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Bundesweiter Rechtsrahmen zur Durchführung von Veranstaltungen fehlt weiterhin

Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) lobt neuen Orientierungsrahmen für Veranstaltungen, deckt aber auch Schwachstellen auf

„Bundesweit fehlt bis heute ein verbindlicher und umfassender Rechtsrahmen zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Freien und damit fehlt eine Legaldefinition der Regeln für solche Veranstaltungen“, spricht Holger Gerdes den Missstand für Organisatoren von Veranstaltungen deutlich an.

Gleichwohl positiv beurteilt der 2. Vorsitzender des Deutschen Expertenrates Besuchersicherheit (DEB) und Fachbereichsleiter der Fortbildungsakademie Mont Cenis des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen den nun überarbeiteten Orientierungsrahmen für die Genehmigungen von Großveranstaltungen im Freien: „Der neue Orientierungsrahmen bietet viele wertvolle Hinweise für eine sichere Veranstaltung und zeigt Wege für ein gutes und erfolgreiches Miteinander von Verwaltung und Veranstalter auf.“

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte 2012 aufgrund der Ereignisse bei der Loveparade in Duisburg einen Orientierungsrahmen für die Genehmigungen von Veranstaltungen im Freien veröffentlicht. Dieser Orientierungsrahmen beinhaltete vor allem im organisatorischen Bereich gute Anregungen für die Kommunen, hatte jedoch Mängel bei der Bewertung von Veranstaltungen und der praktischen Umsetzung. Besonders die Gleichsetzung von Besucherzahl mit dem Attribut „Gefährlichkeit“ eines Events wurde vielen Veranstaltungen nicht gerecht. „Die Verantwortlichen der jetzt vorliegenden Überarbeitung des Orientierungsrahmens haben das erkannt und deshalb verstärkt praktische Erfahrungen einfließen lassen“, lobt Holger Gerdes die Verfasser.

Bis 2014 unterlagen die meisten Veranstaltungen unter freiem Himmel den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung mit einem klar definierten Verfahrens- und Genehmigungsablauf. Das war nicht unproblematisch, weil die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) eine Bauvorschrift ist, die zwar einen Genehmigungstatbestand kennt, den Fokus aber auf Veranstaltungen in baulichen Anlagen hat. Viele der Vorgaben lassen sich auf Open-Air-Veranstaltungen nicht oder kaum übertragen.

Die ARGE-Bau hatte diese Schwierigkeit erkannt und 2014 den § 1 Abs. 1 Nr. 2 der MVStättVO neu formuliert. Damit wurden Veranstaltungen unter freiem Himmel weitestgehend aus dem Regelungsgehalt der Verordnung herauslöst. Im Fokus der neuen Verordnung blieben damit vorrangig nur Freilichtbühnen und Multifunktions-Arenen. Verschiedene Bundesländer folgten dieser Änderung in teils nterschiedlicher Konsequenz.

„Bei den meisten Open-Air Veranstaltungen im Freien oder im öffentlichen Verkehrsraum mangelt es an der Kombination Szenenfläche plus feste Tribüne bzw. bauliche Anlage.Wenn aber die MVStättVO hier nicht mehr zwingend Anwendung findet, bleibt die Frage, was gilt stattdessen“, gibt Holger Gerdes zu bedenken. Ein seit vielen Jahren immer wieder einmal diskutiertes bundeseinheitliches Veranstaltungsgesetz erscheint wegen der Länderkompetenzen in diesem Bereich unwahrscheinlich. Einzig Berlin hat im Koalitionsvertrag von 2021 den Erlass eines Veranstaltungssicherheitsgesetzes vorgesehen, das neben verlässlichen Sicherheitsanforderungen ein einfacheres und zuverlässiges Genehmigungsverfahren für Veranstaltende bieten soll.

Bleibt als Rechtsrahmen häufig – neben vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen zu Einzelaspekten einer Veranstaltung – das Ordnungsrecht mit seiner wenig spezifizierten Generalklausel, nach der die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen müssen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Auch in der neuen Version des Orientierungsrahmens geht das Innenministerium Nordrhein-Westfalen von einem Vorrang des Ordnungsrechts aus.

Verbindliche Vorgaben, was als Gefahr bei einer Open-Air-Veranstaltung zu werten ist und welche technischen und organisatorischen Bedingungen sich daraus ableiten, liefert das Ordnungsrecht – anders als die MVStättVO – nicht. Auch kennt das Ordnungs- und Polizeirecht keinen Genehmigungstatbestand, was Einfluss auf die Rechtssicherheit für einen Veranstalter haben kann.

Das Land Bayern hat vor diesem Hintergrund 2020 das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um den Artikel 19 ergänzt und hier den Behörden die Möglichkeit eingeräumt, Erlaubnisse für die Durchführung von Veranstaltungen auszusprechen. Dieses Vakuum außerhalb Bayerns füllt auch der neue Orientierungsrahmen nicht aus. Eine Rechtsverbindlichkeit wird durch ihn nicht begründet, weil auch die 2. Version des Orientierungsrahmens nicht über den rechtlichen Status einer Empfehlung für Nordrhein-Westfalen hinausgekommen ist.

Es gibt aber zahlreiche positive Veränderungen durch den neuen Orientierungsrahmen:

  • Der Begriff „Großveranstaltung“ wird jetzt nur noch als undefinierter Mengenbegriff genutzt und nicht mehr als Synonym für „Gefährlich“. Das hat zur Folge, dass eine Großveranstaltung nicht mehr automatisch als gefährlich definiert wird. Sie kann es sein, muss es aber nicht. Im Umkehrschluss gilt aber auch für kleinere Veranstaltungen, dass sie nicht automatisch als ungefährlich anzusehen sind. Das gilt auch, wenn sie bisher „unter dem Radar“ des Orientierungsrahmens blieben.
  • Den Kommunen wird ein anerkannter Standard für eine ziel- und sachgerechte Organisation und das Verwaltungsverfahren an die Hand gegeben. Für Veranstalter enthält diese Empfehlung wichtige Serviceangebote, die die Planung einer Veranstaltung erleichtern helfen.
  • Es werden in Abhängigkeit zu dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zwei unterschiedliche, dem Ergebnis angemessene Verfahren beschrieben.
  • Den Kommunen wird bei der Umsetzung der Freiraum gelassen, die für sie individuell beste Organisationsform zu finden und anzuwenden.
  • Der Orientierungsrahmen soll der Kommune zugleich Hinweise für den Umgang mit unorganisierten veranstaltungsähnlichen Personenansammlungen ohne verantwortlichen Veranstalter geben. Versammlungen nach Art. 8 GG werden durch ihn jedoch nicht erfasst.
  • Übernahme wichtiger Definitionen von verantwortlichen Personen und deren Pflichten aus der MVStättVO (Veranstalter / Veranstaltungsleiter).
  • Verpflichtung zur Berücksichtigung von Wettereinflüssen.
  • Klare Definition von Veranstaltungsflächen außerhalb klassischer Veranstaltungsbereiche (z. B. bei Umzügen und Laufveranstaltungen).
  • Verantwortlichkeit auch für Verkehrswege im näheren Umfeld, die dem Einlass sowie der An- und Abreise dienen.
  • Abkehr vom starren Berechnungsschema Personen/Quadratmeter und Hinwendung zu einer gesamtheitlichen Betrachtung der Personendichten mit Berücksichtigung der zu erwartenden Bewegungsmuster.
  • Weitere Konkretisierungen von wichtigen Bestandteilen eines Sicherheitskonzeptes, wie die Berücksichtigung von Parallelveranstaltungen, brandschutztechnischen Belangen, der öffentlichen Bedeutung der Veranstaltung oder auch des zu erwartenden Publikumsverhaltens.

„Es ist deutlich zu erkennen, dass alle Beteiligten versucht haben, Augenmaß zu halten und Veranstaltungen nicht durch zu große Hürden oder eine ausufernde Bürokratie zu verhindern. Deshalb überwiegt der positive Eindruck bei der Bewertung des neuen Orientierungsrahmens, auch wenn er nicht alle Lücken schließt. Die Empfehlungen definieren zwar verschiedene Parameter, die für die sichere Durchführung einer Veranstaltung elementar sind, bieten aber keinen technischen Standard hierfür“, weist Holger Gerdes darauf hin, dass so weiterhin nur die analoge Anwendung anderer Rechtsvorschriften oder die Nutzung anerkannter technischer Regeln, wie die Veranstaltungssicherheits-Richtlinie (VaSi-Ri) des DEB bleibt, die auf der DEB-Seite im Internet – www.expertenrat-besuchersicherheit.de – zu finden ist.

Der DEB wirkt in verschiedensten Bereichen mit, Lösungen für die Besuchersicherheit zu erarbeiten. „Im Sinne der Sicherheit aller Menschen ist es wichtig, einen möglichst ganzheitlichen Weg zu finden, um Schadensereignisse zu vermeiden oder soweit wie möglich bei einem unvermeidbaren Ereignis das Schadensausmaß so gering wie möglich zu halten. Möglichst klare Vorgaben zu Organisationsstrukturen, sicherheitsrelevanten Funktionen, deren Ausbildung und Befugnisse spielen dabei eine wichtige Rolle. Die Betrachtung aller relevanten Themenbereiche wie zum Beispiel Evakuierung, Brandschutz, Arbeitssicherheit, öffentliche Sicherheit, Besuchersicherheit etc. ist dabei entscheidend. Der neue Orientierungsrahmen und die Veranstaltungssicherheitsrichtlinie des DEB sind dabei weitere gute Schritte. Noch gibt es hier offene Punkte bei Funktionen wie Veranstaltungsleitung, Stabsleitung, Ordnungsdienstleitung, usw.“, erklärt Olaf Jastrob, Vorsitzender des DEB.

-PM Deutscher Expertenrat Besuchersicherheit (DEB)-

 

Die Zukunft der Wasserrettung: Das Projekt „RescueFly“

Automatisierte Drohnen sollen in Zukunft die Arbeit von Einsatzkräften in der Wasserrettung erleichtern.

Das am 1. Januar 2022 begonnene Projekt RescueFly, in dem ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlern und Unternehmen unter Koordination der Björn Steiger Stiftung technische und operative Lösungen für drohnenunterstützte Rettungsaktionen entwickelt, soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Das Ziel ist, mithilfe von dezentral stationierten, autonomen Drohnen auch an unbewachten Gewässern, insbesondere in schwer zugänglichen und großflächigen Einsatzräumen, schnelle und effektive Hilfe bei Notfällen zu ermöglichen. Getestet wird das Potenzial dieser Drohnen-Technologie zur Wasserrettung zunächst im Lausitzer Seenland. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gefördert.

-PM Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit gGmbH (BIGS)-

 

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Deformationsgeschosse für die Polizei

Von Dr. Reinhard Scholzen

Bereits in den 1970er Jahren wurden die ersten Spezialeinheiten der deutschen Polizei mit Deformationsgeschossen ausgerüstet. Kurz nach der Jahrtausendwende erhielt auch die Vollzugspolizei in den Bundesländern diese Munition. Wenig später folgten die Nachbarn in der Schweiz und in Österreich diesem Vorbild. Es stellt sich die Frage, ob die damit erhofften Effekte eintraten.

Ein Blick zurück

Seit der Mitte der 1970er Jahre geriet die bei der Polizei verwendete Munition zunehmend in die Kritik. Unter anderem warnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor den Gefahren, die von der im Streifen- und Wachdienst verwendeten Munition ausgingen. Die Vollmantel-Rundkopf-Projektile im Kaliber 9 x 19mm hatten immer wieder im Einsatz Schwächen gezeigt: Unbeteiligte wurden durch Querschläger verletzt und mitunter stand in den Einsatzberichten, dass die von Polizeibeamten abgefeuerten Patronen bei unter Drogen stehenden Straftätern kaum Wirkung zeigten.

Ende November 1998 läutete ein Einsatz in der bayerischen Landeshauptstadt eine neue Runde in der Diskussion um die Bewaffnung der Polizei ein. In München hatte eine 23-jährige Polizeibeamtin in Notwehr auf einen Angreifer geschossen. Sie traf diesen zwar in die Brust, aber der Mann setzte seine Attacke fort. Erst mit einem zweiten Schuss, der den 48-Jährigen im Gesicht traf, konnte die Beamtin ihn stoppen. Diese Kugel traf aber auch seinen dahinter stehenden Bruder und verletzte ihn ebenfalls tödlich. Es zeigte sich wieder einmal, dass die von der Polizei verwendete Munition einerseits eine zu geringe Mann-Stopp-Wirkung besaß, andererseits aber zu viel Durchschlagkraft aufwies.

In Bayern und einigen anderen Bundesländern richtete man nach diesem Vorfall Arbeitsgruppen mit dem Ziel ein, eine neue, besser für den Einsatz der Streifenpolizisten geeignete Munition zu finden. Dabei konnten sie auf die Erfahrungen diverser Spezialeinheiten zurückgreifen; denn bei der GSG 9 und den Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Länder war diese Munition zum Teil bereits in den 1970er Jahren eingeführt worden.

Was über die Schwächen der Vollmantel-Projektile bekannt war, bestätigte ein Vorfall in Rheinland-Pfalz. Am 13. April 1999 musste ein Polizist in Notwehr einen Schuss auf einen Angreifer abgeben. Das Projektil drang unterhalb des Gesäßes in den Oberschenkel des Täters ein, raste durch dessen Körper und blieb erst in Höhe des linken Schulterblattes stecken. Im Mainzer Innenministerium kam man zu der Bewertung, ein Deformationsgeschoss hätte einen solch langen Schusskanal nicht erzeugt. Wahrscheinlich wäre es noch nicht einmal zu einer lebensgefährlichen Verletzung gekommen.

Nachdem die Fakten bekannt waren, stellte sich der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber an die Spitze der Vollmantel-Gegner. Am 28. April 1999 ließ er seine Sicht der Dinge veröffentlichen und stellte heraus: „Wer gründlich das Für und Wider der Einführung der neuen Munition abwägt, wird zum Ergebnis kommen, daß Deformationsgeschosse eine sinnvolle Alternative zu den derzeit verwendeten Vollmantelgeschossen sind.“ In der Pressemitteilung erklärte der für den Inhalt Verantwortliche Michael Hartmann die Wirkungsweise der neuen Projektile: „Ein Deformationsgeschoss verbleibt mit seiner gesamten Energie im getroffenen Objekt, wo es zwar seine Form verändert, sich aber nicht zerlegt. Damit wird eine stärkere Mannstoppwirkung erzielt.“

Zwar zeigten die Argumente aus Rheinland-Pfalz auch in den anderen 15 Bundesländern Wirkung, aber zu einer raschen Änderung des Magazininhalts der Ordnungshüter konnten sich Zubers Amtskollegen nicht durchringen. Am 11. Juni 1999 beschloss die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (IMK) in Dresden, eine Munition zu entwickeln und zu erproben, „die folgende Voraussetzungen erfüllen soll:

  • geringe Gefährdung Unbeteiligter,
  • geringe Abprall- und Querschlägergefahr,
  • große Energieabgabe auf Weichziele zur Erzeugung der Angriffs- und Fluchtunfähigkeit,
  • keine Splitterbildung sowie
  • ausreichende Wirkung beim Beschuß von Hartzielen und Fahrzeugreifen.

Für den Fall, daß die Erprobung erfolgreich verläuft, beabsichtigt die Innenministerkonferenz die Einführung dieser Munition bei der Polizei“.

Walter Zubers Berater hielten offenbar weitere Gutachten für überflüssig. Daher entschied der Minister am 28. September 1999, die Deformationsgeschosse zunächst im Alleingang in Rheinland-Pfalz einzuführen. 180.000 Patronen mit der Bezeichnung „Action 1“ schaffte das Land für den normalen Polizeidienst an. Dies genügte, um die beiden im Einsatz mitgeführten Magazine mit den neuen Patronen zu laden. Die alten Vollmantel-Projektile wurden in den Übungsschießen verfeuert.

