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Deformationsgeschosse für die Polizei

Von Dr. Reinhard Scholzen

Bereits in den 1970er Jahren wurden die ersten Spezialeinheiten der deutschen Polizei mit Deformationsgeschossen ausgerüstet. Kurz nach der Jahrtausendwende erhielt auch die Vollzugspolizei in den Bundesländern diese Munition. Wenig später folgten die Nachbarn in der Schweiz und in Österreich diesem Vorbild. Es stellt sich die Frage, ob die damit erhofften Effekte eintraten.

Ein Blick zurück

Seit der Mitte der 1970er Jahre geriet die bei der Polizei verwendete Munition zunehmend in die Kritik. Unter anderem warnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) vor den Gefahren, die von der im Streifen- und Wachdienst verwendeten Munition ausgingen. Die Vollmantel-Rundkopf-Projektile im Kaliber 9 x 19mm hatten immer wieder im Einsatz Schwächen gezeigt: Unbeteiligte wurden durch Querschläger verletzt und mitunter stand in den Einsatzberichten, dass die von Polizeibeamten abgefeuerten Patronen bei unter Drogen stehenden Straftätern kaum Wirkung zeigten.

Ende November 1998 läutete ein Einsatz in der bayerischen Landeshauptstadt eine neue Runde in der Diskussion um die Bewaffnung der Polizei ein. In München hatte eine 23-jährige Polizeibeamtin in Notwehr auf einen Angreifer geschossen. Sie traf diesen zwar in die Brust, aber der Mann setzte seine Attacke fort. Erst mit einem zweiten Schuss, der den 48-Jährigen im Gesicht traf, konnte die Beamtin ihn stoppen. Diese Kugel traf aber auch seinen dahinter stehenden Bruder und verletzte ihn ebenfalls tödlich. Es zeigte sich wieder einmal, dass die von der Polizei verwendete Munition einerseits eine zu geringe Mann-Stopp-Wirkung besaß, andererseits aber zu viel Durchschlagkraft aufwies.

In Bayern und einigen anderen Bundesländern richtete man nach diesem Vorfall Arbeitsgruppen mit dem Ziel ein, eine neue, besser für den Einsatz der Streifenpolizisten geeignete Munition zu finden. Dabei konnten sie auf die Erfahrungen diverser Spezialeinheiten zurückgreifen; denn bei der GSG 9 und den Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Länder war diese Munition zum Teil bereits in den 1970er Jahren eingeführt worden.

Was über die Schwächen der Vollmantel-Projektile bekannt war, bestätigte ein Vorfall in Rheinland-Pfalz. Am 13. April 1999 musste ein Polizist in Notwehr einen Schuss auf einen Angreifer abgeben. Das Projektil drang unterhalb des Gesäßes in den Oberschenkel des Täters ein, raste durch dessen Körper und blieb erst in Höhe des linken Schulterblattes stecken. Im Mainzer Innenministerium kam man zu der Bewertung, ein Deformationsgeschoss hätte einen solch langen Schusskanal nicht erzeugt. Wahrscheinlich wäre es noch nicht einmal zu einer lebensgefährlichen Verletzung gekommen.

Nachdem die Fakten bekannt waren, stellte sich der rheinland-pfälzische Innenminister Walter Zuber an die Spitze der Vollmantel-Gegner. Am 28. April 1999 ließ er seine Sicht der Dinge veröffentlichen und stellte heraus: „Wer gründlich das Für und Wider der Einführung der neuen Munition abwägt, wird zum Ergebnis kommen, daß Deformationsgeschosse eine sinnvolle Alternative zu den derzeit verwendeten Vollmantelgeschossen sind.“ In der Pressemitteilung erklärte der für den Inhalt Verantwortliche Michael Hartmann die Wirkungsweise der neuen Projektile: „Ein Deformationsgeschoss verbleibt mit seiner gesamten Energie im getroffenen Objekt, wo es zwar seine Form verändert, sich aber nicht zerlegt. Damit wird eine stärkere Mannstoppwirkung erzielt.“

Zwar zeigten die Argumente aus Rheinland-Pfalz auch in den anderen 15 Bundesländern Wirkung, aber zu einer raschen Änderung des Magazininhalts der Ordnungshüter konnten sich Zubers Amtskollegen nicht durchringen. Am 11. Juni 1999 beschloss die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (IMK) in Dresden, eine Munition zu entwickeln und zu erproben, „die folgende Voraussetzungen erfüllen soll:

  • geringe Gefährdung Unbeteiligter,
  • geringe Abprall- und Querschlägergefahr,
  • große Energieabgabe auf Weichziele zur Erzeugung der Angriffs- und Fluchtunfähigkeit,
  • keine Splitterbildung sowie
  • ausreichende Wirkung beim Beschuß von Hartzielen und Fahrzeugreifen.

