Aviation Security
Luftsicherheitskontrollen sind ein wichtiger Teil der Wertschöpfungskette von Flughäfen.
Von Klaus Wedekind
Mittwochmorgen, gegen 5 Uhr, heißt es in freundliche im Ton: „Guten Morgen – bitte legen Sie Ihr Handgepäck auf das Band. Führen Sie noch metallische
Gegenstände oder Flüssigkeiten bei sich? – Nein? Vielen Dank, dann können Sie gerne durch die Torsonde gehen.“ So werden die ersten Passagiere zu früher Stunde an den Kontrollstrecken am Flughafen Düsseldorf durch die dortigen Luftsicherheitsassistenten oder -assistentinnen begrüßt.
Langsam rollen die Körbe mit Schlüsseln, Portemonnaies und kleinen Reiseutensilien über das Band. Mit geschultem Blick studiert Volker Neumann das Röntgenbild der Gepäckprüfanlage (GPA). Wie noch viele Male an diesem Tag stellt der erfahrene Luftsicherheitsassistent so sicher, dass kein gefährlicher oder verbotener Gegenstand mitgeführt wird bzw. in den Sicherheitsbereich gelangen kann. Alles ok? Die Fluggäste können ihr Handgepäck entnehmen. Damit der 38-Jährige und seine Kollegen an der GPA diese anspruchsvolle Aufgabe hoch konzentriert und zuverlässig erfüllen können, wechseln die Luftsicherheitsassistenten in einem Rotationsverfahren alle 15 Minuten die Positionen an der GPA.
Derweil ist im Hintergrund das Piepen weiterer Torsonden zu hören. Ein Hinweis auf möglicherweise verbotene Gegenstände, die der Passagier am Körper trägt. Per Handsonde werden die Fluggäste in diesen Fällen noch einmal von einem der Luftsicherheitsassistenten nachkontrolliert, die als Beliehene unter Aufsicht von Beamten der Bundespolizei (BPOL) diese hoheitlichen Aufgaben übernehmen.
Bereits seit rund zwei Stunden ist Volker Neumann auf den Beinen. „Aber das macht mir nichts aus, ich bin Frühaufsteher – so hat man mehr vom Tag“, sagt er mit einem verschmitzten Lächeln, während er weiteres Gepäck kontrolliert. Mehrere Zehntausend Passagiere werden allein an diesem Tag die Kontrollstrecken durchlaufen, die von ihm sowie seinen Kolleginnen und Kollegen des privaten Sicherheitsunternehmens KÖTTER Aviation Security (www.koetter.de) besetzt sind. Seit fast zehn Jahren ist das Unternehmen am Airport Düsseldorf International im Auftrag der BPOL und des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit den Fluggast- und Gepäckkontrollen gemäß § 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) beauftragt. Ebenso wie an den Flughäfen Dresden und Erfurt.
Schulungs-Aktivitäten ausgebaut
Szenenwechsel. Im nur wenige Kilometer entfernten Aviation-Ausbildungszentrum der KÖTTER Akademie werden an diesem Vormittag wieder die Grundlagen für die hohen Sicherheitsstandards und reibungslosen Kontrollen gelegt. Auf rund 700 Quadratmetern findet die Ausbildung der Luftsicherheitsassistenten statt. Gleichzeitig ist das Schulungsteam bundesweites Kompetenzcenter für Aus- und Fortbildungen sowie Qualitätssicherung für Dienstleistungen nach §§ 8 und 9 LuftSiG (Personal- und Warenkontrollen, Röntgenkontrolle von Fracht etc.); so beispielsweise beim Auftrag am Flughafen Leipzig, der zum 1. Januar 2012 übernommen wurde. Zudem hatte KÖTTER zuletzt beim Thema „Bekannter Versender“ seine Leistungsstärke unter Beweis gestellt. Der Dienstleister bietet den von der Zulassung betroffenen Unternehmen ein umfassendes Leistungspaket. Dieses umfasst neben der Unterstützung beim Zulassungsverfahren auch die Bereitstellung von Kontrolltechnik und Luftsicherheitskontrollkräften sowie Schulungen für die Kundenmitarbeiter.
Durch die Inbetriebnahme der Einrichtung vor rund zwei Jahren, mit der unsere bisherigen Schulungsaktivitäten in einer modern ausgestatteten Schulungseinrichtung gebündelt und fachlich weiter ausgebaut wurden, haben wir ein weiteres Ausrufezeichen in Sachen Aus- und Weiterbildung sowie Qualität gesetzt. Denn gerade hierdurch wird deutlich, welche Anstrengungen bereits im Vorfeld und hinter den Kulissen erforderlich sind, um an allen Stellen eine reibungslose Reise- und Transportkette zu sichern.