Innenminister Zuber nannte in der Folgezeit immer wieder die Gründe für die Einführung der neuen Munition. Dabei betonte er: „Es geht mir um die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten im Einsatz“. Darüber hinaus sei die Action 1-Munition sowohl für die Täter als auch für mögliche Opfer weniger lebensgefährlich als die Vollmantel-Geschosse. Er verwies auch auf die guten Erfahrungen, die die rheinland-pfälzischen Beamten der Spezialeinheiten SEK und MEK (mobiles Einsatzkommando) in den zurückliegenden Jahren mit den Deformationsgeschossen gesammelt hatten.

© https://de.wikipedia.org/wiki/Teilmantelgeschoss

Das Für und Wider der neuen Polizeimunition: Schweiz und Österreich

Kritische Stimmen verstummten in Deutschland sehr bald, bis auf wenige Ausnahmen. Östen Baller, der damals an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Allgemeines und besonderes Polizei- und Ordnungsrecht lehrte, resümierte im Jahr 2000 in einem Fachaufsatz, die Verwendung der Deformationsgeschosse sei lediglich in den Fällen vertretbar, „in denen nach den gesetzlichen Regelungen und einer verfassungskonformen Abwägung des Einzelfalls ein finaler Rettungsschuss für zulässig gehalten wird.“ Damit wäre – konsequent zu Ende gedacht – die Verwendung von Deformationsgeschossen im normalen Streifendienst nahezu ausgeschlossen.

In der Schweiz hatte es bereits Mitte der 1980er Jahre und sodann wieder zu Beginn des 21. Jahrhunderts Bestrebungen gegeben, die Polizeien flächendeckend mit Deformationsmunition auszurüsten. Diese Umstellung hatte die „Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen KKJPD“ – das schweizerische Pendant zur deutschen IMK – gefordert. Dabei verwiesen sie auf die positiven Erfahrungen, die in Deutschland mit der neuen Munition gesammelt worden waren. Dennoch hielten sich in wirkmächtigen Teilen der Öffentlichkeit die Vorbehalte. So verstummte in Teilen der Schweizer Ärzteschaft die Kritik an der neuen Munition nicht. Die Mediziner warnten vor einer Zunahme schwerer Verletzungen bei Verwendung der neuen Munition und sahen die Gefahren für Unbeteiligte sogar steigen.

Im August 2006 brachte eine Interpellation des Zürcher Stadtrates Balthasar Glättli viele Fakten auf den Tisch. Er hatte den Rat nach dem Für und Wider der Deformationsmunition gefragt. In ihren Antworten gingen die Räte auch auf Grundsätzliches ein. So stellten sie heraus, die diffamierende Behauptung, die Polizei wolle sich mit Dum-Dum-Geschossen ausrüsten, entbehre jeder Grundlage. Diese Geschosse, die nach einer Munitionsfabrik im indischen Kalkutta bezeichnet wurden, waren im späten 19. Jahrhundert konstruiert worden, um damit möglichst große Verletzungen herbeizuführen. Folglich war dieser Munitionstyp bereits vor dem Beginn des Ersten Weltkrieges völkerrechtlich verboten worden. Die Zürcher argumentierten, moderne, für den Einsatz bei der Polizei entwickelte Deformationsgeschosse verringerten das Verletzungsrisiko. Im Vergleich mit den geächteten Dum-Dum-Geschossen liege deren Energieabgabe bei gerade einmal einem Sechstel. Zudem seien Deformationsgeschosse der neuesten Generation noch einmal deutlich anders konstruiert als ältere Varianten. Somit seien Geschossabsplitterungen nahezu ausgeschlossen. Als Beleg führten die Schweizer positive Beispiele aus mehreren deutschen Bundesländern an, wo diese neuere Munitionsgeneration unlängst eingeführt worden war.

Die Zürcher hingegen mussten auf einen besonders tragischen Fall verweisen, der sich im Jahr 2005 in Bex, im Kanton Waadt, ereignete. Dort hatte ein Straftäter trotz mehrerer Schussverletzungen weiter auf zwei Polizisten gefeuert, dabei einen von ihnen getötet und den anderen schwer verletzt. Die Schweizer Polizisten hatten Vollmantel-Munition verschossen. Der Stadtrat von Zürich resümierte den Fall: „Aufgrund ballistischer Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass der Täter nicht mehr hätte schießen können, wäre die neue, leicht deformierte Munition zum Einsatz gelangt, die getroffene Täter rascher kampfunfähig machen kann, ohne dabei wesentlich schwerere Verletzungen zu verursachen.“ In der Internationalen Zeitschrift des Roten Kreuzes wurde eine Lanze für die Deformationsgeschosse gebrochen und betont: „Dem Schutz unbeteiligter Personen im Gefahrenbereich und dem Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten wird eine höhere Priorität eingeräumt als der möglichst geringen Verletzung eines Tatverdächtigen.“

Nach weiteren umfassenden Untersuchungen der Munitionstypen und der Bewertung des Schweizer Bundesrates, die neue, leicht deformierende Munition sei völkerrechtskonform, wurde deren Einführung von der Schweizerischen Bundesregierung, der Polizeitechnischen Kommission, dem Polizeibeamtenverband und der KKPKS befürwortet.

Als erster Kanton rüstete die Waadt ihre Polizei mit den neuen Geschossen aus. Dabei entschied man sich für den Schweizer Hersteller RUAG, der im Jahr 2003 für den Einsatz bei der Polizei die Munition 9 x 19mm SINTOX Action 4 auf den Markt gebracht hatte. Die noch etwas modernere 9 x 19mm Action 5 SXF hingegen wurde für Spezialeinheiten der Polizei entwickelt. Sie zeichnet sich durch eine noch deutlich stärkere Mannstoppwirkung aus und ist besonders geeignet für Einsätze gegen Terroristen und Amokläufer.

Österreich ging einen anderen Weg. Als im Jahr 1984 die neue Dienstpistole des einheimischen Herstellers „Glock“ beschafft wurde, erhielten die Polizisten der Alpenrepublik auch eine neue Munition mit Teilmantel-Flachkopf (TMFK) Projektilen. Der wesentliche Unterschied zu den Vollmantel-Geschossen steckt in deren Spitze. Bei einem TMFK liegt die Geschossspitze frei, der Rest des Projektils ist mit Tombak ummantelt. Die Geschossgeschwindigkeit ist um etwa 15 Prozent erhöht und gleichzeitig wird konstruktionsbedingt das Risiko von Querschlägern verringert.

Im Nachhinein betrachtet, wirkt diese Umstellung ein wenig übereilt; denn auf wissenschaftliche Untersuchungen der unterschiedlichen Munitionssorten verzichtete man zunächst. Dies holte man erst nach, nachdem auch die neue Munition nicht immer den erhofften Effekt erbrachte. Die Grundlage für diese Erkenntnis lieferten die Arbeiten von Prof. Dr. Walter Rabl, der an der Medizinischen Universität in Innsbruck lehrt und seit vielen Jahren der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin als Präsident vorsteht. Rabl hatte zwischen 2002 und 2012 aufgrund von Ermittlungsakten insgesamt 115 Schussabgaben im Detail untersucht. Bemerkenswert war, dass es in 70 Prozent dieser Fälle zu einem Durchschuss kam, womit also eine Hintergrundgefährdung einherging.

Zur gleichen Zeit fanden an der Universität Bern unter der Leitung des Ballistikers Dr. Beat Kneubühl umfangreiche Vergleichsstudien statt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob TMFK oder Deformationsgeschosse – hierbei stand das Expansions-Monoblockgeschoss (EMB) des österreichischen Munitionsherstellers Hirtenberger im Fokus – besser für den polizeilichen Einsatz geeignet seien. Die umfangreichen Versuche lieferten Belege für das vergleichsweise hohe Durchschussrisiko der TMFK-Geschosse.

Nach zahlreichen Gutachten und weiteren Vergleichsuntersuchungen schlug im Jahr 2012 eine Expertengruppe des Wiener Innenministeriums die Anschaffung von Deformationsgeschossen für den polizeilichen Einsatz vor. Jedoch reichte dieses eindeutige Votum den Verantwortlichen nicht aus. 2013 wurde daher ein Projekt aus der Taufe gehoben, das den sperrigen Titel „Schaffung einer wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlage, ob eine Deformationsmunition bei der österreichischen Sicherheitsexekutive eingeführt werden soll“ erhielt. Hiermit sollten die Grundlagen für eine politische Entscheidung geschaffen werden. Dazu bildete man Arbeitsgruppen aus Vertretern der medizinischen Fakultäten der Universitäten Innsbruck und Bern und der österreichischen Bundesministerien für Inneres und der Justiz. Beteiligt waren darüber hinaus auch Menschenrechtsaktivisten und Sachkenner aus dem Bereich der Public Relations.

All diese Erkenntnisse flossen schließlich in einen Kriterienkatalog ein, der die Grundlage für die im Jahr 2017 erfolgte politische Entscheidung über die Einführung einer neuen Einsatzmunition bildete. Zwei Jahre später wurde ein auf fünf Jahre befristeter Vertrag mit dem Schweizer Konzern RUAG geschlossen, der die Lieferung von mehreren Millionen Patronen des Typs „Action 4“ im Kaliber 9 x 19mm beinhaltet.

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

In der deutschen Öffentlichkeit ist das Interesse an Deformationsgeschossen im polizeilichen Einsatz sehr gering. Lediglich die Berufsvertretungen der Polizisten und manche Innenpolitiker nehmen sich des Themas sporadisch an. Im November 2021 stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der rheinland-pfälzischen CDU, Gordon Schnieder, der Landesregierung vier Fragen:

  1. „Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass seit der Umstellung auf Deformationsgeschosse die Gefährdung Unbeteiligter abgenommen hat?
  2. Werden in der rheinland-pfälzischen Polizei in der Aus- und Fortbildung und im Einsatz verschiedene Munitionstypen verwendet?
  3. In welchen Bereichen wurde die Schießausbildung der Polizeibeamten seit der Einführung der Deformationsgeschosse geändert?
  4. Wurde der Typ der in Rheinland-Pfalz polizeilich verwendeten Deformationsgeschosse in den letzten 20 Jahren verändert? Wenn ja, aus welchen Gründen?“

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) antwortete:

  1. „Es liegen keine Zahlen vor, die valide Aussagen zur Gefährdung Unbeteiligter vor und nach der Einführung der Deformationsgeschosse zuließen. Die geringere Hintergrundgefährdung für Unbeteiligte lässt sich jedoch konkludent daraus schließen, dass keine Sachverhalte bekannt wurden, die den Wechsel zu Deformationsgeschossen grundsätzlich infrage gestellt hätten.
  2. Bei der rheinland-pfälzischen Polizei wird zwischen Einsatz- und Übungsmunition unterschieden. Übungsmunition besteht aus einem homogenen Material und wird ausschließlich in der Aus- und Fortbildung verwendet. Im Vergleich zur Einsatzmunition ist die verwendete Übungsmunition günstiger, verursacht einen geringeren Verschleiß insbesondere an den Geschossfängen der Raumschießanlagen und führt hierdurch zu geringeren Instandhaltungskosten. Als Einsatzmunition wird derzeit das Polizeigeschoss RUAG Action 4 verwendet. Einsatzmunition kann auch im Bereich der Aus- und Fortbildung verwendet werden. Dies ist auf Grund der besonderen Eigenschaften derzeit jedoch nur auf der Freiluftschießanlage am Standort Enkenbach-Alsenborn möglich.
  3. Im Rahmen der theoretischen Aus- und Fortbildung werden die Merkmale sowie die Wirkungsweisen der unterschiedlichen Geschosstypen vermittelt. Durch die Einführung der Deformationsgeschosse ergaben sich keine Anpassungserfordernisse im Hinblick auf die praktische Schießausbildung.
  4. Die in Rheinland-Pfalz verwendeten Deformationsgeschosse wurden in den vergangenen 20 Jahren nicht verändert. Seit dem Jahr 2001 verwendet die Polizei Rheinland-Pfalz ausschließlich Action 4 Deformationsgeschosse der Firma RUAG.“

Fazit

In Deutschland, der Schweiz und Österreich führte man nach langen Diskussionen und gestützt auf zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen Deformationsgeschosse im Polizeidienst ein. Glaubt man den Verantwortlichen, haben sich die damit verbundenen Hoffnungen erfüllt. Letztlich kann aber die verwendete Munition nicht den Einsatzerfolg garantieren. Immer noch ist dafür in erster Linie eine möglichst gute Schießausbildung ausschlaggebend.

 

Symbolbild
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Rahmenwerk für Cybersicherheit in Gehirn-Computer-Schnittstellenanwendungen beauftragt

Cyberagentur rechnet in drei Monaten mit ersten Ergebnissen

Wie kann das menschliche Gehirn „unhackbar“ bleiben? Um der Beantwortung dieser Frage näherzukommen, hat die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit ein Rahmenwerk beauftragt, das für alle sich in Zukunft ergebenden Anwendungsfälle von Gehirn-Computer-Schnittstellen (Brain-Computer Interfaces, BCI) eine grundlegende Sicherheitsarchitektur bieten soll. Im zu diesem Zweck ausgeschriebenen Wettbewerb setzte sich das Angebot der NeuroMentum AI durch.

Mit der NeuroMentum AI GmbH beauftragt die Cyberagentur ein junges Startup, das von Forschenden der Universität Freiburg gegründet wurde und einen Beitrag zum Technologietransfer im Bereich von KI und Neurotechnologie leisten will. Geschäftsführer Dr. Tonio Ball ist einer der international führenden Experten im Bereich der Neurotechnologie und BCI. Er leitet die neuromedizinische KI-Forschungsgruppe am Universitätsklinikum Freiburg und ist im Vorstand des Forschungszentrums BrainLinks-BrainTools der Universität Freiburg. Unterstützt wird er von Dr. Joschka Bödecker im Bereich des maschinellen Lernens. Bödecker leitet das Neurorobotics Lab der Universität Freiburg. Weiterhin zählen zum Team auch Dr. Philipp Köster im Bereich Finanzen und Business Development, sowie Maryna Kapitonova, die den Bereich der Neurowissenschaften und gehirn-inspirierter KI-Methoden abdeckt und das interdisziplinäre Forschungsteam damit komplettiert. Außerdem trägt Dr. Philipp Kellmeyer zu dem Projekt bei. Er ist Facharzt für Neurologie und Leiter des Neuroethics & AI Ethics Lab in Freiburg.

Das Rahmenwerk soll laut dem Projektverantwortlichen der Cyberagentur, Dr. Simon Vogt, im ersten Schritt mehrere Forschungsfragen beantworten: „Es geht vor allem darum, die so genannte Brain Privacy, also die Privatsphäre des Gehirns ganzheitlich zu definieren: Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Persönlichkeitsrechte sowie Datensicherheit und Datenintegrität der Nutzer von Gehirn-Computer-Schnittstellen gewahrt bleiben? Wie lässt sich eine dafür nötige umfassende Sicherheitsarchitektur präzise beschreiben? Wie kann an die bereits bestehenden regulatorischen, ethischen und sicherheitstechnologischen Anforderungen angeknüpft werden?“ Das Forscherteam der NeuroMentum AI wird dazu nicht nur untersuchen, wie konventionelle Hacking-Methoden abgewendet werden müssen, sondern auch, welche neuen Einfallstore sich ergeben – und wie diese von vornherein („Privacy by Design“) geschlossen werden können. Es werden innovative Mechanismen erarbeitet, wie ein Nutzer jederzeit die Kontrolle und die volle Transparenz über die ihn unterstützende Neurotechnologie behalten kann.

Die Ergebnisse werden im Juni 2022 erwartet und gemeinsam mit der Cyberagentur publiziert. „Dieses Projekt ist hochinteressant und hat für uns höchste Priorität. Gehirn-Computer-Schnittstellen sind eine echte Zukunftstechnologie – mit großen Chancen, aber auch Risiken. Besonders wichtig ist hierbei, dass diese Initiative der Cyberagentur jetzt vorausschauend und zu einem relativ frühen Zeitpunkt in der Technologieentwicklung erfolgt – so können wir gestalten, anstatt hinterherzulaufen“, sagt der Geschäftsführer von NeuroMentum AI, Dr. Tonio Ball.

