Raubüberfälle auf Unternehmen des Groß- und Einzelhandels
Verhaltensempfehlungen für Kaufhausdetektive und Sicherheitsbeauftragte
Von Richard Thiess
Raubüberfälle auf Unternehmen des Groß- und Einzelhandels stellen für die unmittelbar betroffenen Mitarbeiter eine extreme Belastung, zugleich aber auch eine extreme Herausforderung dar. Nur wenige Mitarbeiter aber sind auf solche Ereignisse wirklich ausreichend vorbereitet. Und dies, obwohl Überfälle auf Geschäfte in der Praxis längst keine Seltenheit mehr darstellen. Solche besonderen Sicherheitsvorkommnisse sind Situationen, die für den Einzelnen nicht alltäglich sind, die vom Sicherheitsbeauftragten bzw. dem Kaufhausdetektiv in besonderem Maße Können und Entscheidungsfreude, aber auch Besonnenheit oder Organisationstalent erfordern. Bei der folgenden Abhandlung stand der Gedanke im Vordergrund, möglichst praxisnah den Kompetenzbereich darzustellen, der durch die Tätigkeit des Detektivs bzw. des Sicherheitsbeauftragten abgedeckt werden kann.
Alle Erstzugriffsmaßnahmen stellen demgemäß auch auf diese Verantwortungs- und Entscheidungsebene ab. Maßnahmen oder Entscheidungen, die z. B. der Geschäftsleitung in bestimmten Fällen vorbehalten sind (und auch sein müssen), werden allenfalls am Rande mit angesprochen.
Als wesentliche Kriterien, die speziell einen Raubüberfall als ein “besonderes Sicherheitsvorkommnis“ von den alltäglichen, den Routinefällen also, unterscheiden, dienen die besonderen Gefahren, die eine derartige Situation für alle Beteiligten, aber auch für Unbeteiligte, mit sich bringen kann und der besondere Aufwand, der zur Bereinigung dieser Lagen möglicherweise erforderlich wird.
Im Folgenden wird die Situation während und nach einem Raubüberfall dargestellt, verbunden mit Verhaltensregeln, um sich bereits im Vorfeld möglichst vor Überfällen wirksam schützen zu können.
Speziell die Situation bei einem Raubüberfall erfordert ein intensives Training und eine regelmäßige Schulung des Personals über richtige Verhaltensweisen (einschließlich der Unterweisung zur Sicherung von innerbetrieblichen Geldtransporten).
Besondere Beachtung wird in der Öffentlichkeit immer wieder den spektakulären Überfällen bewaffneter Täter auf Geldinstitute und Geldtransporte gewidmet. Unausgesprochen lässt sich dabei in der Berichterstattung zwischen den Zeilen lesen, dass die große Zeit der Bankräuber nach und nach verblasst. Mit immer perfekteren technischen Mitteln wie Zeitschlössern an den Tresoren, Geldmengenbeschränkung, Verwendung schusssicherer Verglasung, perfekten Alarmierungs- und Videoüberwachungssystemen und chemischen Schutzmitteln wird alles getan, um Raubüberfälle auf Banken so weit wie irgend möglich zu erschweren und damit den Anreiz auf schnelle und hohe Beute für Bankräuber so gering wie möglich zu halten.
Vergleicht man die Anstrengungen der Geldinstitute dann mit den Sicherheitsmaßnahmen im Groß- und Einzelhandel, so kann man sich nur wundern: mit einer unglaublichen Leichtfertigkeit werden oftmals Bargeldsummen innerhalb der Handelsunternehmen transportiert, die ein Vielfaches der Beträge ausmachen, für die ein Bankräuber bereits das Risiko eines Überfalles einzugehen bereit ist.
Da sieht man beispielsweise zwei äußerst zuverlässige, jedoch schon etwas ältere Mitarbeiterinnen in der Kassenzone von Großmärkten beim Geldabschöpfen, die vor den Augen aller Kunden Summen von bis zu mehreren zehntausend Euro an den Kassen einsammeln, in eine Plastiktüte stopfen und diese Beträge auf verschlungenen Pfaden zur Hauptkasse bringen. Dabei werden nicht selten auch abgelegene Aufzüge benützt oder menschenleere Gänge oder Treppenhäuser durchquert.
In Anlehnung an eine populäre Fernsehserie aus den 70er-Jahren bleibt da eigentlich nur noch die Frage: "Wie würden Sie entscheiden?" Als potenzieller Räuber kann die Antwort auf diese Frage nur lauten: "Gegen Bankraub, aber für Geldbotenraub im Geschäft!"
