Skip to main content

Symbolbild
© adobe.stock.com/#567386542

Messeranschlag: Erneut ein Täter „verwirrt“? Täterherkunft „egal“?

Von Steffen Meltzer

Messeranschlag im Regionalzug von Kiel nach Hamburg. Ein 33-jähriger staatenloser Palästinenser tötet mit einem Messer ein 17-jähriges Mädchen und einen jungen Mann, 19 Jahre.

Außerdem verletzt er teils schwer mehrere Menschen, von denen einige operiert werden mussten. Der Täter (korrekt: Tatverdächtiger) war erst sechs Tage nach seiner Haftentlassung auf freien Fuß. Das Verbrechen kam dabei keineswegs „überraschend“, die bisherige Strafakte:

Seit 2015 ist der Staatenlose mindestens zwölfmal polizeilich in Erscheinung getreten.

  • 2015 Ladendiebstahl in Euskirchen, Missbrauch von Scheckkarten in Bonn,
  • 2016 gefährliche Körperverletzung in Euskirchen, gefährliche Körperverletzung in Bad Münstereifel, Ladendiebstahl in Euskirchen,
  • 2018 Körperverletzung in Köln,
  • 2019 sexuelle Nötigung in Euskirchen,
  • 2020 Sachbeschädigung in Euskirchen, Körperverletzung in Bonn und 2x Körperverletzung in Euskirchen und Bedrohung in Euskirchen. Er befand sich bis zum 19. Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft.
  • Selbst in U-Haft soll Ibrahim A. Mithäftlinge angegriffen haben.
  • Focus-online berichtet: „…attackierte er bereits drei Mal Menschen mit einem Messer.
  • 2023 nunmehr ein Haftbefehl wegen zweimal Mord und viermal wegen versuchten Totschlags.

Bemerkenswert ist die bei solchen Taten oft zu lesende Behauptung, der Messerstecher, hätte (angeblich) „einen verwirrten Eindruck gemacht“, so die einheitliche Medienberichterstattung aufgrund einer Ermittleraussage. Dabei ist gar nicht wichtig, ob der Palästinenser nach der Tat schuldfähig war, entscheidend ist vielmehr, ob er zum Tatzeitpunkt Herr seiner Sinne war. Das kann kurz nach der Festnahme kein Ermittler ernsthaft und seriös beurteilen wollen. Ein diesbezügliches Negativbeispiel ist ein Messerstecher, der am 6. November 2021 im ICE 928 Passau – Hamburg vier Fahrgäste verletzt hatte und der kurz nach der Tat zu den festnehmenden Polizeibeamten sagte: „Ich bin krank, ich brauche Hilfe“. Bei einer Pressekonferenz wurde dieser „Hinweis“ des Täters genutzt, um eine eventuelle psychische Erkrankung ins Spiel zu bringen. Ich hatte diese Aussage schon damals ernsthaft angezweifelt. Ein Gericht bestätigte meine Zweifel und entschied später, dass er seine Tat in voller Schuldfähigkeit begangen hatte, bei der Tat hatten vielmehr islamistische Motive eine Rolle gespielt.

Auch jetzt schaut wieder einmal eine „psychische Störung/Erkrankung” verdächtig um die Ecke, die in den Medien faktisch fast jedem schweren Verbrecher mit Migrationshintergrund explizit genannt wird. Jemand, der in der Lage ist, zwei Menschen mit einem Messer zielgerichtet zu ermorden, ist nicht „wirr“, sondern meines Erachtens bei klarem Verstand. Zumal hier eine gewisse Konditionierung/Erfahrungen durch die Vortaten in die Bewertung einbezogen werden muss. Zwei Menschen zu töten und sieben weitere (teils schwer) zu verletzen, das bedarf der Vorbereitung/Planung, Raffinesse und Hinterhältigkeit, sehr schnelle Handlungen in der Abfolge, um die Angriffe erfolgreich zu Ende zu führen. Diese geistigen-rationalen Leistungen zu erbringen, zeugt für mich von Rationalität und Schuldfähigkeit während seines Vorgehens. Dass er NACH der Tat von sich selbst ergriffen ist, und das auf manche vielleicht etwas „komisch“ wirken könnte, mag sein. Das muss jedoch nichts mit „Verwirrtheit“ zu tun haben. Zwei Menschen umzubringen und über ein halbes Dutzend zu verletzen, macht nicht einmal ein Serienmörder jeden Tag.

Ein Psychiater bewertet in Focus-online dessen emotionalen Zustand folgendermaßen (Zitat): „Vielmehr wirke es so, als sei dieser wütend geworden, aufgebracht – und habe dann aggressiv gehandelt. ‘Eine Art Raptus-Tat‘. Dass er ein Messer dabeihatte, könne man mutmaßlich auch auf die kulturellen Hintergründe des Mannes zurückführen. Zitat Ende.