Im Anschluss an dieses Projekt plant die Cyberagentur einen europaweiten Innovationswettbewerb, in dem die Entwicklung konkreter technologischer Artefakte für sichere neuronale Mensch-Maschine-Interaktion in den Fokus genommen wird. Das bis Juni entwickelte Rahmenwerk wird dabei als Grundlage dienen.

Hintergrund: Brain-Computer-Interfaces

Die Fragestellung der Cybersicherheit von BCI mag zum jetzigen Zeitpunkt nach Science Fiction klingen – nach Analysen der Cyberagentur aber könnte dies schon sehr bald Science Reality sein: In den vergangenen Dekaden wurden BCI vor allem vor dem Hintergrund klinischer und wissenschaftlicher Anwendungen grundlegend erforscht, insbesondere auch in deutschen Universitäten und Kliniken. Im letzten Jahrzehnt haben sich die Messverfahren zur Erfassung von Gehirnaktivität, die Algorithmen des maschinellen Lernens zur Analyse dieser Messdaten, die Möglichkeiten der Robotik und der Künstlichen Intelligenz, insbesondere basierend auf künstlichen neuronalen Netzen, sowie die neurowissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse über die Funktionsweise des Gehirns rapide weiterentwickelt. All diese aufgezählten Technologien fließen nun in einen Entwicklungsschub der BCI-Technologie zusammen. Indikatoren sind neben der steigenden Quantität der wissenschaftlichen Publikationen zu diesem Thema auch die zunehmende Zahl neu gegründeter Startups und deren vielfältige Produktentwicklungen bei zugleich fallenden Preisen – Produktentwicklungen, die nicht mehr länger nur auf klinische Anwendungen abzielen, sondern vor allem auf breiten Alltagsgebrauch gesunder Konsumenten.

Noch ist nicht genau vorherzusehen, welche Anwendungsfälle von BCIs sich durchsetzen werden, sicher scheint jedoch, dass deren Bedeutung stetig zunimmt um die Interaktion zwischen Menschen und Maschinen noch direkter zu gestalten. Das menschliche Gehirn ist die höchste und ultimative Instanz der Privatheit und Vertraulichkeit von Informationen. Diese als solche zu bewahren und jeder Person auch die Souveränität über die sie unterstützenden technischen Hilfsmittel zu ermöglichen, ist bei genauerer Betrachtung vor allem: eine Frage der Cybersicherheit.

Vitae der Forschenden im beauftragten Projekt

Tonio Ball ist Geschäftsführer der NeuroMentum AI GmbH. Er ist einer der international führenden Experten im Bereich der Neurotechnologie und Gehirn-Computer Schnittstellen. Tonio Ball studierte Humanmedizin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie am Hôpital Hôtel Dieu, Paris. Er ist Leiter der neuromedizinischen KI-Forschungsgruppe an der Klinik für Neurochirurgie am Universitätsklinikum Freiburg, Gastprofessor am Institut für Psychiatrie, Psychologie und Neurowissenschaften, King's College London, Gastwissenschaftler am RIKEN CBS, Wako-shi, Japan, sowie koordiniert im Vorstand des Forschungszentrums BrainLinks-BrainTools an der Universität Freiburg den anwendungsorientierten Forschungsbereich. Er ist Autor von mehr als 60 wissenschaftlichen Publikationen, insbesondere zur neurotechnologischen Anwendung modernster KI-Methoden.

Joschka Bödecker ist Gründungsmitglied der NeuroMentum AI GmbH. Er ist international anerkannter Experte im Bereich des maschinellen Lernens, sowohl in der Grundlagenforschung, als auch für Anwendungen in der Robotik und der Neurotechnologie. Joschka Bödecker studierte Medizinische Informatik in Heilbronn und Heidelberg, Computervisualistik in Koblenz, Artificial Intelligence an der University of Georgia, Athens, USA und Robotik und maschinelles Lernen in Osaka, Japan. An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg leitet er das Neurorobotics Lab und ist Mitglied der Freiburg Unit des European Laboratory for Learning and Intelligent Systems (ELLIS), sowie des Vorstands des Forschungszentrums BrainLinks-BrainTools.

Maryna Kapitonova ist Mitgründerin der NeuroMentum AI GmbH. Sie schloss ihr Studium der Physik an der Taras Shevchenko National University of Kyiv mit Auszeichnung ab. Darüber hinaus studierte sie Neurowissenschaften mit dem Schwerpunkt computational neuroscience an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Neben dieser tiefgreifenden naturwissenschaftliche Expertise wird sie in die NeuroMentum AI GmbH ihre langjährige Erfahrung in der Softwareentwicklung sowie im Bereich des Projektmanagements einbringen. Ihre akademischen Interessen umfassen innovative Anwendungen von Gehirn-Computer Schnittstellen, die Interpretierbarkeit von KI Methoden, sowie neueste Entwicklungen im Bereich des neuromorphic computing.

Dr. Kellmeyer ist Facharzt für Neurologie am Universitätsklinikum Freiburg und leitet dort das Neuroethics & AI Ethics Lab an der Klinik für Neurochirurgie. Er studierte Humanmedizin in Heidelberg und Zürich und erhielt einen Master of Philosophy der University of Cambridge (GB). Als Neurowissenschaftler arbeitet er in den Bereichen Neuroimaging (Bildgebung des Gehirns) und translationaler Neurotechnologie, insbesondere der klinischen Anwendung von Gehirn-Computer-Schnittstellen, die Methoden der künstlichen Intelligenz verwenden. Er ist wissenschaftliches Mitglied im Exzellenzcluster BrainLinks-BrainTools an der Universität Freiburg und Research Fellow in der Forschungsgruppe "Verantwortliche Künstliche Intelligenz" am Freiburg Institute for Advanced Studies (FRIAS). In seiner neuroethischen Forschung arbeitet er zu ethischen, rechtlichen, sozialen und politischen Herausforderungen von Neurotechnologien, Big Data und Künstlicher Intelligenz in Medizin und Forschung. Er ist zudem affilierter Mitarbeiter am Institut für Biomedizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Zürich, wo er auch biomedizinische Ethik lehrt.

Seit Januar 2020 ist Philipp Köster Leiter der Forschung und Entwicklung des Universitäts-Herzzentrums Freiburg Bad Krozingen als Teil des Universitätsklinikums Freiburg. Seit 2018 ist er auch Head of Business Development in Prof. Tonio Balls Neuromedical Artificial Intelligence Lab am Universitätsklinikum Freiburg. Er ist außerdem Entrepreneurial Coach für Forschungsteams der Universität Freiburg im Auftrag des BMWi. Insgesamt hat er über 13 Mio. Euro für seine eigenen Projekte und die von ihm betreuten Teams eingeworben. Innerhalb der NeuroMentum GmbH kümmert er sich um die unternehmerischen Themen wie Finanzen, Investoren und IP.

-PM Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH-

 

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Umfassender Schutz wird für den Mittelstand immer komplexer

Von Thomas Lay

In den letzten Jahren hat die Anzahl der IT-Risiken für Unternehmen massiv zugenommen. Die „Bösen“ finden immer neue und immer perfidere Angriffsszenarien. Wie einfach war es vor 20 Jahren als sich Unternehmen mit einer vernünftigen Firewall schon recht sicher fühlen konnten. Ein guter Firewallschutz war damals ausreichend und state-of-the-art.

Leider hat sich die Situation grundlegend geändert. Die Möglichkeit relativ einfach und bis dato noch ohne großes Risiko Geld mit IT-Angriffen zu verdienen, wirkte wie ein Brandbeschleuniger. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Bitkom zufolge waren im vergangenen Jahr 88 Prozent aller Unternehmen in Deutschland Opfer von Cyberangriffen.

Cybercrime ist, wie wir alle wissen, zum Business geworden und die Unmengen an Geld die damit verdient werden, werden wie in jedem guten Unternehmen zielgerichtet in neue Entwicklungen reinvestiert. Hierbei geht es nicht nur um die Erforschung neuer Angriffsmöglichkeiten, sondern es werden auch neue Geschäftsmodelle wie Ransomware as a service (Raas) implementiert.

Gerade das Thema Ransomware setzt den Unternehmen massiv zu. Die Schäden sind enorm. Betriebsausfälle, Imageverlust und ggf. Lösegeldzahlungen sind oft existenzbedrohend. Dabei sind die Attacken häufig ungezielt. Unternehmen, die noch vor fünf Jahren der Meinung waren, keiner (kein Angreifer) würde sich für sie interessieren, sind auf einmal voll im Schussfeld.

Ein hohes Risiko und vielfältige Möglichkeiten des Angriffs ergeben auch eine Menge von Aufgaben. Das reicht von der Sensibilisierung der Mitarbeiter über sichere Systeme, passende Prozesse bis hin zum schnellen Erkennen und Reagieren auf Sicherheitsvorfälle. IT-Sicherheit hat viele Facetten.

Auch die Verzahnung zur klassischen Sicherheit wird immer wichtiger. Ist ihr neuer Bewerber für das Entwicklungsprojekt auch so zuverlässig wie er scheint, oder doch eher ein schwarzes Schaf? Ist ihr Dienstleister wirklich unkritisch oder möchten Sie sich vielleicht doch seine Firmenstruktur genauer anschauen?

Der Markt

Nachfrage erzeugt Angebot – so ist der Grundsatz der Wirtschaft. Das Ergebnis? Für alle Themen gibt es Anbieter. Einige haben sich auf spezielle Themen fokussiert, andere wiederum auf Branchen oder Unternehmensgrößen. Allein den Überblick zu halten ist fast unmöglich, gerade für den Mittelstand. Eine regelmäßige Marktanalyse wäre wichtig, aber oftmals sind die eigenen Ressourcen hierfür begrenzt. Partnerschaft und Technologietreue sollte jedoch nicht zu „Stickyness“ und „Vendor locked-in“ werden.

Die Organisation

In fast allen größeren Unternehmen hat sich aufgrund der Herausforderungen inzwischen die Rolle des Chief Information Security Officer etabliert. Er vereint die Gesamtverantwortung für die Informationssicherheit eines Unternehmens. Oft sind im Informationssicherheitsbeauftragte untergeordnet.

Aber das muss man sich als Unternehmen auch leisten können. Die Auslastung für CISOs und ISBs ist oft hoch, sie generieren Arbeit und die Wirtschaftlichkeit ist nicht direkt messbar. Nicht nur kleinere Unternehmen besetzen die Stelle des CISOS gar nicht oder nur zum Teil und auf ISBs wird oft ganz verzichtet.

Lösungsansätze?

Immer mehr Bedrohungen, immer mehr Dienstleister, immer komplexere und teurere Organisationen – wie kann hier eine Lösung ausschauen?

Standardisierung

IT-Sicherheitsdienstleistungen sind meist noch sehr individuell auf den Kunden angepasst. Muss das so sein? Individuelle Leistungen verhindern die Vergleichbarkeit und die Skalierung. Zudem sind sie oft teuer als flexible, skalierbare Lösungen. In vielen anderen Unternehmensbereichen hat sich diese Erkenntnis schon vor Jahrzehnten durchgesetzt, aber die IT-Sicherheit hinkt hier gefühlt noch stark hinterher. Das Gute ist, hier gibt es Bewegung – immer mehr Dienstleister schaffen skalierbare (Standard)-Lösungen. Das geht vom CISO as a service bis zum Security Information and Event Management (SIEM) aus der Cloud.

Security Makler

Heiko Kropf, Geschäftsführer
© CyDIS Cyberdenfense and Information Security GmbH
Natürlich können Sie selbst den Überblick bewahren und sich dynamisch auf die bewährten und neuen Dienstleister einstellen, aber Sie können das auch anderen überlassen. Die Idee dahinter ist nicht neu, ganz im Gegenteil. Makler unterstützen ihre Kunden schon seit Jahrhunderten bei der Suche den richtigen Lösungen. Sie bringen ihre Expertise und ihr Verhandlungsgewicht zu Gunsten der Kunden mit ein. Ein guter Makler entlastet Unternehmen. Er trifft eine sinnvolle Vorauswahl von Lösungsmöglichkeiten auf der Basis zuverlässiger Dienstleister und Technologien und steht Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.

Über CyDIS - Home of CISOs

Die CyDIS Cyberdenfense and Information Security GmbH bietet mit www.home-of-cisos.de den ersten anbieterunabhängigen kuratierten Marketplace für IT-Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland an. Die CyDIS versteht sich hierbei als Makler für den Kunden und unterstützt ihn bei der Suche nach passenden Lösungen zum Thema IT-Sicherheit.

 

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Schutz vor Datenverlust: Künstliche Intelligenz vs. Menschlicher Blick

Die Cybersicherheit entwickelt sich ständig weiter, da auch Cyberkriminelle immer ausgeklügelter vorgehen, und digitale Sicherheits-Tools beschleunigen die Verringerung der Risiken so gut wie möglich.

Das Jahr 2020 bot Hackern sogar noch mehr Gelegenheiten, zuzuschlagen, beispielsweise durch Phishing-E-Mails wie die Vortäuschung authentischer PPE-Provider oder vom HMRC zur Kopie ahnungsloser Opfer. Kürzlich haben wir sogar gesehen, wie Phisher jetzt die Impfkampagne nutzen, um Menschen zu betrügen, indem sie sie für gefälschte Impfstoffe bezahlen lassen.  

Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen haben sich als innovative Technologien erwiesen, um dabei zu helfen, geplante Taten zu durchkreuzen, und sie sind ein Schlüsselbestandteil jeder Cybersicherheitsstrategie.  Aber KI ist nicht unbedingt das richtige Tool für jede Aufgabe. Menschen sind immer noch viel besser in der Lage, komplizierte Entscheidungen zu treffen, als Maschinen, insbesondere, wenn es darum geht zu bestimmen, ob Daten sicher von einem Unternehmen nach draußen gesendet werden können. Aus diesem Grund kann es zu Problemen führen, wenn man sich bei diesen Entscheidungen auf KI verlässt, oder noch schlimmer, es kann zu Datenverlusten kommen, wenn die KI noch nicht ausgereift genug ist, um vollumfänglich zu erfassen, welche Daten sensibel sind und welche nicht. Wo kann also die KI einen effektiven Teil zur Cyberverteidigungsstrategie beitragen und wo kann sie für den Nutzer eine Herausforderung darstellen? Dies erklärt Fiete Marohn, VIPRE DACH.

Ähnlichkeiten ausmachen

Eine der größten Herausforderungen der KI bei der Verringerung des Risikos von internen Mitarbeitern, die die Richtlinien verletzen, besteht darin, Ähnlichkeiten zwischen Dokumenten zu erkennen, oder zu bestimmen, ob es in Ordnung ist, ein bestimmtes Dokument an einen bestimmten Empfänger zu senden. Unternehmensvorlagen wie Rechnungen sehen jedes Mal, wenn sie verschickt werden, sehr ähnlich aus und weisen nur sehr geringe Unterschiede auf, die Maschinelles Lernen und KI oft übersehen. Die Technologie registriert das Dokument wie sonst auch, außer, dass es sehr wenige Unterschiede bei Zahlen oder Wörtern gibt, und würde dem Nutzer in der Regel erlauben, den Dateianhang zu verschicken. Während ein Mensch in diesem Beispiel wüsste, welche Rechnung oder welches Angebot an welchen (potentiellen) Kunden geschickt werden soll. 

Die Implementierung einer KI in einem großen Unternehmen zu diesem Zweck würde nur das Absenden eines kleinen Anteils der E-Mails verhindern. Aber auch, wenn die KI ein zu meldendes Problem findet, informiert sie eher das Administrationsteam, als den Nutzer. Das liegt daran, dass die KI, wenn sie annimmt, dass die E-Mail nicht gesendet werden soll, nicht möchte, dass der Nutzer sie überschreiben und die E-Mail trotzdem senden kann. Dies kann also zusätzlichen Aufwand für das Admin-Team bedeuten und gleichzeitig den Nutzer frustrieren.