Tatsächlich macht sich diese Erkenntnis in der Praxis immer deutlicher bemerkbar, indem die Zahl der Überfälle auf Geschäfte - und dort vor allem auf Geldboten -kontinuierlich ansteigt.
In den Kassenzonen der Kaufhäuser gibt es weder Sicherheitseinrichtungen, die den Zugriff auf die Beute nennenswert beeinträchtigen könnten, noch gibt es im Regelfall besonders geschultes Personal, das im Falle eines Überfalles richtig zu reagieren vermag. Und Überfallmelder und Überwachungskameras im Bereich der Kassen (ausgenommen in manchen Hauptkassen) sind bei vielen Handelsunternehmen noch längst keine Selbstverständlichkeit.
Noch schlechter ist es um die Sicherheit der mittleren und kleineren Einzelhandelsgeschäfte bestellt, in denen jedoch nicht selten fünfstellige Beträge in den Kassen vorhanden sind.
Neben den professionellen Straftätern, die einen Überfall sorgfältig planen, treten immer öfter sogenannte Beschaffungskriminelle in Erscheinung, die selbst Bäckereien und Blumenläden überfallen, nur um rasch an ein paar Euroscheine zu gelangen, mit denen sie den nächsten „Schuss“ finanzieren können. Dabei nehmen sie für eine Beute von wenigen hundert Euro selbst schwerwiegende Verletzungen des Verkaufspersonals in Kauf, wenn sich dies dem Täter entgegenstellt.
Alles in allem zeichnet sich die Notwendigkeit ab, dass auch mittlere und kleinere Handelsunternehmen zumindest die elementarsten Sicherheitsvorkehrungen gegen Überfälle treffen müssen. Zwangsläufig wird ein Straftäter immer dort ansetzen, wo er auf leichte Beute in Form von viel Bargeld und wenig Widerstand zu treffen hofft. Das betrifft in besonderer Weise das Kassenwesen einschließlich der Durchführung nicht-gewerblicher Geldtransporte.
Zum Schutz vor Überfällen können technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, die sich aber gegenseitig ergänzen müssen. An erster Stelle muss bei allen Überlegungen jedoch die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern stehen.
Hat ein Überfall stattgefunden, bei dem jemand verletzt wurde, so ist es die vordringlichste Aufgabe der Anwesenden, alle erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
Danach - oder, falls mehrere Mitarbeiter zur Verfügung stehen, gleichzeitig - werden unverzüglich alle die Maßnahmen getroffen oder zumindest eingeleitet, die zur Fahndung nach dem Täter erforderlich sind. Zusätzlich sind die Spuren am Tatort bis zum Eintreffen der Polizei zu sichern sowie die Beteiligten und die Tatzeugen zu veranlassen, auf das Eintreffen der Polizei zu warten.
Vorbeugung gegen Überfälle
Vorauszuschicken ist zu diesem Thema eines: Einen absoluten Schutz gegen Überfall gibt es nicht! Die Zahlen der Kriminalitätsstatistiken weisen einen beständi-gen Anstieg von Gewaltdelikten aus, darunter auch den Bereich schwerer Raub. Beunruhigend ist, dass die Taten zunehmend auch unter Verwendung von Schusswaffen verübt werden. Dabei zeigt sich die klare Tendenz, gerade bewaffnete Raubüberfälle immer häufiger auf mittlere und kleinere Geschäfte (z.B. Drogeriemärkte, Tankstellen, Lebensmittelfilialen) zu verüben oder die Geldboten derartiger Unternehmen zu überfallen, anstatt Banken und Geldinstitute heimzusuchen.
Bedingt wird dieser Trend zum einen durch die immer perfektere Absicherung der Geldinstitute und der gewerbsmäßigen Geldtransporte sowie das dadurch gestiegene Risiko für den Täter. Andererseits wird der Kreis derjenigen, die um jeden Preis Geld benötigen, nämlich die Zahl der Drogenabhängigen, ebenfalls immer größer, was einen direkten Anstieg der Beschaffungskriminalität nach sich zieht. Und eine der klassischen Varianten der Beschaffungskriminalität ist neben der Prostitution und dem Handel mit Betäubungsmitteln die Eigentumskriminalität, vom Ladendiebstahl über Pkw-Aufbrüche bis eben hin zum Geschäftsraub.
