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Auf der Jahresmitgliederversammlung der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) am 27. November 2012 in München wurde der Vorstand erweitert. vlnr. Dr. Lothar Thoma, Wolf-Rüdiger Wirth, Niels Henrik Faergemann, Michael Mewes, Hans-Jörg Hisam, Friedrich P. Kötter (fehlend Elke Brackhage)

BDGW - Ein Jahr im Rückblick

Bestandsaufnahme und Prognose

Von Michael Mewes, Vorsitzender der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW)


Im Euro-Raum waren per Ende Oktober 2011 ca. 14  Mrd. Euro-Banknoten im Wert von 860 Mrd. Euro sowie fast 100 Mrd. Stück Münzen im Wert von 23 Mrd. EURO im Umlauf. Alleine in Deutschland laufen rechnerisch rund 367 Mrd. EURO um, davon ca. 6,3 Mrd. EURO Münzen. Zum Vergleich: Kurz vor Ende der „DM-Zeit“ waren rund 260 Mrd. DM im Umlauf. Über 80 % aller Transaktionen werden immer noch bar abgewickelt, bezogen auf den Wert sind es ca. 60% (Quelle: Bargeldstudie 2009 der Deutschen Bundesbank).

 

Marktbetrachtung

Die Bargeldver- und -entsorgung hat für das Funktionieren der Gesamtwirtschaft in Deutschland nach wie vor eine enorme Bedeutung. Die Nachfrage nach Bargeld ist trotz alternativer Zahlungsmöglichkeiten wie Scheck-, Kredit- oder Prepaid-Karten ungebrochen.

Für die Bargeldversorgung der Banken und die Bargeldentsorgung des Handels hat in den vergangenen Jahrzehnten die Bedeutung der Geld- und Wertdienstleister immer mehr zugenommen. Täglich werden mehr als 3 Mrd.€ von rund 55 Unternehmen der Branche über Deutschlands Straßen transportiert und bearbeitet. Damit sind sie ein wichtiges Bindeglied im Bargeldkreislauf!
Dabei beträgt der Jahresumsatz der überwiegend mittelständischen Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen (WDL) nur ca. 520 Mio. €. Beschäftigt sind ca. 10.000 Mitarbeiter/Innen, davon ca. 2/3 im Geldtransport und ca. 1/3 in der Geldbearbeitung.

Zur Erläuterung sei angemerkt: Die Top 10 der Branche erwirtschaften ca. 80% des Marktvolumens.
Die Mitgliedschaft in der BDGW konnte als das wesentliche Qualitätskriterium bei der Auftragsvergabe an Wertdienstleistungsunternehmen verankert werden. Dies hat dazu beigetragen, dass die 1989 gegründete BDGW in dieser Branche heute einen Marktanteil von etwa 90% besitzt: 43 ordentliche und 38 außerordentliche Mitglieder werden durch die Bundesvereinigung repräsentiert.
Ein wesentlicher Meilenstein der aktuellen BDGW Arbeit: Seit 1. Januar 2012 gelten gleiche Bedingungen für über 90 % der Mitarbeiter in bundesdeutschen Wertdienstleistungsunternehmen!


Harter Preiswettbewerb

Das Preisniveau ist leider auch heute noch trotz aller Anstrengungen als unzureichend zu bezeichnen. Leistungen der WDL werden schlecht honoriert. Die Entwicklung von neuen Anforderungen an die Unternehmen stieg jedoch in jüngster Zeit ebenso signifikant wie die zur Erbringung der Dienstleistung durch die WDL aufzuwendenden Kosten. Das Ergebnis einer solchen Entwicklung ist fast vorhersehbar: Wir registrieren Marktaustritte, Übernahmen, aber auch Kooperationen derer, die hierin die Chance sehen, Kosten zu sparen und ihr Unternehmen zu stabilisieren.

Trotz aller Widrigkeiten ist zu resümieren, dass die eigentlich sehr kleine Branche weiter ihre große Leistungsfähigkeit beweist! Dies ist besonders auch rückblickend auf das Jahr 2011 festzustellen. Obwohl die Politik der Branche mit dem ZAG und allen damit verbundenen Belastungen nur zweitbeste Lösungen angeboten hat, gab und gibt es keine Engpässe bei der Ver-  und Entsorgung der Kunden mit und von Münzgeld. Über 90% der Münzgeld-Auslieferungen der Bundesbank und über 70% der Münzgeld-Anlieferungen bei der Bundesbank erfolgen heute in Normcontainern. Ohne Übertreibung lässt sich damit festhalten: Die Hauptlast der Arbeit wird durch Wertdienstleister geleistet!

 

Hartmann


Welche Optionen haben die WDL?