Datenspeicherung

Die Verwendung einer KI zur Verteidigung kann außerdem sehr datenintensiv sein. Dies liegt daran, dass bei diesem Konzept jede E-Mail an ein externes System an einem anderen Ort geschickt werden muss, um sie zu analysieren. Insbesondere für Branchen, die mit sehr sensiblen Daten umgehen, ist die Tatsache, dass ihre Daten an einem anderen Ort gescannt werden, Grund zur Sorge. Darüber hinaus muss die Technologie mit Maschinellem Lernen einen Teil der sensitiven Daten speichern, um Regeln daraus zu erlernen und sie immer wieder zu nutzen, um beim nächsten Mal eine korrekte Entscheidung zu treffen. In Anbetracht des Aspekts des Maschinellen Lernens bei dieser Art Lösungen können sie nicht direkt von der Stange funktionieren, sondern brauchen eine Lernphase von mindestens zwei Monaten. Sie können deshalb keine sofortigen Sicherheitskontrollen bieten. 

Verständlicherweise fühlen sich viele Unternehmen, insbesondere auf Konzernebene, nicht wohl dabei, wenn ihre sensiblen Daten woanders hin geschickt werden. Das Letzte, was sie möchten, ist, dass die Daten an einem anderen Ort gespeichert werden, auch, wenn es nur für die Analyse ist. Die KI erweitert sensible Materialien daher um ein unnötiges und unerwünschtes Risikoelement.

Die Rolle von KI bei der Cybersicherheit

KI spielt eine wichtige Rolle in vielen Elementen einer Cyberverteidigungsstrategie eines Unternehmens. Antivirus-Technologie beispielsweise betreibt eine strikte „Ja oder Nein“- Politik bei der Entscheidung, ob eine Datei potentiell bösartig ist oder nicht. Das ist nicht subjektiv, sondern durch ein strenges Level an Parametern wird etwas entweder als Bedrohung wahrgenommen, oder nicht. Die KI kann schnell bestimmen, ob sie das Gerät zum Absturz bringen, die Maschine sperren oder das Netzwerk trennen wird und demnach entfernt oder zugelassen werden soll. Es ist wichtig, anzumerken, dass VIPRE AI und ML als Schlüsselkomponenten in ihren E-Mail- und Endpunkt-Sicherheitsservices verwenden, beispielsweise als Teil der Sandboxing-Lösung für die Sicherheit von E-Mail-Anhängen, bei der ein E-Mail-Anhang von einer KI in einer isolierten Umwelt separiert vom Kundennetzwerk geöffnet und geprüft wird. 

Während KI also nicht die ideale Methode zum Schutz vor versehentlichen Datenverlusten durch E-Mails ist, spielt sie dennoch eine wichtige Rolle in bestimmten Bereichen, wie der Virusdetektion, Sandboxing und Bedrohungsanalyse.

Zusammenfassung

Bei einer so großen Abhängigkeit von E-Mails bei den Geschäftspraktiken sind Datenverluste ein unvermeidliches Risiko. Die Folgen von Auswirkungen auf die Reputation, Zuwiderhandlungen und damit einhergehende finanzielle Schäden können verheerend sein. Eine cyberbewusste Kultur mit stetem Training ist sehr wichtig, ebenso wie die Richtige Technologie
Die Bereitstellung einer Technologie, die den Nutzer warnt, wenn er möglicherweise einen Fehler macht - entweder durch Senden einer E-Mail an den falschen Empfänger oder durch Teilen sensibler Daten über das Unternehmen, seine Kunden oder seine Mitarbeiter - minimiert nicht nur Fehler, sondern hilft auch, eine bessere E-Mail-Kultur zu schaffen. In einer schnelllebigen Arbeitsumgebung unter Druck passieren Fehler schnell, insbesondere mit der zunehmenden Arbeit im Home Office, wo nicht sofort die Überprüfung durch Kollegen erfolgen kann, die viele gewohnt sind.  Aber anstatt diese Verantwortung einer Künstlichen Intelligenz zu überlassen, kann diese Art von Technologie gemeinsam mit dem geschulten menschlichen Blick Nutzern helfen, besser informierte Entscheidungen zur Natur und Legitimität ihrer E-Mails zu treffen, bevor sie handeln. Als letzter Punkt unterstützt es Unternehmen dabei, dieses risikobehaftete Element ihrer Tätigkeiten abzuschwächen und die Einhaltung der Vorgaben durch eine cyberbewusste Kultur zu stärken.

-PM VIPRE-

 

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Gewalt gegen Polizeibeamte – Personifizierte Hassobjekte

Von Prof. Dr. Stefan Goertz, Hochschule des Bundes, Bundespolizei

Pro Tag werden Polizeibeamte1 deutschlandweit Opfer von mehr als 100 Angriffen. Jeden Tag werden in der Hauptstadt Berlin durchschnittlich 19 Polizeibeamte Opfer einer Gewalttat. Eine laute Minderheit erklärt Polizeibeamte jeden Tag in den Sozialen Netzwerken zu „Feinden“, macht sie zu personifizierten Hassobjekten, zu entmenschlichten Hassobjekten. Enthemmte Sprache in den Sozialen Netzwerken senkt die Hemmschwelle für Gewalt gegen Polizeibeamte. Nach Angaben des BKA wurden im Jahr 2020 fast 85.000 Polizeibeamte Opfer von Gewalt.

Dieser Beitrag untersucht zu Beginn die Morde an zwei jungen Polizeibeamten bei Kusel und wertet dann die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des BKA aus. Die Hasskommentare nach den Ermordungen dieser beiden jungen Polizeibeamten in den Sozialen Netzwerken spiegeln einen Trend der letzten Monate und Jahre wider. Abschließend wird Gewalt gegen Polizeibeamte im Rahmen von Corona-Demonstrationen dargestellt.

Die Morde an zwei jungen Polizeibeamten bei Kusel

Am frühen Morgen des 31.1.2022 wurden zwei junge Polizeibeamte der Landespolizei Rheinland-Pfalz, die Polizeikommissaranwärterin Yasmin B. sowie Polizeikommissar] Alexander K. im Rahmen einer Personenkontrolle zwischen den Orten Ulmet und Blaubach im Landkreis Kusel erschossen. Den beiden Polizeibeamten hatten der Polizeieinsatzzentrale mitgeteilt, dass sie „dubiose Personen im Bereich Ulmet“ festgestellt hatten; die Ladefläche des Wagens sei „voller Wildtiere“. Im ersten Funkspruch baten die beiden um Unterstützung und kündigten eine Personenkontrolle an. Kurze Zeit später folgte ein zweiter Funkspruch: „Kommt schnell, die schießen, die schießen, kommt schnell!“2 Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft wurde die 24-jährige Polizeibeamtin mit einem Kopfschuss getötet, ihr 29 Jahre alter Kollege mit vier Schüssen, darunter einem Kopfschuss, getötet.3

Bundesinnenministerin Nancy Faeser führte zu diesen Morden aus: „Unabhängig davon, welches Motiv der Tat zugrunde liegt: Diese Tat erinnert an eine Hinrichtung, und sie zeigt, dass Polizistinnen und Polizisten jeden Tag ihr Leben für unsere Sicherheit riskieren.“4 Am 4.2.2022 wurde der beiden jungen Polizeibeamten in einer bundesweiten Schweigeminute gedacht.

Die Reaktionen der Polizeigewerkschaften

Nach den brutalen Morden an den zwei jungen Polizeibeamten bei Kusel erklärte Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „In Deutschland arbeitet eine Bürgerpolizei. Eine Polizei, die Teil der Gesellschaft ist, und es auch sein will. Als Bürgerpolizei schützten die Kolleginnen und Kollegen den Rechtsstaat jeden Tag mit ihrem Leben. Dafür benötigten sie mehr Wertschätzung sowie eine breitere Anerkennung und Respekt“.

Rund eine Woche nach den Morden an den beiden jungen Polizeibeamten erklärte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in einer Resolution: „Seit rund zwei Jahrzehnten weist die GdP auf die Zunahme von Respektlosigkeiten, Diffamierungen sowie Angriffen und Gewaltattacken auf unsere Kolleginnen und Kollegen als Repräsentantinnen und Repräsentanten unseres demokratischen Staates hin. Dieser nicht zu tolerierenden Entwicklung darf nicht mit dem vermeintlichen Argument des polizeilichen Berufsrisikos entgegnet werden. Es darf nicht kleingeredet werden, dass Polizistinnen und Polizisten mit Hass- und Hetzaufrufen im Netz, vor allem in den sozialen Medien, belegt werden. Wir wollen nicht hinnehmen, dass solches inakzeptables Handeln zu unserem polizeilichen Berufsalltag gehören soll. Um dieser Entwicklung wirksam zu entgegnen, fordert die GdP gesellschaftlichen Rückhalt für ihre Polizei. Diese sowie unser demokratischer Rechtsstaat benötigen mehr Wertschätzung, breite Anerkennung und Respekt. Polizeibeschäftigte geben tagtäglich 100 Prozent Einsatz. Nicht mehr fordern sie zurück. […] Die GdP fordert einen starken und selbstbewussten Staat, der diese Probleme offen benennt, transparent debattiert und zielgerichtete Lösungen auf den Weg bringt. Politische Entscheider müssen dringend sowohl die polizeilichen Erkenntnisse und Wahrnehmungen als auch die der Justiz, der Staatsanwaltschaften und Gerichte ernsthaft berücksichtigen und daraus ein realistisches Lagebild unserer Gesellschaft zeichnen. Weiter dem Motto zu folgen: „Was ich nicht sehe, ist nicht da!", führt in die falsche Richtung. Die Dinge müssen auf den Tisch.5

In der Bundesrepublik Deutschland sind – basierend auf Daten der Deutschen Hochschule der Polizei – über 450 Polizeibeamte (Landespolizeien, Bundesgrenzschutz und Bundespolizei) im Dienst von Straftätern getötet worden.6 Für den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, zeigen diese Zahlen, dass die jüngsten Morde bei Kusel (Rheinland-Pfalz) keinen Einzelfall darstellen: „Gewalt gegen die Polizei steigt belegbar seit Jahren, sie wird brutaler und unkalkulierbarer“. Der Doppelmord an der Polizeianwärterin Yasmin B. und am Polizeioberkommissar Alexander K. bei einer Verkehrskontrolle mache deutlich, dass die Hemmschwelle gesunken sei, eine Waffe zu ziehen und damit auf Beamte zu schießen: „Diese ist in den letzten Jahren immer niedriger geworden. Schon in völlig alltäglichen Situationen und ohne erkennbaren Anlass werden Gewehre, Pistolen, Messer und andere Waffen gegen die Repräsentanten des Staates eingesetzt“, so Wendt.7
Der Bundesvorsitzende des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter), Dirk Peglow, äußerte sich tief betroffen zu den Morden an den beiden jungen Polizeibeamten in Rheinland-Pfalz: „Zwei junge Menschen, die täglich für unser aller Sicherheit sorgen, wurden während der Ausübung ihres Dienstes feige ermordet. Diese grausame Tat macht uns sprach- und fassungslos. All unsere Gedanken und unser tiefes Mitgefühl sind bei den Angehörigen, Freunden und der Kollegenschaft der Opfer.“8

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Die Zahlen des aktuellen Bundeslagebildes Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des BKA

Im Jahr 2020 – dem Berichtsjahr des aktuellen Bundeslagebildes Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte des BKA vom 30.9.2021 – wurden mit 38.960 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 325 Fälle mehr als im Vorjahr erfasst, die Anzahl der in diesem Zusammenhang als Opfer registrierten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten stieg auf nunmehr 84.831 (+5,9 %) an.9

Durch die Einführung des Schlüssels 621120 „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ im Jahr 2018 war nach Angaben des BKA wegen der zum Teil höheren Strafandrohung eine Verschiebung der Fallzahlen von „Körperverletzung“ hin zu „Widerstand“ und „tätlicher Angriff“ zu verzeichnen. Mit einer Anzahl von insgesamt 114 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten als Opfer von 63 erfassten versuchten und vollendeten Tötungsdelikten lag diese über der der Vorjahre (im 2019 72 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, im Jahr 2018 81 Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte). Bis auf einen Mordfall – am 29.4.2020 wurde ein SEK-Beamter bei einer Wohnungsdurchsuchung in Gelsenkirchen tödlich verletzt – handelte es sich in beiden Deliktsbereichen im Jahr 2020 um Versuche.10

Das BKA stellte fest, dass der Anstieg der Fälle seit 2012 bei der Anzahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte bei + 20,4% liegt, bei der Anzahl der als Opfer erfassten Polizeibeamten mit + 42,0% sogar deutlich höher. Die Betrachtung der langfristigen Entwicklung zeigt, dass die Anzahl der Fälle seit 2013 nahezu kontinuierlich – mit der Ausnahme eines leichten Rückgangs im Jahr 2017 – angestiegen ist.11

Statistisch auffällig in Bezug auf die räumliche Verteilung der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Deutschland ist nach Angaben des BKA, dass im Jahr 2020 30,8% aller Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Städten mit 500.000 und mehr Einwohnern begangen wurden, obwohl diese bei nur 16,9% der Gesamtbevölkerung ausmachen. Bei den Delikten „Bedrohung“ und „vorsätzliche einfache Körperverletzung“ lagen allerdings Gemeinden von 20.000 bis unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vorne.12

Im Jahr 2020 stieg die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in elf Bundesländern an, wobei Thüringen (+36,6 %) den höchsten prozentualen und Berlin (+356 Delikte) den höchsten absoluten Anstieg zu verzeichnen hatten. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und in Saarland.

Die meisten Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte wurden im Jahr in den bevölkerungsreichsten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gezählt, die wenigsten in Bremen und im Saarland. Bei „Mord“, und „Totschlag“ sind mit 74,5% der insgesamt 63 versuchten Tötungsdelikte die Bundesländer Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg betroffen. Die meisten Körperverletzungsdelikte gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte wurden in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg begangen, die wenigsten in Hamburg und Schleswig-Holstein.13

In der Gesamtschau der polizeistatistischen Datenbasis ergibt sich folgendes Bild zum Ausmaß der gegen Polizeibeamte gerichteten Gewalthandlungen: Erneut haben die Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte zugenommen und liegen bei 38.960 Fällen im Jahr 2020. Auch die Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die Opfer von diesen Gewalttaten wurden, ist erneut auf nunmehr 84.831 Opfer angestiegen. Durch den Anstieg vor allem der Opferzahlen, insbesondere durch die im Berichtsjahr erfassten versuchten 62 Tötungsdelikten sowie dem Fall eines vollendeten Mordes wird nach Angaben des BKA erneut das hohe und konkrete Berufsrisiko von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten deutlich. Obwohl bestimmte Einsatzsituationen im „ersten Corona-Jahr“ – wie G20-Gipfel oder Fußballspiele – nicht im bisherigen Maße gegeben waren, hat sich dennoch die „Lage Gewalt gegen Polizeibeamte“ nicht entspannt. Der erneute Anstieg bei verübten Gewalttaten zeigt nach Auffassung des BKA, „dass auch weiterhin die Achtung vor der Durchsetzung der Staatsgewalt ein gesamtgesellschaftliches Thema darstellt“. Das BKA verweist explizit darauf, dass auch Kräfte der Feuerwehr oder andere Rettungskräfte in allgemeinen Einsatzlagen mit ihnen entgegengebrachter Gewalt konfrontiert sind. Um den dargestellten Entwicklungen entgegen zu wirken müsse „die gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mit der zunehmenden Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung verstärkt erfolgen“, so das BKA. Die Vertreter der Staatsgewalt – vor allem Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte –„verdienen einen gegenseitigen respektvollen und wertschätzenden Umgang. Nur gemeinsam ist eine Senkung der voranschreitenden Gewaltbereitschaft und -ausübung zu erreichen“, führt das BKA aus.14