Nun ja, wenn man seine Strafakte liest, muss der „Raptus-Effekt“ aber sehr oft aufgetreten sein. Ein Fachkollege des Psychiaters hatte bei einer psychiatrischen Begutachtung in der Hamburger Justizvollzugsanstalt Billwerder kurz vor dessen Entlassung schriftlich attestiert, dass bei dem staatenlosen Palästinenser „weder eine Eigen- noch Fremdgefährdung“ vorliegt. Viel wichtiger als die Frage einer „Raptus-Tat“ ist die Erörterung, warum der 33-jährige noch nicht abgeschoben wurde. Und das ist kein Einzelfall. Abschiebungen retten Menschenleben. Wer dabei konkret versagt hat, ist unbedingt abzuklären.

Täterherkunft

Einmal mehr ein großer Streitgegenstand. So weigert sich der NDR- Hamburg, die Täterherkunft zu benennen, weil es angeblich der Demokratie abträglich wäre und “zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung oder zu Fehlinterpretationen“ führen würde. Mir wäre es lieber, der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seiner Informationspflicht ohne willkürliche Selektion nachkommen. Im Gegenteil schafft das systematische Ausblenden gerade denen eine Steilvorlage, die man angeblich bekämpft aber in Wirklichkeit täglich auf das Neue produziert.

Warum ist die Täterherkunft für mich wichtig? Im Grunde ist es mir tatsächlich „egal” ob der Täter ein Deutscher, Afghane oder ein Deutscher ist.

Wer Straftaten erfolgreich bekämpfen will, muss selbstverständlich die Täterherkunft und dessen ursächliche Sozialisation in Bezug auf Land, Kultur, Elternhaus, Religion, Geschlecht, Alter u. v. m. glasklar analysieren. Präventivmaßnahmen ins Blaue, wie so oft geschehen, sind Geld- und Zeitverschwendung, bestenfalls Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus Gefälligkeiten. Täter lachen darüber. Deshalb müssen nach den Ursachenforschungen konkrete spezifische Maßnahmen auf die jeweilige Tätergruppe sehr genau festgezurrt werden. So würden es verantwortungsvolle Zeitgenossen tun. Tagungen und Arbeitsgruppen beispielsweise gegen „die Jugendgewalt“, wie in Berlin vorgesehen, bearbeiten Probleme, ohne diese konkret zu benennen. So verhindert man eher, dass ein konkret-spezifisches Programm zusammengestrickt wird, um punktgenau die Zielgruppe tatsächlich zu erreichen. „Egal“ könnte die Täterherkunft mutmaßlich nur für diejenigen sein, die eigene Fehler gemacht haben. Egal ist es den Angehörigen der Familien eben nicht, wenn durch diese Versäumnisse ihre Kinder, Ehefrauen und Mütter ums Leben kommen. Diese Haltung „Täterherkunft – egal” finde ich deshalb menschenverachtend.

Die nicht durchgeführten Abschiebungen von notorischen Straftätern, selbst von denen, die schwere Verbrechen begehen, sind einfach auf den Punkt zu bringen. Wir werden Zeitzeugen von gesellschaftlichen Zerfallsprozessen. Verantwortungsbewusste Sozialwissenschaftler sprachen davon bereits vor der Flüchtlingskrise 2015. Die EU sprach heute davon, bei den Abschiebungen hart durchzugreifen. Prompt vernehme ich, unsere Innenministerin Faeser ist dagegen. Dezidiert kann hier Ideologie über das Recht und den gesellschaftlichen Frieden gestellt werden. Da hilft auch die gebetsmühlenartige undifferenzierte Parole nichts, dass die Kriminalität sinken würde. Bei deutlich weniger jungen Männern als vor vielen Jahrzehnten ist das alles andere als unnormal. Das ist ohnehin eine reine statistische Erhebung des polizeilich bekannten Hellfeldes, jedoch ausdrücklich nicht die Lebensrealität. Wohin die Reise weitergehen könnte, haben uns des Weiteren die vielen Ausschreitungen in Frankfurt, Stuttgart und Berlin gezeigt.

Bei der Bekämpfung der Kriminalität galt einst der Grundsatz: Jedes Verbrechen, das nicht zeitnah geahndet wird, stärkt Straftäter, da sie diese staatliche Inkonsequenz als Stärkung ihres unsozialen Verhaltens verinnerlichen, das dazu führt, dass in immer kürzeren Abständen immer schwerere Straftaten begangen werden. Ja, bei der konsequenten Verfolgung von Straftaten ist die Täterherkunft tatsächlich egal.

Steffen Meltzer ist Autor des Buches „Ratgeber Gefahrenabwehr: So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf“

 

Über den Autor
Steffen Meltzer
Steffen Meltzer
Steffen Meltzer hat als Polizeitrainer 15 Jahre lang Polizeibeamte fortgebildet. Er ist Autor von „Ratgeber Gefahrenabwehr So schützen Sie sich vor Kriminalität – Ein Polizeitrainer klärt auf“
Weitere Artikel des Autoren