoch sehr effektive Möglichkeit, potenzielle Brandherde zu erkennen, noch bevor es zu einem tatsächlichen Brand kommt."

Klicken Sie hier für Details über Lepton und besuchen Sie die Thermal by FLIR Seite für nähere Informationen über das Programm.

-PM Teledyne-

 

SALTO Systems stellt mit SALTO WECOSYSTEM eine neue Markenplattform vor, welche die Kernmarken der Unternehmensgruppe – Salto, Gantner und Vintia – unter einem gemeinsamen Dach vereint.
© SALTO Systems

SALTO WECOSYSTEM

Neue Markenplattform für die Zukunft des modernen Zutrittsmanagements

SALTO Systems stellt mit SALTO WECOSYSTEM eine neue Markenplattform vor, welche die Kernmarken der Unternehmensgruppe – Salto, Gantner und Vintia (ehem. Gantner Ticketing) – unter einem gemeinsamen Dach vereint. Dieser strategische Schritt treibt die digitale Transformation des Zutritts- und Identitätsmanagements weiter voran und führt ein breites Spektrum von Kompetenzen zusammen.

SALTO WECOSYSTEM verkörpert das Streben jedes einzelnen Unternehmens von SALTO nach Innovation. Es symbolisiert zugleich die gebündelte Kraft, welche für einen intelligenteren Zutritt zu Orten sowie Zugang zu neuen Erfahrungen und neuen Möglichkeiten sorgt. Dank der Markenplattform und der Etablierung aller Kernmarken unter einem Dach kann SALTO die Expertise der einzelnen Unternehmensbereiche noch besser ausschöpfen, um zu einer nachhaltigeren und vernetzteren Zukunft beizutragen.

Unter dem Dach von SALTO WECOSYSTEM bringt jede Marke ihre spezifischen Stärken ein und spielt eine wichtige Rolle für diese gemeinsame Zielsetzung:

  • Gantner entwickelt zuverlässige und intelligente Lösungen für Identifikation, Zutrittskontrolle, Schließfächer sowie bargeldlose Zahlungen. Diese automatisieren und digitalisieren Geschäftsprozesse und optimieren somit die Effizienz und Sicherheit von Organisationen.
  • Salto ist führend in der Entwicklung von modernsten Lösungen für das Zutritts- und Identitätsmanagement, die ein sicheres, intelligentes und nahtloses Benutzererlebnis gewährleisten.
  • Vintia, der jüngste Neuzugang im Marken-Ökosystem, ist auf innovative Ticketing- und Buchungssysteme spezialisiert, die das Kundenerlebnis im Freizeit- und Attraction-Sektor verbessern.

Aznar Sethna, Vorstand Vertrieb & Marketing (CSMO) von SALTO, erklärt dazu: „Die Bündelung unserer Kernmarken – Salto, Gantner und Vintia – unter dem Dach von SALTO WECOSYSTEM spiegelt unsere Entschlossenheit wider, umfassende und klar definierte Lösungen und Dienstleistungen anzubieten, die das Zutrittsmanagement verbessern, interne Prozesse rationalisieren und das Benutzererlebnis in einer Vielzahl von Branchen verbessern. Unsere neue Markenplattform ermöglicht einen kohärenteren Marktzugang und schafft einen Mehrwert für unsere Partner. Diese können nun die Stärken jeder Marke für ein innovatives Angebot nutzen. Spezifische Lösungen, Technologien und Markencharakteristika beizubehalten und gleichzeitig von den Synergien zu profitieren, stellt die Leistungsfähigkeit von SALTO WECOSYSTEM als Ganzes heraus und drückt gleichzeitig die enge Zusammenarbeit und Verbundenheit zwischen den einzelnen Marken aus“.

Marc Handels, Mitgründer und Vorstand Technologie & Innovation (CTIO) von SALTO, ergänzt: „SALTO hat sich der Nachhaltigkeit verpflichtet. Wir werden diesen Fokus bei SALTO WECOSYSTEM beibehalten und uns zum klaren Ziel bekennen, eine sicherere und vernetztere Welt zu schaffen, die sich positiv auf zukünftige Generationen auswirkt“.