Hasskommentare gegen Polizeibeamte in den Sozialen Netzwerken

Die Ermordung zweier junger Polizisten in Rheinland-Pfalz löst im Netz einen Schwall von Hasskommentaren aus. So stellte die Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ – sie besteht aus 14 Experten – innerhalb von einer Woche 399 Fälle von Hass und enthemmter Sprache im Internet fest. Davon sollen 102, also jeder vierte Eintrag, strafrechtlich relevant sein. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz, kritisierte die Beiträge als „schamlos“ und „widerwärtig“. 15 mutmaßlich Verantwortliche für die Hasskommentare waren Anfang Februar 2022 bereits mit Klarnamen ermittelt. Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Lewentz, nannte die Morde an den beiden jungen Polizisten „einen feigen Mord auf brutalste Art und Weise“. Manche hätten die Tat im Internet regelrecht gefeiert oder die Opfer verhöhnt. „Ich empfinde das als schamlos - das ist pure Menschenverachtung, und das ist widerwärtig", sagte Innenminister Lewentz.15 Es sei „kaum aushaltbar“, dass die Angehörigen und Familien der Opfer nun auch noch Hass und Hetze im Internet ertragen müssten. Eine Woche nach den Morden nahm die Polizei in der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (Kreis Birkenfeld) einen Mann fest, der im Internet Hasskommentare gegen Polizisten verbreitet und zur Gewalt aufgerufen haben soll. Der 55-Jährige soll in seinem öffentlichen Facebook-Profil zwei Videos hochgeladen haben, in denen er unter anderem Anleitung dazu gab, Polizeibeamte auf einen Feldweg zu locken und aus dem Hinterhalt zu beschießen. „Ich sage ganz klar: So etwas Widerliches werden wir nicht tolerieren“, sagte Innenminister Lewentz. Der Präsident des rheinland-pfälzischen Landeskriminalamtes, Johannes Kunz, sagte in Bezug auf diese Festnahme, es gebe Hinweise, „die für eine Zuordnung zum Reichsbürgerspektrum sprechen“.16

In drei Wochen nach der Ermordung der zwei jungen Polizeibeamten stellte die rheinland-pfälzische Ermittlungsgruppe „Hate Speech“ mehr als 1600 Hinweise auf Hass und Hetze im Internet im Zusammenhang mit der Tat fest. Davon seien 509 Beiträge nach vorläufigem Stand strafrechtlich relevant, teilte das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz mit. Bis Ende Februar waren 45 Vorgänge an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergegeben worden. 17

Seit Mitte November 2021 gibt es in gewaltbereiten „Querdenker“-Szene auf Telegram täglich Tötungsaufrufe gegen Politiker, Wissenschaftler, Ärzte, Polizeibeamte und Journalisten.18 Ein Tötungsaufruf gegen Polizisten lautete: „Diese widerwärtigen Söldner des Faschismus. Jeder Polizist, der sich weiterhin an diesem Treiben beteiligt gehört, wenn mit diesem System Schluss ist, vor Gericht, in Festungshaft und an den Galgen. Tut mir leid für die deutlichen Worte, aber diese Schweine sind für mich nicht mehr länger Teil unserer Menschenfamilie. Es sind seelenlose, programmierte Menschenmaschinen“.19 In diesem Zusammenhang beobachtete der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, seit Jahresbeginn, dass Polizeibeamte sowohl bei Corona-Protesten als auch im Internet massiv angefeindet und beispielsweise als ‚Söldner“ und ‚Mörder des Systems‘ diffamiert werden“.20 Hasskommentare gegen Polizeibeamte in den Sozialen Netzwerken, enthemmte Sprache, Freund-Feind-Muster bauen die Hemmschwelle für Gewalt gegen Polizeibeamte ab und die Politik sowie die Sicherheitsbehörden müssen so schnell wie möglich Lösungsansätze erarbeiten. Hierbei ist eine intensive Kooperation von Sicherheitsbehörden und Wissenschaft notwendig und diese sollte von der Politik und den Behördenleitungen intensiviert und gefördert werden.

Gewalt gegen Polizeibeamte im Rahmen von Corona-Demonstrationen

Corona Demonstranten in Berlin am Rosa-Luxemburg-Platz am 28.03.21. Die Polizei beendet die erneute Ansammlung von Demonstranten in einer Seitenstrasse, wobei mehrere Personen verletzt werden.
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Ende November 2021 erklärte das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen, dass die Proteste gegen Corona-Maßnahmen in Sachsen „immer radikalere Züge“ angenommen haben. „Die Idee eines gewaltsamen Widerstands gegen demokratische Regeln gehört inzwischen zu den typischen Standardforderungen der Bewegung der Corona-Leugner“, erklärte der Präsident des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz, Dirk-Martin Christian. Weiter führte er aus: „Die regelmäßig wiederkehrende Behauptung der Corona-Leugner, wir lebten in einer de-facto-Diktatur und einem Notstandsregime, das beseitigt werden müsse und gegen das öffentlicher Widerstand legitim sei, muss als Beleg für eine fortschreitende Radikalisierung dieser Bewegung verstanden werden.“21 Das LfV Sachsen betonte hierbei den Einfluss von Rechtsextremisten, „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ auf die Corona-Proteste und dass diese immer aggressiver geworden seien. Spätestens mit den gewaltsamen Angriffen auf Polizeibeamte und Journalisten sowie Verbalattacken gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer seien eindeutig „rote Linien“ überschritten worden, so der sächsische Verfassungsschutzpräsident.22

Seit Mitte 2020 beobachten die deutschen Sicherheitsbehörden, dass sich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ immer wieder nicht mehr damit begnügten, im Zusammenhang mit „Corona-Demonstrationen“ lediglich ihren Protest zu äußern, sondern auch körperliche Gewalt anzuwenden, beispielsweise gegen eingesetzte Polizeikräfte. So beteiligten sich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ am Demonstrationsgeschehen gegen die Corona-Maßnahmen vom 28. bis 30. August 2020 im Umfeld des Reichstagsgebäudes in Berlin, was medial „Sturm auf den Reichstag“ genannt wurde. Laut Polizeimeldung vom 30.8.2020 wurden dadurch 33 Polizeibeamte verletzt, 316 Personen festgenommen sowie 131 Strafanzeigen gestellt, unter anderem wegen Beleidigung, tätlichem Angriff auf Polizeibeamte, Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung. Zudem wurden 255 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeitsverstößen aufgenommen.23 Während einer (untersagten) Spontanversammlung am 29. August 2020 vor der Russischen Botschaft mit circa 2.000 Teilnehmenden, an der maßgeblich „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ beteiligt waren, wurden Polizeibeamte mit Steinen und Flaschen beworfen.24

Allein für das Bundesland Berlin zählte das Berliner Landeskriminalamt Mitte März 2021 mehr als 1200 Straftaten von Querdenkern, darunter 160 Angriffe auf Polizisten, mehr als 260 Widerstandshandlungen, knapp 200 Fälle von Landfriedensbruch und 17 gefährliche Körperverletzungen.25 Die Verfassungsschutzbehörden stellten ab dem Spätsommer 2020 – nach dem medial so getauften „Sturm auf den Reichstag“ eine Radikalisierung der Corona-Proteste fest, sowohl verbal als auch mit Blick auf eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamte und Journalisten. Allein bei der Corona-Demonstration am 21. April 2021 nahm die Berliner Polizei 152 Personen fest. Die Zahl der deutschlandweit angemeldeten Corona-Demonstrationen erhöhte sich im März 2021 massiv. Mitte März 2021 hatte das Verwaltungsgericht in Dresden eine Querdenker-Demonstration untersagt, dennoch zogen danach über 1.000 Menschen in diesem Zusammenhang durch Dresden, es kam zu gewaltsamen Ausschreitungen, bei denen zwölf Polizeibeamte verletzt wurden. Bei Corona-Demonstrationen in Kassel Mitte März 2021 hatte der hessische Verwaltungsgerichtshof die Teilnehmerzahl auf 6.000 begrenzt, dennoch kamen über 20.000 Menschen zu diesen Demonstrationen. Die Polizei in Kassel war von der hohen Zahl an Teilnehmern überrascht. „Mit dieser Anzahl von 20.000 Teilnehmern haben wir nicht gerechnet“, sagte Polizeisprecher Dirk Bartoldus, deshalb habe man schnell reagiert und Polizeikräfte nachgeordert.26 Bei den verbotenen Corona-Umzügen kam es nach Angaben der Polizei zu Zusammenstößen zwischen „Querdenkern“, Gegendemonstranten und Polizeibeamten, so dass die Polizei Schlagstöcke und Pfefferspray anwenden musste. „Querdenker“ bewarfen Polizeibeamte mit Flaschen, es gab zahlreiche Festnahmen wegen Widerstands gegen die Polizei und Landfriedensbruch.27

Trotz Verbots zogen am 1. August 2021 über 5.000 „Querdenker“ durch Berlin, dabei kam es zu Gewalt gegen Polizeibeamte, Journalisten und Schaulustige. 600 Personen wurden festgenommen. Polizeiliche Einsatzkräfte wurden beiseite gedrängt, es kam zu Rangeleien mit der Polizei, Polizeiketten wurden durchbrochen. Bei diesen Ausschreitungen wurden auch Polizisten verletzt. „Man begegnet uns mit Gewalt in Teilen, sodass Kolleginnen und Kollegen verletzt wurden“, sagte Polizeisprecher Thilo Cablitz.28

Klare Feinbilder und Dichotomien „wir gegen die anderen“, „wir hier unten gegen die da oben“ erleichtern, befördern die Gewaltanwendung gegen Politiker und andere Vertreter des Staates, wie Polizeibeamte. Solche Feindbilder werden von zahlreichen „Querdenkern“ propagiert. Die letzten Wochen und Monate zeigen, dass die Zahl der Radikalisierten in den „Querdenker“-Demonstrationen zugenommen hat.

Fazit

Polizeibeamte riskieren für unsere Demokratie, für unseren Rechtsstaat, tagtäglich ihr Leben. Wer einen Polizeibeamten angreift, greift unsere Demokratie an, unsere Bundesrepublik Deutschland. Wer einen Polizeibeamten angreift, greift uns alle an!

Abschließend bleibt festzuhalten: Gewalt gegen Polizeibeamte muss mit der vollen Härte des Rechtsstaats beantwortet und ein gesamtgesellschaftlicher Konsens zur Ächtung der Gewalt gegen Polizisten, Rettungskräfte und andere Menschen, die den Staat vertreten, gefunden werden! Wir müssen die schützen, die uns schützen!

-Dieser Beitrag stellt die persönliche Auffassung des Autors dar.-

Quellen:

1  Polizistinnen und Polizisten.
2  Vgl. https://www.sueddeutsche.de/panorama/rheinland-pfalz-kusel-polizisten-erschossen-1.5518572 (27.2.2022).
3  Vgl. https://www.focus.de/panorama/polizistenmorde-von-kusel-komplize-schildert-tat-taeuschte-andreas-s-die-polizisten-vor-toedlichen-schuessen_id_51031836.html (27.2.2022).
4  Vgl. https://www.rnd.de/panorama/kusel-schuesse-auf-polizisten-nancy-faeser-erinnert-tat-an-hinrichtung-4M4E2IEULMUMYN6QJRITM4SKL4.html (28.2.2022).
5  https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_Resolution-Gewalt-gegen-Polizeibeschaeftigte-darf-nicht-als-Berufsrisiko-kleingeredet-werden (1.3.2022).
6  Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article236666105/Mehr-als-400-Polizisten-im-Dienst-getoetet.html (1.3.2022).
7  Vgl. ebd.
8  https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/wir-sind-fassungslos-und-trauern (2.3.2022).
9  Vgl. Bundeskriminalamt (2021): Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2020, S. 10.
10  Vgl. ebd.
11  Vgl. ebd., S. 11; Goertz, S. (2022): Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte – Eine aktuelle Analyse. In: Behörden Magazin 3/2021, S. 7-9.
12  Vgl. Bundeskriminalamt (2021): Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte 2020, S. 12.
13  Vgl. ebd., S. 13-15.
14  Vgl. ebd., S. 49.
15  https://www.n-tv.de/panorama/Fast-400-Hasskommentare-nach-Polizistenmorden-article23110643.html (6.3.2022).
16  Vgl. ebd. l
17  Vgl. https://www.rnd.de/panorama/polizistenmorde-von-kusel-1600-hasskommentare-im-internet-AADN3KRDVA6JIKHBEHRUOGPPNY.html (7.3.2022).
18  Vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/funk/todesdrohungen-telegram-101.html (7.3.2022).
19  Zitiert nach: ebd.
20  „Corona ist nur der Aufhänger“. Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang über eine neue Szene von Staatsfeinden. In: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 16.1.2022, S. 2.
21  Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/article235365480/Sachsen-Corona-Kritiker-haben-eindeutig-rote-Linien-ueberschritten.html (7.3.2022).
22  Vgl. ebd.; Goertz, S. (2021): Corona-Proteste und extremistische Einflussnahmen. In: Forum Kriminalprävention 4/2021, S. 16-19.
23  Vgl. Bundesamt für Verfassungsschutz: Beteiligung von Rechtsextremisten und „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ an Kundgebungen gegen staatliche Corona-Maßnahmen in Berlin, 29.8.2020.
24  Vgl. ebd.; Goertz, S. (2021): Corona-Proteste und extremistische Einflussnahmen. In: Forum Kriminalprävention 4/2021, S. 16-19.
25  Vgl. https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/querdenken-verfassungsschutz-107.html (8.3.2022).
26  Vgl. https://www.hessenschau.de/gesellschaft/20000-menschen-bei-demo-in-kassel-querdenker-und-polizei-stossen-gewaltsam-aufeinander-,protest-kassel-102.html (8.3.2022).
27  Vgl. Goertz, S. (2022): Extremismus und Sicherheitspolitik. Studienkurs für die Polizei und die Verfassungsschutzbehörden, S. 150.
28  Vgl. https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/08/berlin-querdenker-ballweg-proteste-demo-gewalt-verbote-kommentar.html (8.3.2022).

 

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E-Mail-Kommunikation: Keine Chance für Phishing, Spam & Malware!

In 90 Prozent der Fälle ist die E-Mail das Einfallstor für Cyberangriffe in Unternehmen. Deshalb beantworten wir die wichtige Frage: Wie schützen Sie Ihr Postfach vor Malware & Co.?

Die Corona-Pandemie und ganz aktuell der Russland-Ukraine-Konflikt: Die Cyberangriffe auf hiesige IT-Infrastrukturen von kleinen und mittelständischen Unternehmen nehmen deutlich zu, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt. Auch die Landeskriminalämter sind alarmiert: Angriffe auf ukrainische Ziele können Kollateralschäden auch außerhalb der Ukraine nach sich ziehen, z.B. durch sich selbst replizierende Malware. Die Folge: Systeme werden infiltriert und das führt im schlimmsten Fall zum Ausfall geschäftskritischer Prozesse oder sogar der gesamten Infrastruktur.

E-Mail ist Einfallstor Nummer 1 für Schadsoftware

Das wichtigste Kommunikationsmittel von Unternehmen, die E-Mail, ist das häufigste Einfallstor für Cyberkriminalität: Laut einer Studie des Softwareanbieters Trend Micro nutzen Hacker diesen Weg in rund 90 Prozent der Fälle, um Firmennetzwerke anzugreifen – im großen Stil über den massenhaften Versand etwa von Malware in Anhängen und Phishing-Links.

Schutz vor Viren mit Antivirus-Programm und Firewall

Der Spam-Filter und die „klassische“ Antivirus-Lösung auf dem Client, die z.B. Anhänge auf Schadprogramme untersucht, soll natürlich möglichst immer auf dem neusten Stand sein. Doch gerade in Unternehmensnetzwerken ist es wichtig, noch früher beim Virenschutz anzusetzen – und zwar mit der richtigen Firewall. Next-Generation Firewalls verfügen in der Regel über Virenscanner bzw. sogenannte „Unified Threat Management"-Lösungen (UTM). Ihr Vorteil: Sie können selbst verschlüsselte Daten-Pakete überprüfen und verdächtige Funde umgehend blockieren, sodass solche Bedrohungen gar nicht erst ins Innere des Firmennetzwerks durchdringen.

Spamfilter – aber richtig konfiguriert

Gleiches gilt für den Einsatz eines zentralen Spamschutzes: Dieser filtert Junkmails aus und sorgt so dafür, dass ein großer Teil der Nachrichten mit potenziell schädlichen Links aussortiert wird. Allerdings ist es wichtig, dass die IT-Administratoren passend zu den Unternehmensanforderungen genaue Regeln definieren können, welche E-Mails als potenziell gefährlich markiert, blockiert oder in Quarantäne verschoben werden sollen. Andernfalls könnte es sein, dass viele erwünschte E-Mails ebenfalls blockiert werden.