Für den Fall, daß die Erprobung erfolgreich verläuft, beabsichtigt die Innenministerkonferenz die Einführung dieser Munition bei der Polizei“.

Walter Zubers Berater hielten offenbar weitere Gutachten für überflüssig. Daher entschied der Minister am 28. September 1999, die Deformationsgeschosse zunächst im Alleingang in Rheinland-Pfalz einzuführen. 180.000 Patronen mit der Bezeichnung „Action 1“ schaffte das Land für den normalen Polizeidienst an. Dies genügte, um die beiden im Einsatz mitgeführten Magazine mit den neuen Patronen zu laden. Die alten Vollmantel-Projektile wurden in den Übungsschießen verfeuert.

Innenminister Zuber nannte in der Folgezeit immer wieder die Gründe für die Einführung der neuen Munition. Dabei betonte er: „Es geht mir um die Sicherheit der Beamtinnen und Beamten im Einsatz“. Darüber hinaus sei die Action 1-Munition sowohl für die Täter als auch für mögliche Opfer weniger lebensgefährlich als die Vollmantel-Geschosse. Er verwies auch auf die guten Erfahrungen, die die rheinland-pfälzischen Beamten der Spezialeinheiten SEK und MEK (mobiles Einsatzkommando) in den zurückliegenden Jahren mit den Deformationsgeschossen gesammelt hatten.

© https://de.wikipedia.org/wiki/Teilmantelgeschoss

Das Für und Wider der neuen Polizeimunition: Schweiz und Österreich

Kritische Stimmen verstummten in Deutschland sehr bald, bis auf wenige Ausnahmen. Östen Baller, der damals an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Allgemeines und besonderes Polizei- und Ordnungsrecht lehrte, resümierte im Jahr 2000 in einem Fachaufsatz, die Verwendung der Deformationsgeschosse sei lediglich in den Fällen vertretbar, „in denen nach den gesetzlichen Regelungen und einer verfassungskonformen Abwägung des Einzelfalls ein finaler Rettungsschuss für zulässig gehalten wird.“ Damit wäre – konsequent zu Ende gedacht – die Verwendung von Deformationsgeschossen im normalen Streifendienst nahezu ausgeschlossen.

In der Schweiz hatte es bereits Mitte der 1980er Jahre und sodann wieder zu Beginn des 21. Jahrhunderts Bestrebungen gegeben, die Polizeien flächendeckend mit Deformationsmunition auszurüsten. Diese Umstellung hatte die „Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen KKJPD“ – das schweizerische Pendant zur deutschen IMK – gefordert. Dabei verwiesen sie auf die positiven Erfahrungen, die in Deutschland mit der neuen Munition gesammelt worden waren. Dennoch hielten sich in wirkmächtigen Teilen der Öffentlichkeit die Vorbehalte. So verstummte in Teilen der Schweizer Ärzteschaft die Kritik an der neuen Munition nicht. Die Mediziner warnten vor einer Zunahme schwerer Verletzungen bei Verwendung der neuen Munition und sahen die Gefahren für Unbeteiligte sogar steigen.

Im August 2006 brachte eine Interpellation des Zürcher Stadtrates Balthasar Glättli viele Fakten auf den Tisch. Er hatte den Rat nach dem Für und Wider der Deformationsmunition gefragt. In ihren Antworten gingen die Räte auch auf Grundsätzliches ein. So stellten sie heraus, die diffamierende Behauptung, die Polizei wolle sich mit Dum-Dum-Geschossen ausrüsten, entbehre jeder Grundlage. Diese Geschosse, die nach einer Munitionsfabrik im indischen Kalkutta bezeichnet wurden, waren im späten 19. Jahrhundert konstruiert worden, um damit möglichst große Verletzungen herbeizuführen. Folglich war dieser Munitionstyp bereits vor dem Beginn des Ersten Weltkrieges völkerrechtlich verboten worden. Die Zürcher argumentierten, moderne, für den Einsatz bei der Polizei entwickelte Deformationsgeschosse verringerten das Verletzungsrisiko. Im Vergleich mit den geächteten Dum-Dum-Geschossen liege deren Energieabgabe bei gerade einmal einem Sechstel. Zudem seien Deformationsgeschosse der neuesten Generation noch einmal deutlich anders konstruiert als ältere Varianten. Somit seien Geschossabsplitterungen nahezu ausgeschlossen. Als Beleg führten die Schweizer positive Beispiele aus mehreren deutschen Bundesländern an, wo diese neuere Munitionsgeneration unlängst eingeführt worden war.