An die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zunehmend höhere Anforderungen gestellt. Die Balance zwischen Sicherheits- und Serviceorientierung wird immer wichtiger. Zum einen erfolgte in immer kürzeren Abständen die Einführung neuer Kontrolltechniken, die von unserem Personal bedient werden und das hierfür entsprechend geschult werden muss (wie zum Beispiel die Einführung von neuen Flüssigkeitskontrollgeräten). Zum anderen erfolgt eine stetige Optimierung und Anpassung der Kontrollprozesse z. B. durch geänderte Zuschnitte von Kontrollstellen: Wo vorher fünf Mitarbeiter in einem Team gearbeitet haben, sind heute kombinierte Kontrollstellen mit zwei GPAs und neun Mitarbeitern im Einsatz, um für einen noch reibungsloseren und in Stoßzeiten vor allem schnelleren Passagierdurchfluss zu sorgen.
In Stoßzeiten gehen die Mitarbeiter dann oft an ihre Grenzen, so dass Rotation und Ruhezeiten stimmen müssen, damit die Aufgaben gründlich und vor allem serviceorientiert, freundlich und kompetent erbracht werden.
Soziale Kompetenz als Schlüsselqualifikation
In Sachen Qualitätssicherung hat sich dabei bewährt, dass KÖTTER von Beginn an weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von 164 Stunden (inklusive Prüfung) für die Tätigkeit als Luftsicherheitsassistent gemäß § 5 LuftSiG – hinaus ausgebildet hat. Das bis zu 400 Stunden umfassende Ausbildungsprogramm, das in enger Abstimmung mit der BPOL erstellt und umgesetzt wird, umfasst den gesamten Kontrollablauf inklusive Umgang mit technischen Geräten wie Tor-, Handsonde und Sprengstoffspürgerät. Mit speziellen Trainings sowohl an der GPA als auch mit Hilfe des computergestützten Trainingssystems „OTS 3“ werden die Kandidaten auf das Erkennen von gefährlichen und verbotenen Gegenständen vorbereitet.
Neben der reinen Kontrolltätigkeit bildet die soziale Kompetenz die zentrale Schlüsselqualifikation, um mögliche Konflikte zu entschärfen – etwa wenn Passagiere nicht ausreichend über die Sicherheitsvorschriften informiert sind und z. B. die Vorgaben zur Kontrolle mitgeführter Flüssigkeiten nicht auf Anhieb akzeptieren. Hier bewährt sich unser Konfliktmanagement- und Deeskalationstraining, das zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsplan durchgeführt wird. Im Zuge des psychologischen Trainings lernen die Teilnehmer z. B., wie sie durch Gestik und Tonlage Konflikte entschärfen. Darüber hinaus vermittelt das Training typische Verhaltensweisen von Fluggästen und zeigt, wie Konflikte bewältigt werden können.
Nach der Ausbildung hat das Thema Mitarbeiterqualifikation zentrale Bedeutung. Aus diesem Grund nimmt jeder Mitarbeiter jährlich an einer Fortbildung im Umfang von mind. 40 Schulungsstunden in der unternehmenseigenen Akademie teil, Mitarbeiter in Leitungsfunktionen erhalten weitere gesonderte Schulungen. Denn der Bereich Aviation Security bietet vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten, z. B. zum Terminalleiter oder zum Objekt- und Einsatzleiter. Zudem besteht bei entsprechender Qualifikation die Möglichkeit, später als Ausbilder zu arbeiten. Dabei findet die Branche zwar noch ausreichend Bewerber für die Flughafensicherheit. Gleichwohl wird – wie in vielen anderen Dienstleistungsbereichen – die Rekrutierung auch hier schwieriger, denn in den letzten Jahren sind die Arbeitsbelastungen stetig gestiegen. Dies ist unter anderem daran zu erkennen, dass der Anstieg an Passagieren in den letzten Jahren an einigen Flughäfen bei zum Teil gleich bleibenden Kontrollstunden erfolgte.
Angepeilter Manteltarifvertrag für Verkehrsflughäfen
Für zusätzliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen soll künftig ein neuer bundesweiter Manteltarifvertrag für die 15.000 Sicherheitsmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter an den Verkehrsflughäfen sorgen, über den Arbeitgeberseite und Gewerkschaften miteinander verhandeln. Zentrale Bestandteile: Die Einführung eines monatlichen Regelentgelts in einem sonst von Stundenlöhnen geprägten Gewerbe, Mindestschichtzeiten, Prämienleistungen sowie die Sicherung der Beschäftigten bei einem Auftragswechsel. Entscheidender Aspekt zudem: Der Tarifgemeinschaft gehören neben dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) auch nicht verbandsgebundene Unternehmen an und damit alle maßgeblichen Dienstleistungsunternehmen in diesem Bereich.