Angebote von E-Mail-Providern

Kleinere und mittelständische Unternehmen, die keine eigene E-Mail-Infrastruktur haben, greifen zumeist auf die Angebote ihres E-Mail-Providers zurück. Diese bieten in der Regel ebenfalls Spam- und Antiviren-Lösungen an. Allerdings sind sie häufig standardisiert und nur eingeschränkt individualisierbar, was in der Praxis schon zu dem oben genannten Problem führt: Entweder es werden erwünschte E-Mails aussortiert und/oder Nachrichten mit Bedrohungspotenzial landen unerkannt im Postfach.

Weitere Lösungen zur E-Mail-Absicherung

Zur Absicherung stehen aber auch dezidierte Lösungen zur Verfügung, die sich nur um die Sicherheit der E-Mail-Kommunikation kümmern. Sie arbeiten z.B. als Appliance, also als funktionelle Einheit aus Hard- und Software aus der Cloud heraus, und können ebenso Funktionen wie Spamfilter und Malware-Schutz übernehmen oder auch eine Sandbox-Analyse. Dabei handelt es sich um eine sichere Testumgebung, auf der z.B. potenziell gefährliche Anhänge geöffnet und isoliert überprüft werden, ohne das Netzwerk zu schädigen. Häufig können diese dezidierten E-Mail-Absicherungen auch Benachrichtigungen und Reports erstellen, um Nutzer zu informieren und zu warnen.

Der beste Phishing-Schutz: Mitarbeiterschulungen

Die genannten Lösungen können, auch wenn sie technisch aktuell „State of the Art“ sind, nie einen hundertprozentigen Schutz vor Cyber-Attacken via E-Mail garantieren. Auch wenn mit Spamfiltern und Antiviren-Scannern inzwischen ein großer Teil der Bedrohungen von außen blockiert werden kann, können immer noch beispielsweise täuschend echt aussehende Phishing-Mails zu den Mitarbeitern durchdringen. An dieser Stelle ist wichtig, dass sie durch Schulungen darauf sensibilisiert sind, solche Nachrichten zu erkennen und daraufhin nicht deren Links zu folgen oder deren Anhänge zu öffnen.

Fazit

Ein einfaches Antiviren-Programm auf einem Client zu installieren ist nicht mehr ausreichend, um sich vor der Flut an Spam und potenziell schädlichen E-Mails zu schützen. Stattdessen müssen sich Unternehmen je nach Infrastruktur um zusätzliche Absicherungen auf Gateway-Ebene über die Firewall oder dezidierte E-Mail-Sicherungslösungen kümmern. Neben den technischen Lösungen sollten auch die Mitarbeiter z.B. für Phishing-E-Mails sensibilisiert werden.

-PM m2solutions EDV-Service GmbH-

 

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Security-Unternehmen erkennt betroffene Software auch für IoT- / IIoT-Geräte automatisch

Neue OpenSSL Sicherheitslücke

Weltweite OpenSSL-Software für Datenverschlüsselung ist dringend zu aktualisieren

Eine neue bedrohliche Sicherheitslücke gefährdet weltweit alle Systeme, die OpenSSL, eine der meistverwendeten Softwares für Verschlüsselung aller Art, zur Transportverschlüsselung auf TLS-Basis einsetzen. Bei der Verarbeitung von bestimmten TLS-Zertifikaten können gezielte Attacken Clients und Server zum vollständigen Stillstand bringen (DoS -Denial of Service).

„Server, Clients und sonstige Geräte müssen sofort geprüft und nötigenfalls gepatcht werden. Da diese Software sehr verbreitet ist, ist die Mehrheit aller IT-Systeme – vom Server über Clients bis hin zum Internet der Dinge – betroffen. Wenn Hacker diese Lücke gezielt attackieren, kann es für Unternehmen und Institutionen sehr kritisch werden“, warnt Jan Wendenburg, CEO von IoT Inspector. Das Security-Unternehmen betreibt die führende europäische Plattform zur automatisierten Überprüfung von IoT-Firmware. Die jüngst bekannt gewordene Schwachstelle kann so auch in IoT- und IIoT-Geräten und -Infrastruktur, bzw. in deren Software gezielt aufgedeckt und so behoben werden.

Bedrohungsgrad: Hoch

In jüngster Vergangenheit deckte das Team von IoT Inspector zahlreiche Schwachstellen bei bekannten Hardwareherstellern auf. „Wir haben erlebt, dass nach der Veröffentlichung eines technischen Advisories Hacker gezielt begonnen haben, die adressierte Sicherheitslücke zu attackieren. Daher sollten Administratoren sofort prüfen, ob das Problem in ihren Netzwerken vorliegt“, sagt Jan Wendenburg von IoT Inspector. Die Sicherheitslücke (CVE-2022-0778) ist mit dem Bedrohungsgrad "hoch" eingestuft. Entdeckt wurde sie von Tavis Ormandy, einem britischen White-Hat-Hacker, der aktuell bei Google als Teil des Project-Zero-Teams arbeitet. Betroffen von der Schwachstelle sind die OpenSSL-Versionen 1.0.2, 1.1.1 und 3.0. Administratoren, die OpenSSL einsetzen, sollten zeitnah eine der abgesicherten Ausgaben 1.1.1n oder 3.0.2 installieren.

Unberechenbare Situation

Schnelle Reaktionen sind vor allem vor dem Hintergrund internationaler Cyberattacken aufgrund des Ukrainekrieges angebracht, rät das Spezialistenteam von IoT Inspector: „Kritische Infrastrukturen, aber auch Unternehmen, sind aktuell gefährdeter denn je. Der aufgedeckte Einsatz europäischer Technologie in russischem Kriegsgerät zeigt, wie schnell Unternehmen heute im Kreuzfeuer stehen und eventuell in einen Feldzug von Anonymous-Hackern gezogen werden könnten. Die Situation ist unberechenbar“, erklärt Wendenburg. Erst vor wenigen Tagen warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits zum dritten Mal vor kriegsbedingten Attacken auf IT-Infrastrukturen. Dabei kann jede Komponente eines Netzwerkes als Einfallstor genutzt werden, sofern die Sicherheitslücken nicht durch gezielte Analysen identifiziert und anschließend behoben werden. IoT Inspector bietet nach den Warnungen des BSI weiterhin einen kostenlosen Sicherheitscheck für IoT/IIoT Endpoints aller Art in KRITIS-Infrastrukturen an, um die europäische Sicherheitsarchitektur bestmöglich zu schützen. Ein Firmware-Check dauert nur wenige Minuten und analysiert die relevanten Risiken.

-PM IoT Inspector-

 

Extremismus und Sicherheitspolitik

Studienkurs für die Polizei und die Verfassungsschutzbehörden

Stefan Goertz,
Wiesbaden 2022,
324 Seiten.
ISBN 978-3-8293-1694-1.
Ladenverkaufspreis 39,90 €.
Stefan Goertz lehrt an der Hochschule des Bundes in Lübeck im Fachbereich Bundespolizei. Er studierte unter anderem in Berlin, München und Damaskus Politik- und Sozialwissenschaften, Öffentliches Recht und Arabisch.

Seit Jahren veröffentlicht er Bücher und Aufsätze zur Sicherheitspolitik, Extremismus und Terrorismus. Mit dem hier zu rezensierenden Buch wendet er sich an eine sehr heterogene Leserschaft, die neben dem im Untertitel hervorgehobenen Personenkreis auch unterschiedliche Institutionen der politischen Bildung und Praktiker aus verschiedenen Verwaltungsbereichen umfasst.

Dieser breiten Zielgruppe entsprechend, gliederte der Autor sein Lehrbuch, wobei er sich in weiten Teilen an die seit Jahren bewährte Systematik der Berichte anlehnt, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) herausgibt. Nach allgemein gehaltenen Betrachtungen über „Extremismus und Sicherheitspolitik“ behandelt er den „Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus“, widmet den sogenannten „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“ jeweils ein eigenes Kapitel und beleuchtet auch die Szene der „Querdenker“. Sodann geht er auf die Rahmenbedingungen und die aktivsten, von den Verfassungsschutzbehörden intensiv beobachteten extremistischen und terroristischen islamistischen Gruppierungen ein. Dem Kapitel über „Linksextremismus“ folgen Betrachtungen zum „Ausländerextremismus“. Danach wechselt er ein wenig den Betrachtungswinkel in jeweils eigenen Kapiteln über „Cybercrime“, „Organisierte Kriminalität“ und „Clankriminalität“.

Charakteristisch für diesen „Studienkurs“ sind die Zusammenfassungen der wichtigsten Erkenntnisse, jeweils am Kapitelende, die Goertz so anlegt, dass sie als Prüfungsvorbereitung besonders geeignet sind.

Betrachtet man die einzelnen Kapitel im Detail, so entdeckt man an zahlreichen Stellen ein auffallendes Ungleichgewicht zwischen dem, was in der Öffentlichkeit auf breites Interesse stößt und dem, was den für die Sicherheit zuständigen Behörden zunehmend Kopfzerbrechen bereitet. Als Beispiel sei hier lediglich die Szene der Querdenker genannt. Während diese in weiten Teilen der Öffentlichkeit als „Spinner“ abgetan wird, zeichnen die Polizeien ein deutlich abweichendes Bild. Goertz zitiert den rheinland-pfälzische Innenminister, Roger Lewentz, der feststellte: „Die extrem denkenden Ränder tun sich im Moment zusammen“ und der Minister ergänzte, es handele sich dabei um „… eine ganz bunte, aber für die Gesellschaft gefährliche Mischung.“ Diese Bewertung lässt sich anhand von Zahlen aus nahezu allen Bundesländern erhärten. So zählte das Landeskriminalamt Berlin bis Mitte März 2021 1200 Straftaten, die von „Querdenkern“ verübt wurden. Darunter 160 Angriffe auf Polizisten, 260 Widerstandshandlungen, nahezu 200 Fälle von Landfriedensbruch und 17 gefährliche Körperverletzungen.

Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Islamismus standen von jeher deutlich stärker im Mittelpunkt des öffentlichen, insbesondere des medialen Interesses. Gleichwohl lässt die exemplarische Beschreibung von zehn islamistischen Anschlägen, die durch Polizei und Verfassungsschutzbehörden verhindert wurden, aufhorchen. Ebenso erschreckt eine Auflistung potenzieller Anschlagsziele und möglicher Tatbegehungsweisen. Der Autor spricht nicht aus, dass gegen diese Formen des Terrorismus, oft durch Einzeltäter begangen, eine wirksame Abwehr schwierig ist.

Klare Worte findet Goertz für die extremistischen Strukturen innerhalb der Partei „Die Linke“, weshalb der Verfassungsschutz deren „Kommunistische Plattform“, die „Sozialistische Linke“, die „Antikapitalistische Linke“ und „marx21“ beobachtet. Das BfV stufte im Jahr 2021 innerhalb der Partei „Die Linke“ 3632 Personen als linksextremistisch ein.

Der Verfasser betont, dass sich die Straftaten von Linksextremisten nicht nur gegen „Rechtsextremisten“, sondern gleichermaßen auch gegen „den Staat und seine freiheitliche demokratische Grundordnung“ richten. Ausführlich beschreibt er mehrere Anlässe, bei denen von diesen Gruppierungen Gewalt gegen Polizeibeamte ausgeübt wurde.

Eindrucksvoll arbeitet Goertz heraus, dass von Linksextremisten systematisch solche politischen Felder belegt werden, die in der Öffentlichkeit auf breites Interesse stoßen. Dahinter steckt das Ziel: „Über gesellschaftlich vermittelbare Themen sollen insbesondere jüngere Menschen gezielt unter ‚antikapitalistischen‘ Vorzeichen politisiert und radikalisiert werden. Auch unter dem Deckmantel eines vorgeblichen Engagements für den Klimaschutz versuchen Linksextremisten, das Thema als Vehikel für ihren eigentlichen ‚Kampf‘ gegen den ‚Kapitalismus‘ auszunutzen und Protestaktionen zu instrumentalisieren. Spätestens Mitte August 2019 wurde durch eine breite mediale Berichterstattung ein Zusammenhang zwischen den Aktivitäten Greta Thunbergs, Klimaschützern und Linksextremisten sichtbar.“ Goertz zitiert aus einer aktuellen Bewertung des BfV. Dort wird dargestellt, dass „Linksextremisten mit ihrem vermeintlichen Engagement für den Klimaschutz versuchen, ‚demokratische Diskurse zu verschieben, sie um ihre eigenen ideologischen Positionen zu ergänzen, gesellschaftlichen Protest zu radikalisieren und den Staat und seine Institutionen zu delegitimieren.“ Bei diesen Sätzen kommt dem Rezensenten die Lenin zugeschriebene Bezeichnung der „nützlichen Idioten“ in den Sinn.

In der Summe bietet Stefan Goertz einen anschaulichen, lehrbuchartigen Überblick über das weitgespannte Themengebiet „Extremismus und Sicherheitspolitik“. Im umfangreichen Literaturverzeichnis wird der geneigte Leser vielleicht den Namen Eckhard Jesse vermissen, der als Nestor der Extremismus-Forschung gilt. Dass Goertz im Literaturverzeichnis 26 Arbeiten aus seiner eigenen Feder aufführt, unterstreicht, dass er in diesem Themengebiet getrost als „Experte“ bezeichnet werden darf.

Dr. Reinhard Scholzen

 

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Böse Hacker, gute Hacker: Wenn IT zur Kriegswaffe wird

IT-Infrastrukturen müssen auf den Cyber- und Netzwerk-Krieg ausgerichtet werden

Spätestens diese Nachricht schlug ein wie eine Bombe: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt nach § 7 BSI-Gesetz vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky. Parallel dazu betätigen sich seit dem Angriff der russischen Armee in der Ukraine Hacker von Anonymus als Kriegswaffe und kämpfen gegen Russland und seine Verbündeten. „Die Situation in der IT-Sicherheit ist durch den Ukraine-Konflikt wesentlich komplexer geworden. Bisher bewährte Antiviren-Software sollte nicht mehr genutzt werden, mehr denn je drohen Hackerangriffe aus allen Richtungen – aktuell kann jedes Unternehmen, jede Institution ins Fadenkreuz geraten“, warnt Andreas Schlechter, Geschäftsführer von Telonic. Das innovative Systemhaus sichert mit seinen Mitarbeitern und eigenem IT-Response-Unit Risiken aller Art ab – von der Netzwerkplanung über die Umsetzung bis zum laufenden sicheren Betrieb. Höchstmögliche Sicherheit ruht laut dem IT-Experten dabei auf drei Säulen: Network, Security und Analytics. „Die Unverletzbarkeit einer Infrastruktur beginnt bei der Planung, der Auswahl der Architektur in der IT, der Wahl der Sicherungswerkzeuge und endet bei der Analyse aller Vorkommnisse aus einem Netzwerk auf mögliche Sicherheitslücken“, so Andreas Schlechter.

Geografische Bedrohungen

Jüngst wurde bekannt, dass in russischen Panzern Bordelektronik von Bosch zum Einsatz kommt: „In einem Cyberkrieg, wie wir ihn aktuell mit Beteiligung zum Beispiel des Anonymus-Netzwerkes erleben, kann das bereits Grund genug für eine Attacke sein. Die Grenzen verschwimmen und ob böser Hacker oder guter Hacker: Schutz ist wichtiger denn je“, warnt Schlechter. Hinzu kommen besondere geografische Risiken: Zahlreiche Unternehmen sind über das Internet mit Partnern in der Ukraine verbunden oder unterhalten dort eine Niederlassung, die möglicherweise nun dem persönlichen Zugriff der Mitarbeiter entzogen ist und nicht mehr vor Ort geschützt werden kann. „In dem Fall muss sofort vorgesorgt werden, Remote-Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden, um Intellectual Property zu schützen und das gesamte Unternehmen vor Fremdzugriff aus dem eigenen Netzwerk am externen Standort abzusichern“, erklärt Security-Experte Andreas Schlechter.