Und schließlich gelangte – nicht zuletzt auch als Folge der EU-Osterweiterung – eine neue Spezies von außerordentlich gewaltbereiten Straftätern praktisch ungehindert ins Land, die skrupellos und ohne Zögern jede sich bietende Gelegenheit für einen Überfall nutzt und für die bereits vergleichsweise geringe Eurobeträge einen starken Anreiz für einen Überfall darstellen können.
Daher sollte man sich klarmachen: Jeder könnte der Nächste sein! Dank der hohen Mobilität der Straftäter, einem immer dichteren Kommunikationsnetz und begünstigenden Faktoren wie niedrige Polizeipräsenz und optimale Ver-kehrsanbindungen lassen sich die Spuren der Gewalt bis in die kleinsten Gemeinden zurückverfolgen.
Das grenzenlose Europa bietet reisenden Tätern ideale Voraussetzungen für grenzüberschreitende Aktionen, in dem sicheren Wissen, dass polizeiliche Fahndungsmaßnahmen trotz des Schengener Abkommens im Wirrwarr der europäischen Sicherheitspolitik oftmals an der Grenze ins Leere gehen...
Es gilt, die Zeichen der Zeit richtig und rechtzeitig zu deuten und in geeigneter Weise durch Präventionsmaßnahmen den möglichen Schaden zumindest zu begrenzen, wenn er sich schon nicht sicher verhindern lässt. Resignation oder aber Hysterie ist jedoch weder eine professionelle, noch die erforderliche Reaktion auf die wachsende Bedrohung durch steigende Kriminalität!
Geldmengen in den Kassen reduzieren
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass immer nur so viel Bargeld zur Verfügung gehalten wird, wie zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Kassiervorgänge und der anstehenden Auszahlungen erforderlich ist.
Soweit sich in einzelnen Kassen Bargeldbeträge ansammeln, die einen vorgegebenen Betrag übersteigen (je nach Umsatz sollte dieser Betrag nur ausnahmsweise mehr als 5.000,-- € pro Kasse betragen), ist dafür zu sorgen, dass das nicht zum Wechseln benötigte Geld eingesammelt (abgeschöpft) wird.
Zum Umgang, zur Lagerung und zum Transport von Bargeld sind ferner die Vorschriften der Versicherungsgesellschaft zu beachten, bei der das Unternehmen gegen Raubüberfall versichert ist.
Zum Schutz vor Überfällen ist stets und in allen Geschäftsbereichen so zu verfahren, dass Außenstehende keinen Einblick in die Geldangelegenheiten des Unternehmens erhalten können.
Besonders exponierte Kassen (Hauptkasse, Sammelkasse, Zentralkasse) müssen mit Hilfe technischer Vorrichtungen gegen Überfälle besonders gesichert werden. Einzelheiten dazu werden vor Ort mit Vertretern der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen oder dem Sicherheitsgewerbe erörtert!
Zum Abschöpfen von Bargeldbeständen bietet sich als eine bewährte technische Einrichtung die Installation von rohrpostähnlichen Anlagen an, mit deren Hilfe das Geld direkt an der Kasse in die Anlage eingegeben werden kann und so direkt in die – entsprechend gesicherte - Hauptkasse gelangt.
Geldtransportwesen
Einen Schwerpunkt in allen Sicherheitsüberlegungen muss der Transport des Geldes einnehmen. Geldtransporte bieten für Straftäter die günstigsten Gelegenheiten für einen Überfall. Es ist daher erforderlich, alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Geldtransporten stehen, so zu gestalten, dass sie sich der Vorhersehbarkeit und der Berechenbarkeit entziehen und damit für einen Straftäter das Entdeckungsrisiko bei einem Überfall so wenig wie möglich kalkulierbar wird.
Abschöpfen von Bargeldbeständen an den Kassen
Mit dem sogenannten Abschöpfen ist das Einsammeln von Geldbeträgen gemeint, die sich bei den einzelnen Kassen angesammelt haben, ohne dass diese Beträge zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Kassiervorgänge benötigt werden. Man sollte z.B. ab 2.500,-- € bis 5.000,-- € Bargeldbestand pro Kasse Gelder abschöpfen, um den Anreiz eines Überfalls zu vermindern. Bezüglich der Obergrenze der Bargeldbeträge pro Kasse sind ggf. auch die Vorgaben der Versicherungen zu berücksichtigen. Konkrete Vorgaben, ab welchen Beträgen abgeschöpft werden soll, werden an dieser Stelle jedoch bewusst nicht gegeben!