Das Bargeld-Handling und damit auch die Notenbanken des Euro-Raums stehen mitten in großen Veränderungen. Die Directive on Payment Services, 2007/64/EG vom 13. November 2007 (PSD) der Europäischen Kommission, sieht die Beteiligung privater Akteure bei sogenannten Zahlungsdiensten vor. Die PSD war bis zum 1. November 2009 in den Mitgliedsländern umzusetzen – in Deutschland geschah dies durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz vom 26. März 2009. Dieses Gesetz beinhaltet das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG, mit dem die Erbringung von Zahlungsdiensten durch Zahlungsinstitute geregelt wird.

Definitionsgemäß umfasst der Begriff Zahlungsdienste nicht die traditionellen Tätigkeiten Geldtransport, Geldzählung, etc. der Geld- und Wertdienstleister. Allerdings fallen alle Geldtransaktionen darunter, bei denen Gelder gepoolt und / oder über eigene Konten der Wertdienstleister geführt werden.

Praktisch hat dies im wesentlichen zwei Auswirkungen:
Zum einen besteht mit dieser Regelung erstmals die Möglichkeit für private Akteure, auf Basis einer neu geschaffenen Rechtsgrundlage erweiterte Dienstleistungen durchzuführen und insbesondere am sogenannten ‚Cash Recycling‘ teilzunehmen.
Zum anderen reglementiert dieses Gesetz auch Prozesse, die im täglichen Geschäft der Geld- und Wertdienstleister zur geübten und unumgänglichen Praxis gehörten und nach einem Übergangszeitraum ab dem 1. Mai 2011 so nicht mehr erlaubt waren.
Die deutschen Geld- und Wertdienstleister hatten zu entscheiden, wie sie mit diesen formalen Herausforderungen umgehen wollten. Dabei standen im Wesentlichen drei Alternativen zur Wahl:

  1. Beschränkung auf genehmigungsfreie Geschäfte
  2. Kooperation mit einem Kreditinstitut
  3. Genehmigungsantrag zum Zahlungsdienstleister nach ZAG

 

Unicorn

 

Keine Genehmigungen wurden bislang auf eine Beantragung einer Erlaubnis nach ZAG erteilt. Auch evtl. noch laufende Verfahren sind nicht bekannt.
Das Kooperationsmodell stellt die z. Zt. bevorzugte Lösungsvariante dar. Mehrere überregionale Lösungen und viele regionale Lösungen sind bereits umgesetzt.
Die Beschränkung auf genehmigungsfreie Geschäfte stellt eher den Ausnahmefall dar. Die Nutzung des sog. „Bartauschmodells“ als Variante muss eher kritisch bewertet werden.

Die Unternehmen haben sich also entschieden. Allerdings war dies keine wirklich ‚freie‘ Entscheidung, sondern Ergebnis exogener Faktoren:
Die Zuständigkeit für eine Genehmigung zum Zahlungsdienstleister liegt in Deutschland bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen eines Unternehmens zur Erlangung einer Genehmigung zum Zahlungsdienstleister sind sehr umfassend und haben mit den üblichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Geld- und Wertdienstleistungsunternehmens nichts zu tun. Die BaFin hat die Regelungen des Gesetzes zudem sehr strikt ausgelegt.

In der zur Verfügung stehenden Zeit waren die erforderlichen Voraussetzungen durch die Unternehmen nicht zu erfüllen, demzufolge auch die Genehmigungsanträge nicht zeitgerecht durchzubringen. Die Unternehmen mussten sich also auf andere Lösungen konzentrieren. Daher wurde zunächst den Kooperationen mit Kreditinstituten zur Absicherung der unter die Genehmigungspflicht fallenden Geschäftsprozesse die Priorität eingeräumt.

Grundsätzlich wird sich ein Unternehmen mit neuen Geschäftsmöglichkeiten nur dann auseinander setzen, wenn zumindest die Perspektive einer Wirtschaftlichkeit des neuen Geschäftsfeldes vorhanden ist. Die perspektivische Wirtschaftlichkeit eines Zahlungsdienstleisters im baren Zahlungsverkehr ist derzeit nicht erkennbar.

Zwar stellt sich die Bundesbank sehr aktiv den neuen Gegebenheiten, baut Personal ab und reduziert bis 2015 das Filialnetz weiter, gleichzeitig wird aber – auch durch Investition in neue Technik – ein sehr breites Dienstleistungsangebot aufrecht erhalten, das nicht nach wirtschaftlichen, sondern vielmehr nach politischen Faktoren bepreist ist – oder gleich kostenfrei angeboten wird.  Und die für ein erfolgreiches Cash Recycling erforderlichen Lagerbestände an €-Noten verursachen der Bundesbank keine Kapitalkosten.  

