Blick auf den Petersplatz

Zwischen den Welten

Die schillernde Justiz des Vatikanstadtstaates

Von Hanspeter Oschwald


Nicht die Bronx in New York und nicht ein Gangsterviertel einer südamerikanischen Großstadt weist die höchste Kriminalitätsrate der Welt auf. Den traurigen Rekord hält, jedenfalls statistisch gesehen, ausgerechnet der kleinste und moralisch ehrgeizigste Staat der Welt, der  44 Hektar große und knapp 500 Einwohner zählende Staat der Vatikanstadt, gemeinhin kurz als Vatikan bezeichnet. Und das, obwohl nur alle Jubeljahre einmal einer der Einwohner straffällig wird.

 


Die vatikanische Kriminalitätsrate ist importiert. Auf die im Vatikan residierenden Vatikanstaatsbürger und die täglich rund 4000 Beschäftigte, die von außerhalb zu ihrer Arbeitsstätte rund um den Petersdom fahren, kommen jährlich rund 500 zivilrechtliche Klagen und etwa 300 Strafverfahren. Verdonnert werden sie nicht durch vatikanische Gerichte, sondern die italienische Justiz, an die der Papststaat seine Gerichtsbarkeit mit wenigen Ausnahmen abgegeben hat.

Eine Kuriositätensammlung, die auf die einzigartige rechtliche wie geografische Lage des Vatikans und seine Rolle für die katholische Christenheit zurückgeht. Er liegt mitten in Rom und zählt im Laufe eines Jahres rund 18 Millionen Touristen und Pilger, darunter jede Menge Taschendiebe, das Hauptdelikt im modernen Kirchenstaat. Die wiederum sind selten zu greifen, weil sie mit wenigen Schritten außer Landes flüchten können. Sie verlassen ganz einfach den Tatort, den riesigen Petersplatz, am Ende der beiden Flügel der Kolonnaden des Bernini und befinden sich schon im italienischen Ausland, der päpstlichen Justiz weitgehend entzogen. Es gibt kein Auslieferungsabkommen.

Touristen im Petersdom Die wenigen im Vatikan selbst anfallenden Prozesse werden kaum beachtet. Bekannt ist nur, dass die Gerichte jeweils samstags tagen. Immerhin hat der kleine Kirchenstaat zumindest auf dem Papier eine voll ausgeprägte Justiz mit allen Instanzen nach italienischem Vorbild: Einen Ermittlungsrichter, ein Amtsgericht, ein Landgericht und ein oberstes Berufungsgericht, das Kassationsgericht. Die beiden unteren Gerichte sind mit weltlichen Juristen besetzt, die obersten Instanzen werden von Bischöfen und Kardinälen geleitet. Sie sprechen nicht im Namen des Volkes sondern des Papstes Recht.
Der kann auch alle Urteile aufheben und Begnadigungen aussprechen, was zur Zeit in einem der extrem seltenen Fälle eines bemerkenswerten Prozesses nachzuvollziehen ist.


Ein extrem seltener Kriminalfall

Es geht um den früheren Kammerdiener Paolo Gabriele des Papstes, der wegen Diebstahls von geheimen Papieren aus dem päpstlichen Sekretariat und deren Veröffentlichung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, mild, wenn man bedenkt, dass auch im Kirchenstaat vier Jahre gedroht hätten. Die Strafe wird Gabriele unter Hausarrest in seinem Apartment in Vatikanstadt verbringen, wo der mehrfache Vater mit seiner Familie lebt. Er kann mit Begnadigung rechnen. Das Schlimmste ist ihm sowieso erspart geblieben. Der Vatikan hat kein Gefängnis. Die drei Zellen, die dafür vorgesehen sind, taugen mangels Einrichtung, etwa Toiletten, nicht für eine Haft und werden schon lange nur noch als Lagerräume benützt. Verurteilte müssen deshalb ihre Haft in überfüllten italienischen Strafanstalten absitzen.