Die Einführung von SALTO WECOSYSTEM geht mit einer neuen visuellen Identität einher, darunter Logos, Farben und Schriften, die ab März schrittweise in allen Unternehmensmaterialien, Produktverpackungen und Branding-Assets umgesetzt wird.

Weitere Informationen über SALTO WECOSYSTEM und den Weg, Zutritts- und Identitätsmanagement neu zu definieren, finden sich unter: www.saltowecosystem.com

-PM SALTO Systems-

 

Symbolbild >br>© Genetec Deutschland GmbH

Genetec nennt Trends für physische Sicherheit 2024

Genetec Inc. („Genetec“), ein führender Technologie-Anbieter für vereinheitlichtes Sicherheitsmanagement, prognostiziert vier Kerntrends für die physische Sicherheitsbranche.

1) IT- und physische Sicherheitsteams stärker vereint

Im kommenden Jahr werden Unternehmen die Zusammenarbeit zwischen IT- und physischen Sicherheitsteams optimieren. Die Zusammenführung dieser beiden Kompetenzzentren minimiert das Risiko und optimiert die Daten im gesamten Unternehmen.

Führungskräfte für physische Sicherheit integrieren zunehmend IT-Fachwissen in ihre Abteilung. Gleichzeitig erweitert sich Security Operations (SecOps), um physische Sicherheitsrisiken anzugehen und Daten aus beiden Abteilungen zu nutzen. Mehr und mehr wird die IT-Abteilung die physische Sicherheit integrieren und die Aufsicht über die physischen Sicherheitsanforderungen übernehmen.

Der Bedarf an vereinheitlichten Cloud-Lösungen für physische Sicherheit steigt durch die zunehmende, abteilungsübergreifende Zusammenarbeit. Eine vereinheitlichte und vernetzte Sichtweise hilft den Teams, ein vollständiges Bild über alle Systeme zu erhalten. Dadurch werden Unternehmen resilienter gegen sich verändernde Bedrohungen, während sie gleichzeitig die Daten effektiver nutzen können.

2) Modernisierung der Zutrittskontrolle hat höchste Priorität

Die Modernisierung der Zutrittskontrolle hat dieses Jahr höchste Priorität bei Technologieinvestitionen. Um die Komplexität von Upgrades zu verringern, steigen viele Unternehmen auf ein Hybrid-Cloud-Modell um und setzen cloud-fähige Zutrittskontrolllösungen ein. Dies ermöglicht kontinuierliche Innovationen und Cybersecurity-Updates, die die Sicherheit – von den Eintrittstüren bis zu den Netzwerken – erhöhen.

Ebenso steigt die Nachfrage nach offenen Zutrittskontrolllösungen. Denn die Unternehmen benötigen Flexibilität, um relevante neue Technologien in ihre Bestandssysteme zu integrieren. Das Spektrum reicht dabei von Gebäudemanagementsystemen über Sicherheitslösungen bis hin zu mobilen Zutrittsberechtigungen.

Viele Unternehmen stoßen bei der Verwaltung von einzelnen Video- und Zutrittskontrollsystemen an ihre Grenzen. Vereinheitlichte Systeme erhöhen die Effizienz der Teams. Sie vereinfachen das Monitoring und die Wartung und führen zu besseren Ergebnissen und Kosteneinsparungen im gesamten Unternehmen.

3) Steigender Einsatz von Hybrid-Cloud-Anwendungen erfordert Partner

In diesem Jahr wird die physische Sicherheitsbranche einen starken Anstieg der Hybrid-Cloud-Einführung in mittleren und großen Unternehmen erleben. Eine kürzlich von Genetec durchgeführte Umfrage unter mehr als 5.500 Fachleuten für physische Sicherheit ergab, dass 44 % der Unternehmen bereits mehr als ein Viertel ihrer Lösungen für physische Sicherheit in einer Cloud- oder Hybrid-Cloud-Umgebung betreiben. Und 60 % der Unternehmen geben an, dass sie Hybrid-Cloud als langfristige Strategie bevorzugen.

Mit zunehmender Cloud-Akzeptanz wird das Interesse an neuen Plug-and-Play-Anwendungen für die Cloud wachsen. Sie vereinfachen nicht nur den Zugang zu Cloud-Diensten, sondern erhöhen auch die Rechenleistung am Edge.