Die Zürcher hingegen mussten auf einen besonders tragischen Fall verweisen, der sich im Jahr 2005 in Bex, im Kanton Waadt, ereignete. Dort hatte ein Straftäter trotz mehrerer Schussverletzungen weiter auf zwei Polizisten gefeuert, dabei einen von ihnen getötet und den anderen schwer verletzt. Die Schweizer Polizisten hatten Vollmantel-Munition verschossen. Der Stadtrat von Zürich resümierte den Fall: „Aufgrund ballistischer Untersuchungen kann davon ausgegangen werden, dass der Täter nicht mehr hätte schießen können, wäre die neue, leicht deformierte Munition zum Einsatz gelangt, die getroffene Täter rascher kampfunfähig machen kann, ohne dabei wesentlich schwerere Verletzungen zu verursachen.“ In der Internationalen Zeitschrift des Roten Kreuzes wurde eine Lanze für die Deformationsgeschosse gebrochen und betont: „Dem Schutz unbeteiligter Personen im Gefahrenbereich und dem Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten wird eine höhere Priorität eingeräumt als der möglichst geringen Verletzung eines Tatverdächtigen.“

Nach weiteren umfassenden Untersuchungen der Munitionstypen und der Bewertung des Schweizer Bundesrates, die neue, leicht deformierende Munition sei völkerrechtskonform, wurde deren Einführung von der Schweizerischen Bundesregierung, der Polizeitechnischen Kommission, dem Polizeibeamtenverband und der KKPKS befürwortet.

Als erster Kanton rüstete die Waadt ihre Polizei mit den neuen Geschossen aus. Dabei entschied man sich für den Schweizer Hersteller RUAG, der im Jahr 2003 für den Einsatz bei der Polizei die Munition 9 x 19mm SINTOX Action 4 auf den Markt gebracht hatte. Die noch etwas modernere 9 x 19mm Action 5 SXF hingegen wurde für Spezialeinheiten der Polizei entwickelt. Sie zeichnet sich durch eine noch deutlich stärkere Mannstoppwirkung aus und ist besonders geeignet für Einsätze gegen Terroristen und Amokläufer.

Österreich ging einen anderen Weg. Als im Jahr 1984 die neue Dienstpistole des einheimischen Herstellers „Glock“ beschafft wurde, erhielten die Polizisten der Alpenrepublik auch eine neue Munition mit Teilmantel-Flachkopf (TMFK) Projektilen. Der wesentliche Unterschied zu den Vollmantel-Geschossen steckt in deren Spitze. Bei einem TMFK liegt die Geschossspitze frei, der Rest des Projektils ist mit Tombak ummantelt. Die Geschossgeschwindigkeit ist um etwa 15 Prozent erhöht und gleichzeitig wird konstruktionsbedingt das Risiko von Querschlägern verringert.

Im Nachhinein betrachtet, wirkt diese Umstellung ein wenig übereilt; denn auf wissenschaftliche Untersuchungen der unterschiedlichen Munitionssorten verzichtete man zunächst. Dies holte man erst nach, nachdem auch die neue Munition nicht immer den erhofften Effekt erbrachte. Die Grundlage für diese Erkenntnis lieferten die Arbeiten von Prof. Dr. Walter Rabl, der an der Medizinischen Universität in Innsbruck lehrt und seit vielen Jahren der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin als Präsident vorsteht. Rabl hatte zwischen 2002 und 2012 aufgrund von Ermittlungsakten insgesamt 115 Schussabgaben im Detail untersucht. Bemerkenswert war, dass es in 70 Prozent dieser Fälle zu einem Durchschuss kam, womit also eine Hintergrundgefährdung einherging.

Zur gleichen Zeit fanden an der Universität Bern unter der Leitung des Ballistikers Dr. Beat Kneubühl umfangreiche Vergleichsstudien statt. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob TMFK oder Deformationsgeschosse – hierbei stand das Expansions-Monoblockgeschoss (EMB) des österreichischen Munitionsherstellers Hirtenberger im Fokus – besser für den polizeilichen Einsatz geeignet seien. Die umfangreichen Versuche lieferten Belege für das vergleichsweise hohe Durchschussrisiko der TMFK-Geschosse.

Nach zahlreichen Gutachten und weiteren Vergleichsuntersuchungen schlug im Jahr 2012 eine Expertengruppe des Wiener Innenministeriums die Anschaffung von Deformationsgeschossen für den polizeilichen Einsatz vor. Jedoch reichte dieses eindeutige Votum den Verantwortlichen nicht aus. 2013 wurde daher ein Projekt aus der Taufe gehoben, das den sperrigen Titel „Schaffung einer wissenschaftlich fundierten Entscheidungsgrundlage, ob eine Deformationsmunition bei der österreichischen Sicherheitsexekutive eingeführt werden soll“ erhielt. Hiermit sollten die Grundlagen für eine politische Entscheidung geschaffen werden. Dazu bildete man Arbeitsgruppen aus Vertretern der medizinischen Fakultäten der Universitäten Innsbruck und Bern und der österreichischen Bundesministerien für Inneres und der Justiz. Beteiligt waren darüber hinaus auch Menschenrechtsaktivisten und Sachkenner aus dem Bereich der Public Relations.