Papst Benedikt XVI. mit Kammerdiener Paolo Gabriele (v.l.) bei einer Ausfahrt im Vatikan am 16.6.2010. Die vatikanische Justiz entspricht auch sonst nicht unbedingt weltlichen Vorbildern. Sie ermittelt sehr rücksichtsvoll, vor allem, wenn klerikale Würdenträger betroffen sind, was fast immer der Fall ist. Notfalls beruft sie sich auf die christliche Barmherzigkeit, was ja nun für sich genommen auch gegenüber einem Sünder gerechtfertigt ist.

Eingedenk all dieser Besonderheiten übergibt der Vatikan größere Fälle der italienischen Justiz. Das war bei dem Mann, der 1972 die Pieta im Petersdom mit einem Hammer beschädigte; bei Ali Agca, der 1981 versuchte, Papst Johannes Paul II. zu ermorden und es war bei dem Mordfall in der Schweizer Garde 1998 so. Agca hätte übrigens im Vatikan noch zum Tode verurteilt werden können, denn die Todesstrafe wurde 1969 aufgehoben und definitiv erst 1992 abgeschafft. Sie galt am Ende sowieso nur für Papstmord.

Die Gerichte der Vatikanstadt verfolgen nur die normalen Kriminalfälle, wie sie in jedem Staat vorkommen. Eine ganz andere und weitaus komplexere Justiz kümmert sich um innerkirchliche Verfehlungen. Über sie befinden rein kirchliche Gerichte und zwar weltweit. In ihren Verfahren sind Häretiker angeklagt oder solche, für die sie die Kirchenspitze hält. Oder sie ermitteln gegen ungehorsame Bischöfe, welche, die ihr Amt missbrauchen oder gegen sakramentale Verfehlungen. Pädophile Priester landen vor den milderen Kirchengerichten, obwohl sie vor die normale weltliche Strafjustiz gehören.

Die berühmte Pieta von Michelangelo wurde 1972 mit einem Hammer beschädigt.Die beiden berühmtesten Gerichte sind gar nicht als solche zu erkennen. An erster Stelle steht die Glaubenskongregation, eine regelmäßig tagende Bischofsversammlung mit einem Präfekten an der Spitze; das war 21 Jahre lang bis zu seiner Papstwahl 2005 Joseph Ratzinger. In Geheimverfahren, wie sie in jüngerer Zeit gegen prominente Theologen wie Hans Küng geführt wurden, wird hinter verschlossenen Türen über die Rechtgläubigkeit der Angeklagten befunden. Gewöhnlich dürfen sie nach dem Urteil nicht mehr lehren, werden zum Schweigen verdonnert oder gar exkommuniziert.


Um die Heilige Rota gibt es mehr als Gerüchte

Das andere, bekanntere Kirchengericht, ist die Heilige Rota. Sie befasst sich fast ausschließlich mit der Nichtigkeitserklärung von Ehen, um die sich besonders katholische Fürstenhäuser bemühen, deren Ehen gescheitert sind und die schon aus standesrechtlichen Gründen wieder kirchlich heiraten wollen. Die Verfahren entbehren nicht einer gewissen Heuchelei, wenn sich die Ex-Partner um den Vollzug der Ehe streiten oder einem Teil bescheinigen, dass er eigentlich nie eine katholische Ehe habe führen wollen. Wenn diese Absicht nie bestanden hatte oder kein Vollzug gemeldet wurde, kann die Ehe getrost annulliert werden, als habe sie nie bestanden.

Das sind sehr katholische Fragen, die es in der gewöhnlichen Justiz nicht gibt, wo es um irdische Gaunereien geht. Da spielt die italienische Umgebung des Vatikans eine entscheidende Rolle. Bis 1870, als italienische Truppen Rom eroberten und die weltliche Herrlichkeit des Papstes beendeten, war der Kirchenstaat eine absolutistische Monarchie mit dem Papst als Monarch. Der zog sich nach dem Verluste seines Staates hinter die vatikanischen Mauern zurück, bis 1929 Mussolini ein Konkordat aushandelte (um katholische Wähler zu gewinnen) und damit die so genannte römische Frage beendete.


