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Bargeld in Krisenzeiten

Ein Stimmungsbild von der Jahresmitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste

Von Oliver Krist

Es herrschte seltene Einigkeit bei den Vertretern der Regierungsparteien, Opposition, Bundesbank, Arbeitnehmern und Verbrauchern. Auf der Jahresmitgliederversammlung der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste am 08. November 2022 in Berlin bekannten sich die Antje Tillmann, MdB (finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag), Christoph Meyer, MdB (stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag), Stefan Schmidt, MdB (Mitglied im Finanzausschuss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag) und Sonja Austermühle (Bundesfachgruppenleiterin ver.di Bund) klar zum Bargeld.

Stefan Hardt, Leiter des Zentralbereichs Bargeld der Bundesbank machte zwar deutlich, dass die Bundesbank neutral ist und den Bürgern nicht vorschreibt, wie sie bezahlen sollen. Claus Tigges, Bundesbank, Präsident der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg betonte aber die Bekenntnis der deutschen Notenbank zur Verfügbarkeit von Bargeld. Das Bundesamt für Katastrophenschutz empfiehlt Bürgern nicht nur die Einlagerung von Lebensmitteln, sondern auch die Bevorratung von Banknoten. In der Konsequenz ist die Sicherung der Bargeldlogistik eine Sicherheitspolitische Herausforderung.

Vor der Podiumsdiskussion zeigte Stefan Hardt einen spannenden Konflikt in der Gesetzeslage auf: Laut Bundesbankgesetz §14, Abs 1, Satz 2 sind Euro-Banknoten das „einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Gleichzeitig kommt jedoch der im deutschen Zivilrecht und im Europarecht geregelten Vertragsfreiheit eine sehr große Bedeutung zu. So können Vertragspartner unbare Bezahlung von Leistungen beliebig vereinbaren, solange sie nicht gegen andere Gesetze verstoßen.

Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der BDGW lies in seiner Eröffnungsrede keinen Zweifel an der Notwendigkeit von Bargeld und der dafür erforderlichen Infrastruktur. In der krisengeschüttelten Gegenwart kommt diesem Zahlungsmittel eine besondere Bedeutung zu. Zwar sank die Beliebtheit am Point-of-Sale von fast 80% vor der Pandemie, jedoch auf immer noch sehr hohe fast 60% im Jahr 2021 laut dem im Abstand von drei Jahren (zuletzt im Juli 2022) veröffentlichen Studien der Bundesbank zum Zahlungsverhalten in Deutschland. Für die Verfügbarkeit des Bargeldes sind wiederum die Mitglieder der BDGW unverzichtbare Dienstleister. Mewes betonte deren große Professionalität und daraus resultierende geringe Zahl an Überfällen. Wichtig sei ebenfalls die Erkenntnis, dass die Geld- und Wertdienstleister Teil der KRITIS, der kritischen Infrastruktur sind. Trotzdem fehlt ein Masterplan. Die Unvollständigkeit belegt die fehlende Bevorzugung in der Kommunikation oder bei der Treibstoffversorgung und dem sich daraus ergebenden Risiko für die Bargeldversorgung.