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© ConfirmoAssekuranz

Betriebsrente: Wer nicht fragt, der nicht gewinnt

Confirmo überzeugt mit Alleinstellungsmerkmal in Sachen betriebliche Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist aktuell in aller Munde, denn die Bundesregierung hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) neue gesetzliche Grundlagen geschaffen.
Dem Gesetz nach steht jedem Arbeitnehmer in Deutschland zu, Teile seines Gehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Das BRSG bringt mehrere Neuerungen, von denen Arbeitnehmer profitieren. „So erhöht sich der Steuerfreibetrag für sie auf acht Prozent. Zudem ist der Arbeitgeber nun verpflichtet, die Entgeltumwandlung (der vom Arbeitnehmer freiwillig in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlte Betrag Anm. d. Redaktion) mit 15% zu bezuschussen, sofern er durch die Entgeltumwandlung Soz.-Vers-Beiträge einspart“, erklärt Thomas Anwander vom BVMS-Kooperationspartner Confirmo Assekuranz Versicherungsmakler.

Was den Arbeitnehmer freut, bereitet jedoch so manchem Unternehmer Kopfschmerzen. Beispielsweise sei die Umsetzung der bAV ein recht kompliziertes Unterfangen, weil nicht klar sei, was geregelt werden müsse. Und ohne eine Versorgungsordnung (VO) im Zusammenhang mit einer rechtlichen Beratung durch einen Anwalt sollte eine bAV möglichst überhaupt nicht durchgeführt werden, rät Anwander daher. Das wiederum verursacht natürlich zusätzliche Kosten und einen passenden Anwalt zu finden der sich mit dem BRSG, Versicherungsrecht und der Bewachungsbranche auskennt, wird schwierig sein. Doch damit nicht genug. „Zu guter Letzt muss sich der Unternehmer dann auch noch durch einen Tarifdschungel schlagen, muss herausfinden welche Versicherungsgesellschaft und welcher Tarif zu seinem Unternehmen passt“, so Anwander.

Eine zusätzliche Belastung, die vor allem kleine und mittelständische Sicherheitsunternehmen an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit bringen kann. Schließlich haben sie auch mit anderen Problemen zu kämpfen. So werden ihre Mitarbeiter durch den demografischen Wandel im Schnitt immer älter und durch den Fachkräftemangel steigt das Buhlen um qualifizierte Arbeitskräfte. Der sich ständige verschärfende Wettbewerb und der daraus resultierende extreme Kostendruck tun ihr Übriges.

Gerade in diesem Kontext gewinne eine „rechtssichere und verwaltungsarme Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Entgeltumwandlung an Bedeutung“, davon ist Anwander überzeugt. Um für die Zukunft vorbereitet zu sein, benötigten Sicherheitsunternehmen entsprechende Strategien.

Eine solche Strategie haben die Verantwortlichen bei Confirmo erarbeitet. Bei der sogenannten „Security-Rente“, mit der Confirmo eigener Aussage nach derzeit über ein echtes Alleinstellungsmerkmal verfüge, handele es sich um ein sehr gutes und innovatives Versorgungskonzept, betont Thomas Anwander.

Dank der „Security-Rente“ schlage man nämlich zwei Fliegen mit einer Klappe, da sie die VO mit einer Versicherung vereine. Abgewickelt wird die Versorgungsordnung regelmäßig über die erfahrene Rechtsanwalts-Kanzlei FISCHERplus. Und zwar zu einem sehr attraktiven Preis, wie Anwander sagt: „Wenn man denn überhaupt einen Anwalt findet, der sich mit der Materie auskennt.“

Ein Extra-Bonbon Bonbon hält Confirmo parat. „Bei bAV-Antragsstellung erhalten sie für die VO noch einmal 150 Euro Nachlass.“

Die Fallstricke der betrieblichen Altersversorgung seien sehr vielfältig. Man könne die Haftungsrisiken aber durch die angebotene Versorgungsordnung deutlich reduzieren, betont Anwander. Der Kunde bekommt dabei jedoch kein festes Korsett übergestülpt, „sondern jeder Unternehmer kann darin die Spielregeln für die betriebliche Altersversorgung in seinem Unternehmen selbst festlegen und beispielsweise so einen ‚Wildwuchs‘ durch Verträge der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften verhindern.“

Mit Hilfe der professionellen VO könnten zudem bereits im Vorfeld viele Fragen der Mitarbeiter zur betrieblichen Altersvorsorge beantwortet werden. Das wiederum bringe Zeitersparnis für den Unternehmer respektive für seine Personalabteilung.

Von der „Security-Rente“ profitieren jedoch nicht nur die Arbeitgeber in Sachen Rechtssicherheit, sondern auch die Arbeitnehmer. Denn wer Geld für den Ruhestand anlegt, der möchte nicht am Ende kein langes Gesicht machen. „Die hervorragende Finanzstärke der ‚Security-Rente‘ zusammen mit unserem Versicherungspartner wird immer wieder von den führenden Ratingagenturen bestätigt. Diese Ergebnisse sind seit über zehn Jahren durchgängig stark. Es gibt wenige deutsche Unternehmensgruppen, die eine ähnlich gute Finanzstärke aufweisen“, versichert Anwander in diesem Zusammenhang.

Potentielle Confirmo-Partner müssten generell einen strengen Auswahlprozess hinsichtlich der Kriterien Solidität (Erfahrung und Finanzkraft), Transparenz hinsichtlich Kosten und Kapitalanlage, Chancen-Risiken-Profil sowie Flexibilität des Produkts durchlaufen. Am Ende steht jedoch der Kunde im Fokus. „Auf jeden Topf passt ein Deckel“, lautet da das Credo bei Confirmo – und wird dank großer Vielfalt der Produkte auch bei der Altersvorsorge erfüllt. „Egal ob Rendite, Garantie oder ein Mix aus beidem: Wir bieten für jede Anforderung eine passende Produktlösung“, unterstreicht Anwander.

Haftungsrisiken: Es kann jede Menge schief gehen

Die Praxis zeigt, dass durch Unkenntnis bei der betrieblichen Altersvorsorge Haftungsrisiken für Unternehmen entstehen können. Die Risiken entstehen auf Grund folgender Rechtsgrundlagen (Auszug), die alle unmittelbar mit der Versorgungsordnung zusammenhängen:

  1. Haftung aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, entsprechend § 3 Grundgesetz und § 75 BetrVG
  2. Erfüllungshaftung nach § 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
  3. Haftung aufgrund des gesetzlich einklagbaren Anspruchs nach § 1a BetrAVG
  4. Haftung durch fehlerhafte Versorgungszusage/Versorgungsordnung nach § 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG
  5. Haftung aus der Übernahmeverpflichtung nach § 4 BetrAVG
  6. Haftung aufgrund fehlender Regelungen bei entgeltfreien Zeiten.

„Wer Verantwortung für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter übernimmt, bietet einen echten Mehrwert im Wettstreit um qualifizierte Arbeitskräfte.“