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Schutzhund
© stock.adobe.com/ Von Martin Schlecht

Neue Tierschutz-Hundeverordnung verhindert den Einsatz von Schutzhunden

Eine Nachricht, die Sicherheitsdienstleistungsunternehmen pp., welche Schutzhunde als Einsatzmittel verwenden, verärgern wird. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, ist seit dem 1. Januar 2022 eine neue Tierschutz-Hundeverordnung in Kraft getreten.

Behörden von Länderpolizeien, Bundespolizei, Zoll und und Unternehmen der Sicherheitswirtschaft, welche Dienst- und Schutzhunde einsetzen, wurden im Rahmen einer Anhörung durch den Gesetzgeber nicht beachtet.  Die ASW Nord wurde von der Gesetzesveränderung ebenso nicht informiert.

Die Hamburger Polizei protestiert bereits und fordert eine Veränderung der Tierschutz-VO. Die Polizei Brandenburg zeigt sich zunächst unbeeindruckt. Die neue VO hat laut Gewerkschaft der Polizei Berlin das Zeug für fatale Auswirkungen auf die Innere Sicherheit, da Polizeien bundesweit seit Jahresbeginn keine Schutzhunde einsetzen können. Nach Sachlage sind Spürhunde von der Verschärfung nicht betroffen. 

Maßgeblich geht es um einen neuen § 7 der Verordnung, wonach Halsbänder für Hunde, also auch Arbeitshunde, nicht mehr zu Verletzungen oder zum Abschnüren führen dürfen. Besonders die Ausbildung von Schutzhunden ist nach dem derzeitigen Stand nicht mehr möglich. Eine Verschärfung dieser Vorschrift in § 7 zum 1.1.2023 wurde vom Bundesrat bereits beschlossen und erhält Gesetzeskraft. 

Betroffene Mitgliedsunternehmen werden im Rahmen einer Umfrage der ASW Norddeutschland um eine Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wurde Ihr Unternehmen bei einer Gesetzesanhörung beteiligt?
  2. Welche Auswirkungen hat die neue Tierschutz-Hundeverordnung auf den Einsatz Ihrer Schutz- und Diensthunde?
  3. Wie bewerten Sie die Äußerung des Tierschutzpräsidenten Schröder auf "Abschaffung des Schutzhundewesens"?

-PM ASW Nord-