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Telefoninterview mit dem Autor Rolf G. Wilmink

Herr Wilmink, Sie betreiben seit vielen Jahren ein Sicherheitsunternehmen und setzten Ihre Mitarbeiter gelegentlich auch bei Events verschiedenster Art ein. Wissen die Teilnehmer der Veranstaltung, dass eine Videoüberwachung stattfindet?

Am Ende des Berichts sehen Sie unseren Videoanhänger, den wir bei größeren Veranstaltungen einsetzen.
Die Kameras und deren Blickrichtung sind offen zu sehen, natürlich hängen wir Schilder auf, dass im Bereich eine Videoüberwachung stattfindet und die Aufzeichnungen zur Verfolgung von Straftaten eventuell der Polizei übergeben werden.

Wir haben über die Jahre festgestellt, dass eine offene Videoüberwachung für eine Beruhigung sorgt. Oft kommen bei sog. Oberstufenfeten Jugendliche von anderen Orten nach dem Motto: „Hier kennt uns ja keiner, hier können wir was anstellen.“
Die Ansicht der Videokameras lässt sie dann umdenken. Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass die Jugendlichen sich dann doch anders verhalten, da deren Taten dann nachzuvollziehen sind.

Beispiel?

Bei einer Großveranstaltung beschuldigte ein Gast, der des Geländes verwiesen wurde, die Security, sie hätten ihn grundlos zusammengeschlagen.
Der polizeiliche Einsatzleiter traf kurz darauf ein und besah sich das Video. Ergebnis: Dem Mann wurde ein Platzverweis erteilt!

Die Security war im Abstand hinter ihm bis zum Ausgang gegangen und hatte ihn gar nicht angefasst, er aber drehte sich immer wieder um und versuchte, die Mitarbeiter zu treten und zu schlagen. Die englischen Erfahrungen zeigen übrigens, dass die Gewalt gegenüber Polizeibeamten mit Kamera rückläufig ist.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Das Verhalten gegenüber den eingesetzten Sicherheitskräften ändert sich, die Dienstaufsichtsbeschwerden gehen zurück oder – nachdem man sich gemeinsam das Beweismittel Video angesehen hat - werden vom Beschwerdeführer zurückgenommen.

Wie ist sichergestellt, dass der Eventteilnehmer von der Einrichtung einer Videoüberwachung weiß? Das ist eine Mindestanforderung des Datenschutzes.

Nun kann man beim Einsatz der BodyCam ja – im öffentlichen Bereich – nicht überall Schilder aufhängen. Auf einem Veranstaltungsgelände wird deshalb schon am Eingang auf die Überwachung hingewiesen.
Ein zusätzlicher Vorteil, und das ist bewusst so angefertigt worden, liegt bei den Reveal Media Kameras darin, dass der Monitor für das polizeiliche Gegenüber offen zu sehen ist; zusätzlich blinkt oben eine rote LED und das Gerät piept, wenn die Aufnahme gestartet wird.

Auf jeden Fall sollte man am Anfang der Aufnahme auf dieselbige hinweisen, z. B.: „Ihr Verhalten ist nicht mehr akzeptabel. Ich werde dies jetzt durch eine Videoaufnahme dokumentieren, um später prüfen zu können, ob hier Straftatbestände vorliegen. Haben Sie das verstanden?“ oder kurz: „Dies wird jetzt aufgezeichnet“.
Von einer heimlichen Überwachung kann man also nicht sprechen. Rechtliche Probleme sind mir bisher nicht bekannt.

In diesem Video sind zwei englische Beispiele zu sehen: www.youtube.com/watch?v=NOGkRtBVd8s
Wie ist dies übrigens mit den in den deutschen Polizeiwagen bereits installierten Videokameras? Bei der Verfolgung eines Täters mit dem Streifenwagen kann naturgemäß auf die laufende Überwachung nicht hingewiesen werden.
Wie ist dies, wenn die Festnahme vor dem Streifenwagen bei laufender Kamera stattfindet?

Wie sieht die Polizei die Angelegenheit?

Ein Kontaktmann bei der DPolG in Mannheim hat über unsere Kameras kürzlich berichtet. Im Gespräch mir gegenüber meinte er, dass er den Kameras erst kritisch gegenübergestanden hätte.
Als er diese allerdings gesehen hat, war er dann überzeugt: Es wird nichts versteckt, keine heimliche Aufnahme gemacht. Der Bürger sieht sich ständig im Monitor und ihm ist (zusätzlich zur Ansage) klar, dass er nun aufgenommen wird.
Dies ist ja ein gewollter Effekt, der für eine Beruhigung bzw. zur Deeskalation der Situation führen soll.

Zum Abschluss ein schönes Statement aus einem Artikel von Günter Troschka, DPolG Mannheim in der Zeitschrift „Standpunkt“. (Titel des Artikels: „Polizist zu sein ist manchmal unerträglich“)

„In letzter Zeit drängt sich mir auch immer mehr der Eindruck auf, dass es bei der heutigen "Eventkultur" immer mehr zum guten Ton gehört, mal mitzumischen. Und wenn es nur das Pöbeln aus der Menge heraus ist. In diesem stehen wohlgemerkt die Frauen den Männern nicht mehr allzuviel nach.
Hauptsache mal eingemischt. Ob ich in die Angelegenheit involviert bin oder nicht.

Gerade dies zeigte auch wieder ein Bericht aus Freiburg.
Drei Franzosen hatten eine Auseinandersetzung zwischen Personen beobachtet. Nachdem die Beamten eine Person festnahmen, versuchten die drei betrunkenen Männer diese aus dem Streifenwagen zu befreien, obwohl sie diesen gänzlich unbekannt war. Sie gingen mit Schlägen und Tritten gegen die Beamten los.
Dreizehn Beamte waren nötig um die Angreifer abzuwehren. Drei Beamte wurden verletzt. Zwei sind dienstunfähig.
Scheinbar ist es heutzutage das normalste der Welt, sich ungefragt in Angelegenheiten einzumischen.
Man kann jetzt denken, wie man will. Ich hätte mir in manch einer Situation eine Kamera gewünscht, nur um vor Gericht zeigen zu können, wie es zur Gewaltexplosion vor Ort kam. Dies im Nachhinein in Worte zu fassen oder zu beschreiben, ist fast unmöglich und für so manch einen Richter, Staatsanwalt oder auch Verteidiger unverständlich und nicht nachvollziehbar.

Im Standpunkt berichten wir zwischenzeitlich zum zweiten Mal über eine Videoausstattung. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir nichts zu verbergen haben und so eine Videoüberwachung nur Vorteile für den Beamten bringt.
Vielleicht wäre es für die Dienststelle von Vorteil, hier einen Probelauf zu starten. Nach dem Motto "Ein Bild sagt mehr als tausend Worte".
Unser Gegenüber ist da schon etwas weiter. Aufzeichnungen mit dem Handy sind an der Tagesordnung und können in Youtube mannigfach angesehen werden.
Dies zeigt aber meistens nur Ausschnitte eines gesamten Vorgangs. Also auch nicht unbedingt die Aktion, sondern vielleicht nur die Reaktion.“
Und welcher Jugendliche, der Polizisten mit seinem Handy aufgenommen und das Video bei Youtube eingestellt hat, hat die Polizisten vorher um Genehmigung gefragt?

Die Stimmung bei den Beamten, auch Gewerkschaftsmitgliedern, mit denen wir gesprochen haben, ist, dass sie diese Art der Videoüberwachung befürworten.

Das Gespräch führte Helmut Brückmann

 

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