Auch die Nutzung von Cloud-Daten und die damit verbundenen Kosten werden stärker in den Fokus rücken. Es kommen zunehmend Cloud-Lösungen zum Einsatz, um Inhalte mit hohem Datenvolumen, wie Videos, zu speichern.

Unternehmen brauchen dazu das Fachwissen von Vertriebspartnern. Diese können über Sicherheitslösungen hinaus zusätzliche Anwendungsfälle aufzeigen, um die Investitionen in die Hybrid-Cloud besser zu nutzen. Das bietet eine lukrative Gelegenheit für Partner, zusätzliche Services zu entwickeln, die Kunden bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen unterstützen und gleichzeitig ein nachhaltiges, wiederkehrendes Geschäft generieren.

4) Silos durch physische Sicherheitslösungen aufbrechen

Der Markt verzeichnet einen starken Anstieg an Geräten für physische Sicherheit und Sensoren für das industrielle Internet der Dinge (IIoT). Unternehmen aus verschiedenen Branchen setzen diese Technologien verstärkt ein. Einerseits können sie so die Datenvielfalt für ihre Security Deployments steigern, andererseits Silos zwischen Systemen aufbrechen und wertvolle Informationen abrufen.

Unternehmen, die sich für eine API-zentrierte, offene Architektur und einen vereinheitlichten Ansatz entscheiden, profitieren langfristig. Sie können unterschiedliche Datenquellen kombinieren und analysieren, um neue Strategien zu entwickeln und die Rendite über alle technischen Investitionen hinweg zu maximieren.

Angesichts der rasant steigenden Datenvolumina digitalisieren und automatisieren Unternehmen zunehmend ihre Arbeitsabläufe und suchen nach Möglichkeiten, ihre Mitarbeiter zu unterstützen. Daher steigt in diesem Jahr die Nachfrage nach physischen Sicherheitslösungen mit integrierten Analysen, Automatisierungsfunktionen und visuellen Dashboards.

Weitere Informationen über die Trends für physische Sicherheit 2024 finden Sie unter https://www.genetec.com/de/blog/branchen/trends-in-der-physischen-sicherheitsbranche-2024

-PM Genetec-

 

Origify von Bosch erfasst und speichert einen manipulationssicheren digitalen Fingerabdruck für Kunstwerke wie Gemälde, Drucke, Plastiken, Skulpturen und vieles mehr.
© Bosch Origify

Kunstfälschungen und -missbrauch bekämpfen

Digitale Authentifizierung für Auktionshäuser, Kunsthandel und Besitzer

Seit Jahrhunderten werden Kunst- und Kulturgüter gefälscht, gestohlen oder ausgetauscht. Die Spanne reicht von Antiquitäten bis zu Gemälden, Skulpturen und Plastiken.

Während Nachhaltigkeit und Nostalgie für viele Menschen das Verlangen nach alten Gegenständen verstärken, haben selbst im Rahmen großer Skandale aufgeflogene Fälscher bis heute nicht offenbart, welche Menge ihrer Fälschungen tatsächlich im Umlauf ist. Die Dunkelziffer ist enorm, zumal bereits vor Jahrhunderten gefälscht wurde: Authentische alte Gemälde von weniger bekannten Malern wurden mit der Signatur eines bekannten Künstlers versehen. Wirksame Schutzmechanismen abseits von Gutachten mit teuren forensischen Methoden gibt es hingegen kaum. Mit der optischen Erfassungstechnologie Origify trägt der Technologiekonzern Bosch dazu bei, ein einmal von den entsprechenden Experten als echt befundenes Kunstwerk mit einem digitalen Fingerabdruck auf der Basis hochauflösender Bilddaten zu versehen. Diese Bilddaten werden dann automatisch in einen wenige Kilobyte großen Fingerabdruck in Form einer binären Datei umgerechnet und in einer Datencloud aufbewahrt. Für die Erzeugung des Fingerabdruckes sind keine Eingriffe wie Aufkleber oder unsichtbare Markierungen an dem Kunstwerk nötig. Jedes Kunstobjekt mit einer physischen Oberfläche kann erfasst werden, beispielsweise die Oberfläche eines Ölgemäldes oder Aquarells, eine Skulptur oder eine Bronzeplastik oder eine Schnitzarbeit oder Antiquität aus Holz. Die Authentifizierung kann später über eine App und ein geeignetes Smartphone durchgeführt werden.