Echtzeit-Analyse schützt

Entscheidend bei der Überwachung von Netzwerken auf sicherheitsrelevante Vorfälle ist die sorgfältige Analyse der anfallenden Log- und Protokolldateien der einzelnen Komponenten mit speziellen Softwaretools. Mit Machine Learning und KI-basierter Technologie können moderne Security-Lösungen viele Prozesse automatisieren und sofortige Handlungsempfehlungen geben. So werden Netzwerkereignisse in die Kategorien „supervised Learning“ und „unsupervised Learning“ geclustert. Potenzielle Bedrohungen werden entsprechend schneller erkannt und können behoben werden. Im Falle eines „supervised Learning“ kümmert sich sofort ein Expertenteam extern um die Lösung. Telonic betreibt zu diesem Zweck ein eigenes Security Network Operations Center (SNOC), in dem erkannte, aber nicht KI-basiert zu lösende Probleme und Vorkommnisse aus der Netzwerkanalytik umgehend bearbeitet werden. Als Security Response Team übernimmt Telonic das Sicherheits-Management und erhält Unternehmen die Betriebssicherheit.

-PM Telonic GmbH-

 

Ob Wettervorhersage oder Spiele – es geht auch datensparsam mit Privacy Friendly Apps.
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Privatsphäre auf dem Smartphone ist möglich

Die Forschungsgruppe SECUSO am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) hat gemeinsam mit Studierenden mehr als 30 verschiedene Apps für Android entwickelt, die nur die für die Funktionalität erforderlichen Berechtigungen anfordern und keine Tracking-Mechanismen enthalten. Für diese „Privacy Friendly Apps“ hat SECUSO nun den 2022 erstmals verliehenen „Digital Autonomy Award“ vom Kompetenzzentrum Digital Autonomy Hub erhalten, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird.  

Wir alle füttern unsere Smartphones täglich mit vielen Daten: Wir führen Gespräche in Wort, Text und Bild, speichern Notizen, Fotos und Videos, planen Termine und verwalten Kontakte. Der Zugriff auf diese teilweise sensiblen Daten ist über sogenannte Berechtigungen geregelt. Beispielsweise benötigt jede App, die auf die Kamera zugreift, die entsprechende Berechtigung. Viele Apps verlangen jedoch bereits bei der Installation oder in anderen Kontexten Berechtigungen, die ihnen den Zugriff auf private Smartphone-Daten ermöglichen, obwohl dies für die Funktionalität der Apps nicht erforderlich ist. So gibt es Wetter-Apps oder QR-Code-Scanner, die Zugriff auf das Adressbuch oder auf private Fotos fordern. Zudem enthalten viele Apps sogenannte Tracker, die laufend Daten erfassen, das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer analysieren und Profile von Personen anlegen, ohne dass diese es mitbekommen. Die gesammelten Daten lassen sich für gezielte Werbung nutzen, können aber auch von Hackerinnen und Hackern gestohlen werden.

 Studierende sind maßgeblich an der Entwicklung der Apps beteiligt

 Mehr Privatsphäre ermöglichen die von der Forschungsgruppe SECUSO (Security – Usability – Society) des KIT entwickelten „Privacy Friendly Apps“, kurz PFAs. Die Forschungsgruppe unter Leitung von Professorin Melanie Volkamer gehört zum Institut für Angewandte Informatik und Formale Beschreibungsverfahren des KIT. An der Entwicklung der für Android-Smartphones geeigneten PFAs waren und sind Studierende maßgeblich beteiligt „Dies ermöglicht den Studierenden im Rahmen von Programmierpraktika oder Abschlussarbeiten einen guten Einstieg in die Security- und Privacy- Aspekte bei der Android-App-Entwicklung“, sagt Volkamer. „Eine Herausforderung liegt darin, die Entwicklung der Apps mit der universitären Lehre zu verbinden. Auch Studierende ohne einschlägige Vorerfahrung sollen sich daran beteiligen können.“

Die PFAs zeichnen sich dadurch aus, dass sie nur die für ihre Funktionalität erforderlichen Berechtigungen anfordern, keine Tracking-Mechanismen enthalten und damit keine Nutzungsdaten sammeln. „Die erhobenen Daten werden lediglich lokal auf dem Smartphone gespeichert“, erklärt Christopher Beckmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Forschungsgruppe SECUSO und verantwortlich für das Privacy Friendly Apps Lab. „Nur dann werden klar definierte Daten an Drittanbieter übertragen, wenn dies für die Funktionalität unbedingt erforderlich ist.“ Der Quellcode jeder PFA ist auf der Plattform GitHub öffentlich einsehbar.

Das Team der Forschungsgruppe SECUSO entwickelt Apps, die ausschließlich auf die für ihre Funktion erforderlichen Daten zugreifen.
© SECUSO, KIT

Apps reichen vom Schrittzähler bis zum Passwortgenerator

Derzeit gibt es mehr als 30 PFAs in den Bereichen Tools, Fitness und Gesundheit, Spiele sowie Sicherheit, unter anderem mit Taschenlampe und To-do-Liste, Schrittzähler und Aktivpause, Sudoku und Kopfrechentrainer, Passwortgenerator und WiFi-Manager. Für die „Privacy Friendly Apps“ erhält SECUSO den 2022 erstmals verliehenen „Digital Autonomy Award“. Die Auszeichnung vergibt das Kompetenzzentrum Digital Autonomy Hub – Technik souverän nutzen, das ein interdisziplinäres Netzwerk von 43 Instituten und Organisationen koordiniert, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Forschungsprogramm „Miteinander durch Innovation“ gefördert und von der Gesellschaft für Informatik e.V. und AlgorithmWatch umgesetzt wird.

SECUSO hat sich zum Ziel gesetzt, die PFAs stetig weiterzuentwickeln und den Kreis der Nutzerinnen und Nutzer zu erweitern. Daher sucht die Forschungsgruppe Interessierte, die das Privacy Friendly Apps Team in Form einer Patenschaft unterstützen – etwa mit der Betreuung einer oder mehrerer Apps, mit personellen oder mit finanziellen Ressourcen. (or)

-PM Karlsruher Institut für Technologie (KIT)-

 

An den Eingangs- und Bürotüren des Schweizer Coworking-Anbieters Office LAB sind funkvernetzte XS4 One Beschläge von SALTO für die Echtzeit-Zutrittskontrolle installiert.
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Cloud-Zutrittskontrolle von SALTO für Office LAB und LivingTown

Der Coworking-Anbieter Office LAB und das Coliving-Unternehmen LivingTown haben sich für die cloudbasierte Zutrittslösung SALTO KS Keys as a Service entschieden. Ausschlaggebend waren die umfassenden Funktionen für das Zutrittsmanagement, die einfache Bedienung sowie die Integration in die jeweils eingesetzten Managementplattformen.

Für die beiden Anbieter spielt die zentrale mobile Applikation eine entscheidende Rolle. Die Kunden sollen alles mit ihrem Smartphone erledigen können: Check-in, Meetingraum oder Waschmaschine reservieren, abrechnen, Türen öffnen – und das jeweils in Abhängigkeit von ihrer Buchung. Das bedingt integrierte digitale Abläufe über mehrere Systeme hinweg. Für die Zutrittskontrolle heißt das in erster Linie, dass sie mit den genutzten Managementplattformen kompatibel sein muss. Für SALTO KS sprach darüber hinaus die Preisstruktur ohne versteckte Kosten, wodurch eine zuverlässige Kalkulation möglich ist. Ferner erfüllte die Cloud-Zutrittslösung die beiden Grundanforderungen nach einfacher Bedienung für die Kunden und der Möglichkeit, Türen aus der Ferne via Mobile und Web App zu öffnen.

Am Standort Zürich-Altstetten sind bei Office LAB über 36 Zutrittspunkte und bei LivingTown über 85 Zutrittspunkte mit der Lösung ausgestattet. Als Hardware kommen funkvernetzte XS4 One Langschildbeschläge an den Büro-, Studio- und Wohnungstüren zum Einsatz. Elektronische SALTO Neo Zylinder finden sich an den Türen für die Besprechungsräume bei Office LAB sowie an Lagereinheiten und Schränken bei LivingTown. Mehr als 200 Personen sind als Nutzer angelegt und verwenden vorwiegend digitale Schlüssel und als Rückfallebene Smart Tags.

Für Office LAB und LivingTown zahlt sich der Einsatz der SALTO Zutrittslösung gleich mehrfach aus: Die Anbieter können ihr Konzept kundenfreundlicher realisieren, weil es durchgängig digitalisiert ist. Die Community-Zonen sind einfacher und sympathischer zugänglich. Und sowohl Office LAB und LivingTown als auch deren Kunden sparen enorm viel Zeit bei der Verwaltung der Zutrittsrechte. Nicht zu unterschätzen ist obendrein der Sicherheitsaspekt, da nach einer Kündigung nicht im Raume steht, ob wirklich alle Schlüssel zurückgegeben wurden – sie werden einfach mit einem Mausklick gesperrt.

Die Besprechungsräume beim Schweizer Coworking-Anbieter Office LAB sind mit funkvernetzten SALTO Neo Zylindern ausgestattet.
© SALTO Systems

Mit Office LAB und LivingTown hat die auf Digitalisierung in der Baubranche spezialisierte RESO Group AG in den vergangenen Jahren zwei Marken für Coworking und Coliving in der Schweiz lanciert. Die Office LAB AG bietet an mehreren Standorten inspirierende und stilvolle Coworking Spaces mit moderner und professioneller Infrastruktur sowie flexiblen Mietmodellen. Die LivingTown AG hat sich dem professionellen Business-Coliving verschrieben und offeriert unterschiedlich gestylte und ausgestattete Lofts mit umfassenden Services und Gastronomie, bevorzugt am gleichen Standort wie Office LAB.

-PM SALTO-

 

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Deutsche Städte realisieren kostengünstig datenschutzkonforme Videoüberwachung

Mit dem Datenschutz-Rollo die Versammlungsfreiheit schützen

Bereits im März 2020 legte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf Art. 8 des Grundgesetzes fest: Bei friedlichen Versammlungen müssen stationäre Videoüberwachungssysteme für alle Teilnehmenden weithin sichtbar deaktiviert werden. Seither vertrauen immer mehr deutsche Städte auf die Panomera® Kameras mit „Datenschutz-Jalousie“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier. Der Grund: Maximaler Schutz von Persönlichkeitsrechten bei minimalem Kostenaufwand.

Persönlichkeitsrechte bei friedlichen Versammlungen schützen

Seit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW im März 2020 (Aktenzeichen: 15 A 1139/19) sind Betreiber von fest installierten Videokameras im öffentlichen Raum dazu verpflichtet, diese bei Versammlungen „weithin sichtbar“ zu deaktivieren. So soll ein einschüchternder oder abschreckender Effekt auf Versammlungsteilnehmer vermieden werden. Die herkömmliche Vorgehensweise zur eindeutigen Deaktivierung der Videobeobachtung – meistens eine einfache Verdeckung mit Jutesack und Steiger - verursacht jedoch einen erheblichen logistischen und finanziellen Mehraufwand in den Kommunen. Bei durchschnittlich 200-300 Versammlungen pro Jahr in einer deutschen Großstadt entstehen schnell zusätzliche Ausgaben im sechsstelligen Bereich.

Das „Datenschutz-Rollo“ aus Deutschland 

Um die Versammlungsfreiheit trotz installierter Videokameras zu vertretbaren Kosten zu gewährleisten, setzen mittlerweile 12 deutsche Städte, darunter Köln, Frankfurt am Main, Offenbach und Darmstadt, auf das „Panomera® Privacy Shield®„Panomera® Privacy Shield“ des deutschen Videotechnik-Herstellers Dallmeier. Die in gelber Signalfarbe gehaltene Jalousie aus undurchsichtigem Spezialmaterial verhüllt die Objektive der Dallmeier Panomera®-Kamerasysteme®Panomera®-Kamerasysteme per Mausklick binnen weniger Augenblicke. Eine auf die Jalousie aufgedruckte, durchgestrichene Kamera macht zuverlässig und weithin sichtbar klar: Hier findet keine Videoüberwachung statt. Nach Ende der Kundgebung können Polizei und Sicherheitsverantwortliche die Maßnahme vom Leitstand aus in Sekundenschnelle wieder aufheben.

"Das Urteil aus NRW bindet uns zwar nicht unmittelbar, wir können es jedoch nicht außer Acht lassen und es ist gut, entsprechend vorbereitet zu sein, da eine vergleichbare Klage wohl auch bei uns Aussicht auf Erfolg hätte,“ so Herr Peter Weigand, Amtsleiter des Ordnungsamtes Offenbach. „Es geht uns aber nicht nur darum, den gerichtlichen Anforderungen Genüge zu leisten, sondern vor allem und in erster Linie unseren Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ungestört wahrnehmen zu können. Das „Privacy Shield“ ermöglicht uns dies, und zwar quasi per Fernsteuerung und ohne zusätzlichen personellen Kostenaufwand.“

„Friedliche Demonstrationen und Kundgebungen sind ein wesentliches Grundrecht jeder Demokratie. Uns als deutschem Hersteller von Videosicherheitstechnik war es deshalb ein wichtiges Anliegen, die Vorteile städtischer Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten mit der aktuellen Gesetzgebung zum Datenschutz in Einklang zu bringen“, erklärt Frank Salder, Geschäftsführer der Dallmeier Systems Niederlassung in Gladbeck und Safe City-Experte der Dallmeier Unternehmensgruppe. „Dank des Panomera® Privacy Shields haben Bürgerinnen und Bürger weithin sichtbar diese Gewährleistung – und gleichzeitig sparen die Kommunen signifikant Kosten im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen.“

-PM Dallmeier-

 

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Genetec Umfrage

Physische Sicherheitsbranche setzt auf neue Technologien, um aktuellen Herausforderungen zu begegnen

Genetec, führender Technologie-Anbieter für vereinheitlichtes Sicherheitsmanagement, öffentliche Sicherheit und Business Intelligence, hat die Ergebnisse seiner Studie zur Lage der physischen Sicherheitsbranche veröffentlicht.

Im Rahmen der Erhebung wurden weltweit über 2.000 Führungskräfte dazu befragt, wie sich die Rolle der physischen Sicherheit im Jahr 2021 weiterentwickelt hat und wie sich Unternehmen an die veränderten Bedingungen angepasst haben.

Die Rolle der physischen Sicherheit ist im Wandel

Die physische Sicherheit wird nicht mehr nur als Instrument zur Risikominderung wahrgenommen. Vielmehr spielt sie nun eine zentrale Rolle in der digitalen Transformation von Unternehmen. Über zwei Drittel (69 %) der Befragten bezeichneten physische Sicherheit und die daraus gewonnenen Daten als „unternehmenskritisch“. Vor allem größere Unternehmen erkennen zunehmend den Wert der von ihren physischen Sicherheitssystemen gesammelten Daten: Gut 46 % gaben an, dass sie ihre Sicherheitssysteme zur Verbesserung der gesamten Unternehmenseffizienz, der Produktivität und der Anlagenoptimierung nutzen.  

Einige Teilnehmer gaben individuell an, in den kommenden zwölf Monaten in Datenmanagementlösungen investieren zu wollen, um die Funktionalität ihrer physischen Sicherheitsinfrastruktur voranzutreiben oder zu verbessern. Die Umfrage ergab darüber hinaus, dass ein zunehmender Anteil der Unternehmen (36 %) in vereinheitlichte Lösungen investiert, um die Wartung, Sichtbarkeit und Datenerfassung über alle eingesetzten Systeme hinweg zu erleichtern und so die Funktionalität und den Betrieb zu optimieren. Im Rahmen der letztjährigen Studie planten nur 31 % entsprechende Investitionen. Mehr als jeder zweite Befragte (51 %) bestätigte, dass in Videoanalyse investiert wurde, um die Funktionalität installierter Anlagen zu verbessern und Geschäftsprozesse digital zu transformieren. 