Vorbild für sicherheitsgesetzliche Regelungen
Das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und die hiermit verbundenen Regelungen zu Aus- und Fortbildung, Kontrolle und Dokumentation sind damit auch Leitelement, wenn es um die Frage der Weiterentwicklung der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur geht. Die privaten Dienstleister agieren hier als Beliehene des Staates innerhalb eines fest definierten Rahmens, womit der Staat alle Vorteile einer Privatisierung nutzt, ohne die Zügel selbst aus der Hand zu geben. Dieses Vorbild bietet sich somit an, wenn es um die Schaffung eines eigenen Sicherheitsgesetzes auch in Deutschland gehe. Denn mit Ausnahme Österreichs sind wir das einzige EU-Land, das nicht über ein solches Gesetz verfügt. Sollte es nicht zu dieser großen Lösung kommen, benötigen wir entsprechende gesetzliche Regelungen dringend für Spezialbereiche wie etwa Öffentlicher Personenverkehr (ÖPV) oder Objektschutz für Bund, Länder und Kommunen.
Dienstleistungen in der Übersicht
Die nachfolgende Auflistung gibt einen Überblick über Aufgaben privater Sicherheitsdienstleister gemäß §§ 5, 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG):
- § 5 LuftSiG: Passagier-, Handgepäck- und Reisegepäckkontrollen, Kontrolle der Zulässigkeit von Handgepäck, Abwehr der Einbringung von gefährlichen/verbotenen Gegenständen, Einsatz von Spürhunden (Drogen, Sprengstoff).
- Dienstleistungen nach §§ 8/9 LuftSiG: Personal- und Warenkontrollen, Geländebewachung und Bestreifung nicht öffentlicher Bereiche (nach § 8 und § 9 LuftSiG) und Fahrzeugdurchsuchungen gemäß EG-Verordnung 2320/2002 und 1138/2004 – Röntgenkontrolle von Fracht- und Kuriergut, Integrierte Vorkontrolle, Sicherung des Vorkontrollbereichs, Line-Management, Objektschutz für Flughafenanlagen, Sicherung abgestellter Flugzeuge, Ticket- und Bordkartenkontrolle, Passagierdatenerfassung, Passagierprofiling, Flugzeugbewachung und Zugangskontrolle zum Luftfahrzeug, Flugzeugdurchsuchungen, Sicherung abgestellter Flugzeuge, Flugzeugeinweisung, Flugzeugversiegelung, Hilfe beim automatischen Check-In, Überprüfung der Flugzeugladeräume, Überprüfung der Passagierkabinen.
Bestbieter: Wie Preis und Leistung sich rechnen
Bei der Ausschreibung von Dienstleistungen ist auch im Bereich Aviation Security noch viel zu häufig der Preis das nahezu allein ausschlaggebende Kriterium. Dabei birgt die Vergabe nach dem niedrigsten Preis erhebliche Gefahren. So können zum Beispiel nicht ausreichende Aus- und Fortbildungs- oder Qualitätssicherungsmaßnahmen letztlich erhebliche Folgekosten verursachen sowie zu Sicherheitsrisiken und Imageschäden für den betroffenen Auftraggeber führen. Wie aber können Auftraggeber dem begegnen?
Der europäische Verband der Luftsicherheitsbranche ASSA-I (Aviation Security Services Association – International; www.assa-int.org) hat hierzu das Bestbieterhandbuch entwickelt. Es bietet öffentlichen und privaten Auftraggebern wichtige Anhaltspunkte und Checklisten für die Vergabe nach dem „wirtschaftlichsten Angebot“, bei der auch zentrale Qualitätskriterien einfließen, die eine Vergleichbarkeit erlauben. So soll sichergestellt werden, dass neben einem wirtschaftlichen Preis auch die tatsächliche Leistungsfähigkeit, Mindeststandards von Organisation, Strukturen und Prozessen sowie letztlich notwendige Qualitätsnachweise der einzelnen Anbieter Berücksichtigung finden. Hierfür wurde auch die DIN 16082 entwickelt, die Dienstleistungen in der Luftsicherheit mit strengen Qualitätskriterien definiert und die von KÖTTER erfüllt werden.