Macht und Moral

Ein Plädoyer von Andreas Kujawski für eine wertvolle Dienstleistung

Kaum ein Dienstleistungsbereich in Deutschland hat in seinem Namen bereits die Bezeichnung „WERT“ enthalten. Die große Ausnahme bildet die Branche der Geld- und Wertdienstleister. Warum aber besteht gleichwohl in diesem Markt ein so großes Nachholbedürfnis an wertvollem Umgang miteinander? Und zwar zwischen den Akteuren untereinander, aber auch im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, ja sogar innerhalb der Unternehmen der Akteure selbst.


Sicher hat das natürlich damit zu tun, dass mit der gegebenen Bezeichnung dieser Branche in erster Linie zum Ausdruck gebracht werden soll, dass es sich um Dienstleistungen rund um „Werte“, im Wesentlichen Bargeld, handelt. Mehr soll tatsächlich mit diesem Namen nicht ausgedrückt werden.
Aber gerade weil sich diese Branche mit dem Handling von Bargeld anderer Leute bzw. von Banken und Handelsunternehmen beschäftigt, müsste sie in der Wertigkeitsskala eigentlich ganz oben positioniert sein, gleich den Banken, jedenfalls vor deren weltweiten Skandalen und Zusammenbrüchen.
Tatsächlich ist es aber so, dass diese Branche nach wie vor noch längst keinen hochwertigen oder gar erstklassigen Ruf genießt, sondern von vielen Seiten immer noch als zweifelhaft und nicht seriös bezeichnet wird. Die Dienstleistung wird als nicht besonders wertvoll behandelt.

Das ist schlecht. Denn durch diesen Ruf wird die notwendige Weiterentwicklung dieser Branche verhindert. Und ohne Weiterentwicklung verkümmern die Unternehmen dieser Branche, und damit verkümmert die ganze Branche. Das aber schadet allen, nicht zuletzt auch den Kunden.
Ich möchte dahin kommen, dass die von uns als Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen erbrachte Dienstleistung in einer ganz anderen Dimension tatsächlich wertgeschätzt wird. Und zwar sowohl von den Auftraggebern als auch von den Wertdienstleistern und deren Mitarbeitern.
Die Änderung dieser Grundeinstellung aller Beteiligten ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Gesundung der Branche, die sich mit ihren Dumpingpreisen selbst zerfleischt. Ist die allgemeine Wertschätzung angemessen gestiegen, wird auch eine angemessene Vergütung aller Beteiligter nicht lange auf sich warten lassen.

 

Securitas

 

Die Akteure müssen endlich begreifen, welch wertvolle Dienstleistung sie erbringen. Das Bargeld wird in großen begehrenswerten Mengen mit gepanzerten Fahrzeugen, die mit vielen technischen Sicherungen ausgestattet sind, transportiert. Das geschieht mit einer lückenlosen  GPS-Überwachung, von mit schussbereiten Waffen ausgerüsteten Geldboten unter Einsatz ihres Lebens. Nach dem Waffengesetz dürfen Schusswaffen in der Öffentlichkeit nur von der Polizei, von Personenschützern, von besonders gefährdeten Personen und von Mitarbeitern von Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen in Ausübung ihrer Tätigkeit getragen werden. Damit erhält die hier im Mittelpunkt stehende Branche eine herausragende und wichtige Bedeutung. Wir erbringen eine sehr wertvolle Dienstleistung.

Dabei erhält ein Geldbote für seine hochwertige Tätigkeit eine vergleichsweise niedrige Vergütung. Dass es trotzdem sehr selten zu Eigentumsdelikten bei den Geldtransporteuren kommt, ist eine Tatsache, um die uns viele Kollegen in anderen Ländern beneiden. Sicherlich, ab dem 01.01.2013 wird der höchste tarifliche Stundenlohn eines Geldboten auf 14,00 € brutto erhöht. Mit ein paar Zuschlägen und Überstunden kommt er vielleicht auf 3.000 € brutto im Monat. Für diesen Lohn soll er aber bewaffnet, unter Einsatz seines Lebens in einem gepanzerten Fahrzeug Bargeld in Millionenhöhe transportieren. Dazu muss er natürlich ein lupenreines Führungszeugnis besitzen und darf auch nicht überschuldet sein. Vorzugsweise soll er sozial gebunden, also verheiratet sein, und Kinder haben. Von seinem  Einkommen muss er also auch noch eine Familie ernähren. Der Tariflohn eines Paketboten liegt zum Vergleich zum Teil bei mehr als 20,00 € pro Stunde. Wir müssen deshalb diese Vergütungsstrukturen im Bereich Geld und Wert grundsätzlich ändern. Das geht aber nur, wenn auch die Auftraggeber diese Dienstleistung besser honorieren.