Mehr Sicherheit im Kunsthandel

„Auktionshäuser, Kunsthändler und Galerien können Kunstwerke, deren Provenienz und Urheber zweifelsfrei feststehen, in wenigen Minuten und ohne besonderen Aufwand mit einem speziellen Kameragerät von Origify erfassen. Besonders geeignete und prägnante Oberflächenebereiche werden dazu ausgewählt, beispielsweise der Bereich der Signatur. Nach der Erfassung wird der binäre Datensatz automatisch erstellt und gespeichert und kann mit beliebigen Daten zu dem Objekt ergänzt werden. Alle Daten werden manipulationssicher in einer Cloud gespeichert. Später genügt ein geeignetes Smartphone um zu prüfen, ob Objekt und Datensatz noch übereinstimmen“, erklärt Oliver Steinbis, Inventor + Project Lead für Origify bei Bosch. Die Lösung wurde zunächst zum Schutz und zur Rückverfolgbarkeit interner Produkte bei Bosch entwickelt, mittlerweile steht Origify auch für zahlreiche andere Bereiche zur Verfügung und hat vor allem Unternehmen aus dem Luxussegment bereits überzeugt. Für die Technologie, die weit mehr als das menschliche Auge sieht, ist dabei nicht entscheidend, ob es sich um Einzelstücke wie ein Aquarell, ein Ölbild, eine Tonplastik oder um in Mengen produzierte Designer-Handtaschen handelt. Jedes Stück – gleich ob einer Serie oder ein Unikat – hat einen eigenen und nicht kopierbaren Fingerabdruck.

Schutz vor Austausch von Kunstgegenständen

Origify kann nicht nur dem internationalen Kunsthandel mehr Sicherheit geben, sondern auch Sammlungen von Museen und privaten Sammlern schützen. „Unsere Lösung kann auch zur elektronischen Inventur genutzt werden, um Missbrauch erkennen zu können. So können Sammler und Museen sicherstellen, dass Kunstwerke beispielsweise bei Leihgaben wie auch im normalen Betrieb dem Ausgangszustand entsprechen und nicht ausgetauscht wurden. Der Aufwand für die Nutzer ist minimal – ein modernes Smartphone mit der Origify-App reicht aus, um die Kunstwerke zu überprüfen“, erklärt Oliver Steinbis von Bosch. Über ein Software Development Kit kann die Origify-Funktionalität auch in andere Apps integriert werden. Die Origify-Lösung vergleicht das per Handy gemachte Bild des festgelegten Ausschnitts – beispielsweise der Signatur eines Gemäldes – und gibt in wenigen Sekunden ein Ergebnis aus. Das Sicherheitsniveau ist dabei sehr hoch durch die Umwandlung der fotografischen Aufnahmen in einen binären Datensatz. Ein Re-Engineering in Bilddaten ist nicht möglich. „So bieten wir sensitiven Branchen auch die nötige Privatsphäre. Kunsthandel und Luxusprodukte generell erfordern viel Vertrauen – auch bei Sicherheitslösungen. Das können wir über den kompletten Prozess bieten“, sagt Steinbis weiter.

-PM Origify-

 

Marc Gómez wird ab 2. April 2024 die Rolle des CEO von SALTO WECOSYSTEM übernehmen, während der aktuelle CEO und Mitgründer, Javier Roquero, in den Aufsichtsrat und den Strategiebeirat des Unternehmens wechselt.
© SALTO Systems

SALTO Systems organisiert sich neu und präsentiert künftige Unternehmensführung

SALTO Systems, ein weltweiter Marktführer im Bereich der schlüssellosen elektronischen Zutrittskontrolle, gibt sich eine neue zukunftsfähige Unternehmensstruktur, die sich an eine im Wandel begriffene Marktlandschaft anpasst und das Unternehmen so nachhaltig auf Erfolgskurs hält.