Gegen dieses Angebot der Bundesbank kann ein freies Unternehmen nicht erfolgreich konkurrieren. Hier müssen die vollen Erbringungskosten einer Dienstleistung, alle Investitionen, die Administration und natürlich auch die Kapitalkosten von Geldlagern umfassend in die Kalkulation einfließen.

Es dürfte daher noch einige Zeit vergehen und es bedarf vieler Veränderungen, bis die ersten Zahlungsdienstleister mit einer wirtschaftlichen Perspektive am Markt erscheinen werden. Es ist zu wünschen, dass dies mit Beteiligung von Branchenunternehmen geschieht.


Verschärfte Bedingungen im Cash Recycling

Das Cash Recycling Münze als „neue“ Dienstleistung ist 2011 auch nur durch gravierende Veränderungen der Bundesbankpolitik möglich geworden. Und eben diese Politik behindert – neben branchenbezogenen Erschwernissen – die umfassende Etablierung dieser Dienstleistung bei den privaten Anbietern.

Branchenbezogene Problematik sind die strukturellen Bedingungen, da durch die Vielzahl der im Prozess integrierten Cash Center die Produktionsmengen pro Standort teilweise nicht optimal für einen Münzgeldkreislauf sind. Des Weiteren bestehen i.d.R. parallele, nicht übergreifend nutzbare Kooperationsmodelle und es gibt ein Ungleichgewicht von Eingangs- zu Ausgangsgeldern.

Bundesbankbezogen gehen durch die Zulässigkeit von Mischcontainern noch zu viele Münzen im Rücklauf an den Cash Centern vorbei. Die Forderung der BDGW Unternehmen lautet daher, die Sonderregelung der Mischcontainer abzuschaffen.

Die Unternehmen benötigen alle verfügbaren Münzmengen, um eine bestmögliche Produktion sicherstellen zu können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eine weitere regulatorische Hürde in Form der EU-Verordnung Nr. 1210/2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen vom 15.12.2010  derzeit umzusetzen ist, die noch über die Anforderungen des sogenannten „Münzrollenstandards“ der Bundesbank hinausgeht und die Unternehmen neben diversen formalen Anforderungen verpflichtet, ausschließlich von der EZB zertifizierte Maschinen für die Bewertung der Münzen und die Fertigung von Münzrollen einzusetzen. Die erforderlichen Investitionen gilt es zu verdienen!

Mit Blick auf die nahe Zukunft lässt sich zusammenfassend ableiten:

Cash Recycling Note wird noch nicht umgesetzt, das erforderliche Geschäftsmodell bleibt für die Unternehmen weiterhin unklar, die Genehmigungshürden nach ZAG sind zu hoch und zu teuer. Zudem sind die erforderlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebensowenig gegeben wie eine ausreichende Akzeptanz durch die Kunden.
Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Münzgeldrecyclings benötigen die Unternehmen regulatorische Hilfe durch die Bundesbank und haben selber einige Baustellen zu bearbeiten.


Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen.

Niels Bohr (dänischer Physiker 1885 – 1962)

 

Cash Logistik


Aktuelle Regelungen & Rahmenbedingungen

Als Sprachrohr des Gewerbes versucht die BDGW auch an der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Mitgliedsunternehmen Einfluss zu nehmen. Dazu gehört wesentlich auch die Weiterentwicklung im Bereich des Cash Recycling. Die BDGW hat klare Erwartungen an die Bundesbank, ihre Entwicklung hin zum Großhändler fortzusetzen. Sie muss gleichzeitig auch ihre direkten Wettbewerbsleistungen abbauen, damit die WDL wiederum endlich angemessene Preise für die durch sie angebotenen Leistungen fordern können.

Eine Angleichung der deutschen Rahmenbedingungen an EU-‘Standards‘ wäre wünschenswert. Wettbewerb anderer Notenbanken ist zu unterbinden oder die Bedingungen sind für die WDL so gleichzustellen, dass man auf Augenhöhe konkurrieren kann.

Aktuell gilt eine neue Cross Border Richtlinie, die mit 1. Dezember 2012 umzusetzen ist. Geregelt wird mit dieser Richtlinie der grenzüberschreitende Geld- und Werttransport. Eine nationale Genehmigungsbehörde (Bundesamt für Güterverkehr) ist nach einem Kabinettsbeschluss im Sep. 2012 für die Lizenzerteilung und die Überwachung an die bzw. der interessierten Unternehmen zuständig.

Die Umsetzung der Richtlinie wird langfristig auch Auswirkungen auf nationale Transportvarianten haben und es wird große Anstrengung kosten, zu machbaren Prozessen in der täglichen Verwaltungspraxis zu kommen. Unsere Branche war es bislang nicht gewohnt, mit einer Genehmigungsbehörde zusammenarbeiten zu müssen. Dies war für das nationale Geschäft bislang nicht erforderlich und die Unternehmen hätten auch für die wenigen grenzüberschreitenden Transporte gerne darauf verzichtet.