All diese Erkenntnisse flossen schließlich in einen Kriterienkatalog ein, der die Grundlage für die im Jahr 2017 erfolgte politische Entscheidung über die Einführung einer neuen Einsatzmunition bildete. Zwei Jahre später wurde ein auf fünf Jahre befristeter Vertrag mit dem Schweizer Konzern RUAG geschlossen, der die Lieferung von mehreren Millionen Patronen des Typs „Action 4“ im Kaliber 9 x 19mm beinhaltet.

Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz

In der deutschen Öffentlichkeit ist das Interesse an Deformationsgeschossen im polizeilichen Einsatz sehr gering. Lediglich die Berufsvertretungen der Polizisten und manche Innenpolitiker nehmen sich des Themas sporadisch an. Im November 2021 stellte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der rheinland-pfälzischen CDU, Gordon Schnieder, der Landesregierung vier Fragen:

  1. „Gibt es belastbare Erkenntnisse, dass seit der Umstellung auf Deformationsgeschosse die Gefährdung Unbeteiligter abgenommen hat?
  2. Werden in der rheinland-pfälzischen Polizei in der Aus- und Fortbildung und im Einsatz verschiedene Munitionstypen verwendet?
  3. In welchen Bereichen wurde die Schießausbildung der Polizeibeamten seit der Einführung der Deformationsgeschosse geändert?
  4. Wurde der Typ der in Rheinland-Pfalz polizeilich verwendeten Deformationsgeschosse in den letzten 20 Jahren verändert? Wenn ja, aus welchen Gründen?“

Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) antwortete:

  1. „Es liegen keine Zahlen vor, die valide Aussagen zur Gefährdung Unbeteiligter vor und nach der Einführung der Deformationsgeschosse zuließen. Die geringere Hintergrundgefährdung für Unbeteiligte lässt sich jedoch konkludent daraus schließen, dass keine Sachverhalte bekannt wurden, die den Wechsel zu Deformationsgeschossen grundsätzlich infrage gestellt hätten.
  2. Bei der rheinland-pfälzischen Polizei wird zwischen Einsatz- und Übungsmunition unterschieden. Übungsmunition besteht aus einem homogenen Material und wird ausschließlich in der Aus- und Fortbildung verwendet. Im Vergleich zur Einsatzmunition ist die verwendete Übungsmunition günstiger, verursacht einen geringeren Verschleiß insbesondere an den Geschossfängen der Raumschießanlagen und führt hierdurch zu geringeren Instandhaltungskosten. Als Einsatzmunition wird derzeit das Polizeigeschoss RUAG Action 4 verwendet. Einsatzmunition kann auch im Bereich der Aus- und Fortbildung verwendet werden. Dies ist auf Grund der besonderen Eigenschaften derzeit jedoch nur auf der Freiluftschießanlage am Standort Enkenbach-Alsenborn möglich.
  3. Im Rahmen der theoretischen Aus- und Fortbildung werden die Merkmale sowie die Wirkungsweisen der unterschiedlichen Geschosstypen vermittelt. Durch die Einführung der Deformationsgeschosse ergaben sich keine Anpassungserfordernisse im Hinblick auf die praktische Schießausbildung.
  4. Die in Rheinland-Pfalz verwendeten Deformationsgeschosse wurden in den vergangenen 20 Jahren nicht verändert. Seit dem Jahr 2001 verwendet die Polizei Rheinland-Pfalz ausschließlich Action 4 Deformationsgeschosse der Firma RUAG.“

Fazit

In Deutschland, der Schweiz und Österreich führte man nach langen Diskussionen und gestützt auf zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen Deformationsgeschosse im Polizeidienst ein. Glaubt man den Verantwortlichen, haben sich die damit verbundenen Hoffnungen erfüllt. Letztlich kann aber die verwendete Munition nicht den Einsatzerfolg garantieren. Immer noch ist dafür in erster Linie eine möglichst gute Schießausbildung ausschlaggebend.

 

Über den Autor
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen
Dr. Reinhard Scholzen, M. A. wurde 1959 in Essen geboren. Nach Abitur und Wehrdienst studierte er Geschichte und Politikwissenschaft an der Universität Trier. Nach dem Magister Artium arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter und promovierte 1992. Anschließend absolvierte der Autor eine Ausbildung zum Public Relations (PR) Berater. Als Abschlussarbeit verfasste er eine Konzeption für die Öffentlichkeitsarbeit der GSG 9. Danach veröffentlichte er Aufsätze und Bücher über die innere und äußere Sicherheit sowie über Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs: Unter anderem über die GSG 9, die Spezialeinsatzkommandos der Bundesländer und das Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr.
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