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Coronavirus

„Politik muss klare Bedingungen schaffen!“

Fachliche Gefährdungsanalyse soll „1.000-Personen-Grenze“ ersetzen

Vom Brieftaubenverein bis zum Fußball-Bundesligisten – landesweit sind Verantwortliche verunsichert, wie sie mit anstehenden Veranstaltungen umzugehen haben. Der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit (DEB) fordert die Politik daher auf, klare, verständliche Maßnahmen zu treffen.

Der Zustand, dass von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden, dürfe nicht anhalten. So fiel es ihm selbst schwer, den Bundesparteitag seiner eigenen Partei zu verteidigen, der jene erst kurz zuvor formulierte Grenze von 1.000 Personen überschreite. Diese Problematik hat sich in den vergangenen Tagen auch auf unteren staatlichen Ebenen wiederholt gezeigt. Die letztlich zuständigen örtlichen Gesundheitsbehörden haben diese Handlungsweise fortgesetzt und selbstabsichernd nur Empfehlungen ausgesprochen, statt wie nun Verbote gemäß §28 des Infektionsschutzgesetzes zu erteilen.

Klare Anweisungen der Träger hoheitlicher Aufgaben sind hier notwendig. Diese schaffen gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für alle Betroffenen und klare Verhältnisse hinsichtlich des Schadensausfalls. Wenn die Politik Menschenansammlungen unterbinden möchte, muss sie auch dafür zahlen bzw. die versicherungstechnische Grundlage schaffen.

Eine weitere Forderung des DEB bezieht sich auf den von der Politik geschaffenen Fokus auf „Veranstaltungen“. Im Bauordnungsrecht wird aus guten Gründen zwischen Versammlungsstätten und Bauten für religiöse oder bildende Zwecke differenziert. Betreffend der Verbreitung einer virusbedingten Atemwegserkrankung ist die Gefährdungsanalyse jedoch nicht steif auf Veranstaltungen in diesem Sinne, respektive Veranstaltungen zu legen. Bei religiösen Zusammenkünften kommen gleichwohl wie in Shoppingzentren oder Einkaufsstraßen viele Menschen zusammen.

Deshalb muss sich die Denkweise im Rahmen der Gesamtstrategie ändern. Bislang beschränkt sich die öffentliche Debatte auf Messen, Sportereignisse oder Musikkonzerte. Die wirtschaftlichen Folgen für die Verantwortlichen werden wenig beachtet. Dabei ist die Ausbreitung einer durch Tröpfchen übertragenden Epidemie nicht zu stoppen, wenn nur partiell in verschiedenen Bereichen hiergegen vorgegangen wird. Auch andere Zusammenkünfte von Menschen sind auf die Ausbreitungs- bzw. Infektionsgefahr und Notwendigkeit zu hinterfragen. Hierbei sollte nicht die „1.000-Personen-Grenze“ Maß aller Dinge sein, sondern jeweils die den Kriterien des Robert-Koch-Instituts folgende Gefährdungsanalyse. Eine Ansammlung von 999 Menschen ist nicht zwingend sicher.