Tarifpolitik der BDGW

Für den Bereich Geld und Wert ist die BDGW bundesweit der zuständige Arbeitgeberverband, bestimmt die Richtlinien der Tarifpolitik, koordiniert Tarifvertragsverhandlungen und schließt Tarifverträge ab. Es ist das Ziel der BDGW, die Tarifstrukturen stärker zu vereinheitlichen.

Am 5. Juli 2010 konnte ein Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für Geld- und Wertdienste abgeschlossen werden. Er hat eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2013 und regelt z. T. signifikante Lohnerhöhungen insbesondere in den Ländern, in denen bislang nur sehr niedrige Löhne für die verantwortliche Tätigkeit der im Geld- und Werttransport beschäftigten Arbeitnehmer galten.

Leider ist es bislang nicht gelungen, die angestrebte Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohnes unter dem Schutz des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu erreichen.

Der eigenständige Mindestlohn ‚Geld- und Wert‘ bleibt daher eine unserer wesentlichen Forderungen. Mindeststandards sollten die bestehenden BDGW- und Ver.di-Tarife vorgeben. Eine ganz besondere Bedeutung hätte der Mindestlohn gerade in Grenzregionen zu solchen Ländern, aus denen Wettbewerber grenzüberschreitend tätig sind, die Beschäftigte zu Löhnen weit unter bundesdeutschen Maßstäben beschäftigen. Bestehende Widerstände in Politik und Spitzenverbänden stehen derzeit jedoch einem eigenständigen Mindestlohn im Weg.

Neben dem Einsatz der BDGW für die Umsetzung einer Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages wird die Tarifpolitik generell weiterhin einer intensiven Bearbeitung bedürfen. Ein wesentliches Stichwort dazu ist die angestrebte Vereinheitlichung der manteltariflichen Regelungen.

Zum 1.01.2013 steht nun ein Erhöhungsschritt des Tariflohns um bis zu 10% an, für den Geld- und Werttransport eine Anhebung auf einen Stundenlohn von min. € 10,-- in den niedrigsten Tarifgebieten.

Entwicklung der Sicherungssysteme
Ein nationales Thema von Bedeutung ist die von den Berufsgenossenschaften forcierte Umstellung der bewährten Farbrauchtechnologie auf die sogenannte IBNS-Technologie. Die BDGW favorisiert in der Diskussion die Nachfolgetechnologie der Nebelsicherung in Kombination mit SAFO-tracerdots und wird dabei von staatlich anerkannten Sachverständigen und kriminalpolizeilichen Stellen unterstützt.

Never change a running system – es ist für die deutschen Wertdienstleister nicht nachvollziehbar, warum die Berufsgenossenschaften einen Systemwechsel anstreben, obwohl die Präventionserfolge der bundesdeutschen Regelungen u.a. mit dem Einsatz des Transportschutzgerätes im europäischen Vergleich eine absolute Spitzenleistung darstellen.

Derzeit ist den Transporteuren der Weiterbetrieb mit Nebelsystemen noch erlaubt. Alternativ kann auch heute bereits die Absicherung mit Tintensystemen erfolgen.

Wir plädieren nachhaltig für ein Nebeneinander der Systeme. Eine einheitliche Umstellung aller Systeme auf IBNS für die deutschen Geld- und Wertdienstleister hätte gravierende Folgen für die Sicherheit der Transporte, für die gesamte Infrastruktur bei den WDL und deren Kunden und würde Umrüstungskosten von ca. € 20 Millionen nach sich ziehen.


Neue DIN Norm „Geld und Wert“

Derzeit beschäftigt sich ein Arbeitsausschuss des Deutschen Institutes für Normung (DIN) mit der Erarbeitung einer Norm für den „Bereich des Transportes von Geld oder anderen Wertgegenständen sowie dazugehörigen Dienstleistungen“. WDL-Unternehmen, die BDGW und auch Kunden bringen innerhalb des Ausschusses Anforderungen und Erfahrungen in den Entwicklungsprozess ein. Neben der Fortentwicklung von Bewährtem kommen damit ggf. neue Elemente in die Diskussion. Es bleibt abzuwarten, welche qualitativen Verbesserungen in bei dieser Arbeit erreicht werden können.


Fazit

Die Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen sind integraler Bestandteil eines wirtschaftlichen Bargeldkreislaufs. Die Mitgliedsunternehmen der BDGW stehen für Service, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Qualität.

Sicherheit und Risikominimierung waren, sind und bleiben Kernforderungen in der BDGW Arbeit. Sie bilden die Grundlage in der Dienstleistungserbringung unserer Mitglieder – die sich ihrer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung bewusst sind!

 

 

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