Andreas Kujawski, BuchcoverOhne die Branche der Geld- und Wertdienstleister könnte die Bundesrepublik Deutschland ihre gesetzliche Verpflichtung nicht oder nur schwerlich erfüllen:
Nach europäischer Gesetzgebung1  sind Euro-Banknoten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Das EURO-Bargeld ist damit das gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Der deutsche Staat muss aufgrund gesetzlicher Verpflichtung die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Bargeld sicherstellen. Die dafür notwendige logistische Infrastruktur wird maßgeblich von den Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen bereitgestellt.

Die Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen sind damit sogar systemrelevant. Man kann jetzt viel darüber nachdenken, warum diese Dienstleistung bis heute nicht angemessen wertgeschätzt wurde. Ich schaue indes nach vorne und fordere zunächst die Akteure selbst auf, etwas zu ändern:
Die Akteure müssen einen viel höheren Preis für ihre Dienstleistung fordern und nicht unter Missachtung der gesetzlichen Regelungen die Kosten am Rande der Legalität über alle Maßen drücken.
In meinem kürzlich erschienenen Buch Macht und Moral beschreibe ich unter anderem, wie existenziell wichtig die Wertschätzung ist. Macht und Moral bedeutet aber auch, die gegebenen Regeln freiwillig einzuhalten. Und nicht Gesetze zu brechen und zu hoffen, dass man nicht entdeckt wird. Oder sich selbst gar mit den überlassenen Werten zu finanzieren, wie das die traurigen Beispiele der Vergangenheit getan haben. Ja, diesen Ruf wieder abzuschütteln ist ein hartes Stück Arbeit. Wir brauchen mehr moralisch gefestigte Managerinnen und Manager in unserer Branche, die den wirklichen Wert unserer Dienstleistung erkennen und deren angemessene Vergütung auch einfordern.
Und die Auftraggeber müssen akzeptieren, dass sie die angebotene Dienstleistung ehrlich und fair bewerten und auch entsprechend ihrem Wert und Bedeutung vergüten müssen.

Es gibt viele Richtlinien von unseren Kunden über Compliance und Corporate Governance, über Vorschriften, die die Zulieferer, also die Geld- und Wertdienstleister, einzuhalten haben.
Bei der Vergabe im Geld- und Wertbereich muss ich als Geschäftsführender Gesellschafter eines Geld- und Wertdienstleistungsunternehmens die Einhaltung vieler solcher Vorschriften schriftlich garantieren.
Bei der abschließenden Bewertung und der eigentlichen Vergabe-Entscheidung aber werden diese ehrbaren Richtlinien dann alle wieder vergessen.
Es werden zum Teil Knebelverträge vorgelegt, die an der Grenze zur Sittenwidrigkeit sind; es werden Preise gedrückt, mit allen Mitteln.
Die Geld- und Wertdienstleister werden mitunter regelrecht respektlos behandelt. Die Branche verwendet zudem selbst Begriffe wie "Entsorgen" oder "Recycling", Begriffe, die ursprünglich aus der Abfallindustrie kommen. Die ganze Geld- und Wertdienstleistungsbranche und ihre Kunden haben diese Begriffe über viele Jahre verinnerlicht.

Dabei hat selbst die Abfallindustrie, zu der diese Begriffe eigentlich gehören, schon lange erkannt, ihre Dienstleistung anders bewerten zu müssen. Sie verwendet nun Begriffe wie "Umwelt" und "Wertstoffe" statt "Müll" oder „Abfall“.

 

Gunnebo


Wir brauchen einen Paradigmenwechsel. Wir müssen dahin kommen, dass sich die Akteure des wirklichen Wertes ihrer Dienstleistung bewusst werden. Wir müssen dahin kommen, dass diese Dienstleistung von allen Seiten viel höher und wertvoller bewertet und am Ende auch höher vergütet wird. Nur so können die Akteure ausreichend in ihre eigene Weiterentwicklung investieren. Nur dann können die Sicherheitsstandards für die bevorstehenden Aufgaben weiter verbessert werden. Und nur dann können die Geldboten auch besser bezahlt werden.
Der Vorsatz für einen Neubeginn wäre zum Anfang des neuen Jahres mehr als angebracht. Packen wir’s an!

[1] Art. 128 Abs. 1 S. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), Art. 16 Abs.1S.3 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Art. 10 S. 2 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 über die Einführung des Euro

 

 

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