„Schon vor der Pandemie spielte die physische Sicherheit eine immer wichtigere Rolle in den Bereichen Business Intelligence und Operations. In den vergangenen zwei Jahren hat sie sich als strategischer Vorteil erwiesen, um eine Vielzahl unterschiedlicher Herausforderungen zu bewältigen“, sagt Pervez R. Siddiqui, Vice President Offerings and Transformation bei Genetec. „Wenn wir die Pandemie überwunden haben, werden sich Unternehmen mit drei verschiedenen Trends auseinandersetzen müssen: Veränderungen in der physischen Dimension der Arbeit, da sich Arbeitsbereiche zunehmend verändern, die Automatisierung alltäglicher Prozesse, um die Produktivität und die Mitarbeiterbindung zu steigern, und das Interesse auf Vorstandsebene, die betriebliche Widerstandsfähigkeit durch integriertes Risikomanagement zu erhöhen.“

Cloud-Migration nimmt Fahrt auf

Cloud-basierte Lösungen haben im Rahmen der Pandemie und dem damit einhergehenden eingeschränkten Zugang zu physischen Standorten einen Schub erfahren. Solche Cloud-Lösungen ermöglichen es Unternehmen, Videostreams aus der Ferne zu überwachen, Kameras zu steuern, den Systemzustand im Auge zu behalten, Wartungsarbeiten per Fernwartung durchzuführen und Firmware/Software zu aktualisieren. Die Umfrage ergab, dass 45 % der größten Unternehmen (mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) bereits Cloud-Lösungen einsetzen. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zum Jahr 2020, in dem lediglich 26 % der Befragten angaben, mit dem Einsatz von Cloud-Lösungen begonnen zu haben. Ganze 94 % bestätigten, dass sie langfristig den Einsatz von Cloud- oder Hybrid-Cloud-Lösungen planen.

„Die Akzeptanz von Cloud- und Hybrid-Cloud-Lösungen nimmt in der Sicherheitsbranche rasant zu“, sagt Christian Morin, Vice President Product Engineering und CSO bei Genetec. „Viele Verantwortliche für physische Sicherheit haben in der Vergangenheit gezögert, wenn es um den Einsatz von Cloud-basierten Lösungen ging. Mittlerweile haben sie aber die Vorteile verstanden und erkannt, wie ihnen solche Lösungen helfen können, ihre Ressourcen besser zu nutzen, um ihre Geschäftsziele zu erreichen und gleichzeitig die Komplexität betrieblicher Prozesse zu minimieren.“

Investitionen in die Zutrittskontrolle steigen 

Auf die Frage, in welche Art von Lösungen sie in den kommenden zwölf Monaten investieren möchten, um ihre physischen Sicherheitssysteme zu verbessern, nannte mehr als die Hälfte der Befragten (52 %) die Zutrittskontrolle. 
„Herkömmliche Zutrittskontrollsysteme basieren auf veralteten Technologien, die Cyber-Bedrohungen Tür und Tor öffnen“, sagt Thibaut Louvet, Director Access Control Product Group bei Genetec. „Es ist beruhigend, dass Unternehmen jetzt den notwendigen nächsten Schritt gehen, um ihre Zutrittskontrollsysteme zu modernisieren und cybersicher zu machen.“

Der vollständige Report kann hier heruntergeladen werden: https://www.genetec.com/de/preview/a/report-zur-lage-der-physischen-sicherheit

-PM Genetec-

 

SALTO Systems übernimmt Cognitec Systems, einen der weltweit wichtigsten Anbieter von Lösungen für die automatische Gesichtserkennung.
© SALTO Systems

SALTO übernimmt Cognitec Systems

SALTO Systems, ein führender Hersteller von elektronischen Zutrittskontrolllösungen, investiert in Cognitec Systems, einen der weltweit wichtigsten Anbieter von Lösungen für die automatische Gesichtserkennung.
Cognitec offeriert mit seiner firmeneigenen Technologie eine zuverlässige Umsetzung von Identitäts-, Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien.

Die Investition in Cognitec ermöglicht SALTO den direkten Zugriff auf diese Technologie, um sie künftig in einer breiten Palette von Anwendungen einzusetzen.

Cognitec hat seinen Hauptsitz in Deutschland und verfügt über Niederlassungen in Australien, Spanien und den USA, einschließlich eines großen Teams von Wissenschaftlern und Ingenieuren, die sich in der deutschen Zentrale der Forschung und Entwicklung widmen. Das Portfolio von Cognitec umfasst Lösungen für die Suche in Gesichtsbilddatenbanken, die Auswertung aufgezeichneter Videos, Echtzeit-Videoscreening und Personenanalyse, Grenzkontrollen, ICAO-konforme Fotoerfassung und die Bewertung der Gesichtsbildqualität. Der FaceVACS-Algorithmus – das Flaggschiff des Unternehmens – wurde kontinuierlich durch Leistungstests des NIST (National Institute for Standards & Technology) validiert.

Seit der Gründung im Jahr 2002 hat Cognitec mit Regierungsstellen, Strafverfolgungsbehörden und gewerblichen Kunden in mehr als 50 Ländern zusammengearbeitet. Der deutsche Bundesgrenzschutz beispielsweise nutzt die Technologie von Cognitec für automatische Passkontrollen und die Erfassung biometrischer Fotos im Rahmen des Europäischen Einreise- und Ausreisesystems (EES).

Die Zusammenarbeit mit Cognitec gibt SALTO die Möglichkeit, die Produkte und Plattformen der gesamten Unternehmensgruppe nahtlos um Biometrie, Gesichtserkennung und künstliche Intelligenz zu ergänzen. Die Technologie von Cognitec ist hochgradig kompatibel und integrierbar in das SALTO Portfolio von Zutrittskontrollsystemen, intelligenten Schrankschließsystemen sowie Buchungs- und Ticketinglösungen. Die Integration von Anwendungen wie reibungsloser Check-in und biometrischer Zutritt bietet Vorteile für sämtliche vertikalen Märkte, in denen SALTO aktiv ist.

Die letzten Jahre haben gezeigt, dass sich digitale Ausweise, digitale Identitäten und Gesichtserkennung in allen Branchen als neuer Standard durchsetzen. Angesichts dessen wird die automatische Gesichtserkennung zu einer Schlüsseltechnologie, um die Anforderungen des Marktes zu erfüllen.

-PM SALTO-

 

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Rosenbauer und OroraTech kooperieren ab sofort bei Waldbrandbekämpfung

Satellitengestützte Erdbeobachtung soll Reaktionszeiten beschleunigen und Löscheinsätze verkürzen

Der Rosenbauer Konzern und OroraTech, ein führender digitaler Aufklärungsdienst für Waldbrände, arbeiten ab sofort zusammen, um das wachsende Problem der Waldbrände mithilfe von Satellitensystemen zu bekämpfen. Die strategische Partnerschaft hat es sich zum Ziel gesetzt, die Brandbekämpfung zu digitalisieren, um so den Einsatzorganisationen und -kräften vor Ort noch genauere Daten als Entscheidungsgrundlage zu liefern.

Nach Angaben der Vereinten Nationen1 wird die Zahl der Waldbrände bis zum Jahr 2100 schätzungsweise um 50 % ansteigen. Die Waldbrände werden intensiver und häufiger und Gemeinden und Ökosysteme noch stärker in Mitleidenschaft ziehen. Rosenbauer wird in Zukunft die von OroraTech generierten und analysierten Satellitendaten in ihr Einsatzmanagementsystem integrieren und so alle relevanten Daten für die Bekämpfung und das Management von Waldbränden bereitstellen. Das Ergebnis ist ein permanenter Informationsfluss mit wichtigen Erkenntnissen, von der Branderkennung bis zum Einsatzmanagement.

Andreas Zeller, CSO der Rosenbauer International AG: „Auf der Basis unserer umfangreichen Erfahrungen in der Brandbekämpfung kombinieren wir unser Einsatzmanagementsystem Connected Command und die Satellitendaten von OroraTech. So ermöglichen wir schnellere Reaktionszeiten und schützen die Gesundheit und das Leben der Einsatzkräfte.“

OroraTech CEO Thomas Grübler: „Durch die Partnerschaft mit Rosenbauer können wir Satelliten- und andere Sensordaten für Rettungsdienste auf der ganzen Welt nahtlos verfügbar machen und sie dabei unterstützen, schneller und präziser zu reagieren.“

Bereits heute liefert OroraTech aktuelle Waldbrandinformationen von öffentlichen Satelliten, die mit Wärmebildkameras ausgerüstet sind. Allerdings in Abständen, die je nach Region selten ausreichen, um Katastrophen zu verhindern: nämlich bis zu 6 Stunden verzögert. Rosenbauer plant gemeinsam mit OroraTech, dieses System zu einem Waldbrandüberwachungs- und Bekämpfungssystem auszuweiten, das mit Intervallen von bis zu 30 Minuten arbeitet. Dazu wird das Münchner Startup in den nächsten Jahren bis zu 100 Satelliten von der Größe einer Schuhschachtel, ausgestattet mit je einer hochauflösenden Wärmebildkamera sowie künstlicher Intelligenz, ins All schießen. Der erste Prototyp kreist bereits seit Jänner 2022 im Orbit.

-PM Rosenbauer-

Quelle:

1  https://www.unep.org/news-and-stories/press-release/number-wildfires-rise-50-2100-and-governments-are-not-prepared

 

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Elektrisches Tanklöschfahrzeug kurz vor Auslieferung an das Los Angeles City Fire Department

Rosenbauer hat in den letzten Wochen den ersten RTX für den nordamerikanischen Feuerwehrmarkt aufgebaut. Das Fahrzeug ist bestimmt für das Los Angeles City Fire Department und wurde gemeinsam mit dem LAFD entwickelt, wobei die „Kern-DNA“ mit dem RT nach europäischer Norm ident ist, während die technische Auslegung dem Regelwerk der amerikanischen NFPA (National Fire Protection Agency) entspricht.

Im RTX steckt das technologische Know-how einer zehnjährigen Entwicklungsarbeit im Rosenbauer Konzern. Das Ergebnis ist mehr als ein „elektrifiziertes Feuerwehrfahrzeug“, es ist die Blaupause für das kommunale Feuerwehrfahrzeug der Zukunft: ein Fahrzeug aus einem Guss, funktional und robust, mit einer hoch ergonomischen Fahrzeugarchitektur, einem noch nie dagewesenen Maß an Sicherheit für die Crew sowie einem innovativen Bedienkonzept mit umfassender Konnektivität. Sicherheit, Dynamik, Leistung, alles, was bei einem Feuerwehrfahrzeug zählt, verbindet der RTX zu einer funktionalen Einheit.

Unerreichte Fahreigenschaften

Was den RTX besonders auszeichnet, ist sein stabiles Fahrverhalten und die hohe Fahrsicherheit. Er verfügt über ein Niederflurchassis mit Kernrohrrahmen, in dem eine der beiden Hochvolt-Akkus verbaut ist, wodurch sich ein ungleich tieferer Schwerpunkt als bei Feuerwehrfahrzeugen auf LKW-Fahrgestellen ergibt. Einzelradaufhängung und zuschaltbare Hinterachslenkung sorgen für ausgezeichnete Wendigkeit und Manövrierfähigkeit, sogar im Hundegang (Crab steering) lässt sich der RTX bewegen. Das luftgefederte Fahrwerk erlaubt die Anpassung der Fahrniveaus an den Untergrund (Straßen- und Geländefahrten, Wattmodus, Einsatzstellenmodus) und aufgrund der kompakten Abmessungen (L x B = ca. 8,25 x 2,35 m) kann das Fahrzeug leichter durch enge Gassen und dichten Verkehr pilotiert werden. Moderne Assistenzsysteme wie ADM (Automatic Drivetrain Management) und EBS (Electronic Braking System) unterstützen dabei den Fahrer.

Energetisches Kraftpaket

Die Fahrdynamik des RTX resultiert in erster Linie aus dem elektrischen Antriebskonzept: Zwei Elektromotoren mit einer Leistung von 2 x 180 kW (peak) bzw. 2 x 130 kW (continuous) treiben alle vier Räder an (permanenter Allrad). Mit Strom versorgt werden sie aus zwei Hochvoltbatterien mit einer elektrischen Speicherkapazität von 132 kWh, welche auch die Energie für den Pumpenbetrieb und andere Verbraucher an der Einsatzstelle bereit stellen.

Darüber hinaus verfügt der RTX standardmäßig über einen Range Extender (Dieselmotor mit Stromgenerator) mit einer Leistung von 225 kW, der platzsparend, im Aufbau verbaut ist. Damit wird der RTX zum integrierten Kraftwerk, welches die Hochvoltbatterien automatisch wieder auflädt, wenn mehr Energie verbraucht wird, als darin gespeichert ist.

Sicherheit und Gesundheit

Die integrale Bauweise der RTX-Kabine sorgt für ein hohes Maß an passiver Sicherheit während der Anfahrt. An der Einsatzstelle kann das Fahrzeug dank des luftgefederten Fahrwerks so weit abgesenkt werden (175 mm über Bodenniveau), dass der Mannschaftsraum barrierefrei betreten und die im Fahrzeug gehalterte Ausrüstung mit sicherem Stand vom Boden aus entnommen werden kann. Die schattenlose LED-Umfeldbeleuchtung und die Unterflurbeleuchtung erhöhen die Sicherheit rund um das Fahrzeug.

Darüber hinaus reduziert der RTX die Schadstoffbelastung der Einsatzkräfte auf ein Minimum. Schon auf der Anfahrt zum Einsatzort sind sie praktisch emissionsfrei unterwegs und auch an der Einsatzstelle weniger Schadstoffen und Lärm ausgesetzt als bisher, weil der Großteil aller technischen sowie kürzere Löscheinsätze rein elektrisch abgearbeitet werden können.

Moderner Kommandostand

Fahrerhaus und Mannschaftsraum verschmelzen beim RTX zu einer modernen Kommandozentrale, in der Einsatzbesprechungen wind- und wettergeschützt und in ruhiger Atmosphäre durchgeführt werden können. Fahrer und Beifahrer drehen zu diesem Zweck ihre Sitze nach innen und wenden sich direkt an die Crew-Mitglieder, die an den Fahrzeugseiten mit Blick zueinander und an der Kabinenrückwand mit Blick nach vorne sitzen.

Sämtliche Funktionen des Fahrzeuges, von der Beleuchtung bis zur Löschtechnik, können über ein zentral im Armaturenbrett verbautes 17“-Display gesteuert werden. Zudem baut das Fahrzeug sein eigenes W-LAN auf, das zur kabellosen Steuerung von Robotern, Drohnen und anderem elektrischem Equipment genutzt werden kann.

Einsatz am Hollywood Boulevard

Der RTX für das Los Angeles City Fire Department präsentiert sich mit klarer, durchgängiger Designlinie und gebrandeter Frontpartie. Im April wird das Fahrzeug auf der US-Feuerwehrmesse FDIC in Indianapolis, IN, zu sehen sein, anschließend wird es nach Los Angeles überstellt. Dort wird es nach ausführlichem Training und Testbetrieb auf der Fire Station 82 am Hollywood Boulevard seinen Dienst im Regelbetrieb antreten.

Andreas Zeller, CSO der Rosenbauer International AG

„Wir freuen uns, dass wir den RTX für Amerika gemeinsam mit dem Los Angeles City Fire Department entwickeln durften und dieser demnächst seine Fähigkeiten im Feuerwehralltag unter Beweis stellen kann. Wir erwarten uns davon auch einen starken Impuls für den Vertrieb, denn viele weitere US-Feuerwehrorganisationen, die bereits Interesse an dem Fahrzeug gezeigt haben, blicken derzeit gespannt nach L.A. und wollen bei ihrer Kaufentscheidung die ersten Praxiserfahrungen mit dem RTX berücksichtigen.“

Richard Fields, Assistant Chief Los Angeles City Fire Department

„Wir waren Anfang Februar zur Abnahme unseres Fahrzeuges in der Rosenbauer Konzernzentrale in Österreich und hatten dabei Gelegenheit, es näher kennenzulernen, zu fahren und in allen Funktionen zu testen. Dabei haben uns vor allem die Fahreigenschaften und der Fahrkomfort des RTX überzeugt, aber auch das Bedien- und Steuerungskonzept ist absolut State-of-the-Art. Ein Fahrzeug, mit dem wir sicher Freude haben werden, das alles hat, was wir für unsere Routineeinsätze benötigen, und mit dem wir noch dazu einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.“

-PM Rosenbauer International AG-