Mit dem Abschöpfen von Kassenbeständen sind grundsätzlich nur besonders vertrauenswürdige Mitarbeiter zu beauftragen, wobei mindestens zwei Mitarbeiter zusammen eingeteilt werden müssen. Dabei sollte aus naheliegenden Gründen darauf geachtet werden, dass zumindest ein jüngerer, kräftiger Mann mit von der Partie ist.
Bei hohen Beträgen ist die verdeckte Begleitung der Mitarbeiter bei der Geldabschöpfung durch den Sicherheitsbeauftragten oder den Hausdetektiv zweckmäßig. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Detektiv zumindest vom Zeitpunkt und von den Örtlichkeiten geplanter Geldabschöpfungen informiert werden, damit er diese Aktionen ggf. per Video observieren kann.
Die einzelnen Kassenkräfte werden per Dienstanweisung über den Ablauf des Geldabschöpfens unterrichtet. Diese besagt, dass sie das vereinnahmte Geld in gewissen Abständen (wenn im Kassenschub ein von der Geschäftsleitung vorge-gebener Betrag erreicht ist) in separate Behältnisse legen. Das dort verwahrte Geld wird entweder gleich gezählt oder aber es wird in dem Behältnis verschlossen und so den Abschöpfkräften mitgegeben.
Bis zur Abholung sollte das gesondert gelagerte Geld beim Öffnen des Kassenschubes von Kunden nicht bemerkt werden können.
Die zum Abschöpfen eingeteilten Mitarbeiter melden sich bei der Hauptkasse oder beim Geschäftsführer ab und sorgen dafür, dass der Sicherheitsbeauftragte bzw. der Kaufhausdetektiv vom Beginn des Abschöpfens informiert wird. Soweit Überwachungskameras installiert sind, wird das Abschöpfen mithilfe dieser Kameras beobachtet.
Mit dem Abschöpfen des Geldes wird täglich zu unterschiedlichen Zeiten begonnen, wobei die Reihenfolge der aufgesuchten Kassen und die benutzten Wege ebenfalls ständig neu festgelegt werden.
An Tagen, an denen sich besonders viel Bargeld angesammelt hat, wird das Abschöpfen - nötigenfalls mehrfach - unterbrochen, um die jeweils bis dahin eingesammelten Teilbeträge an der Hauptkasse abzuliefern. Soweit dies aufgrund der eingenommenen Beträge erforderlich ist, wird auch mehrfach an einem Tag Geld abgeschöpft. Dadurch wird vermieden, dass der eingesammelte Betrag eine vorher festgelegte Größenordnung übersteigt, weil andernfalls ein besonderer Anreiz für einen Überfall entsteht.
Wahl des richtigen Transportmittels
Zum Geldabschöpfen sollte am besten ein speziell ausgerüsteter Transportwagen verwendet werden, auf dem eine verschlossene Kiste steht, die einen Einwurfschlitz zur Aufnahme der einzelnen Geldsammelbehälter von den Kassen hat. Die Verwendung von „unauffälligen“ Plastiktüten ist unsinnig, wenn zuvor vor den Augen aller Kunden das Geld aus der Kasse hineingepackt wurde.
Zum Transport größerer Bargeldbeträge empfiehlt sich die Beauftragung eines Geldtransportunternehmens, deren Mitarbeiter über geeignete Transporttaschen und -koffer verfügen. Wird der Transport der Tageseinnahmen zum Nachttresor der Bank durch eigenes Personal durchgeführt, so muss der gewählte Transportbehälter unauffällig sein und täglich gewechselt werden. Dies gilt auch für die verwendeten Fahrzeuge!
Bestimmung des günstigsten Zeitpunktes
Geldtransporte sollen zu stets unterschiedlichen Zeiten erfolgen, sodass ein Straftäter, der einen Überfall plant, den Faktor Zeit nicht oder nur sehr ungenau in seine Planungen mit einbeziehen kann. Dabei sollte nach Möglichkeit mit dem Transport der Tageseinnahmen nicht unbedingt bis nach Feierabend gewartet werden. Einerseits nämlich könnte ein Täter vermuten, dass er erst nach Feierabend den großen Fang machen wird, und andererseits ist das Risiko für einen Straftäter nach Feierabend geringer, da er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr damit rechnen muss, von einem Kunden oder einem zufälligen Passanten gestört zu werden. Durch einen vorverlegten Transport zumindest eines Großteils der Tageseinnahmen kann man diese Überlegungen eines Täters zunichtemachen.