Der Staat im Staat

Diese Lateranverträge sicherten dem Papst, der völkerrechtlich als Heiliger Stuhl auftritt, nicht nur eine Entschädigung für die verlorenen Territorien und Paläste zu, sondern schuf auch den Staat der Vatikanstadt. Rechtlich gehört der dem Heiligen Stuhl, weshalb er als einziger Staat der Welt auch keinerlei diplomatische Beziehungen unterhält. Die sind an den Heiligen Stuhl gebunden, der wiederum Konventionen unterzeichnet wie die Anerkennung der Menschenrechte, was er bisher nicht getan hat. Der Kleinstaat hat eine andere Funktion. Er bietet dem Papst ein Mindestmaß an territorialer Sicherheit, wo er ohne Rücksicht auf weltliche Gesetze schalten und walten kann, wie er es als Kirchenoberhaupt für richtig hält.

Der Einfachheit halber wurde für die vatikanischen  Staatsbürger und die Besucher italienisches Recht übernommen, auch hier mit einigen Ausnahmen. Schon beim Abschluss des Konkordats schloss der Heilige Stuhl die faschistischen Rassengesetze aus. Es gibt aber auch eine Reihe anderer, normaler Gesetze, die vom Papststaat nicht akzeptiert werden. Dazu gehört fraglos das Recht auf Ehescheidung.

Sobald das italienische Parlament ein neues Gesetz erlässt, überprüft eine Kardinalskommission, ob es übernommen werden könne. Wie in Deutschland beim Kirchensteuerstreit geht es in Italien zur Zeit auch um Steuern. Bisher muss die Kirche keine in Italien übliche Lokalsteuer zur Finanzierung der Kommunen bezahlen. Diese IMU, Einheitssteuer auf Immobilien, wurde bisher nicht auf Gebäude angewendet, die gemeinnützigen Zwecken dienen. Großzügig wurden darunter auch die zahlreichen Miet-Immobilien der Kirche verstanden. Nach Schätzungen gehört ein Drittel der römischen Innenstadt kirchlichen Einrichtungen.

 

Mobotix

 

Eine Reform sollte diese ungleiche Behandlung beenden. Der Versuch ist zunächst gescheitert, aber mit Sicherheit nicht beendet, denn der Vatikan musste erkennen, dass die angenehmen Zeiten christdemokratischer Regierungen vorbei sind, in denen besonders katholische Regierungsmitglieder vor allen wichtigen Entscheidungen „oltre Tevere“ jenseits des Tibers, also im Vatikan, nachfragten, ob ein Vorhaben genehm sei.

Für den vatikanischen Alltag liegen solche Fragen weit weg. Dort kontrollieren die in malerischen Fantasieuniformen gekleideten Schweizer Gardisten die Zugänge und stehen stramm, wenn ein Staatsgast den Papst besucht. Auf Papstreisen sind sie in Zivil dabei als Leibwächter, die ihr Handwerk verstehen. Immerhin sind es ehemalige Rekruten der Schweizer Armee. Daneben sichert die vatikanischen Gendarmerie das Leben im Vatikan. Auf dem Petersplatz bekommen sie Unterstützung von der italienischen Polizei, aus der auch etliche von ihnen in päpstliche Dienste gewechselt sind.

Ein Sonderfall, der noch viel Überraschungen bereit halten dürfte, ist die Vatikanbank IOR, das Institut für Werke der Religion. Sie unterliegt der innervatikanischen Gerichtsbarkeit. Strafen wegen Geldwäsche, die kaum zu leugnen ist, sind bisher nicht verhängt worden. Ein Erzbischof, der mit der Mafia zusammengearbeitet haben soll, Paul Marcinkus, wurde zuerst im Vatikan geschützt, dann als Bischof in die heimatlichen USA abgeschoben, wo er hoch betagt starb. Inzwischen leiten kirchentreue Laien das Geldinstitut. Überwacht wird es von Kardinälen, die garantieren, dass Fehlverhalten möglichst diskret bereinigt wird. Auch hier ist der kleinste Staat der Welt weder statistisch noch formal fassbar. Irgendwie stimmt alles genauso, wie alles wieder ganz anders ist in dieser Mischung aus weltlichem Dasein und religiösem Anspruch.

 

 

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