Die Unternehmensgruppe hat kürzlich seine neue Markenplattform SALTO WECOSYSTEM vorgestellt. Diese verkörpert sowohl die strategische Transformation und den ganzheitlichen Ansatz des Unternehmens als auch das Engagement für Innovation und Integration von modernsten Technologien.

Unter dem Dach von SALTO WECOSYSTEM wurden drei unabhängige Kernmarken etabliert, um die Stärken der einzelnen Unternehmen optimal zu nutzen: Gantner, Salto und Vintia. Jede Kernmarke spielt eine zentrale Rolle für den Gesamterfolg und das Wachstum der Organisation und behält gleichzeitig ihre eigene Identität und ihren speziellen Fokus:

  • Gantner produziert zuverlässige und intelligente Lösungen für Identifikation, Zutrittskontrolle, Schließfächer sowie bargeldlose Zahlungen. Diese automatisieren und digitalisieren Geschäftsprozesse und optimieren somit die Effizienz und Sicherheit von Organisationen.
  • Salto entwickelt modernste Lösungen für das Zutritts- und Identitätsmanagement, die ein sicheres, intelligentes und nahtloses Benutzererlebnis gewährleisten.
  • Vintia stellt skalierbare und umfassende Lösungen für Ticketing, Buchungsmanagement und Zahlungen im Freizeit- und Attraction-Sektor bereit. Durch die Optimierung des Kundenerlebnisses steigern sie die betriebliche Effizienz, die Sicherheit und den Umsatz von Anwendern.

Im Mittelpunkt des Wandels steht die Einführung einer neuen Unternehmensstruktur, welche die Agilität stärkt, die Zusammenarbeit fördert und Abläufe noch effizienter gestaltet. Die neu ausgerichtete Organisation besteht aus den drei Kernmarken Gantner, Salto und Vintia sowie den vier globalen Teams „Vertrieb & Marketing“, „Technologie & Innovation“, „Personal & Globale Services“ sowie „Cybersecurity“. Die globalen Teams bilden das operative Rückgrat von SALTO WECOSYSTEM und ermöglichen weltweit eine einheitliche und vernetzte Marktpräsenz.

Im Zuge der Neuorganisation wird Marc Gómez ab 2. April 2024 die Rolle des CEO von SALTO WECOSYSTEM übernehmen, während der aktuelle CEO und Mitgründer, Javier Roquero, in den Aufsichtsrat und den Strategiebeirat des Unternehmens wechselt.

Marc Gómez bringt umfangreiche Erfahrungen und visionäre Führungsqualitäten mit, um SALTO WECOSYSTEM erfolgreich in die Zukunft zu führen. „Ich freue mich sehr, in dieser transformativen Phase als CEO zu SALTO WECOSYSTEM zu stoßen. Das Bekenntnis zu Innovationen und die dynamische Umsetzung von Veränderungen spiegeln sich auch in meinen eigenen Werten wider. Gemeinsam werden wir einen Kurs zu Wachstum, Erfolg und herausragender Qualität in allen Belangen einschlagen“, erklärt Marc Gómez.

Javier Roquero ergänzt: „Ich hatte das große Glück, in den letzten 23 Jahren mit kompetenten und engagierten Menschen bei SALTO zusammenarbeiten zu dürfen. Ich bin überzeugt, dass das Unternehmen unter der Führung von Marc Gómez weiter wachsen und noch besser werden wird. Ich bin allen, mit denen ich diesen Weg gemeinsam gehen durfte, sehr dankbar und wünsche ihnen viel Glück bei all ihren zukünftigen Herausforderungen“.

Javier Roquero wechselt mit der Amtsübernahme von Marc Gomez in seine neuen Rollen als Mitglied des Aufsichtsrats und Mitglied des Strategiebeirats von SALTO WECOSYSTEM. Parallel wird er an der Gründung der SALTO WECOSYSTEM FOUNDATION beteiligt sein.

Marc Handels, Vorstand Technologie & Innovation (CTIO) von SALTO WECOSYSTEM sowie Mitgründer und Mitglied des Aufsichtsrats des Unternehmens, wird ebenfalls dem neu gegründeten Strategiebeirat angehören.

-PM SALTO SYSTEMS GmbH-