Hinzu kommt, dass sich der Geldbote, der vor Geschäftsschluss das Geld zum Nachttresor bringt, unauffällig unter die Kunden mischen und das Geschäft durch einen beliebigen Kundenausgang verlassen kann, sodass ein Täter keinen örtlichen Ansatzpunkt für einen Überfall hat (wenn er den Geldboten im Kundenstrom überhaupt erkennen könnte).
Das Einwerfen der Geldbombe(n) in den Nachttresor der Bank sollte zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch reger Passantenverkehr herrscht. Ist dies nicht mehr der Fall, so darf man sich dem Einwurfschacht erst dann nähern, wenn man sich davon überzeugt hat, dass sich niemand in verdächtiger Weise in der Nähe der Bank aufhält. Befindet sich der Nachttresor an einer abgelegenen Stelle oder in einer ruhigen Gegend, so sollte der Transport der Geldbomben generell durch (mindestens) zwei Mitarbeiter erfolgen.
Wechsel der Transportwege
Ein kritischer Punkt bei jedem Geldtransport ist immer schon die Wahl des günstigsten Transportweges gewesen. Grundsätzlich soll man bei der Auswahl des Transportweges darauf achten, dass man keine unübersichtlichen Stellen, dunkle Wege oder abgelegene Strecken benutzen muss. Nötigenfalls ist ein Umweg in Kauf zu nehmen!
Der Weg zur Bank muss permanent – wenn möglich, täglich - geändert werden, ebenso die Richtung, aus der man sich dem Nachttresor nähert. Hinzu kommt (wie oben schon erwähnt), dass man täglich nach Möglichkeit einen anderen Ausgang aus der Firma wählen soll. Je weniger Variationsmöglichkeiten die Strecke bietet, um so mehr muss man zeitlich und durch häufigeren Wechsel der eingesetzten Mitarbeiter sowie der gewählten Transportmittel beim Transport der Geldbomben zum Nachttresor variieren.
Auswahl und Schulung des Transportpersonals
Wie bei der Auswahl der Mitarbeiter, die beim Geldabschöpfen eingesetzt werden, gilt auch für die Auswahl der Geldboten, die die Geldbomben zur Bank bringen, dass man nur zuverlässiges Personal dafür verwenden darf. Grundsätzlich ist auch beim Geldtransport zur Bank immer anzustreben, dass die Transporte durch zwei Mitarbeiter durchgeführt werden.
Die Mitarbeiter sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sie im Falle eines Überfalles bei einer ernst zu nehmenden Bedrohung (z. B. durch ein Messer oder durch eine Schusswaffe) von jeglicher Gegenwehr abzusehen und den Forderungen des Täters nachzukommen haben.
Von Zeit zu Zeit - und unangekündigt! - empfiehlt es sich, Mitarbeiter auszuwechseln, sodass es keine festen „Kassenbotencrews“ gibt. Weigert sich ein Mitarbeiter generell, Geldtransporte durchzuführen, so soll nicht auf seinen Einsatz gedrungen werden. Findet eine derartige Weigerung jedoch scheinbar völlig unmotiviert und ganz überraschend bei einem Mitarbeiter statt, der bis dato ohne Widerrede Geldtransporte durchgeführt hat, sollte man die Möglichkeit nicht außer Acht lassen, dass dieser Mitarbeiter möglicherweise Kenntnis von einem geplanten Überfall auf den Geldtransport erlangt hat und sich aus diesem Grund weigert, an diesem Tag den Transport durchzuführen!
Besteht ein derartiger Verdacht, so ist der entsprechende Geldtransport mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen durch die Angehörigen der Sicherheitsabteilung durchzuführen. Im konkreten Verdachtsfall ist vorab unbedingt Rücksprache mit der zuständigen Polizeidienststelle zu nehmen.
Alle Maßnahmen, die das Leben eines Mitarbeiters oder eines Kunden gefährden könnten, sind ausnahmslos zu unterlassen. Zur Schulung gehört die Unterweisung über die Auswahl bzw. die Festlegung von Transportzeiten, Transportmitteln und Transportwegen sowie über das Verhalten bei verdächtigen Wahrnehmungen und bei einem Überfall.
Technische Sicherungen
Technische Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Sicherung von Geldtransporten (z.B. verschließbare Spezialbehältnisse und Alarmanlagen) werden durch den Fachhandel in zahlreichen Varianten angeboten. Eine entsprechende Beratung beim Fachhandel wird empfohlen.
Ende des 1. Teils
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe